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Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt

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Academic year: 2022

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Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit den Außenstellen Oggersheim, Oppau und Achtmorgenstraße 9, sowie in den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher; darüber hinaus wird das Amtsblatt im Internet auf www.ludwigshafen.de veröffentlicht.

Herausgabe

Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich

Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de

Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe - Nr.: 03/2018

ausgegeben am: 12. Januar 2018

Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt Die Mitglieder des Ortsbeirates Südliche Innenstadt treten am

Mittwoch, 17. Januar 2018, 17 Uhr, Rathaus, Sitzungszimmer 1, zu einer öffentlichen Sitzung zusammen.

T a g e s o r d n u n g:

Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde

2. Bericht Ortsvorsteher

3. Vorstellung Straßenreinigungsgebühr 4. Vorstellung des Bereichs "Öffentliche Ordnung"

5. Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion

Kontrollen von Falschparkern auf Fahrradwegen 6. Antrag der SPD-Ortsbeiratsfraktion

Konzept Müllentsorgung Innenstadt 7. Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion Tempo 30 -Zone im Rheinufer Süd 8. Antrag der GRÜNEN-Ortsbeiratsfraktion

Entfernung von Schriftzügen im Bürgerhof 9. Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion

Kombinierte Streife Polizei und Ordnungsamt 10. Antrag der GRÜNEN-Ortsbeiratsfraktion

Runder Tisch zu Gelände der Hafenbetriebe auf der Parkinsel 11. Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion

Aufstellung von zusätzlichen Mülleimern im Ortsbezirk 12. Antrag der SPD-Ortsbeiratsfraktion

Verbesserung der Vergabekriterien für Kita- und Hortplätze 13. Antrag der GRÜNEN-Ortsbeiratsfraktion

Modellversuch für Altenpflegehilfeausbildung mit verlängerter Ausbildungszeit und verstärktem Deutschunterricht an der Anna-Freud-Schule

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14. Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion

Maßnahmen gegen wilde Müllablagerungen 15. Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion,

Ausweisung von speziellen Plätzen für das Stadtmobil 16. Anfrage der SPD-Ortsbeiratsfraktion

Sperrung der Hochstraße Süd für Fahrzeuge über 3,5 t 17. Antrag der GRÜNEN-Ortsbeiratsfraktion

Baustelleninformation zur Bahnhofstraße für Anwohner und Gewerbetreibende 18. Anfrage des Mitglieds die LINKE im Ortsbeirat

Fehlende Parkplatzmarkierung in der Pfalzgrafenstraße 19. Anfrage des Mitglieds der FDP im Ortsbeirat

Ausbau Lagerhausstraße

20. Anfrage der GRÜNEN-Ortsbeiratsfraktion Nachnutzung des Halberggeländes an der Rheinallee 21. Anfrage des Mitglieds die LINKE im Ortsbeirat

Bauvorhaben Hochstraße Süd

22. Anfrage des Mitglieds der FDP Im Ortsbeirat Verkehrslage Rheinallee Süd

23. Anfrage der GRÜNEN-Ortsbeiratsfraktion

Entfernung von Schriftzügen am Stromkasten in der Pfalzgrafen-/ Ecke Pranckhstraße 24. Anfrage des Mitglieds die LINKE im Ortsbeirat

Müllproblematik Richard-Dehmel-Straße 25. Anfrage der GRÜNEN-Ortsbeiratsfraktion

Nachnutzung des Gebäudes des Polizeipräsidiums 26. Anfrage des Mitglieds die LINKE im Ortsbeirat

Straßenbeleuchtung Schützenstraße

27. Anfrage des Mitglieds die LINKE Im Ortsbeirat Umbau Bürgersteig Zollhofstraße

28. Anfrage des Mitglieds die LINKE im Ortsbeirat Unfallgefahr Paul-Kleefoot-Platz

Ludwigshafen am Rhein, 12.01.2018 gez.

Christoph Heller Ortsvorsteherin

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein

- gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass bei der folgenden, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens beantragten Anlage, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Antrag der Fa. BASF SE vom 13.11.2015 zur wesentlichen Änderung der Basonat-Fabrik;

Vorhaben: Kapazitätserweiterung durch Errichtung einer dritten Produktionsstraße.

Standort der Anlage ist das Werksgelände der Antragstellerin, Ludwigshafen am Rhein, Carl-Bosch-Straße 38, Bau V 56, 56, 58, 741 , Anlage-Nr. 30.04, Gemarkung Oppau.

Die gemäß § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren erfolgten Vorprüfun-gen gemäß § 3 e Abs. 1 Nr. 2 UVPG haben ergeben, dass die Änderungen keine er-heblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben können.

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Ludwigshafen am Rhein, 12.01.2018 Stadt Ludwigshafen am Rhein gez.

Dillinger Beigeordneter

Bekanntgabe gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass bei der folgenden, im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens beantragten Anlage, eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Antrag der Fa. BASF SE vom 13.11.2017 zur wesentlichen Änderung Steamcracker I;

Vorhaben: Entspannung EPS-Leitung.

Standort der Anlage ist das Werksgelände der Antragstellerin, Ludwigshafen am Rhein, Carl-Bosch-Straße 38, Bau V 50, 52, Anlage-Nr. 23.05.

Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 9 Abs. 3 und 4 i.V.m § 7 des UVPG hat ergeben, dass nach Einschätzung der Stadtverwaltung Ludwigshafen das Vorhaben aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

Wesentliche Gründe der Entscheidung sind:

 Die Emissionen der Gesamtanlage in die Luft sind so gering, dass Immissionskenngrößen nach TA Luft nicht zu ermitteln sind.

 Der Lärm-Immissionspegelanteil am relevanten Aufpunkt entspricht den Vorgaben des Lärmschutzkonzeptes der BASF SE.

 Das anfallende Abwasser kann in der Kläranlage behandelt werden.

Auswirkungen auf die Nitrifikation in der Kläranlage werden nicht erwartet.

Die Einleitung in den Vorfluter erfolgt im Rahmen der Grenzwerte nach der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 30.08.2002, AZ.: 31/566-111 Fr 32/74. Die Entsorgung ist vorhanden und gesichert.

Antragsbedingt ergeben sich keine Änderungen.

 Die Entsorgung der Abfälle ist vorhanden und gesichert.

 Bei der beantragten Anlagenänderung handelt es sich um keine störfallrelevante Änderung des Betriebsbereichs der BASF SE im Sinne des § 16a BImSchG, da durch die antragsgemäßen Maßnahmen keine anderen störfallrelevanten Auswirkungen auf die Nachbarschaft als bisher hervorgerufen werden.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Ludwigshafen am Rhein, 12.01.2018 Stadt Ludwigshafen am Rhein gez.

Dillinger Beigeordneter

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Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen

Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen finden Sie ab sofort unter www.auftragsboerse.de.

Dort können Sie alle Ausschreibungsunterlagen kostenlos abrufen!

Es ist Ziel der Stadt Ludwigshafen die Umsetzung der elektronischen Vergabe weiter zu stärken.

Um die Vergabevorgänge zwischen Auftraggeber und Bietern möglichst einfach und effizient zu gestalten, hat sich die Stadt Ludwigshafen der neuen und optimierten E-Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar angeschlossen.

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