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3. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 11.3./3 B der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 18. bis 21. November 2009 in Lutherstadt Wittenberg

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3. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 11.3./3 B der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

vom 18. bis 21. November 2009 in Lutherstadt Wittenberg  

Die Landessynode hat am 21. November 2009 folgenden Beschluss gefasst: 

Angesichts der zum 31. Dezember 2009 auslaufenden Bleiberechtsregelung bekräftigt die

Landessynode der EKM die Forderungen der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Deutschen Bischofskonferenz und ihrer Wohlfahrtsverbände Diakonisches Werk und Deutscher Caritasverband vom 11. Mai 2009:

• Die Fristen der gesetzlichen Altfallregelung müssen verlängert werden.

• Humanitäre Gesichtspunkte müssen angemessen berücksichtigt werden.

• In der Beurteilung der Ausschlussgründe und der Mitwirkungspflichten muss der Einzelfall angemessen gewürdigt werden können.

• Die Trennung von Familien soll vermieden werden.

Darüber hinaus muss das Aufenthaltsgesetz so gestaltet werden, dass Kettenduldungen unnötig werden.

Die Landessynode bittet den Landeskirchenrat, bei der Bundesregierung, den Innenministern der Länder Brandenburg, Sachsen - Anhalt, Sachsen und Thüringen und bei der Innenministerkonferenz auf eine entsprechende Lösung zu drängen.

Die Landessynode bittet alle Gemeinden der EKM,

• sich für Flüchtlinge einzusetzen

• Möglichkeiten zur Beratung und Begleitung von Flüchtlingen zu prüfen

• Flüchtlinge im Rahmen der Möglichkeiten in den Gemeinden und Kommunen zu integrieren

• den Integrationsprozess zu fördern, insbesondere durch Kontakte zu den Ausländern und Ausländerinnen und den Behörden

• gegen Fremdenfeindlichkeit aller Art einzutreten.

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