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Unverbindliche Formulierungshilfe für einen Bescheid über einen Unterrichtsausschluss von bis zu sechs Tagen (nur für den internen Gebrauch!)

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Academic year: 2021

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Unverbindliche Formulierungshilfe für einen Bescheid über einen Unterrichtsausschluss von bis zu sechs Tagen (nur für den internen

Gebrauch!)

< Briefkopf der Schule>

Gegen Postzustellungsurkunde oder per Einschreiben mit Rückschein (bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern an die (beide!) Erziehungsberechtigten adressiert. Ist ein Rechtsanwalt bevollmächtigt und liegt der Schule diese Vollmacht vor, genügt der Versand per Post oder Fax an diesen gegen Empfangsbekenntnis)

Schüler /Schülerin < Name, Geburtsdatum, Klasse >

hier: Unterrichtsausschluss für <Anzahl > Tage gemäß Art. 86 Abs. 2 Nr. 5 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

Der Leiter /Die Leiterin der < Name der Schule > erlässt folgenden

Bescheid:

1. Der Schüler / Die Schülerin < Name > wird gemäß Art. 86 Abs. 2 Nr. 5 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) für <

Zahl > Unterrichtstage beginnend am < Datum > vom Unterricht der < Name der Schule > ausgeschlossen.

2. Kosten werden nicht erhoben.

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Gründe:

I.

Ihr Sohn /Ihre Tochter < Name des Schülers / der Schülerin > wurde am < Datum >

geboren. Er / Sie besucht derzeit die Klasse < Klasse > der < Name der Schule >.

1. Ausführliche Schilderung des von der Schule abschließend ermittelten und beweisbaren Sachverhaltes, der Anlass für die Ordnungsmaßnahme gibt, in chronologischer Reihenfolge.

2. Zum schulrechtlichen Verfahrens ist festzustellen:

a) Nach Aufnahme der Untersuchungen wurde Ihnen und Ihrem Sohn / Ihrer Tochter am < Datum > ausreichend Gelegenheit gegeben, sich < Form, z.B.:

mündlich> zu äußern.

Das vorläufige Ergebnis der Untersuchung wurde Ihnen als

Erziehungsberechtigte durch Brief mit Postzustellungsurkunde / Einschreiben mit Rückschein vom < Datum > mitgeteilt.

Darin wurden Sie auf das Recht Ihres Sohnes / Ihrer Tochter und Ihr Recht zur Äußerung gemäß Art. 88 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BayEUG ebenso

hingewiesen wie auf das Recht, die Anhörung einer Lehrkraft des Vertrauens, einer Beratungslehrkraft und / oder eines Schulpsychologen / einer

Schulpsychologin zu beantragen. Auf diese Rechte wurde auch Ihr Sohn / Ihre Tochter hingewiesen. Als Termin für eine schriftliche Äußerung wurde in

bezeichnetem Schreiben der < Datum > festgesetzt.

Falls eine oder mehrere Äußerungen erfolgten: Kurze Schilderung des wesentlichen Inhalts der Äußerung unter Angabe des Datums und der Form. Falls keine Äußerung erfolgte: Weder Sie als Erziehungsberechtigte noch Ihr Sohn / Ihre Tochter haben sich zu den erhobenen Vorwürfen geäußert.

b) Gegebenenfalls: Es liegen folgende Zeugenaussagen von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften vor:

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Knappe Darstellung der wesentlichen Zeugenaussagen (ggf. unter Benennung der Zeugen; zum Schutz der Zeugen kann die Nennung konkreter Personen auch unterbleiben)..

c) Gegebenenfalls: Der zuständige Schulpsychologe /die zuständige

Schulpsychologin und / oder die zuständige Beratungslehrkraft wurde angehört.

Wiedergabe des relevanten Inhalts der Gutachten der Schulpsychologen bzw.

Beratungslehrkräfte.

d) Eine Lehrkraft des Vertrauens wurde von Ihnen (nicht) eingeschaltet.

Ggf. knappe Darstellung der Stellungnahme der Lehrkraft des Vertrauens.

e) Umfassende Bewertung und Abwägung aller eingegangen Stellungnahmen im Hinblick auf ihre Glaubhaftigkeit und ihre Relevanz für die getroffene Entscheidung.

II.

Aufgrund des beschriebenen Verhaltens von < Name des Schülers / der Schülerin >

wird er / sie gemäß Art. 86 Abs. 2 Nr. 5 BayEUG für < Zahl > Unterrichtstage beginnend am < Datum > vom Unterricht der < Name der Schule > ausgeschlossen.

1. Der Schulleiter / Die Schulleiterin ist für diese Entscheidung nach Art. 88 Abs. 1 Nr. 2 BayEUG zuständig. Das nach Art. 88 BayEUG vorgeschriebene Verfahren wurde eingehalten. Insbesondere wurden sowohl Sie als Erziehungsberechtigte als auch Ihr Sohn / Ihre Tochter ordnungsgemäß am Verfahren beteiligt.

2. Der Unterrichtsausschluss ist zur Sicherung des Bildungs- und

Erziehungsauftrags und zum Schutz der betroffenen < vom Fehlverhalten des Schülers betroffener Personenkreis > und / oder folgender Sachen <Nennung>

erforderlich und insgesamt verhältnismäßig.

Des Ausspruchs der getroffenen Ordnungsmaßnahme bedurfte es, weil < Name des Schülers / der Schülerin > durch das dieser Maßnahme zugrunde liegende

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Verhalten die für ein funktionierendes Schul- und Klassenleben unabdingbaren grundlegenden Regeln missachtet hat.

Gegebenenfalls: Gegen < Name des Schülers / der Schülerin > war bereits zuvor < Benennung bereits zuvor ausgesprochener Ordnungsmaßnahmen mit Datum > ausgesprochen worden. Aufgrund des wiederholten Fehlverhaltens ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Erziehungsauftrags der Schule gegeben.

< Ausführliche Begründung, die auf den konkreten Sachverhalt und die Stellungnahmen aller Beteiligten bezogen ist. Sollten Rechte anderer gefährdet sein, ist auch hierauf einzugehen. >

In Ausübung des dem Schulleiter / der Schulleiterin zustehenden Ermessens und unter Würdigung Ihrer Aussagen sowie der Aussagen Ihres Sohnes / Ihrer

Tochter und < Aufzählung der weiteren Beteiligten, die eine Stellungnahme abgegeben haben > ist der Unterrichtsausschluss sachgerecht. Unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles muss das Interesse von < Name des Schülers >

am ununterbrochenen Weiterbesuch des Unterrichts nämlich hinter dem

Interesse an einem ordnungsgemäßen Schulbetrieb und der Wahrnehmung des Erziehungsauftrages der Schule zurücktreten.

Gegebenenfalls: Andere, weniger gewichtige Maßnahmen waren in Anbetracht der offenbaren Fruchtlosigkeit des bereits zuvor ausgesprochenen < frühere Ordnungsmaßnahmen > nicht erfolgversprechend und daher nicht vorrangig.

Auf Art. 88 Abs. 8 BayEUG, wonach Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 Abs. 2 BayEUG keine aufschiebende Wirkung haben, wird hingewiesen.

Die Kostenentscheidung beruht auf Art. 3 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a) des Kostengesetzes.

(Unterschrift des Schulleiters / der Schulleiterin)

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