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Unverbindliche Formulierungshilfe für ein Anschreiben zur Anhörung der Erziehungsberechtigten und des Schülers/der Schülerin bei geplanter Ordnungsmaßnahme bis zur Entlassung von der Schule (nur für den internen Gebrauch!)

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Academic year: 2021

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Unverbindliche Formulierungshilfe für ein Anschreiben zur Anhörung der Erziehungsberechtigten und des Schülers/der Schülerin

bei geplanter Ordnungsmaßnahme bis zur Entlassung von der Schule (nur für den internen Gebrauch!)

< Briefkopf der Schule>

Gegen Postzustellungsurkunde oder per Einschreiben mit Rückschein (bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern an die Erziehungsberechtigten zu adressieren. Ist ein Rechtsanwalt bevollmächtigt und liegt der Schule diese Vollmacht vor, genügt der Versand per Post gegen Empfangsbekenntnis)

Schüler / Schülerin < Name, Geburtsdatum, Klasse >

hier: Anhörungsschreiben wegen möglicher Entlassung von der Schule gemäß Art. 86 Abs. 2 Nr. 10 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und

Unterrichtswesen (BayEUG)

Sehr geehrte Frau …, sehr geehrter Herr …,

zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags und/oder zum Schutz von Personen und/oder Sachen wird der Disziplinarausschuss / die Lehrerkonferenz1 darüber entscheiden, ob gegen Ihre Tochter / Ihren Sohn < Name, Geburtsdatum, Klasse > eine Ordnungsmaßnahme bis hin zur Entlassung von der Schule nach Art.

86 Abs. 2 Nr. 10 BayEUG verhängt wird.

1 Der Disziplinarausschuss ist für die Entscheidung nach Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 i.V.m. Art. 58 Abs. 1 Satz 3 BayEUG zuständig. Ausnahme bei Schulen mit maximal 25 mit mindestens der Hälfte der Unterrichtspflichtzeit beschäftigten Lehrkräften: Die Lehrerkonferenz ist für die Entscheidung nach Art. 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 BayEUG zuständig.

1

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Gründe:

1. Vorläufiges Ergebnis der Untersuchung

Ausführliche Schilderung des von der Schule ermittelten und beweisbaren Sachverhaltes, der Anlass für die in Aussicht genommene Entlassung von der Schule gegeben hat, in chronologischer Reihenfolge.

Gegebenenfalls:

- Mitteilung, inwieweit sich die Schülerin oder der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten bereits dazu geäußert haben.

- Mitteilung, ob sie/er bzw. die Erziehungsberechtigten eine Lehrkraft ihres/seines Vertrauens oder den Elternbeirat eingeschaltet haben.

- Knappe Darstellung der wesentlichen Zeugenaussagen, wenn diese von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften vorliegen (ggf. unter Benennung der Zeugen; zum Schutz der Zeugen kann die Nennung konkreter Personen auch unterbleiben).

2. Gründe für die Inaussichtnahme der Entlassung

Auf Grundlage des oben vorläufig festgestellten < schweren oder wiederholten >

Fehlverhaltens wird es zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags und / oder zum Schutz von < vom Fehlverhalten der Schülerin / des Schülers betroffener Personenkreis > und / oder folgender Sachen < Nennung > u.U. als erforderlich erachtet werden, gegen Ihre Tochter / Ihren Sohn die Entlassung von der Schule auszusprechen.

Ohne der Entscheidung des Disziplinarausschusses / der Lehrerkonferenz vorgreifen zu wollen, erscheint die Entlassung Ihrer Tochter/Ihres Sohnes angesichts des oben dargestellten Sachverhalts als sachgerecht und damit möglich, weil …< Gründe, die eine Abwägung der Interessen des Schülers / der Schülerin einerseits und des Interesses an einem ordnungsgemäßen Schulbetrieb und an der

Wahrnehmung des Erziehungsauftrags andererseits erkennen lassen>.

Ihre Rechte auf Anhörung und Mitwirkung Dritter:

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(3)

Ihnen und Ihrer Tochter / Ihrem Sohn wird Gelegenheit gegeben, sich mündlich und schriftlich zu dem oben vorläufig festgestellten Vorgang und Fehlverhalten und zur geplanten Ordnungsmaßnahme zu äußern. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie selbst und auch Ihre Tochter / Ihr Sohn das Recht haben, sich auf Antrag persönlich in der Sitzung des Disziplinarausschusses / der Lehrerkonferenz zu äußern. Zugleich möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie und Ihre Tochter / Ihr Sohn das Recht haben zu beantragen, dass eine Lehrkraft des Vertrauens und / oder der Elternbeirat angehört werden.

Gegebenenfalls:

Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Beratungslehrkraft und / oder der Schulpsychologe / die Schulpsychologin angehört werden.2

Die Sitzung des Disziplinarausschusses/der Lehrerkonferenz findet am < Datum >, um < Uhrzeit >, im < Ort >

statt.

Als Termin für eine schriftliche Äußerung merken wir uns den < Datum > vor. Sollte uns bis dahin keine schriftliche Äußerung vorliegen, gehen wir davon aus, dass Sie und Ihre Tochter / Ihr Sohn darauf verzichten. Die Möglichkeit zur Äußerung in der Sitzung des Disziplinarausschusses / der Lehrerkonferenz bleibt davon unberührt.

Mit freundlichen Grüßen

„U“

2 Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte müssen angehört werden, wenn dies nach Lage des Falles geboten ist, Art. 88 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BayEUG

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