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Klausur P IIB 2000 – Lösungsschema

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Klausur P IIB 2000 – Lösungsschema

I. britischer Wettbewerber -> Bohrmeister, Verletzungsklage:

Verletzung eines Patents §9 #1 PatG, §12 PatG? EP94 mit PRIO GB93

-wortsinngemäß? – „im wesentlichen nur eine Richtung“ (GB93) # „Schneidkantenabschnitte in entgegengesetzte Richtung (P43)

-äquivalent?

Wirkung? unterschiedliche Stabilität des Bohrerschaftes, unterschiedlicher Materialeingriff

=> nicht gleichwirkend / nicht äquivalent

=> keine Verletzung

Hilfsgutachten für Fall der Verletzung: Einwand Vorbenutzungsrecht §12 PatG?

in Benutzung genommen? + da hergestellt im Inland? +

zur Zeit der PRIO-Anmeldung (BG93)? + da Juli/August 1993 (PRIOtag 07.09.1993) der Benutzungsaufnehmer? Borstar GmbH hat VBR

fraglich, ob auf Bohrmeister übergegangen?

Bohrstar im März 1995 Konkurs

Bormeister: Übernahme von Gebäuden und Lagerbeständen und einige der Schutzrechte und einige der Mitarbeiter, aber nicht alle Schutzrecht und Mitarbeiter

=> keine Gesamtrechtsnachfolge

=> kein VBR für Bohrmeister

Bohrmeister -> britischer Wettbewerber:

kann P43 erteilt werden?

EP94 = kein SdT nach §3I PatG

aber älteres Recht nach §3II #2 PatG = kann nur neuheitsschädlich sein aber P43 nicht gleicher Gegenstand wie EP94 (vgl. oben)

=> P43 neu gegenüber EP94 (GB93) Verletzungsansprüche nach §139 PatG?

P43 noch Patentanmeldung = keine Ansprüche

Gbm: ist weder auf Bohrmeister übertragen noch in Kraft.

aber P43 ist noch nicht erledigt => neues Gbm abzweigen geänderte Situation durch Lieferung im Aug 1993 nach FR:

Lieferung = SdT nach §3I PatG ? Ende Aug. 93 = vor AT GB93

ohne Geheimhaltung = der Öffentlichkeit zugänglich Bohrer geliefert = in sondtiger Weise zugänglich

=> offenkundige Vorbenutzung

1. => SdT nach §3I PatG für P43 : nicht mehr neu

=> Gbm-Abzweigung: 6M Neuheitsschonfrist = rechtsbeständig

2. => SdT nach §3I PatG für EP94 : neu, da nicht gleicher Gegenstand (vgl. oben) aber eT ? –

=> Nichtigkeitsklage nach §81 PatG

wegen mangelnder Patentfähigkeit Art.138 EPÜ iVm Art.II §6II #1 IntPatÜG Erfindervergütung für Bohrwurm:

nur wenn ArbEG anwendbar? aber Bohrwurm Gesellschafter der Bohrstar # Arbeitnehmer

=> ArbEG nach §1 nicht anwendbar => kein Vergütungsanspruch

(2)

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II. 1. Vergütung als technischer Verbesserungsvorschlag?

ArbEG anwendbar §1 ArbEG? +

technischer Verbesserungsvorschlag §3 ArbEG?

technisch? +

Kenntnis des ArbG durch ArbN (=„-vorschlag“; keine Meldepflicht!)? + Dez.97 Vorzugsstellung §20I ArbEG = qualifizierter technischer Verbesserungsvorschlag?

= kann nicht von Dritten nachgeahmt werden (RiLi S.16)

“Veröffentlichung“ Nov.97 an Kunden in USA, aber nicht ableitbar Dichtungsring? innere Struktur = wesentliche Strukutreigenschaften => + Verfahren I und II? +

deutliche Verbessserung: schnelle Übernahme in Produktion findet Verwertung statt? + (Dichtungsring und besseres Verfahren)

=> Anspruch auf angemessene Vergütung nach §§9,12 ArbEG Vereinbarung §12I ArbEG? Angebot, Annahme –

200,-DM = Festsetzung §12III ArbEG?

begründete schriftliche Erklärung? -

=> keine Festsetzung

selbst wenn Festsetzung: § 12VI ArbEG wesentliche Änderung der Umstände? +

=> Anspruch auf Änderung der Vergütung

Durchsetzung: Anrufung Schiedsstelle §§28,31I ArbEG 2. geänderte Situation durch spätere Freigabe?

Freigabe von Dichtungsring + schlechtem Verf.; keine Freigabe von besserem Verfahren Freigabe => ArbG hat keine Rechte mehr; ArbN hat Verbietungsrecht nach Erteilung bis OS der Patentanmeldung: weiterhin Vorzugsstellung des ArbG

nach Veröffentlichung entfällt Vorzugsstellung

=> keine Änderung der Vergütungsansprüche

3. rechtliche Prüfung der Meldungen und Freigabe?

„Meldung einer freien Erfindung“ = §18I ArbEG Mitteilungspflicht?

schriftlich? +

freie Erfindung? §1 §4II #2 ArbEG

=> Diensterfindung, da auf Erfahrung des Betriebes beruhend richtiger Adressat? – Werkmeister obwohl Patentabteilung existiert 1.9.98 = Meldung §5 ArbEG?

schriftlich? +

aber Fax? nicht ausreichend, da enge Auslegung ,d.h. §126 BGB Unterschrift

=> keine Meldung

aber: Heilung durch Freigabe durch ArbG §8I #1 ArbEG ? schriftlich? + Anfang Oktober 98

hier: Freigabe von Dichtungsring + schlechtem Verf.; keine Freigabe von besserem Verfahren

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