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Stadt Zeitz

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Academic year: 2022

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(1)

1. Anderung

Gebietsä nderu

n

gsvertrag

Eingemeindung der Gemeinde Theißen in die

Stadt Zeitz

Auf Grund der

gg

17 und 18 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in

der

zurzett geltenden Fassung haben der Stadtrat der Stadt

Zeilz

am 29.1Q.2009 und der

Gemeinderat der Gemeinde Theißen am 26.11.2009 die 1. Anderung

des

Gebietsänderungsvertrages vom

24.06.2009

beschlossen.

Artikel

I

Anffigen

$ 6 Bildunq von Ortschaften

lm S 6 Abs. 3 wird folqender Satz 5 hinzuqefüst:

Der am 07.06.2009 gewählte Gemeinderat der eingemeindeten Gemeinde Theißen besteht für den Rest der Wahlperiode als Ortschaftsrat der Ortschaft Theißen fort.

6 8 Entwicklunq der Ortschaft

Der $

I

Abs. 2 Satz 1 erhält folqenden neuen Wortlaut:

Die aufnehmende Stadt

Zeitz

realisiert

im

Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit die lnvestitionen der Anlage 2a.

lm $ 8 Abs. 3, 2. Anstrich wird hinzuqefüqt:

Gemeindezentrum in der Schulstraße 9, bestehend aus:

.

Gemeindeamt (Sitz der Ortschaftsräte und des Ortsbürgermeisters)

S 10

Ortsrecht

lm S

10Abs.

1 Satz

l

wird die Datumsangabe

31.12.2015ersetztdurch

31.12.2014.

(2)

S

11 Haushaltsführunq

Der Absatz (1) wird gestrichen.

Aus Absatz (2) wird Satz 1.

$

12

Steuersätze

lm S 1

2

Satz 1 wird die Datumsangabe 31.12.2020 ersetzt

durch

31.12.2019.

S

13 lnvestitionen

lm

$

13 Absatz (1) wird die Jahreszahl 2010 ersetzt durch 2009.

Der $ 13 Absatz (3) erhält folqenden neuen Wortlaut:

Die aufnehmende Stadt Zeitz verpflichtet sich,

die

zum Zeilpunkt

der

Eingemeindung in der Rücklage

der aufnehmenden Gemeinde Theißen vorhandenen Mittel, abzüglich der

zu

bildenden Pflichtrücklage sowie 50 o/o der aus dem Verkauf des

ehemaligen Gemeindevermögens erlangten Erlöse sowie Einnahmen

aus

Straßenausbaubeiträgen, die

bis zum Tage der Eingemeindung abgeschlossen sind, für

zweckgebundene

Baumaßnahmen in der

Ortschaft Theißen einzusetzen. Dabei

ist zu

beachten,

dass

nach Maßgabe

des g 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA

Straßenausbaubeiträge

zur

Deckung eines konkreten

Aufwandes erhoben werden und

demnach

diese Beiträge der

Refinanzierung

bereits getätigter

Baumaßnahmen

dienen. Die Einnahmen aus

Straßenausbaubeiträgen dürfen

somit

nicht

für andere

Maßnahmen eingesetzt

werden.

Diese Verpflichtung

gilt

bis zum 31 .12.2014.

Anlaqe

2

..Übersicht über qeplante lnvestitionen":

ln der Überschrift wird der Zeitraum 2011 - 2015 ersetzt

durch

2010 - 2014.

Anf,eig .3

..Weiterqeltendes Ortsrecht"

:

ln der Überschrift wird die

Angabe

31.12.2015 ersetzt durch 31.12.2014.

Bei der Auflistung des weitergeltenden Ortsrechts

wird die

,,Satzung über

die

Führung und Verwendung des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels" gestrichen.

Anlaqe 4 ,.Übersicht über beqonnene und im Haushaltsplan veranschlaqte

Maßnahmen"

ln der überschrift wird die Jahreszahl 2011 ersetzt

durch

2009.

lm Satz 1 wird die Jahreszahl2010 ersetzt durch 2009.

(3)

Anlase 5.. Rücklaqen und Haushaltsmittel"

lm Satz 1 werden die Jahreszahlen 2010 ersetzt durch 2009.

Artikel

ll

lnkrafttreten

Die 1. Anderung des Gebietsänderungsvertrages

ist Burgenlandkreises

als untere

Kommunalaufsichtsbehörde Amtsblatt des Landesvenva ltu ng samtes zu veröffentlichen.

des im mit

und

der

Genehmigung

deren

Bestimmungen

Die 1. Anderung des Gebietsänderungsvertrages tritt am 01.01.2010 in Kraft.

Zeltz, den26.11.2009

Einzugemeindende Gemeinde

Aufzunehmende Stadt

Oberbürgermeister Stadt Zeitz Dr. Volkmar Kunze

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