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Ergänzung der Haus- und

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Academic year: 2022

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Ergänzung der Haus- und

Badeordnung aufgrund von Covid-19

Präambel

Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus- und Badeordnung der Augsburger Hallen- und Freibäder vom 01.05.2014 und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Badeordnung ab bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden gemäß der bisherigen Haus- und Badeordnung Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutz bei der Nutzung eines Bades dienen.

1. Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad

1.1. Jeder Badegast ab dem 6. Lebensjahr muss einen Testnachweis bzw. einen Impfnachweis bzw. Genesenennachweis bei sich führen und dem Kassenpersonal vorzeigen.

1.2. Als geimpft gelten Personen, die vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind, über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergan- gen sind.

1.3. Nachweis eines negativen PCR-Test nicht älter als 24 Std.

1.4. Der Einlass von Kindern unter 6 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder für die Betreuung zuständi- gen Erwachsenen erlaubt.

1.5. Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung z. B. der Becken, Sprunganlagen oder Wasserrutschen.

1.6. Abstandsmarkierungen im Bereich von z. B. Wasserrutschen, Sprunganlagen sind zwingend zu beachten. Allgemeine Ab- standsregelungen sind im gesamten Bereich des Bades, auch auf der Liegefläche, zu beachten.

1.7. Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich.

1.8. Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz.

1.9. Der Verzehr von Speisen der Gastronomie ist nur auf den dafür vorgesehenen, bzw. gekennzeichneten Flächen gestattet.

1.10. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten.

1.11. Falls Teile des Bades bzw. der Sauna nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder an der Kasse schriftlich darauf aufmerksam gemacht.

1.12. Bei Gewitter ist das Freibad unverzüglich zu verlassen und den Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter Folge zu leisten. Eine Erstattung des Entgeltes ist ausgeschlossen.

2. Allgemeine Hygienemaßnahmen

2.1. Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch den Corona-Virus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.

2.2. Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).

2.3. Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewa- schen nicht möglich ist.

2.4. Husten und niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette).

2.5. Duschen Sie vor dem Baden und waschen Sie sich gründlich mit Seife (sofern die Duschräume geöffnet sind).

2.6. Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen getragen werde

2.7. Gäste ab dem 15. Geburtstag haben eine FFP2-Maske und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie weitere Dienstleister eine medizinische Gesichtsmaske im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen zu tragen. Kinder und Jugend- liche zwischen dem sechsten und 15. Geburtstag müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

2.8. Es bedarf kein Mund- und Nasenschutz für Kinder bis zum sechsten Geburtstag.

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3. Maßnahmen zur Abstandswahrung

3.1. Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B. 2er-Regelung, Abstand 1,5 m) ein. In den gekenn- zeichneten Bereichen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unter- schritten ist.

3.2. Dusch- und WC-Bereiche dürfen nur unter Einhaltung der gekennzeichneten Regelungen genutzt werden.

3.3. In den Schwimm- und Badebecken setzt das Sport- und Bäderamt auf die Eigenverantwortung. Achten Sie bitte auf die Informationen und Hinweise des Personals vor Ort und halten Sie auch hier Abstand. Vermeiden Sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenraststufe.

3.4. Wenn Bahnleinen gespannt sind, muss jeweils in der Mitte der Bahn geschwommen werden. Jede Bahn darf nur in eine Richtung genutzt werden. (z. B. Einbahnstraße, Schwimmerautobahn)

3.5. Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.

3.6. Planschbecken und Spielplätze dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen und unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden. Die Aufsichtspersonen sind für die Einhaltung der Abstandsregeln der Kinder ver- antwortlich.

3.7. Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte Breite (in der Regel 2,50 m) zum Ausweichen.

3.8. Vermeiden Sie an Engstellen (z.B. Durchschreitebecken, Verkehrswege) enge Begegnungen und warten Sie gegebenen- falls, bis der Weg frei ist.

3.9. Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen im Bad.

Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.

Diese Benutzungsordnung einzuhalten, liegt im Interesse aller Benutzer.

Vielen Dank!

In der vorliegenden Fassung in Kraft ab 26.05.2021 Stadt Augsburg

Sport- und Bäderamt Augsburg, Mai 2021

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