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1. Nachtragshaushalts- satzung 2018 mit Nachtragshaus- haltsplan

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1. Nachtragshaushalts- satzung 2018

mit Nachtragshaus- haltsplan

Finanzen

(2)

Abkürzungen:

AOD = Anordnungsbefugte Dienststelle

UA = Unterabschnitt

VHK = Vorhabenskennziffer (nur im Vermögenshaushalt)

Bearbeitung: Stadt Augsburg, Kämmerei- und Steueramt, Bereich Haushalt Rathausplatz 2a, 86150 Augsburg

Telefon: (0821)324-9016 Telefax: (0821)324-9014 e-mail: finanzverw.stadt@augsburg.de

Verantwortlich: Stadt Augsburg, Referat 1 Rathausplatz 1, 86150 Augsburg

Telefon: (0821)324-1550 Telefax: (0821)324-9003 e-mail: finanzreferat@augsburg.de

Redaktionsschluss: 14.12.2017

(3)

1. N a c h t r a g s h a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 8 m i t N a c h t r a g s h a u s h a l t s p l a n

1 Nachtragshaushaltssatzung 1 - 2

2 Vorbericht

2. 1 Vorbemerkungen 3 - 4

2. 2 Wesentliche Inhalte des Nachtragshaushalts 2018

2. 2.1 Verwaltungshaushalt 5 - 7

2. 2.2 Vermögenshaushalt 8 - 10

2. 3 Verpflichtungsermächtigungen 11

2. 4 Kreditaufnahmen, Schuldenstand 12 - 13

2. 5 Rücklagen 14 - 18

2. 6 Gruppierungsübersichten 19 - 26

2. 7 Genehmigungsschreiben der RvS zum Grundhaushalt 2017/2018 27 - 29

3 Nachtragshaushaltsplan

3. 1 Gesamtplan (gelb) 31 - 44

3. 2 Verwaltungshaushalt

Tabellenteil nach Unterabschnitten 45 - 204

3. 3 Vermögenshaushalt (einschl. Investitionsprogramm)

Tabellenteil nach Unterabschnitten (grün) 205 - 332

4 Stellenplan (rosa) 333 - 397

5 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen (blau) 399

6 Finanzplan 401 - 415

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

Seiten

(4)

1 Nachtragshaushalts-

satzung

(5)

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Augsburg für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Augsburg folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch ergeben sich fol- gende Veränderungen:

Gesamtbetrag Erhöhung Verminderung Gesamtbetrag der

bisherigen Haushalts- ansätze

im Nachtragshaushalt

der nunmehrigen

Haushalts- ansätze

€ € € €

a) im Verwaltungshaushalt bei den Einnahmen bei den Ausgaben

885 875 321 € 885 875 321 €

19 812 831 € 19 812 831 €

905 688 152 € 905 688 152 € b) im Vermögenshaushalt

bei den Einnahmen bei den Ausgaben

162 665 043 € 162 665 043 €

9 329 033 € 9 329 033 €

171 994 076 € 171 994 076 €

§ 2

1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht geändert.

2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Eigenbetriebe wird festgesetzt für den

a) Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg auf 12 998 178 € b) Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Augsburg“ auf 15 429 776 € c) Eigenbetrieb „Theater Augsburg“ für den Wirtschaftsplan

2017/2018 (01.09.2017 bis 31.08.2018) auf 0 €

d) Eigenbetrieb „Altenhilfe Augsburg“ auf 8 110 065 €

Seite 1

(6)

§ 3

1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 20 770 230 € um 103 536 705 € erhöht und damit auf 124 306 935 € neu festgesetzt.

2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan der Eigenbetriebe wird festgesetzt für den

a) Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg auf 6 275 000 € b) Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Augsburg“ auf 11 950 000 € c) Eigenbetrieb „Theater Augsburg“ für den Wirtschaftsplan

2017/2018 (01.09.2017 bis 31.08.2018) auf 0 €

d) Eigenbetrieb „Altenhilfe Augsburg“ auf 0 €

§ 4 entfällt

§ 5

1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haus- haltsplan wird nicht geändert.

2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Wirt- schaftsplänen der Eigenbetriebe wird festgesetzt für den

a) Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg auf 5 000 000 € b) Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Augsburg“ auf 7 400 000 € c) Eigenbetrieb „Theater Augsburg“ für den Wirtschaftsplan

2017/2018 (01.09.2017 bis 31.08.2018) auf 8 500 000 €

d) Eigenbetrieb „Altenhilfe Augsburg“ auf 25 000 000 €

§ 6 entfällt

§ 7

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.

Seite 2

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2 Vorbericht

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Vorbericht zum 1. Nachtragshaushalt 2018 2.1 Vorbemerkungen

Das zweite Jahr des Doppelhaushalts 2017/2018 wird mit dem 1. Nachtrags- haushalt 2018 an die mittlerweile bekannt gewordenen Entwicklungen ange- passt.

Da bereits im Grundhaushalt 2018 durch die Einplanung einer ausreichend ho- hen Personaldeckungsreserve Vorsorge getroffen wurde, stellt die Überrech- nung der sogenannten Personalorientierungsdaten 2018 einen haushaltsneut- ralen Vorgang dar. Auch die aktuellen Stellenplanentscheidungen 2018 wurden zu den Nachtragsberatungen noch berücksichtigt und werden durch die verblei- bende Personaldeckungsreserve gegenfinanziert.

Zusätzlich zu Buche schlagen hingegen sicherheitsrelevante Maßnahmen zum Gefahrenabbau an Schulen, Brandschutzmaßnahmen z. B. an Standesamt und Rathaus, diverse Verkehrssicherungsmaßnahmen aber auch die Errichtung ei- ner neuen Plärrerwache. Einige Investitionsprojekte bleiben nicht von der ex- pansiven Baupreisentwicklung verschont (z. B. der neue Umkleidebereich an der Sportanlage Süd aber auch Straßenbaumaßnahmen). Hier müssen ent- standene Finanzierungslücken geschlossen werden.

Die IT-Infrastruktur muss auf aktuellem Stand gehalten werden, wofür Mittel z.B.

beim Standesamt, bei der Stadtbücherei und insbesondere den Grundschulen bereitgestellt werden.

Vordringliche Schulsanierungsprojekte werden im Nachtragshaushalt und dem Investitionsprogramm eingeplant. Beginnend mit der Gesamtsanierung der Lö- weneckschule ab 2018 werden auch die Werner-Egk-Grundschule und die Anna-Grundschule in die Fortschreibungen aufgenommen. Auch der Ausbau der Kindertagesstätten wird, entsprechend der hohen Nachfrage an Betreu- ungsplätzen, forciert.

Sozialen Belangen dient die Einführung eines Schülertickets, die spürbare Er- höhung der Zuschüsse an Dritte für soziale Ausgaben und Jugendfürsorge, die allgemeine Erhöhung der Sozial- und Jugendhilfeausgaben, aber auch die Auf- rechterhaltung der Funktionen des Zentrums für interkulturelle Beratung, die neue Frauenunterkunft oder die Generalsanierung des Jugendspielplatzes

„Lueg ins Land“.

Auch die integrierten Stadtteilentwicklungskonzepte (ISEK) und gesamtstädti- sche Planungsmaßnahmen spielen eine Rolle im 1. Nachtrag 2018, z. B. der Sport- und Stadtgarten OASE im Viertel „Rechts der Wertach“ oder die Entwick- lungskonzepte für die Stadtteile Göggingen und Haunstetten sowie das Sport- stättenentwicklungskonzept. Verbesserungen für Radfahrer ergeben sich durch den Einbau sog. Komfortstreifen in die Maximilienstraße.

Die Barrierefreiheit städtischer Gebäude wird durch die behindertengerechte Erschließung des Standesamtes und des Schaezlerpalais (Letztere unterstützt mit einer namhaften Spendensumme) weiter verbessert.

Die Tatsache, dass das Haushaltsjahr 2016 ohne Fehlbetrag abgeschlossen werden konnte und der 1. Nachtrag 2017 auch unter dem Blickwinkel der Re- duzierung von Haushaltsrisiken aufgestellt wurde, ermöglicht es, die geplante

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(9)

Rücklagenzuführung 2018 zur eventuellen Fehlbetragsabdeckung auf 5 Mio. € zu deckeln.

Im Übrigen werden die Einnahmen an die aktuellen Entwicklungen angepasst.

Dies gilt insbesondere für die etwas höheren, optimistischeren Steueransätze.

Das Bayerische Finanzministerium hat mit Schreiben vom 22.09.2017 auf die diesjährigen Verzögerungen bei der Bereitstellung der Einwohnerzahlen durch die Statistischen Ämter von Bund und Ländern hingewiesen. Dies hat Auswir- kungen auf die Berechnung der Steuerkraft, der Umlagegrundlagen und der Fi- nanzausgleichsleistungen 2018 (insbesondere der Schlüsselzuweisungen), die nun stark verspätet bekannt gegeben werden. Vor Januar/Februar 2018 werden hier keine Informationen vorliegen. Selbst die hilfsweise angekündigten vorläu- figen Informationen (auf Basis älterer Einwohnerdaten) liegen zum Redaktions- schluss dieses Nachtragshaushalts noch nicht vor. Anpassungen bleiben hier deshalb dem 2. Nachtragshaushalt 2018 vorbehalten.

Haushaltstechnische Auswirkungen haben die Änderungen in den staatlichen Vorschriften zur Haushaltssystematik. Diverse Unterabschnitte erhalten dadurch eine neue Nummerierung.

Die Finanzplanung mit dem Investitionsprogramm 2017 – 2021 wird entspre- chend der Regularien für den Doppelhaushalt (§ 35 Abs. 2 KommHV) mit die- sem Nachtragshaushalt fortgeschrieben.

Des Weiteren werden mit dem Nachtrag Festsetzungen in der Haushaltssat- zung für die Eigenbetriebe Stadtentwässerung, Abfallwirtschafts- und Stadtrei- nigungsbetrieb und Altenhilfe für 2018 vorgenommen (§ 35 Abs. 3 KommHV).

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2.2 Wesentliche Inhalte des 1. Nachtragshaushalts 2018 2.2.1 Verwaltungshaushalt

Wie schon eingangs erwähnt, dient der 1. Nachtrag 2018 der Aktualisierung von Haushaltsansätzen und widmet sich darüber hinaus schwerpunktmäßig den Themen Personal, Sicherheit und Soziales. Die Personalausgaben sind anhand der sog. Orientierungsdaten des Personalamtes aktualisiert. Diese spiegeln zum einen die tarif- und besoldungsrechtlichen Änderungen aber auch den ver- änderten Personalstamm zum Stichtag März 2017 wider. Auch aufgrund des neuen Stellenplans 2018 ergeben sich Modifikationen. Um diese gewichtigen Änderungen abzufedern, wurde bereits im Grundhaushalt eine hohe Personal- deckungsreserve eingeplant, welche nun nahezu vollständig aufgebraucht wur- den. Die übrigen Mittel sind für einen „Personalpool Jobcenter Augsburg-Stadt“

eingeplant.

Die Augsburger Schulen werden mit + 500.000 € zusätzlichen Mitteln ausge- stattet, um die bauliche Sicherheitsmaßnahmen (Unterabschnitt 20010) fortzu- führen. Für das einheitliche Sicherheitskonzept nach dem „Gütersloher Modell“

werden im Unterabschnitt 20010 als erste Tranche 15.000 € bereitgestellt.

Des Weiteren wird der Deckungskreis der Schulen für Grundstücks- und Ge- bäudereinigung um ca. + 181.000 € aufgestockt, um den hygienischen Standard an den Schulen zu halten bzw. zu verbessern. Für die anstehende europaweite Ausschreibung (Government Procurement Agreement) erhält das Schulverwal- tungsamt (UA 20010) fachliche Unterstützung durch eine externe Beraterfirma (Kostenpunkt + 35.700 €).

Dem Ausbau der schulischen Ganztagesangebote (Unterabschnitt 29590) kommt eine Ansatzerhöhung um + 242.000 € zugute. Insgesamt konnten 49 neue Gruppen im Ganztagesbereich im Schuljahr 2017/18 im Vergleich zum Vorjahr implementiert werden.

Um Familien von schulpflichtigen Kindern finanziell zu entlasten, wird ein kos- tengünstiges, von der Stadt stark bezuschusstes Schülerticket eingeführt (Un- terabschnitt 29510). Die geschätzten Kosten belaufen sich auf + 1,0 Mio. €.

Hinsichtlich der Kostenfreiheit nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs und Verordnung über die Schülerbeförderung sind keine Änderun- gen vorgesehen.

Aufgrund der steigenden Beiträge werden die Mittel sowohl für die Gemein- deunfallversicherung (UA 02020) als auch die Schülerunfallversicherung (29590) angepasst; Mehrausgaben: rund + 51.000 €.

Aus Sicherheits- und Reinlichkeitserwägungen werden Mittel auf dem Unterab- schnitt 63110 für die Reinigung des Rathausplatzes (+ 40.000 €) und auf dem Unterabschnitt 63120 für die Verkehrssicherung bei Stadtfesten (+ 150.000 €) bereitgestellt.

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Die 2017 geschaffene Frauenunterkunft (Unterabschnitt 43570) benötigt Mittel von rund 0,5 Mio. €.

Wesentliche Mehrbedarfe zeichnen sich im Sozial- und Jugendhilfebereich ab.

Das Hilfeangebot bzw. die geldwerten Leistungen des Bildungs- und Teilhabe- gesetzes (Unterabschnitt 48200) werden nun – auch durch die Auswirkungen des höheren Flüchtlingsanteils - vermehrt in Anspruch genommen. Daneben steigen auch die Ausgaben für die Kosten der Unterkunft und Heizung. Saldiert ergeben sich beim Unterabschnitt 48200 Mehrausgaben von rd. 3,8 Mio. €.

Insgesamt lässt sich auch eine vermehrte Inanspruchnahme der Hilfsangebote in der Jugendhilfe feststellen. Im Bereich der Hilfe zur Erziehung (Unterabschnitt 45500) werden in diesem Nachtragshaushalt zusätzliche Mittel i.H.v. + 0,340 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Die gesetzliche Förderung für Kindertageseinrichtungen wie Horte und Krippen (Unterabschnitt 47990) wird mit zusätzlichen Mitteln i.H.v. rund + 0,5 Mio. € aus- gestattet.

Im Bereich der Förderung der Jugendhilfe erhöhen sich die Zuschüsse an Dritte (Unterabschnitt 47990) um rund + 0,58 Mio. €.

Die Einführung der Pflegestärkungsgesetze 2017 führt zu einer höheren Veran- schlagung von + 1,0 Mio. € bei den häuslichen Pflegehilfen (Unterabschnitt 41170) im Folgejahr.

Das Projekt „Bildungkoordination für Neuzugewanderte“ nimmt ein Volumen von rund + 150.000 € ein, wird aber fast vollständig gefördert (Unterabschnitt 02120).

Auch das Projekt „Kurze Wege für den Klimaschutz“ mit einem Mittelbedarf von rd. + 75.000 € findet Eingang in den Nachtrag (Unterabschnitt 02100).

Um den Anforderungen einer wachsenden Stadtgesellschaft gerecht zu wer- den, werden für das spezielle städtebauliche Entwicklungskonzept Göggingen (Unterabschnitt 61010) Mittel in Höhe von 50.000 € bereitgestellt. Für weitere Entwicklungsmaßnahmen im Grundstücksbereich werden Planungsmittel i.H.v.

+ 250.000 € zur Verfügung gestellt (Unterabschnitt 88110).

Im Bereich der Friedhöfe (Unterabschnitt 75110) finden Umschichtungen und Anpassungen betreffend den Gebührenhaushalt der Friedhöfe statt.

Weiterer Anpassungsbedarf ergibt sich in der allgemeinen Finanzwirtschaft (Einzelplan 9), wo verschiedene Ansätze aufgrund der derzeit vorliegenden Er- kenntnisse aktualisiert werden. Bei der Grundsteuer B ist voraussichtlich mit Mehreinnahmen von + 0,6 Mio. € zu rechnen. Die Einkommensteuerbeteiligung

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wird voraussichtlich um + 2 Mio. € steigen. Der Einnahmenansatz für die Um- satzsteuer muss um + 1,1 Mio. € aktualisiert werden. Die Einnahmeerwartungen bei der Grunderwerbssteuer steigen um + 500.000 €.

Bei der Gewerbesteuer ist mit Mehreinnahmen i.H.v. + 6 Mio. € zu rechnen.

Analog hierzu muss eine Anpassung der Gewerbesteuerumlagen i.H.v. rd. 0,7 Mio. € aufgrund der gestiegenen Einnahmenerwartungen der Gewerbesteuer erfolgen. Ebenfalls war eine Modifizierung der Einnahmen und Ausgaben aus der Gewerbesteuervollverzinsung nötig. Der Saldo dieser Änderungen im Un- terabschnitt 03410 beläuft sich auf + 300.000 € (Mehreinnahmen).

Die Änderungen aufgrund der neuen Haushaltssystematik ab 2018 werden nochmals (vgl. Vorbericht und Erläuterungen zum Grundhaushalt) bei allen Un- terabschnitten des Verwaltungshaushaltes dargestellt. Selbstverständlich gel- ten diese Änderungen auch für den Vermögenshaushalt.

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2.2.2 Vermögenshaushalt

2.2.2.1 Bedeutende Inhalte des 1. Nachtragshaushalts 2018

Im Vermögenshaushalt liegt der Schwerpunkt des 1. Nachtrags 2018 inkl. des entsprechend angepassten Investitionsprogramms in den Bereichen Sicherheit, Soziales und Stadtentwicklung. Zudem sind die Abdeckung des gestiegenen Mittelbedarfs bei laufenden Vorhaben und finanzwirtschaftliche Anpassungen berücksichtigt.

Im Bereich der sicherheitsrelevanten Maßnahmen sind einerseits neue Vorha- ben, z. B. Brandschutzmaßnahmen im Standesamt - UA 06010 (rd. 0,35 Mio. €) bzw. in der Grundschule Hammerschmiede - UA 21110 (0,56 Mio. € in zwei Tranchen), Ersatz der nicht mehr einsatzfähigen, provisorischen Lichtsignalan- lage Eichleitner-/Memminger Straße - UA 63110 (0,35 Mio. €) und Sanierung der Friedhofsmauer in Göggingen - UA 75110 (0,5 Mio. €) eingeplant. Anderer- seits ist auch die Fortführung begonnener Maßnahmen wie die Brandschutz- maßnahmen im Rathaus - UA 06030 (rd. + 1,08 Mio. € in drei Tranchen) und die Sicherung von schienengleichen Gleisübergängen - UA 63110 (+ 0,15 Mio.

€) vorgesehen. Für den Neubau der Plärrerwache - UA 76320 werden ebenfalls Mittel veranschlagt (0,40 Mio. €).

Im sozialen Bereich werden Mittel bereitgestellt für die Kapazitätserweiterung beim Neubau der Kita Schwimmschulstraße (rd. + 0,77 Mio. € in zwei Tranchen) und die Planungen bezüglich des Neubaus der Kita Lützowstraße (+ 0,20 Mio. € in zwei Tranchen) bzw. der Kita Ulmer Straße (0,35 Mio. €) - alle UA 46400.

Zudem ist die Generalsanierung des Jugendspielplatzes „Lueg ins Land“ - UA 58020 (rd. 0,18 Mio. €) eingeplant.

Im Rahmen der Stadtentwicklung sind Mittel für ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für Haunstetten - UA 61500 (0,20 Mio. €) sowie für die Fortführung der Planungen zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem be- schlossenen ISEK für die Gebiete „Rechts der Wertach“, „Oberhausen-Mitte“,

„Oberhausen-Nord“ und „Stadtteilzentrum Lechhausen“ - UA 61670 bzw. 61720 (insgesamt 0,32 Mio. €) vorgesehen. Für den Bau der sog. Komfortstreifen für den Radverkehr in der Maximilianstraße - UA 61520 sind Mittel in Höhe von 2,2 Mio. € (in zwei Tranchen) eingeplant. Für die Errichtung eines Radwegs im Zusammenhang mit dem 2. Bauabschnitt des Umbaus der MAN-Kreuzung wer- den Mittel auf 2018 vorgezogen (+ 0,70 Mio. €) und für den Grunderwerb für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 nach Königsbrunn werden Mittel aus den allgemeinen Grunderwerbsmitteln umgeschichtet (1,4 Mio. €) - beides UA 63110.

Die Baukostenentwicklung führt auch in den Jahren ab 2018 zu Kostensteige- rungen. Betroffene Maßnahmen sind insbesondere die energetische Fassaden- sanierung am VZA - UA 06010 (rd. + 4,61 Mio. €), Baumaßnahmen an der Grundschule Vor dem Roten Tor - UA 21110 (rd. + 0,47 Mio. €) und dem Rudolf- Diesel-Gymnasium - UA 23510 (+ 2,69 Mio. € in 2021), der Neubau des Um- kleidebereichs der Sportanlage Süd - UA 56010 (rd. + 1,57 Mio. € für das Ge- samtprojekt unter Berücksichtigung der Änderung im 1. Nachtrag 2017), der westliche Zugang zum Hauptbahnhof - UA 61710 (insgesamt saldiert rd. + 0,49 Mio. €), die Herstellung der Otto-Lindenmeyer-Straße - UA 63110 (+ 0,65 Mio. €

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in 2020) bzw. die Grunderneuerung der Von-Parseval-Straße - UA 63110 (+ 0,30 Mio. € in 2020).

Mit Hilfe der Zuwendungen aus dem 2017 neu aufgelegten Förderprogramm

„Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ (insg. 2,43 Mio. €) können zwei städtische Maßnahmen umgesetzt werden. Zum einen wird der Sport- und Stadtgarten OASE im Viertel „Rechts der Wertach“ - UA 61670 eingerichtet (rd.

1,64 Mio. €), zum anderen das Kulturhaus Kresslesmühle - UA 76520 zum Bil- dungs-, Beratungs- und Begegnungshaus umgebaut (rd. 1,39 Mio. €).

Für die dringendsten Schulsanierungen sind ab dem Jahr 2018 Mittel in Höhe von insgesamt 24,5 Mio. € beginnend mit der Gesamtsanierung der Löweneck Grund- und Mittelschule - UA 21510 (weitere Schulen - UA 21110: Werner-Egk- bzw. St. Anna-Grundschule) eingeplant. Für eine barrierefrei Erschließung von städtischen Einrichtungen sind Maßnahmen im Standesamt - UA 06010 (insge- samt rd. 1,84 Mio. € in zwei Tranchen unter Berücksichtigung der im Investiti- onsprogramm 2016 – 2020 bereits eingeplanten Mittel) und im Schaezlerpalais - UA 32120 (0,70 Mio. €) vorgesehen.

Unter finanzwirtschaftlichen Aspekten erfolgen u.a. Anpassungen bei den staat- lichen Förderungen - diverse Unterabschnitte (Kassenwirksamkeit, aktuelle Be- scheide, Nachveranschlagung von nicht übertragbaren Haushaltseinnahmeres- ten aus 2016) und bei der Kredittilgung - UA 91010 (Höhe, Bereich). Die Zufüh- rung an die Allgemeine Rücklage, Zweckbindung Abdeckung Fehlbetrag - UA 91010, wird um 7,50 Mio. € verringert, da insbesondere im Jahr 2016 kein Fehl- betrag entstanden ist und z. B. durch Risikominimierung u. a. bei den Sozial- ausgaben die Gefahr von Fehlbeträgen verringert wird.

2.2.2.2 Neue Investitionsprojekte

Neue Investitionsvorhaben finden in begrenztem Rahmen im 1. Nachtrag 2018 Berücksichtigung. Zum Teil stehen den Ausgaben hohe Fördereinnahmen bzw.

ein Kostenübernahme durch ein privates Unternehmen gegenüber. Folgende Ausgabemittel werden im Haushaltsjahr 2018 veranschlagt:

UA 06010 VHK 801 Brandschutzkonzept im Standesamt 350.400 € UA 06010 VHK 901 Erneuerung EDV-Netz im Standesamt 244.000 € UA 16050 VHK 701 e-Call Ertüchtigung in der ILS 160.000 € UA 21110 VHK 803 Einführung einheitlicher IT-Infrastrukturen

an den Grundschulen

250.000 € UA 21110 VHK 804 Brandschutzmaßnahmen GS Augsburg-

Hammerschmiede

280.000 € UA 21510 VHK 801 Gesamtsanierung der Löweneck Grund-

und Mittelschule (Planungsmittel)

500.000 € UA 35210 VHK 801 Austausch von RFID-Komponenten 170.000 € UA 46400 VHK 801 Neubau der Kindertagesstätte Ulmer

Straße (Planungsmittel)

350.000 € UA 58020 VHK 801 Generalsanierung Jugendspielplatz „Lueg

ins Land“

174.000 €

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UA 61500 VHK 801 ISEK für den bestehenden Stadtteil Haunstetten

200.000 € UA 61520 VHK 811 Komfortstreifen Maximilianstraße 1.100.000 € UA 61670 VHK 801 Sport- und Stadtgarten OASE im Viertel

„Rechts der Wertach“ (ISEK-Maßnahme)

1.635.000 € UA 63110 VHK 801 LSA Eichleitner- / Memminger Str. 350.000 € UA 63110 VHK 802 Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 nach

Königsbrunn

1.400.000 € UA 63110 VHK 804 Errichtung einer Lichtsignalanlage am Park-

haus Sebastianstraße

180.000 € UA 75110 VHK 801 Sanierung der Friedhofsmauer in Göggin-

gen

500.000 € UA 76520 VHK 701 Umbau des Kulturhauses Kresslesmühle

zum Bildungs-, Beratungs- und Begeg- nungshaus

1.386.000 €

2.2.2.3 Finanzplan und Investitionsprogramm

Bei einer Haushaltssatzung für zwei Jahre ist die verbindlich vorgeschriebene jährliche Fortschreibung der Finanzplanung und des Investitionsprogramms dem Stadtrat vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres vorzulegen (§ 35 Abs. 2 KommHV-Kameralistik).

Die Fortschreibung des Investitionsprogramms 2017 - 2021 ist im Teil Vermö- genshaushalt unter Ziffer 3.3 (grüne Seiten) enthalten. Die Fortschreibung der nicht investiven Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts ist dort ebenfalls abgebildet.

Der aktualisierte Finanzplan 2017 - 2021 ist unter Ziffer 6 beigelegt.

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2.3 Verpflichtungsermächtigungen – VE –

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich von 20.770.230 € um + 103.536.705 € auf 124.306.935 €.

Insgesamt werden folgende Verpflichtungsermächtigungen im 1. Nachtrags- haushalt 2018 eingeplant:

UA 05010 VHK 701 Fassaden- und Fenstersanierung im Standesamt

- 75.000 € UA 06010 VHK 901 Neukonzept behindertengerechte Er-

schließung Standesamt

1.268.000 € UA 06030 VHK 701 Brandschutzkonzept im Rathaus 650.000 € UA 13010 VHK 003 Fahrzeugbeschaffungen Feuerwehr 1.740.000 € UA 21110 VHK 801 Gesamtsanierung der Werner-Egk-

Grundschule

220.000 € UA 21110 VHK 804 Brandschutzmaßnahmen GS Augsburg-

Hammerschmiede

280.000 € UA 21510 VHK 801 Gesamtsanierung der Löweneck Grund-

und Mittelschule

13.000.000 € UA 23510 VHK 511 Ertüchtigung Rudolf-Diesel-Gymnasium 8.607.500 € UA 32340 VHK 012 Errichtung Umweltbildungszentrum 3.999.000 € UA 33110 VHK 212 Generalsanierung / Neubau von Spiel-

stätten des Theaters

61.000.000 € UA 46400 VHK 601 Neubau einer Kindertagesstätte an der

Schwimmschulstraße

124.000 € UA 46400 VHK 701 Neubau der Kindertagesstätte

Lützowstraße

150.000 € UA 56010 VHK 522 Sportanlage Süd: Neubau Umkleidebe-

reich

2.393.205 € UA 58020 VHK 940 Neubau Jugendspielplatz nördlich der

Kesterstraße

106.000 € UA 61520 VHK 101 Neugestaltung der Hallstraße 7.300.000 € UA 61520 VHK 811 Komfortstreifen Maximilianstraße 1.100.000 € UA 61670 VHK 002 Allgemeine Planungen u. Untersuchun-

gen „Die Soziale Stadt“ Oberhausen

50.000 € UA 63110 VHK 444 Otto-Lindenmeyer-Straße 1.850.000 € UA 63110 VHK 528 Umbau MAN-Kreuzung - 700.000 € UA 63110 VHK 558 Grunderneuerung Von-Parseval-Straße 1.300.000 € UA 63110 VHK 710 Erneuerung Karwendelstraße - 4.200.000 € UA 63110 VHK 721 Erneuerung Holzbachbrücke / Rosen-

austraße

1.820.000 € UA 73110 VHK 202 Generalsanierung des Stadtmarktes 650.000 € UA 88110 VHK 701 Altlastensanierung Badstraße 904.000 € Summe der Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen + 103.536.705 €

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2.4 Kreditaufnahmen, Schuldenstand 2.4.1 Investitionskredite

Die Höhe der Kreditermächtigung 2018 wird nicht geändert.

2.4.2 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur Leistung von Ausgaben wird nicht ge- ändert.

2.4.3 Schuldenstand

Unter Berücksichtigung der Änderungen im 1. Nachtragshaushalt 2018 stellt sich die voraussichtliche Schuldenentwicklung wie folgt dar:

Schuldenstand zu Beginn des Haushaltsjahres 2016 303,918 Mio. €

Kreditaufnahme 2016 (Rechnungsergebnis) + 19,500 Mio. €

Kreditaufnahme 2016 Zusatzkredite 1. Nachtrag (Rechnungsergebnis) 0 Mio. € Kreditaufnahme 2016 Ertüchtigungsprogramm Schulen (Rechnungsergeb.) + 21,356 Mio. € Kredittilgung 2016 ohne Nettoneuverschuldung (Rechnungsergebnis) - 20,359 Mio. € Kredittilgung 2016 für die 50 Mio.€-Kreditaufnahme im Jahr

2011 (Rechnungsergebnis) - 6,000 Mio. €

Kredittilgung 2016 Sonderkredit VZ Grottenau (Rechnungsergebnis) - 0,510 Mio. € Kredittilgung 2016 Sonderkredit Plärrerbad (Rechnungsergebnis) - 0,089 Mio. € Kredittilgung 2016 Sonderkredite Ertücht.progr.Schulen (Rechnungsergeb.) - 0,193 Mio. € Schuldenstand zum Ende des Haushaltsjahres 2016 317,623 Mio. €

= Schuldenstand zu Beginn des Haushaltsjahres 2017 317,623 Mio. €

Kreditaufnahme 2017 (Haushaltsansatz) + 21,400 Mio. €

Kreditaufnahme 2017 Zusatzkredite (Haushaltsansatz) + 43,980 Mio. € Kreditaufnahme 2017 Zusatzkredite (Haushaltsrest 2016) + 45,000 Mio. € Kreditaufnahme 2017 Ertüchtigungsprogramm Schulen (Haushaltsansatz) + 15,066 Mio. € Kreditaufnahme 2017 Ertüchtigungsprogramm Schulen (Haushaltsrest 2016) + 15,057 Mio. € Kredittilgung 2017 ohne Nettoneuverschuldung (1. Nachtrag 2017) - 21,521 Mio. € Kredittilgung 2017 für die 50 Mio.€-Kreditaufnahme im Jahr

2011 (Haushaltsansatz)

nachrichtlich: Für einen Teilkredit wird nur noch eine geringe Restrate fällig.

- 5,790 Mio. €

Kredittilgung 2017 für die 45 Mio.€-Kreditaufnahme aus der übertragenen

Kreditmächtigung 2016 (1 Nachtrag 2017) - 1,558 Mio. € Kredittilgung 2017 Sonderkredit VZ Grottenau (Haushaltsansatz) - 0,520 Mio. € Kredittilgung 2017 Sonderkredit Plärrerbad (Haushaltsansatz) - 0,089 Mio. € Kredittilgung 2017 Sonderkredite Ertücht.progr.Schulen (1. Nachtrag 2017) - 1,835 Mio. € Schuldenstand zum Ende des Haushaltsjahres 2017 (Planung) 426,813 Mio. €

= Schuldenstand zu Beginn des Haushaltsjahres 2018 426,813 Mio. €

Kreditaufnahme 2018 (Haushaltsansatz) + 21,900 Mio. €

Kreditaufnahme 2018 Ertüchtigungsprogramm Schulen (Haushaltsansatz) + 10,793 Mio. € Kredittilgung 2018 ohne Nettoneuverschuldung (1. Nachtrag 2018) - 22,484 Mio. € Kredittilgung 2018 für die 50 Mio.€-Kreditaufnahme im Jahr

2011 (Haushaltsansatz)

nachrichtlich: Ein Teilkredit wird bereits im Jahr 2017 zurückbezahlt.

- 5,600 Mio. €

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Kredittilgung 2018 für die 45 Mio.€/44 Mio.€-Kreditaufnahme im Jahr 2017

(1. Nachtrag 2018) - 5,161 Mio. €

Kredittilgung 2018 Sonderkredit VZ Grottenau (Haushaltsansatz) - 0,529 Mio. € Kredittilgung 2018 Sonderkredit Plärrerbad (Haushaltsansatz) - 0,089 Mio. € Kredittilgung 2018 Sonderkredite Ertücht.progr.Schulen (1. Nachtrag 2018) - 5,061 Mio. € Schuldenstand zum Ende des Haushaltsjahres 2018 (Planung) 420,582 Mio. €

Anmerkung:

Kreditaufnahme und -tilgung jeweils ohne Umschuldung.

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2.5 Rücklagen

Die Veränderungen bei den Teilbeständen der Allgemeinen Rücklage und bei den Sonderrücklagen können den nachfolgenden Tabellen entnommen wer- den.

2.5.1 Allgemeine Rücklage

Aufgliederung der Allg. Rücklage

Planungs- stand

Planungs- stand Zuführung Entnahme 31.12.2018 Zweckbindung für

 Betriebsmittel

 Stadtkasse 546 188 546 188

 Leihamt 480 906 480 906

 Parkraum 3 772 768 400 000 1 744 899 2 3 427 869

 Stadtwald außerhalb des Stadtgebiets

 Anteil Stadt Augsburg 82 627 82 627

 Anteil ehem.waldbesitz.Stiftungen 404 969 * 404 969

 Forstausgleichsrücklage 0 0 3 0

 Optimierung Stadtwaldbäche 148 462 55 710 3 204 172

 Referatsrücklagen 322 590 322 590

 Sanierungsgebiet Pfersee-Nord 9 691 9 691

 Energiemanagementfonds 1 163 600 240 000 4 145 000 5 1 258 600

 Feldwege Lechhausen 151 620 8 000 6 143 620

 Verbess.maßn.Stadtratssitz./Rathaus 18 544 12 452 7 30 996

 Botanischer Garten 17 202 17 202

 Abwicklung Augsburg AG/GmbH 156 367 156 367

 Entwicklung und Baufreimachung Innovationspark Augsburg

62 198 62 198

 Finanzierung Theatersanierung 72 531 721 20 171 103 8 52 360 618

 Investitionen 2018 / 2019 15 985 185 14 360 654 9 1 624 531

 Risiken aus Gewerbesteuerrück- forderungen (inkl. Verzinsung)

29 750 000 29 750 000

 Sanierung der städt. Jugendhäuser 0 0

 Abdeckung Fehlbetrag 0 5 000 000 10 5 000 000

 ohne Zweckbindung 180 808 446 243 627 051

Summen 125 785 446 6 154 405 35 429 656 96 510 195

Hinweis: Die Änderungen des 1. Nachtrags 2018 sind durch den Fett-/Kursivdruck gekennzeichnet.

geplante Veränderungen im HJ 2018

31.12.2017

Seite 14

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* Seit dem Jahr 2013 wird für diesen Betrag ein Zinsertrag berechnet. Die Zinshöhe ist variabel und richtet sich nach dem Zins, den die Stadt Augsburg bei der Aufnahme eines Kassenkredits zu leisten hätte. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung.

1 Ablösebeträge aus Stellplatzverpflichtung (UA 68110 VHK 003) 400 000

2 - Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Innenstadt (UA 68110 VHK 004) 719 000

- Radstation im HELIO-Center (UA 68110 - VwHH) 25 899

3 17%-Stadtanteil am Überschuss des UA 85530 im Verwaltungshaushalt 55 710 ( Hinweis: Die Zweckbindung "Forstausgleichsrücklage" wurde im Rahmen der Jahresrechnung

2016 aufgelöst und statt dessen die Zweckbindung "Optimierung Stadtwaldbäche" gebildet.)

4 Zuführung der Rückerstattungen von der Stadtwerke Energie GmbH 240 000 (HSt. 1.06010.1521.01)

5 - Finanzierung von Energiesparmaßnahmen in Schulen (UA 20010 VHK 007) 110 000 - Finanzierung von Energiesparmaßnahmen in Kindertagesstätten (UA 46400 VHK 007) 35 000

6 Kostenerstattung (Wegeunterhalt) an die Jagdgenossenschaft Lechhausen 8 000 (HSt. 1.63110.5102.03)

7 Einnahmen aus der Vermietung der Räume im Rathaus 12 452

(HSt. 1.06020.1401.02, 1.06020.1401.03, 1.06020.1401.04)

8 Finanzierung der Netto-Bauausgaben für die Theatersanierung (UA 33110 VHK 212) 20 171 103 unter Berücksichtigung des städtischen Eigenanteils

9 Haushaltsabgleich 14 360 654

10Bildung einer Rückstellung für eine evtl. Fehlbetragsabdeckung 5 000 000

Nachrichtlich:

Ausgaben des Verw altungshaushalts der letzten 3 Jahre: 2015 773 603 430

(jew eils Haushaltsansätze incl. Nachträge) 2016 846 367 300

2017 897 619 046

Durchschnitt: 839 196 592

davon 1 %: 8 391 966 €

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2.5.2 Referatsrücklagen

Planungsstand Planungsstand

31.12.2017 Gutschrift Entnahme 31.12.2018

28 142 28 142

229 031 229 031

39 469 39 469

0 0

6 560 6 560

19 388 19 388

0 0

0 0

322 590 0 0 322 590

3 4 5 6 7

Summe

Referat geplante Veränderungen im

HJ 2018

jeweils in € 0

1 2

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2.5.3 Sonderrücklagen

Bezeichnung der Sonderrücklage

Planungs- stand

Planungs- stand Zuführung Entnahme 31.12.2018 Zweckentfr. von Wohnr. (UA 62210/005) 174 769 3 500 1 178 269 Infrastrukturfolgelasten aus Wohnrechts-

ausweisung (UA 61010/004) 1 726 811 1 726 811

Friedhofswesen (UA 75110/001)* 322 781 142 776 2 465 557 Krematorium (UA 75120/001)* - 186 981 195 996 3 - 382 977 Bestattungsdienst (UA 75130/001)* 93 101 10 229 4 103 330 Versorgungsrücklage (UA 91010/001) 17 252 102 1 632 358 18 884 460 Ökologische Ausgleichsmaßnahmen

nach Bebauungsplänen (UA 58040/001) 2 020 423 3 500 5 81 250 6 1 942 673 Integrierte Leitstelle (UA 16050/001) -2 545 492 100 000 7 -2 445 492 Taktisch-Technische Betriebsstelle

(UA 16070/001) 87 015 87 015

Kinderspielplätze (UA 58020/001) 41 021 41 021

Forstausgleichsrücklage (UA 85530/006) 1 250 000 1 250 000

SJR-Defizitabdeckung 0 0

Summen 20 235 550 1 892 363 277 246 21 850 667

Hinweis: Die Änderungen des 1. Nachtrags 2018 sind durch den Fett-/Kursivdruck gekennzeichnet.

* Im Rahmen der Jahresrechnung werden Minusbestände durch Innere Darlehen abgelöst, die mit regel- mäßigen Tilgungsleistungen abbezahlt werden. Plusbestände werden für Sondertilgungen verwendet.

1 - Zinsen (HSt 1.62400.2052.00) werden i. R. d. Jahresrechnung 2018 zugeführt 0 - Ausgleichszahl. f. Wohnraumzweckentfr. u. Freistell. (UA 62210 VHK 004) 3 500

2 Friedhofswesen (UA 75110)

- Überschuss im Verwaltungshaushalt 959 839 €

- abzgl. Ausgaben für Allg. Ausstattung im Vermögenshaushalt (UA 75110 VHK 002, netto) - 150 000 - abzgl. Tilgung für Inneres Darlehen (UA 75110 VHK 003) - 167 063 - abzgl. Ausgaben f. Sanierung Friedhofsmauer in Göggingen (UA 75110 VHK 801) - 500 000 € Überschuss 142 776

3 Krematorium (UA 75120)

- Ausgaben für Austausch des Rauchgasfuchs (UA 75120 VHK 310) 25 000 - zzgl. Tilgung für Inneres Darlehen (UA 75120 VHK 003) 79 046 €

- abzgl. Überschuss im Verwaltungshaushalt 0 €

- zzgl. Defizit im Verwaltungshaushalt 91 950 €

Defizit 195 996

4 Bestattungsdienst (UA 75130)

- Überschuss im Verwaltungshaushalt 51 909 €

- abzgl. Ausgaben für Allg. Ausstattung im Vermögenshaushalt (UA 75130 VHK 002, netto) - 13 037 - abzgl. Tilgung für Inneres Darlehen (UA 75130 VHK 003) - 28 643

Überschuss 10 229 geplante Veränderungen

im HJ 2018 31.12.2017

Seite 17

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5 - Pachteinnahmen (HSt 1.58030.1401.01) 3 500

- Zinsen (HSt 1.58040.2052.00) aus der Sonderrücklage 0

6 - Ökologischer Ausgleich im Bebauungsplan Nr. 662 "Nördlich der Bgm.-

Wegele-Straße" (UA 58040 VHK 010) 33 000

- Ökologischer Ausgleich im Bebauungsplan Nr. 634 B "Nördlich der Derchinger Straße"

(UA 58040 VHK 011) 15 000

- Ökologischer Ausgleich im Bebauungsplan Nr. 605 A "Kalterer Straße"

(UA 58040 VHK 012) 2 100

- Ökologischer Ausgleich im Bebauungsplan Nr. 634 "Westlich der Pöttmeser

Straße" (UA 58040 VHK 014) 2 000 €

- Ökologischer Ausgleich im Bebauungsplan Nr. 262 "Nördlich der Schönbach-/

Klärwerkstraße" (UA 58040 VHK 015) 1 500 €

- Ökologischer Ausgleich im Bebauungsplan Nr. 257 "Am Langen Berg"

(UA 58040 VHK 016) 600

- Ökologischer Ausgleich im Bebauungsplan Nr. 218 "Westlich B 17/ Südlich

Gablinger Weg" (UA 58040 VHK 017) 1 000 €

- Ökologischer Ausgleich im Bebauungsplan Nr. 8 "Am Ballonstartplatz"

(UA 58040 VHK 018) 10 000

- Ökologischer Ausgleich im Bebauungsplan Nr. 832 "Grabenweg"

(UA 58040 VHK 019) 6 600

- Ökologischer Ausgleich im Bebauungsplan Nr. 888 "Östlich der Kohlstattstraße"

(UA 58040 VHK 021) 1 700 €

- Ökologischer Ausgleich im Bebauungsplan Nr. 605 B "Östl. Meraner und Kalterer Straße"

(UA 58040 VHK 120) 3 400

- Ökologischer Ausgleich im Bebauungsplan Nr. 862 A "Am Schiffmacherweg"

(UA 58040 VHK 122) 2 000 €

- Ökologischer Ausgleich im Bebauungsplan (VEP) Nr. 273 "Nördlich der

Klärwerkstraße" (UA 58040 VHK 123) 1 500 €

- Ökologischer Ausgleich im Bebauungsplan Nr. 255 "Beim Winkelacker"

(UA 58040 VHK 424) 850

7 Jährliche Zuführung aus dem Allgemeinen Haushalt zum Abbau des Minusbestands 100 000

Seite 18

(24)

2. 6 Gruppierungsübersichten

Einnahmenentwicklung im Verwaltungshaushalt

Nummer Bezeichnung mehr weniger

Einnahmen - in € - Gruppierung

0011.00 Grundsteuer B + 600.000

0031.00 Gewerbesteuer + 6.000.000

0101.00 Einkommensteueranteile + 2.000.000

0121.00 Umsatzsteueranteil + 1.100.000

0221.00 Hundesteuer + 25.000

0271.00 Zweitwohnungssteuer + 40.000

0611.01 Land - Finanzzuweisungen + 100.000

0611.03 Land - Grunderwerbsteuer + 500.000

0611.04 Land -Einkommenssteuerersatz + 100.000

0811.04 Verwarnungsgelder - Geschwindigkeitsüberwachung + 60.000 1001.01 Verwaltungsgeb. aus dem übertragenen Wirkungskreis + 190.000

1101.01 Eintrittsgelder + 6.500

1101.13 Unterkunftsgebühren + 1.606.000

1101.15 Erziehungs-/Betreuungsentgelte + 280.000

1101.16 Verpflegungsgebühren + 100.000

1101.31 Gebühren für Wasserein- und Wasserausleitungen + 16.930

1101.60 Grabrechtsgebühren - Personenkonten - 257.096

1101.62 Bestattungsgebühren - 150.000

1301.00 Verkauf von Bürobedarf + 2.000

1303.01 Erlöse aus Holznutzung - 60.000

1305.00 Sonstige Verkaufserlöse - 117

1305.02 Sonstige Verkaufserlöse - Sonstiges - + 117 1401.01 Mieten u. Pachten aus Grundverm. - Einzeleinnahmen + 54.500

1401.03 Mieten u. Pachten aus Grundverm. - umsatzsteuerfrei - + 6.000 - 1.000 1401.04 Mieten u. Pachten aus Grundverm. -umsatzsteuerpfl.- - 191.600 1401.05 Mietverrechnung d. Betriebe gewerbl. Art + 18.000 - 2.000 1401.07 Mieten und Pachten aus Grundvermögen - Sonstige - + 180.000

1402.00 Erbbauzinsen - Personenkonten - 816.578

1402.02 Erbbauzinsen - Sport + 816.578

1531.00 Sonstiger Kostenersatz + 19.296 - 89.921

1531.01 Sonstiger Kostenersatz - Sonderbewirtschaftung - + 311.535 - 27.937 1531.12 Sonstiger Kostenersatz -Sonderetat- + 42.000

1551.00 Bauverwaltungskosten für Maßnahmen des VwHH + 13.632 1613.11 Sonst. Sachkostenerstatt. v. Land SGB XII -örtlicher Tr. + 2.298.118

1623.00 Sonst. Sachkost.ers. v. Gemeinden u. Gem.verbänden - 20.000 1645.11 Personalkostenersatz v. sonst. öffentlichen Bereich - 5.159 1653.00 Sonst. Sachkost.ers. v. öffentl.-wirtschaftl. Unternehm. + 761.744

Seite 19

(25)

Nummer Bezeichnung mehr weniger Einnahmen - in € - Gruppierung

1655.11 Personalkostenersatz von kommunalen Unternehmen + 4.259 - 106.603 1663.01 Sonst. Sachkost.ers. v. fremden öff.-wirtsch. Untern. + 15.679 - 34.200 1665.11 Personalkost.ers. v. fremden öffentl. Unternehmen + 927.523 - 101.846 1665.12 Personalkostenersatz v. sonst. öffentl. Sonderrechn. - 20.289

1685.11 Personalkosteners. v. übrigen Bereichen - 1.277

1693.00 Sonstiger Sachkostenersatz durch innere Verrechnung + 29.281 - 42.908

1693.01 Kostenverrechnung Forst + 23.286

1693.02 Innere Verrechnungen - Sonderbewirtschaftung + 5.800 - 17.800

1703.00 Sonstige Zuweisungen vom Bund + 344.052 - 15.057

1713.00 Sonstige Zuweisungen vom Land + 1.835.953 - 1.936.921 1713.01 Sonstige Zuweisungen vom Land - Sonderbewirtschaft. + 54.000

1786.00 Spenden von übrigen Bereichen + 5.000

1787.00 Sponsoring von übrigen Bereichen + 1.000 - 5.000

1911.00 Beteil. d.Bundes n.§46Abs.5u.6SGBII - Kost. d. Unterk. + 2.184.433 2051.00 Zinsen a. Forderungen an öffentl.-wirtsch. Unternehm. + 15.367

2081.00 Zinsen aus Forder. an übrige Bereiche - 895

2091.00 Zinsen aus inneren Darlehen/Kassenkrediten - 117.396 2101.00 Gewinnablieferungen und Dividende + 540.000

2611.01 Nebenforderungen - Zinsen - + 500.000

2631.00 Sonstige Finanzeinnahmen + 3.704

2801.00 Zuführung vom Vermögenshaushalt + 97.144

- 4.021.600 + 23.834.431

+ 19.812.831 Summe Mehreinnahmen / Wenigereinnahmen

Saldierte Einnahmen - Verwaltungshaushalt -

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(26)

Ausgabenentwicklung im Verwaltungshaushalt

Nummer Bezeichnung mehr weniger

Ausgaben - in € - Gruppierung

4001.01 Aufwend. f. ehrenamtl. Tätigkeiten bei Kämmereiverw. + 12.975 - 258.666 4101.01 Beamtenbezüge bei Kämmereiverwaltungen + 2.796.770 - 2.951.116 4101.02 Beamtenbezüge Altersteilzeitregelung + 5.414 - 5.727 4111.01 Versorgungsrückl. and. Dienstbez. b. Kämmereiverw. - 6.066 4141.01 Entgelte für Beschäftigte bei Kämmereiverwaltungen + 9.191.432 - 3.063.701 4141.02 Entgelte für Beschäftigte Altersteilzeit + 29.395 - 11.163 4141.08 Entgelte f. Beschäftigte f.ABM-Personal/Jobperspektive - 15.304 4161.01 Beschäftigungsentgelte bei Kämmereiverwaltungen + 27.094 - 24.245 4201.01 Versorgungsbezüge für Beamte bei Kämmereiverwalt. + 843.765 - 955.445 4201.02 Versorgungsbezüge für Beamte - Altersteilzeit + 3.255 - 2.555 4203.06 Nicht refinanzierte Versorgungsbezüge + 15.435

4211.01 Versorg.rückl. aus Versorg.bez. b. d. Kämmereiverw. + 7.377

4241.01 Ruhegelder für Beschäftigte bei Kämmereiverwaltung. + 8.740 - 2.988 4242.01 Ruhelöhne für Arbeiter bei Kämmereiverwaltungen - 10.536 4341.01 Versorgungsbeitr. f. Beschäftigte b. d. Kämmereiverw. + 1.925.250 - 128.654 4341.08 Versorg.beitr. f. Besch. f.ABM-Personal/Jobperspektive + 4.364

4441.01 Sozialversich.beitr. f. Beschäftigte b. d. Kämmereiverw. + 1.807.741 - 625.956 4441.02 Sozialversich.beitr. f. Beschäft. d. Altersteilzeitregelung + 13.479 - 13.691 4441.08 Soz.vers.beitr. f.Besch. f.ABM-Personal/Jobperspektive + 10.940

4481.01 Künstlersozialabgabe für Kämmereiverwaltungen + 8.010 - 1.697 4501.01 Beihilfen bei Kämmereiverwaltungen + 195.249 - 223.508

4501.02 Beihilfen Altersteilzeit + 697 - 1.393

4502.01 Beihilfen - Rest Kämmereiverwaltungen + 736.577

4503.06 Nicht refinanzierte Beihilfen - 8.773

4601.01 Personalnebenausgaben bei Kämmereiverwaltungen + 1.010 - 3.048

4701.00 Deckungsreserve für Personalausgaben - 8.348.920

5001.00 Kleiner Bauunterhalt und Wartung + 84.678 - 60.000

5001.02 Hochbauunterhalt - Einzelmaßn. + 396.650 - 301.921

5001.05 Hochbauunterhalt - Bauverw.kosten + 13.632 5001.22 Hochbauunterhalt-Sondermittel Schulen + 500.000

5101.06 Reinigung der Straßensinkkästen + 88.339

5101.12 Sonstiger Tiefbauunterhalt + 59.304

5101.16 Unterhalt der Straßensinkkästen - 88.339

5102.00 Unterhalt von Außenanlagen + 151.000

5211.00 Beschaffung u. Unterhalt v. Büro- u. Betriebsausstatt. + 128.997 - 45.347 5211.01 Besch. u. Unterh. v. Büro- u. Betr.ausst. - Sond.bew. - + 60.450

5211.22 Besch.u.Unt.v.Büro-u.Betr.ausst.-Sondermittel Schulen + 50.000

5301.00 Grundstücksmieten und -pachten + 522.544 - 67.000

Seite 21

(27)

Nummer Bezeichnung mehr weniger Ausgaben - in € - Gruppierung

5301.05 Mietverrechnung an BGA + 8.000

5303.00 Miete für Büro- und Betriebsausst. + 1.290

5304.00 Leistungen nach Leasingverträgen + 26.125 - 6.319

5401.00 Grundbesitzabgaben + 21.350

5401.01 Grundbesitzabgaben - Sonderbewirtsch. + 56.930

5403.00 Grundstücksenergie + 25.000

5407.00 Grundstücks- und Gebäudereinigung + 205.523

5421.00 Sonstige Grundstücksbew.kosten + 400

5501.00 Unterhalt u. Betrieb v. Fahrzeugen + 500 - 1.290

5521.00 Kfz-Versicherungen + 4.900

5601.00 Dienst- und Schutzkleidung + 7.500

5621.02 Externe Fortbildung + 25.000

6301.00 Verbrauchsmittel + 2.244 - 2.244

6331.00 Repräsentation + 10.800 - 3.000

6351.00 Sonstige Betriebsausgaben + 883.775 - 120.420

6351.01 Sonstige Betriebsausgaben - Sonderbewirtschaftung + 166.760 - 30.000 6351.02 Zentralisierung Öffentlichkeitsarbeit + 55.000

6351.06 Sonst. Betriebsausg. - Sonderetat + 113.253 6351.09 Sonstige Betriebsausgaben - Veranstaltungen + 21.000

6351.10 Sonstige Betriebsausgaben - Pressestelle + 48.700 - 51.500 6351.18 Sonstige Betriebsausgaben - Erinnerungskultur + 36.650 - 36.650 6351.21 Sonstige Betriebsausgaben - UNESCO + 50.000

6351.22 Sonstige Betriebsausgaben - Sonstiges + 141.550

6381.00 Betriebsenergie + 1.500

6391.21 Schülerbeförderung - zuschussfähig + 200.000

6401.00 Steuern + 111.713

6411.00 Sachversicherungen + 807

6421.00 Gemeindeunfallversicherungs- verband + 51.911

6501.00 Bürobedarf + 4.220 - 20

6511.00 Bücher und Zeitschriften + 5.040

6511.02 Bücher und Zeitschriften - Sonderetat + 3.520

6521.00 Fernmeldegebühren + 3.234 - 340

6523.00 Portokosten + 10.900

6541.00 Dienstreisen und Fahrtkosten + 7.114 - 114

6551.00 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten + 288.200 - 23.000 6551.02 Sachverständigen-, Gerichts- u. ä. Kosten - Sonderetat + 250.000 - 1.700

6551.11 Projekt "Klimaschutz" + 12.500

6551.14 Sachverst.-, Gerichts- u. ähnl. Kosten - Sonderprojekte - 1.000

6581.00 Sonstige Geschäftsausgaben + 800

6581.01 Sonstige Geschäftsausgaben - Sonderbewirtschaftung + 7.000 6611.02 Mitgliedsbeiträge an Vereine und Verbände - Allg. HH + 2.308

Seite 22

(28)

Nummer Bezeichnung mehr weniger Ausgaben - in € - Gruppierung

6621.00 Vermischte Ausgaben + 22.000

6721.00 Erstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände + 45.865 - 47.921 6721.01 Erstattungen an örtliche Träger - in Heimen + 340.000

6761.01 Sachkostenerst. an sons. öff. Sonderrechn. - Jobcenter + 71.327 6761.02 Pers.kost.erst. an sonst. öff. Sond.rechn. - Jobcenter - + 16.000

6791.00 Innere Verrechnungen + 35.081 - 60.708

6791.01 Kostenanteil an UA 85510 + 23.286

6791.03 Erstattung an UA 75110 + 311.535

6901.00 Leist. f. Unterk. u. Heiz. § 22 Abs. 1 u. 2 SGB - laufend + 5.666.192 6960.25 Leist. BuT - Persönlicher Schulbedarf - + 100.000 6960.28 Leist. BuT - Mittagsverpflegung Schule - + 100.000 6960.30 Leist. BuT - Mittagsverpflegung Kitas - + 100.000

7001.01 Zusch. an soz. o. ähnl. Einr. - ges. o. vertr. Leist. - + 435.610 - 58.000 7001.02 Zusch. an soz. o. ähnl. Einr.. - freiwillige Leist. + 134.612 - 440.158 7001.04 Zuschüsse zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit + 17.000 - 5.188 7001.10 Zusch. an soz. o. ä. Einr.-ges.o.vertr. Leist. -Sond.bew. + 242.000

7001.11 Gesetzliche Förderung freier Träger -Kindergärten- + 193.874 7001.12 Zusch. an soz. o. ä. Einricht. - freiw. Leist.-Kleine Hilfen + 121.000 7001.14 Gesetzliche Förderung freier Träger - Kinderhorte - + 125.347 7001.15 Gesetzliche Förderung freier Träger - Kinderkrippen - + 185.657 7001.16 Zusch. an soz. o. ä. Einricht. - freiw. Leist.-Kleinstkinder + 18.929 7001.19 Freiwillige Leistungen an freie Träger - Spielgruppen - + 15.000 7001.20 Freiwillige Leistungen an Betreuungseinrichtungen + 59.650 7001.22 Zusch. an soz. o. ä. Einr. - freiw. Leist. Kindergärten - + 339.000

7001.28 Zusch. an soz. o. ä. Einr. -freiw. Leist.- Tagespflege + 115.600 - 465.000 7001.32 Zusch. an soz. o. ä. Einr.-freiw. Leist.-Untern.spenden - 10.000

7002.02 Erbbauzinszuschüsse - Sport - + 816.578

7002.05 Erbbauzinszuschüsse - 816.578

7111.02 Zuweisungen an Land - freiwillige Leistungen - + 22.500 - 22.500

7112.00 Krankenhausumlage + 500.000

7121.01 Zuweis. an Gem. u. Gem.verb. - ges. o. vertr. Leist. - - 16.973 7121.02 Zuweis. an Gem. u. Gem.verb. - freiw. Leistungen - + 10.661

7151.01 Zusch. an öff. wirtsch. Untern. -ges. o. vertr. Leist.- + 1.257.750

7151.02 Zusch. an öff. wirtsch. Untern. - freiwillige Leist. - + 500.000 - 997.750 7152.02 Zusch. an öff. wirtsch. Untern. - freiw. Leist. - SB + 660.346

7171.01 Zusch. an sonst. Bereich - ges. o. vertr. Leist. - + 262.000 - 260.000 7171.02 Zusch. an sonst. Bereich - freiwillige Leistungen - + 46.000 - 15.597 7181.01 Zusch. an sonst. Bereich - ges. o. vertr. Leistungen - + 10.762

7281.02 Schuldendiensthilfen an übr. Bereich - freiw. Leist. - + 15.597

7300.11 Leist. an Berechtigte außerh. v. Einricht. SGB XII + 331.832 - 4.000.000 7300.52 Leist. an Berechtigte außerh. v. Einricht. Pflegegrad 2 + 1.000.000

Seite 23

(29)

Nummer Bezeichnung mehr weniger Ausgaben - in € - Gruppierung

7300.60 Leistungen der Grundsicherung + 6.000.000 7300.71 Leist. an Berecht. außerh. v. Einr. - Überbrück.leist. + 40.000 7300.72 Leist. an Berecht. außerh. v. Einr. - Kosten d.Rückreise + 10.000

7602.02 Hilfe in Notsituationen + 10.000

7629.08 Sonst. Leist. d. Jugendhilfe - Schulische Fördermaßn. + 100.000

7649.06 Jugendsozialarbeit an Schulen - 100.000

7716.00 Jugendberufshilfen - 100.000

7881.00 Schülerticket + 1.000.000

7881.15 Sozialticket - 280.000

8001.04 Zinsen an Bund - Ertüchtigungsprogramm Schulen + 2.200 8001.06 Zinsen an Bund - Sonderkredite 2016/2017 + 69.631 8051.04 Zins. an komm. Sond.rechn. - Ertüchtig.progr. Schulen + 406.800 8061.00 Zinsen an sonstige öffentliche Sonderrechnung + 242.900

8061.04 Zins. an sonst.ö. Sond.rechn.-Ertüchtig.progr. Schulen - 233.497 8061.06 Zins. an sonst.ö. Sond.rechn.-Sonderkredite 2016/2017 + 900.400

8071.00 Zinsen an private Unternehmen - 1.922.359

8071.02 Gewerbesteuererstattungszinsen an private Untern. + 200.000

8091.00 Zinsen für innere Kassenkredite / innere Darlehen + 2.764 - 6.783

8101.00 Gewerbesteuerumlage allgemein + 446.810

8101.01 Gewerbesteuerumlage Solidarpakt + 236.172

8411.00 Sonstige Finanzausgaben + 2.204

8501.00 Allgemeine Deckungsreserve + 242.352

8601.00 Zuführung zum Vermögenshaushalt + 647.511 - 226.716

- 27.589.084 + 47.401.915

+ 19.812.831 Summe Mehrausgaben / Wenigerausgaben

Saldierte Ausgaben - Verwaltungshaushalt -

Seite 24

(30)

Einnahmenentwicklung im Vermögenshaushalt

Nummer Bezeichnung mehr weniger

Einnahmen - in € - Gruppierung

3001.00 Zuführung vom Verwaltungshaushalt + 647.511 - 226.716 3101.00 Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage + 30.842

3102.00 Entnahme aus Sonderrücklagen + 144.425

3103.00 Entnahme aus Sonderrücklagen / Stiftungen + 36.950

3272.00 Darlehens- und andere Forderungsrückflüsse von priva - 2.045 3282.00 Darlehens- und andere Forderungsrückflüsse von übrig + 930 - 6.189 3401.00 Grundstücksveräußerungserlöse + 2.001.025

3503.00 Ausbaubeiträge + 560.000

3601.00 Investitionsförderung vom Bund + 450.000

3611.00 Investitionsförderung vom Land + 921.800 - 750.000 3611.06 Investitionsförderung vom Land - StBauFG - + 3.735.000

3611.08 Investitionsförderung vom Land - GVFG - + 399.250 3611.09 Investitionsförderung vom Land - 13c FAG - + 157.250 3621.00 Investitionsförderung von Gemeinden und Gemeindeve + 36.500 3666.00 Spenden von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen + 350.000 3672.00 Investitionsförderung von privaten Unternehmen + 292.500 3682.00 Investitionsförderung von übrigen Bereichen + 550.000

- 984.950 + 10.313.983

+ 9.329.033 Summe Mehreinnahmen / Wenigereinnahmen

Saldierte Einnahmen - Vermögenshaushalt -

Seite 25

(31)

Ausgabenentwicklung im Vermögenshaushalt

Nummer Bezeichnung mehr weniger

Ausgaben - in € - Gruppierung

9001.00 Zuführung zum Verwaltungshaushalt + 97.144

9101.00 Zuführung an die Allgemeine Rücklage + 2.204 - 7.500.000

9102.00 Zuführung an Sonderrücklagen - 698.282

9103.00 Zuführung an Sonderrücklagen / Stiftungen + 40.298 9272.00 Darlehen an private Unternehmen + 232.500 9302.00 Gesellschafter- / Kapitaleinlagen + 23.805

9321.00 Grunderwerb + 1.400.000 - 1.760.500

9323.00 Leibrenten für Grunderwerb + 891

9351.02 Beschaffung von Büro- und Betriebsausstattung + 1.315.080 - 1.138.500

9401.00 Hochbauherstellung + 12.058.749 - 1.394.045

9501.00 Tiefbauherstellung / Straßenbau + 2.200.000 - 807.000 9502.00 Tiefbauherstellung / Verkehrssicherung + 380.000

9503.00 Tiefbauherstellung / Straßenbeleuchtung + 70.000 9504.00 Tiefbauherstellung / Brückenbau + 952.000

9601.00 Sonstige Bauten + 2.743.500 - 1.000

9601.03 Baubetreuungskosten für sonstige Bauten + 4.000 9602.00 Allgemeine Planungen und Untersuchungen + 280.000 9706.04 Kredittilgung an Bund-Ertüchtigungsprogramm Schulen + 90.700 9706.06 Kredittilgung an Bund - Sonderkredite 2016/2017 + 2.025.648 9756.04 Kredittilgung an komm. Sond.rech. - Ertüchtig. Schulen + 2.236.900 9766.00 Kredittilgung an sonst. öffentl. Sonderrechnungen + 1.448.000

9766.04 Kredittilg. a. sonst. öff. Sond.rechn. -Ertüchtig. Schulen - 2.469.000 9766.06 Kredittilg. a. so.öff.So.rechn.- Sonderkredite 2016/2017 + 3.135.455

9776.00 Kredittilgung an privaten Unternehmen - 6.071.055

9790.00 Tilgung für Innere Darlehen + 23.041

9821.00 Investitionsförderung an Gemeinden u. Gemeindeverb. + 36.500 9872.00 Investitionsförderung an private Unternehmen + 372.000

- 21.839.382 + 31.168.415

+ 9.329.033 Summe Mehrausgaben / Wenigerausgaben

Saldierte Ausgaben - Vermögenshaushalt -

Seite 26

(32)

..

REGIERUNG

Geschäftszeichen : RvS-SG 12-1512-12/29

Regierung von Schwaben - 86145 Augsburg

Stadt Augsburg

Rathausplatz 1 86150 Augsburg

Stadt Augsburg

Eing.: - 6. Juli 2017

Beilagen

Zugestell;··~n (}l!:/7J

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1 0. Juli

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Erled./Beantw.

Ablage //f'

Kopie an _c...:.M""--J _ _

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dgn1 SB/Grußwort ß\Jn1_SB

Jur_SB

201:Y ls-

§

Antwort b. R. wv _ _ _ z. U. _

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_____

--·

____ _ ____

___.

Telefon: (0821) 327-2221 Telefax: (0821) 327-12221

O 6. JULI 2017

Kenntnis genommen Referat Oberbür~ r~ister

' ·· • Direktoriu~

JIL,\,t

Augsburg, den 5. Juli 2017

Zu Ihrem Vorlageschreiben vom 28.03.2017, Az.: 200- 20 21 00

Sehr geehrte Damen und Herren,

::,: ... , 1 2. Juli 20 : t

zugestellt an: ~...-

i . . . - . : : . . . - - -

ß>

wir haben die Prüfung der am 23. Februar 2017 beschlossenen Haushaltssatzung der Stadt Augs- burg für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 samt Anlagen mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:

1. Genehmigungen

1.1 Kreditaufnahmen

1.1.1 Die in § 2 Abs. 1 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbeträge der Kreditaufnah- men zur Finanzierung von Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen im Ver- mögenshaushalt der Stadt

für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 80.445.900 EUR und für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 32.692.900 EUR werden gemäß Art. 71 Abs. 2 GO rechtsaufsichtlich genehmigt.

Die Genehmigung ergeht unter der Auflage, dass die Tilgungen hinsichtlich der Neuver- schuldung im Zusammenhang mit den Investitionen im Rahmen des Schulsanierungs- programms in einem Zeitraum von bis zu 11 Jahren erfolgen .

1.1 .2 Der in § 2 Abs . 2 Buchstabe a) der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 festge- setzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und lnves- titionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan des Abfallwirtschafts- und Stadtreini- gungsbetriebs der Stadt Augsburg in Höhe von 6.876.158 EUR wird gemäß Art. 71 Abs. 2 GO rechtsaufsichtlich genehmigt.

1.1.3 Der in § 2 Abs. 2 Buchstabe b) der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 festge- setzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Inves- titionsförderungsmaß-nahmen im Vermögensplan des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Augsburg" in Höhe von 17.460.550 EUR wird gemäß Art. 71 Abs. 2 GO rechtsaufsichtlich genehmigt.

DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude)

Außenstellen: Karlstraße 2, Obstmarkt 12, Peutingerstraße 11, Morellstraße 30 d

BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30- 11 :45 und 13:30-15:15 Uhr; Freitag: 8:30-12:30 Uhr TELEFON (Vermittlung): (08 21) 3 27-01 -TELEFAX (zentral): (08 21) 3 27-22 89

E-MAIL: poststelle@reg-schw.bayern.de - INTERN ET: http://www.regierung.schwaben.bayern.de

~~~~~~~ ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: Haltestellen Stadtwerke, Stadttheater

2.7 Genehmigung Haushalt 2017/2018

Seite 27

(33)

- 2 - REGIERUNG

VON SCHWABEN

Regierung von Schwaben - 86145 Augsburg

1.1.4

1.2 1.2.1

1.2.2

1.2.3

Von dem in § 2 Abs. 2 Buchstabe d) der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen im Vermögensplan des Eigenbetriebs ,,Altenhilfe Augsburg" in Höhe von 1.958.000 EUR wird gemäß Art. 71 Abs. 2 GO rechtsaufsichtlich genehmigt.

Verpflichtungsermächtigungen

Die in § 3 Abs. 1 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbeträge der Verpflichtungs­

ermächtigungen im Vermögenshaushalt der Stadt

für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 92.865.81 O EUR und für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 20.770.230 EUR werden gemäß Art. 67 Abs. 4 GO rechtsaufsichtlich genehmigt.

Der Verzicht auf Kreditbeschränkungen ist der Sicherstellung der Finanzierung der Theatersanierung geschuldet.

Der Stadt wird in diesem Zusammenhang aufgegeben, bereits bei der Aufstellung der Folgehaushalte aber auch im Vollzug des Haushaushalts 2017 sowie der Folgehaushalte alle Anstrengungen zu unternehmen,. um mit Sparwillen und Priorisierungen die Ent­

stehung von weiteren Fehlbeträgen möglichst zu unterbinden. Auf § 28 KommHV­

Kameralistik weisen wir ausdrücklich hin.

Der in § 3 Abs. 2 Buchstabe a) der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 festge­

setzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Abfall­

wirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs der Stadt Augsburg in Höhe von 6.109.000 EUR wird gemäß Art. 67 Abs. 4 GO rechtsaufsichtlich genehmigt.

Der in§ 3 Abs. 2 Buchstabe b) der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 festge­

setzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbe­

triebs „Stadtentwässerung Augsburg" in Höhe von 8.650.000 EUR wird gemäß Art. 67 Abs. 4 GO rechtsaufsichtlich genehmigt.

2. Begründung der Genehmigungsentscheidung Zu Nr. 1.1.1

In den vorgesehenen Kreditaufnahmen für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 80.445.900 EUR sowie für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 32.692.900 EUR sind auch Kredite zur Finanzierung der Investitionen im Rahmen des Sonderprogramms zur Ertüchtigung der Schulen für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von rd. 15.100 TEUR sowie für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 10.800 TEUR enthalten. Um die dauernde Leis­

tungsfähigkeit der Stadt zu sichern wurde auch schon im Vo�ahr ein Tilgungszeitraum von 11 Jahren festgelegt.

DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude)

Außenstellen: Kar1straße 2, Obstmarkt 12, Peutingerstraße 11, Morellstraße 30 d

BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30-11:45 und 13:30-15:15 Uhr; Freitag: 8:30-12:30 Uhr TELEFON (Vermittlung): (08 21) 3 27-01-TELEFAX (zentral): (08 21) 3 27-22 89

E-MAIL: poststelle@reg-schw.bayem.de - INTERNET: http://www.reglerung.schwaben.bayem.de ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITIEL: Haltestellen Stadtwerke, Stadttheater

Seite 28

(34)

• •

- 3 - REGIERUNG

VON SCHWABEN

Regierung von Schwaben - 86145 Augsburg

3. Würdigung

Im Hinblick auf die hohen Ausgaben der Sanierung des Theaters und die derzeit günsti­

gen Kreditkonditionen hat sich die Stadt dafür entschieden, die im Haushaltsplan 2017 veranschlagten Investitionen überwiegend mit Krediten zu finanzieren und die vorhande­

nen Eigenmittel der Rücklage zuzuführen.

4. Ausfertigung, amtliche Bekanntmachung

In die Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist die Auflage zu den Kreditaufnahmen aufzunehmen und die Spalte 2018 zu streichen, soweit dort „nicht bekannt" oder „noch nicht bekannt'' eingetragen ist. Für die Eigenbetriebe sind in den §§ 2 und 3 nur die An­

sätze für das Jahr 2017 aufzunehmen. Die Spalte für das Jahr 2018 muss entfallen, da hier keine Festsetzungen erfolgen. Ein nachrichtlicher Hinweis auf eine Nachtragshaus­

haltssatzung kann allenfalls am Ende der Haushaltssatzung aufgenommen werden. Nach Anpassung kann die Haushaltssatzung ausgefertigt und amtlich bekannt gemacht wer­

den.

Eine ausgefertigte Satzung mit einem Nachweis der Bekanntmachung erbitten wir für unsere Unterlagen.

Mit freundlichen Grüßen

JcÄe-µ

Karl Michael Scheufele Regierungspräsident

:;,i_,.._--..

DIENSTGEBÄUDE: 86152 Augsburg, Fronhof 10 (Hauptgebäude)

Außenstellen: Kartstraße 2, Obstmarkt 12, Peutlngerstraße 11, Morellstraße 30 d

BESUCHSZEITEN: Montag mit Donnerstag: 8:30-11:45 und 13:30-15:15 Uhr; Freitag: 8:30-12:30 Uhr TELEFON (Vennittlung): (08 21) 3 27-01 -TELEFAX (zentral): (08 21) 3 27-22 89

E-MAIL: poststelle@reg-schw.bayem.de -INTERNET: http://www.reglerung.schwaben.bayem.de ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL: Haltestellen Stadtwerke, Stadttheater

Seite 29

(35)

Seite 30

(36)

3 Nachtragshaushaltsplan

3.1 Gesamtplan

(37)

G e s a m t p l a n

3.1.2 Haushaltsquerschnitt 3.1.3 Gruppierungsübersicht *

3.1.4 Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit

* Seit 2004 wird die ausführliche Gruppierungsübersicht nicht mehr in den Reindruck des Nachtragshaushalts aufgenommen.

Die Regierung von Schwaben sowie das Rechnungsprüfungsamt erhalten die Gruppierungsübersicht als separaten Ausdruck.

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

3.1.1 Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

Seite 31

Referenzen

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