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Dies erscheint um so mehr angezeigt, als jene Wissenschaftsdisziplin für sich in Anspruch nimmt, Grundlagenforschung für alle Einzelwissenschaften zu betreiben, also auch für die Rechtswissenschaft

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VORWORT

An Überlegungen zum Kausalitätsbegriff hat es die Rechtswissenschaft bis in die jüngste Zeit hinein nicht fehlen lassen. Daß vorliegend dieses Kausalitäts- thema erneut einer näheren Betrachtung unterzogen wird, bedarf daher einer Rechtfertigung. Sie liegt in dem Versuch, für diesen Problembereich die Ergeb- nisse der modernen Wissenschaftstheorie zum Kausalbegriff fruchtbar zu machen, da dies bisher, soweit ersichtlich, noch nicht geschehen ist. Dies erscheint um so mehr angezeigt, als jene Wissenschaftsdisziplin für sich in Anspruch nimmt, Grundlagenforschung für alle Einzelwissenschaften zu betreiben, also auch für die Rechtswissenschaft. Die Untersuchung befaßt sich vorrangig mit Grundlagen- fragen der Kausalproblematik, insbesondere mit der Methode zur Feststellung von Kausalbeziehungen. Daher mußte naturgemäß auf die Behandlung zahlreicher schadensrechtlicher Einzelprobleme verzichtet werden, auch wenn bei ihnen die Kausalfrage eine Rolle spielt. So erklärt sich der große Anteil der theoretischen Überlegungen, ohne die Grundlagenforschung nicht auskommt.

Die Arbeit hat 1973 der Juristischen Fakultät der Universität München als Dis- sertation vorgelegen. Später erschienene Literatur wurde bis etwa Mitte 1975 berücksichtigt. Mein besonderer Dank gilt Herrn Prof. Dr. Karl Larenz, der die Arbeit hilfreich förderte, und den Herausgebern der „Abhandlungen zur rechts- wissenschaftlichen Grundlagenforschung" für die freundliche Aufnahme der Ab- handlung in diese Reihe.

Augsburg, im Oktober 1975 Bertram Schulin

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