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Protokoll der katholischen Kirche mit Blick auf die Wiederaufnahme der Liturgiefeiern

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Academic year: 2022

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15. Januar 2021.

Protokoll der katholischen Kirche mit Blick auf die Wiederaufnahme der Liturgiefeiern

Gültig ab Sonntag, dem 13. Dezember 2020 (Fassung 9+10)

Das Ministerialdekret der Föderalregierung vom Freitag, dem 11. Dezember 2020, sieht vor, dass ab Samstagabend, dem 12. Dezember 2020 folgende Maßnahmen in Kraft treten:

Maximal 15 Personen, davon ausgenommen Kinder bis 12 Jahre, sowie der Zelebrant und der Organist, dürfen gemeinsam an folgenden Gottesdiensten teilnehmen: öffentliche liturgische Feiern, Beerdigungen und Hochzeiten. Ab Freitag, dem 15. Januar 2021, gilt dies, - auf Beschluss der

Bischofskonferenz in ihrer Sitzung vom Donnerstag, dem 14. Januar -, erneut auch für Taufspenden innerhalb des Gottesdienstes, und zwar unter bestimmten Bedingungen, die unter VII. C. aufgeführt sind.

Bei diesen Aktivitäten müssen folgende Mindestauflagen eingehalten werden:

1. Der Betreiber oder Organisator informiert die Teilnehmer und das Personal rechtzeitig und deutlich sichtbar über die geltenden Präventionsmaßnahmen und bietet dem Personal eine angemessene Schulung an.

2. Zwischen jeder Person ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern garantiert, und pro 10 m² ist nur eine Person zulässig.

3. Das Abdecken von Mund und Nase mit einer Maske ist obligatorisch, und das Tragen anderer Mittel zum persönlichen Schutz wird jederzeit dringend empfohlen.

4. Die Aktivität sollte so organisiert sein, dass Gruppenbildung vermieden und soziale Distanzierungsregeln eingehalten werden können.

5. Der Veranstalter stellt den Mitarbeitern und Teilnehmern die für die Handhygiene erforderlichen Produkte zur Verfügung.

6. Der Veranstalter ergreift die erforderlichen Hygienemaßnahmen, um die Einrichtung und die verwendeten Geräte regelmäßig zu desinfizieren.

7. Der Veranstalter sorgt für gute Belüftung.

8. Körperlicher Kontakt zwischen Personen ist verboten, außer zwischen Mitgliedern desselben Haushalts;

9. Der physische Kontakt von Gegenständen durch mehr als eine Person ist verboten.

Kirchen können für ein persönliches Gebet geöffnet bleiben.

BITTE BEACHTEN SIE, dass möglicherweise auch regionale oder provinzielle Bestimmungen gelten. Es sind immer die Dekrete, die die strengsten Regeln enthalten, die angewendet werden müssen.

I. GESUNDHEIT UND SICHERHEIT EINES JEDEN, DER IN DIE KIRCHE GEHT, BLEIBT PRIORITÄR!

Auch unabhängig von der Corona-Krise gibt es kein Null-Risiko. Trotz der höheren Gewalt, die Angst und Unsicherheit hervorruft, werden wir sicherstellen, dass die individuelle und kollektive spirituelle Begleitung erhalten bleibt. Dies ist eine wichtige Herausforderung, für die jeder Respekt und Unterstützung verdient.

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II. DAS PASTORALTEAM DES PFARRVERBANDS IST VERANTWORTLICH FÜR DIE EINHALTUNG DES VORLIEGENDEN PROTOKOLLS UND KANN AUF DIE UNTERSTÜTZUNG DER DIÖZESE UND DER BISCHOFSKONFERENZ ZÄHLEN

Selbst in Zeiten des Coronavirus sind Pastoralteams in Absprache mit den Kirchenfabriken am besten in der Lage, den Ablauf der Feierlichkeiten zu lenken und schnell auf unterschiedliche Situationen zu reagieren. Wir vertrauen daher auf ihre Professionalität.

1. Die Sicherheit aller, die zur Kirche kommen, ist eine absolute Grundvoraussetzung für die Wiederaufnahme der Feierlichkeiten. Es gibt Maßnahmen zur körperlichen Unversehrtheit und zum geistigen Wohlbefinden.

2. Ziel ist es, ein möglichst sicheres kirchliches Umfeld zu schaffen und gleichzeitig das Kontaminationsrisiko zu minimieren.

3. Der Sicherheitsabstand zwischen den Personen muss weiterhin gewährleistet sein.

4. Kranke Priester oder Diener des Kultes und kranke Gläubige bleiben zu Hause. Die Symptome variieren von mittelschweren bis schweren Atemwegserkrankungen mit Fieber, Husten und Atembeschwerden. Weitere Informationen unter https://www.info-coronavirus.be.

5. Die Gläubigen müssen vor, während und nach noch erlaubten Gottesdiensten (Beerdigungsfeiern und Hochzeiten) und während des persönlichen Gebets in der Kirche einen Mundschutz tragen.

III. RATSCHLÄGE FÜR DAS PASTORALTEAM DES PFARRVERBANDS

1. Planen Sie so bald wie möglich und unter Einhaltung der Abstandsregeln Treffen mit dem Pastoralteam, um herauszufinden, was in der Kirche vor sich geht und praktische Anwendungen dieses Protokolls zu erörtern.

2. Setzen Sie sich mit dem Kirchenfabrikrat zusammen, um den Ankauf erforderlicher Produkte abzuklären.

3. Laut Gesetz werden die Kosten vom Kirchenfabrikrat getragen.

4. Treffen Sie klare Vereinbarungen mit Dritten: Reinigungsdienste, Lieferanten, Unterstützungsnetzwerke (Helfer und Freiwillige)...

KONKRETE ORGANISATION DER GOTTESDIENSTE

IV. ALLGEMEINE MASSNAHMEN

1. Einhaltung des größtmöglichen Abstands, wobei der Mindestabstand (soziale Distanz) zwischen Personen 1,50 Meter betragen muss, außer für Menschen und Familien, die zusammenwohnen.

2. Mindestabstand von 3 Metern zwischen dem Zelebranten und den Gläubigen.

3. Das Tragen von Schutzmasken durch Amtsträger und Gläubige vor, während und nach den religiösen Feiern (Begräbnisfeiern und Hochzeiten) ist Pflicht!

4. Die für die Handdesinfektion notwendigen Produkte werden den Gläubigen und den Amtsträgern zur Verfügung gestellt.

5. Beachten der allgemeinen Hygienemaßnahmen in Punkto regelmäßiger Desinfektion der Gebäudeeinrichtung und der Ausrüstung.

V. RAUMGESTALTUNG IN DER KIRCHE

1. Wenn möglich einen Eingangsbereich und einen anderen Ausgangsbereich vorsehen.

2. Lassen Sie Eingangstüre und Ausgangstüre vor und nach der Feier offen, um die Durchlüftung des Gebäudes zu optimieren und den Kontakt mit Türen und Türgriffen zu verringern.

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3. Leeren Sie die Weihwasserbecken und decken Sie sie ab.

4. Desinfizieren Sie vorher alle Stühle.

5. Mindestabstand zwischen Vorsänger (Kantoren) und den nächsten Gläubigen von 5 Meter.

6. Seien Sie besonders sorgfältig beim Reinigen und Waschen der verwendeten Gegenstände:

Altardecke, Altartuch, Kelch...

VI. ABLAUF DER GOTTESDIENSTE

A. VOR BEGINN DER FEIER

1. Lassen Sie die Gläubigen, Familie pro Familie (= Menschen, die unter dem gleichen Dach wohnen) die Kirche betreten während die anderen draußen unter Einhaltung des Sicherheitsabstands warten.

2. Der Ordnungsdienst der Pfarre achtet darauf, dass keine Gruppenbildung am Kircheneingang stattfindet.

3. Der Ordnungsdienst der Pfarre achtet auf die Einhaltung der maximalen Teilnehmerzahl.

4. Am Eingang und an der Sakristei wird Desinfektionsgel bereitgestellt. Jeder muss beim Betreten der Kirche seine Hände desinfizieren und seine Mundschutzmaske anbehalten.

5. Stellen sie sicher, dass der Fußweg (Einbahnverkehr) innerhalb des Kirchengebäudes, und zwar vom Kircheneingang bis zum Kirchenausgang, beschildert ist, damit jeder Besucher sicher an seinen Sitzplatz gelangt. Wenn dies nicht möglich ist, legen Sie Prioritätsregeln fest.

6. Die Gläubigen nehmen ihre Plätze in der Kirche ein und besetzen zuerst die Plätze, die am weitesten vom Eingang entfernt sind. Am Ende des Gottesdienstes, verlassen die Personen, die dem Ausgang am nächsten sind, zuerst die Kirche.

7. Die Teilnehmer daran erinnern, dass Menschen, die unter einem Dach leben, nebeneinandersitzen dürfen. Personen, die nicht unter demselben Dach wohnen, müssen zwei Plätze links und rechts von ihrem Sitzplatz frei lassen.

8. Alle Liederbücher, Messbücher, Gebetsbücher… werden entfernt.

9. Die Fürbittenheftchen werden aus der Kirche entfernt.

10. Bei Bedarf kann ein Faltblatt zum einmaligen Gebrauch (mit Handschuhen) verteilt oder im Voraus auf die Stühle gelegt werden. Diese Faltblätter werden mit nach Hause genommen oder in eine Kiste geworfen, die direkt nach der Feier vernichtet wird (Keine mehrmalige Nutzung).

B. ABLAUF DES GOTTESDIENSTES

1. Keine Kollekten, jedoch kann die Möglichkeit gegeben werden, vor dem Ausgang einen Platz einzurichten, an dem Spenden hinterlegt werden können.

2. Vom Opfergang bis zur Kommunion muss der Kelch bedeckt bleiben. Die Hostien bleiben, außer während der Segnung, verdeckt.

3. Während des Vaterunsers kein Händereichen zwischen Menschen, die nicht unter einem Dach leben.

4. Beim Friedensgruß kein Händeschütteln, Küssen oder sonstiger Kontakt zwischen Menschen, die nicht unter einem Dach leben.

5. Nur der Zelebrant trinkt aus dem Kelch!

Austeilung der Kommunion

1. So wenig wie möglich Konzelebranten bei der Verteilung der Kommunion.

2. Der Zelebrant lässt den Gläubigen die Freiheit, die Kommunion persönlich oder spirituell innerhalb der Gemeinschaft zu empfangen.

3. Der Zelebrant weist darauf hin, dass er den Ausdruck ‚Der Leib Christi‘ nur einmal ausspricht und dass bei der Austeilung der Kommunion nur innerlich mit ‚Amen‘ geantwortet werden soll.

4. Für die Verteilung der individuellen Kommunion gelten folgende Regeln:

- Der Pfarrordnungsdienst sorgt während der Verteilung der Kommunion für den sicheren Ablauf.

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- Die Person, die die Kommunion austeilt, muss ihre Hände vorher (und nachher) desinfizieren und eine Mundschutzmaske tragen.

- Die Person, die die Kommunion austeilt, und die Person, die sie empfängt, halten Abstand, indem sie ihre Arme maximal vom Körper ausstrecken.

- Die Person, die die Kommunion verteilt, lässt die Hostie respektvoll in die ausgestreckte Hand des Kommunianten (ohne dessen Hand zu berühren) fallen.

- Die Austeilung der Kommunion auf die Zunge ist nicht erlaubt.

- Während der Kommunion, und unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Metern, gehen die Gläubigen nacheinander durch einen Gang nach vorne und kehren durch einen anderen Gang zurück.

- Wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, schließen sich auch die Gläubigen, die keine Kommunion empfangen möchten, der Reihe an, damit die Reihenfolge der Sitzordnung beibehalten und jeder wieder seinen Platz einnehmen kann.

C. AM ENDE DES GOTTESDIENSTES

1. Der Ordnungsdienst der Pfarre achtet darauf, dass es zu keiner Menschenansammlung, weder im Innen- noch im Außenbereich der Kirche, kommt.

2. Der Zelebrant verabschiedet die Gläubigen beim Verlassen der Kirche nicht persönlich.

VII. BESONDERE RELIGIÖSE FEIERN

A. BEERDIGUNGSFEIERN

1. Maximal 15 Personen, ausgenommen Kinder unter 12 Jahre, dürfen an Beerdigungsfeiern teilnehmen. Nicht in dieser Höchstzahl von 15 Personen einbegriffen sind Zelebrant, Bestattungspersonal und Organisten.

2. Keine Beileidsbekundung per Händedruck.

2. Keine Opfergabe mit Berührung des Kreuzes oder der Patene (Pyxis).

3. Trauerbildchen werden mit Handschuhen verteilt oder an einem Ort bereitgelegt.

B. EHESCHLIESSUNGEN

1. Maximal 15 Personen, ausgenommen Kinder unter 12 Jahre, dürfen an Hochzeitsfeiern teilnehmen. Nicht in dieser Höchstzahl von 15 Personen einbegriffen sind Zelebrant und Organist.

2. Keine Gruppenbildung vor dem Brautpaar: Keine Glückwünsche mittels Kuss und / oder Händedruck am Ende der Feier.

C. TAUFEN – MIT MAXIMAL 15 PERSONEN

1. Nur eine einzige Person darf einen Gegenstand berühren. Es muss vermieden werden, dass etwa Eltern, Paten und Taufspender miteinander einen Gegenstand (z.B. ein Kreuz, eine Taufkerze, das weiße Taufkleid…) berühren.

2. Das Taufwasser nach jeder Feier austauschen / erneuern.

3. Die Salbung kann mit dem Tragen eines entsprechenden Handschuhs geschehen.

D. BEICHTEN

1. Ist in der Kirche auf gewöhnlichen Stühlen, zwischen denen ein Abstand von 1,5 Metern gewährleistet ist, möglich; jedoch nicht im Beichtstuhl (zu geringer Abstand).

2. Handauflegen auf Distanz und ohne Kontakt.

E. KRANKENSALBUNG

1. Wenn medizinisch unbedenklich und ohne Gemeinschaft.

2. Salbung mittels Handschuhen.

3. In einem Alten- und Pflegeheim müssen die dort geltenden Regeln eingehalten werden.

F. AUFNAHME VON LITURGIEFEIERN ZWECKS VERÖFFENTLICHUNG IN DEN SOZIALEN NETZWERKEN

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Diese Gottesdienste dürfen nur in Anwesenheit von maximal 15 Personen, einschließlich der für die Aufzeichnung Verantwortlichen, mit einem Abstand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Personen durchgeführt werden, sofern der Aufnahmeort (Kirche, Anbetungskapelle…) während der Aufnahme für die Öffentlichkeit geschlossen bleibt. Hier gelten die üblichen Hygienemaßnahmen (Abstand halten, Mundschutzmasken, Handhygiene...).

VIII. PERSÖNLICHER BESUCH DER KIRCHE

Ein Besuch der Kirche ist Tagsüber möglich.

1. Der soziale Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden und es ist Pflicht eine Schutzmaske ab dem Betreten der Kirche zu tragen.

IX. UNTERHALT DES KIRCHENGEBÄUDES

A. IM ALLGEMEINEN

1. Regelmäßige Reinigung (Wasser und Seife) der Möbel / Wartungsmaschinen / Geräte:

- Sitzbänke / Stühle: nach jeder Feier,

- Maschinen / Geräte / Instrumente: nach der Feier und nach jeder Nutzung.

2. Achten Sie besonders auf alles, was mit Händen berührt werden kann: Türgriffe (lassen Sie die Türen so weit möglich offen), Lichtschalter, Wasserhähne, Toilettenspülungen und -deckel, Treppengeländer...

3. Reinigen Sie die Kontrollbildschirme der Reinigungsmaschinen gründlich oder nutzen Sie ein Hilfsmittel (z. B. einen Touchscreen-Stift).

4. Desinfizierung ist nur bei Verdacht auf eine Infektion erforderlich. Mit Bleichmittel (Javelwasser) / Ethanol (Achten Sie auf die richtige Dosierung!).

5. Vermeiden Sie die Nutzung von Staubsaugern.

6. Waschen Sie Textilien bei mindestens 60°C und vorzugsweise bei 90°C.

B. HINWEIS ZUR BELÜFTUNG

Allgemeine Regel: die Räume so oft wie möglich durchlüften.

Es wird empfohlen, die Lufterneuerungsrate zu erhöhen und je nach Infrastruktur so viel Außenluft wie möglich ins Gebäude zu lassen, entweder durch natürliche Belüftung oder durch mechanische Belüftung. Bei Verwendung mechanischer Lüftungssysteme ist die Wartung künstlicher Lüftungssysteme gemäß den Anweisungen des Herstellers, insbesondere im Hinblick auf das Reinigen und Ersetzen von Filtern, unerlässlich.

X. MITTEILUNG AN DIE GLAUBENSGEMEINSCHAFT

1. KLARE UND SCHNELLE KOMMUNIKATION MIT DEN GLÄUBIGEN IN ZUSAMMENARBEIT MIT DIMANCHE, CATHOBEL, BRF UND ANDEREN MEDIEN

WEBSITE: DOWNLOAD HTTPS://WWW.INFO-CORONAVIRUS.BE/FR/

zum Coronavirus - verfügbar in mehreren Sprachen -, oder über folgenden Download:

https://www.msf-azg.be/fr

Die neuesten Anweisungen finden Sie auf der Website https://www.sciensano.be/fr.

Die belgische Bischofskonferenz.

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