Vereinbarung
zwischen den Mitgliedern des „Wohnprojektes Hospitalstr. 1“, Düsseldorf - Benrath über ihre Ziele und die Organisation
Präambel
Die zukünftigen Bewohner der Hospitalstraße 1 in Düsseldorf - Benrath schließen sich zum
„Wohnprojekt Hospitalstraße 1“ zusammen.
Um ihre Vision des gemeinschaftlichen Zusammenlebens Wirklichkeit werden zu lassen, wollen sie die Grundlagen schaffen. Insbesondere wollen sie
das Konzept des Zusammenwohnens auf der Basis von
Selbständigkeit des Einzelnen, gegenseitiger Unterstützung, Solidarität, Achtsamkeit und Respekt ausarbeiten und in schriftlichen Vereinbarungen festhalten
die gemeinschaftlichen Bereiche im Wohnprojekt gemeinsam planen und gestalten, die Umsetzung des Baukonzeptes und des Finanzkonzeptes im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitbestimmen
sich diesen Aufgaben / Herausforderungen stellen und im respektvollen Miteinander zum Ziel führen.
Mitgliedschaft
Die Aufnahme in die Wohnprojektgruppe erfolgt nach festgelegten Regeln, die die Mitglieder verabschiedet haben.
Personen, die ein Anrecht auf eine Wohnung erhalten wollen, müssen der Wohnprojekt- gruppe beitreten.
Durch den Beitritt stimmen sie allen aktuellen schriftlichen Vereinbarungen der Wohn- projektgruppe zu.
Wer aus der Wohnprojektgruppe ausscheidet, verliert automatisch das Anrecht auf eine Wohnung.
Wer das Anrecht auf eine Wohnung abgibt, verliert automatisch die Mitgliedschaft in der Wohnprojektgruppe.
Organe der Wohnprojektgruppe Das Wohnprojekt hat folgende Organe:
Mitgliederversammlung
Sprecher der Mitglieder
Arbeitsgruppen (AG)
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das zentrale Gremium aller Mitglieder der Wohnprojekt- gruppe. In ihr werden die Entscheidungen über grundsätzliche Ziele des Wohnprojektes und deren Umsetzung getroffen.
Sie findet mindestens einmal monatlich statt, Dauer ca. 1 1/2 Stunden.
In einer Mitgliederversammlung im 1. Quartal des Jahres werden die Sprecher gewählt.
Zu beschließende Punkte und Anträge werden mindestens eine Woche vor dem Termin in einer Einladung (auch per E-Mail) angekündigt. Unabhängig von der Teilnehmerzahl ist jede Mitgliederversammlung bei termin- und sachgerechter Einladung beschlussfähig.
Bei Abstimmungen in der Mitgliederversammlung hat jede Wohnung bei wohnungsbezogenen Themen eine Stimme, bei allen Gemeinschaftsthemen max. zwei Stimmen, die bei
Verhinderung durch schriftliche Vollmacht übertragbar ist.
Entscheidungen werden im Rahmen der Mitgliederversammlung von den anwesenden oder durch Vollmacht vertretenen Mitgliedern getroffen. Es gilt die einfache Mehrheit.
Über die Mitgliederversammlungen werden Protokolle erstellt und den Mitgliedern zur Verfügung gestellt.
Sprecher der Wohnprojektgruppe
3 – 5 gleichberechtigte Sprecher aus der Wohnprojektgruppe werden von der Mitglieder- versammlung gewählt.
Aufgabe der Sprecher ist die Einberufung und Leitung, sowie die Umsetzung der Ziele und Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Die Sprecher vertreten die Wohnprojektgruppe mindestens zu zweit nach außen. Sie sind zuständig für die Zusammenarbeit mit der SWD und allen externen Ansprechpartnern.
Die Sprecher sind berechtigt, im Namen der Wohnprojektes Verträge abzuschließen und zu unterschreiben. Verträge mit finanziellen Verpflichtungen erfordern einen Beschluss der Mitgliederversammlung und können nur bis zur Höhe des aktuellen Kassenbestandes abgeschlossen werden.
Finanzielle Mittel, Schatzmeister
Die Mitglieder der Wohnprojektgruppe zahlen einen Regelbeitrag. Die Höhe des Beitrags sowie die Zahlungsweise werden in der Mitgliederversammlung beschlossen. Zusätzlich kann die Mitgliederversammlung Umlagen zur Deckung einmalig erforderlicher Aufwendungen beschließen.
Ausgaben für Verwaltungsaufwand bis zu einem Jahresbetrag von 200 € müssen nicht genehmigt werden.
Zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Kasse wird durch die Mitgliederversammlung ein Schatzmeister gewählt.
Arbeitsgruppen (AG)
Die Wohnprojektgruppe kann für bestimmte Aufgaben oder Themen Arbeitsgruppen einrich- ten. Diese können den Sprechern der Wohnprojektgruppe zuarbeiten oder Vorlagen für die Entscheidung in der Mitgliederversammlung erarbeiten.
Der AG-Sprecher übernimmt die Leitung und ist zuständig für Organisation und Koordination der AG wie Termine, Protokolle, Austausch mit den Wohnprojektgruppensprechern.
Auflösung der Wohnprojektgruppe
Wenn das Wohnprojekt fertig gestellt ist und die Wohnungen bezogen sind, geht die Wohn- projektgruppe in der Bewohnergruppe auf.
Zu diesem Zeitpunkt werden neue Vereinbarungen für die Nutzungsphase festgelegt.
Noch vorhandene Mittel der Kasse werden in die Kasse der Bewohnergruppe überführt.
Anlagen:
- Konzept des Wohnprojektes
- Aufnahmekriterien für neue Mitglieder in die Wohnprojektgruppe - Kooperationsvertrag mit der SWD
- Organigramm : Übersicht Wohnprojekt
- Bedeutung des Vereins „Gemeinsam Leben am Schloss Benrath e. V.“
für das Wohnprojekt Hospitalstr. 1
Anlage
Anlage
Bedeutung des Vereins „Gemeinsam Leben am Schloss Benrath e. V.“
für das Wohnprojekt Hospitalstr. 1
Vorgeschichte:
Der Verein hat sich im Sinne des Vereinszieles ‚Förderung von Altenhilfe‘ für das Mehrge- nerationen-Wohnprojekt mit Integration einer Pflege-WG erfolgreich stark gemacht und es gefördert.
Im Namen des Vereins wurden die Konzepte entwickelt.
Aktuelle Situation:
Das Projekt geht in die Realisierungsphase; die Bauthemen usw. sind i. a. nicht Aufgabe ei- nes gemeinnützigen Vereins. Das ist Aufgabe der zukünftigen Bewohner.
Zukunft:
Deshalb geben sich die Mitglieder des „Wohnprojektes Hospitalstraße 1“, das sich aus dem Verein gebildet hat, einen organisatorischen Rahmen durch Abschluss einer Vereinbarung.
Das „Wohnprojekt Hospitalstr. 1“ übernimmt zukünftig alle Aufgaben hinsichtlich Projekt- realisierung bis zur Fertigstellung des Projektes und wird durch eigene Sprecher vertreten.
Der Vertrag wird nach Unterschrift den Ansprechpartnern zur Verfügung gestellt. Außer- dem das Organigramm Übersicht.
Die Aufgaben des begleitenden Vereins:
1. Öffentlichkeitsarbeit 2. Quartiersarbeit
3. Reflektierende Begleitung und Auswertung der Erfahrungen des Zusammenwachsens und -wohnens im Projekt
4. Zusammenarbeit mit den zuständigen städtischen Ämtern für die Vereinstätigkeit 5. Kassenführung, Beschaffung und Abrechnung von Sponsorengeldern für den Verein 6. Nutzung der Kapelle als soziokulturelles Zentrum inkl. Kultur- und Naturbegegnungen 7. Mitwirkung/Mitsprache bei den sozialen Einrichtungen