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KÜSTENHANDBUCH KROATIEN UND MONTENEGRO

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(1)

KÜSTENHANDBUCH UND MONTENEGRO

SPLIT – ULCINJ MIT SKADAR-SEE BODO MÜLLER

JÜRGEN STRASSBURGER

EDITION MARITIM

KROATIEN

(2)

INHALT

ZUM GELEIT 6

BOOTSURLAUB IN KROATIEN 7

Kroatien in der EU 7 Reisebestimmungen/Zoll 8 Einreise über See 8

Einreise über Land 9 Anmeldung 9

Entgelte und Gebühren 11 Charter 12

Funk 12 Hafenämter 12

Wichtige Schifffahrtsvorschriften 13 Verordnung über Boote und Yachten 14 Bojenfelder mit Konzession 14

Tauchen 15 Angeln 16

Nationalparks per Boot 16 Wind und Wetter 17 Seewetterberichte 19

Bootstankstellen 21 Straßenverkehr 23

Wichtige Rufnummern 23 Touristische Informationen 24 Diplomatische Vertretungen 24 Nautische Literatur und Seekarten 25

MIT DEM BOOT NACH MONTENEGRO 26

Reisebestimmungen/Zoll 26 Einreise über See 27

Bootsanmeldung und Gebühren 27 Hafenämter 29

Wichtige Schifffahrtsvorschriften 29 Ausreise über See 29

WEGPUNKTE KÜSTENHANDBUCH KROATIEN 2 30 KARTEN 1–43 NACH SEITE 32

ORTSREGISTER NACH DEN KARTEN

(3)

Zum Geleit

Die Sportbootkarten in diesem Küstenhandbuch sind aus den offiziellen Daten des Kroatischen Hydrographischen Instituts erstellt worden, die über eine amtliche Lizenz vom UK Hydrographic Office zur Verfügung gestellt wurden.

Lizenz-Nr.: HR CD-001.

4Kartenmaßstab: 1 : 80 000

4Projektion: Mercator

4Bezugssystem: WGS 84, GPS-kompatibel

4Tiefenangaben: in Metern unter mittlerem Springniedrigwasser

4Höhenangaben: in Metern über mittlerem Wasserstand

4Symbole und Kennungen: INT 1, englische Version

Die Karten des vorliegenden Küstenhandbuchs sind für die Navigation auf Booten, Yachten und Schiffen der Sportschiff- fahrt vorgesehen.

Nautische Korrekturen der Karten, die nach Drucklegung des Werkes veröffentlicht werden, können im Internet unter folgender Adresse kostenlos heruntergeladen werden: www.dk-sportbootkarten.de

Verlag und Autoren bedanken sich für Hinweise und Kritiken, die zur Verbesserung des Küstenhandbuchs beitragen:

reiselektorat@delius-klasing.de

Note

The charts and plans in this cruising guide are based on official data from the Hydrographic Institute of the Republic of Croatia (HHI), made available through the United Kingdom Hydrographic Office (UKHO) under licence number HR CD-001.

4Scale: 1 : 80,000

4Projection: Mercator

4Reference coordinate system: WGS 84

4Depths: in meters below mean low water springs

4Highs and Clearances: in meters above mean low water springs

4Symbols and terms used on charts: INT 1

The charts and plans in this guide are intended for the navigation of pleasure craft.

Nautical corrections published after printing can be downloaded here:

http://www.dk-sportbootkarten.de

The authors and publishers are grateful for any comments from readers to improve this guide:

reiselektorat@delius-klasing.de

Predgovor

Navigacijske karte za plovila za sport i razonodu u ovom peljaru nastale su iz službenih podataka Hrvatskog hidrografskog instituta, stavljenih na raspolaganje temeljem međunarodne licence UK Hydrographic Office.

Licenca br.: HR CD-001.

4Mjerilo: 1 : 80 000

4Konstrukcija: Mercatorova kartografska projekcija

4Referentni sustav: WGS 84, GPS-kompatibilno

4Podaci za dubinu: u metrima u odnosu na srednju razinu nižih niskih voda živih morskih mijena

4Podaci za visinu: u metrima u odnosu na srednju razinu mora

4Simboli i oznake: INT 1, engleska verzija

Karte u ovom peljaru predviđene su za plovidbu na brodicama, jahtama i brodovima za sport i razonodu.

Nautičke ispravke na kartama, koje će nastati nakon tiska ovog izdanja, mogu se besplatno preuzeti s interneta na slijedećoj adresi: http://www.dk-sportbootkarten.de

Izdavač i autori zahvaljuju na sugestijama i primjedbama koje će doprinijeti poboljšanju ovog peljara:

reiselektorat@delius-klasing.de

(4)

Der Stadthafen Hvar auf der gleichnamigen Insel ist einer von mehreren saisonalen Grenzhäfen, in denen vom 1. April bis 31. Oktober einklariert werden kann. An der Promenade gibt es nur wenige Gastliegeplätze, die im Sommer meist schon am frühen Nach- mittag belegt sind.

KROATIEN IN DER EU

Am 1. Juli 2013 trat Kroatien der Euro- päischen Union bei. Für Boote unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaates gelten die gleichen Bestimmungen wie für Boote unter kroatischer Flagge. Das kroatische Schifffahrtsrecht entspricht internationalen und europäischen Standards.

Es gibt jedoch einen wichtigen Unter- schied: Ausländische Boote – auch die unter der Flagge eines EU-Staates –, die auf dem Seeweg nach Kroatien einreisen, müssen wie bisher ohne Verzögerung und Zwischenstopp auf kürzestem Weg den nächstgelegenen, für die internationale Seefahrt geöffneten Grenzhafen (Port of Entry) anlaufen und dort die Grenzfor- malitäten erledigen (siehe dazu Kapitel

»Einreise über See«).

BOOTSURLAUB IN KROATIEN

Um Schiffseignern aus der EU, die ihr Boot in Kroatien stationiert haben oder es dort vorübergehend stationieren wollen, unangenehme (und möglicherweise teure) Überraschungen zu ersparen, weisen wir darauf hin, dass sie jederzeit den Nachweis führen können müssen, dass ihr Boot ord- nungsgemäß (das heißt im Regelfall durch Zahlung von Mehrwertsteuer und gege- benenfalls Zoll) in den Warenverkehr der EU eingeführt wurde oder durch andere Umstände (beispielsweise Alter des Bootes) den Charakter einer »Unionsware« hat.

Wer in dieser Frage unsicher ist, sollte unverzüglich eine kroatische Zolldienst- stelle kontaktieren, um den Zollstatus des Bootes zu klären. Möglicherweise ist eine Zolldeklaration erforderlich, um das Boot endgültig in den Status einer »Unionsware«

zu überführen.

(5)

REISEBESTIMMUNGEN/ZOLL

Reisedokumente

Staatsbürger der EWR-Mitgliedstaaten (EU und EFTA) sowie der Schweiz können in die Republik Kroatien einreisen, wenn sie4einen gültigen Reisepass oder Personal- ausweis (Identitätskarte für Schweizer) haben,

4kein Einreise- oder Aufenthaltsverbot haben,

4keine Gefahr für die öffentliche

Ordnung, die nationale Sicherheit oder die öffent liche Gesundheit darstellen.

Für Kinder unter 16 Jahren ist ein eigenes Ausweisdokument mit Lichtbild vorge- schrieben.

Seit dem EU-Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 gelten grundsätzlich die Aufenthalts- bestimmungen der EU. Danach dürfen sich Staatsbürger der EU und der Schweiz ohne Visum oder Aufenthaltsgenehmigung drei Monate, gerechnet vom Tag der Ein- reise, in der Republik Kroatien aufhalten.

Wenn der Aufenthalt länger als drei Mo- nate dauern soll, muss spätestens acht Tage vor Ablauf der Dreimonatsfrist eine tempo- räre Aufenthaltsgenehmigung (siehe www.

mvep.hr/en/consular-information/stay-of- aliens/granting-stay-in-croatia-/) bei der zuständigen Polizeiverwaltung bzw. der Polizeiverwaltung des Aufenthaltsortes beantragt werden.

Fahrzeugpapiere

Autofahrer müssen in Slowenien und Kro- atien einen gültigen Führerschein und den Fahrzeugschein mitführen. In Montenegro und Bosnien-Herzegowina wird zusätzlich die Grüne Versicherungskarte verlangt.

Zollvorschriften

Zollkontrollen an den Landesgrenzen in- nerhalb der EU entfallen. Sie können je- doch von mobilen Einheiten des Zolls auf dem gesamten Staatsgebiet der Republik Kroatien durchgeführt werden. Die ver- dachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Auf- schrift »Stop Carina« angekündigt. Es ist

mit Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen sowie insbesondere der mitge- führten Waren, inklusive des Reisegepäcks, zu rechnen.

Zu beachten sind weiterhin zollrechtliche Einschränkungen für die Einfuhr von Bar- geld (unbegrenzt möglich, aber ab 10 000 Euro auf Befragung mündlich anzumel- den), für Jagd- und Sportwaffen, Waffen und Munition, Arznei- und Betäubungs- mittel, Kulturgüter sowie Haustiere (siehe www.zoll.de/DE/Privatpersonen/

Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/reisen- innerhalb-der-eu_node.html).

Halter von Heimtieren wie Hunden, Kat- zen, Frettchen etc. müssen bei Grenz- übertritt innerhalb der EU den blauen EU-Heimtierausweis mitführen. Die Tiere müssen zur Identifikation mit einem Mikrochip (nach ISO-Norm 11784 oder 11785) gekennzeichnet sein. Die Erstimp- fung gegen Tollwut muss bei der Einreise mindestens 21 Tage zurückliegen, und die vom Hersteller des Impfstoffes angegebene Impfschutzdauer darf bei Einreise nicht überschritten sein.

EINREISE ÜBER SEE

Grenzhäfen / Ports of Entry

Läuft ein Boot aus dem Ausland (dazu zäh- len auch EU-Staaten) kommend über See in kroatische Seegewässer ein, ist unverzüg- lich ein für den internationalen Seeverkehr geöffneter Grenzhafen (Port of Entry) an- zulaufen. Unverzüglich heißt, dass Grenz- häfen auf den der Festlandküste vorgela- gerten Inseln wie Božava auf Dugi Otok, Vis und Komiža auf der Insel Vis oder der Stadthafen von Hvar zum Einklarieren an- zusteuern sind, bevor man sich der Fest- landsküste nähert. Das gilt selbst dann, wenn es in diesem Seegebiet auch an der Festlandsküste Zollhäfen gibt. Aus die- 8|9 Bootsurlaub in Kroatien

Innerhalb der kroatischen Hoheitsgewässer darf die Polizei die Vollständig- keit und Richtigkeit der mitgeführten Dokumente kontrollieren.

(6)

sem Grund sind folgende Grenzhäfen für Sportboote tabu: Raša-Bršica, Rijeka, Senj, Ploče und Metković. Auch Zadar und Split müssen gemieden werden, wenn in der Sommersaison die Grenzhäfen auf den vorgelagerten Inseln von einer Woche vor Ostern (spätestens 1. April) bis zum 31. Oktober geöffnet sind. Deshalb sind Zadar und Split in der Übersicht mit

* gekennzeichnet.

Bevor man Kroatien auf dem Seeweg wie- der verlässt, ist zum Ausklarieren wiederum ein Zollhafen anzulaufen. Nach dem Aus- klarieren sind die kroatischen Territorialge- wässer auf dem kürzesten Weg zu verlassen.

In folgenden Häfen kann ganzjährig ein- und ausklariert werden:

4Umag (Stadthafen)

4Poreč

4Rovinj

4Pula

4Mali Lošinj

4Zadar *

4Šibenik

4Split *

4Vela Luka (Korčula)

4Korčula (Stadthafen)

4Ubli (Lastovo)

4Dubrovnik

Nur während der Saison (eine Woche vor Ostern, spätestens 1. April bis 31. Oktober) sind zusätzlich folgende Grenzhäfen geöffnet:

4Umag (ACI Marina)

4Novigrad (Istrien)

4Božava (Dugi Otok)

4Sali (Dugi Otok)

4Primošten

4Hvar (Stadthafen)

4Vis (Vis)

4Komiža (Vis)

4Cavtat

Wer nicht dazu in der Lage ist (Notfall, höhere Gewalt etc.), einen Grenzhafen an- zusteuern, muss sich unverzüglich telefo- nisch oder per UKW-Funk beim nächst- gelegenen Hafenamt oder der Zweigstelle eines Hafenamtes melden.

Im Zollhafen sind die international üblichen Pass- und Zollformalitäten zu

erledigen. Darüber hinaus sind Boot und Crew beim Hafenamt anzumelden (siehe unten und folgende Seiten).

Grenzhäfen in Slowenien sind Koper und Piran (ganzjährig geöffnet) sowie Izola (geöffnet 1. Mai bis 31. Oktober). Grenz- übertritt nach Montenegro: siehe ab S. 26.

EINREISE ÜBER LAND

Wer mit dem Trailerboot nach Kroatien reist, wird an den Landesgrenzen nur noch selten Pass- und/oder Zollkontrollen erle- ben. Bevor aber am Ziel- bzw. Urlaubsort das Boot gewassert werden kann, ist es dem zuständigen Hafenamt zu melden (siehe dazu Kapitel »Anmeldung« und »Entgelte und Gebühren«). Da es auf Privatbooten keine Crewbegrenzung mehr gibt, ist die frühere Personenliste entfallen.

ANMELDUNG

Beim Hafenamt

Boote mit einer Antriebsmaschine von mehr als 5 kW und mehr als 2.5 m Län- ge dürfen in kroatischen Gewässern nur betrieben werden, wenn sie angemeldet wurden. Bei der Anmeldung im Hafenamt sind folgende Papiere vorzulegen:

4Personaldokumente (der Crew)

4Bootsdokumente

4Bootsführerschein

4Versicherungsnachweis (Bootshaftpflicht)

4Crewliste (bei Einreise über See)

4Vollmacht (zur Nutzung des Bootes, wenn der Eigner nicht an Bord ist)

Cavtat ist der saisonale Grenzhafen für die Ein- und Ausreise nach Montenegro.

Zur Grenzkontrolle machen Sportboote an dem Kai vor der Nationalflagge fest.

(7)

Online

Ab sofort ist es möglich, die aufwendige Anmeldeprozedur beim Hafenamt durch eine Online-Anmeldung zu ersetzen.

Über die Internetseite https://enautika.

pomorstsvo.hr (mit deutscher Anleitung) wird der Nutzer zunächst in das NIAS (Nationales Identifikations- und Authen- tifizierungssystem) weitergeleitet. Nach erfolgreicher Anmeldung in diesem E-Bürger-Portal wird automatisch zum Dienst E-Nautik zurückgeleitet, und das Boot kann angemeldet werden.

Ohne Anmeldung gibt das Portal Zugang zu einer informativen Berechnung der Schiffssicherheitsgebühr und/oder der Auf- enthaltsgebühr (siehe S. 11).

Bootsdokumente

Alle nach deutschen Vorschriften ausge- stellten amtlichen und amtlich anerkannten Bootspapiere (beispielsweise Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen, Internatio- naler Bootsschein, Flaggenzertifikat) werden in Kroatien akzeptiert.

Österreichische Eigner müssen den österreichischen Seebrief, Schweizer den schweizerischen Flaggenschein vorlegen.

Bootsführerschein

Motorisierte Boote jeglicher Leistung sind in Kroatien führerscheinpflichtig (keine kW-Freigrenze!). Die Führerscheinpflicht gilt auch für Segelboote von über 3 m Län- ge. Der Schiffsführer eines nicht unter kroatischer Flagge laufenden Bootes muss entsprechend den Vorschriften seines Flag- genstaates zum Führen des Bootes befä- higt und berechtigt sein. Wenn im Heimat- staat keine Qualifikation für das Führen eines Bootes vorgeschrieben ist, muss der Schiffsführer einen Befähigungsausweis bzw. ein Zeugnis vorlegen, das den kroa- tischen Vorschriften entspricht, das heißt entweder ein kroatisches Patent oder ei- nen der anerkannten ausländischen Boots- führerscheine, die auf der Internetseite des kroatischen Ministeriums für Seeverkehr aufgeführt sind: https://mmpi.gov.hr.

Ein ausländischer Skipper, der ein Boot unter kroatischer Flagge führt, muss entwe- der ein der Bootskategorie entsprechendes

kroatisches Patent oder ein vom kroa- tischen Ministerium für Seewesen, Ver- kehrswesen und Infrastruktur anerkanntes ausländisches Dokument besitzen.

Folgende ausländische Bootsführerscheine sind nach dieser Vorschrift in Kroatien anerkannt:

4Sportbootführerschein See (und höher- wertige Scheine) für deutsche Skipper

4Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Motoryachten im Fahrt- bereich 2 – Küstenfahrt (und höherwer - tige Scheine) für österreichische Skipper

4Führerausweis A (und höherwertige Scheine) für Skipper aus der Schweiz Eine komplette Auflistung aller aner- kannten ausländischen Bootsführerscheine und Patente findet sich auf der Internet - seite des kroatischen Ministeriums für See- verkehr: https://mmpi.gov.hr.

Versicherungsnachweis

Für Boote mit einer Antriebsmaschine von mehr als 15 kW muss eine gültige Bootshaft- pflichtversicherung nachgewiesen werden (Blaue Versicherungskarte). Die Deckungs- summe muss mindestens 3,5 Millionen Kuna (rund 482 000 Euro) betragen.

Crewliste

Für Boote, die auf dem Seeweg nach Kroatien einreisen, muss im Hafenamt des Grenzhafens eine Crewliste vorgelegt und beglaubigt werden. Ein Crewwechsel ist 10|11 Bootsurlaub in Kroatien

Auch wenn Kroatien zur EU gehört: Ein- und Ausklarie- ren ist für alle Boote und Yachten Pflicht.

(8)

nicht mehr meldepflichtig. Die frühere Personenliste ist entfallen.

Vollmacht

Sind auf einem im Privatbesitz befind- lichen Boot während der Fahrt in kroa- tischen Hoheitsgewässern der oder die Eig- ner nicht persönlich an Bord, darf das Boot nur von einer vom Eigentümer bevollmäch- tigten Person geführt werden. Die Voll- macht muss schriftlich vorliegen und von einem Notar des Heimatlandes beglau bigt sein. Neben der Vollmacht muss die Ko- pie des aktuell gültigen Bootsdokumentes (Bootsregistrierung) des Flaggenstaates vorgelegt werden. Diese Regelung gilt bei der Einreise nach Kroatien auch für gelie- hene Boote, die auf dem Landweg nach Kroatien verbracht werden.

ENTGELTE UND GEBÜHREN

Im Rahmen der Anmeldung des Bootes ist beim Hafenamt oder online (siehe S. 10) das vorgeschriebene Entgelt für die Schiffssicherheit zu zahlen. Für Boote über 7 m Länge mit eingebauten Kojen wird außerdem eine Aufenthaltsgebühr fällig, die ab sofort nur noch online bezahlt werden kann (siehe rechts).

Entgelt für die Schiffssicherheit und Gewässerschutz

Das Entgelt für die Schiffssicherheit ist abhängig von der Länge des Bootes und der Gesamtmotorleistung und wird nach folgender Formel berechnet:

20 × Bootslänge (in m) + 2 × Gesamt- motorleistung (in kW) = Entgelt in Kuna Beispiel für ein 11-m-Boot mit 160 kW Motorleistung:

(20 × 11) + (2 × 160) = 220 + 380 = 600 Kuna.

Mit der Schiffssicherheitsgebühr werden außerdem fällig:

420 Kuna für die »Informative Seekarte«

420 Kuna Leuchtfeuergebühr pro Meter Länge für Boote bis 12 m Länge

425 Kuna Leuchtfeuergebühr pro Meter Länge für Boote mit mehr als 12 m Länge

Für unser Beispielboot beträgt die Gesamt- gebühr demnach:

Schiffssicherheitsentgelt 600 Kuna Informative Seekarte 20 Kuna Leuchtfeuergebühr 220 Kuna

Summe 840 Kuna

Der Beleg über die bezahlte Abgabe muss an Bord mitgeführt werden. Er gilt als Be- stätigung der Erlaubnis zum Befahren der kroatischen Gewässer. Diese Erlaubnis gilt seit 2015 nicht mehr für ein Jahr, sondern nur noch bis zum 31. Dezember des Aus- stellungsjahres.

Aufenthaltsgebühr

Bootseigner oder Benutzer (mit Vollmacht) von Kajütbooten mit mehr als 7 m Länge, deren Crew (Eigner und/oder Besatzung) an Bord übernachten, müssen über die On- line-Plattform https://nautika.evisitor.hr/

eine Aufenthaltsgebühr bezahlen. Dies ist nur online möglich! Für die Bezahlung die- ser Gebühr gibt es zwei Optionen: nach Bootslänge und Dauer des Aufenthalts oder nach Anzahl der Personen an Bord und Aufenthaltsdauer (10 Kuna pro Person pro Nacht; Kinder unter 12 Jahren sind frei;

Jugendliche von 12 bis 18 Jahren 5 Kuna/

Nacht). Hier die Tabelle mit den Gebüh- ren nach Bootslänge und Aufenthaltsdauer haltsdauer, die seit dem 17. Juni 2021 gilt:

bis 3

Tage bis 8

Tage bis 15

Tage bis 30

Tage bis 90

Tage bis 1 Jahr

Bootslänge Kuna Kuna Kuna Kuna Kuna Kuna

7–9 m 72 168 288 480 1128 1440

9–12 m 120 280 480 800 1880 2400

12–15 m 168 392 672 1120 2632 3360

15–20 m 192 448 768 1280 3008 3840

über 20 m 240 560 960 1600 3760 4800

Das Paradies ist so nah:

Der malerische Archipel Stupe mit dem türkis- farbenen Wasser liegt nur 2 sm von Korčula entfernt.

(9)

Die malerische Altstadt von Primošten liegt auf einer Halbinsel und ist im

Sommer ein stark frequen- tiertes Reiseziel.

Symbole/Piktogramme in Hafen- und Detailplänen

UKW-Kanal WC

Dusche

Waschmaschine Trockner

Kiosk/Laden Restaurant Wireless LAN Hafenamt Zoll

Campingplatz Sportbootliegeplatz Ankerplatz

Muringbojen für Sportboote Gebührenpflichtige Bojen mit Konzession

Detailpläne aus diesem Bereich in Karte 37 Muringleinen Rezeption Wasser Strom Tankstelle

Fäkalienentsorgung Slip

Reparaturservice Bootszubehör

Hinweis auf

anschließende Karte Kran (max. Last in Tonnen)

Travellift (max. Last in Tonnen)

Ankern verboten

(10)

Mit dem Boot in die City.

An der Promenade der sehenswerten Altstadt von Trogir können Yachten längsseits anlegen. Sind die Liegeplätze belegt, kann man alternativ in der ACI Marina, der Marina Trogir oder der Marina Baotić festmachen, und er- reicht dann das historische Stadtzentrum in wenigen Minuten zu Fuß.

Karibisches Flair unweit der Großstadt. Die beliebte Ankerbucht Krknjaš im Südosten der Insel Drvenik Veli liegt nur 6 sm von Trogir entfernt (oben).

Karte Bd1-56 Bd2-2.FH11 Fri Mar 05 13:04:35 2021 Page 1

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Karte 4.FH11 Mon Jan 04 18:26:52 2021 Page 1

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Die Ansteuerung des Hafens von Split. Im Fährhafen (rechts im Bild) dürfen Megayachten nach vorheriger Anmeldung festmachen. Die palmen- gesäumte Promenade mit dem Diokletian-Palast ist links im Bild zu sehen (oben).

Westlich von Split liegt die Bucht der Kastelle.

Vor dem rekonstruierten Kaštel Lukšić ist ein kleiner Hafen eingerichtet. Im ehemaligen Kastell gibt es eine sehenswerte Aus- stellung über die Bucht der Kastelle.

Wer an der Promenade vor dem römischen Diokletian- Palast festmacht, liegt mitten in der Altstadt von Split.

(12)

ORTSREGISTER

A

Ada (Fluss) 43 Agana Marina 3A

B

Babina 19 Badija 21 Bar 39 Basina 12 Baška Voda 9B Bigova 37

Biševska Luka (Porat) 16 Blaca 7

Blace 23B Bobovišće 7 Bojana (Fluss) 43 Bol 8

Borak 3A

Borovica (Bucht) 2 Brela 9B

Brijesta 24 Brištova 13 Brna 19 Broce 32A Brsečine 33

Budikovac (Insel) 17 Budva 38

Buna (Fluss) 43

C

Cavtat 35 Crkvice 23A

D

Doli 32B Donje Čelo 33 Drače 23A Dračeva Luka 23 Drvenik 15 Drvenik Veli 3A Duba 21

Dubrovnik (Alt- stadthafen) 34

Dubrovnik (Marina) 33

F

Flughafen-Mole (Split) 3A

G

Gomilica 3B Gornje Čelo 33 Gornji Okruk 3A Gospa od Škrpjela 37 Gradac (Festland)15 Gradac (Vis) 16 Gradina 18 Gršćica 19 Gruž 34

H

Herceg-Novi 36 Hodilje 25 Hrvaska 9A Hvar 10B

I

Igrane 14

J

Jakljan 32B Janska 32B Jerolim (Pakleni Inseln) 10B Jelsa 12 Jorja 6

Jurjeva Luka 26

K

Kambelovac 3B Kaštel Gomilica 3B Kaštel Kambelovac 3B Kaštel Lukšić 3B Kaštel Novi 3B Kaštel Stari 3B Kaštel Sućurac 3B Kaštela 3B Kneza 20 Kobaš 32B

Komiža 16 Korčula 21 Kotor 37 Kozarica 31 Kremik 1B Krilo 5A Krknjaš Mali 3A Krknjaš Veli 3A Krvavica 9B Kut 17

L

Lastovo Naturpark 27 Lastovska 30

Lav Hotelmarina 5A Lazure Marine 36 Ljuta 37

Lokrum 34 Lokve 30 Lopud 32B Lovišće 12 Lovište 20 Lovrečina 8 Lučica 27 Lučice 7 Lučišće 11

Luka (Pelješac) 25 Luka 9A

Luka Banja (Korčula) 21 Lukšić 3B

Lumbarda 21 Luštica Bay 37

M

Makarska 9B

Mala Stiniva (Hvar) 12 Mala Travna 17 Mala Vira 10B Mali Krknjaš 3A Mali Ston 25 Manastir 12 Marina 3A Marina Frapa 1B Marina Lav 5A

Marinkovac (Pakleni Inseln) 10B

Maslinica 3A Metković 23B Mezuporat 16 Milna (Brač) 7 Milna (Hvar) 11 Mimice 5B Mirce 20 Mlini 34

Mljet Nationalpark 30 Molunat 36

Mrčara 26 Mudri Dolac 12

N

Nečujam 6

Neretva (Fluss) 22/23 Neum 23B

O

Odysseus-Grotte 31 Oključna 16 Okuklje 32A Omiš 5A Opuzen 23B Orašac 33 Orebić 21 Osibova 7

P

Palmižana 10A Pasadur 26 Perast 37 Petrovac 39 Plavnica 40 Ploče 23A Podgora 14 Podgora Čaklje 14 Podškolj 32B Podstrana 5A Podubuće 21 Pokrivenik 13 Polače 30

(13)

Poljice 33 Pomena 30

Porat (Biševska Luka) 16 Portoč 34

Porto Montenegro 37 Portonovi 37

Porto Rosso 27 Postira 8 Povlja 9A Prapratna 12 Prapratno 32A Prčanj 37 Pribnja 10B Prigradica 19 Primošten 1A Prižba 19 Proizd 18 Prožura 32A Pržnjak Mali 18 Pržnjak Veli 18 Pučišća 9A Pupnatska Luka 20

R

Račišće 20 Rasoha 19 Rasotica 9A Risan 37 Rogač 3B Rogačić 17 Rogoznica 1B Rose 36 Ruda 17 Rukavac 17

S

Saplunara 32A Seget 3A Šešula 6 Sičenica (Bucht) 2

Šipanska Luka 32B Skadar 43

Skadar-See 43 Skrivena Luka 27 Slano 32B Slatine 3B Smarska 13 Sobra 31 Soline L.

(Sv. Klement) 10 Spinut (Split) 3B Split 3B

Splitska 8 Srebreno 34 Sreser 23A Srhov dolac 13 Stafilić Novi 3B Stafilić Stari 3B Stari Grad 11 Stiniva (Hvar) 10B Stiniva (Vis)17 Stiniva Vela (Hvar) 12 Stipanska 7 Stobreč 5A Stomarska 5B Ston 32A Stončica 17

Stračinska 6 Strožanac 5A Stupe 21 Sućurac 3B Sućuraj 15 Suđurađ 32B Sumartin 9A Sunj 33 Supetar 7 Sušac (Insel) 26 Sutivan 7 Sv. Mihajlo 27 Sv. Nedjelja 11 Sv. Stefan 39 Svetac (Insel) 16

T

Taršće

(Sv. Klement) 10 Tatinica 30 Tiha (Cavtat) 35 Tivat 37

Travna Mala 17 Travna Vela 17 Tri luke 18 Trogir 3A Trpanj 21 Trstenik 23A Trsteno 33 Tučepi 9B

U

Ubli 26 Ulcinj 39

V

Vela Garška 10A Vela Luka 18

Vela Stiniva (Hvar) 12 Vela Travna 17 Vela Vira 10B Veli Krknjaš 3A Vid 23B Vinišće 3A Vinogradišće (Sv. Klement) 10 Virpazar 40 Vis 17

Vlaka (Sv. Klement) 10A Vlaška 7

Vrnik 21 Vrboska 12 Vrulja-Bucht 5B

Z

Zaklopatica 27 Zaostrog 15 Zaraće 11 Zaton Mali 33 Zaton Veli 33 Zavala 12 Zavalatica 19 Zelenika 36 Živogošće-Blato 15 Živogošće-Porat 14 Žukova 11

Žuljana 23A

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