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Corona-Mobil Impfen vor Ort im Zollernalbkreis 2. Termin in Meßstetten am Sonntag, 31. Oktober 2021

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Academic year: 2022

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Bereitschaftsdienste S. 7 Meßstetten S. 8

Hartheim S. 12

Heinstetten S. 14

Hossingen S. 15

Oberdigisheim S. 16

Tieringen S. 17

Unterdigisheim S. 18

Kirchen S. 18

Der erste Impftermin in Meßstetten im Rahmen der Aktion Corona-Mobil am vergangenen Sonntag war mit 45 geimpften Personen ein großer Erfolg. Verabreicht wurden dabei Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen.

Aufgrund der großen Inanspruchnahme dieses Angebots findet nun ein weiterer Termin in Meßstetten statt:

am Sonntag, 31. Oktober 2021, von 12.00 bis 15.00 Uhr im evangelischen Gemeindehaus (Kirchstraße 2) in Meßstetten

Corona-Mobil ist ein Zusammenschluss von Impfärzten aus dem ehemaligen Kreisimpfzentrum Meßstetten. Insgesamt sieben Impfärzte, darunter auch Reinhard Wulf aus Meßstetten, haben sich zusammengeschlossen mit dem Gedanken, die noch beste- henden Impflücken im Zollernalbkreis durch das Angebot von wohnortnahen Impfterminen zu verringern.

Dabei beabsichtigen diese nicht, als Konkurrenten der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen aufzutreten, sondern verste- hen sich als Entlastung für diejenigen Ärzte, die durch ihr Tagesgeschäft und die jetzt anfallenden Impfungen, u.a. gegen Grippe, überlastet sein werden.

Die sieben Impfärzte erhalten unter anderem Unterstützung durch das örtliche DRK.

Zur Verfügung steht der Impfstoff von BioNTech/Pfizer. Es sind wiederum Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen möglich. Vor der Impfung findet ein Beratungsgespräch durch die anwesenden Ärzte statt. Bitte bringen Sie zur Impfung Ihren Personalausweis sowie Ihren Impfpass mit. Es ist keine Anmeldung notwendig. Ggf. ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Soweit es Ihnen möglich ist, können Sie zum Impftermin außerdem das bereits ausgefüllte Aufklärungsmerkblatt sowie das Ana- mneseformular zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoffen mitbringen. Beides steht unter nachfolgendem Link auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts zum Download bereit: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/

COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html.

Ausdrucke des Aufklärungsmerkblatts sowie des Anamneseformulars stehen aber auch beim Impftermin zur Verfügung und kön- nen auch vor Ort mit dem jeweiligen Arzt ausgefüllt werden.

Alle wichtigen Informationen zur Corona-Impfung finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite: https://www.baden-wuerttem- berg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/.

Corona-Mobil – Impfen vor Ort im Zollernalbkreis 2. Termin in Meßstetten am Sonntag, 31. Oktober 2021

Landesstraße zwischen Meßstetten und Ebingen während der Herbstferien gesperrt

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf der Landesstraße 433 zwischen Meßstetten und Ebingen sind umfangreiche Holz- fällarbeiten erforderlich. Oberhalb der L 433 Meßstetter Steige befindet sich ein Waldbestand, der durch Alter und Gesundheits- zustand die Verkehrssicherheit der Landesstraße gefährdet. Hinzu kommt, dass durch die extreme Steilheit des Geländes abbre- chende oder umstürzende Bäume bis auf die Straße stürzen können. Ebenso müssen entlang der Stromleitung einzelne kritische Bäume entfernt werden.

Baumfällarbeiten entlang der Meßstetter Steige

Fortsetzung siehe Seite 2

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AMTLICHE

BEKANNTMACHUNGEN

Kurzbericht Gemeinderatssitzung 22. Oktober 2021

Top 1: Bürgerfragestunde

Aus der Bürgerschaft wurden keine Fragen an die Verwaltung gerichtet.

TOP 2: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Die Verwaltung hatte unter diesem Tagesordnungspunkt nichts bekanntzugeben.

TOP 3: Schaffung eines Ärztehauses

und einer Pflegeeinrichtung im Hauptort - Anmietung von Flächen für städtische Zwecke

Die BeneVit Holding GmbH beabsichtigt, in der Hossinger Straße in Meßstetten ein Ärztehaus mit zusätzlicher Pflegeeinrichtung zu errichten. Dem Verwaltungs- und Finanzausschuss wurden in nichtöffentlicher Vorberatung am 15.7.2021 Flächenbedarfe für städtische Zwecke aufgezeigt. Für die Einreichung des Bauge- suchs muss daher mit Blick auf die spätere Nutzung feststehen, ob eine Anmietung von Flächen in Betracht kommt.

Da in der Gesamtstadt aktuell kurzfristig keine Plätze in den Kin- dertageseinrichtungen zur Verfügung stehen und sich deshalb teils lange Wartelisten gebildet haben, prüft die Verwaltung meh- rere Optionen. Im geplanten Ärztehaus könnte eine zusätzliche Kita eingerichtet werden, die aus Sicht der Stadtverwaltung meh- rere Vorteile bietet. Zum einen könnten so hohe Investitionskos- ten für einen Neu- oder Anbau vermieden werden, zum anderen wäre die Einrichtung durch die günstige und zentrale Lage aus dem Wohngebiet „Sickersberg/Kreuzbühl“ und vom geplanten Wohngebiet „Loh“ gut zu erreichen. Details wie die Anzahl der Gruppen und Plätze sowie die Betreuungsformen müssen sich letztlich an den vorhandenen Möglichkeiten orientieren.

Aufgrund der Entwicklung der Sozialstation in den vergange- nen eineinhalb Jahrzehnten ist diese personell gewachsen, so dass die bisherigen Räumlichkeiten in der Hangergasse 68 ei- nen effizienten Betrieb erschweren. Das personelle Wachstum hatte unter anderem zur Folge, dass mehr Büroarbeitsplätze benötigt werden. Darüber hinaus entsprechen die vorhandenen räumlichen Kapazitäten nicht mehr dem aktuellen Bedarf an Funktionsräumen. Das durch die Pflegedienstleitung erarbeitete Raumkonzept sieht einen Bedarf an 260 m2 Nutzfläche vor und liegt somit rd. 90 m2 über der bisher zur Verfügung stehenden Nutzfläche. Aus Sicht der Stadtverwaltung stellt eine mögliche Ansiedlung im Ärztehaus eine zukunftsweisende Ausrichtung der Sozialstation dar.

Die Ansiedlung einer kommunalen Tagespflege unter der Lei- tung der Sozialstation ist bereits seit mehreren Jahren Gegen- stand der Überlegungen. Laut herrschender Meinung ist eine wirtschaftliche Führung einer solchen Einrichtung grundsätzlich ab 15 Tagespflegeplätzen gewährleistet. In Meßstetten ist der Bedarf an einer solchen Tagespflegeeinrichtung vorhanden. Je Tagespflegeplatz wird in der Regel von einem Flächenbedarf

von 15 bis 20 m2 ausgegangen. Dies würde bei 15 Tagespfle- geplätzen einen Flächenbedarf von 225 bis 300 m2 Nutzfläche bedeuten. Durch die Nähe zu möglichen künftigen Räumen der Sozialstation wird eine Unterbringung der Tagespflege im Ärz- tehaus als sehr sinnvoll erachtet.

Bürgermeister Schroft hob hervor, dass dieses Projekt weit mehr sei als nur ein Ärztehaus. Es handle sich vielmehr um ein Sozi- al- und Gesundheitszentrum, welches seinesgleichen suche und den aktuellen städtischen Bedarf an medizinischer Versorgung und der Kinderbetreuung abdecke.

Der Gemeinderat befürwortete die Anmietung von Flächen im Ärztehaus für die Sozialstation, die Tagespflege und die Kinder- tageseinrichtung einstimmig und ermächtigte die Verwaltung, weitergehende (Planungs-)Gespräche mit der BeneVit Hol- ding GmbH zu führen und die entsprechenden Mietkonditionen zu verhandeln. Der Mietvertrag ist dem Gemeinderat zur Be- schlussfassung vorzulegen. Darüber hinaus wurde die Verwal- tung beauftragt, die Einrichtung einer zusätzlichen eingruppigen Kindertageseinrichtung im Gebäude Hangergasse 68 zu prüfen.

TOP 4: Sportflächen „Geißbühl“ in Meßstetten a) Vorstellung der Entwurfsplanung

b) Baubeschluss

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Schroft Herrn Jörg Sigmund vom gleichnamigen Büro für Freiraumpla- nung aus Grafenberg. Herr Sigmund erläuterte dem Gemeinde- rat, dass er die Sanierung und Erweiterung des Sportgeländes

„Geißbühl“ in vier Teile gegliedert habe. Der erste Teil beinhal- te die Sanierung der Leichtathletikanlagen. Hierbei würden die stark beschädigten Stellen im Kunststoffbelag ausgeschnitten, neu aufgebaut und durch Ausgleichsmaterial auf das derzeitige Niveau der Flächen gebracht. In den Randbereichen würde auf ca. 10 cm Breite das Material ausgebrochen und eine umlau- fende Vertiefung hergestellt. Abschließend würden die Flächen gereinigt und mit einem neuen wasserdurchlässigen Kunststoff- belag in ca. 15 mm Stärke überzogen. Dadurch werde eine wirt- schaftliche Lösung zur Sanierung und Herstellung eines „spike- tauglichen“ Kunststoffbelags für die Schul- und Vereinsnutzung erzielt.

Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Meßstetten Hauptstr.9, 72469 Meßstetten, Tel.074316349-0.

Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Straße 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, www.nussbaum-medien.de

Außenstelle: 72144 Dußlingen, Bahnhofstraße 18, Telefon 07072 9286-0, Fax 07033 3207701, E-Mail: messstetten@nussbaum-weilderstadt.de Anzeigenberatung: Nussbaum Medien Rottweil, Tel. 0741 5340-0, E-Mail: rottweil@nussbaum-medien.de

Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Frank Schroft oder sein Vertreter im Amt.

Redaktion: 07431 6349-990, Fax 07431 6349-994 oder E-Mail amtsblatt@messstetten.de

Verantwortlich für "Was sonst noch interessiert" und den Anzeigenteil:

Klaus Nussbaum, Merklinger Straße 20, 71263 Weil der Stadt.

Einzelversand nur gegen Bezahlung der 1/4-jährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr.

Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0,

E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de

Die Arbeiten finden statt im Auftrag der Stadt Albstadt und dienen der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Es ist eine vollständige Sperrung der Landesstraße notwendig. Um die Verkehrsteilnehmer so wenig wie möglich zu belasten, wird die Maßnahme in den Herbstferien im Zeitraum 30.10. bis 7.11.2021 durchgeführt. Es wird auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet.

Da kaum Arbeiten direkt auf der Straße stattfinden, könnte der Eindruck entstehen, dass keine Gefährdung besteht. Die Stadt- verwaltung Albstadt und der Forst weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass durch abrutschende Stämme und Steinschlag Lebensgefahr besteht, und bitten eindringlich darum, nicht in den gesperrten Bereich einzufahren oder diesen zu betreten.

Die Stadt Albstadt weist zudem darauf hin, dass der Waldweg „Hardtsteige“ keine öffentliche Straße ist und mit einer Schranke gesperrt wird.

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Der zweite Teil sehe eine Umwandlung des bestehenden Natur- rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz vor. Im ersten Schritt wer- de hierbei der Naturrasenaufbau mit Grasnarbe, Dicksode und Rasentragschicht entfernt, um Platz zu schaffen für eine neue, rd. 200 mm dicke Schottertragschicht und eine ca. 35 mm dicke Elastikschicht. Die Fasern des Kunststoffrasens mit 40 mm Höhe seien teilweise gerade und teilweise texturiert sowie abwech- selnd hell- und dunkelgrün gestaltet, um eine naturnahe Optik zu erhalten. Als Füllstoff dienten Kork und Sand.

Der dritte Teil der Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen sehe die Schaffung eines Werferfeldes mit Naturrasenplatz vor, um die Durchführung von Wurfdisziplinen zu ermöglichen. Das Werferfeld beinhaltet eine Anlauffläche für den Speerwurf und ei- nen Abwurfkäfig für Diskus- und Hammerwurf. Die Rasenfläche könne zudem als Ausweichfläche für Ballsportarten multifunktio- nal genutzt werden. Die Sportanlage „Geißbühl“ decke somit alle Leichtathletikdisziplinen für den Schulsport, den Trainings- und einen eingeschränkten Wettkampfbetrieb an einem Standort ab.

Im vierten Teil würden die Nebenanlagen und das Flutlicht er- richtet. Auf der der Sporthalle abgewandten Seite seien für Spie- ler und Trainer Betonsitzblöcke oder Sitzbänke vorgesehen. Als Geländeabstützung zur bestehenden Sporthalle würden Hö- henstufen als Sitzgelegenheiten verwendet. Die vorgesehene Flutlichtanlage solle den Kunstrasenplatz mit insgesamt sechs Lichtmasten und 14 Strahlern bei einer Lichtleistung von 300 Lux und den Rasenplatz des Werferfeldes mit vier Lichtmasten und acht Strahlern ebenfalls mit einer Lichtleistung von 300 Lux aus- leuchten.

Laut der vorliegenden Entwurfsplanung ist mit Gesamtinvestiti- onskosten in Höhe von 1,872 Mio. Euro (brutto) zu rechnen. Die Sanierung der Leichtathletikanlage schlage hierbei mit 267.000 Euro, die Umwandlung in einen Kunstrasenplatz mit 869.000 Euro, die Schaffung eines Werferfeldes mit 470.000 Euro und die Nebenanlagen mit Flutlicht mit 266.000 Euro zu Buche. Im besten Falle könne im März 2022 mit der Sanierung begonnen werden. Entgegen der vorgestellten Aufteilung der Gesamt- maßnahme werde mit der Umwandlung des Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz und der Herstellung des Werferfeldes begonnen. Die Sanierung der Leichtathletikanlage erfolge erst abschließend, damit schwere Baumaschinen nicht über die be- reits sanierte Laufbahn fahren müssten. Die Fertigstellung des Kunstrasenplatzes, des Werferfeldes und der Randbereiche sei für August bzw. September 2022 vorgesehen. Die Sanierung der Laufbahn könne anschließend im September 2022 oder im Frühsommer 2023 vorgenommen werden. Durch die Zwischen- lagerung und Wiederverwendung von dem teilweise ausgebau- ten Material werde die Sanierung unter ökologischen Gesichts- punkten durchgeführt.

Fraktionsübergreifend wurde die vorgestellte Entwurfsplanung in Inhalt und geplanter zeitlicher Abfolge sehr positiv aufgenommen.

Bürgermeister Schroft erklärte, dass der Beschlussvorschlag um eine weitere Ziffer ergänzt werden müsse, da ein Antrag zur För- derung der Sanierungsmaßnahme gestellt werden solle.

Darüber hinaus wies er darauf hin, dass der für das Werferfeld zu tätigende Grunderwerb noch nicht erfolgt sei und das gesamte Gelände noch der Bauleitplanung zugeführt werden müsse. Fer- ner wolle man eine zeitlich vorgezogene Sanierung der Sanitär- anlagen in der Sporthalle prüfen. Diese werde allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen, da hierzu zunächst die Sanierungspla- nung für die Halle erstellt werden müsse. Auf Basis der Sanie- rungsplanung werde im Rahmen des Förderprogramms „Investi- tionspakt Sportstätten“ ein Förderantrag gestellt. Dabei gelte es, die vorzeitige Baufreigabe der Förderstelle abzuwarten, damit mit der Sanierung förderunschädlich begonnen werden könne.

Der Gemeinderat nahm die vorgestellte Entwurfsplanung zustim- mend zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung einstimmig, die Bauleistungen auszuschreiben und dem Gremium zur Verga- be vorzulegen. Zudem wird die vorliegende Entwurfsplanung als Ziel der Sanierungskonzeption mit aufgenommen.

TOP 5: Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Geyerbad (Einbeziehungssatzung)

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage

b) Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.7.2021 den Auf- stellungsbeschluss zur Einbeziehungssatzung Geyerbad be- schlossen. Die Einbeziehung ist notwendig, um einzelne Außen- bereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile zuzuordnen, um die Bebauung dieses Bereichs zu ermöglichen.

Somit können die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtli- chen Voraussetzungen für eine Bebauung geschaffen werden.

Der Stadt Meßstetten liegt bereits eine konkrete Bauanfrage vor. Die nach der Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingegangenen Stel- lungnahmen wurden abgewogen und entsprechend behandelt.

Der Gemeinderat stimmte der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Anhörung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be- lange (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) einstimmig zu und be- schloss die Einbeziehungssatzung „Geyerbad“ nach § 10 Abs.

1 BauGB i.V.m. § 4 GemO BW als Satzung. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

TOP 6: 3. Änderung des Bebauungsplans „Marienstraße“

in Unterdigisheim

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage

b) Satzungsbeschluss

Bereits am 9.1.2020 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbe- schluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Marienstraße“

gefasst und am 22.1.2021 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt. Die Bebauungsplanänderung ist notwendig, um dem Grundstückseigentümer den Neubau eines Geräteschuppens auf dem bislang unbebauten Grundstück zu ermöglichen. Die bauliche Nutzung der 534 m2 großen Fläche wird zum „Sonder- gebiet Schuppen“ geändert. Die eingegangenen Stellungnah- men aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden geprüft und Abwä- gungsvorschläge erarbeitet.

Der Gemeinderat stimmte auch in diesem Fall der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Anhörung der Öffent- lichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) einstim- mig zu und beschloss den Bebauungsplan „Marienstraße“, 3.

Änderung, in der Fassung vom 22.10.2021 mit den dazugehö- renden örtlichen Bauvorschriften nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m.

§ 4 GemO BW als Satzung.

TOP 7: Eigenbetrieb Breitbandversorgung

- Mitverlegung bei einer Maßnahme der Netze BW im Bereich der Steinstraße in Hartheim

Die Netze BW hat im Zuge der Anbindung einer Trafostation in der Steinstraße in Hartheim die Mitverlegung des Glasfaserka- bels empfohlen. Somit können mehrere Grundstücke die Mög- lichkeit eines Hausanschlusses bekommen. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 36.557,00 Euro.

Der Gemeinderat stimmte dem Nachtragsangebot der Netze BW in Höhe von 36.557,00 Euro (netto) für die Mitverlegung eines Teilstücks der Steinstraße in Hartheim einstimmig zu.

TOP 8: Gemeinwesenorientierte offene Jugendarbeit (GOJA) in Meßstetten

- Erhöhung der Stellenanteile aufgrund des neuen Jugendraums

Bereits seit 1999 übernimmt das Diasporahaus Bietenhausen e.V.

die gemeinwesenorientierte offene Jugendarbeit im Verwaltungs- raum Meßstetten – Nusplingen – Obernheim. Aktuell beträgt der Stellenumfang der Stadt Meßstetten 100 %. Durch die Eröffnung des neuen Jugendraums in der Skistraße können die Öffnungszei-

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ten und die Angebote erweitert werden. Dank der beiden Räume wird eine räumliche Trennung von Jugendlichen unterschiedlicher Altersgruppen ermöglicht. Zwischen den Verantwortlichen des Diasporahauses und der Verwaltung wurde eine mögliche Neu- konzeption des Jugendraumes besprochen, um den Wünschen und Bedürfnissen der Jugendlichen besser Rechnung tragen zu können. Neben einem wichtigen schulischen Lern- und Bildungs- ort stellt der Jugendraum auch ein präventives Angebot für junge Menschen dar. Neben den bisherigen Öffnungszeiten am Don- nerstag- und Freitagabend sollen die Öffnungszeiten auf montags bis freitags über die Mittagszeit und nachmittags ausgeweitet wer- den. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass gerade zu diesen Zeiten Rückzugsmöglichkeiten für Jugendliche fehlten. Durch die erwei- terten Öffnungszeiten könnte auch die jüngere Zielgruppe ange- sprochen werden. Um diese Neukonzeption ziel- und bedarfsge- recht führen zu können, ist der bisherige Stellenanteil von 75 % nicht ausreichend. Die Verwaltung schlug deshalb eine Erhöhung des Stellenanteils um etwa 50 bis 75 % vor. Im ersten Schritt solle der Stellenanteil um 50 % erhöht werden, um die geplante Ange- botserhöhung einzuführen. Bei einer entsprechenden Auslastung kann der Stellenanteil zu einem späteren Zeitpunkt um weitere 25 % erhöht werden, um der Neukonzeption des Jugendraums gerecht zu werden.

Aus der Mitte der Freien Wählervereinigung Meßstetten wurde der Beschlussantrag gestellt, dass der Stellenanteil nicht um bis zu 75 % erhöht wird, sondern lediglich um 25 %. Begründet wurde dieser Antrag mit dem bereits derzeit guten Betreuungs- angebot in der Gesamtstadt. Zudem wurde aus der Mitte des Gemeinderates angeregt, dass der tatsächliche Bedarf ermittelt werde und im nächsten Jahr evaluiert werden solle.

Bürgermeister Schroft schlug deshalb vor, die Ziffer 1 des Be- schlussvorschlages entsprechend dem vorliegenden Antrag von 75 % auf 25 % abzuändern.

Der Gemeinderat beschloss bei einer Enthaltung und 20 Ja- Stimmen mehrheitlich, dass der Stellenanteil der gemeinwesen- orientierten offenen Jugendarbeit (GOJA) in Meßstetten zum 1.11.2021 um 25 % erhöht wird. Diese Erhöhung wird dem Dia- sporahaus Bietenhausen e.V. übertragen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Vertrag entsprechend anzupassen.

TOP 9: Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes

Bürgermeister Schroft teilte dem Gemeinderat mit, dass das Stadtbauamt auf die Gemeinderatssitzung am 19.11.2021 den nächsten Baustellenbericht vorbereiten und dem Gremium vor- stellen werde.

Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat erklärte Bürgermeister Schroft, dass in der Gesamtstadt Meßstetten aktuell insgesamt 19 Asylbewerber in der Anschlussunterbringung untergebracht sind.

Öffentliche Bekanntmachung

Inkrafttreten der Einbeziehungssatzung

"Geyerbad" im Stadtteil Oberdigisheim

Der Gemeinderat der Stadt Meßstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2021 die Einbeziehungssatzung „Geyerbad“, Gemarkung Oberdigisheim, aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung i.V.m. § 4 Gemeindeordnung Baden-Würt- temberg (GemO BW) beschlossen.

Mit der Einbeziehungssatzung „Geyerbad“ wurde gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB eine bisherige Außenbereichsfläche dem Innenbereich zugeordnet und damit planungsrechtlich für die Realisierung eines Wohnbauvorhabens vorbereitet.

Die ca. 1.135 m² große Fläche der Einbeziehungssatzung um- fasst teilweise das Flurstück 3110 und liegt angrenzend an die Flurstücke 2925 (Erschließungsweg), 2925/1, 2925/3 (Grünflä- che) und 3111 (Schuppenplatz).

Maßgebende Satzungsbestandteile sind die Planzeichnung vom 1.10.2021 mit Legende, gefertigt durch das Planungsbüro Fritz &

Grossmann Umweltplanung GmbH in Balingen, sowie die textli-

chen Festsetzungen mit Begründung vom 1.10.2021. Des Wei- teren sind der Satzung ein Umweltbeitrag einschließlich dem Be- standsplan und der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und die Natura-2000-Vor- prüfung in der Fassung vom 1.10.2021 beigefügt. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus nachfolgendem Kartenausschnitt:

Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Geyerbad“, Büro Fritz & Grossmann Umweltplanung GmbH, Balingen, vom 1.10.2021

Die Einbeziehungssatzung „Geyerbad“, Gemarkung Oberdi- gisheim, tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs.

3 BauGB in Kraft.

Die Einbeziehungssatzung kann einschließlich der oben ge- nannten Satzungsbestandteile von diesem Tag an im Rathaus der Stadt Meßstetten, Hauptstraße 9, 72469 Meßstetten, wäh- rend der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses eingese- hen werden. Jedermann kann die Einbeziehungssatzung einse- hen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Ergänzend kann die in Kraft getretene Einbeziehungssatzung

„Geyerbad“, Gemarkung Oberdigisheim, einschließlich der da- zugehörigen Anlagen gemäß § 10a Abs. 2 BauGB auf der Home- page der Stadt Meßstetten unter www.stadt-messstetten.de so- wie im Zentralen Internetportal des Landes (www.uvp-verbund.

de/kartendienste) eingesehen werden.

Hinweise:

Folgende Verletzungen sind gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Einbeziehungssatzung unter Dar- legung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Stadtverwaltung Meßstetten geltend gemacht worden sind:

- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften,

- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beacht- liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplans und des Flächennutzungsplans,

- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägungsvorgänge.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder

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von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Sat- zung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeich- nen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB in der derzeit geltenden Fassung über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingrif- fe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Meßstetten, 29. Oktober 2021 gez. Frank Schroft

Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Inkrafttreten des Bebauungsplanes 3. Änderung

„Marienstraße“ in Meßstetten-Unterdigisheim

Nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB), neu gefasst durch Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634) i.V.m. der Gemeindeordnung für Baden -Württemberg (GemO) i.d.F. vom 24.7.2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.6.2018 (GBl. 221), hat der Ge- meinderat der Stadt Meßstetten in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2021 den Bebauungsplan 3. Änderung „Marienstraße“ als Satzung beschlossen. Für den Planbereich ist der Lageplan des Büros Wesner vom 22. Oktober 2021 maßgebend.

  Ausschnitt aus dem Lageplan des Büros Wesner vom 22.10.2021 Der Bebauungsplan 3. Änderung „Marienstraße“, in Meß- stetten-Unterdigisheim tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der Bebauungsplan kann einschließlich des Textteils, der Be- gründung und deren Anlagen in der Stadtverwaltung Meßstetten, Hauptstraße 9, 72469 Meßstetten, während der üblichen Öff-

nungszeiten eingesehen werden. Jede Person kann den Bebau- ungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Ergänzend kann der Bebauungsplan gemäß § 10a BauGB auf der Homepage der Stadt Meßstetten unter www.stadt-messstet- ten.de nach dem Inkrafttreten eingesehen werden.

Folgende Verletzungen sind gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplans unter Darlegung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich bei der Stadtverwaltung Meßstetten geltend gemacht worden sind:

- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften,

- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beacht- liche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplans und des Flächennutzungsplans,

- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägungsvorgänge.

Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Form- vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO zu Stande gekommen, so gilt sie gemäß § 4 Abs. 4 GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Zudem gilt dies nicht, wenn die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor- schriften gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Ist die Verletzung geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung jedermann diese Verletzung geltend machen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB in der derzeit geltenden Fassung über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Ein- griffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungs- plan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Meßstetten, den 29. Oktober 2021 gez. Frank Schroft

Bürgermeister

Veröffentlichung von Personenstandsfällen

Monat September 2021 Geburten:

In Balingen sind geboren:

26.9.2021 Nelio

Christian Gall und Janine Gall Meßstetten, Hermann-Hesse-Str. 9 30.9.2021 Finn

David Patrick Troschke und Katharina Troschke Meßstetten, Ostlandstraße 5

Eheschließungen:

3.9.2021 Mario Springmann und Mona Vitale beide Stadtteil Hartheim, Unterdorfstr. 3 4.9.2021 Daniel Andre Horn und Aylin Ulucanli

beide Nusplingen, Grabenstr. 10

10.9.2021 Karl Heinz Volkert und Cornelia Elisabeth Mattes beide Meßstetten, Auf Steinen 3

23.9.2021 Enghin-Werner Geafer und Elisabeth Marie Katha- rina Koop

beide Jeddah, Sharbatly Village, Villa 2617 29.9.2021 Lars Eppler, Hornberg, Stadthallenplatz 3

und Jennifer Fabienne Heinzmann, Hornberg, Oberreichenbach 29A

In Gammertingen haben geheiratet:

17.9.2021 Karl Matthias Stanger und Rosemarie Knaus beide Stadtteil Tieringen, Wagnerstr. 12

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In Nusplingen haben die Ehe geschlossen:

18.9.2021 Nicolai Ullmann und Lisa Maria Dett beide Stadtteil Heinstetten, Bühlstr. 17 Sterbefälle:

9.9.2021 Cäcilia Dangel

Meßstetten, Gustav-Schwab-Str. 15, 79 Jahre 14.9.2021 Hildegard Killmaier

Albstadt, Bahnhofstr. 27, 87 Jahre 27.9.2021 Paul Artur Eppler

Meßstetten, Höhenweg 4, 91 Jahre In Balingen ist verstorben:

14.9.2021 Hannelore Eppler

Meßstetten, Ebinger Str. 65, 80 Jahre In Vöhringen ist verstorben:

23.9.2021 Marie Brigitta Hasenpusch Meßstetten, Am Täle 6, 78 Jahre

AKTUELLES AUS DEM RATHAUS

Fundamt

Auf dem Fundamt in Meßstetten sind folgende Gegenstände ab- gegeben worden:

- 1 Hörgerät

- 1 rosa Schnuffeltuch

- 1 silbrige Kette mit Buchstabenanhänger - 1 Handy

- 1 Fernglas

- 1 Schlüssel im Ring mit Stabanhänger - 1 fuchsiafarbene Strickjacke

- 1 Schlüssel im Ring mit 2 Anhänger (Schildkröte) - 1 Hausschlüssel

Die Sachen können bei der Stadtverwaltung, Zimmer 003, abge- holt werden, Tel. 07431 6349-15.

Fundtiere

Beim Tierheim in Albstadt-Tailfingen, Schalkental 6 - 7, 72461 Albstadt, Tel. 07432 7533, sind folgende Fundtiere abgegeben worden:

Gefunden am 15.10.2021 in Meßstetten:

1 Katze, EKH, getigert/weiß

1 Katze, EKH, weiß, getigert an Schwanz und Kopf Gefunden am 16.10.2021 in Meßstetten:

2 Katzen, EKH, weiß-schwarz, gepunktet an den Ohren 1 Katze, EKH, getigert/weiß

Umweltinfo

Abfuhr Gelber Sack Fr., 29.10.2021 Tieringen

Die Gelben Säcke bitte am Entleerungstag ab 6.00 Uhr am Stra- ßenrand bereitstellen!

Monatliche Sammlung ausgedienter Kühlgeräte und Fernsehgeräte

Die nächste Sammlung findet in Meßstetten und allen Stadttei- len am Dienstag, 9. November 2021, statt.

Bitte beachten Sie:

Die Geräte müssen bis spätestens Donnerstag, 4. November 2021, 16.00 Uhr (!), bei der Stadtverwaltung Meßstetten, Zent- rale, Tel. 07431 6349-0, angemeldet werden.

Jugendbüro Meßstetten- Nusplingen - Obernheim

Liebe Kinder, liebe Jugendliche, liebe Eltern,

nach den Herbstferien ist der Jugendraum in Meßstetten wieder jeden Montag und Dienstag von 12.00 bis 14.00 Uhr sowie von 16.00 bis 18.30 Uhr für alle Kinder geöffnet. Jeden Mittwoch ist der Jugendraum für alle Kinder der Klassen 5 bis 7 von 12.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Zu den Öffnungszeiten werden dann wieder verschiedene Angebote stattfinden.

Weitere Informationen erhaltet ihr jederzeit auch über unsere Fa- cebookseite „Jugendbüro Meßstetten-Nusplingen-Obernheim“

oder unseren Instagram-Account „jbmessstetten“.

Daniel Klapper

Skistr. 39, 72469 Meßstetten Tel. 0177 9593006

Am Montag, 1.11.2021, findet die Buelochgruppe nicht statt, da Herbstferien sind. Sie findet wieder am 8.11.2021 statt.

Am Dienstag, 2.11.2021, entfällt auch die Gruppe „Spielen und Lernen“ aufgrund der Herbstferien. Sie findet wieder am Diens- tag, 9.11.2021, statt.

Ich freue mich auf euch!

Ina Kästle-Müller

Skistr. 39, 72469 Meßstetten Tel. 0157 38804552

Schulsozialarbeit Burgschule und Wilhelm-Busch-Schule Die Schulsozialarbeit ist nach den Herbstferien wieder täglich von 7.30 bis 16.00 Uhr erreichbar.

Ina Kästle-Müller

Skistr. 39, 72469 Meßstetten i.kaestle-mueller@diasporahaus.de Tel. 0157 38804552

Die Schulsozialarbeit ist nach den Herbstferien an den entspre- chenden Schulen an folgenden Tagen wieder telefonisch und per Mail für die Eltern erreichbar:

Mittwoch Tieringen/Oberdigisheim 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag Hartheim/Heinstetten 8.00 – 12.00 Uhr Karina Homodji

Skistraße 39, 72469 Meßstetten k.homodji@diasporahaus.de Tel. 0157 38804550

Schulsozialarbeit an Realschule und Gymnasium Meßstetten

Die Schulsozialarbeit ist nach den Herbstferien wieder täglich von 8.00 bis 12.00 Uhr telefonisch und per Mail erreichbar.

Mailin Zivo

Ludwig-Uhland-Straße 4, 72469 Meßstetten m.zivo@diasporahaus.de

Tel. 0173 7492131

Seniorenwerkstatt mit Herz

Am Mittwoch, 3. November 2021, treffen wir uns wieder um 14.00 Uhr im Nähsaal der Firma Sanetta und freuen uns auf einen interessanten Nähnachmittag in geselliger Runde. Auch neue Näherinnen sind uns jederzeit willkommen. Rufen Sie ein- fach an oder schauen Sie unverbindlich bei uns vorbei. Es gelten die 3G-Regeln.

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Unsere Kontaktdaten lauten:

Liesa Horn, Tel. 07431 62998 Beate Löffler, Tel. 07579 2005

Gesamtfeuerwehr Meßstetten

Altersabteilungen Voranzeige!

Am Samstag, 6. November 2021, findet um 14.00 Uhr in der Auchtert-Halle in Hechingen-Stein die alle zwei Jahre stattfin- dende Hauptversammlung aller Feuerwehraltersabteilungen des Zollernalbkreises statt.

Neben den regulären Jahresberichten der einzelnen Funktions- trägern stehen dabei auch die Neuwahlen der gesamten Füh- rungsspitze (Kreisobmann, Stellvertreter, Schriftführer, Kassier, Raumschaftsvertreter) sowie die Ehrungen für 50, 60 und 70 Jahre Mitgliedschaft in den einzelnen Feuerwehren auf der Ta- gesordnung.

Eine schriftliche Einladung mit Tagesordnung ging allen Mitglie- dern aller Altersabteilungen über die jeweiligen Altersabteilungs- leiter mit Schreiben vom 5.10.2021 Nr. 148 zu.

Abfahrtszeiten und Fahrgemeinschaften sind von allen Altersab- teilungen selbst festzulegen.

Achtung! Während der gesamten Veranstaltung gelten die 3G- Regelungen.

Des Weiteren werden beim Betreten der Halle die persönlichen Daten der Teilnehmer erfasst.

Um zahlreiche Teilnehmer aller Altersabteilungen wird meiner- seits gebeten!

gez. Zimmermann, Obmann Altersabteilungen

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