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Landwirtschaftskammer setzt sich für sozial-rechtliche Ansprüche ihrer Mitglieder ein Pressemitteilung

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1/3 Kommunikation und Medien

Linz, 22. Dezember 2020

Pressemitteilung

Landwirtschaftskammer setzt sich für sozial- rechtliche Ansprüche ihrer Mitglieder ein

Hinter jeder Klage steckt ein Schicksal

Die Landwirtschaftskammer übernahm im Jahr 2020 für 51 Bäuerinnen und Bauern die Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten in Linz, Wels, Steyr und Ried im Inn- kreis und klagte Leistungen für die Bäuerinnen und Bauern ein. 2020 wurden 20 Per- sonen in Gerichtsverfahren wegen Erwerbsunfähigkeitspension, 26 Versicherte in Ver- fahren wegen Pflegegeld und 13 Mitglieder in Verfahren wegen Arbeitsunfällen, Be- rufskrankheiten oder Betriebsrenten vor den Landesgerichten vertreten. Insgesamt konnten heuer 21 Verfahren positiv abgeschlossen werden und es wurden damit 38.176 Euro an Nachzahlungen und 13.516 Euro an laufenden monatlichen Leistungen erkämpft.

„Unsere Mitarbeiter setzen sich für unsere Bäuerinnen und Bauern und deren sozialrechtli- che Ansprüche vor dem Arbeits- und Sozialgericht ein und das bringt unseren Mitgliedern jedes Jahr eine beträchtliche Summe Geld. Die Juristen der Landwirtschaftskammer OÖ übernehmen die gerichtliche Vertretung kostenlos, sofern diese sinnvoll bzw. erfolgsverspre- chend erscheint. Auch bei negativem Verfahrensausgang haben die vertretenen Bäuerinnen und Bauern keine Kosten zu tragen. Gerade der Gang zu Gericht bedeutet für viele unserer Mitglieder eine große Hemmschwelle. Daher ist mir diese kostenlose Gerichtsvertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten ein wichtiges Anliegen“, erklärt die Präsidentin der Land- wirtschaftskammer Michaela Langer-Weninger.

Vom Pflegegeld über die Betriebsrente bis hin zur Erwerbsunfähigkeitspension

Der 70jährigen Altbäuerin Frau M. wurde zwar Pflegegeld bewilligt, allerdings nur in Höhe der Stufe 1. Das Ausmaß des Pflegebedarfs, welcher durch das gerichtliche Sachverständi- gengutachten festgestellt wurde, entsprach so gar nicht dem Ergebnis der Begutachtung durch die Sozialversicherung der Selbständigen. Bei einem Hausbesuch durch den gerichtli- chen Sachverständigen wurde ein Pflegebedarf von 176 Stunden monatlich festgestellt, weil Frau M. leider auch an fortgeschrittener Demenz leidet. Diese Krankheit macht die Pflege

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von Frau M. auch für die Schwiegertochter sehr aufwändig. Mit der Klage beim Sozialgericht konnte für die Altbäuerin und die pflegende Schwiegertochter das Pflegegeld der Stufe 4 erkämpft werden. Das macht einen monatlichen Mehrbetrag des Pflegegeldes von 529,70 Euro aus.

In einem anderen Fall ging es bei Herrn K., einem aktiven Bauern, um die Entziehung seiner Betriebsrente aufgrund eines Arbeitsunfalles bei Waldarbeiten mit kompliziertem Bruch des Sprunggelenks. Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen entzog mit Bescheid die 20%ige Betriebsrente. Daraufhin wandte sich Herr K. an seine Bezirksbauernkammer und wurde in einem persönlichen Beratungsgespräch über die Möglichkeit einer Klage und kos- tenlosen Vertretung durch die Juristen des Sozialreferats der Landwirtschaftskammer infor- miert und es wurden auch gleich alle notwendigen Daten (Bescheid der SVS, medizinische Befunde und Vollmacht) in der Bezirksbauernkammer aufgenommen. Durch diese gute Zu- sammenarbeit mit den Beraterinnen und Beratern der Bezirksbauernkammern ist gewährleis- tet, dass alle Landwirtschaftskammer-Mitglieder in Oberösterreich, unabhängig von ihrem Wohnort, einen einfachen und schnellen Zugang zur Vertretung durch die Juristen der LK OÖ beim Sozialgericht erhalten.

Die Juristen der LK OÖ strengten in diesem Fall ein Verfahren an, das nach Einholung eines unfallchirurgischen Sachverständigengutachtens erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

Herr K. erhält nun die 20%ige Betriebsrente im Ausmaß von ca. 197 Euro monatlich weiter- hin. Die Nachzahlung der Betriebsrente betrug fast 1.400 Euro, da sich das Gerichtsverfah- ren coronabedingt über ein halbes Jahr hinzog.

Bei einer weiteren gerichtlichen Vertretung durch das Sozialreferat der Landwirtschaftskam- mer OÖ ging es um die Zuerkennung einer krankheitsbedingten sogenannten Erwerbsunfä- higkeitspension für Bäuerin A. Sie hatte bereits mit 51 Jahren eine schwere Operation an der Halswirbelsäule hinter sich und dann auch noch ein paar Jahre später einen Schlaganfall erlitten. Von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen wurde ihr Pensionsantrag mit der Begründung abgewiesen, dass sie noch nicht erwerbsunfähig wäre. Nach einem lang- wierigen Gerichtsverfahren, bei dem mehrere gerichtliche Sachverständigengutachten ein- geholt wurden, konnte durch die Vertretung der Juristen der LK OÖ nachgewiesen werden, dass Frau A. doch aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes erwerbsunfähig ist und daher einen Anspruch auf die Pension bereits vor dem 60. Lebensjahr hat.

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Bildtext: Die Landwirtschaftskammer OÖ übernahm heuer für 51 Mitglieder die Vertretung vor Arbeits- und Sozialgerichten.

Bildnachweis: Adobestock_392550059_Elnur

Kontakt bei Rückfragen: Mag. Elisabeth Frei-Ollmann, Tel +43 50 6902-1591, elisabeth.frei-ollmann@lk-ooe.at

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