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Landwirtschaftskammer OÖ begrüßt Corona-Verlustersatz für Landwirtschaft Pressemitteilung

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1/2 Kommunikation und Medien

Linz, 22. Jänner 2021

Pressemitteilung

Landwirtschaftskammer OÖ begrüßt Corona- Verlustersatz für Landwirtschaft

Erlösverluste der Bauern als Vorlieferanten werden nun berücksichtigt

Die Lage der Schweinebauern und Rinderhalter spitzte sich in den vergangenen Monaten durch dramatische Erlösverluste wegen der Corona-Krise sichtlich zu. Durch die Lockdown-Verlängerung ist noch kein Ende der massiven Markt-Turbulenzen in Sicht. „Als Landwirtschaftskammer fordern wir seit Monaten für die Landwirtschaft als Vorlieferant der Gastronomie einen Verlustersatz, um die heimischen Höfe vor der Existenzbedrohung zu schützen. Es ist für die betroffenen Betriebe nun ein ermutigender Schritt, dass Bundesministerin Elisabeth Köstinger für den Ausgleich von coronabedingten Einkommensausfällen nun 60 Millionen Euro aus Mitteln des Landwirtschaftsministeriums zur Verfügung stellt, um die aufgetretenen Erlösverluste zumindest teilweise abzufedern. Die hartnäckige Initiative von Branchen- und Kammervertretern aus OÖ hat damit endlich zu einem Ergebnis geführt“, betont Michaela Langer-Weninger, Präsidentin der Landwirtschaftskammer OÖ.

Verlustersatz von 70 Prozent, Antragstellung ab 15. Februar möglich

Weil die bäuerlichen Betriebe und die verschiedenen Sparten in der Landwirtschaft unterschiedlich hart vom Absatzeinbruch betroffen sind, wird der Verlust für die betroffenen Betriebszweige einzeln pauschal berechnet. Übersteigt dieser eine bestimmte Höhe, werden 70 Prozent des errechneten Verlustes als Förderung gewährt. Dabei handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die beihilfenrechtliche Grenze der EU liegt bei maximal 100.000 Euro für jeden landwirtschaftlichen Primärproduzenten. Die Abwicklung erfolgt mittels Antragstellung bei der Agrarmarkt Austria (AMA).

Bei entsprechend nachgewiesenem Verlust von zumindest 30 Prozent des Deckungsbeitrags im Zeitraum von Oktober 2020 bis März 2021 können Landwirte den

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Verlustersatz beantragen. Als Vergleichszeitraum dienen die gleichen Monate von 2019 und 2020; Die Antragstellung ist ab 15. Februar möglich. Finanziert wird diese wichtige Unterstützung für die bäuerlichen Betriebe durch entsprechende Umschichtungen innerhalb des Agrarressorts.

Unterstützung sichert Ernährungssouveränität

Die österreichische Landwirtschaft hat in den wirtschaftlichen Corona-Turbulenzen ihre Krisenfestigkeit bewiesen. Die Bäuerinnen und Bauern haben gezeigt, dass sie die österreichische Bevölkerung auch in einer Notsituation zuverlässig mit hochwertigen Lebensmitteln versorgen können. Von den krisenbedingten Umsatzeinbrüchen waren vor allem Schweinebauern und Weinbauern betroffen, große Verluste verzeichnen aber auch Rinderhalter, Geflügelbetriebe oder Obst- und Gemüsebauern.

„Wir wollen uns auch für die Zukunft den hohen Selbstversorgungsgrad mit inländischen Qualitätslebensmitteln erhalten. Die Sicherstellung der Eigenversorgung ist ein hohes Gut.

Diese kann nur erhalten werden, wenn die wirtschaftliche Nachhaltigkeit auf den Höfen gegeben ist. Mit Hilfe der nun beschlossenen Unterstützung sind wir diesem Ziel einen wesentlichen Schritt nähergekommen“, so Langer-Weninger.

Kontakt Öffentlichkeitsarbeit: MMag. Andrea Steinmetz, Tel +43 50 6902-1491, medien@lk-ooe.at

Bildtext: Die mehrwöchigen intensiven Bemühungen von Branchenvertretern und Landwirtschaftskammer haben nun zu einem konkreten Ergebnis für die hart betroffenen Betriebe geführt, betont LK- Präsidentin LAbg. Michaela Langer-Weninger.

Bildnachweis:

Landwirtschaftskammer OÖ, Abdruck honorarfrei

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