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Belgische Norm EN 14296:2015+A1:2018 NBN EN 14296:2015+A1:2018. Sanitärausstattungsgegenstände - Reihenwaschanlagen. Gültig ab

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Aktie "Belgische Norm EN 14296:2015+A1:2018 NBN EN 14296:2015+A1:2018. Sanitärausstattungsgegenstände - Reihenwaschanlagen. Gültig ab"

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© NBN 2018

Belgische Norm EN 14296:2015+A1:2018

NBN EN 14296:2015+A1:2018

Sanitärausstattungsgegenstände - Reihenwaschanlagen

Gültig ab 27-11-2018

Ersetzt NBN EN 14296:2015

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EUROPÄISCHE NORM EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE

EN 14296:2015+A1

Oktober 2018

ICS 91.140.70

Deutsche Fassung

Sanitärausstattungsgegenstände - Reihenwaschanlagen

Sanitary appliances - Communal washing troughs Appareils sanitaires - Lavabos collectifs

Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 28. Mai 2015 angenommen und schließt Änderung 1 ein, die am 14. April 2018 vom CEN angenommen wurde.

Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim CEN-CENELEC-Management- Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich.

Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen.

CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, Serbien, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, der Türkei, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern.

E UR O P Ä I SC H E S KO M I T E E F ÜR N O R M UN G EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION C O M I T É E UR O P É E N DE N O R M A L I SA T I O N

CEN-CENELEC Management-Zentrum: Rue de la Science 23, B-1040 Brüssel

© 2018 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.

Ref. Nr. EN 14296:2015+A1:2018 D

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EN 14296:2015+A1:2018 (D)

2

Inhalt

Seite

Europäisches Vorwort ... 3

1 Anwendungsbereich ... 4

2 Normative Verweisungen ... 4

3 Begriffe ... 4

4 !Eigenschaften" ... 5

4.1 Allgemeines ... 5

4.2 Reinigbarkeit ... 5

4.3 Statische Belastbarkeit ... 5

4.4 Dauerhaftigkeit ... 5

5 Prüfverfahren ... 5

5.1 Reinigbarkeit ... 5

5.2 Bestimmung der statischen Belastbarkeit ... 5

5.2.1 Allgemeines ... 5

5.2.2 Gleichmäßige Belastung des Randes ... 5

5.2.3 Punktbelastung des Randes ... 7

5.2.4 Belastung des Bodens ... 9

6 Gefährliche Stoffe ... 11

7 Kennzeichnung ... 12

8 Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit — AVCP ... 13

8.1 Allgemeines ... 13

8.2 Typprüfung ... 13

8.2.1 Allgemeines ... 13

8.2.2 Prüfproben, Prüfung und Konformitätskriterien ... 14

8.3 Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) ... 14

8.3.1 Allgemeines ... 14

8.3.2 Ausrüstung ... 14

8.3.3 Ausgangsstoffe und Bauteile ... 15

8.3.4 Produktprüfung und -bewertung ... 15

8.3.5 Nichtkonforme Produkte ... 15

8.3.6 Korrekturmaßnahmen ... 15

Anhang ZA (informativ) Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und der Verordnung (EU) Nr. 305/2011... 16

ZA.1 Anwendungsbereich und maßgebende Merkmale ... 16

ZA.2 System der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (en: Assessment and Verification of Constancy of Performance, AVCP) ... 16

ZA.3 Zuordnung der Aufgaben zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) ... 17

Literaturhinweise ... 18

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EN 14296:2015+A1:2018 (D)

3

Europäisches Vorwort

Dieses Dokument (EN 14296:2015+A1:2018) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 163

„Sanitärausstattungsgegenstände“ erarbeitet, dessen Sekretariat von UNI gehalten wird.

Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis April 2019, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis Juli 2020 zurückgezogen werden.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass einige Elemente dieses Dokuments Patentrechte berühren können. CEN [und/oder CENELEC] ist nicht dafür verantwortlich, einige oder alle diesbezüglichen Patentrechte zu identifizieren.

Dieses Dokument enthält die Änderung 1, angenommen von CEN am 2018-04-14.

Dieses Dokument ersetzt !EN 14296:2015".

Anfang und Ende der durch die Änderung eingefügten oder geänderten Texte sind jeweils durch Änderungsmarken !" angegeben.

Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone CEN erteilt haben.

Zum Zusammenhang mit der EU-Bauproduktenverordnung siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieses Dokuments ist.

!Folgende wesentliche Änderungen wurden in EN 14296 vorgenommen:

a) Einführung von Anhang ZA nach dem aktuellen Template (im Format TF N 678 rev 1 vom 02.06.2015);

b) Änderung der Kennzeichnung von Produkten;

c) Modifizierung des Abschnitts „Prüfproben, Prüfung und Konformitätskriterien“;

d) redaktionelle Änderungen, wie von den Vertretern von EU/GD Wachstum (en: EU/DG Growth), CEN/TC 163 und FECS am 07.07.2016 in Brüssel vereinbart, zur Anführung der Norm im Amtsblatt der EU."

Entsprechend der CEN-CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

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EN 14296:2015+A1:2018 (D)

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1 Anwendungsbereich

Diese Europäische Norm legt !Merkmale" der Reinigbarkeit, statischen Belastbarkeit und Dauerhaftigkeit von Reihenwaschanlagen für den Hausgebrauch fest.

ANMERKUNG Im Sinne dieses Dokuments schließt der Begriff „für den Hausgebrauch“ den Einsatz in Werksumkleideräumen, Sportklubs, Studentenwohnheimen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen ein;

ausgenommen ist die medizinische Verwendung.

2 Normative Verweisungen

Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen).

EN 695, Küchenspülen — Anschlussmaße

3 Begriffe

Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.

3.1 Reihenwaschanlage

Sanitärausstattungsgegenstand mit einem Becken, an dem sich mehr als eine Person gleichzeitig waschen können, der so gestaltet ist, dass er mit einem (mehreren) ständig geöffneten Ablaufventil (-ventilen) eingebaut wird, das (die) in der Lage ist (sind), das von mehr als einer Zulaufarmatur auslaufende Wasser aufnehmen zu können und der als einzelstehende (freistehende (bodenstehende)) oder wandbefestigte Anlage eingebaut werden kann

3.2 Reinigbarkeit

Eigenschaften, die es erlauben, dass für einen Kontakt mit Wasser vorgesehene Oberflächen sichtbar glatt, nicht absorbierend und frei von nicht akzeptablen Radien sind, so dass diese sichtbar frei von Verunreinigungen und/oder Flecken bleiben, wenn sie einer routinemäßigen Wartung unterworfen werden, die, soweit angemessen, vom Hersteller vorgegebene Gebrauchs- und Pflegeanweisungen beinhalten kann 3.3 Produkttyp

!Satz der repräsentativen Leistungsstufen oder Leistungsklassen der Wesentlichen Merkmale eines Bauprodukts, das unter Verwendung einer bestimmten Kombination von Rohstoffen oder anderer Bestandteile in einem bestimmten Produktionsprozess hergestellt wird

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Definition ist der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 entnommen."

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Referenzen

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