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Ausfertigung für die Meldebehörde

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Academic year: 2022

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Abmeldung

einer

Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen!

Für die Umzugsmeldung innerhalb derselben Gemeinde und die Erklärung über die Änderung der Hauptwohnung hält die Meldebehörde andere Vordrucke bereit. Bei Familienmitgliedern genügt, wenn ein Familienmitglied den Meldeschein unter- schreibt. Die Angaben werden von Ihnen aufgrund § 18 Abs. 2 des Hessischen Meldegesetzes in der Fassung vom 19. März 1999 (GVBl. I S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2005 (GVBl. I S. 754), erhoben.

Die Abmeldung bezieht sich auf die folgenden Personen:

Auskunftssperre

Wenn Ihnen durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann, können Sie eine Auskunftssperre beantragen. Das Vorliegen von Tatsachen ist schriftlich auf einem Erläuterungsblatt glaubhaft zu machen.

Die Meldebehörde entscheidet über den Antrag. Die Auskunftssperre wird den für die weiteren Wohnungen zuständigen Melde- behörden mitgeteilt; bei der Meldebehörde der neuen Wohnung ist sie neu zu beantragen. Die Auskunftssperre ist befristet bis zum Ablauf des 2. auf die Eintragung folgenden Kalenderjahres (§ 34 Abs. 5 HMG), wenn nicht vor Ablauf der Frist ein neuer Antrag auf Auskunftssperre gestellt wird.

Antrag auf Auskunftssperre nein ja – Erläuterungsblatt ist beigefügt Angaben zur Wohnung

Bisherige Wohnung

Neue oder weiter bestehende Hauptwohnung oder einzige Wohnung

Weitere

Wohnungen in Deutschland einzigen Wohnung oder Hauptwohnung Nebenwohnung

Ausfertigung für die Meldebehörde

Tagesstempel der Meldebehörde Lfd. Nr.

2 0

Tag

Auszug am:

Monat Jahr

Tag Monat Jahr

PLZ, Gemeinde, ggf. Ortsteile Straße, Hausnr., Adressierungszusätze

Die

Wohnung war bisher

Wird die Wohnung beibehalten?

Die Wohnung – soll sein – soll bleiben

HW NW nein ja HW NW Gemeindeschlüssel HW = Hauptwohnung NW = Nebenwohnung

X X

2 Vorname(n)

(Rufnamen unterstreichen)

3

Geschl.

w m

1 Familienname

(ggf. auch abweichende Geburtsnamen) Ordens- und Künstlernamen, Doktorgrad

Die Fragen Nr. 6 – 8 brauchen nur bei Wegzug in das Ausland beantwortet werden ! Lfd.

Nr.

1 2 3 4 5

7 Staats-

angehörigkeit(en)

8 Religion Staatsangehörig-

keitsschlüssel 4

9

5 6

Geburtsdatum

Bei Verheirateten oder Lebenspartnern: Tag und Ort

der Eheschließung oder der Begründung der letzten Lebenspartnerschaft

Geburtsort

(wenn Ausland, bitte auch Staat angeben) Familienst.

LD, VH, VW, GS, LP, LV, LA, FU

Lfd.

Nr.

1 2 3 4 5

Anmeldung am neuen Wohnort muss laut Meldegesetz binnen einer Woche erfolgen ! Meldebehörde

Ort, Datum, Stempel, Unterschrift

Meldepflichtige Person

Unterschrift Nachdruck,Nachahmung,kopieren und elektronische Speicherung verboten!Zutreffendes ankreuzen!xBestell-Nr. 406 150 1010 4030609 Tel.089/37436-0·Fax089/37436-344·service@juenglingverlag.de

06 6 31 009

Fulda, Fulda, 04.04.2006

Lizenziert für Stadtverwaltung Fulda

Bitte senden Sie die unterschriebene Meldung an:

Stadtverwaltung Fulda

- Bürgerbüro - Schloßstraße 1 36037 Fulda

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Für die Umzugsmeldung innerhalb derselben Gemeinde und die Erklärung über die Änderung der Hauptwohnung hält die Meldebehörde andere Vordrucke bereit. Bei Familienmitgliedern genügt, wenn ein Familienmitglied den Meldeschein unter- schreibt. Die Angaben werden von Ihnen aufgrund § 18 Abs. 2 des Hessischen Meldegesetzes in der Fassung vom 19. März 1999 (GVBl. I S. 274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2005 (GVBl. I S. 754), erhoben.

Die Abmeldung bezieht sich auf die folgenden Personen:

Auskunftssperre

Wenn Ihnen durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann, können Sie eine Auskunftssperre beantragen. Das Vorliegen von Tatsachen ist schriftlich auf einem Erläuterungsblatt glaubhaft zu machen.

Die Meldebehörde entscheidet über den Antrag. Die Auskunftssperre wird den für die weiteren Wohnungen zuständigen Melde- behörden mitgeteilt; bei der Meldebehörde der neuen Wohnung ist sie neu zu beantragen. Die Auskunftssperre ist befristet bis zum Ablauf des 2. auf die Eintragung folgenden Kalenderjahres (§ 34 Abs. 5 HMG), wenn nicht vor Ablauf der Frist ein neuer Antrag auf Auskunftssperre gestellt wird.

Antrag auf Auskunftssperre nein ja – Erläuterungsblatt ist beigefügt

Tagesstempel der Meldebehörde Lfd. Nr.

Tag Monat Jahr

2 Vorname(n)

(Rufnamen unterstreichen)

3

Geschl.

w m

1 Familienname

(ggf. auch abweichende Geburtsnamen) Ordens- und Künstlernamen, Doktorgrad

Die Fragen Nr. 6 – 8 brauchen nur bei Wegzug in das Ausland beantwortet werden ! Lfd.

Nr.

1 2 3 4 5

7 Staats-

angehörigkeit(en)

8 Religion Staatsangehörig-

keitsschlüssel 4

9

5 6

Geburtsdatum

Bei Verheirateten oder Lebenspartnern: Tag und Ort

der Eheschließung oder der Begründung der letzten Lebenspartnerschaft

Geburtsort

(wenn Ausland, bitte auch Staat angeben) Familienst.

LD, VH, VW, GS, LP, LV, LA, FU

Lfd.

Nr.

1 2 3 4 5

Anmeldung am neuen Wohnort muss laut Meldegesetz binnen einer Woche erfolgen ! Meldebehörde

Ort, Datum, Stempel, Unterschrift

Meldepflichtige Person

Unterschrift Nachdruck,Nachahmung,kopieren und elektronische Speicherung verboten!Zutreffendes ankreuzen!xBestell-Nr. 406 150 1010 4030609 Tel.089/37436-0·Fax089/37436-344·service@juenglingverlag.de

Amtliche Meldebestätigung für die Abmeldung

Ausfertigung für die meldepflich- tige Person

Angaben zur Wohnung

Bisherige Wohnung

Neue oder weiter bestehende Hauptwohnung oder einzige Wohnung

Weitere

Wohnungen in Deutschland 2 0

Tag

Auszug am:

Monat Jahr

PLZ, Gemeinde, ggf. Ortsteile Straße, Hausnr., Adressierungszusätze

Die

Wohnung war bisher

Wird die Wohnung beibehalten?

Die Wohnung – soll sein – soll bleiben

HW NW nein ja HW NW Gemeindeschlüssel HW = Hauptwohnung NW = Nebenwohnung

X X

Fulda, Fulda, 04.04.2006

Lizenziert für Stadtverwaltung Fulda

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