© Landkreis Erding Stand 06/2019 Seite 1 von 4 Waffenbesitzkarte für Erben
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Erben (§ 20WaffG)
Landratsamt Erding
Sachgebiet 31-2 - Waffenrecht Alois-Schießl-Platz 2
85435 Erding
Persönliche Angaben
des Erben
Name, Vorname:
zuletzt wohnhaft:
Geburtsort:
Geburtsdatum:
Sterbedatum:
Name, Vorname:
Staatsangehörigkeit:
Geburtsdatum: Geburtsort:
Anschrift (Straße, PLZ, Ort):
Geburtsname der Mutter:
Telefon:
In der Bundesrepublik Deutschland ununterbrochen wohnhaft seit:
In der Bundesrepublik Deutschland erstmals wohnhaft im Jahr:
Waffenbesitzkarten-Nr.:
Wohnungen in den letzten 10 Jahren:
Sind bereits waffenrechtliche Erlaubnisse vorhanden?
ja, nein
Erblasser
Waffen des Erblassers
Hinweis: Noch vorhandene Munition muss abgegeben werden !!!
lfd.
Nr. genaue Bezeichnung der Waffe Kaliber / Munition Hersteller (Typ, Modell) Herstellungsnummer Formular drucken
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Antragsbegründung:
Mir wurden bisher keine folgende waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt:
Art der Erlaubnis Nummer und Ausstellungsdatum ausstellende Behörde
Ich besitze keine folgende Schusswaffen und Munition:
lfd. Nr. genaue Bezeichnung der Waffe Kaliber / Munition Hersteller (Typ, Modell) Herstellungsnummer
Ich beabsichtige, die Schusswaffe(n) wie folgt sicher aufzubewahren:
Waffenschrank der europäischen Norm DIN/EN 1143/1
0
1
Widerstandsgrad
Waffenschrank nach der deutschen Klassifizierung VDMA 24992
Ein Merkblatt über die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition wurde mir mitgegeben.
A
B
Sicherheitsstufe
Hinweis:
Gemäß § 20 Abs. 3 WaffG sind Schusswaffen, für die kein Bedürfnis geltend gemacht werden kann, durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem zu sichern.
Dies darf nur durch hierin eingewiesene Inhaber einer Waffenherstellungserlaubnis oder einer Waffenhandelser- laubnis oder durch deren hierzu bevollmächtigten Mitarbeiter erfolgen.
(§ 20 Abs. 5 WaffG)
© Landkreis Erding Stand 06/2019 Seite 3 von 4 Waffenbesitzkarte für Erben Meine Angaben sind vollständig und entsprechen der Wahrheit.
Anlage(n):
Datum
Unterschrift Ort
Persönliche Zuverlässigkeit und Eignung:
Ich bin
Ich bin
Ich leide
nicht vorbestraft
wegen folgender Straftaten rechtskräftig verurteilt:
nicht Mitglied in einem Verein, der unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot unterliegt.
nicht Mitglied in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.
nicht psychisch krank oder debil.
nicht an
nicht abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln.
nicht in meiner Geschäftsfähigkeit beschränkt oder geschäftsunfähig.
nicht innerhalb der letzten fünf Jahre wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam gewesen.
schwerer Sehschwäche, Nachtblindheit, Farbuntüchtigkeit, Hirnverletzung, schwerer Herz- Kreislauferkrankung, Diabetes, Anfallsleiden, Geisteskrankheit, Schwerhörigkeit bzw. Taubheit, Lähmung oder anderen schweren Erkrankungen.
Hinweis:
Jede Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, Ablehnung oder Zurücknahme eines Antrags ist kostenpflichtig!
Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Sie sind gem. § 39 WaffG verpflichtet, der zuständigen Behörde die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Zur Prüfung Ihrer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und Eignung holt die Behörde eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, eine Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle und Ihrer Wohnsitzgemeinde ein.
Waffenbesitzkarte des Erblassers
Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch das Landratsamt Erding und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter https://www.landkreis-erding.de/datenschutzinformationen/ abrufen. Diese
Informationen erhalten Sie bei Bedarf auch von den jeweiligen Sachgebieten vor Ort.
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