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Poster: Ausarbeitung der Geosynthese gemäß §5 EndlSiUntV (PDF)

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Ausarbeitung der Geosynthese gemäß § 5 EndlSiUntV 1

1: EndlSiUntV: Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung vom 6. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2094, 2103)

STA-ST

Was ist eine Geosynthese?

Sicherheitsbewertung

Geosynthese

Geowissen- schaftliche

Daten

Gesteinseigenschaften

Geologische Modelle

Abb. 1. Geosynthese. Quelle: BGE.

Definition aus § 5 der EndlagerSicherheits-

UntersuchungsVerordnung (EndlSiUntV1):

„Die Geosynthese enthält die

Dokumentation und Interpretation aller

geowissenschaftlichen Informationen zu einem Untersuchungsraum. Ziel der

Geosynthese ist eine konsistente Darstellung insbesondere der für die Sicherheit des

Endlagers relevanten geowissenschaftlichen Gegebenheiten.“

Ziele der Geosynthese in Schritt 2 Phase I:

• Schaffung einer detailliert ausgearbeiteten geowissenschaftlichen Grundlage für die

weiteren repräsentativen vorläufigen

-t

Sicherheitsuntersuchungen (rvSU)

• Auch Grundlage für Identifikation

vielversprechender Gebiete innerhalb großer Teilgebiete

Mögliches Vorgehen innerhalb großer Untersuchungsräume (UR)

Etappe 1 - Unmittelbare Eingrenzung anhand methodischer Weiterentwicklungen

Abb. 2. Etappe 1. Quelle: BGE.

Was könnte das in Schritt 2 Phase I zum Beispiel sein?

Erhöhung des Detaillierungsgrades in der

Bearbeitungsmethode bei den Mindestanforderungen

• Beschreibung von Gebieten, die tektonisch stark gestört und deshalb als Endlagerstandort ungeeignet sind

Etappe 2 - Eingrenzung anhand eines sicherheitsgerichteten Vergleichs

Vergleichsräume

27.05.2021 1

Abb. 3. Etappe 2. Quelle: BGE.

• Aufteilung der Gebiete in mehrere Vergleichsräume

• Bewertung der Vergleichsräume anhand eines transparenten Kriterienkatalogs und Bewertungssystems

Identifikation von vielversprechenden Gebieten innerhalb eines Untersuchungsraumes

UR

Vergleichs- räume

Vielversprechende

Vergleichsräume (Sub-UR)

Abb. 4. Sub-UR. Quelle: BGE.

• Diese identifizierten Bereiche werden innerhalb der

Sicherheitsuntersuchungen detaillierter betrachtet und deshalb als „Sub-Untersuchungsraum“ bezeichnet

Detailcharakterisierung der Sub-Untersuchungsräume (eingegrenzte Gebiete)

Sub-UR

Detailcharak erisierung

Weiterführende Arbeiten in den Sicherheitsuntersuchungen

• Weitere Erhöhung des Detaillierungsgrades bei der geowissenschaftlichen Beschreibung

• Schaffung einer detailliert ausgearbeiteten geowissenschaftlichen Grundlage für die weiteren Sicherheitsuntersuchungen

Eingegrenzte Gebiete

GZ: SG01101/19-4/8-2021#37 | Objekt-ID: 880171 | Stand: 02.06.2021 | 1

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