• Keine Ergebnisse gefunden

Verordnung über den Übergang von zur BundeswasserstraßeTrave gehörenden Nebenstrecken auf die Hansestadt Lübeck

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Verordnung über den Übergang von zur BundeswasserstraßeTrave gehörenden Nebenstrecken auf die Hansestadt Lübeck"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 1 von 1 -

Verordnung über den Übergang von zur Bundeswasserstraße Trave gehörenden Nebenstrecken auf die Hansestadt Lübeck

WaStrTraveÜbgV

Ausfertigungsdatum: 29.06.2007 Vollzitat:

"Verordnung über den Übergang von zur Bundeswasserstraße Trave gehörenden Nebenstrecken auf die Hansestadt Lübeck vom 29. Juni 2007 (BGBl. I S. 1241)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 11.7.2007 +++)  

Eingangsformel  

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 des Bundeswasserstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:

§ 1  

Die Nebenarme "An der Lachswehr" und "Stadttrave (von der Südkante der Wipperbrücke bis zur Einmündung in die Untertrave)" sowie die beiden Altarme an der Teerhofinsel der Bundeswasserstraße "Trave" verlieren die Eigenschaft einer dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraße des Bundes und gehen auf die Hansestadt Lübeck über.

§ 2   -

§ 3  

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

In der "alpha" wurden eine Vielzahl von Arbeiten über die Geschichte der Mathematik veröffentlicht.. Die im folgenden chronologisch aufgelisteten, mathematikhistorischen

[r]

Shreiben Sie ein Programm geld., welhes vershiedene Geldanlagen einliest und dann an-.. hand der Benutzereingaben die beste verfügbare Geldanlage (inklusive der Geldsumme

"Ich möchte Dich nicht verwunde(r)n mit einer Behauptung und doch kann ich sie nicht vermeiden: Ich glaube es Euch nimmermehr, selbst wenn ihr es glaubt, daß die Kindermärchen

[r]

mehrfach bei Johannes von Ephesus findet (z. Die Bedeutung einer „Menge" scheint somit für baN. ursprünghcher zu sein als die Beschränkung auf

kis als Umbildung von ki scheitert daran, daß in diesem Fall auch andere wortscbließende k{i) zu kis hätten werden mUssen. Übrigens bleiben für den, der dieses ki-s anders

nimmt, daß es sie zerbricht oder zerschmettert. Gar nicht einleuchtend aber ist es, wenn auch ürmibhib plnvamänab sich auf das „rötliche Roß". beziehen soll. Oij)enbebo's