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Kraftwerke und die WRRL sowie andere Erschwernisse für die Wasserkraft
42. OGE-Fachtagung
„Strom, Schlüssel für die Zukunft?“
21.-22. Oktober 2004 Graz
VERBUND-Austrian Hydro Power AG
VDir. B.R. hc Dipl.-Ing. Dr. Herbert Schröfelbauer Vorsitzender des Vorstands
VERBUND-Austrian Hydro Power AG
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¾ Strom aus Wasserkraft – die klassische Form der Energieerzeugung
¾ Seit über 100 Jahren erprobt
¾ Heute steht die Wasserkraft im freien
Wettbewerb mit den anderen Energieträgern
¾ Der gesetzliche und organisatorische Rahmen wird immer enger
¾ EU-Gesetze und Richtlinie überlagern die nationale Gesetzgebung (WRRL, RES etc.)
Strom aus Wasserkraft
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Erzeugungsmix in Europa
0%
20%
40%
60%
80%
100%
Wasserkraftanteil in %
0 100 200 300 400 500 600
Erzeugung in TWh
Norwegen (1) Österreich (6) Schweiz (7) Schweden (2) Portugal (10) Spanien (5) Italien (4) Finnland (9) Frankreich (3) Griechenland (11) Irland (13) Deutschland (8) Großbritannien (12)
(1), (2), (3), ... Rang der Wasserkrafterzeugung absolut Thermisch konv.
Wasserkrafterzeugung Kernenergie
Sonstige
Wasserkraftanteil in %
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¾ Bedarf nach Strom wird weiter steigen!
¾ Prognosen gehen von rd. 1,5% per anno aus
¾ Reales Wachstum 2003 in Österreich 3,2%
¾ Österreich steht kurz davor ein Strom-
importeur zu werden
Entwicklung des Verbrauchs in Österreich
Quelle: e-control
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¾ Ersatzbedarf bis 2030 für EU 15 bei rd. 600.000 MW
¾ Massive Überalterung im thermischen und hydraulischen Bereich
¾ Mehr als 50% der hydr. Anlagen in Österreich sind älter als 31 Jahre
¾ Dies bedingt zwangsläufig Ersatzinvestitionen in den kommenden 10 Jahren
¾ Rückgang der hydr. Erzeugung durch die WRRL
Entwicklung der KW–Kapazitäten in Europa
Quelle: VGB
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Zukunft der Wasserkraft in Europa?
Wasserkraftbestand
2003 2010 2015
Neu zu konzes-
sionierende Anlagen Zuwachs aufgrund RES
Zuwachsaufgrund RES
Einbußen aus der EU-WRRL?
Verluste aus der EU-WRRL
AUSBAU ? oder RÜCKBAU ?
Verluste bei Neukonzession
Verluste bei
Neukonzessionen
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¾ Wasserkraftanlagen sind Mehrzweck- anlagen mit enormer Kapitalintensität
¾ Lange Amortisationszeiten sind notwendig
¾ Geringe Attraktivität solcher Investments in der heutigen Zeit
¾ Die Wasserkraft steht im liberalisierten Markt im direkten Wettbewerb mit den anderen Primärenergieträgern
Wasserkraft als Langfristinvestition
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¾ Übergang von volkswirtschaftlicher hin zu betriebswirtsch. Notwendigkeit
¾ „Stranded Costs“ als deutliche Warnung
¾ Derzeit Orientierung an Grenzkosten
¾ rd. 38–40 €/MWh als wirtschaftlich
notwendige Grenze für Laufkraftwerke
¾ Preis muß über langen Durch- rechnungszeitraum gehalten werden
Wasserkraft im liberalisierten Markt
Quelle: EEX
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¾ Immer rascher wandelnde Markt- und Rahmenbedingungen
¾ Sprunghaft ansteigende Anzahl an Gesetzen und Bescheidauflagen
¾ Verschuldensfrage tritt im Schadensfall in den Vordergrund
¾ Die EU-Gesetzgebung überlagert das nationale Recht (Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen)
•EU-WRRL, RES, KYOTO-Ziele etc.
¾ Generell ist hier ein Umsetzung mit Augenmaß gefordert!
Rahmenbedingungen
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EU - Wasserrahmenrichtlinie
Ziele der europäischen Wasserpolitik
¾ EU-WRRL im Dezember 2000 in Kraft getreten
¾ Bis Ende 2003 mußte die Richtlinie in der nationalen Gesetzgebung verankert sein
¾ Ziel: Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft für eine gemeinsame Wasserpolitik
¾ Wasserwirtschaftlicher Planungsprozeß mit klarer ökologischer Ausrichtung, die Gewässernutzung mit untergeordneter Rolle
¾ unsichere Zukunft für die Gewässernutzung
(trotz umfangreicher Ökomaßnahmen der vergangenen Jahre)
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EU - Wasserrahmenrichtlinie
Ziele der europäischen Wasserpolitik Die Ziele im Detail
¾ Schutz aller Gewässer – Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser (ökologische Orientierung)
¾ Nachhaltige Wassernutzung nur auf Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen
¾ Bis 2015 ist für alle Gewässer ein „guter Gewässerzustand“ zu gewährleisten
¾ Schutz und Verbesserung der aquatischen Umwelt
¾ RL auf der Basis von Bewirtschaftungsplänen für Flußeinzugsgebiete
¾ Gewässersystembezogen – über politische Grenzen hinaus – grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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WRG
Novelle Grundlagen für die Planungsperiode 2015 / 2021 / 2027
Öffentlichkeit Öffentlichkeit Öffentlichkeit
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Ziele Interkalibration Ziele
Bewirtschaftungsplan inkl. Maßnahmenprogramm Abweichungs-
Analyse Ist-Analyse
Schutzgebiete Brüssel:
Flußgebietseinheit
Behörden Monitoring WRRL aufgestellen
Monitoring Monitoring
EU - Wasserrahmenrichtlinie
Zeitplan im Überblick
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EU - Wasserrahmenrichtlinie
Auswirkungen für die Wasserkraftnutzung
¾ Bestand (Bestandsschutz fällt weitgehend weg)
¾ Betrieb der Anlagen
¾ Neubau (Verschlechterungsverbot)
¾ gewässerökologische Orientierung vs. Nutzungsorientierung
¾ Morphologie der Gewässer spielt eine große Rolle
¾ Anpassungsmaßnahmen werden auf alle Fälle erforderlich sein Maßnahmenprogramme noch nicht absehbar
¾ Finanzierung und Finanzierbarkeit
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EU – WRRL
Konfliktpotential aus Sicht der Wasserkraft
¾ Ausweisung „heavily modified waterbodies“
¾ „Durchgängigkeit“ der Fließgewässer (ökologischorientiertes Abflußregime)
¾ Quantität und Dynamik des Abflusses
•Restwasserfrage
•Schwallproblematik
¾ Verschlechterungsverbot
¾ Widerspruch zu anderen Zielen der EU (RES, KYOTO, Versorgungssicherheit,...)
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EU – WRRL
Drohende Auswirkungen auf die Wasserkraft
¾ Restriktive Schwallbegrenzungen würden die alpinen Speicherkraftwerke entwerten!
¾ Inkl. Lauf-KW drohen in Summe
Erzeugungsverluste zwischen 5 und 15 %!
Quelle: TU Wien Prof. Brauner
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Bewilligungsverfahren
¾ Im liberalisierten Markt ist rasches Handeln gefordert!
¾ Notwendigen Investitionen müssen zügig umgesetzt werden können
¾ Zwingende Voraussetzung:
• Genehmigungsverfahren mit vernünftigen und absehbaren Zeitrahmen
¾ Nur so kann der Markt auf Angebot und Nachfrage entspr. reagieren
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Bewilligungsverfahren
¾ UVP-Verfahren zusätzlich zu den bereits bestehenden Verfahren notwendig
¾Erweiterte Parteienstellung
¾Bei Ausnutzung des vollständigen Instanzenzuges kann es zu erheb- lichen Zeitverzögerungen kommen
¾ Verschlechterungsverbot aus der WRRL
¾ Entstehende Planungsunsicherheit
behindert / hemmt dringend notwendige Investitionsentscheidungen
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Wasserkraft und Klimaschutz
¾ Wasserkraft liefert eine aktiven Beitrag zur CO2-Vermeidung
¾ Der Beitrag ist anerkannt aber nicht vergütet!
¾ Zuerkennung der Zertifikate ist anzustreben
¾ „Lifecycle-Betrachtung“ bezüglich Treibhausgasemissionen
• Vorteile der WK sofort ersichtlich
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CO
2-Äquivalente in t/GWh
Quelle: W. Kaltschmitt, Studie, Leipzig 2003
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Entwicklungsszenarien für Wasserkraft
¾ kontinuierliche und nachhaltige Energieversorgung
¾ fairer Wettbewerb mit anderen Energiequellen
¾ Anerkennung für CO2-Red.
¾ Erhöhung Anteil erneuerbare Energien in Österreich an der Stromerzeugung bis 2010
von 70,0% (1997) auf 78,1% (2010)
Basis 1997
60%
10%
30%
Zielszenario 2010
64%
22%
14%
Wasserkraft > 10 MW Wasserkraft < 10 MW,
Windkraft, Solarenergie etc.
nicht erneuerbare Energien
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Förderungen/ Ökostromgesetz Status
¾ Wasserkraft wird derzeit inner- österreichisch nur bis 10 MW gefördert
¾ Kontraproduktiv, vorhandene
Kapazitäten werden teilweise nicht genützt, Potential wird leichtfertig verschenkt
¾ Investments mit kurzfristiger
Rendite werden dadurch bevorzugt (z.B. Windkraftanlagen)
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Förderungen/ Ökostromgesetz Verbesserungsansätze
¾ Kapitalintensive Langfristinvestments sind darin nicht darstellbar (z.B. große Lauf-KW)
¾ Zusatzkosten werden nicht verursacher- gerecht zugeordnet
¾ Fördersysteme nach Effizienz, Wirtschaftlichkeit u. ökologischer Verträglichkeit ausrichten
¾ Es darf zu keine Marktverzerrungen kommen!
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Ausblick
¾ Wasserkraft, die effizienteste, nachhaltigste und umwelt- freundlichste Art der Energieerzeugung (η < 90%)
¾ Voraussetzung :
• langfristig stabiler organisatorischer Rahmen
• rasche Abwicklung von Genehmigungsverfahren
¾ Fördersysteme sollen nach Kriterien wie Effizienz, Wirtschaftlichkeit ausgerichtet werden
¾ Neue Produkte und Qualitäten als Chance
¾ „Die“ Herausforderung in naher Zukunft:
• Umsetzung der WRRL (über mehr als 1 Jahrzehnt)
• Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit