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Bericht zur Wirkungs orientierung 2017

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Academic year: 2022

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2018

Bericht zur

Wirkungs orientierung 2017

gemäß § 68 (5) BHG 2013 iVm. § 7 (5) Wirkungscontrollingverordnung Verwaltungsgerichtshof

UG 04

Daten ebenfalls verfügbar unter wirkungsmonitoring.gv.at

(2)

Impressum

Medieninhaberin, Verlegerin und Herausgeberin:

Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport (BMöDS) Sektion III – Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation Sektionschefin Mag.a Angelika Flatz

Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien bmoeds.gv.at

Verlags- und Herstellungsort: Wien, Oktober 2018

Redaktion und Gesamtumsetzung: Mag. (FH) Stefan Kranabetter, Abteilung III/C/9 Grafiken: Lekton Grafik & Web development

Fotonachweis: BKA/Regina Aigner (Cover, Seiten: 49, 73, 95, 105, 121, 135, 141, 157, 171, 193, 203, 225, 241, 255, 261, 267, 279, 291, 299, 305, 311, 339, 351, 383, 425, 437, 447, 467, 479, 501, 519, 527), BMöDS/Johannes Zinner (Seite 3), Bohmann Verlag / Richard Tanzer (Seite 7), BKA/Andy Wenzel (Seite 331, 409, 485)

Gestaltung: BKA Design & Grafik Druck: AV+ Astoria Druckzentrum GmbH

Alle Rechte vorbehalten: Jede Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche Zustimmung der Medieninhaberin unzulässig. Dies gilt insbesondere für jede Art der Vervielfältigung, der Übersetzung, der Mikroverfilmung, der Wiedergabe in Fernsehen und Hörfunk sowie der Verarbeitung und Einspeicherung in elektronische Medien, wie z. B. Internet oder CD-Rom.

Diese Publikation steht unter www.oeffentlicherdienst.gv.at/publikationen zum Download zur Verfügung.

Rückmeldungen:

Ihre Überlegungen zu vorliegender Publikation übermitteln Sie bitte an: iii9@bmoeds.gv.at.

Bestellung von Druckexemplaren per E-Mail an iii9@bmoeds.gv.at.

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Lesehilfe und Legende

Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Untergliederung: Familien und Jugend, Wirkungsziel: 2017-BMFJ-UG25-W2

19,10

25.2.1 Väterbeteiligung am

Kinderbetreuungsgeldbezug (alle Varianten) [%]

32,5 50,0

67,5

25.2.2 Wiedereinstiegsrate [%]

28,0

30,0

32,0

25.2.3 Kinderbetreuungsquoten für unter 3-jährige Kinder [%]

59,0

61,0

63,0

25.2.4 Anteil der unter 3-jährigen Kinder in VIF-konformen

Einrichtungen [%]

43,0 44,0 45,0

25.2.5 Anteil der 3-6-jährigen Kinder in VIF- konformen Einrichtungen [%]

19,40

66,3

28,6 60,1

43,6

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielzustand 1 Väterbeteiligung am Kinderbetreuungsgeldbezug (alle Varianten) [%]

Prozentueller Anteil der Väter, die das KBG für Kinder eines Geburtsjahrganges (abgeschlossene Fälle) bezogen haben.

2 Wiedereinstiegsrate [%]

Erwerbsquote von 15- bis 64-jährigen Frauen mit Kindern unter 15 Jahren 3 Kinderbetreuungsquoten für unter 3-jährige Kinder [%]

Anteil der unter 3-jährigen Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen im Vergleich zur gleichaltrigen Wohnbevölkerung

4 Anteil der unter 3-jährigen Kinder in VIF-konformen Einrichtungen [%]

Anteil der unter 3-jährigen Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen (VIF-konforme Einrichtungen) 5 Anteil der 3-6-jährigen Kinder in VIF-konformen Einrichtungen [%]

Anteil der 3-6-jährigen Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen, die mehr als 45 Stunden pro Woche und mindestens 47 Wochen pro Jahr geöffnet sind

Weitere Referenzwerte (Anzahlen bzw.

Anteile) um die unterschiedliche Skalierung der Achsen darzustellen

Zielzustand 2017

Istzustand 2017 Zielerreichungsgrad des gesamten

Wirkungsziels, dargestellt durch die Farbe der Verbindungslinie

Zielerreichungsgrad der Kennzahl, dargestellt durch die Farbe des Punktes

Titel der Wirkungskennzahl

Titel der Wirkungskennzahl mit Beschreibung der Berechnungsmethode

Kennzeichnung als Gleichstellungsziel

(4)

2

Titel der Wirkungskennzahl Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung der Europa 2020 Zielgruppe

Untergliederung: Soziales und Konsumentenschutz, Wirkungsziel: 2017-BMASK-UG21-W5

1.487.500

1.525.000

1.562.500

21.5.1 Armutsgefährdete, erwerbslose und materiell besonders benachteiligte Menschen ("Deprivierte") [Anzahl]

1.563.000

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielzustand 1 Armutsgefährdete, Erwerbslose, materiell besonders benachteiligte Menschen

„Deprivierte“ [Anzahl]

Anzahl Armutsgefährdete, Erwerbslose und materiell besonders benachteiligte Menschen ("Deprivierte"), EU-2020-Zielgruppe

Zielerreichungsgrad des gesamten Wirkungsziels (Darstellung bei einachsigen Charts). Diese kann von der Zielerreichung der Kennzahl (Farbe des Punktes) auch bei einachsigen Charts abweichen (aufgrund von zusätzlichen Erkenntnissen, die das Ressort / oberste Organ in seine Beurteilung einfließen lässt).

Zielerreichungsgrad der Kennzahl, dargestellt durch die Farbe des Punktes

(5)

Verwaltungs- gerichtshof

UG 04

Verwaltungsgerichtshof

(6)

4 VwGH | UG 04

123456789101112131415161718

UG 04UG 04

Leitbild der Untergliederung

Der Verwaltungsgerichtshof garantiert als Höchstgericht den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Rechtssicherheit im Umgang mit der österreichischen Verwaltung. Als höchste Rechtsschutzinstanz stellt er das gesetzmäßige Handeln der Verwaltungs- behörden sicher und stärkt damit das Vertrauen in die Institutionen unserer demo- kratischen Gesellschaft.

Weiterführende Hinweise

Bundesfinanzgesetz 2017

https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2017/bfg/Bundesfinanzgesetz_2017.pdf

Strategiebericht 2017–2020

https://www.bmf.gv.at/budget/das-budget/Strategiebericht_2017-2020_2.pdf?5te3r9

Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofes 2017

https://www.vwgh.gv.at/gerichtshof/taetigkeitsberichte/taetigkeitsbericht2017.pdf

Narrative Gesamtbeurteilung der Wirkungsziele der Untergliederung gesamt

Zur Verdeutlichung der Rolle des Verwaltungsgerichtshofes wird zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dem Verwaltungsgerichtshof im Sinne des Art 133 Bundes-Ver- fassungsgesetz die Erfüllung von Rechtsprechungsaufgaben als Kernbereich zukommt.

Vor diesem Hintergrund stellt der Verwaltungsgerichtshof in diesem verfassungsgesetz- lichen Rahmen als höchste Rechtsschutzinstanz und Kontrollorgan das gesetzmäßige Handeln sämtlicher Verwaltungsbehörden sicher. Die Evaluierung für das Jahr 2017 bringt für den Verwaltungsgerichtshof in diesem Zusammenhang deutlich zum Ausdruck, dass die angestrebten Wirkungen nicht nur erreicht, sondern bei einigen Kennzahlen sogar deutlich übertroffen wurden, wie den Grafiken entnommen werden kann.

(7)

Wirkungsziel Nr. 1

Steigerung der Effizienz des Rechtsschutzes

Umfeld des Wirkungszieles

Die Verkürzung der Verfahrensdauer bringt rascher Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung. Der Verwaltung werden rascher Leitlinien für ihr Handeln zur Verfügung gestellt und dadurch Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt.

Ergebnis der Evaluierung

Kennzahl 2013 2014 2015 2016 2017 2018

4.1.1 ZIEL 3.500 3.200 3.000 3.000 2.800 2.600

IST 1.780 1.650 1.000 600 410  

4.1.2 ZIEL 800 600 500 500 400 400

IST 601 200 300 350 310  

123456789101112131415161718

UG 04UG 04

wirkungsmonitoring.

gv.at/2017-VwGH-UG- 04-W0001.html

Steigerung der Effizienz des Rechtsschutzes

Untergliederung: Verwaltungsgerichtshof, Wirkungsziel: 2017-VwGH-UG04-W1

2.800

5.200

7.600

4.1.1 Reduktion der Zahl der länger als 1 Jahr anhängigen Verfahren [Anzahl]

400

600

800

4.1.2 Reduktion der Zahl der anhängigen Verfahren in Angelegenheiten der Fremdenpolizei [Anzahl]

410

310

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielzustand 1 Reduktion der Zahl der länger als 1 Jahr anhängigen Verfahren [Anzahl]

Gesamtsumme aller anhängigen Verfahren mit Jahresende

2 Reduktion der Zahl der anhängigen Verfahren in Angelegenheiten der Fremdenpolizei [Anzahl]

Gesamtsumme aller anhängigen Verfahren mit Jahresende

(8)

6 VwGH | UG 04

Erläuterungen zur Kennzahlenentwicklung

04.1.1 Reduktion der Zahl der länger als 1 Jahr anhängigen Verfahren [Anzahl]

Seit Einführung der „Verwaltungsgerichtsbarkeit neu“ mit 1. Jänner 2014 konnte durch effizienten Personaleinsatz der Abbau von länger als ein Jahr anhängigen Verfahren vorangetrieben werden.

04.1.2 Reduktion der Zahl der anhängigen Verfahren in Angelegenheiten der Fremdenpolizei [Anzahl]

Seit Einführung der „Verwaltungsgerichtsbarkeit neu“ mit 1. Jänner 2014 konnte durch effizienten Personaleinsatz der Abbau von anhängigen Verfahren in Angelegenheiten der Fremdenpolizei vorangetrieben werden.

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungszieles

Seit Einführung der „Verwaltungsgerichtsbarkeit neu“ mit 1. Jänner 2014 konnte durch effizienten Personaleinsatz der Abbau von länger als ein Jahr anhängigen Verfahren und von anhängigen Verfahren in Angelegenheiten der Fremdenpolizei genutzt werden.

Die Entwicklung des Aktenanfalles ist angesichts der noch nicht längerfristig vorher- sehbaren Auswirkungen der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie der in den letzten Jahren erfolgten Änderungen im Asyl- und Fremdenrecht für die nächsten Jahre nicht näher prognostizierbar.

Wirkungsziel Nr. 2

Erleichterung der Kommunikation der Verfahrensparteien mit dem Verwaltungsgerichtshof

Umfeld des Wirkungszieles

Für Bürgerinnen und Bürger wird der Zugang zum Recht erleichtert, insbesondere werden bestehende Unsicherheiten betreffend die Wirksamkeit unstrukturierter elektronischer Übermittlung beseitigt.

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UG 04UG 04

wirkungsmonitoring.

gv.at/2017-VwGH-UG- 04-W0002.html

(9)

Ergebnis der Evaluierung

Kennzahl 2013 2014 2015 2016 2017 2018

4.2.1 ZIEL 90,0 10,0 20,0 20,0 20–40 20–40

IST 0,0 5,5 20,0 30,0 50,0  

4.2.2 ZIEL n. v. n. v. n. v. 75–80 75–80 75–80

IST n. v. 78 75 95 90  

Erläuterungen zur Kennzahlenentwicklung

04.2.1 Steigerung des Anteils der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen [%]

Der „Elektronische Rechtsverkehr – ERV“ wurde mit Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes über die elektronische Einbringung von Schriftsätzen und Übermittlung von Ausfertigungen von Erledigungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH-elektronische-Verkehr-Verordnung-VwGH-EVV), BGBl. II Nr. 360/2014 am 1. Jänner 2015 (zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 421/2016) in Kraft gesetzt. Dieses Wirkungsziel wird sich erst in den kommenden Jahren nachhaltig manifestieren.

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UG 04UG 04

Erleichterung der Kommunikation der Verfahrensparteien mit dem Verwaltungsgerichtshof Untergliederung: Verwaltungsgerichtshof, Wirkungsziel: 2017-VwGH-UG04-W2

10,0 15,0 20,0

4.2.1 Anteil der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen [%]

35,0 55,0

75,0

4.2.2 Judikaturdokumentation [%]

50,0

90,0

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielzustand 1 Steigerung des Anteils der elektronisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen [%]

Anteil der elektronischen Eingaben und Zustellungen gemessen am Gesamtwert mit Jahresende 2 Judikaturdokumentation [%]

Anteil der Erkenntnisse, welche binnen eines Monats im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht werden gemessen am Gesamtwert

(10)

8 VwGH | UG 04

04.2.2 Judikaturdokumentation [%]

Die Frist zur Aufnahme ins Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) orientiert sich am Abfertigungsdatum. Nicht erfasst ist die nicht verpflichtende Bildung von Rechtssätzen.

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungszieles

Der „Elektronische Rechtsverkehr – ERV“ wurde mit Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes über die elektronische Einbringung von Schriftsätzen und Übermittlung von Ausfertigungen von Erledigungen des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH-elektronische-Verkehr-Verordnung-VwGH-EVV), BGBl. II Nr. 360/2014 am 1. Jänner 2015 (zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 421/2016) in Kraft gesetzt. Dieses Wirkungsziel wird sich erst in den kommenden Jahren nachhaltig manifestieren.

Wirkungsziel Nr. 3

Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei Frauen und Männern

Umfeld des Wirkungszieles

Selbstbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitszeit und -umfeld wirkt leistungs- steigernd. Motivation und Bereitschaft zum Erwerb von beruflicher Qualifikation werden dadurch gefördert. Mit der Umsetzung dieses Wirkungszieles soll ein nachhaltiger Beitrag mit Vorbildwirkung zur Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht werden.

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UG 04UG 04

wirkungsmonitoring.

gv.at/2017-VwGH-UG- 04-W0003.html

(11)

Ergebnis der Evaluierung

Kennzahl 2013 2014 2015 2016 2017 2018

4.3.1 ZIEL 4 3 3 3 3 3

IST 2 3 3 3 3  

4.3.2 ZIEL 2 1 1 1 1 1

IST 1 1 1 1 1  

4.3.3 ZIEL 2 2 2 2 2 2

IST 1 2 2 2 2  

123456789101112131415161718

UG 04UG 04

Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei Frauen und Männern Untergliederung: Verwaltungsgerichtshof, Wirkungsziel: 2017-VwGH-UG04-W3

1 2 3

4.3.1 Telearbeitsplätze [Anzahl]

1

4.3.2 Erhöhung der Anzahl von Telearbeitsplätzen (weiblich) [Anzahl]

1 2

4.3.3 Erhöhung der Anzahl von Telearbeitsplätzen (männlich) [Anzahl]

3

2 1

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielzustand 1 Erhöhung der Anzahl von Telearbeitsplätzen unter angestrebter Berücksichtigung der

gleichmäßigen Aufteilung zwischen Frauen und Männern, Beachtung von Betreuungspflichten und Qualitätskriterien [Anzahl]

Anzahl der Telearbeitsplätze mit Jahresende

2 Erhöhung der Anzahl von Telearbeitsplätzen unter angestrebter Berücksichtigung der gleichmäßigen Aufteilung zwischen Frauen und Männern, Beachtung von Betreuungspflichten und Qualitätskriterien (weiblich) [Anzahl]

Anzahl der Telearbeitsplätze mit Jahresende

3 Erhöhung der Anzahl von Telearbeitsplätzen unter angestrebter Berücksichtigung der gleichmäßigen Aufteilung zwischen Frauen und Männern, Beachtung von Betreuungspflichten und Qualitätskriterien (männlich) [Anzahl]

Anzahl der Telearbeitsplätze mit Jahresende

(12)

10 VwGH | UG 04

Erläuterungen zur Kennzahlenentwicklung

04.3.1 Erhöhung der Anzahl von Telearbeitsplätzen unter angestrebter Berück- sichtigung der gleichmäßigen Aufteilung zwischen Frauen und Männern, Beachtung von Betreuungspflichten und Qualitätskriterien [Anzahl]

Aufgrund der Personalstruktur (siehe Personalplan) und der Aufgabenverteilung zwischen den einzelnen Organisationseinheiten am Verwaltungsgerichtshof wurden bis Ende des Jahres 2017 insgesamt 3 Telearbeitsplätze geschaffen.

04.3.2 Erhöhung der Anzahl von Telearbeitsplätzen unter angestrebter

Berücksichtigung der gleichmäßigen Aufteilung zwischen Frauen und Männern, Beachtung von Betreuungspflichten und Qualitätskriterien (weiblich) [Anzahl]

Aufgrund der Personalstruktur (siehe Personalplan) und der Aufgabenverteilung zwischen den einzelnen Organisationseinheiten am Verwaltungsgerichtshof wurde bis Ende des Jahres 2017 insgesamt 1 Telearbeitsplatz geschaffen.

04.3.3 Erhöhung der Anzahl von Telearbeitsplätzen unter angestrebter

Berücksichtigung der gleichmäßigen Aufteilung zwischen Frauen und Männern, Beachtung von Betreuungspflichten und Qualitätskriterien (männlich) [Anzahl]

Aufgrund der Personalstruktur (siehe Personalplan) und der Aufgabenverteilung zwischen den einzelnen Organisationseinheiten am Verwaltungsgerichtshof wurden bis Ende des Jahres 2017 insgesamt 2 Telearbeitsplätze geschaffen.

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungszieles

Aufgrund der Personalstruktur (siehe Personalplan) und der Aufgabenverteilung zwischen den einzelnen Organisationseinheiten am Verwaltungsgerichtshof ist die Schaffung von Telearbeitsplätzen auf einige wenige Bereiche beschränkt.

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UG 04UG 04

(13)

123456789101112131415161718

UG 04UG 04

Wirkungsziele

(UG 04) Wirkungsziel 1

Steigerung der Effizienz des Rechtsschutzes

(UG 04) Wirkungsziel 2

Erleichterung der Kommunikation der Verfahrensparteien mit dem Verwaltungsgerichtshof

(UG 04) Wirkungsziel 3

Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei Frauen und Männern

Maßnahmen

Legende

überplanmäßig erreicht zur gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht keine Daten verfügbar

Beitrag zu Wirkungsziel/en

Wie werden die Wirkungsziele

verfolgt? Maßnahmen: Kennzahl / Meilenstein Globalbudget 04.01 Verwaltungsgerichtshof

WZ 1 Bedarfsgerechter Personaleinsatz in Bereichen, in denen es in einer großen Anzahl von Fällen zu langer Verfahrensdauer gekommen ist

Anhängige Verfahren in Angelegen- heiten der Fremdenpolizei

Reduktion der länger als ein Jahr an- hängigen Verfahren

WZ 3 Die Telearbeit wird nun auch bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizverwaltung angewendet

Erhöhung der Anzahl von Telearbeits- plätzen unter angestrebter Berück- sichtigung der gleichmäßigen Auf- teilung zwischen Frauen und Männern WZ 2 Einführung des elektroni-

schen Rechtsverkehrs am Verwaltungsgerichtshof

Judikaturdokumentation

WZ 2 Steigerung des Anteils der elektro-

nisch abgewickelten Eingaben und Zustellungen

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Referenzen

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