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Bericht zur Wirkungs orientierung 2017

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Academic year: 2022

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2018

Bericht zur

Wirkungs orientierung 2017

gemäß § 68 (5) BHG 2013 iVm. § 7 (5) Wirkungscontrollingverordnung Präsidentschaftskanzlei

UG 01

Daten ebenfalls verfügbar unter wirkungsmonitoring.gv.at

(2)

Impressum

Medieninhaberin, Verlegerin und Herausgeberin:

Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport (BMöDS) Sektion III – Öffentlicher Dienst und Verwaltungsinnovation Sektionschefin Mag.a Angelika Flatz

Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien bmoeds.gv.at

Verlags- und Herstellungsort: Wien, Oktober 2018

Redaktion und Gesamtumsetzung: Mag. (FH) Stefan Kranabetter, Abteilung III/C/9 Grafiken: Lekton Grafik & Web development

Fotonachweis: BKA/Regina Aigner (Cover, Seiten: 49, 73, 95, 105, 121, 135, 141, 157, 171, 193, 203, 225, 241, 255, 261, 267, 279, 291, 299, 305, 311, 339, 351, 383, 425, 437, 447, 467, 479, 501, 519, 527), BMöDS/Johannes Zinner (Seite 3), Bohmann Verlag / Richard Tanzer (Seite 7), BKA/Andy Wenzel (Seite 331, 409, 485)

Gestaltung: BKA Design & Grafik Druck: AV+ Astoria Druckzentrum GmbH

Alle Rechte vorbehalten: Jede Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche Zustimmung der Medieninhaberin unzulässig. Dies gilt insbesondere für jede Art der Vervielfältigung, der Übersetzung, der Mikroverfilmung, der Wiedergabe in Fernsehen und Hörfunk sowie der Verarbeitung und Einspeicherung in elektronische Medien, wie z. B. Internet oder CD-Rom.

(3)

Lesehilfe und Legende

Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Untergliederung: Familien und Jugend, Wirkungsziel: 2017-BMFJ-UG25-W2

19,10

25.2.1 Väterbeteiligung am

Kinderbetreuungsgeldbezug (alle Varianten) [%]

32,5 50,0

67,5

25.2.2 Wiedereinstiegsrate [%]

28,0 30,0

32,0

25.2.3 Kinderbetreuungsquoten für unter 3-jährige Kinder [%]

59,0 61,0 63,0

25.2.4 Anteil der unter 3-jährigen Kinder in VIF-konformen

Einrichtungen [%]

43,0 44,0 45,0

25.2.5 Anteil der 3-6-jährigen Kinder in VIF- konformen Einrichtungen [%]

19,40

66,3

28,6 60,1

43,6

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielzustand 1 Väterbeteiligung am Kinderbetreuungsgeldbezug (alle Varianten) [%]

Prozentueller Anteil der Väter, die das KBG für Kinder eines Geburtsjahrganges (abgeschlossene Fälle) bezogen haben.

2 Wiedereinstiegsrate [%]

Erwerbsquote von 15- bis 64-jährigen Frauen mit Kindern unter 15 Jahren 3 Kinderbetreuungsquoten für unter 3-jährige Kinder [%]

Anteil der unter 3-jährigen Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen im Vergleich zur gleichaltrigen Wohnbevölkerung

4 Anteil der unter 3-jährigen Kinder in VIF-konformen Einrichtungen [%]

Anteil der unter 3-jährigen Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen (VIF-konforme Einrichtungen) 5 Anteil der 3-6-jährigen Kinder in VIF-konformen Einrichtungen [%]

Anteil der 3-6-jährigen Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen, die mehr als 45 Stunden pro Woche und mindestens 47 Wochen pro Jahr geöffnet sind

Weitere Referenzwerte (Anzahlen bzw.

Anteile) um die unterschiedliche Skalierung der Achsen darzustellen

Zielzustand 2017

Istzustand 2017 Zielerreichungsgrad des gesamten

Wirkungsziels, dargestellt durch die Farbe der Verbindungslinie

Zielerreichungsgrad der Kennzahl, dargestellt durch die Farbe des Punktes

Titel der Wirkungskennzahl

Titel der Wirkungskennzahl mit Beschreibung der Berechnungsmethode

Kennzeichnung als Gleichstellungsziel

(4)

Titel der Wirkungskennzahl Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung der Europa 2020 Zielgruppe

Untergliederung: Soziales und Konsumentenschutz, Wirkungsziel: 2017-BMASK-UG21-W5

1.487.500

1.525.000

1.562.500

21.5.1 Armutsgefährdete, erwerbslose und materiell besonders benachteiligte Menschen ("Deprivierte") [Anzahl]

1.563.000

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielzustand 1 Armutsgefährdete, Erwerbslose, materiell besonders benachteiligte Menschen

„Deprivierte“ [Anzahl]

Anzahl Armutsgefährdete, Erwerbslose und materiell besonders benachteiligte Menschen ("Deprivierte"), EU-2020-Zielgruppe

Zielerreichungsgrad des gesamten Wirkungsziels (Darstellung bei einachsigen Charts). Diese kann von der Zielerreichung der Kennzahl (Farbe des Punktes) auch bei einachsigen Charts abweichen (aufgrund von zusätzlichen Erkenntnissen, die das Ressort / oberste Organ in seine Beurteilung einfließen lässt).

Zielerreichungsgrad der Kennzahl, dargestellt durch die Farbe des Punktes

(5)

Präsidentschafts- kanzlei

UG 01

Präsidentschaftskanzlei

(6)

123456789101112131415

UG 01UG 01

Leitbild der Untergliederung

Der Bundespräsident wird als einziges oberstes Vollzugsorgan vom Volk gewählt. Die Präsidentschaftskanzlei steht dem Bundespräsidenten zu Wahrnehmung seiner Kom- petenzen und Aufgaben in organisatorischer und inhaltlicher Hinsicht zur Verfügung.

Weiterführende Hinweise

Bundesfinanzgesetz 2017

https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2017/bfg/Bundesfinanzgesetz_2017.pdf

Strategiebericht 2017–2020

https://www.bmf.gv.at/budget/das-budget/Strategiebericht_2017-2020_2.pdf?5te3r9

Narrative Gesamtbeurteilung der Wirkungsziele der Untergliederung gesamt

Der Bundespräsident ist eines der obersten Organe in der Vollziehung des Bundes. Er ist aber auch Staatsoberhaupt im Sinne der allgemeinen Staatsrechtslehre, dem bestimmte typische, in der Verfassung festgelegte Funktionen übertragen sind (z. B. die völkerrecht- liche Vertretung nach außen, die Ernennung von anderen Staatsorganen, Oberbefehl über das Heer, Gnadenrecht etc. – siehe Art. 65 B-VG). Die Präsidentschaftskanzlei hat die Aufgabe, den Bundespräsidenten bei der Besorgung seiner Amtsgeschäfte zu unterstützen (Art. 67a B-VG). Diese Unterstützung erfolgt zum einen durch die Auf- bereitung und administrative Behandlung der mit den Amtsgeschäften verbundenen Rechtsakte, darunter fallen etwa die Ratifikation von Staatsverträgen, die Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens von Bundesgesetzen, die Entschließungen betreffend die dem Bundespräsidenten zustehenden Ernennungsrechte etc. Ebenso hat sie für die Abwicklung der mit den Kompetenzen des Bundespräsidenten verbundenen erforderlichen Veranlassungen zu sorgen, wie sie beispielsweise mit einer Ernennung oder Enthebung der Bundesregierung oder einer Angelobung der Landeshauptmänner verbunden sind. Gleiches gilt für die Organisation von internationalen Begegnungen in Ausübung der Vertretung nach außen im Rahmen von Besuchen ausländischer Staatsgäste bzw. von Besuchen des Bundespräsidenten im Ausland sowie sonstige Veranstaltungen.

Die Präsidentschaftskanzlei erstellt darüberhinaus die Rechtsgutachten und Informationen zu allen Fragestellungen, die sich im Aufgabenbereich des Bundespräsidenten ergeben.

(7)

Wirkungsziel Nr. 21

Unterstützung bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung demo- kratischer Prozesse, der sozialen Ausgewogenheit und der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Umfeld des Wirkungszieles

Nach der Sedisvakanz im zweiten Halbjahr 2016 hat sich durch den Amtsantritt von Bundespräsident Dr. Van der Bellen im Jänner 2017 die Anzahl der Begegnungsver- anstaltungen im Jahr 2017 erhöht.

Ergebnis der Evaluierung

1 Mangels verfügbarer Kennzahlen zum Wirkungsziel 1 „Die Kompetenzen des Bundes- präsidenten sind verfassungsrechtlich festgelegt. Die Präsidentschaftskanzlei hat die Aufgabe, den Bundespräsidenten bei der Besorgung seiner Amtsgeschäfte zu unterstützen (Art. 67 a B-VG)“ erfolgt keine nähere Darstellung bzw. Visualisierung im gegenständlichen Bericht.

Kennzahl 2013 2014 2015 2016 2017 2018

1.2.1 ZIEL 32 32 32 32 32 32

IST 33 28 32 19 44  

123456789101112131415161718

UG 01UG 01

wirkungsmonitoring.

gv.at/2017-PrK-UG- 01-W0002.html

Unterstützung / Sensibilisierung für die Bedeutung demokratischer Prozesse, sozialer Ausgewogenheit und Gleichstellung von Frauen und Männer

Untergliederung: Präsidentschaftskanzlei, Wirkungsziel: 2017-PrK-UG01-W2

26 29 32

1.2.1 Veranstaltungen (Sensibilisierung Demokratie&Gleichstellung) [Anzahl]

44

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielzustand 1 Unterstützung bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung

demokratischer Prozesse, der sozialen Ausgewogenheit und der Gleichstellung von Frauen und Männern [Anzahl]

Erfassung der Anzahl der einschlägigen Veranstaltungen und öffentlichen Termine

(8)

Erläuterungen zur Kennzahlenentwicklung

01.2.1 Unterstützung bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung demokratischer Prozesse, der sozialen Ausgewogenheit und der Gleichstellung von Frauen und Männern [Anzahl]

Nach der Sedisvakanz im zweiten Halbjahr 2016 hat sich nach dem Amtsantritt von Bundespräsident Dr. Van der Bellen die Anzahl der Begegnungsveranstaltungen erhöht.

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungszieles

Durch die Amtsführung des Bundespräsidenten soll in der Öffentlichkeit das Verständ- nis und das Interesse für die genannten Themen sowie für das Staatsganze gefördert werden. Der Bundespräsident soll nicht nur als Organ im juristischen Sinn sondern auch als Gesprächspartner erlebt werden. Dafür sind regelmäßige Kontakte mit ausgewählten Gruppen der Bevölkerung notwendig, insbesondere mit solchen, die sich in einer be- sonderen Situation befinden.

Wirkungsziel Nr. 3

Unterstützung bei der Vertretung der Republik nach außen durch internationale Be- gegnungen und Kontakte auf hoher staatlicher Ebene.

Umfeld des Wirkungszieles

Nach der Sedisvakanz im zweiten Halbjahr 2016 hat sich durch den Amtsantritt von Bundespräsident Dr. Van der Bellen im Jänner 2017 die Anzahl der Begegnungen auf internationaler Ebene im Jahr 2017 erhöht.

123456789101112131415

UG 01UG 01

wirkungsmonitoring.

gv.at/2017-PrK-UG- 01-W0003.html

(9)

Ergebnis der Evaluierung

Kennzahl 2013 2014 2015 2016 2017 2018

1.3.1 ZIEL 34 34 34 34 34 34

IST 35 34 24 17 39  

Erläuterungen zur Kennzahlenentwicklung

01.3.1 Internationale Begegnungen des Bundespräsidenten [Anzahl]

Nach der Sedisvakanz im zweiten Halbjahr 2016 hat sich durch den Amtsantritt von Bundespräsident Dr. Van der Bellen im Jänner 2017 die Anzahl der internationalen Be- gegnungen und Kontakte auf hoher staatlicher Ebene im Jahr 2017 erhöht.

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungszieles

Das Zusammentreffen des Bundespräsidenten mit ausländischen Entscheidungsträge- rInnen auf der obersten politischen und wirtschaftlichen sowie auf wissenschaftlicher und kultureller Ebene unterstützt und fördert österreichische Interessen und Repräsen- tantInnen aus den genannten Bereichen in ihren internationalen Aktivitäten.

123456789101112131415161718

UG 01UG 01

Unterstützung bei der Vertretung der Republik nach außen durch internationale Begegnungen und Kontakte auf hoher staatlicher Ebene

Untergliederung: Präsidentschaftskanzlei, Wirkungsziel: 2017-PrK-UG01-W3

32 33 34

1.3.1 Internationale Begegnungen des Bundespräsidenten [Anzahl]

39

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielzustand 1 Internationale Begegnungen des Bundespräsidenten [Anzahl]

Erfassung der Anzahl der Begegnungen mit Staatsoberhäuptern im In- und Ausland

(10)

Wirkungsziele

(UG 01) Wirkungsziel 2

Unterstützung / Sensibilisierung für die Bedeutung demokratischer Prozesse, sozialer Ausgewogenheit und Gleichstellung von Frauen und Männer

(UG 01) Wirkungsziel 3

Unterstützung bei der Vertretung der Republik nach außen durch internationale Begegnungen und Kontakte auf hoher staatlicher Ebene

Maßnahmen

Legende

überplanmäßig erreicht zur gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht keine Daten verfügbar

Beitrag zu Wirkungsziel/en

Wie werden die Wirkungsziele

verfolgt? Maßnahmen: Kennzahl / Meilenstein Globalbudget 01.01 Präsidentschaftskanzlei

WZ 2 Begegnungsveranstaltungen des Bundespräsidenten (SchülerInnentag, SeniorInnentag, Tag der offenen Tür, öffentliche Termine etc.)

Veranstaltungen (Sensibilisierung Demokratie & Gleichstellung)

WZ 3 Vorbereitung und Durchführung von internationalen Begegnungen des Bundespräsidenten

Internationale Begegnungen des Bundespräsidenten

123456789101112131415

UG 01UG 01

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123456789101112131415161718

UG 01UG 01

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