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VO Verbot Prostitution

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Academic year: 2022

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Verordnung

der Sächsischen Staatsregierung über das Verbot der Prostitution

Vom 10. September 1991

Auf Grund von Artikel 297 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) vom 2. März 1974 (BGB1. I S. 469), zuletzt geändert durch Anlage I, Kapitel III, Sachgebiet C, Abschnitt II Nr. 1 des Einigungsvertragsgesetzes vom 23. September 1990 (BGB1. II. S. 885), wird verordnet:

§ 1

Allgemeines Verbot der Prostitution

(1) In Gemeinden bis zu 50 000 Einwohnern ist es verboten, der Prostitution nachzugehen.

(2) 1Zuwiderhandlungen gegen das Verbot des Absatzes 1 können als Ordnungswidrigkeiten nach § 120 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

2Beharrliche Zuwiderhandlungen stellen eine Straftat nach § 184e des Strafgesetzbuches dar. 1

§ 2

Übertragung von Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen

Die der Sächsischen Staatsregierung erteilten Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach Artikel 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 EGStGB werden für Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern auf die Landesdirektion Sachsen übertragen. 2

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 10. September 1991 Die Sächsische Staatsregierung:

Prof. Dr. Biedenkopf Dr. Krause

Heitmann

Prof. Dr. Milbradt Rehm

Prof. Dr. Meyer Dr. Schommer Dr. Jähnichen Dr. Geisler Dr. Weise Vaatz Dr. Ermisch

§ 1 geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 1. März 2012 (SächsGVBl. S. 157, 158)

§ 2 geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 16. Juli 2008 (SächsGVBl. S. 487, 488) und durch Artikel 7 der Verordnung vom 1. März 2012 (SächsGVBl. S. 157, 158)

VO Verbot Prostitution

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 02.03.2012 Seite 1 von 2

(2)

Änderungsvorschriften

Änderung der Verordnung über das Verbot der Prostitution

Art. 7 der Verordnung vom 16. Juli 2008 (SächsGVBl. S. 487, 488) Änderung der Verordnung über das Verbot der Prostitution

Art. 7 der Verordnung vom 1. März 2012 (SächsGVBl. S. 157, 158)

VO Verbot Prostitution

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 02.03.2012 Seite 2 von 2

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