I 029/2009 FIN 4. März 2009 FIN C Interpellation
0328 Kohler-Jost, Mühlethurnen (FDP)
Weitere Unterschriften: 25 Eingereicht am: 19.11.2009
Gemeindefusionen: Informationen zu Gemeinden, deren Steuerertrag kleiner ist als die erhaltene Beiträge aus dem Finanz- und Lastenausgleich (für Betrieb/Investitionen)
Am 1. Juli 2005 ist das Fusionsgesetz in Kraft getreten und der Regierungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der Gemeinden im Kanton Bern auf 300 zu reduzieren. Seither sind rund 31/2 Jahre vergangen und das Resultat ist ernüchternd: seit dem Inkrafttreten des Fusionsgesetzes hat sich die Zahl der Gemeinden nur um 6 reduziert. Die Zahl der Gemeinden wird voraussichtlich per Ende 2009 um weitere 4 auf 388 Gemeinden abnehmen. Bekanntlich ist die Zahl der kleinen Gemeinden sehr hoch. Insgesamt gibt es im Kanton Bern laut der jüngsten eidgenössischen Statistik per 1.1.2009 207 Gemeinden mit unter 1000 Einwohnern (ca. 48 Gemeinden mit Einwohnern unter 250, ca. 75 Gemeinden mit Einwohnern zwischen 250 und 500 und etwas über 80 Gemeinden mit Einwohnern zwischen 500 und 1000). Abgesehen davon, dass kleinere Gemeinden wegen den steigenden und anspruchsvolleren Aufgaben, was wiederum eine höhere Professionalität und Spezialisierung erfordert, immer mehr an ihre Leistungsgrenzen stossen und selbst Gemeinden mit über 1000 Einwohnern Mühe bekunden, öffentliche Ämter mit qualifizierten Personen zu besetzen, gilt es zu beachten, dass offensichtlich bei einem namhaften Teil der kleinen und kleineren Gemeinden die Steuererträge geringer ausfallen als die Beiträge aus dem Finanz- und Lastenausgleich, die sie erhalten. Es ist kein Geheimnis, dass der Finanz- und Lastenausgleich strukturerhaltend wirkt; die vorgesehene Revision des FILAG 2012 wird nur graduelle Änderungen bringen und wie eine kleine Reduktion des pro Kopf entfallenden Betrages bei Gemeinden mit tieferem Steuersatz (in der Gemeinde Muri macht dies pro Kopf etwas über CHF 100.00 aus).
Es ist störend, dass im Wesentlichen Gemeinden finanziert werden, deren Steuererträge geringer sind als die Beiträge, die sie aus dem Finanz- und Lastenausgleich erhalten.
Wir bitten den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
• Anzahl Gemeinden, deren Steuerertrag kleiner ist als die Beiträge aus dem Finanz- und Lastenausgleich, die sie jährlich erhalten (Betrieb / Investionen)
• Namentliche Auflistung der Gemeinden, und zwar aufgeteilt auf die neuen Verwaltungskreise, die per 1.1.2010 in Kraft treten:
nach Anzahl von Einwohnern (unter 250, zwischen 250 - 500, zwischen 500 - 1000 sowie über 1000 Einwohner)
mit Angabe des jeweiligen Steuerertrages und der anfallenden Beiträge aus dem FILAG
Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 26.01.2009
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Antwort des Regierungsrates
Zu Frage 1:
Im Vollzug 2008 des Finanzausgleichs gab es 18 Gemeinden, deren Steuererträge kleiner waren als die Beiträge aus dem Finanzausgleich.
Bei den 18 erwähnten Gemeinden handelt es sich um: Boltigen, Châtelat, Clavaleyres, Eriz, Guggisberg, Habkern, Horrenbach-Buchen, Landiswil, Lütschental, Rebévelier, Röthenbach i.E., Rohrbachgraben, Rüti b.R., Saxeten, Schangnau, Schelten, Seehof und Trub.
Zu Frage 2:
Interessierte Grossrätinnen und Grossräte können eine vollständige Liste, welche die von der Interpellantin gewünschten Angaben bezüglich aller Gemeinden des Kantons Bern enthält, auf der Internetseite http://www.fin.be.ch/site/fv-finanz-weiterfuehrende herunterladen (Dokument „Gemeindeliste Finanzausgleich 2008 nach Verwaltungskreisen“).
An den Grossen Rat