• Keine Ergebnisse gefunden

3. VO Aufhebung nach § 107 Abs. 4 BBergG

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "3. VO Aufhebung nach § 107 Abs. 4 BBergG"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Verordnung

des Sächsischen Oberbergamtes

zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG

Vom 1. Juli 2005

Aufgrund des § 107 Abs. 4 des Bundesberggesetzes ( BBergG ) vom 13. August 1980 (BGBl. I

S. 1310), das zuletzt durch Artikel 37 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818, 1826) geändert worden ist, in Verbindung mit § 2 Abs. 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur

Übertragung von Ermächtigungen nach dem Bundesberggesetz ( BBergG – Ermächtigungsverordnung – BergErmVO ) vom 12. Dezember 2000 (SächsGVBl. S. 537) wird verordnet:

§ 1

Das in der Gemeinde Mildenau und Gemeinde Wiesa gelegene und in der Anlage 1 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-2 Wiesenbad wird aufgehoben.

§ 2

Das in der Stadt Aue gelegene und in der Anlage 2 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-6 Aue-Auerhammer wird aufgehoben.

§ 3

Das in der Stadt Waldenburg gelegene und in der Anlage 3 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-27 Waldenburg wird aufgehoben.

§ 4

Das in der Gemeinde Fraureuth gelegene und in der in Anlage 4 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-59 Fraureuth wird aufgehoben.

§ 5

Das in der Gemeinde Haselbachtal gelegene und in der Anlage 5 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-129 Granodiorit Galgsberg wird aufgehoben.

§ 6

Die in der Stadt Oberwiesenthal gelegenen und in der Anlage 6 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-4 Hammerunterwiesenthal – Richterbruch werden aufgehoben.

§ 7

Die in der Stadt Limbach-Oberfrohna und der Gemeinde Hartmannsdorf gelegenen und in der Anlage 7 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-17 Limbach werden aufgehoben.

§ 8

Die in der Gemeinde Striegistal und der Gemeinde Tiefenbach gelegenen und in der Anlage 8 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-38 Berbersdorf werden aufgehoben.

§ 9

Die in der Stadt Zöblitz gelegenen und in der Anlage 9 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-40 Serpentinit Zöblitz werden aufgehoben.

§ 10

Die in der Gemeinde Pobershau und der Stadt Marienberg gelegenen und in der Anlage 10 näher 3. VO Aufhebung nach § 107 Abs. 4 BBergG

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 30.07.2005 Seite 1 von 3

(2)

bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-41 Marienberg-Gebirge werden aufgehoben.

§ 11

Die in der Gemeinde Thallwitz und der Gemeinde Hohburg gelegenen und in der Anlage 11 näher

bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-114 Quarzporphyr Röcknitz/Frauenberg werden aufgehoben.

§ 12

Die in der Gemeinde Vierkirchen gelegenen und in der Anlage 12 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-170 Ton Buchholz werden aufgehoben.

§ 13

Die in der Stadt Pirna gelegenen und in der Anlage 13 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-188 Kies Birkwitz werden aufgehoben.

§ 14

Die in der Stadt Freital gelegenen und in der Anlage 14 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-199 Lehm Freital werden aufgehoben.

§ 15

Die Karten und Pläne, die Bestandteil dieser Aufhebungsverordnung sind, werden gemäß § 107 Abs. 4 in Verbindung mit Absatz 2 BBergG zu jedermanns Einsicht archivmäßig gesichert beim Sächsischen Oberbergamt niedergelegt.

§ 16

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Freiberg, den 1. Juli 2005 Sächsisches Oberbergamt Prof. Schmidt

Präsident

Anlagen

Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 3. VO Aufhebung nach § 107 Abs. 4 BBergG

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 30.07.2005 Seite 2 von 3

(3)

Anlage 14 3. VO Aufhebung nach § 107 Abs. 4 BBergG

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 30.07.2005 Seite 3 von 3

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das in der Stadt Dresden und der Stadt Heidenau gelegene und in der Anlage 3 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-23 Luga/Fläche B wird aufgehoben..

Die in der Gemeinde Claußnitz gelegene und in der Anlage 4 näher bezeichnete Teilfläche des Baubeschränkungsgebietes BBG-18 Diethensdorf wird aufgehoben..

Die Stadt Zwickau beteiligt sich erstmals und als eine von 4 weiteren Städten Sachsens (Dresden, Leipzig, Plauen und Limbach-Oberfrohna) an dieser Kampagne, die in Deutschland

Die Beratungsstelle ist ein Unterstützungsangebot für Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund sowie all jenen, die haupt- oder ehrenamtlich Berührungspunkte mit

2 Nr 1 dieser Verordnung bauliche Anla- gen im Sinne der jeweils geltenden Sächsischen Bauord- nung und des jeweils geltenden Sächsischen Wassergesef zes errichtet,

Hersteller, Betreiber von Maschinen und Anlagen, Konstrukteure, Steuerungstechniker, Instandhalter, Technische Redakteure, Einkäufer, CE-Dokumentationsbevollmächtigte, Fachkräfte

Aber selbst wenn dabei noch so manche Hürde zu nehmen sein wird, so darf heute schon eingeschätzt werden, dass der „Amerika Tierpark“ einen bedeuten- den Platz im kulturellen

Hier sollte die SPD-Fraktion konkret beziffern, um wie viel höher das Fördervolumen aufgestockt werden soll, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Mittel schon seit Jahren nicht