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Donnerstag (Vormittag), 20. März 2014 Gesundheits- und Fürsorgedirektion 46 2013.1220 Motion 259-2013 Luginbühl-Bachmann (Krattigen, BDP) Anpassung der Fallpauschalen für Schwangerschaften, Geburten und Wochenbett

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Sitzungstitel7 2013.1220 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Donnerstag (Vormittag), 20. März 2014

Gesundheits- und Fürsorgedirektion

46 2013.1220 Motion 259-2013 Luginbühl-Bachmann (Krattigen, BDP)

Anpassung der Fallpauschalen für Schwangerschaften, Geburten und Wochenbett

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 259-2013

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2013.1220 Eingereicht am: 09.09.2013 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Luginbühl-Bachmann (Krattigen, BDP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 3 Dringlichkeit verlangt: Nein

Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 122/2014 vom 17. März 2014 Direktion: Gesundheits- und Fürsorgedirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Antrag Regierungsrat: Ablehnung

Anpassung der Fallpauschalen für Schwangerschaften, Geburten und Wochenbett

Der Regierungsrat wird beauftragt, auf eidgenössischer Ebene eine Standesinitiative mit folgen- der Forderung einzureichen:

– Die Fallpauschalen für Schwangerschaften, Geburt und Wochenbett sind so anzupassen, dass Spitäler in der Lage sind, Geburtsabteilungen betriebswirtschaftlich zu führen.

Begründung:

Mit der Einführung des neuen Tarifsystems SwissDRG für stationäre akutsomatische Spitalleis- tungen nach der letzten Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) sind die Vergütun- gen der stationären Spitalleistungen nach Fallpauschalen schweizweit einheitlich geregelt wor- den.

Anhand der Kriterien wie Hauptdiagnose, Nebendiagnosen, Behandlungen und Schweregrad wird der Spitalaufenthalt einer Fallgruppe zugeordnet und pauschal vergütet.

Sämtliche aufgelisteten Punkte innerhalb des Fallpauschalenkatalogs bezeichnen eine Krankheit oder Störungen im und am menschlichen Körper.

Eine Gruppe im Fallpauschalenkatalog ist der Thematik Schwangerschaft, Geburt und Wochen- bett gewidmet. Sämtliche aufgelisteten Bezeichnungen dieser Gruppe liegen in der Einstufung um ein Vielfaches hinter andern Leistungen (z. B. Hüftgelenkoperation).

Das heisst, eine Hüftgelenkoperation ist für ein Spital ein Vielfaches lukrativer als eine Geburt.

Dies ist zwar verständlich, denn eine Hüftoperation ist planbar, das nötige Personal und die be- nötigte Infrastruktur können frühzeitig bereitgestellt werden. Im Gegensatz zu einer Geburt, die zwar spontan und schnell ablaufen kann, muss aber im Hintergrund bei etwelchen Komplikatio-

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nen zusätzlich ein ganzer Operationssaal mit einem grossen Personalstab frei zur Verfügung stehen. Das kostet Geld, und es ist nachvollziehbar, wenn gestützt auf diese Tatsache ein Spital erklärt, eine Geburt rentiere nicht und sei somit defizitär.

Eine natürliche spontane Geburt ist aber weder eine Krankheit noch eine Störung am menschli- chen Körper, sondern der Beginn eines neuen Lebens. Eine Geburt hat andere und zwar sehr wichtige Faktoren als bloss eine Zahl in einem System zu sein. Neugeborene Kinder sind unsere Zukunft und sind die Gesellschaft von morgen. Volkswirtschaftlich sind also Geburten, ohne ge- naue Zahlen zu kennen, eine Investition in eine Region, in den Fortbestand des Kantons und unseres Landes.

Leider nimmt die Einstufung im DRG-System keinen Bezug auf diese volkswirtschaftliche Situati- on, sondern bloss auf die Wirtschaftlichkeit einer Leistung innerhalb des Spitals.

Die Zahlen der Geburtenabteilung der Spitäler Frutigen-Meiringen-Interlaken AG zeigen, dass nach wirtschaftlicher Betrachtung und der Anwendung der Bemessungskriterien des aktuellen Fallpauschalenkatalogs eine Geburt wie bereits oben erwähnt defizitär ist. Die Leitung der fmi AG ist aus diesem Grund z. B. mit dem Anliegen an die umliegenden Gemeinden gelangt, die Geburtenabteilung mit Beiträgen zu unterstützen.

Weiter hat die Schliessung der Geburtenabteilung des Spitals Riggisberg sehr hohe Wellen ge- schlagen und ist von der betroffenen Bevölkerung immer noch nicht abschliessend akzeptiert.

Diese beiden Beispiele sind in der Schweiz bestimmt keine Einzelfälle und zeigen, dass via Spi- talversorgungsgesetz das Anliegen nicht gelöst werden kann, sondern eine Optimierung des SwissDRG-Systems auf nationaler Stufe angezeigt ist.

Antwort des Regierungsrats

Die Schliessung einer Abteilung oder eines Spitals wirft immer hohe Wellen. Das war bei der Schliessung der Spitäler Herzogenbuchsee, Jegenstorf, Sumiswald, Grosshöchstetten und Wa- tenwil vor über zehn Jahren nicht anders als letztes Jahr bei der Schliessung der Geburtsabtei- lung des Spitals Riggisberg. Der Regierungsrat hat grosses Verständnis dafür. Er ist sich be- wusst, dass sich die Bevölkerung mit ihrem Spital verbunden fühlt. Dies darf aber nicht dazu füh- ren, die Strukturen zu zementieren. Diese sind vielmehr der medizinischen Entwicklung, dem Bedarf, aber auch den finanziellen Möglichkeiten anzupassen. Im Vordergrund steht für den Re- gierungsrat dabei die Sicherstellung einer qualitativ guten, allgemein zugänglichen und wirt- schaftlich tragbaren Versorgung der Bevölkerung.

DRG-Systeme teilen die stationär behandelten Patientinnen und Patienten von Akutspitälern in medizinisch und ökonomisch homogene Fallgruppen ein. Die Kostengewichte widerspiegeln den unterschiedlichen Aufwand, der durch die Behandlung einer Patientin oder eines Patienten ent- steht. Eine Fallgruppe, die höher gewichtet wird als eine andere, ist somit für das Spital nicht lukrativer, da das Spital für die entsprechende Behandlung zwar mehr Geld bekommt, aber auch einen höheren Aufwand hat.

Der in den letzten Jahren erfolgte Übergang von der Finanzierung von Spitälern zur Finanzierung von Leistungen bedeutet, dass die Spitäler eine ihrer Infrastruktur angepasste Auslastung errei- chen müssen. Gelingt ihnen das nicht, sind sie, bzw. Teile von ihnen, defizitär. Die Zahlen der Geburtenabteilung der Spitäler Frutigen Meiringen Interlaken AG zeigen somit nicht, dass eine Geburt aufgrund der aktuellen Gewichtung gemäss SwissDRG defizitär ist, sondern dass die Infrastruktur, die für eine Geburtshilfe notwendig ist, mit der Anzahl Geburten, die die Spitäler Frutigen Meiringen Interlaken AG erreicht, nicht genügend ausgelastet werden kann. In diesem Zusammenhang ist allerdings auch darauf hinzuweisen, dass die Spitäler Frutigen Meiringen Interlaken AG als Gesamtbetrieb wirtschaftlich sehr gut da steht und 2012 einen Betriebsgewinn von 8,8 Mio. Franken ausweist.

Trotzdem greift die Motion ein wichtiges Thema auf, das sich allerdings aus Sicht des Regie- rungsrats nicht auf die Geburtsabteilungen beschränkt: Wie soll ein Spital (oder allenfalls eine Abteilung) bzw. dessen Leistungen finanziert werden, das für die Versorgung der Bevölkerung notwendig ist, das aber aufgrund seines Einzugsgebiets die Fallzahlen nicht erreichen kann, die

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notwendig wären, um wirtschaftlich zu überleben? Der Regierungsrat ist der Meinung, dass sich die Krankenversicherer auch in diesem Fall nach dem gemäss Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) geltenden Kostenteiler an der Finanzierung zu betei- ligen haben. Dieses Problem kann aber nicht über eine Anpassung des Tarifsystems SwissDRG und damit der Gewichtung einzelner Leistungen gelöst werden. Vielmehr handelt es sich um eine Frage des Tarifs, d. h. der Höhe der Abgeltung. Gemäss KVG sind die Leistungserbringer und die Krankenversicherer Tarifpartner, nicht aber der Kanton. Die betroffenen Leistungserbringer sind somit gehalten, diese Problematik in die Tarifverhandlungen mit den Versicherern einzu- bringen und entsprechende Tarifverträge abzuschliessen. Erst wenn die Verhandlungen schei- tern und kein Vertrag zustande kommt, ist es am Regierungsrat, einen genügend hohen Tarif festzusetzen, der dann im Fall einer Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht zu prüfen ist. Diese Haltung des Regierungsrats wurde den Leistungserbringern bereits mehrfach kommu- niziert.

Der Regierungsrat beantragt:

Ablehnung

Anita Luginbühl-Bachmann, Krattigen (BDP). Ich möchte gleich zu Beginn etwas klarstellen: Bei diesem Vorstoss geht es nicht um die Spitalstandortinitiative – diese lehne ich nämlich ab. Es geht auch nicht primär um die Geburtenabteilung fmi; die vorübergehende Mitfinanzierung durch die Gemeinden finde ich nicht gut. Es geht auch nicht um die Wiedereröffnung von Riggisberg; nein darum geht es nicht. Es geht um das System. Die Diskussionen, Reaktionen und auch die Emotionen zu all diesen Geschäften haben aber gezeigt, dass mit der aktuellen Berechnung und Bemessung explizit auch die Geburtenabteilungen zum Thema der DRG werden. Es zeigt sich auch, dass gegenüber dem System Zweifel angebracht sind und nach Lösungen gesucht werden sollte. Die Diskussionen, die ich in Zusammenhang mit der vorliegenden Motion mit allen Fraktionen führte, haben zudem gezeigt, dass auch an andern Orten ein Problem besteht. Ich erwähne hier insbesondere das Kinderspital, die Kinderabteilung und die Pflegenden. Gleichzeitig merke ich aber auch, dass das Anliegen innerhalb der Fraktionen eine grosse Sympathie geniesst, wobei jedoch die vorliegende Version keine eindeutige Mehrheit ergibt. Das Thema ist mir aber zu wichtig, als dass ich es jetzt abstürzen lassen würde. Und ich möchte gerne mit den Inputs, die auch der Regierungsrat in seiner Antwort gibt, eine geeignete Lösung finden. Ich gehe deshalb mit dem Thema schwanger und komme dann hoffentlich nach dem 30. März nochmals damit vor den Rat.

Ich ziehe diese Motion zurück.

Präsident. Die Motion wurde zurückgezogen.

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