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Überschüsse in öffentlichen Haushalten für Investitionen in Krankenhäuser nutzen

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P r e s s e m i t t e i l u n g

DKG fordert ein Infrastrukturprogramm zur Sicherung der Daseinsvorsorge

Überschüsse in öffentlichen Haushalten für Investitionen in Krankenhäuser nutzen

Berlin, 19. Januar 2017 – Zur Diskussion über die Überschüsse in den öffentlichen Haushalten erklärte Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) heute in Berlin:

„Der Krankenhausbereich muss an oberster Stelle stehen, wenn über den Einsatz der Überschussmittel für die öffentliche Infrastruktur nachgedacht wird. Es ist seit Jahren bekannt, dass die Investitionsmittel für die Krankenhäuser in keiner Weise mit der Entwicklung des Steueraufkommens standgehalten haben. Die Investitionsmittel wurden im Gegenteil immer weiter zurückgefahren. Auch die Beitragszuwächse bei den Krankenkassen waren immer höher als die Zuwächse bei den Betriebskostenmitteln der Krankenhäuser.

Nach Ansicht der DKG sind Investitionen sowohl im baulichen Bereich als auch bei der Digitalisierung dringend erforderlich. So sind zur Infektionsvermeidung viel mehr bauliche Investitionen in den Krankenhäusern notwendig. Auch der Ausbau der digitalen Infrastruktur und vor allem die Gewährleistung digitaler Sicherheit erfordert weit mehr Investitionsmittel als von den Bundesländern für die Krankenhäuser bereitgestellt werden. Die Krankenhäuser dürfen hier nicht alleine gelassen werden. Für die Finanzierung der Investitionen sind nach den gesetzlichen Vorschriften die Länder und damit der Staat zuständig.

Bekanntlich werden die Investitionskosten nicht in den Fallpauschalen und bei den Vergütungen für den laufenden Betrieb der Krankenhäuser berücksichtigt. Notwendig ist eine gemeinsame Investitionsinitiative unter Einbeziehung von Bundesmitteln. Von den anerkanntermaßen erforderlichen sechs Milliarden Euro, die die Krankenhäuser jährlich brauchen, zahlen die Länder derzeit nur ca. die Hälfte. Angesichts der Überschüsse muss es möglich sein, die fehlenden Mittel für die Krankenhäuser aus den Haushalten von Bund und Ländern aufzubringen.

Aber auch bei der Finanzierung der laufenden Betriebskosten gibt es in der ambulanten Notfallversorgung eklatante Unterfinanzierungen zu

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Lasten der Krankenhäuser. Hier kann nicht länger hingenommen werden, dass den Krankenhäusern Defizite aufgebürdet werden, während gleichzeitig die Beitragsüberschüsse bei den Krankenkassen und im Gesundheitsfonds steigen. Nachdem der gesetzliche Auftrag an den Bewertungsausschuss zur Verbesserung der Notfallvergütungen gescheitert ist, sind gesetzliche Anhebungen der einzige Weg aus dieser Misere.“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.956 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,2 Millionen stationäre Patienten und rund 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 94 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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