Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen
Luftfahrtbehörde
Freie
Hansestadt Bremen
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Revision: 4 Stand März 2021
1. Grundgebühr
Grundsätzliche Gebühr für die Bearbeitung des Antrags _________
Nachfolgende Tatbestände werden nur berechnet, sofern tatsächlich Verwaltungsaufwand entstanden ist.
2. Tatbestände
☐Verbrennungsmotor mit Einsatz in einer Entfernung geringer 1,5 km zu Wohngebieten _________
☐1,5km – Flughafen Bremen, Hubschrauberlandeplätze _________
☐Verfassungsorgane, Behörden, diplomatische oder konsularische Vertretungen,
internationale Organisationen, Polizei, Sicherheitsbehörden _________
☐Naturschutzgebiete _________
☐über Wohngrundstücken _________
☐Industrieanlagen _________
☐Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung _________
☐Bundesautobahnen _________
☐Bundesstraßen _________
☐Bundeswasserstraßen _________
☐Bahnanlagen _________
☐oberhalb 50m in der Kontrollzone Bremen _________
Gebührenrechner UAS – Ausnahme LuftVO
116,00 €
0,00 € 0,00 €
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Revision: 4 Stand März 2021
☐ Zusätzliche Start- und Landeorte (je 34,80 €) _________
Summe der Tatbestände _________
3. Zwischengebühr
Grundgebühr aus 1. inkl. aller Tatbestände aus 2 _________
4. Zuschläge
☐Bedeutung, wirtschaftlicher Wert oder sonstiger Nutzen (30% auf die Zwischengebühr aus 3.) _________
☐Allgemeinerlaubnis (30% auf die Zwischengebühr aus 3.) _________
☐Übersetzung auf Englisch _________
Summe Zuschläge _________
5. Gesamtgebühr
_________
Gesamtgebühr (max. 3500 € nach LuftKostV)