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Gebührenrechner der Luftfahrtbehörde Bremen für Ausnahmen von den Verboten der §§ 21a+21b LuftVO

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Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen

Luftfahrtbehörde

Freie

Hansestadt Bremen

Seite 1 von 2

Revision: 4 Stand März 2021

1. Grundgebühr

Grundsätzliche Gebühr für die Bearbeitung des Antrags _________

Nachfolgende Tatbestände werden nur berechnet, sofern tatsächlich Verwaltungsaufwand entstanden ist.

2. Tatbestände

Verbrennungsmotor mit Einsatz in einer Entfernung geringer 1,5 km zu Wohngebieten _________

1,5km – Flughafen Bremen, Hubschrauberlandeplätze _________

Verfassungsorgane, Behörden, diplomatische oder konsularische Vertretungen,

internationale Organisationen, Polizei, Sicherheitsbehörden _________

Naturschutzgebiete _________

☐über Wohngrundstücken _________

Industrieanlagen _________

Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung _________

Bundesautobahnen _________

Bundesstraßen _________

Bundeswasserstraßen _________

Bahnanlagen _________

oberhalb 50m in der Kontrollzone Bremen _________

Gebührenrechner UAS – Ausnahme LuftVO

116,00 €

0,00 € 0,00 €

0,00 € 0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

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Revision: 4 Stand März 2021

Zusätzliche Start- und Landeorte (je 34,80 €) _________

Summe der Tatbestände _________

3. Zwischengebühr

Grundgebühr aus 1. inkl. aller Tatbestände aus 2 _________

4. Zuschläge

☐Bedeutung, wirtschaftlicher Wert oder sonstiger Nutzen (30% auf die Zwischengebühr aus 3.) _________

☐Allgemeinerlaubnis (30% auf die Zwischengebühr aus 3.) _________

☐Übersetzung auf Englisch _________

Summe Zuschläge _________

5. Gesamtgebühr

_________

Gesamtgebühr (max. 3500 € nach LuftKostV)

- 0,00 €

0,00 €

116,00 €

34,80 €

0,00 € 0,00 €

34,80 €

150,80 €

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