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Anlage länderspezifische Nebenbestimmung HB der Luftfahrtbehörde Bremen zum Antrag UAS Geo-Zonen

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Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen

Luftfahrtbehörde Freie

Hansestadt Bremen

Anlage länderspezifische Nebenbestimmungen im Bundesland Bremen

Folgende länderspezifische Nebenbestimmungen werden in die gemeinsame Allgemeinerlaubnis für den Betrieb in Bremen aufgenommen.

• Der horizontale seitliche Mindestabstand zu unbeteiligten Wasserfahrzeugen beträgt 25 m.

• Werden zum Starten oder Landen öffentliche Flächen genutzt, muss der Betrieb mit dem zuständigen Ordnungsamt oder der zuständigen Stelle für die Grünanlagen abgestimmt werden. Das Ordnungsamt oder die Polizei kann den Betrieb des unbemannten Luftfahrtsystems untersagen oder einstellen lassen, wenn dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist.

• Für den Überflug von Hafenanlagen ist das Hansestadt Bremische Hafenamt um Erlaubnis zu fragen.

Referenzen

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