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Mitteilung Nr. 85/2020 Leistungsbewertung Q 2.2- Verzicht auf noch ausstehende Klausurleistungen

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Academic year: 2022

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Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung · Rembertiring 8-12 · 28195 Bremen

An die Oberschulen, Gymnasien und

Abteilungen Gymnasium der Sekundarstufe II im Lande Bremen

sowie die Schule für Erwachsene Bremen und die Abendschule Bremerhaven

Mitteilung Nr 85/2020

Auskunft erteilt Dr. Barbara Leidinger Zimmer Nr. 228 Tel. 0421 361-6723

E-Mail: barbara.leidinger

@bildung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 21-4

Bremen, 17.03.2020

Leistungsbewertung im laufenden Halbjahr des zweiten Jahres der Qualifikationsphase (Q 2.2) der Gymnasialen Oberstufe und des Beruflichen Gymnasiums

Verzicht auf noch ausstehende Klausurleistungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit verfüge ich: Infolge der Einstellung des Unterrichtsbetriebes ab dem 16.03.2020 (vgl. Erste Verfügung zum Corona-Virus vom 13.03.2020) auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes entfallen die in Einzelfällen noch ausstehenden Klausuren des laufenden zweiten Halbjahres der Qualifikationsphase (Q. 2.2) ersatzlos. Die Noten für das laufende Halbjahr Q. 2.2 sind auf Basis der in diesem Halbjahr (Januar – März 2020) erhobenen Leistungen zu erteilen, ggf. sind erbrachte Klausurersatzleistungen für die Notengebung mit heranzuziehen.

Dringende Empfehlung:

Denjenigen Schülerinnen und Schülern, die bisher keine Klausur in Abiturlänge gemäß

§ 12 Abs. 5 GyO-VO oder § 9 Abs. 5 BGy-VO schreiben konnten, soll dieses zu Übungszwecken im häuslichen Umfeld per E-Learning oder per E-Mail ermöglicht werden.

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag

gez. Dr. Barbara Leidinger

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