• Keine Ergebnisse gefunden

Mitteilung Nr. 13/2020 Ausschreibung von Ostercamps 2020

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Mitteilung Nr. 13/2020 Ausschreibung von Ostercamps 2020"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Eingang: Dienstgebäude: Bus / Straßenbahn: Sprechzeiten: Neue Bankverbindungen:

Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestelle montags bis freitags Deutsche Bundesbank

28195 Bremen Hauptbahnhof von 9:00 - 14:00 Uhr IBAN: DE 16 2500 0000 0025 0015 30 Sparkasse Bremen

IBAN: DE 73 2905 0101 0001 0906 53

Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung · Rembertiring 8-12 · 28195 Bremen

An die Oberschulen und Gymnasien der Stadtgemeinde Bremen

Auskunft erteilt Julia Le Dem Zimmer 230

Tel. +49 421 361 16957 Fax +49 421 496 16957 E-Mail: Julia.LeDem@bil- dung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 200-223-1-1/2020-1-1 Bremen, 13.01.2020

Mitteilung 13/2020

Ausschreibung von Ostercamps 2020 Sehr geehrte Damen und Herren,

Ostercamps sind eine besondere Fördermaßnahme für Schülerinnen und Schüler der Sekun- darstufe I in den Osterferien. Die Maßnahme zielt auf die Sicherung der Bildungsstandards durch Überwindung individueller Kompetenzrückstände.

Innerhalb dieses Rahmens sind Schwerpunkte:

 die frühe Förderung von Schülerinnen und Schülern am Beginn der Sekundarstufe I,

 die abschlussbezogene Förderung am Ende der Sekundarstufe I sowie

 die Förderung relativ leistungsschwacher Schülerinnen und Schüler der Gymna- sien.

Auch im Jahr 2019 besteht für die bewährten sowie für neue Ostercamp-Schulen die Möglich- keit, ein Ostercamp durchzuführen und dabei von der Senatorin für Kinder und Bildung finan- ziell unterstützt zu werden. In der Vergangenheit führten folgende Schulen Ostercamps durch:

In einem Ostercamp werden Schülerinnen und Schüler einer Schule durch i.d.R. externe För- derkräfte an acht Werktagen in den Osterferien i.d.R. fünf Zeitstunden täglich gefördert.

324 Gymnasium Links der Weser 404 Wilhelm-Olbers-Oberschule 431 Roland zu Bremen Oberschule 436 Wilhelm-Kaisen-Oberschule 440 Oberschule im Park

443 Oberschule an der Egge 444 Neue Oberschule Gröpelingen 509 Oberschule In den Sandwehen

(2)

Der Lernprozess ist rhythmisiert. Individuelles Lernen sowie Methodenlernen sind inten- diert.

Schulen können in einem Ostercamp kooperieren, wobei die Antragsstellung und weitere Ver- bindlichkeiten bei einer Schule liegen. Die Abrechnung erfolgt über den Förderverein der Schule. Nach Abschluss der Maßnahme reicht die Schule eine Liste der geförderten Schü- lerinnen und Schüler ein. Am Ende des Schuljahres nimmt die Schule verbindlich an einer Kurzevaluation des Ostercamps teil und erhebt dazu die Leistungsentwicklung der geförder- ten Schülerinnen und Schüler sowie deren Entwicklung in den Bereichen Lern- und Arbeits- verhalten sowie Sozialverhalten.

Das Zentrum für unterstützende Pädagogik (ZuP) der jeweiligen Schule koordiniert das Os- tercamp. Die Fachlehrerinnen und -lehrer bereiten das Ostercamp vor und nach:

1. Information und Zielvereinbarung zwischen Fachlehrer/in und Schüler/in zur Überwin- dung von individuellen Kompetenzrückständen

2. Übergabe von Informationen zu individuellen Kompetenzrückständen sowie von geeig- netem Lernmaterial durch die Fachlehrer/innen an die Förderkräfte

3. Auswertungsgespräch zwischen Förderkräften und Fachlehrer/innen im Anschluss an die Maßnahme

Interessierte Schulen können ab sofort einen Antrag auf Förderung eines Ostercamps stel- len (Formular in der Anlage). Sie können in Ihrer vorläufigen Kostenkalkulation davon ausge- hen, dass pro Teilnehmer/in ca. 80,- € zur Verfügung stehen.

Einsendeschluss (Eingang) ist der 28. Februar 2020.

Sollte die Nachfrage die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen, trifft die Senatorin für Kinder und Bildung eine Auswahl nach folgenden Gesichtspunkten:

 Der Antrag trifft die inhaltlichen und formalen Kriterien.

 Ostercamps finden in regionaler Ausgewogenheit statt.

 Zur Berücksichtigung der Benachteiligung von Schülerinnen und Schülern kann der Sozialindikator herangezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez.

Dr. Veit Sorge

Anlage: Formular „Antrag auf Förderung eines Ostercamps“

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

 Darstellung der geplanten Maßnahmen und Aktivitäten in den Kompetenzbereichen Integration europäischer Themen, Fremdsprachen, projektorientierte Schul- (Partner- schaften),

europäischer Themen, Fremdsprachen, projektorientierte Schul- (Partnerschaften), Praktika und Öffentlichkeitsarbeit, Medienkompetenz sowie Schulprogramm, Personalentwicklung

Hinweise zur schriftlichen Prüfung in Englisch und Französisch  .

für neu eingestellte Lehrpersonen und Lehrmeister_innen zum August 2020 (Regionen für diesen Termin werden nach Schuljahresbeginn festgelegt) Das LIS wird dazu auch noch

Die Deutsche Schülerakademie ist als Maßnahme der Begabtenförderung von der Kultusminis- terkonferenz anerkannt und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie vom

„Sozialen Tag“ auf, an dem bundesweit Schülerinnen und Schüler für einen Tag arbeiten, statt zur Schule zu gehen und mit ihrem Lohn Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen

2.1 Während der Sommerferien ist sicherzustellen, dass dringende Aufgaben erledigt werden kön- nen und eine Erreichbarkeit gewährleistet ist. Es ist daher erforderlich, dass

Bitte mailen Sie den ausgefüllten Antrag bis 28.02.2020 an die Senatorin für Kinder und Bildung, Frau Le