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Rapid Exchange of Information System (RAPEX)

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September 2019

Gefährliche Bauprodukte/

RAPEX Schnellwarnsystem Was ist RAPEX und welche Zielen werden damit verfolgt?

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist das Schnellwarnsystem der Europäischen Union für sog. non-food Produkte (ausgenommen Nahrungs- und Arz- neimittel sowie medizinische Geräte), die einer Harmonisierungsrechtsvorschrift (Richtlinie, Verordnung) unterliegen und mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind.

In der Europäischen Union existieren für über 30 Bereiche (Sektoren) Harmonisie- rungsrechtsvorschriften. Ein solcher Bereich ist der Bausektor mit der EU- Bauproduktenverordnung (VO (EU) Nr. 305/2011).

Im RAPEX-System wird über die mit einem Produkt verbundenen Gefahren sowie über Maßnahmen informiert, die zur Vermeidung oder Einschränkung der Verwen- dung von gefährlichen Produkten getroffen wurden. Dies können zum Beispiel Rück- nahme- oder Rückrufaktionen sein. Dabei erfasst RAPEX sowohl Maßnahmen der einzelstaatlichen Marktüberwachungsbehörden als auch freiwillige Maßnahmen von Herstellern und Händlern.

Ein besonderer Fokus der Arbeit der Marktüberwachungsbehörden liegt darauf, durch Kontrollen jene Produkte zu identifizieren, von denen eine Gefahr für die Ge- sundheit und Sicherheit der Verwender ausgeht. Das RAPEX-System dient hierbei zur gegenseitigen europaweiten Information der Behörden sowie der EU-Kommission und zur Warnung der Öffentlichkeit.

Wann und wie erfolgt eine RAPEX-Meldung?

Die Bedingungen für eine RAPEX-Meldung sind in Artikel 22 der Marktüberwa- chungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 765/2008) niedergelegt. Demnach veran- lasst eine Marktüberwachungsbehörde eine Meldung, wenn ein Produkt auf dem Markt bereitgestellt wurde, mit dem eine ernste Gefahr verbunden ist und für das ei- ne marktbeschränkende Maßnahme getroffen wurde, die über das Gebiet des be- troffenen Mitgliedsstaats hinausreicht. Die Entscheidung, ob mit einem Produkt eine ernste Gefahr verbunden ist, wird auf der Grundlage einer angemessenen Risikobe- wertung getroffen (vgl. Artikel 20 VO (EG) Nr. 765/2008).

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In Deutschland stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) den Informationsaustausch zwischen den Marktüberwachungsbehörden, der Europä- ischen Kommission und den Mitgliedstaaten sicher. RAPEX-Meldungen für harmoni- sierte Bauprodukte werden vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), der ge- meinsamen Marktüberwachungsbehörde der Länder, bearbeitet.

Welche Informationen enthält eine RAPEX-Meldung?

Die Meldung zur Warnung der Öffentlichkeit beinhaltet Informationen über die von einem Produkt ausgehenden Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Ver- wender bzw. Nutzer von Bauwerken. Dies umfasst Angaben zur Produktidentifizie- rung, die Art des Risikos und die getroffenen Maßnahmen.

Wann wird eine RAPEX-Meldung gelöscht?

Die Löschung einer RAPEX-Meldung erfolgt auf Antrag des meldenden Mitglieds- staates, wenn die RAPEX-Meldekriterien nicht erfüllt sind, sodass die Meldung nicht mehr gerechtfertigt ist oder wenn das Produkt nachweislich nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt wird.

Wo werden RAPEX-Meldungen veröffentlicht?

Auf ihrer Homepage veröffentlicht die Europäische Kommission jeden Freitag eine Übersicht über Produkte, die mit einer Gefahr verbunden sind.

Die Meldungen speziell zu harmonisierten Bauprodukten können Sie unter folgen- dem Link abrufen, indem Sie in der Kategorie „Bauprodukte“ suchen:

https://ec.europa.eu/consumers/consumers_safety/safety_products/rapex/alerts/?eve nt=main.search&lng=de#searchResults

Außerdem finden sich deutschsprachige Auszüge der RAPEX-Meldungen in der Da- tenbank der BAuA "Gefährliche Produkte in Deutschland" wieder:

https://www.baua.de/DE/Themen/Anwendungssichere-Chemikalien-und- Produk-

te/Produktsicherheit/Produktinformation/Datenbank/Produktsicherheit_form.html?nn=

8684884&meldev.GROUP=1&prodkat.GROUP=1

Beispiel einer RAPEX-Meldung für ein harmonisiertes Bauprodukt

2018 ging beim DIBt eine Anzeige hinsichtlich erhöhter Formaldehyd-Werte bei Spanplatten nach EN 13986 (Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen) ein. Es

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bestand der Verdacht, dass die seitens des Herstellers erklärte Angabe zum Formal- dehyd-Wert in seinen Spanplatten nicht eingehalten werde. Die veranlassten Pro- duktprüfungen bestätigten dies. Der tschechische Hersteller wurde informiert und aufgefordert Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Der Hersteller stoppte die Ausliefe- rung, nahm bereits ausgelieferte, mangelhafte Produkte vom Markt zurück und in- formierte die Endkunden über mögliche Gefahren je Einbausituation (vgl. RAPEX- Meldung A12/1543/18).

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Rechtsgrundlagen

• Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (Marktüberwachungsverordnung)

• Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (EU-Bauproduktenverordnung)

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Zentrale Postanschrift

Contrescarpe 72 Tel.: +49 421 361 2407

28195 Bremen Fax: +49 421 361 2050

Internet: E-Mail: office@umwelt.bremen.de

https://www.bauumwelt.bremen.de/

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