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KfW-Information für Multiplikatoren
29.12.2021
Thema dieser Ausgabe:
Unternehmensfinanzierung Inhalt
Produkte Themen
Unternehmensfinanzierung ››
1.
KfW-Sonderprogramm 2020:
KfW-Unternehmerkredit 037/047
ERP-Gründerkredit – Universell mit Haftungsfreistellung
075/076
Direktbeteiligung für Konsortial- finanzierung
855;
KfW-Schnellkredit 2020 078
Verlängerung der Frist zur Antragstellung bis zum 30.04.2022
2.
KfW-Sonderprogramm 2020:
KfW-Unternehmerkredit 037/047
ERP-Gründerkredit – Universell mit Haftungsfreistellung
075/076;
KfW-Schnellkredit 2020 078
Anpassung der Programme ab 01.01.2022
3. ERP-Beteiligungsprogramm 100/104
3.1. Weitere Verlängerung der befristeten Erhöhung des Regel-Höchstbetrages sowie der befristeten Aufhebung der notwendigen Eigenkapitalparität 3.2. Datenliste Subventionserhebliche Tatsachen Service-Informationen ››
Seite 2 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom 29.12.2021
Unternehmensfinanzierung 1. KfW-Sonderprogramm 2020:
KfW-Unternehmerkredit (037/047),
ERP-Gründerkredit – Universell mit Haftungsfreistellung (075/076), Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung (855);
KfW-Schnellkredit 2020 (078):
Verlängerung der Frist zur Antragstellung bis zum 30.04.2022
Der "Befristete Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19" der EU-Kommission wurde verlängert. Die hierauf beruhenden Bundes- regelungen "Fünfte Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" und "Bundesregelung Beihilfen für niedrigverzinsliche Darlehen 2020" wurden der EU-Kommission ebenfalls zur Verlängerung vor- gelegt und von ihr genehmigt. Auf dieser Basis wird die Antragstellung für die KfW-Sonderprogramme 2020 sowie den KfW-Schnellkredit 2020 bis zum 30.04.2022 ermöglicht. Der Darlehensvertrag mit dem (End)Kreditnehmer muss spätestens zum Zeitpunkt des Ablaufs des Befristeten Rahmens, das heißt am 30.06.2022 abgeschlossen sein; das gilt auch für KfW-Zusagen aus 2021.
Die Verlängerung haben wir in den Merkblättern und den entsprechenden Formularen abgebildet.
Diese stehen Ihnen im KfW-Partnerportal zur Verfügung.
Seite 3 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom 29.12.2021
2. KfW-Sonderprogramm 2020:
KfW-Unternehmerkredit (037/047),
ERP-Gründerkredit – Universell mit Haftungsfreistellung (075/076);
KfW-Schnellkredit (078):
Anpassung der Programme ab 01.01.2022
Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit – Universell mit Haftungsfreistellung und Lauf- zeiten von mehr als sechs Jahren wird die Kreditobergrenze von bisher 1,8 Mio. Euro auf 2,3 Mio.
Euro erhöht. Anträge können ab 01.01.2022 über BDO gestellt werden.
Im KfW-Schnellkredit gelten künftig folgende Kreditobergrenzen:
• für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten: 2,3 Mio. Euro (bisher 1,8 Mio. Euro)
• für Unternehmen mit mehr als zehn und bis zu 50 Beschäftigten: 1,5 Mio. Euro (bisher 1,125 Mio. Euro)
• für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten: 850.000 Euro (bisher 675.000 Euro)
Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 % des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.
Die Änderungen haben wir in den Merkblättern abgebildet. Diese stehen Ihnen im KfW-Partnerportal zur Verfügung.
Seite 4 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom 29.12.2021
3. ERP-Beteiligungsprogramm (100/104):
3.1. Weitere Verlängerung der befristeten Erhöhung des Regel-Höchstbetrages sowie der befristeten Aufhebung der notwendigen Eigenkapitalparität
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wurden die bereits bis zum 31.12.2021 verlängerten Corona-bedingten Nachträge der Rückgarantie-Erklärungen gegenüber den Bürgschaftsbanken bis zum 30.06.2022 verlängert (Antragsfrist: 30.04.2022). Somit behalten die Änderungen hinsichtlich des Beteiligungsbetrages bis zum 30.06.2022 Gültigkeit:
• Der Regel-Höchstbetrag wird von bisher 1,25 Mio. Euro auf nunmehr 2,5 Mio. Euro angehoben.
• Die bislang notwendige Eigenkapitalparität (die Beteiligung soll das vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen) entfällt.
3.2. Datenliste Subventionserhebliche Tatsachen
Im Rahmen der Beantragung dieses Förderkredites, der ausschließlich über den Papierantrag läuft, muss der Kunde die Datenliste bei Antragstellung erhalten und die Kenntnisnahme bei Ihnen wie folgt bestätigen.
Die Papieranträge für das ERP-Beteiligungsprogramm sind in der Vorhabensbeschreibung unter Ziffer 5. mit folgenden Angaben zur Subventionserheblichkeit zu ergänzen:
"Mir ist bekannt, dass die Angaben in Punkt 2 bis 7 gemäß dem jeweiligen Programm-Merkblatt (bei ERP-Krediten gemäß den "Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln" in Verbindung mit den Punkten "Antragsberechtigte" und "Verwendungszweck" der Programmrichtlinien für ERP- Programme) subventionserheblich im Sinne von § 264 StGB in Verbindung mit § 2 Subventionsgesetz sind. Ferner habe ich die "Datenliste Subventionserhebliche Tatsachen" für das ERP-Beteiligungs- programm, die der konkretisierenden Bezeichnung der einzelnen subventionserheblichen Tatsachen dient, zur Kenntnis genommen."
In dem Zusammenhang wird auch der Merkblatttext zur Subventionserheblichkeit zum 01.01.2022 angepasst. Die Datenliste und das neue Merkblatt stehen Ihnen im KfW-Partnerportal zur Verfügung.
Seite 5 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom 29.12.2021
Service-Informationen
Die aktualisierten Merkblätter, Formulare sowie die Infoblätter können im Archiv Ihres Partner- bereichs heruntergeladen werden (www.kfw.de/partnerportal).
Alternativ können Sie die Dokumente auch über den zentralen Bestellservice der KfW beziehen:
Zentraler Bestellservice: Servicenummer: 0800 539 9001 – kostenfreie Rufnummer;
E-Mail: bestellservice@kfw.de
KfW-
Bestellnummer
Produkt-
Nummer Bezeichn Dokument
ung Stand
600 000 0188 037/047 Merkblatt KfW-Unternehmerkredit 01.01.2022 600 000 4523 075/076 Merkblatt ERP-Gründerkredit – Universell mit
Haftungsfreistellung 01.01.2022
600 000 4525 078 Merkblatt KfW-Schnellkredit 01.01.2022
600 000 4518 855 Merkblatt Sonderprogramm "Direktbeteiligung für
Konsortialfinanzierung" 01.01.2022 600 000 0191 100/104 Merkblatt ERP-Beteiligungsprogramm 01.01.2022 600 000 4524 078 Formular Ergänzende Angaben zum Antrag:
KfW-Schnellkredit 2020 01.01.2022 600 000 4517 037/047,
075/076, Formular Ergänzende Angaben Sondermaßnahme
Corona-Hilfe 01.01.2022
600 000 4537 037/047,
075/076 Formular
Ergänzende Angaben Sondermaßnahme Corona-Hilfe – Einzelfallentscheidung gesundete Unternehmen
01.01.2022
600 000 4527 855 Formular Bestätigung des Finanzierungspartners 01.01.2022 600 000 4529 078 Infoblatt Datenliste Subventionserhebliche
Tatsachen KfW-Schnellkredit 2020 01/2022 600 000 4937 100/104 Infoblatt Datenliste Subventionserhebliche
Tatsachen ERP-Beteiligungsprogramm 01/2022
Ihre Fragen beantworten Ihnen gerne die Beraterinnen und Berater unseres Infocenters von Montag bis Freitag unter folgender kostenfreier Rufnummer:
Unternehmensfinanzierung (08:00 – 18:00 Uhr): 0800 539 9001