• Keine Ergebnisse gefunden

Mitteilungsblatt ERNTEDANK der Gemeinde Berngau. Nr. 448 Oktober Jahrgang

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Mitteilungsblatt ERNTEDANK der Gemeinde Berngau. Nr. 448 Oktober Jahrgang"

Copied!
28
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Bahnhofstraße 12, 92318 Neumarkt Telefon 09181/29 12-0 Fax 09181/29 12-150 E-Mail info@vg-neumarkt.de Internet www.vg-neumarkt.de ÖFFNUNGSZEITEN

Mo., Di. 08.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 17.00 Uhr Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr Nachmittag geschlossen Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr 13.00 bis 18.00 Uhr Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Einwohnermeldeamt zusätzlich geöff net

Mo., Di., Do. von 12.00 bis 13.00 Uhr Freitag von 12.00 bis 15.30 Uhr Gemeinde Berngau

www.berngau.de

Rathaus Berngau 09181/2912-0 Amtsstunden des Bürgermeisters Dienstag 17.00 – 19.00 Uhr und täglich nach Vereinbarung Bürgermeister Thomas Meier 09181/2912-300

bgm.meier@vg-neumarkt.de Bauhof Berngau

Bereitschaft 0160/7070336 Wasserwart für Berngau,

Allershofen und Tyrolsberg Peter Pröll 0170/8341455

Zweckverband Sondersfelder Gruppe 09179/949080 Wasserhaus 09179/949881 Deponie- und Klärwärter Röckersbühl Helmut März 09179/1533 Waldwart Berngau

Georg Kotzbauer 0170/2807030 Generationennetzwerk Berngau Christine Häring 0157/80454700 Sprechzeiten in der Alten Knabenschule Donnerstag 16.00 – 18.30 Uhr Quartiersmanagement Berngau Wolfgang Wild 0170/7141400 qm@berngau.de

Nachbarschaftshilfe Berngau Gisela Rauscher 09181/254494 Karin Deß 09181/905860

Grund- und Mittelschule Berngau 09181/2971-0

schuleberngau@t-online.de

Kindertagesstätte St. Peter und Paul 09181/6197

kita.berngau@bistum-eichstaett.de Pfarr- und Gemeindebücherei Berngau 09181/2651510

Wichtige Rufnummern

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 Feuerwehr Notarzt Rettungsdienst: 112 Krankentransport: 0941/19-222 Polizei: 110

Giftnotrufzentrale Bayern: 089/19-240

Mitteilungsblatt

der Gemeinde Berngau Nr. 448

Oktober 2021 38. Jahrgang

ERNTEDANK 2021

(2)

Hinweis der Redaktion

Die nächste Ausgabe erscheint ab 15. November 2021 Redaktionsschluss: 4. November 2021

Beiträge bitte per E-Mail an mtb.berngau@vg-neumarkt.de

Neues vom Einwohnermelde- und Standesamt

Einwohner am 01.09.2021...2593

Zuzüge...1

Wegzüge ...6

Geburten...2

Sterbefälle ...1

Einwohner am 30.09.2021...2589

Nebenwohnsitze ...95 Geburten

Luca Toni Lößl, Berngau, Ringstraße

Maximilian Daniel Schmid, Berngau, Am Plan Sterbefall

Gabriele Marianne Schmid, Wolfsricht

Die Gemeinde gratuliert den Jubilaren

bis zum 15. November 2021

zum 94. Geburtstag

Theresia Schmid, Berngau, Freystädter Straße zum 91. Geburtstag

Maria Schmid, Berngau, Buchbergstraße zum 86. Geburtstag

Johann Fiehl, Berngau, Tyrolsberger Straße zum 84. Geburtstag

Manfred Bschorr, Röckersbühl, Am Hang zum 82. Geburtstag

Jakob Nunner, Berngau, Kirchenstraße Karl Härtl, Berngau, Schulstraße

Martin Inzenhofer, Röckersbühl, Hauptstraße zum 81. Geburtstag

Margot Simon, Berngau, Kirchenstraße zum 80. Geburtstag

Josef Pröpster, Mittelricht zum 70. Geburtstag

Mathilde Blank, Tyrolsberg, Am Lehmfeld Hedwig Distler, Berngau, Eichenstraße zum 65. Geburtstag

Manfred Bösl, Berngau, Neumarkter Straße Giovanni Suma, Berngau, Am Eberhard zum 60. Geburtstag

Monika Soschinka, Röckersbühl, Am Brückl Christa Gräfensteiner, Berngau, Schulstraße Johann Münch, Berngau, Ringstraße

Anita Schellenberger, Berngau, Reifensteinstraße Xaver Obermeier, Allershofen

zum 50. Hochzeitstag

Appolonia und Rudolf Brandl, Berngau, Neumarkter Straße Galina und Viktor Foos, Berngau, Lärchenstraße

zum 25. Hochzeitstag

Renate und Michael Federl, Berngau, Ringstraße

Hinweis der Redaktion

Soweit eine namentliche Veröffentlichung von Jubi- laren, Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen im Mitteilungsblatt nicht erwünscht ist, bitte rechtzeitig

bei der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.

(09181/2912-100) melden.

Von der Gemeinde

16. GR-Sitzung am 22.09.2021

Sitzungsniederschrift - Öffentlicher Teil

Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils

der 15. Sitzung vom 14.07.2021

Beschluss

„Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 15. Sitzung des Gemeinderates Berngau der Wahlperiode 2020/2026 vom 14.07.2021, die den Mitgliedern des Gemeinderates zugestellt worden ist, wird vollinhaltlich genehmigt.“

Ehrung Schulabgänger

1. BGM Thomas Meier begrüßte die diesjährigen Schulabgänger aus der Gemeinde, die anlässlich ihrer herausragenden Leistun- gen geehrt wurden:

Leon Ochsenkühn, Mittelricht, Knabenrealschule, Abschlussnote 1,30 Marie Plamp, Berngau, Mädchenrealschule, Abschlussnote 1,17 (nicht persönlich anwesend)

Silas Maier, Röckersbühl, Knabenrealschule, Abschlussnote 1,08 Selina Schmid, Berngau, Mädchenrealschule, Abschlussnote 1,08 Madlen Tischner, Berngau, Fachoberschule, Abschlussnote 1,00 BGM Meier gratulierte herzlich und überreichte als Anerkennung einen Gutschein vom Neuen Markt und eine Rose. Er wünschte den Geehrten alles Gute für ihren weiteren Lebensweg.

Vorstellung Konzept „Mitfahrerbank“ durch Frau Campanella von der Regina GmbH

1. BGM Thomas Meier begrüßte Frau Alexandra Campanella, Regionalmanagerin bei der REGINA GmbH des LK Neumarkt i.d.OPf., die das landkreisweite Konzept der Mitfahrbänke vor- stellte.

(3)

einrichten wohlfühlen

QUALITÄT BERATUNG

Unterfeldstr. 2 - 92318 Neumarkt-Stauf Tel:09181/6089

EINRICHTUNG

www.einrichtung-stauf.de

FÜR EIN SCHÖNES ZUHAUSE

Wir planen für Sie

Neumarkter Strasse 20

92361 Berngau Telefon: 09181 / 51 29 707

www.berngauerhof.de

Öffnungszeiten: Mittwoch-Freitag ab 1700 Uhr Samstag/Sonntag/Feiertag ab 1100 Uhr Außerhalb unserer Öffnungszeiten nach Absprache.

r .

www.berngauerhof.de

Ab sofort sind wir wieder mit Innengastronomie und Biergartenbetrieb für euch da,

auch für Familienfeiern aller Art:

Mittwoch, Donnerstag und Freitag ab 17.00 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertags ab 11.00 Uhr

Gerne könnt ihr auch weiterhin unsere Speisen nach Hause holen, einfach bestellen unter:

09181 / 51 29 707 Bitte reserviert eure Plätze im Innen- und Außenbereich

Es gilt die 3G - Regelung

Im Außenbereich Bewirtung ohne 3G- Regeln, Innenbereich nur für Geimpfte,

Genesene oder Getestete* Personen - Es besteht Vorzeigepflicht der je-

weiligen Dokumente Bitte beachten Sie die aktuellen Re-

gelungen des Bayerischen Staats- ministeriums und die bayerische

Krankenhausampel

*Corona Ampel auf Gelb und Rot nur mit PCR Test

wir freuen uns auf euren Besuch bei uns, euer Team vom Berngauer Hof Küchenbetrieb: wochentags 18.00 Uhr bis 20.30 Uhr wochenende 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr und 17.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Alois-Senefelder-Straße 35 92318 Neumarkt-Stauf

Telefon (0 91 81) 6 98 60 88

www.glas-goetz.de Besuchen Sie unsere

neue Ausstellung!

Herzlich Willkommen

am neuen Firmensitz in Röckersbühl

mail@natursteine-mauritz.de www.natursteine-mauritz.de

Mobil: 0171/8071142

MS Natursteine Am Espan 6

92361 Röckersbühl

Keine Lust auf Grabpflege?

Eine Alternative:

Baumbestattung.

Am Sand 26 92318 Neumarkt-Holzheim

09181/41045 www.bestattungen-haeusler.de

(4)

Das Projekt Mitfahrbänke ist Bestandteil der Umsetzung des Re- gionalmanagement-Konzepts „Mobil und versorgt im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.“. Schwerpunkt sind Nahversorgung und Mobi- lität. Hierzu sollen verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden.

Bis März 2022 sollen in mindestens vier Gemeinden Mitfahrbänke installiert sein, bis März 2023 in mindestens sieben Kommunen.

Bisherige Standorte sind:

1. Lauterhofen (innerorts): Brunner Straße/Lauterachstraße/

Gleisnach <-> Norma

2. Postbauer-Heng: OT Köstlbach Kreuzung <-> Postbauer-Heng Ortsmitte bei Rathaus

3. Sengenthal (innerorts): Ortsmitte <-> neue Norma an der B299 4. Seubersdorf (ortsübergreifend): Regensburger Str. (B8) <->

Velburg, Berching, Parsberg, Neumarkt -> „Gegenbank“ fehlt

Standorte in Planung sind Lupburg, Parsberg, Freystadt, Mühl- hausen und Berngau.

Eine Mitfahrbank ist eine Bank mit einem gut sichtbar angebrach- ten Hinweisschild. Auf diesem steht das entsprechende Ziel. Das Hinweisschild wird aufgeklappt und man wartet, bis ein Fahrer anhält und einen mitnimmt. Die Mitfahrbank soll die Linien- und Rufbusse, die Anruf-Sammel-Taxis (AST) und den ÖPNV insge- samt ergänzen.

Frau Campanella informierte, dass die Kosten bei ca. 1.000,- € incl. einer Bank liegen, bei einer bereits vorhandenen Bank entsprechend weniger. Bisher aufgestellte Bänke sehen jedoch unterschiedlich aus. Das Ziel wären einheitliche Bänke. Für die Wiedererkennung sollten zumindest die Schilder einheitlich mit dem AOM-Logo gestaltet sein.

Eine Regionalmarketing-Offensive aus Oberfranken hat das Thema näher betrachtet. Frau Campanella wird 1. BGM Thomas Meier die Ergebnisse zur Verfügung stellen. Ein Fazit ist, dass Jugendliche erst ab 16 Jahren die Bänke nutzen sollten.

Frau Campanella berichtete von Gesprächen mit Frau Häring vom Generationenmanagement und den beiden Damen der Nachbar- schaftshilfe Berngau. Ein guter Standort für die Bank könnte „Am Plan“ sein, alternativ an der Bushaltestelle “Berngau-Reifenstein“

oder an der Bushaltestelle „Am alten Sportplatz“, eventuell auch in den Ortsteilen.

Mögliche Richtungen sind Möning/Freystadt, Postbauer-Heng, Neumarkt-Zentrum oder Neumarkt-Real, Sengenthal Norma oder Mühlhausen.

Die Bürger sollen hierbei unbedingt mit eingebunden werden.

In der nächsten ILE- bzw. AOM-Sitzung sollen das Konzept und erste Ergebnisse vorgestellt werden. Die Aktion soll auch über die neue ÖPNV-Website des Landkreises kommuniziert werden.

Anschließend verwies Frau Campanella auf einen Artikel bei nordbayern.de vom 16.11.2020: „Trampen im Sitzen liegt voll im Trend“: https://www.nordbayern.de/region/trampen-im-sitzen-liegt- voll-im-trend-1.10609284

Nachgefragt wurde, ob auch in Neumarkt Bänke aufgestellt wer- den, damit man auch wieder zurück nach Berngau kommt. Frau Campanella bestätigte dies.

Hierzu wurde erinnert, dass das Thema vor einigen Jahren im GR im Gespräch war und aus verschiedenen Gründen abgelehnt wurde, unter anderem weil man es als Konkurrenz zum ÖPNV sieht. Frau Campanella sagte dazu, es soll eine Ergänzung und keine Konkurrenz zum ÖPNV sein. Rückmeldungen bzw. Nut- zungszahlen gibt es bisher leider nicht.

Seitens des GR wurde von der Mitfahrbank in Lauterhofen, be- richtet, an der regelmäßig vorbeigefahren wird. Bereits mehrmals wurden dort sitzende Personen angesprochen und eine Mitfahrge- legenheit angeboten, keiner wollte mitfahren. Bezüglich des Min- destalters gab es Bedenken, dass ein Autofahrer nicht erkennen kann, ob die wartende Person über 16 Jahre alt ist. Nachgefragt wurde, ob der Autofahrer das kontrollieren soll. Frau Campanella bestätigte, dass diese Vorgabe nicht durchdacht ist und schlecht kontrolliert werden kann.

Auf die Anfrage, wie die Versicherungsfrage gelöst ist bzw. wer haftet, wenn während der Fahrt etwas passiert, erklärte Frau Campanella erklärte hierzu, dass dann die private Haftpflichtver- sicherung greift.

1. BGM Thomas Meier ergänzte, dass das Projekt über REGINA gefördert wird, daher könnte man ohne große Kosten mit einer Bank einen Versuch starten. Ggf. könne man auch eine AOM-För- derung zum Errichten dieser Haltestelle beantragen.

Beschluss

„Die Gemeinde Berngau beteiligt sich an der landkreisweiten Aktion „Mitfahrbänke“ und prüft die Umsetzung zusammen mit der REGINA GmbH.“

Deckblatt 23 zum Flächennutzungs- und Landschafts- plan der Gemeinde Berngau sowie vorhabenbezogener Bebauungsplan für ein Sondergebiet „SO Photovoltaik Geierin“

Vorstellung der Planung

1. BGM Thomas Meier begrüßte Herrn Stefan Baschel als Vertreter der Fa. Ostwind sowie Frau Yvonne Hammes vom Landschafts- architekturbüro Raum & Zeit, das bereits seit 35 Jahren besteht und u.a. die PV-Anlage bei Mühlhausen mitgeplant hat.

Herr Baschel stellte die Planungen zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde Berngau sowie den vorhabenbe- zogenen Bebauungsplan für das Sondergebiet „SO Photovoltaik Geierin“ vor. Folgende Eckdaten wurden genannt:

• Ca. 5,6 MWp Leistung

• Ca. 5,6 ha Fläche

• Versorgt bis zu 2.500 Haushalte bzw. 5.000 Personen

• Spart jährlich bis zu 5.000 t CO2

Frau Hammes führte aus, dass das Grundstück bestmöglich ge- nutzt werden soll. Der Eingriff in die Natur durch die PV-Anlage muss ausgeglichen werden. Der Ausgleich wird auf derselben Fläche untergebracht. Die Eingrünung wurde so konzipiert, dass sie als Ausgleichsmaßnahme mitgewertet werden kann. Dies ist mit der Unteren Naturschutzbehörde bereits abgestimmt. Die Eingriffe und die Auswirkungen für Menschen und Tiere sind laut Frau Hammes eher gering. Durch die Nutzungsentnahme des Bodens, der nicht mehr landwirtschaftlich genutzt wird, könne sich dieser regenerieren.

Herr Baschel ergänzte, dass mit dem geplanten Ertrag von 5,6 MWp 20 % des Stromverbrauchs der Gemeinde gedeckt werden können. Die direkte finanzielle Beteiligung der Gemeinden ist laut EEG mit 0,2 Cent pro kWh möglich. Das bedeutet, dass die Fa. Ostwind ca. 2.000 €/MW und somit rund 10.000 € jährlich an die Gemeinde Berngau zahlen würde, zusätzlich zur generell anfallenden Gewerbesteuer.

Als nächster Schritt steht laut Herrn Baschel die Bewerbung bei der Bundesnetzagentur an. Die Installation und Inbetriebnahme der Anlage könnte dann voraussichtlich im Herbst/Winter 2022 erfolgen.

Der Anschlusspunkt ist bereits fix, da die Netzbetreiber angehalten sind, Leitungen zu bündeln. Dieser wird voraussichtlich zwischen Berngau und Neumarkt liegen.

1. BGM Thomas Meier ergänzte, dass diese Projekte für die Ge- meinde eine konstante Einnahmenquelle darstellen und keinen äußeren Einflüssen (z.B. Corona) unterliegen.

Billigung der Planung und Beschluss über die Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB

Beschluss

„Auf Grundlage der vorgestellten Planung werden die Vorentwürfe des Deckblattes Nr. 23 zum Flächennutzungs- und Landschafts- plan sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für ein Sondergebiet „SO Photovoltaik Geierin“ gebilligt. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Behörden- beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird beschlossen.“

(5)

Aus der Region!

Traumhaus gesucht?

Jetzt informieren! 09189 / 41200-0 www.tc-neumarkt.de Dann sind Sie bei uns richtig!

Wir nehmen Ihnen von Anfang an die größten Sorgen ab. Für ein entspanntes und sicheres Bauen!

Massivhäuser:

zu günstigen Festpreisen

Sicherheit bei der Finanzierung

mit garantierter Bauzeit

FIMA Hausbau GmbH Town & Country Lizenz-Partner

DEUTSCHLANDS MEISTGEBA

UTES

SEIT 2009 MARKENHAUS

Langenbühlstraße 2 . 92361 Röckersbühl Telefon (09179) 2133 . Fax (09179) 1770 mail@fl iesen-eichl.de . www.fl iesen-eichl.de Fliesen Eichl verzaubert

Böden

und

Wände

mit

Ideen

ohne

Ende

H aut nh

nAh nah a

■ Gesichtsbehandlungen

■ Fußpflege med.

■ Maniküre

■ Augenbrauen/Wimpern färben Kosmetik- und Fußpflegestudio Petra Singer

Am Hohlweg 4 92361 Röckersbühl Mobil: 0173 5905901

Termine nach Vereinbarung

GEITNER BAU

|Neubau

|Umbau

|Baggerarbeiten

|Planung

Ludwigskanalstraße 35 92348 Berg-Unterölsbach Telefon 09189/4120291 Telefax 09189/4120292

Mobil 0170/9963234 info@geitner-bau.de www.geitner-bau.de

JÖRG GEITNER

Maurermeister

GEITNER BAU

|Neubau

|Umbau

|Baggerarbeiten

|Planung

Ludwigskanalstraße 35 92348 Berg-Unterölsbach Telefon 09189/4120291 Telefax 09189/4120292

Mobil 0170/9963234 info@geitner-bau.de www.geitner-bau.de

JÖRG GEITNER

Maurermeister

GEITNER BAU

|Neubau

|Umbau

|Baggerarbeiten

|Planung

Ludwigskanalstraße 35 92348 Berg-Unterölsbach Telefon 09189/4120291 Telefax 09189/4120292

Mobil 0170/9963234 info@geitner-bau.de www.geitner-bau.de

JÖRG GEITNER

Maurermeister

(6)

Behandlung von Bauvoranfragen und Bauanträgen

Genehmigungsfreistellung - Errichtung einer Schleppgaube auf bestehendem Dach auf Fl.Nr. 194/10, Gemarkung Berngau (Tannenstraße 9, 92361 Berngau)

Der Gemeinderat wurde über die erteilte Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Schleppgaube auf dem bestehenden Dach auf Fl.Nr. 194/10, Gemarkung Berngau (Tannenstraße 9, 92361 Berngau) informiert.

Bauantrag - Umbau und Aufstockung eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus auf Fl.Nr. 194/15, Gemarkung Berngau (Schulstraße 26, 92361 Berngau)

Die Gebäudemaße betragen 11,99 m x 11,49 m bei einer Höhe von 10,15 m und einer Dachneigung von 38° (Satteldach). Die Nachbarn haben dem Bauantrag zugestimmt.

Beschluss

„Zum Bauantrag für den Umbau und die Aufstockung eines Ein- familienhauses zu einem Zweifamilienhaus auf Fl.Nr. 194/15, Gemarkung Berngau (Schulstraße 26, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.“

Bauantrag - Neubau eines Bungalows mit Doppelgarage und Carport auf Fl.Nr. 267/26, Gemarkung Berngau (Keltenring 9, 92361 Berngau)

Beschluss

„Zum Bauantrag für den Neubau eines Bungalows mit Doppelgara- ge und Carport auf Fl.Nr. 267/26, Gemarkung Berngau (Keltenring 9, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen sowie eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Eberhard“ hinsichtlich der folgenden Punkte erteilt:

• Überschreitung der Grundflächenzahl (0,52 statt 0,45)

• Änderung der Dachform und Dachneigung (Walmdach 30° statt Satteldach 38-45° oder Pultdach 10-15°)

• Änderung der Dachdeckung (Dachstein Granit statt Flachdach- pfannen oder Biberschwanz naturrot bis rotbraun)

• Gestaltung der Garage (laut Bebauungsplan sind Garagen in Konstruktion, Material, Farbe, Dachform, Dachdeckung und Dach- neigung dem Hauptgebäude anzupassen)

• Überschreitung der Garagenlänge (9,00 m statt 8,00 m) Bauantrag - Neubau einer landwirtschaftlichen Betriebswoh- nung mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 55 (Teilfläche), Gemarkung Röckersbühl (Langenbühlstraße, 92361 Röckersbühl) Für den Antrag auf Vorbescheid wurde das gemeindliche Einver- nehmen bereits am 20.01.2021 erteilt unter der Maßgabe, dass eine Privilegierung vorliegt. Diesbezüglich wurde mittlerweile mit dem Landratsamt ein GbR-Vertrag abgestimmt und auch bereits genehmigt, der die Hofübergabe ersetzen soll. Mit dem Bauherrn wird zudem eine Erschließungsvereinbarung geschlossen.

Beschluss

„Zum Bauantrag für den Neubau einer landwirtschaftlichen Be- triebswohnung mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 55 (Teilfläche), Ge- markung Röckersbühl (Langenbühlstraße, 92361 Röckersbühl) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Antragsteller hat sämtliche Erschließungskosten (Entwässerung, Wasserver- sorgung, etc.) selbst zu tragen. Hierzu ist eine separate Erschlie- ßungsvereinbarung zu treffen.“

Bauantrag - Neubau einer Terrassenüberdachung auf Fl.Nr. 76, Gemarkung Röckersbühl (Hauptstraße 21, 92361 Röckersbühl) Die geplante Terrassenüberdachung soll 4,90 m x 5,06 m betragen.

Der Abstand zur Grundstücksgrenze beträgt ca. 1,7 bis 2,0 m, so- mit ist ein Antrag auf Abweichung bzw. Abstandflächenübernahme erforderlich.

Beschluss

„Zum Bauantrag für den Neubau einer Terrassenüberdachung auf Fl.Nr. 76, Gemarkung Röckersbühl (Hauptstraße 21, 92361 Röckersbühl) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.“

Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage als Ersatzbau und Abriss von bestehenden Gebäuden auf Fl.Nr.

203, Gemarkung Berngau (Tyrolsberger Straße 11, 92361 Berngau)

Zur Bauvoranfrage wurde das gemeindliche Einvernehmen bereits am 17.03.2021 in Aussicht gestellt. Die Abstandsflächenübernah- me sowie die Genehmigung des Landratsamtes liegen vor.

Beschluss

„Zum Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage als Ersatzbau und Abriss von bestehenden Gebäuden auf Fl.Nr. 203, Gemarkung Berngau (Tyrolsberger Straße 11, 92361 Berngau) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.“

Niederbringen eines Brunnens und Entnehmen von Grund- wasser für die Gartenbewässerung auf dem Grundstück Fl.Nr.

267/26, Gemarkung Berngau (Keltenring 9, 92361 Berngau) 1. BGM Thomas Meier führte dazu aus, dass die Niederbringung eines Brunnens grundsätzlich genehmigungsfrei und lediglich anzeigepflichtig ist. Die Gemeinde kann hierfür lediglich eine Befreiung vom Benutzungszwang der gemeindlichen Trinkwas- serversorgung erteilen.

Die geplante Jahresentnahmemenge liegt bei ca. 100 m³ zum Zweck der Gartenbewässerung in den Sommermonaten. Der Bohrbrunnen soll ca. 6 m tief werden und die Brunnenpumpe eine Leistung von ca. 5.000 l/h haben.

Mitglieder des Gremiums waren der Meinung, dass eine Regen- wasserrückgewinnung (Zisterne) sinnvoller sei als das Bohren eines Brunnens, da eine Absenkung des Grundwasserspiegels befürchtet wird. 1. BGM Thomas Meier berichtete, dass er diesbe- züglich bereits Rücksprache mit der Fa. Scharpf (Quellsanierung) hatte. Laut Herrn Scharpf wäre die Verwendung eines Brunnens ausschließlich positiv, wenn das Brunnenwasser zur Gartenbewäs- serung verwendet und dem Grundwasser wieder zugeführt wird.

Herr Möges ergänzte, dass eventuelle Auflagen für die Entnahme von Wasser vom LRA vorgegeben werden. Der Brunnen an sich ist nicht genehmigungspflichtig, sondern lediglich die Befreiung vom Benutzungszwang der gemeindlichen Trinkwasserversorgung.

Für die Gemeinde ist es generell sinnvoll, wenn das „teure“ Trink- wasser aus dem Wasserverbund nicht zur Gartenbewässerung verwendet wird.

1. BGM Thomas Meier wies darauf hin, dass anderen Grund- stückseigentümern bereits die Befreiung vom Benutzungszwang der gemeindlichen Trinkwasserversorgung genehmigt wurde.

Konsequenterweise müsste diesen Bürgern die Befreiung dann wieder entzogen werden. Zudem könne die Gemeinde das Bohren des Brunnens nicht verhindern.

Beschluss

„Die Niederbringung eines Brunnens zur Entnahme von Grund- wasser zur Gartenbewässerung auf dem Grundstück Fl. Nr.

267/26, Gemarkung Berngau (Keltenring 9, 92361 Berngau) wird zur Kenntnis genommen. Es wird diesbezüglich eine teilweise Befreiung vom Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversor- gungsanlage mit der ausschließlichen Nutzung des gewonnenen Wassers zur Gartenbewässerung erteilt.“

Breitbandausbau - Fördermittel Beratungsleistung

1. BGM Thomas Meier informierte darüber, dass eine Förderung entweder nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie oder nach dem Bundesförderprogramm möglich ist. Für die gedeckelte Förderung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie endet die Submission am 24.09.2021. Beim Bundesförderprogramm können 90% pauschal gefördert werden. Da das Ergebnis der Submission nicht abseh- bar ist, sollte frühzeitig mit der Akquisition möglicher Fördermittel begonnen werden.

Es steht zur Wahl, ob die Fördermittel aus dem Bundesprogramm durch die Laber-Naab Infrastruktur GmbH (LNI) oder durch die Breitbandberatung Bayern akquiriert werden. Für die Breitbandbe- ratung Bayern spricht, dass diese bereits bisher für die Gemeinde

(7)

Kufer Platten GmbH Sulzbürger Straße 36 92318 Neumarkt Tel.: 09181 8036 www.kufer-platten.de

Terrassenplatten in Beton & Keramik

Kufer Platten GmbH Sulzbürger Straße 36 92318 Neumarkt Tel.: 09181 8036

www.kufer-platten.de

Terrassenplatten in Beton & Keramik

Abbildung kann Sonderleistungen enthalten.

zzgl. Baunebenkosten

Lebensqualität durch konsequente Planung

€ 410.000,–

Haus des Monats Oktober

09188 / 50 45 244

• EFH mit 146 m² WFL

• KfW-55

• schlüsselfertig

• Ziegel 42,5 cm

• voll unterkellert

• Fußbodenheizung

• inkl. Malerarbeit u. Böden

• 25 Jahre Erfahrung

• Festpreis

wir-kaufen-ihr-baugrundstueck.de 09188 / 50 45 244

FIT FÜR

GLEICH TERMIN VEREINBAREN UND ALS ERSTER VON UNSEREN ANGEBOTEN PROFITIEREN!

HERBST UND WINTER

WINTER-CHECK REIFENSERVICE ÖLSERVICE

WARTUNGSSERVICE BREMSENSERVICE

 Reckenstetten 16, 90584 Allersberg |  09176 / 99 80-970,  -971

 info@frauenknecht-automobile.de |  www.frauenknecht-automobile.de SERVICE

WERKSTATT FAHRZEUGE

THOMAS ZINTL

IHR ANSPRECHPARTNER VOR ORT

09179 - 96 534 18 freystadt@zeo-solar.de www.zeo-solar.de Am Weiher 12 92342 Freystadt

THOMAS ZINTL

IHR ANSPRECHPARTNER VOR ORT

09179 - 96 534 18 freystadt@zeo-solar.de www.zeo-solar.de Am Weiher 12 92342 Freystadt

Bergstraße 4 und 10 · 92367 Pilsach-Laaber Telefon 09186/281 · Telefax 09186/283

www.schreinerei-boesl.de · info@schreinerei-boesl.de

•Möbel nach Maß

•Massivholz- möbel

•Objekt- einrichtungen

•Resopal- SpaStyling

Experte in Sachen im Einklang mit der Natur beim Schlaf (viele Naturmaterialien)

Tolle Angebote zu unserem Jubiläum!

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und die langjährige Treue.

25 Jahre

Matratzen und Bettenstube

CREATE_PDF5789050171057134759_5420436_4.1.pdf;(92.25 x 100.34 mm);08.Oct 2020 10:23:47;--KORR-AdCept

(8)

Berngau und zudem für die Gemeinden Sengenthal und Pilsach tätig ist. Für die LNI (Ansprechperson Hr. Meyer) spricht, dass man hier Teilhaber geworden ist und Fördergelder zur Wertsteigerung der eigenen Anteile führen können.

In der Oktober-Sitzung soll das Gremium über das Ergebnis der Submission beraten. Bis dahin wird die Verwaltung das Thema weiter bearbeiten.

Beschluss

„Die Gemeinde Berngau ermächtigt die Laber-Naab Infrastruktur GmbH, verfügbare Fördermittel für externe Unterstützungslei- stungen im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bun- desrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 bei der zuständigen Stelle zu beantragen.“

„Die Laber-Naab Infrastruktur GmbH verwendet die gewährten Fördermittel vollumfänglich zur Refinanzierung der förderfähigen Kosten im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau und doku- mentiert die Mittelverwendung.“

Anfrage der Fraktion der FW bezüglich ehemaligen nota- riellen Regelungen zu Bauplatzverkäufen

Am 11.05.2021 ging eine schriftliche Anfrage der Fraktion der Freien Wähler bei der Verwaltung ein. Darin ist die Aufforderung zur öffent- lichen Behandlung verschiedener Punkte enthalten.

Anfrage der Freien Wähler v. 11.05.2021 – Seite 4, Buchstabe E (Aufforderung zur öffentlichen Behandlung)

a) „Nachdem ausdrücklich und deutlich mit strafrechtlicher Verfolgung gedroht wird, wurde von unserer Seite bisher keine weitere Rückmel- dung an die Bürger gegeben. Diese muss und wird aber erfolgen.“

Hierbei wurde Bezug genommen auf ein Antwortschreiben des 1.Bürgermeisters vom 06.03.2021.

Bürgermeister (Auszug des Schreibens vom 06.03.2021 an die Fraktion der Freien Wähler):

Anmerkung: Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass diese Infor- mationen der Geheimhaltungspflicht unterliegen und ausschließlich für die aktiven Gemeinderäte bestimmt sind. Verstöße dagegen können gem. § 353b StGB bzw. §203 StGB geahndet werden.

Unklarheiten seitens der Bevölkerung können aus Gründen des Datenschutzes leider nicht zu 100% beseitigt werden.

Antwort im Rahmen der GR-Sitzung:

Nachdem diese Fragestellung seitens der FW zusätzlich am 10.05.2021 als Anfrage an die Rechtsaufsicht des LRA Neumarkt ge- stellt wurde, wird auf die Antwort der Rechtsaufsicht vom 19.07.2021 verwiesen:

Freie Wähler:

„…Durfte der 1. BGM einen entsprechenden Hinweis, der auf Emp- fängerhorizont als Drohung empfunden wurde, aussprechen? ...“

Rechtsaufsicht Landratsamt:

„Eine Bedrohung in rechtlicher Art und Weise nach §241 StGB ist nicht gegeben…

Eine Nötigung nach §240 StGB ist ebenso nicht erkennbar, da es sich nicht um eine rechtswidrige Handlung handelt, sondern in recht- mäßiger Art und Weise auf tatsächliche, strafrechtliche Korrelationen hingewiesen wurde.

Zu dieser Hinweispflicht ist der Bürgermeister ebenda verpflichtet.

Gerade im Bereich des Baurechts bestehen berechtigte Ansprüche Einzelner, die dazu führen, dass die Unterlagen nicht der Öffentlich- keit zugänglich gemacht werden.“

Anfrage der FW v. 11.05.2021 – Seite 4 Buchstabe E b) Wiederholung der Aufforderung zur öffentlichen Behandlung c) Weitere Fragen:

1) Warum stimmt die Gemeinde einem Verkauf zu, obwohl ein Rückkaufsrecht für die Gemeinde anzunehmen ist? Diese Annahme wird aus gängigen Notarverträgen in diesem Baugebiet abgeleitet.

1. Bürgermeister Meier:

Es wird auf meine Antwort vom 06.03.2021 an die Fraktion der FW verwiesen. Ein Rückkaufrecht bestand nicht mehr, da das betreffende Grundstück bereits bebaut war. Im konkreten Fall handelt es sich um einen 25 Jahre alten Notarvertrag, der bzgl. eines bebauten Grundstücks eine gewisse Regelungslücke enthielt.

Rückkaufsrechte waren lediglich für ein unbebautes Grundstück vorgesehen.

Verweis auf die Bestätigung des Notariats Dr. Mickisch v. 07.06.2021, den Ausführungen der Rechtsaufsicht vom 19.07.2021 sowie dem Notarvertrag v. 19.07.1996

Anfrage der FW v. 11.05.2021 – Seite 4 Buchstabe E c) Weitere Fragen:

2) Warum ist der Bauantrag weiter gültig, wenn sich vermutlich be- reits vor Baubeginn der Bauherr und sich damit die zugestimmten Bedingungen ändern?

1. Bürgermeister Meier:

Diese Vermutung ist falsch. Der Eigentümerwechsel wurde nach Fertigstellung des Rohbaus vollzogen.

Sowohl Käufer als auch Verkäufer bestätigen dies in Vermerken vom 01.06.2021 u. 02.06.2021. Weiterhin fand der Notartermin zum Verkauf des Gebäudes ebenfalls erst nach Fertigstellung des Rohbaus statt.

Anfrage der FW v. 11.05.2021 – Seite 4 Buchstabe E c) Weitere Fragen:

3) Hätte die Gemeinde hier nicht die Chance nutzen sollen, einem der vielen ortsansässigen Bauwilligen einen Bauplatz anzubieten?

1. Bürgermeister Meier:

Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Es gab kein unbe- bautes Grundstück, welches die Gemeinde hätte erwerben können.

Anfrage der FW v. 11.05.2021 – Seite 4 Buchstabe E c) Weitere Fragen:

4) Welche Bedeutung kann grundsätzlich einer notariellen Bauver- pflichtung für x Jahre zugesprochen werden? In diesem Fall hatte diese über 2 Jahrzehnte keine Auswirkung!

1. Bürgermeister Meier:

Der konkrete Notarvertrag stammt aus dem Jahr 1996. Lange Jahre war die Gemeinde Berngau froh, wenn die erschlossenen Bauparzel- len verkauft waren. Nachdem sich im Laufe der Jahre das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage geändert hat, wurde auch dieser konkrete Bauplatz behandelt.

Ab 2014 wurden nachweislich Gespräche geführt, die 2017 zur Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch führten. Nachdem 2019 ein Bauantrag gestellt wurde, genehmigte der Gemeinderat diesen einstimmig! Heutzutage werden Bauverpflichtungen deutlich früher angemahnt, da die Nachfrage nach Bauland in den letzten Jahren deutlich gewachsen ist.

Anfrage der FW v. 11.05.2021 – Seite 4 Buchstabe E c) Weitere Fragen:

5) Durch den Gemeinderatsbeschluss aus 2017 wurde eine Vormerkung zum Rückkaufsrecht der Gemeinde im Grundbuch eingetragen. Aus welchem Grund erfolgte die Aufhebung dieser Vormerkung ohne die Einbindung des Gemeinderats?

1. Bürgermeister Meier:

Wie bereits mehrfach erwähnt, bestand das Rückkaufsrecht nur für ein unbebautes Grundstück. Nach erfolgter Bebauung bestand dies jedoch nicht mehr. Es wird auf die Antwort der Rechtsaufsicht sowie das Schreiben des Notariats verwiesen.

„Der Bürgermeister hatte somit nicht die Möglichkeit, auf ein be- stehendes Recht zu verzichten.“

„Laut Aussage des Notariats ist bereits durch die Erfüllung der Bauverpflichtung das Wiederkaufsrecht erloschen. Ein Erlö- schensgrund stellt eine rechtshindernde Einwendung dar, die dazu führt, dass ein Anspruch schon nicht entstehen kann.“

(9)

Informationen zum Hochwasserschutz (Sturzflutenkon-

zept) mit Beschluss über das weitere Vorgehen

1. BGM Thomas Meier berichtet von Gesprächen mit dem WWA bezüglich des Bebauungsplans „Am Dümpfel“, der sehr positiv gesehen wird. Auf Nachfrage des BGM wurden seitens des WWA weitere Möglichkeiten zur Optimierung genannt.

- Hochwasseraudit

- Hochwasserschutzkonzept - Sturzflutenkonzept

Die Kosten für ein Hochwasseraudit liegen bei ca. 15.000 €. Für Berngau wäre ein Sturzflutenkonzept zielführender (Starkregenereig- nisse, etc.). Die Kosten hierfür liegen bei ca. 50.000.- €. Das Konzept und i.d. Regel auch die daraus entstehenden Baumaßnahmen wer- den zu 75 % gefördert. Für die Beantragung dieser Förderung müs- sen jedoch bereits Angebote von Ingenieurbüros vorgelegt werden.

BGM Meier bat um Zustimmung des Gremiums, damit die erforder- lichen Angebote eingeholt werden können. Die Ergebnisse sollen direkt in die Planungen für das Baugebiet „Am Dümpfel“ einfließen.

Sein Ziel sei es, hierdurch Verbesserungen für den gesamten Ort, insbesondere den Anliegern am Dümpfelgraben erzielen zu können.

Angemerkt wurde hierzu, dass auch Grundstücke außerhalb des Dorfes miteinbezogen werden sollten. Laut BGM Meier könnte ein solcher Punkt ein Ergebnis des Konzeptes sein.

Beschluss

„Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote zu einem Sturzflutenkon- zept einzuholen. Im Anschluss soll ein Antrag zur Förderung des Kon- zepts und der daraus resultierenden Maßnahmen erstellt werden.“

Bekanntgaben und Anträge des 1. Bürgermeisters

1. BGM Thomas Meier informierte das Gremium zu folgenden Themen:

a) Luftreinigungsgeräte in der Schule Berngau

An der Schule Berngau wurde im Zuge der erfolgten Sanierung eine zentrale Lüftungsanlage installiert. Somit haben lediglich 3 Klassenzimmer im Altbau keine Lüftungsanlage. Von diesen 3 Klassenzimmern wird eines gar nicht und das andere durch die Lebenshilfe genutzt. Vorab wurden verschiedene Geräte verglichen und ausprobiert. Laut den Datenblättern der Hersteller werden die geforderten Vorgaben meistens eingehalten, was in der Praxis jedoch bei weitem nicht zutrifft. Für das von der Schule genutzte Klassenzimmer wurde nunmehr ein Luftreinigungsgerät für ca. 3.500

€ angeschafft, das die Vorgaben auch tatsächlich einhält. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt muss trotz des angeschafften Gerätes weiterhin regelmäßig gelüftet werden. Nur dadurch sei es zu erreichen, dass im Falle eines positiv getesteten Schülers wenige Mitschüler in Quarantäne geschickt werden müssen.

b) Informationen zum Baugebiet Röckersbühl West II u. III Im Baugebiet Röckersbühl West II sind die Parzellen zur Bebauung mit Einfamilienhäusern vergeben. Aktuell sind lediglich die geplanten Doppelhausparzellen frei und werden den Bewerbern angeboten.

Sollte hier keine Nachfrage vorhanden sein, wäre zu prüfen, ob diese Grundstücke für eine Einfamilienhausbebauung freigegeben werden.

Für das Baugebiet Röckersbühl West III liegt mittlerweile ein Angebot über die Erschließungskosten vor. Es erscheint als deutlich zu hoch, um eine wirtschaftliche Erschließung durchzuführen. Das Thema wird im nicht-öffentlichen Teil behandelt.

c) Informationen zum Sachstand Quellsanierung

1. BGM Thomas Meier berichtete, dass mit einem Teil des Gremiums eine Besichtigung vor Ort stattgefunden hat. Die Maßnahme wird noch in 2021 abgeschlossen werden.

d) Informationen zum Baugebiet „Am Dümpfel“

Da hier eine hochwassersensible Situation vorliegt, soll zunächst das Sturzflutenkonzept erstellt werden. BGM Meier steht hierzu in Kontakt mit Herrn Bauernschmitt vom IB TEAM 4. 1. BGM Thomas Meier bat um Geduld der Interessenten, die Bauleitplanung sollte im Interesse aller vernünftig und ordentlich gelöst werden.

e) Informationen zum „Lukas-Anwesen“

Die eingegangenen Angebote für die Baumaßnahme werden im nichtöffentlichen Teil behandelt und danach ggf. die Firmen beauf- tragt. Die Bauarbeiten könnten somit in Kürze beginnen.

Anträge und Anfragen

der Mitglieder des Gemeinderates

Aus dem Gremium wurden folgende Themen angesprochen:

a) Aus dem Gremium wurde berichtet, dass die Bauhof-Mitarbeiter aus der Bevölkerung immer wieder viel Lob erhalten, das er gerne weitergeben möchte.

b) Nachgefragt wurde, ob an der Bushaltestelle „Am Eberhard“ ein Zebrastreifen möglich sei. Laut BGM Meier müsse dies erst geprüft werden und schlug dafür eine Verkehrsschau vor. Er ergänzte, dass man in diesem Zusammenhang mittelfristig auch den Gehweg in der Freystädter Straße auf Höhe „Allershofener Brunnen“ mit angehen sollte. Es wurde darauf hingewiesen, dass dort Daten zu den que- renden Personen hilfreich wären. Angeregt wurde hierzu, zusätzlich Schulweghelfer einzusetzen.

c) Auf die Anfrage von Bürgern, ob die Erkläranlage privat, z.B. für Kindergeburtstage, genutzt werden kann, erwiderte BGM Meier, dass dies erst im Gremium diskutiert werden sollte, da man dann auch über ein eventuelles Nutzungsentgelt und einen Belegungskalender nachdenken müsse.

d) Hinsichtlich der noch ausstehenden Bürgerversammlungen wur- de um Auskunft gebeten. Laut BGM Meier ist geplant: 1x Berngau (Schulturnhalle), 1x Röckersbühl (Schützenhaus), 1x Tyrolsberg (Schulturnhalle).

e) Angefragt wurde, ob der Bildschirm der Erkläranlage zeitge- schaltet ist. BGM Meier erklärte, dass sich die IT-Abteilung der VG der Sache annehmen wird und dabei auch möglichst die Sommer/

Winterzeit-Umstellung berücksichtigt werden soll.

f) Nachgefragt wurde nach dem Schild für die zeitliche Begrenzung der Einbahnstraße in der Kindergartenstraße, da dieses noch nicht angebracht wurde. BGM Meier informierte, dass die Schilder beauf- tragt wurden und sobald geliefert, montiert werden.

g) Hinterfragt wurde der Sachstand zum Gewerbegebiet Röckers- bühl. 1. BGM Meier erklärte, dass derzeit in Abstimmung mit dem Planungsbüro die Planungsunterlagen vorbereitet werden. Sobald die Auslegung begonnen hat, können Anregungen bzw. Einwendungen vorgebracht werden.

Von der Gemeinde

Bürgerversammlungen

Nach der Bayerischen Gemeindeordnung ist in den Ortsteilen einmal jährlich eine Bürgerversammlung abzuhalten. Der Bürgermeister gibt einen Bericht des laufenden Jahres über den Haushaltsplan, die laufenden Baumaßnahmen und Planungen des kommenden Jahres.

Die Versammlungen finden an folgenden Terminen statt:

Röckersbühl: Mittwoch, 03.11.2021, 19.00 Uhr, Schützenhaus Tyrolsberg: Freitag, 12.11.2021, 19.00 Uhr, Schulturnhalle Berngau Berngau: Mittwoch, 24.11.2021, 19.00 Uhr, Schulturnhalle Berngau Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Teilnahme:

Die derzeitigen Corona-Schutzmaßnahmen sind einzuhalten. Wir bitten um Beachtung der derzeit gültigen 3G-Regelung und Vorlage eines entsprechenden Nachweises vor der Veranstaltung.

Lukas-Anwesen - Start der Bauarbeiten

In der 41. Kalenderwoche sind die Abbruch- und Bauarbeiten am Lukas-Anwesen gestartet. Wir bitten um Verständnis für Beeinträch- tigungen und Einschränkungen der Parkmöglichkeiten während der Dauer der Bauphase.

Für Pendler, die bisher die Stellplätze Am Plan als Park & Ride nutzten, werden gebeten, anderweitige Parkmöglichkeiten zu su- chen. Hier bietet sich der Parkplatz unterhalb des Sportplatzes an der Verbindungsstraße Berngau-Stauf an.

(10)

Landschaftspflege- und Pflanzmaßnahmen im Bereich

Barster Weiher

Im Bereich des Barster Weihers werden kleinflächig überalterte Gehölze zur Verjüngung auf den Stock gesetzt, damit diese wieder frisch austreiben können. Zudem erfolgen partiell Neupflanzungen.

Die Arbeiten erfolgen im Zeitraum Oktober bis November 2021.

Die Maßnahmen sind mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. abgestimmt und werden unter fachlicher Begleitung des Landschaftspflegeverbands Neumarkt i.d.OPf. von den Fischerfreunden e.V. umgesetzt.

Feldgeschworene (m/w/d) gesucht

Die Gemeinde Berngau sucht Feldgeschworene (m/w/d) für die einzelnen Gemarkungen im Gemeindegebiet.

Die Aufgaben der Feldgeschworenen sind Mitwirkung bei der Abmarkung der Grundstücke durch das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Überwachung der Grenzzeichen und Grenzbegehungen.

Das Amt des Feldgeschworenen ist ein Ehrenamt. Für Ihre Tätig- keit erhalten die Feldgeschworenen eine Aufwandsentschädigung.

Interessenten werden gebeten, sich bei der Verwaltungsgemein- schaft Neumarkt, Frau Bayer unter 09181/2912-133 oder bayer@

vg-neumarkt.de zu melden.

Christbäume gesucht

Die Gemeinde Berngau benötigt für die kommende Advents- und Weihnachtzeit wieder Christbäume.

Wenn Sie einen Baum zur Verfügung stellen möchten, melden Sie sich beim Mitarbeiter des Bauhofs Herrn Peter Pröll. Die Bäume werden von den Gemeindearbeitern gefällt.

Kontakt: Peter Pröll | 0170/8341455

Bauhof Berngau

Tyrolsberger Straße 5, 92361 Berngau Bereitschaftskontakt

0160/7070336, bauhof@berngau.de Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr 14.00 Uhr - 16.30 Uhr Freitag: 07.00 Uhr - 13.00 Uhr Ansprechpartner

Josef Silberhorn (auch für die Schule Berngau) 0170/8341457

Peter Pröll

(auch Wasserwart für Allershofen, Berngau, Tyrolsberg) 0170/8341455

Karlheinz Härtl 0151/4073274 Christoph Bradl 0170/7141536

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.

Bahnhofstraße 12 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Tel. 09181/2912-0 Fax: 09181/2912-150 Mail: info@vg-neumarkt.de Web: www.vg-neumarkt.de

S T E L L E N A U S S C H R E I B U N G

Die Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.

sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Hausmeister (m/w/d)

für das Verwaltungsgebäude (Bahnhofstraße 12, 92318 Neumarkt).

Die Tätigkeit umfasst die Pflege der Grünanlagen (Rasen mä- hen, Laub kehren), Reinigung der befestigten Außenanlagen und der angrenzenden öffentlichen Gehwege, Durchführung des Winterdienstes für die angrenzenden öffentlichen Gehwege und für die Zugänge zum Verwaltungsgebäude sowie kleinere Reparaturen nach Absprache.

Die Arbeitszeit kann flexibel und je nach Bedarf selbst eingeteilt werden.

Es handelt sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis.

Bewerber mit Schwerbehinderung werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Für weitere Informationen steht Ihnen die Personalsachbear- beiterin, Frau Christina Bayer, Tel.: 09181/2912-133, gerne zur Verfügung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann melden Sie sich bitte unter Angabe der Kontaktdaten bis zum 12.11.2021 bei der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt, Bahnhofstraße 12, 92318 Neumarkt i.d.OPf. oder per E-Mail an bewerbung@vg-neumarkt.de.

Die Informationen gemäß Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten im Bewerbungsverfahren finden Sie auf unserer Homepage unter www.vg-neumarkt.de.

FUNDAMT

Bahnhofstraße 12 92318 Neumarkt

Auskunft: Tel. 09181/2912-100

Fundgegenstand Fundort

Kamera – Marke Canon Neumarkter Straße, Berngau Spielzeug-Drohne weiß/blau Pavelsbacher Straße / Abzw.

Freystädter Straße, Berngau Brille- Gestell rot Reifensteinstraße, Berngau Schlüsselring mit Anhänger –

für Schließanlage Berngau, Richtung Tyrolsberg – bei den 3 Weihern

Die Fundgegenstände können in der VG Neumarkt i.d.OPf. gegen eine genauere kurze Beschreibung abgeholt werden.

GENERATIONEN- UND QUARTIERSMANAGEMENT

 

     

 

 

Ansprechpartner Generationennetzwerk  Christine Häring 

Tel.:  09181 470243  Mobil:  0170 6751975 

Mail:   christine.haering@kjr‐neumarkt.de  Instagramm:  generationennetzwerk_berngau  Facebook:  Generationennetzwerk Berngau 

 Sprechzeiten in der Alten Knabenschule Berngau 

Donnerstag von 16.00 ‐ 18.30 Uhr  Ansprechpartner Quartiersmanagement  Wolfgang Wild 

Mobil:  0170 7141400   Mail:  qm@berngau.de 

 Sprechzeiten nach Vereinbarung 

(11)

1. Bürgermeister Thomas Meier

Kaiser Renate Mediaberaterin Tel: 0 91 81 / 2 38-39 Fax: 0 91 81 / 2 38-48

anzeigen@wochenblattverlag.de

__________________ ________ _______ ___

Stempel | Unterschrift Anzeigenkunde

 Abzug in Ordnung

 Weiterer Abzug erforderlich

 Abzug nach Korrektur in Ordnung Dieses PDF wird nicht in Druckauflösung, sondern in niedriger Auflösung zur Ansicht erstellt.

Eine Weitergabe der Anzeige an konkurrierende Medien ohne Erlaubnis ist nicht gestattet!

Anzeigengröße: 4 sp. / 80 mm ET: KW 36/2021

Eine Korrektur durch den Kunden ist im Rahmen unseres Kundenservice im Anzeigenpreis inbegriffen.

Weitere Änderungswünsche werden kostenpflichtig durchgeführt.

kostenlose Parkplätze im Hof

P

Durch Klettverschlüsse leicht zu öffnen Weich gefüttert – ideal für empfindliche Füße Passen sich flexibel der Fußform an

Herausnehmbare Einlegesohle Weite K für den kräftigen Fuß

Obermaterial aus formbeständigen Stretch

SENIOREN BEQUEM HAUSSCHUHE

Leichte Laufsohle aus PU Abwaschbar

Auch als Verbandschuh Neumarkt

Badstraße 2 Tel. 09181-33145

Auch für

lose Einlagen

Ihr Fachgeschäft für bequeme und lose Einlagenschuhe in den Weiten G, H, J, K & M Geschäftszeiten: Mo. - Fr. 9.00 - 18.00 • Sa. 9.00 - 13.00 durchgehend

Größen

36-48

Andreas Lang

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Adresse:

Mobil:

E-mail:

Am Eberhard 36, 92361 Berngau 0171/ 853 31 32

fliesen-lang@t-online.de

Junge Familie mit drei Kindern sucht Haus

bis zu 380.000,00€

(ab 120qm, ab 5 Zimmer)

Tel. 0160-844 77 00

(12)

Mit der Maus ins Rathaus

24-Stunden

von Zuhause

Sicher

Bayern ID Rathaus Online

Sie haben keine Zeit für den Behördengang?

Kein Problem!

Sie können ganz einfach von zu Hause aus ein

SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Grundsteuer, Wasser- und Kanalgebühren, usw. erteilen.

Dieses finden Sie auf der Homepage der

Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. unter

www.vg-neumarkt.de -> Rathaus Online oder einfach den unten abgedruckten QR-Code scannen.

Sie werden Schritt für Schritt durch alle relevanten Angaben geleitet. Am Ende das Formular nur noch ausdrucken,

unterschreiben und wegschicken bzw. einscannen und per E- Mail versenden - Fertig!

Ihre Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf..

Gemeinden Berngau, Gemeinde Pilsach und Gemeinde Sengenthal.

Vielen Dank und viele Grüße aus dem Rathaus.

Bleiben Sie dran. Das digitale Dienstleistungsangebot werden wir natürlich weiter ausbauen!

(13)

Die Kraus GmbH in Neumarkt ist ein Familienbetrieb mit fast 50-jähriger Tradition.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächst möglichen Zeitpunkt einen

- Metallbauer/Schlosser (w/m/d) Bereich Stahlbau

Ihr Profil

- Abgeschlossene Berufsausbildung zum Metallbauer/Schlosser - Selbstständige und Zuverlässige Arbeitsweise

- Berufserfahrung erwünscht - Gute Schweißerkenntnisse - Führerschein

sowie

- Schlosserhelfer (w/m/d)

Wir bieten einen zukunftssicheren Arbeitsplatz mit leistungsgerechter Vergütung.

Wir freuen uns auf Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen.

Gerne auch per E-Mail an: info@kraus-gmbh.com

Offene Ausbildungsplätze:

Maschinen- und Anlagenführer (m/w/d)

Werkzeugmechaniker (m/w/d)

Industriekaufmann/frau (m/w/d)

Duales Studium Bachelor of Arts – BWL (m/w/d)

Duales Studium Bachelor of Engineering – Maschinenbau oder Elektrotechnik (m/w/d)

HTC Overview | 29. October 2019 | Aptiv Confidential

1

Mobility. Done.

Wer sind wir?

Aptiv ist ein international führender Automobilzulieferer, der sich auf die Technologien rund um autonomes Fahren spezialisiert hat. Wir tragen dazu bei, dass die Automobilindustrie grüner, sicherer und vernetzter wird.

Unsere Technologien und Produkte werden auf 141 Standorten in 44 Ländern entwickelt und produziert.

Am Standort Neumarkt fertigen wir Stanzteile für über 490 Kunden, wie BMW, Audi oder Daimler.

Wir beschäftigen derzeit 310 Mitarbeiter, davon 21 Auszubildende.

Warum Aptiv?

35 Stunden Woche

30 Tage Urlaub

1.035.- EUR (1. Lehrjahr)

Sehr hohe Übernahmequote Überzeugt?

Dann bewirb dich jetzt! Ansprechpartner:

Aptiv Services Deutschland GmbH Michael Beck

Münchener Ring 1 Tel.: 09181/310-121

92318 Neumarkt michael.beck@aptiv.com

Zukunftssicher

Familiäres Umfeld

Arbeitsplatzmassagen Wer sind wir?

(14)

Ferienprogramm

2021

(15)

Ferienprogramm

2021

(16)

GENERATIONENMANAGEMENT BERNGAU Änderung der Kontaktdaten

Generationennetzwerkerin Christine Häring ist ab sofort unter einer neuen Handynummer erreichbar. Neuer Kontakt: 0170 6751975

Ferienprogramm 2021

In der Heftmitte dieser Ausgabe des Mitteilungsblatts ist eine Fotocollage zum diesjährigen Sommerferienprogramm beigefügt.

Nochmal ein herzliches Dankeschön an alle Organisatoren, Be- teiligten und Helfer, die wieder zum Gelingen der verschiedenen Aktionen beigetragen haben.

U18-Bundestagswahl

Am 17. September 2021 haben 116 Kinder und Jugendliche in Berngau ihre Stimme bei der U18-Bundestagswahl abgegeben.

Dadurch konnten die Kinder und Jugendlichen (symbolisch) wählen gehen, sich politisch ausdrücken und direkt erfahren, wie Demokratie funktioniert.

108 Stimmen waren gültig, 8 ungültig.

Die Ergebnisse aus den zwei Wahllokalen im Jugendtreff Berngau und in der Schule Berngau (Schulverbund mit Freystadt und Mühl- hausen) stehen nach Auszählung aller Stimmen fest:

Erststimme:

Die meisten Erststimmen erhielt Susanne Hierl mit 54%. Danach folgen Daisy Miranda mit 19%, Johannes Foitzik mit 9%, Karl- Heinz Herbst mit 7%, Boehringer Peter mit 5%, Nils Gründer mit 4% und Susanne Witt mit 2%.

Zweitstimme:

Die CSU hat mit 37% die meisten Stimmen gewonnen. Danach folgen SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER mit je 15%, FDP und TIERSCHUTZPARTEI mit je 6%, AfD mit 4%, DIE LINKE mit 2%

und du. mit 1%.

Die U18-Bundestagswahl zeigt einmal mehr: Kinder und Jugendli- che interessieren sich für Politik und wollen ihre Meinung vertreten.

QUARTIERSMANAGEMENT BERNGAU

Der Informationsabend am 16. September 2021, welchen Wolf- gang Wild als Quartiersmanager organisiert hatte, stand unter dem Überbegriff „Sanierungsmaßnahmen im städtebaulichen Sanierungsgebiet“.

15 interessierte Zuhörer waren in die Sporthalle der Schule Berngau gekommen.

Bereits im Mai 2014 hatte der Gemeinderat Berngau eine Satzung zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes

„Dorf- und Mischgebiet“ Berngau verabschiedet.

In den Grenzen dieses Gebietes können Aufwendungen für be- stimmte Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden (Wohn- gebäude, ortsbildprägende Nebengebäude) steuerlich geltend gemacht werden. Das Gebiet umfasst im Wesentlichen den sog.

Kernort von Berngau. Umgangssprachlich wird hier vom sog. „Alten Dorf“ gesprochen. Wer wissen möchte, ob seine Sanierungsobjekt innerhalb des Sanierungsgebietes liegt, kann sich mit dem Bauamt der VG NM oder mit Wolfgang Wild in Verbindung setzen.

Bevor Herr Karl Klebl, Steuerberater und Leiter der Steuerkanzlei ECOVIS in Neumarkt, mit seinem Vortrag die Möglichkeiten und steuerlichen Wirkungen solcher Sanierungsmaßnahmen aufzeigte, erläuterten Wolfgang Wild und Jochen Sturm (sturm+schmidtarchi- tekten, Seligenporten) den Ablauf des Verfahrens.

Zu Beginn - also vor! Beginn der Sanierungsmaßnahme - muss der Bauherr Kontakt mit dem Bauamt bei der VG Neumarkt, Bahnhof- straße 12, 92318 Neumarkt i.d. OPf. aufnehmen. Im Anschluss wird im Rahmen eines Vor-Ort-Termins eine städtebauliche Beratung durch ein beauftragtes Architekturbüro (derzeit: sturm+schmidtar- chitekten, Seligenporten) durchgeführt. Dies wird durch ein Bera- tungsprotokoll dokumentiert. Eine Ausgabe des Protokolls erhält der Bauherr, eine weitere Ausfertigung das Bauamt der VG NM.

Ausschließlich die Kosten, für Maßnahmen, welche im Protokoll dokumentiert wurden, können letztlich steuerlich anerkannt werden.

Nach Abschluss der Maßnahme müssen die Original-Rechnungen gesammelt und aufgelistet, gemeinsam mit den Plänen des Vor- habens beim Bauamt der VG NM abgegeben werden. Mit dem unterschriebenen Antrag des Bauherrn gehen diese Unterlagen im Anschluss zur Prüfung an das o.a. Architekturbüro, wo letztlich die steuerlich wirksamen Kosten der Maßnahme geprüft und fest- gestellt werden.

Herr Jochen Sturm erläuterte dazu die Maßnahmen, welche aus sei- ner Sicht im Zuge einer Sanierungsmaßnahme anerkennungsfähig sind. Durch die besagten Maßnahmen sollen in erster Linie städte- bauliche Missstände und Mängel behoben werden. Insbesondere fallen darunter z.B. eine ortsbildverträgliche Fassadengestaltung, Wohnraumsanierung zur Schaffung gesunder Wohnverhältnisse und auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit.

Die Schaffung neuen Wohnraums dagegen wird nicht anerkannt.

Anerkannt werden auch nur alle „richtigen Rechnungen“, Eigenbe- lege oder aufgelistete Arbeitsstunden des Bauherrn oder auch die Ausgaben für die Brotzeit der Bauhelfer z.B., fallen nicht darunter.

Zudem müssen alle Förderungen, die an anderer Stelle für das Vorhaben fließen, in Abzug gebracht werden.

Auf Grundlage des vorliegenden Prüfungsergebnisses erstellt die Gemeinde die erforderliche Bescheinigung nach § 7h Einkommen- steuergesetz (EStG), die dann im Zuge der Einkommenssteuer-Er-

(17)

klärung beim Finanzamt oder Steuerberater vorgelegt werden kann.

Welche Wirkung nun eine solche Bescheinigung entfaltet, machte Karl Klebl im Rahmen seines Vortrags deutlich:

Nach den steuerlichen Grundsätzen wäre die Sanierung eines eigens bewohnten Gebäudes steuerliches „Privatvergnügen“ und damit unbeachtlich. Dazu gibt es nur wenige Ausnahmeregelungen, wie beispielsweise sog. Handwerkerleistungen (maximaler steuer- licher Abzug bis 6.000 Euro pro Jahr, nur Lohnanteil) und neuerdings auch energetische Maßnahmen (maximaler steuerlicher Abzug bis 200.000 Euro, nur bestimmte energetischen Maßnahmen).

Steuerlich interessante Ausnahmeregelung sei insbesondere eine Sanierung einer Immobilie im städtebaulichen Entwicklungsbereich.

Im Falle der Nutzung dieser Immobilie zu eigenen Wohnzwecken (selbst bewohnt) ist abweichend von den Grundsätzen ein steuer- licher Abzug von 90% der geförderten Sanierungskosten möglich (10 Jahre lang je 9%). Die Wirkung sei ähnlich einem Zuschuss durch die Steuer (echte steuerliche Förderung durch weniger Steu- erzahlung). Im Vermietungsfall der Immobilie können steuerlich höhere Abschreibungssätze (Abschreibung der Maßnahme auf 12 Jahre) zur Anwendung kommen. Die konkrete Steuerwirkung stellte Karl Klebl anhand von zwei Berechnungsbeispielen (Mu- sterberechnungen) dar.

Am Ende seines Vortrags gab Karl Klebl noch den Hinweis, dass die jeweilige Steuerwirkung individuell zu betrachten und berechnen sei. So läuft diese steuerliche Förderung beispielsweise ins Leere und sei ohne Wirkung, wenn nach den individuellen Verhältnissen keine Einkommensteuer anfällt.

Nach einer abschließenden Fragerunde der Zuhörer bedankte sich Bürgermeister Thomas Meier mit einem kleinen Präsent bei Jochen Sturm und Karl Klebl für deren Engagement und die Zeit, welche beide für die Gemeinde Berngau - unentgeltlich - investierten. Den interessierten Zuhörern dankte er für ihr Kommen und das damit gezeigte Interesse. „Die Gemeinde Berngau habe hier den richtigen Weg eingeschlagen, um dem sog. „Donat-Effekt“ entgegen zu steuern. Jetzt gelte es weiter Überzeugungsarbeit zu leisten, um die Innerortsentwicklung voran zu treiben und damit Berngau weiter lebenswert zu halten“, so die Schlussworte des Bürgermeisters.

Einladung zum 3. Informationsabend

Die Gemeinde Berngau hat sich zur Aufgabe gemacht, die In- nenentwicklung im Kernort von Berngau zu forcieren. Neben der Ausweisung neuen Baulands soll der Nachverdichtung im Bereich des sog. „Alten Dorfs“ ein besonderes Augenmerk gelten.

Um diesen Prozess der Innenentwicklung fachlich zu begleiten, hat Wolfgang Wild als Quartiersmanager eine Reihe von Informations- veranstaltungen organisiert.

Den Auftakt machte im Juli 2021 Herr Michael Adler, Steuerberater, Treukontax Steuerberatung Neumarkt. Er referierte zum Thema:

„Steuerliche Folgen von Grundstücksveräußerungen, Entnahmen und Schenkungen“.

Karl Klebl Steuerberater, Steuerkanzlei ECOVIS Neumarkt, war der Hauptreferent des Vortrags im September 2021 mit dem Titel

„Steuerliche Förderung von Immobilien im städtebaulichen Ent- wicklungsbereich“.

Der nächste Vortrag findet am Donnerstag, 28. Oktober 2021, 19.00 Uhr in der Sporthalle der Schule Berngau, Schulstr. 21, 92361 Berngau statt.

Herr Ralph Stadter, Architekt und Stadtplaner, Bayreuth und Herr Dr. Klaus Zeitler, SIREG, Rottenburg a.d.Laaber werden mit Einfüh- rungs-Statements Hintergründe und Ziele der Innerorts-Entwicklung beleuchten.

Im Anschluss wird Herr Architekt Matthias Gewies, Furth b. Lands- hut, Projekte vorstellen, bei denen ehemalige landwirtschaftliche Gebäude für anderweitige Nachnutzungen umgebaut und saniert wurden. Herr Gewies bewohnt selbst den Stall des ehemaligen

Pfarrhofs in Schatzhofen, den er zum „Wohnstall“ umgebaut hat.

Den Abschluss an diesem Abend macht Herr Steuerberater Michael Adler, der in seinem Vortrag auf die steuerlichen Aspekte eingeht, die bei einer Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Gebäude zu beachten sind.

Aufgrund der momentanen besonderen Situation müssen wir Sie auch in diesem Fall wieder bitten, sich bei Interesse anzumelden, damit die hygienerechtlichen Vorgaben unsererseits vorbereitet und eingehalten werden können. Auf die 3G-Regel wird ausdrücklich hingewiesen.

Anmeldungen bitte unter:

info@vg-neumarkt.de oder 09181/2912-121.

Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Sie brauchen Hilfe?

Wir sind für Sie da!

Frau Gisela Rauscher 09181/254494 Frau Karin Deß 09181/905860 Möchtest Du unser Team unterstützen – melde Dich! Wir freuen uns!

Vortrag zum Thema „Impfen“

Möglichkeit zur COVID-19-Impfung

Dienstag, 09.11.2021 | Pfarrheim Berngau | 14.30 Uhr Im Rahmen des Gemeindenachmittags wird Frau Dr. Karen Zilch - SG Infektionsschutz und Umwelthygiene im Gesundheitsamt Neumarkt - einen allgemeinen Vortrag zum Thema „Impfen“

halten. Im Anschluss ist bei einem gemütlichen gemeinsamen Kaffeetrinken für Kuchen und Kaffee gesorgt.

COVID-19-Impfung in der Praxis Tylla

Ab 16.00 Uhr gibt es die Möglichkeit zur COVID-19-Impfung in der Praxis Hans Tylla.

Hier können gleich nach der Impfung die entsprechenden Impf- zertifikate ausgestellt werden. Auch die 2. oder 3. Impfung ist möglich. Bitte den Impfpass mitbringen!

Interessenten, die nicht im Hausarztverhältnis mit der Praxis Tylla stehen, können sich ebenso zu dieser Impfaktion anmelden.

Bei Interesse an dieser COVID-19-Impfaktion bitten wir für die Bestellung des Impfstoffs und zur Organisation um Anmel- dung bis 31.10.2021 bei Frau Gisela Rauscher.

Kontakt

Gisela Rauscher | 09181/254494 gisela.rauscher@rauscher74.de

Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. informiert

ABFALLWIRTSCHAFT

Nürnberger Straße. 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Tel.: 09181 470334, Fax: 09181 4706834 E-Mail: abfallwirtschaft@landkreis-neumarkt.de Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr durchgehend Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr durchgehend Mittwoch, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Abfall-Entsorgungsunternehmen

Firma Edenharder GmbH

Josef-Edenharder-Straße 2, 92367 Pilsach

Kontakt: 09181/4763-0 info@edenharder.com, www.edenharder.com

(18)

ABFALLENTSORGUNGSTERMINE 2021

Bei allen angegebenen Terminen sind die Feiertagsverschie- bungen berücksichtigt

RESTMÜLLABFUHR

Freitag, gerade Kalenderwoche OT Allershofen, Berngau, Dippenricht

Oktober November Dezember

22. 5.|19. 3.|17.|30.

Donnerstag, gerade Kalenderwoche OT Tyrolsberg, Kläranlage Tyrolsberg

Oktober November Dezember

21. 4.|18. 2.|16.|29.

Donnerstag, ungerade Kalenderwoche

OT Mittelricht, Neuricht, Röckersbühl, Wolfsricht Oktober November Dezember

28. 11.|25. 9.|22.

GELBER WERTSTOFFSACK

Donnerstag, ungerade Kalenderwoche

OT Allershofen, Berngau, Dippenricht, Neuricht, Wolfsricht Oktober November Dezember

28. 11.|25. 9.|22.

Freitag, gerade Kalenderwoche OT Mittelricht, Röckersbühl

Oktober November Dezember 15.|29. 12.|26. 10.|23.

Montag, ungerade Kalenderwoche OT Tyrolsberg

Oktober November Dezember

25. 8.|22. 6.|18.

PAPIERTONNE

Allershofen, Berngau, Dippenricht, Mittelricht, Neuricht, Rö- ckersbühl, Tyrolsberg, Wolfsricht

Okt. Nov. Dez.

18. 16. 18.

BIOMÜLLABFUHR

Montag – wöchentliche Abfuhr OT Berngau, Dippenricht

Restmüll- und Biomüllsäcke können bei der Verwaltungsge- meinschaft Neumarkt i.d.OPf. erworben werden.

Restmüllsack 5,-- Euro/Stück Biomüllsack 4,-- Euro/Zehnerpack

PROBLEMMÜLLSAMMUNG

2. Halbjahr

Freitag, 24.09.2021 von 13.00 Uhr – 15.00 Uhr

SPERRMÜLLABFUHR

Sperrmüll wird nur nach Anmeldung abgeholt.

Sie können Ihren Sperrmüll bis zu vier Mal im Jahr zur kostenlosen Abfuhr anmelden.

Sperrmüllanmeldung per Post

Anmeldekarten erhalten Sie in den meisten Sparkassen und Bankfilialen, bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen in den Rathäusern und im Landratsamt.

Nach der Anmeldung teilt Ihnen die Firma Edenharder den Abhol- termin mit der Rückantwortkarte mit.

Sperrmüllanmeldung online

Die Online Sperrmüllanmeldung können Sie auf folgender Home- page erledigen: http://www.edenharder.com

Bei der Online Anmeldung wird Ihnen der Abholtermin per E-Mail mitgeteilt. Bitte überprüfen Sie deshalb regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach.

Erd-und Steindeponie Pollanten

Info-Telefon: 09181/470-299, 09181/470-211 Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 07.15 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr Mittwoch - geschlossen

Die Erd- und Steindeponie Pollanten ist für alle Anlieferungen aus gewerblicher und privater Herkunft geöffnet. Hier dürfen nur Abfälle abgelagert werden, die der Deponieklasse 0 oder den Zuordnungs- werten bis Z-1.2 gemäß Eckpunktepapier „Anforderungen an die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen“ entsprechen und die nachweislich aus dem Landkreis Neumarkt stammen.

S T E L L E N A U S S C H R E I B U N G

Wir fördern regionale Innovation und Entwicklung. Die RE- GINA GmbH unterstützt seit über 24 Jahren die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums und ist stets bestrebt, durch gezielte Projekte und Maßnahmen die sozialen und wirtschaftlichen Strukturen im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.

zu erhalten und zu verbessern.

Für unser kleines sympathisches Team im Regionalmanage- ment suchen wir baldmöglichst eine/n

LAG-Manager*in

in Teilzeit (25 Wochenstunden), befristet bis 30.11.2022 (Elternzeitvertretung), für das LAG-Management im Rah- men des Förderprogramms LEADER

Was die Tätigkeit umfasst:

• Betreuung der Lokalen Aktionsgruppe LAG REGINA-Neu- markt e.V.

• Koordination und Begleitung von LEADER Projekten

• Vorbereitung der neuen lokalen Entwicklungsstrategie (LES) für die kommende Förderperiode inkl. Bürgerbeteili- gungsformaten

• Beratung, Betreuung und Vernetzung von regionalen Ak- teuren und Projektträgern

• Austausch mit Fach- und Förderstellen

• Veranstaltungsmanagement und Netzwerktätigkeit

• Öffentlichkeitsarbeit, Moderation

• Fördermittelberatung und Unterstützung bei der Erstellung von Förderanträgen sowie der Umsetzung und Abrechnung von Projekten

• Monitoring, Evaluation und Reporting Was Sie mitbringen sollten:

• Abgeschlossenes Studium im Bereich Regionalmanagement oder vergleichbare Qualifikation mit Bezug zum Stellenprofil und/oder Erfahrung im Bereich LAG-Management

• Praktische Erfahrungen im Bereich Projektmanagement, Konzeptentwicklung, Controlling

• Erfahrung in Moderation, Öffentlichkeitsarbeit, Fördermitte- lakquise, Marketing

• Hohe Eigeninitiative, Kooperations-, Team-, Netzwerk- und Kommunikationsfähigkeit

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Diagnostik und Fördern, Vorlesung. Gegenstand dieser Veranstaltung sind fach- didaktische diagnostische Verfahren, ihre theoretische Fundierung und ihre technische Durchführung.

(3) Die Kandidatin oder der Kandidat kann innerhalb einer Frist von vier Wochen verlangen, dass die Entscheidungen nach Absatz 1 vom Modulprüfungsausschuss Lehramt

Studentischer Arbeitsaufwand Arbeitsaufwand gesamt: 120 h davon Präsenzstudium: 45 h davon Selbststudium: 75 h Studienleistungen - Voraussetzung für Zulassung

Im Fall des Raumes „Elterntreff“ wird an dieser Stelle statt einer Luftmenge durch Zuluft oder Überströmung aus einem anderen Raum eine Infiltration durch Abluft eingetragen, die

Der Markt Obernzenn wird deshalb für den Monat März ebenfalls auf die Elternbeiträge verzichten, sofern ihr Kind die Nachmittagsbetreuung tatsächlich nicht besucht.. Überdies

Auch beim diesjährigen Stadtradeln konnte das Team der Velogruppe Großhabersdorf mit 33.173 mit dem Rad zurückgelegten Kilometern den ersten Platz beim Stadtradeln im Landkreis

FC Welzheim 06 II - SPVGG Kleinaspach II 2:1 Ähnlich lief es auch bei der zweiten Mannschaft, nur dass es hier nicht einmal für einen Punkt reichte.. Louis Stadel erzielte in der

die Jugend plant dieses Jahr wieder ein Oktoberfest trotz Corona und trotz der Absa- ge des Vorbilds in München. Natürlich sind auch wir an die Auflagen gebunden und wollen hiermit