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Infoabend für Unternehmensgründer Sperrmüll erst am Tage vor der Abholung bereitstellen Kreisnachrichten

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Kreisnachrichten

Ausgabe 35/2012 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 28.08.2012

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Immer häufiger werden zahlreiche Gegenstände dem Sperrmüll beigestellt, die tatsächlich nicht zum Sperrmüll gehören und deshalb auch nicht abge- holt werden. Es handelt sich meist um sogenannten

„Kleinkram“, der in Kartons oder Säcke gefüllt wird und an die Straße gestellt wird in der Hoffnung, dass die Sachen mitgeholt werden.

Bleiben sie stehen, so fühlt sich oftmals niemand mehr dafür verantwortlich, die Sachen wieder von der Stra- ße zu räumen. Beim „Klein- kram“ handelt es sich nicht um Sperrmüll, da er nor- malerweise in die Haus- mülltonne passt und auf diesem Weg zu entsorgen ist. Unter Sperrmüll ver- steht man sperrige Gegen- stände aus Haushalten, die auch nach ihrer Demonta- ge zu groß für die Restmüll-

tonne sind. Zudem muss es sich um lose Gegenstän- de des Hausrats handeln.

Baumaterialien, wie zum Beispiel Fenster, Türen, De- ckenverkleidungen, Wasch- becken oder Toilettenschüs- seln sind kein Sperrmüll.

Eine Ausnahme stellen Elektrokleinteile dar. Haus- haltsübliche Elektrogeräte, sowohl große als auch klei- ne Geräte werden im Rah- men der Elektroschrott- sammlung, welche am selben Tag wie die Sperr- müllsammlung stattfindet, von einem separaten Fahr- zeug eingesammelt und ei- ner Verwertung zugeführt.

Die Elektrogeräte müssen vom Sperrmüll getrennt bereitgestellt werden. Es reicht aus, wenn der Elek- troschrott separat neben den anderen Sperrmüll gestellt wird. Die Elektro- kleinteile können in einem

Behältnis zur Abholung be- reitgestellt werden.

Es ist jedoch auch darauf zu achten, dass aus dem Elek- troschrott bei Sammlung und Transport keine Flüssig- keiten auslaufen können.

Elektroradiatoren müssen unbeschädigt sein. Wegen der hohen Bruchgefahr müssen Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen entweder am Problemmüll- fahrzeug oder an der Elek- troschrott-Annahmestelle des Entsorgungszentrums Sehlem abgegeben werden.

Einige kommunale Verwal- tungen im Landkreis Bern- kastel-Wittlich halten eben- falls eine Sammelstelle für Leuchtstoffröhren und En- ergiesparlampen vor.

Die Kreisverwaltung be- richtet, dass sich insbeson- dere in den letzten Wochen die Beschwerden über den sogenannten Sperrmüll-

tourismus häufen. Fahr- zeuge, die sich quasi Wett- rennen um den Sperrmüll liefern – Personen, die die Abfälle durchwühlen, oder auch an fremden Adres- sen etwas beistellen. Hier ruft der Betrieb Abfallwirt- schaft nochmals die Bür- gerinnen und Bürger auf, den Sperrmüll nicht bereits Tage im Voraus an die Stra- ßen zu stellen, sondern tat- sächlich erst am Vortag des Abholtages, am besten erst am Vorabend. Je früher der Sperrmüll an der Straße steht, um so mehr provo- ziert man den Kampf um die Gegenstände.

Fragen zur Sperrmüll- sammlung beantwortet der Abfallberater der Kreis- verwaltung Bernkastel- Wittlich, Stefan Lex, Tel.:

06571/14-2414, E-Mail: Ste- fan.Lex@Bernkastel-Witt- lich.de.

Infoabend für Unternehmensgründer

Die Industrie- und Han- delskammer Trier führt re- gelmäßig in Zusammenar- beit mit dem Fachbereich Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich Informations- veranstaltungen für Unter- nehmensgründer durch.

Der nächste Informations- abend zum Thema „Wie mache ich mich selbststän- dig?“ findet am Dienstag, 4.

September von 17:30 Uhr bis circa 19:30 Uhr im Gebäude

der Kreisverwaltung, Kur- fürstenstr. 16, in Wittlich statt. Hier werden die we- sentlichen Schritte auf dem Weg in die Selbstständig- keit erläutert - von der Ent- wicklung eines Business- plans bis zu den einzelnen Punkten der Umsetzung.

Die Teilnahmegebühr in- klusive Unterlagen beträgt 20 Euro. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger An- meldung bei der Industrie- und Handelskammer Tri-

er möglich, da die Zahl der Teilnahmeplätze begrenzt ist. Anmeldungen nimmt Alexandra Klar von der IHK Trier, Tel.: 0651/9777531, E- Mail: klar@trier.ihk.de, ent- gegen.

Weitere Auskünfte sind auch erhältlich beim Fachbereich Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich, Markus Lautwein, Tel.: 06571/14-2494, E-Mail:

Markus.Lautwein@Bernka- stel-Wittlich.de.

Sperrmüll erst am Tage vor der Abholung bereitstellen

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Besuchen Sie uns im Internet:

www.Bernkastel-Wittlich.de

Insgesamt 110 Varianten des Führerscheins gibt es aktuell in den 27 Mitglieds- staaten der Europäischen Union. Allein in Deutsch- land muss die Polizei bei Verkehrskontrollen mit mindestens fünf unter- schiedlichen Führerschei- nen rechnen. So können deutsche Autofahrer den grauen oder rosafarbenen Führerschein, den Füh- rerschein des autonomen Saarlands aus den Jahren 1947 bis 1959 oder der DDR oder den modernen Karten- führerschein vorzeigen.

Die dritte Führerschein- richtlinie, die am 19. Janu- ar 2013 in Kraft tritt, soll die europäische Führer- schein-Vielfalt vereinheitli- chen. Bis ins Jahr 2033 müs- sen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 er- teilt wurden in einen neu- en einheitlichen Führer- schein getauscht werden.

Der ab 2013 ausgegebene deutsche Führerschein wird auf Grund der Vorga- ben der EU gegenüber dem bisherigen, bekannten For- mat ein etwas verändertes Aussehen haben. Die neu- en Kartenführerscheinen werden ein Gültigkeitsda- tum haben und für fünf- zehn Jahre gelten. Befristet wird damit lediglich die Geltungsdauer des Führer- scheindokuments, nicht die Geltungsdauer der unbefri- stet erteilten Fahrerlaub- nisklassen. Die Befristung der C- und D-Klassen auf fünf Jahre bleibt hiervon jedoch unberührt. Außer- dem erfolgt eine Neustruk- turierung der Fahrerlaub-

nisklassen. Die nationalen Klassen M und S fallen weg und werden zur europä- ischen Klasse AM. Die Klas- se A 1 bleibt. Aus Klasse A beschränkt wird Klasse A2.

Aus Klasse A unbeschränkt wird Klasse A.

Anträge auf Umtausch von Führerscheinen nehmen entgegen:

• die Fahrerlaubnisbehör- de der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

• die Bürgerberatung der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich

• die Gemeindeverwal- tung Morbach

• die Verbandsgemeinde- verwaltungen Bernkastel- Kues, Kröv-Bausendorf, Manderscheid, Thalfang am Erbeskopf und Traben- Trarbach

Zum Umtausch ist vorzule- gen der bisher erteilte Füh- rerschein, ein aktuelles Passfoto mit biometrischen Gesichtsmerkmalen und es ist eine Unterschrift zu lei- sten, die zur Herstellung des Kartenführerscheins benötigt wird. Somit ist eine persönliche Vorspra- che erforderlich. Die Ge- bühr beträgt 29,10 Euro Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Fahrerlaub- nisbehörde zur Verfügung:

• Heike Anger, Tel.: 06571/14-2481

• Mechthild Hennen, Tel.: 06571-14-2334

• Renate Hock, Tel.: 06571/14-2473

• Jörg Goller, Tel.: 06571/14-2232 E-Mail: Fahrerlaubnisbeho- erde@Bernkastel-Wittlich.

de, Fax: 06571/14-2508

Das Ministerium für Um- welt, Landwirtschaft, Ernäh- rung, Weinbau und Forsten hat mitgeteilt, dass für die Förderung innovativer Vor- haben privater Projektträger im LEADER-Programm auch in den Jahren 2012 und 2013 erneut Landesmittel zur Ver- fügung stehen.

Um Aussicht auf eine Förde- rung zu haben, müssen min- destens folgende Kriterien erfüllt werden:

• Projekte mit Innovati- onscharakter (zum Bei- spiel Infrastrukturmaß- nahmen zur Förderung des Tourismus, Um- nutzung leerstehen- der landwirtschaft- licher Bausubstanz, Direktvermarktung, Ko- operationen von land- wirtschaftlichen und nichtlandwirtschaf t- lichen Akteuren)

• kleine Modellprojekte

• Auswahl des Vorhabens durch die Lokale Akti- onsgruppe

• Beitrag zur Umsetzung des lokalen integrierten ländlichen Entwick- lungskonzeptes (LILE) der zuständigen lokalen Ak- tionsgruppen (LAG)

• Einhaltung der Fördervo- raussetzungen des PAUL- Programms

• keine Unterstützung aus anderen Förderprogram- men

Höhe der Förderung:

• bis 50 Prozent, sofern es sich nicht um eine un- ternehmerische Tätig- keit beziehungsweise eine Tätigkeit ohne Ge- winnerzielungsabsicht handelt,

• alle anderen bis zu 30 Prozent der zuwen- dungsfähigen Kosten Mindest-Investitionsvolu- men:

• förderfähige Gesamt- kosten von mindestens 2500 Euro

Förderanträge können ab so- fort bei der LAG-Geschäfts- stelle in der Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich eingereicht wer- den. Die Anträge werden nach den von den Lokalen Aktionsgruppen (LAG) be- schlossenen Bewertungs- kriterien berücksichtigt.

Für die Anmeldungen aus den Verbandsgemeinden Manderscheid und Witt- lich-Land sowie der Stadt Wittlich steht Alfred Bauer von der Geschäftsstelle der LAG Vulkaneifel, Telefon 06592/ 933-201 zur Verfü- gung. Helmut Ulmen, Kreis- verwaltung Bernkastel-Witt- lich, Telefon: 06571/ 14-2262 steht stellvertretend für die übrigen LAG-Regionen im Landkreis Bernkastel-Witt- lich, die Mosel und den Hunsrück, als Ansprechper- son zur Verfügung.

Projekte, für die Fördermittel 2012 zugesagt sind, müssen bis zum 30.11.2012 abgerech- net sein. Für Projekte, die in 2013 realisiert werden, müssen die Fördermittel bis zum 31.12.2012 durch Bewil- ligungsbescheid gebunden sein. Die Abrechnung hat bis zum 31.10.2013 zu erfol- gen. Für eine fristgerechte Mittelzusage, muss das An- tragsverfahren noch in die- sem Jahr abzuwickeln wer- den.

Erneute Geldspritze für die Leaderregionen Neue Führerscheine ab 2013

nur noch 15 Jahre gültig

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Menschen mit Beeinträch- tigungen haben grund- sätzlich ein Recht auf Ar- beit. Zur Umsetzung dieses Anspruchs bestehen ver- schiedene Angebotsstruk- turen sowohl auf dem all- gemeinen Arbeitsmarkt wie auch durch die Beschäf- tigung in unterstützten Beschäf tigungsverhält- nissen wie etwa der Werk- statt für behinderte Men- schen. Derzeit werden an den Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Ler- nen und Ganzheitliche Ent- wicklung die Übergänge in die Arbeitswelt im Rah- men spezifischer Unter- richtsangebote und Prak- tikumsbegleitung in den Abschluss-Stufen beglei- tet. Bedarfsorientiert ent- wickelt man in einem ge- meinsamen Austausch mit den Schüler/innen, den Lehrern vor Ort, den Eltern, der Kreisverwaltung und der Arbeitsagentur Perspek- tiven, die die individuellen

Formen der Beeinträchti- gung zu berücksichtigen wissen.

Im Sinne einer Intensivie- rung dieser Lebenswegpla- nung und sensibleren Ge- staltung dieses Übergangs in die nachschulische Le- benswelt bietet das Projekt Übergang Schule-Beruf des Integrationsfachdienstes (IFD) nun weitere Möglich- keiten der Beratung, Prak- tikumsakquise und Beglei- tung nach Beendigung der Schulbesuchspflicht.

Die Zielsetzung des Pro- jekts Übergang Schule-Be- ruf deckt sich mit den Zie- len, die der Landkreis im Rahmen der regionalen Teilhabeplanung erreichen möchte: die Entwicklung bedarfsgerechter Teilhabe- möglichkeiten von Men- schen mit Beeinträchti- gungen in den Bereichen Arbeit und Wohnen. Die Kreisverwaltung wirkt da- her auch in einem Arbeits- kreis des Projektes mit. Um möglichst optimale Bedin- gungen zur beruflichen In- tegration von Jugendlichen mit Behinderungen zu schaffen, werden vom IFD als Netzwerkarbeit Koope- rationsbeziehungen zu re- gionalen Arbeitgebern und allen Institutionen, Ein- richtungen und Unterstüt-

zungssystemen aufgebaut.

Im Landkreis Bernkastel- Wittlich richtet sich das Angebot des IFD an jun- ge Menschen mit einer so- genannten „Lernbehinde- rung“ oder einer „Geistigen Behinderung“ (hier diver- gieren die Bezeichnung von Sozialrecht und Schulpra- xis), die eine der folgenden Förderschulen besuchen:

die Maria-Grünewald-Schu- le und die Liesertal-Schu- le in Wittlich, sowie die Rosenberg-Schule und die Burg-Landshut-Schule in Bernkastel-Kues. Auch die Martin-Luther-King-Schu- le in Traben-Trarbach, die eine eigene Stelle für die Aufgabe Übergang-Schule- Beruf eingerichtet hat, ar- beitet in dem Arbeitskreis mit. Durch die unterschied- lichen Förderschwerpunkte der Schulen liegen auch unterschiedliche Anforde- rungsprofile und Potenti- ale vor, die es individuell mit möglichen Praktikums- stellen und Arbeitgebern abzustimmen gilt. Die För- derschulen sind unterei- nander vernetzt und ste- hen mit dem IFD und der Kreisverwaltung im Pro- jekt Übergang Schule-Beruf in einem intensiven Aus- tausch.

Für die nachschulische Ein-

gliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt ist es wichtig, Betriebe und Arbeitgeber zu finden, die bereit sind, das Projekt zu unterstüt- zen und im ersten Schritt Praktikumsstellen zur Ver- fügung stellen. In diesen Praktika sollen die Schü- ler weitere Facetten der Ar- beitswelt kennen lernen und ihre Fähigkeiten und Interessen für die beruf- liche Entwicklung auspro- bieren und zugleich kri- tisch einschätzen können.

In den nächsten Ausga- ben der Kreisnachrichten stellen die Schulen kon- krete Projekte zum Über- gang Schule-Beruf vor. Wei- tere Infos finden sich auch auf den Internetseiten der Schulen.

Interessierte Betriebe und Arbeitgeber, die im Projekt Übergang Schule-Beruf des Integrationsfachdienstes eine Praktikumsstelle be- reitstellen wollen oder die weitere Informationen oder Beratung zum Projekt ha- ben möchten, wenden sich hierfür bitte an:

• Integrationsfachdienst Trier (Frau Niehaus): Te- lefon-Nr. 0651/1465025, niehaus@skm-trier.de:

www.ifd-trier.de

• Burg Landshut Schule Bernkastel-Kues (www.

burg-landshut-schule.

de),

• Liesertal Schule Wittlich (www.liesertal-schule2.

bildung-rp.de),

• Maria Grünewald Schu- le (www.maria-gruenew- ald.de),

• Rosenberg Schule Bernkastel-Kues (www.

Rosenberg-Schule.de),

• M a r t i n - Lu t h e r - K i n g - Schule Traben-Trarbach (Frau Speckner): Tele- fon-Nr. 06541/816 3998, speckner@e-schule-mlk.

de: www.e-schule-mlk.

de

Förderschulen suchen Betriebe für die

Zusammenarbeit im Projekt Übergang Schule-Beruf

Serie

1. Auftaktartikel (KW 35)

2. Burg Landshut Schule

Bernkastel-Kues (KW 36)

3. Liesertal Schule Wittlich (KW 37) 4. Maria

Grünewaldschule (KW 38)

5. Rosenbergschule Bernkastel-Kues (KW 39)

6. Martin-Luther-King Schule Traben- Trarbach (KW 40) Die Ausgaben der Kreis- nachrichten können Sie sich im Internet unter www.bernkastel-witt- lich.de/kreisnachrich- ten.html herunterladen.

Die Förderschulen sind untereinander vernetzt und stehen mit dem IFD und der Kreisverwaltung im Projekt Übergang Schule- Beruf in einem intensiven Austausch.

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Öffentliche Bekanntmachung

Am Montag, den 03.09.2012, fin- det um 14:30 Uhr, Sparkasse Mit- telmosel - Eifel Mosel Hunsrück in Bernkastel-Kues eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Bernkastel-Wittlich statt.

TAGESORDNUNG A. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen

2.1 Kommunal- und Verwaltungs- reform

2.2 Kommunal- und Verwaltungs- reform; wissenschaftliche Un- tersuchung zu Gebietsände- rungen

2.3 Jahresabschluss der Sparkas- se Mittelmosel - Eifel Mosel Hunsrück für das Geschäfts- jahr 2011

2.4 Zukünftige Struktur und Fi- nanzierung der Hunsrück-Tou- ristik GmbH

3. Nachwahl von Ausschuss- und sonstigen Gremienmitglie- dern

4. Feststellung des Jahresab-

schlusses 2011 der Abfallwirt- schaftseinrichtung des Land- kreises Bernkastel-Wittlich 5. Prüfung ambulanter

Leistungen der Eingliede- rungshilfe nach dem 6. Kapi- tel des 12. Buches Sozialge- setzbuch (SGB XII) durch den Rechnungshof Rheinland- Pfalz in 2010

6. Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinde- rungen in Schulen und Kin- dertagesstätten

7. Anfragen 8. Verschiedenes

B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

9. Mitteilungen

9.1 Zukünftige Struktur und Fi- nanzierung der Mosellandtou- ristik GmbH

10. Verschiedenes Wittlich, 21. August 2012 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes, Landrat

NACHRUF

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich nimmt Abschied von

Hans-Peter Krag

aus Wittlich.

Herr Krag war von 1970 bis 1972 als stellvertretender Kreisfeuerwehrinspekteur und von 1972 bis 1981 als Kreisfeuerwehrinspekteur ehrenamtlich tätig.

Hans-Peter Krag war Feuerwehrmann aus tiefer Über- zeugung, mit Herz und Verstand. Während seines langjährigen Feuerwehrdienstes hat er sich mit groß- er Verantwortung und uneigennützig für die persön- liche Sicherheit und das Wohl seiner Mitmenschen eingesetzt. Für sein vorbildliches Engagement in der Feuerwehr wurde Herr Krag mit dem Feuerwehr- ehrenkreuz in Silber des Deutschen Feuerwehrver- bandes, mit dem Goldenen Feuerwehrehrenzeichen als Steckkreuz des Innenministeriums und mit der Besonderen Anerkennung des Landkreises Bernka- stel-Wittlich ausgezeichnet.

Unser herzliches Mitgefühl gilt seiner Familie.

Wir werden Hans-Peter Krag ein ehrendes Andenken bewahren.

Gregor Eibes Willi Herres

Landrat Kreisfeuerwehrinspekteur Am 15. August sind neue

Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nut- zung erneuerbarer Ener- gien im Wärmemarkt in Kraft getreten. Dadurch werden die Förderkondi- tionen des bestehenden Marktanreizprogramms (MAP) zur Wärmegewin- nung aus erneuerbaren En- ergien deutlich verbessert.

Durch das Programm wer- den Anlagen für Heizung, Warmwasserbereitung und zur Bereitstellung von Käl- te oder Prozesswärme aus erneuerbaren Energien ge- fördert. Das MAP besteht aus zwei Programmteilen:

Durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr- kontrolle (BAFA) werden Anlagen für den Bedarf von Ein-, Zwei- und Mehrfamili- enhäusern sowie kleineren öffentlichen und gewerb- lichen Objekten gefördert.

Die Kreditanstalt für Wie- deraufbau (KfW) unter- stützt Anlagen für große Gebäude und für die ge- werbliche Nutzung durch das Programm Erneuer- bare Energien Premium.

Die Neuregelungen im MAP betreffen beide Programm- teile: sowohl den Förderteil der Investitionszuschüsse (BAFA) als auch den KfW- Teil für Anlagen im größe- ren Leistungsbereich. Die wichtigsten Neuerungen im Bereich der BAFA (Inve- stitionszuschüsse)

• Im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser wur- de eine Mindestpauscha- le von 1500 Euro für so- larthermische Anlagen eingeführt, womit sich die Förderung für eine 10 Quadratmeter große solarthermische Anlage um 600 Euro erhöht.

• Auch bei Biomassean- lagen und Wärmepum- pen wurde die Förde- rung durchgehend um

400 Euro angehoben. Bei Wärmepumpen mit Puf- ferspeicher bekommt man sogar 900 Euro mehr.

• Neu in den Förderkata- log aufgenommen wur- de die gewerblich und industriell eingesetzte solare Prozesswärme.

Die wichtigsten Neuerungen im Bereich der KfW (Darle- hen und Tilgungszuschüsse)

• Die Tilgungszuschüsse für große Solarkollektor- anlagen im KfW-Teil (ab 40 Quadratmeter) betra- gen nunmehr bis zu 50 Prozent (vorher 30 Pro- zent) der Investitionsko- sten (gilt für Prozesswär- me oder solare Kälte).

• Große Wärmepumpen ab 100 Kilowatt Leistung sind nun auch im Neu- bau förderfähig.

• Biogasleitungen kön- nen in bestimmten An- wendungen (Biogaser- zeugung nach dem EEG 2012) wieder gefördert werden.

• Die Fördermöglichkeiten für Tiefengeothermie werden ausgeweitet: Zu- künftig können nicht mehr nur Anlagen zur thermischen Nutzung gefördert werden, son- dern in geringerem Um- fang auch stromerzeu- gende Anlagen.

• Für Wärmenetze und Wärmespeicher, die von der verbesserten Förde- rung nach dem am 19.

Juli 2012 in Kraft getre- tenen novellierten Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz profitieren, ist künftig keine Förderung mehr vorgesehen.

Weitere Informationen über die Fördermöglichkeiten und Antragsstellung finden Interessierte auf den Inter- net-Seiten des BAFA, www.

bafa.de, und der KfW, www.

kfw.de.

Wärmegewinnung aus

erneuerbaren Energien

(5)

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich Öffnungszeiten -allgemein-:

Mo.-Fr.: 08.30 bis 12.00 Uhr Mo.: 14.00 bis 16.00 Uhr Do.: 14.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung

Öffnungszeiten Bürgerservice:

Mo.-Do.: 07.00 bis 18.00 Uhr Fr. 07.00 bis 15.00 Uhr Kontakte -allgemein-:

Tel.: (0 65 71) 14 – 0 Fax: (0 65 71) 14 – 2500

E-Mail: Info@Bernkastel-Wittlich.de Internet: www.Bernkastel-Wittlich.de

Wichtige Rufnummern während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Bürgerberatung (0 65 71) 14 – 2700 Abfallberatung (0 65 71) 14 – 2414

Bauen (0 65 71) 14 – 2314

Führerscheinwesen (0 65 71) 14 – 2334

Gesundheit (0 65 71) 14 – 2434

Kreisrechtsausschuss (0 65 71) 14 – 2258 Musikschule des Landkreises (0 65 71) 14 – 2398 Landwirtschaft/Weinbau (0 65 71) 14 – 2421 Veterinärwesen/Lebensmittel (0 65 71) 14 – 2353 Wirtschaftsförderung (0 65 71) 14 – 2494 Zulassungsbehörde (0 65 71) 14 – 2227 Kreisarchiv, Schloßstr. 10 (0 65 71) 96633 Medienzentrum, Schloßstr. 10 (0 65 71) 96634

Detaillierte Telefonverzeichnisse im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/kreisverwaltung.html Der mädchenspezifische

Arbeitskreis „Eva Luna“

und der Jungenarbeitskreis

„Wilde Kerle“ im Land- kreis Bernkastel-Wittlich bieten in 2012 eine Veran- staltungsreihe zum The- ma „Geschlechtssensible Arbeit mit jungen Men- schen“ an. Nach der Bil- derausstellung „Typisch Mädchen, Typisch Jun- ge – Bloß in der Rolle blei- ben?!?!?“ und einem Fach- vortrag von Lothar Reuter, wird die Reihe nun mit dem Seminar „Geschlechts- reflektierte Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Be-

ratung“ am 12. Septem- ber von 9:00 bis 16:00 Uhr im Jugendraum Bombogen fortgesetzt. Dieser Semin- artag bietet Fachkräften, die mit jungen Menschen arbeiten, eine Einführung in die Themenbereiche der

„geschlechtssensiblen Jun- gen-, Mädchen-, Jugendar- beit und des Gender Main- streamings“. Dabei werden Begrifflichkeiten, theore- tische Hintergründe, An- sätze und Konzepte darge- stellt. Anhand praktischer Beispiele werden in Form von Einzel- und Gruppen- arbeit Rollenbilder, Kli-

Auch auf Reisen brauchen ältere Menschen nicht auf die gewohnte Sicherheit zu verzichten. Mobile Halte- griffe und -stangen in vie- len Längen und Einstieghil- fen für Wannen machen es möglich.

Sie bieten Personen bis zu einem Körpergewicht von 100 Kilogramm Halt, zum Beispiel neben Toiletten, in Duschen, an Waschbecken

Tipps für barrierefreies Bauen und Wohnen

und Badewannen. Durch die Saugtechnik ist das An- bringen kinderleicht und ohne Bohren und Schrau- ben möglich. Zwei Saug- näpfe am Anfang und am Ende des Griffs, werden in die gewünschte Position ge- bracht und die Hebel nach unten gedrückt. Das ent- standene Vakuum hält die Griffe fest und sicher. Vo- raussetzung ist ein glatter

Geschlechtssensible Arbeit mit jungen Menschen

schees und geschlechtsspe- zifische Fragestellungen beleuchtet. Ziel ist die Ent- wicklung praktischer An- sätze, wie geschlechts- sensible Angebote in der eigenen Arbeit und Insti- tution umgesetzt werden können. Die Referenten Beate Stoff (Dipl.Päd.; Büro PlanB in Osburg) und Mi- chael Charles (Dipl. Päd.;

Pro Familia Trier) werden mit viel Erfahrung und Hintergrundwissen durch das Seminar führen.

Teilnehmende im Rahmen einer Lehrer/-innen Fort- und Weiterbildung erhal-

ten eine Bescheinigung mit der TIS-Nummer 21ST34102 des Pädagogischen Landes- instituts Rheinland-Pfalz.

Das Seminar inklusive Mit- tagsimbiss kostet 30 Euro pro Teilnehmer/-in. Die An- zahl der Teilnehmenden ist auf 20 begrenzt. Anmelde- schluss ist der 5. September.

Weitere Informationen und Anmeldung bei Christoph Jarosch - Kompetenzagen- tur des Caritasverbandes Mosel-Eifel-Hunsrück e. V.

– Geschäftsstelle Wittlich;

Tel.: 06571/9155-0; E-Mail:

kompetenzagentur@cari- tas-wittlich.de.

Untergrund und eine trag- fähige Wand.

Weitere Tipps zur barrie- refreien Wohnungs- oder Hausgestaltung geben die Fachleute der Landesbera- tungsstelle „Barrierefrei Bauen und Wohnen“ ko- stenlos und firmenunab- hängig alle zwei Monate am zweiten Dienstag von 14:00 bis 17:00 Uhr bei der Kreisverwaltung Bernka-

stel-Wittlich, Kurfürsten- straße 16, 54531 Wittlich.

Der nächste Beratungster- min ist Dienstag, der 11.

September. Vorhandene Pla- nunterlagen sollten zum Beratungstermin mitge- bracht werden. Eine Voran- meldung ist unbedingt erforderlich bei Ulrich Hohns, Tel.: 06571/14-2237, E-Mail: Ulrich.Hohns@Bern- kastel-Wittlich.de.

Referenzen

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