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Antrag zur Fällgenehmigung 1. Antragsteller: * Name, Vorname: PLZ/Wohnort: Straße: Telefonnummer: 2. Inhalt: Baumart bzw. Gehölzart * Anzahl * Stammumfang

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Academic year: 2022

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* Pflichtangaben

Stadtverwaltung Zwickau Sitz: Werdauer Straße 62, Zi. 335 Umweltbüro Telefax: 0375-83-3636

Postfach 20 09 33, 08009 Zwickau E-Mail: Umwelt@Zwickau.de

Antrag zur Fällgenehmigung 1. Antragsteller: *

Name, Vorname:

PLZ/Wohnort:

Straße:

Telefonnummer:

2. Inhalt:

Baumart bzw. Gehölzart * Anzahl * Stammumfang

(gemessen in einem Meter Höhe) bzw.

Grundfläche

des Gehölzes (in m²) *

3. Lage/Standort:

(evtl. Skizze mit beifügen)

Straße/Flurstück/Gemarkung

4. Gründe:

(z. B. Krankheit, Gefährdung, ...) *

5. Ersatzpflanzungen:

(Wurden innerhalb der letzten zwei Jahre auf dem Grundstück Pflanzungen von einheimischen Laubgehölzen vorgenommen, oder sind bereits Ersatz- pflanzungen geplant?)

6. Ausführung erfolgt im Fällverbotszeitraum?

(1.3. bis 30.9. eines jeden Jahres) (Kalenderwoche angeben, wenn zutreffend)

7. Gründe für Dringlichkeit:

(nur, wenn Ausführung im Fällverbotszeitraum notwendig)

(Datum, Ort) (Unterschrift des Antragstellers)

(2)

Hinweise zum Ausfüllen und Versenden des Formulars

Dieses Formular ist nur für Bürger der Großen Kreisstadt Zwickau gültig!

Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus.

Die mit Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.

Sie können dieses Formular am PC aus- füllen und dann ausdrucken. Sie versen- den dann das unterschriebene Formular mit der Post.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Formular auf Ihrem PC zu speichern, wenn Sie noch nicht über alle Angaben verfügen und das Formular später vervollständigen wollen.

Sie können das Formular auch elektro- nisch einreichen. Benutzen Sie dazu die Schaltfläche "Formular senden". Das hat den Vorteil, dass Ihre Daten dem ent- sprechende Bearbeiter dann bereits in elektronischer Form vorliegen.

Sollten Sie das Formular elektronisch ein- reichen, ist das Feld Unterschrift nicht ausfüllbar. Es kann nur in der Papierform unterschrieben werden.

Beachten Sie bitte, dass das Umweltbüro im Einzelfall darauf bestehen kann, von Ihnen eine ausgedruckte und unterschriebene Fassung zu erhalten.

In gedruckter Version ist das Formular auch im Umweltbüro (Verwaltungs- zentrum, Haus 3, Zimmer 335) oder im Bürgerservice (Erdgeschoss des Rat- hauses) erhältlich.

Aufgrund der vermehrten Fällanträge im Herbst und Frühjahr und zur Gewähr- leistung einer zügigen Bearbeitung ist es ratsam, den Antrag rechtzeitig zu stellen, mindestens aber 3 Wochen vor der geplanten Fällung.

Legen Sie eine Einverständnis- erklärung des Eigentümers der Gehölze bei, wenn die Gehölze nicht auf Ihrem eigenen Grundstück stehen bzw. wenn Sie im Auftrag eines Dritten handeln!

zu 1.

Bitte geben Sie Ihre Adresse und Telefonnummer (mit Vorwahl) an!

zu 2.

Hier ist die Gehölzart, die Gehölzanzahl und die Größe des Gehölzes einzutragen:

o bei Bäumen: Stammumfang (in 1 m Höhe über dem Erdboden), o bei Hecken oder Strauchgruppen:

Gesamtfläche in m².

zu 3.

Beschreiben Sie den Standort (Straße, Flurstück, Gemarkung)!

Legen Sie gegebenenfalls eine Skizze oder einen Lageplan bei!

zu 4.

Erläutern Sie den Grund der Beseitigung bzw. des Rückschnittes (z. B. Krankheit, Gefährdung o.ä.)!

zu 5.

Die Fällgenehmigung kann mit Auflagen zur Ersatzpflanzung versehen werden.

Geben Sie deshalb an, ob auf dem Grundstück in den letzten zwei Jahren bereits Pflanzungen von einheimischen Laubgehölzen vorgenommen wurden oder ob dies geplant ist! Diese Pflanzungen können möglicherweise als Ersatz- pflanzungen anerkannt werden.

zu 6. und 7.

Vom 1. März bis 30. September besteht ein Schnittverbot gemäß § 39 BNatSchG.

Soll der Schnitt bzw. die Fällung während dieses Zeitraums ausgeführt werden, so wird eine zusätzliche Genehmigung durch das Sachgebiet Naturschutz des

Landkreises eingeholt, die nur bei beson- derer Dringlichkeit (unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises) erteilt wird.

Rechtsgrundlagen:

 § 19 und § 39 Sächsisches Natur- schutzgesetz (SächsNatSchG)

 § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Schnittverbot vom 1.3. bis 30.9.

 § 3 (Pflegegebot), § 4 (Verbote), § 6 (Ausnahmen) und § 7 (Befreiung von den Geboten und Verboten)

Gehölzschutzsatzung (GehölzSchS) der Stadt Zwickau

Gebühren:

Die Fällgenehmigung ist gebührenfrei!

Referenzen

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