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Händehygiene leicht gemacht!

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Academic year: 2022

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Händehygiene leicht gemacht!

Stand: Mai 2017

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Herausgeberin:

Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Autor:

Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

Impressum:

Händehygiene leicht gemacht!

Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Körperschaft des öffentlichen Rechts Auf der Horst 29

48147 Münster 0251 / 507 – 0

0251 / 507 – 570

zaekwl@zahnaerzte-wl.de.

www.zahnaerzte-wl.de

Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes:

Dr. Klaus Bartling, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

© 2017

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopien, Mikro-Film oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung der Herausgeberin reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, bearbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Ausgenommen hiervon ist die nicht-gewerbliche Nutzung durch Mitglieder der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe und deren Mitarbeiter zu eigenen beruflichen Zwecken. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen der §§ 106 ff. des Urheberrechtsgesetzes.

Druck:

Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Körperschaft des öffentlichen Rechts Auf der Horst 29

48147 Münster

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Händehygiene leicht gemacht!

Die Hände des Personals sind das wichtigste Übertragungsvehikel von Krankheitserregern.

Deshalb ist die Händehygiene eine wesentliche Maßnahme zur Verhütung von Infektionen.

Sie dient sowohl dem Schutz des Patienten als auch dem Schutz des Behandlungsteams.

Die Händehygiene zählt systematisch zu den infektionspräventiven Maßnahmen des Behandlungsteams. Unterschieden wird

1. das Händewaschen,

2. die hygienische Händedesinfektion und 3. die chirurgische Händedesinfektion.

Weitere infektionspräventive Maßnahmen des Behandlungsteams sind das Tragen von

• Schutzhandschuhen,

• Mund-, Nasen- und Augenschutz,

• Schutzkleidung,

sowie die Abdeckung von Flächen und Gegenständen. Auch die Impfprophylaxe gehört dazu.

Inhalte dieses Merkblattes

Nachfolgend wollen wir uns zunächst schwerpunktmäßig mit der Händehygiene befassen.

Diese ist in der Praxis um einen adäquaten Hautschutz und eine geeignete Handpflege zu ergänzen. Es folgt die Ausstattung medizinischer Handwaschplätze. Wir geben Hinweise, worauf Gesundheitsämter achten, wenn sie eine Begehung nach dem Infektions- schutzgesetz durchführen und welche typischen Fehler rund um die Händehygiene fest- gestellt wurden. Zur Abrundung bieten wir Ihnen abschließend Tipps für die Praxis und interessante Fundstellen, wenn Sie sich weiter informieren möchten.

Händehygiene Allgemeine Hinweise:

Kein Tragen von Ringen, Uhren und anderen Schmuckgegenständen an Händen und Unter- armen bei Untersuchung und Behandlung. Fingernägel sollen die Fingerkuppen nicht über- ragen (Gefahr einer Handschuhperforation; „Schmutznische“).

Händewaschen Indikation

Vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende, bei sichtbarer Verschmutzung, nach dem Nase- putzen, vor dem Essen sowie nach der Toilettenbenutzung sind die Hände mit Wasser und Seifenlotion zu waschen.

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So machen Sie es richtig! Neun Tipps zu Händewaschen & Co:

1. Verwenden Sie kaltes oder lauwarmes statt warmes oder gar heißes Wasser.

2. Verwenden Sie zum Händewaschen nach Möglichkeit pH-neutrale, alkali- und seifenfreie Flüssigpräparate, die weder Duft- noch Konservierungsstoffe enthalten.

3. Spülen Sie Seifenreste gründlich ab.

4. Trocknen Sie die Hände sorgfältig.

5. Waschen Sie die Hände nicht zu oft (Desinfizieren ist wichtiger als Waschen).

6. Achten Sie darauf, dass die Hände vor der Desinfektion trocken sind.

7. Verwenden Sie alkoholbasierte hautschonende Präparate zur Desinfektion, die geprüft und als wirksam bestätigt wurden (VAH-Liste).

8. Benutzen Sie Hautschutzcremes ohne Duft- und Konservierungsstoffe vor haut- belastenden Tätigkeiten und nach dem Händewaschen während der Arbeit.

9. Verwenden Sie Hautpflegecremes ohne Duft- und Konservierungsstoffe am Arbeitsende und in der Freizeit. Dadurch helfen Sie Ihrer Haut sich zu regenerieren.

Hygienische Händedesinfektion Allgemeine Hinweise:

Desinfizieren Sie die Hände mit einem geprüften und in der Wirksamkeit bestätigten alkoholischen Desinfektionsmittel (VAH-Liste). Die hygienische Händedesinfektion ist wirksam gegen Krankheitserreger und dabei hautschonender als Händewaschen.

Fingernägel sollen kurz geschnitten sein und die Fingerkuppen nicht überragen. Nagellack ist ebenso abzulehnen wie das Tragen künstlicher und/oder gegelter Fingernägel. An Händen und Unterarmen dürfen keine Ringe, Armbänder, Armbanduhren oder Piercings getragen werden.

Indikation

Die hygienische Händedesinfektion ist vor jeder Behandlung, bei Behandlungsunter- brechung, bei Handschuhwechsel und nach Behandlungsende erforderlich. Daran ändert sich auch nichts, wenn Handschuhe getragen werden/wurden.

Das Desinfektionsmittel wird aus einem dafür geeigneten Spender über die sauberen und trockenen Hände verteilt (ca. 3 ml).

Als Voraussetzung für eine effektive Händedesinfektion ist darauf zu achten, dass die Hände während der vorgeschriebenen Einwirkzeit mit dem Desinfektionsmittel feucht gehalten werden.

Für eine hygienische Händedesinfektion sind bevorzugt alkoholische Präparate zu verwen- den.

Vorteile alkoholischer Händedesinfektionsmittel:

• Geringere Belastung als Händewaschen

• Der enthaltene Alkohol löst Fette aus der Haut, spült diese aber nicht ab!

• Der Schutzfilm der Haut wird kaum angegriffen. Alkohol ist pH-neutral

Die Händedesinfektion ist wirksamer als das Händewaschen. Von einer Million Keime bleiben zurück:

• Nach dem Waschen : 100.000 Keime

• Nach der Händedesinfektion : 10 Keime

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Anleitung hygienische Händedesinfektion Vorgehensweise:

Das Desinfektionsmittel wird aus einem dafür geeigneten Spender über die sauberen und trockenen Hände verteilt (Innen- und Außenflächen einschließlich Handgelenk, Flächen zwischen den Fingern und Daumen) und gründlich eingerieben. Besondere Sorgfalt ist auf die Desinfektion der Fingerkuppen und der Nagelfalze zu verwenden.

1. Schritt: Handfläche auf Handfläche 2. Schritt: Handgelenke einreiben

3. Schritt: Handfläche auf Handfläche mit verschränkten, gespreizten Fingern

4. Schritt: Außenseite der Finger auf gegenüberliegende Handflächen mit verschränkten Fingern

5. Schritt: Kreisendes Reiben des linken Daumens in der geschlossenen rechten Handfläche und umgekehrt

6. Schritt: Kreisendes Reiben hin und her mit geschlossenen Fingerkuppen der rechten Hand in der linken Handfläche und umgekehrt

(Einwirkzeit des Desinfektionsmittels nach Herstellerangaben!)

Bitte beachten:

Als Voraussetzung für eine effektive Handdesinfektion müssen die Hände während der vorgeschriebenen Einwirkzeit mit dem Desinfektionsmittel feucht gehalten werden. Für eine hygienische Händedesinfektion sind bevorzugt alkoholische Präparate zu verwenden.

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Die 10 häufigsten Fehler bei der Händedesinfektion

Quelle:

www.orochemie.de/de/download/service_ckeckliste_10_fehler_haendedesinfektion.pdf

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Chirurgische Händedesinfektion Indikation

Eine chirurgische Händedesinfektion vor dem Anlegen steriler Handschuhe ist bei umfang- reichen zahnärztlich-(oral-)chirurgischen Eingriffen und bei allen zahnärztlich-(oral-) chirurgischen Eingriffen bei Patienten mit erhöhtem Infektionsrisiko erforderlich.

Hinweis: Bei einer Aufeinanderfolge kurzer, operativer Eingriffe (Dauer bis zu etwa 60 Min.) mit geringer Kontamination kann auf das Händewaschen vor der nächsten chirurgischen Händedesinfektion verzichtet werden. Nach Eingriffen von über einer Stunde, sollten die Hände nochmals gewaschen werden.

Anleitung chirurgische Händedesinfektion

Quelle:

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Hautschutz- und Handpflege Hautschutz

Benutzen Sie vor hautbelastenden Tätigkeiten und nach dem Händewaschen während der Arbeit Hautschutzcremes möglichst ohne Duft- oder Konservierungsstoffe. Hautschutz- cremes unterstützen die Barrierefunktion Ihrer Haut. Zusatzstoffe können die Haut reizen und Allergien hervorrufen. Tragen Sie den Hautschutz rechtzeitig vor längeren Hand- schuhtragezeiten auf. Eine ca. kirschkerngroße Menge wird auf den Handrücken aufge- tragen. Die Creme ist sorgfältig einzumassieren (Fingerzwischenräume, Fingerseitenkanten, Nagelfalzen, Fingerkuppen, Daumen, Handgelenke). Vor dem Anlegen von Handschuhen muss die Creme vollständig eingezogen sein.

Handpflege

Verwenden Sie Pflegecremes möglichst ohne Duft- und Konservierungsstoffe am Arbeits- ende und in der Freizeit. Dadurch helfen Sie Ihrer Haut sich zu regenerieren. Zusatzstoffe können Ihre Haut reizen und Allergien hervorrufen. Für die Handpflege reicht eine ca.

kirschkerngroße Menge, die auf den Handrücken aufgetragen und sorgfältig einmassiert wird.

Ausstattung medizinischer Handwaschplätze

Ein medizinischer Handwaschplatz (insbesondere Behandlungszimmer und Aufbereitungs- raum) muss mit Zulauf für kaltes und warmes Wasser ausgestattet sein. Bei einer Neueinrichtung oder wesentlichen Umgestaltung eines Handwaschplatzes ist auf ein ausreichend groß dimensioniertes, tief ausgeformtes Handwaschbecken ohne Überlauf, zu achten. Der Handwaschplatz muss, unabhängig von den räumlichen Bedingungen, mit wandmontierten Spendern für Händedesinfektionsmittel und Handwaschpräparate und mit Einmalhandtüchern ausgestattet sein. Der Wasserstrahl darf nicht direkt auf den Abfluss gerichtet sein, um die Entstehung des erregerhaltigen Aerosols aus dem Siphon zu minimieren (vgl. Nr. 5.1 der RKI Empfehlung „Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens“, Bundesgesundheitsblatt 2016 59: Seiten 1189 – 1.220).

• Wasserarmaturen sowie Spender für flüssige Mittel müssen ohne Handberührung benutzt werden können

• Bei mehreren Behandlungsplätzen im Behandlungsbereich müssen an jedem Behandlungsplatz, auch für das Assistenzpersonal, gut erreichbare Desinfektions- mittelspender vorhanden sein

Worauf achten die Gesundheitsämter bei Begehungen / typische Fehler Speziell im Hinblick auf die Händehygiene achten die Gesundheitsämter auf Folgendes:

• Werden Händedesinfektionsmittel aus großen Gebinden in Portionsflaschen umgefüllt?

(nicht erlaubt)

• Sind am Handwaschplatz ohne Handberührung bedienbare Flüssigseifenspender und Desinfektionsspender sowie Einmalhandtücher vorhanden?

• Liegt ein Hautschutz- und Händehygieneplan vor?

• Wird die Hautpflege nach Vorgaben des Hautschutz- und Händedesinfektionsplans durchgeführt?

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• Erfolgt die Händedesinfektion, wie vorgeschrieben, in 6 Schritten?

• Sind Seifen- und Desinfektionsmittelflaschen mit einem Anbruch- und Mindesthaltbar- keitsdatum versehen?

• Hat das Handwaschbecken einen Überlauf? (darf nicht)

• Ist der Wasserstrahl direkt auf den Ablauf gerichtet? (darf nicht)

• Sind dem Personal die im Hygieneplan vermerkten Desinfektionsmittel sowie Hautschutz- und Handpflegemittel bekannt?

• Ist dem Personal die Dosierung und Einwirkzeit des verwendeten Händedesinfektions- mittels bekannt?

• Werden während der Behandlung Ringe, Uhren und andere Schmuckgegenstände an Händen und Unterarmen getragen? (darf nicht)

• Überragen die Fingernägel die Fingerkuppen? (darf nicht)

• Sind die Fingernägel lackiert oder gegelt? (darf nicht)

• Werden künstliche Fingernägel getragen? (darf nicht)

• Usw.

Tipps für die Praxis Schulungen

90 % aller Praxen in Westfalen-Lippe haben sich dem erfolgreichen kammereigenen BuS- Dienst angeschlossen. Dieser bietet speziell für Ihre Mitarbeiterinnen 4 Baustein-Schulungen zum attraktiven Preis von jeweils 41 € an.

Baustein 2 befasst sich mit Hautschutz und Händehygiene. Nach einer Einführung in den Hautschutz und die Händehygiene werden praktische Übungen mit Erfolgskontrolle durchgeführt, Pflegeprodukte besprochen und vieles mehr. Leider sind die Kurse immer sehr schnell ausgebucht. Wer zuerst kommt malt zuerst.

Die aktuellen Kurstermine erfahren Sie bei Karin Lütkenhaus (T: 0251/507-533, E-Mail: karin.luetkenhaus@zahnaerzte-wl.de) oder Anika Staubel, M. Sc. (T: 0251/507-540,

E-Mail: anika.staubel@zahnaerzte-wl.de).

Hilfsmittel

• Die BGW hält für Sie einen kostenfreien, brauchbaren und nützlichen Hautschutz- und Händehygieneplan bereit, den Sie individualisieren und in der Praxis aushängen können.

Besuchen Sie die Homepage der BGW unter www.bgw-online.de. Geben Sie dort in der Suchmaske „Hautschutz- und Händehygieneplan“ ein.

• Die BZÄK hat in Zusammenarbeit mit dem DAHZ einen speziell für Zahnarztpraxen konzipierten nützlichen und allgemein anerkannten Hygieneplan erstellt (googeln Sie

„Hygieneplan der Bundeszahnärztekammer“). Diesen können Sie auf die Belange Ihrer Praxis hin individualisieren (beschreibbare PDF) und in Ihrer Praxis aushängen.

Sie wollen sich weiter informieren?

Empfehlenswert sind u. a. die

• RKI Empfehlung 4/2006 „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ (googeln Sie RKI-Empfehlung 4/2006).

• RKI Empfehlung „Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens“ (googeln Sie RKI-Empfehlung 9/2016).

• www.bgw-online.de „Schonende Händehygiene: Desinfizieren statt waschen“ mit Video zur Händedesinfektion

• zm-online, Video „Die richtige Händehygiene“, siehe nachstehenden Link www.zm-online.de/zm-tv/cme/Die-richtige-Haendehygiene_187529

Referenzen

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