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28. August Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme eingelangt sein, so darf Bedenkenfreiheit angenommen werden.

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Academic year: 2022

Aktie "28. August Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme eingelangt sein, so darf Bedenkenfreiheit angenommen werden."

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Geschäftszahl: BMBF-13.570/0006-III/2/2015 SachbearbeiterIn: Mag. Sammra El Fohail Abteilung: III/2

E-Mail: sammra.elfohail@bmbf.gv.at Telefon/Fax: +43 1 531 20-2364/531 20-812364 Ihr Zeichen:

Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl.

Minoritenplatz 5 1014 Wien Tel.: +43 1 531 20-0 Fax: +43 1 531 20-3099 ministerium@bmbf.gv.at www.bmbf.gv.at DVR 0064301

Sammelanschrift laut Verteiler per E-Mail

Beschlussreifer Entwurf einer Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Lehrpläne für gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und Fachschulen für Sozialberufe sowie höhere gewerbliche und kunstgewerbliche Lehranstalten und Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe;

Änderung der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht; Begutachtungs- und Konsultationsverfahren

Das Bundesministerium für Bildung und Frauen übermittelt in der Anlage den beschlussreifen Entwurf einer Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Lehrpläne für gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und Fachschulen für Sozialberufe sowie höhere gewerbliche und kunstgewerbliche Lehranstalten und Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe; Änderung der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht, mit dem Ersuchen um Stellungnahme per E-Mail an die Adresse begutachtung@bmbf.gv.at oder schriftlich in zweifacher Ausfertigung bis längstens

28. August 2015.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme eingelangt sein, so darf Bedenkenfreiheit angenommen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gegenständlicher Entwurf im Rechtsinformationssystem des Bundes elektronisch verfügbar ist (http://ris.bka.gv.at/) und auf der Ressorthomepage abgerufen werden kann (http://www.bmbf.gv.at).

(2)

Gegenständlicher Entwurf wird den gegenbeteiligten Gebietskörperschaften unter Hinweis auf die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsul- tationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, zur Stellungnahme bis längstens

28. August 2015

übermittelt.

Beilage

Wien, 11. August 2015 Die Bundesministerin:

Gabriele Heinisch-Hosek Elektronisch gefertigt

Verteiler:

das Bundeskanzleramt – Verfassungsdienst

den Datenschutzrat, z.H. des Büros des Datenschutzrates die Volksgruppenbeiräte

p.A. Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst die Bundes-Gleichbehandlungskommission

der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

die Staatssekretärin für Verwaltung und Öffentlichen Dienst, Mag. Sonja Stessl das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

das Bundesministerium für Finanzen das Bundesministerium für Gesundheit das Bundesministerium für Inneres das Bundesministerium für Justiz

das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport

das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie das Bundesministerium für Familien und Jugend

das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft der Staatssekretär im BMWFW, Mag. Dr. Harald Mahrer

den Rechnungshof

die Volksanwaltschaft, Singerstraße 17, 1010 Wien das Präsidium der Finanzprokuratur

Singerstraße 17-19, 1011 Wien

das Amt der Burgenländischen Landesregierung das Amt der Kärntner Landesregierung

das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung das Amt der Salzburger Landesregierung

das Amt der Steiermärkischen Landesregierung das Amt der Tiroler Landesregierung

(3)

das Amt der Vorarlberger Landesregierung das Amt der Wiener Landesregierung

das Amt der Wiener Landesregierung – Städtische Schulverwaltung – MA 56 die Verbindungsstelle der österreichischen Bundesländer

beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung den Österreichischen Gemeindebund

Löwelstraße 6, 1010 Wien den Österreichischen Städtebund

Rathaus, 1010 Wien

den Landesschulrat für das Burgenland den Landesschulrat für Kärnten

den Landesschulrat für Niederösterreich den Landesschulrat für Oberösterreich den Landesschulrat für Salzburg den Landesschulrat für Steiermark den Landesschulrat für Tirol den Landesschulrat für Vorarlberg den Stadtschulrat für Wien

die Österreichische Universitätenkonferenz

Liechtensteinstraße 22/Hoftrakt/2. Stock, 1090 Wien

die Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerschaft Liechtensteinstraße 13, 1090 Wien

die Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien die Bundesarbeitskammer

Prinz Eugen-Straße 20-22, 1040 Wien die Landwirtschaftskammer Österreich

Schauflergasse 6, 1014 Wien

den Österreichischen Landarbeiterkammertag Marco d'Avianogasse 1, Postfach 258, 1010 Wien den Verband Österreichischer Ingenieure (VÖI)

Eschenbachgasse 9, 3. Stock, 1010 Wien die Vereinigung österreichischer Industrieller

Schwarzenbergplatz 4, 1030 Wien den Österreichischen Gewerkschaftsbund

Hohenstaufengasse 10-12, 1010 Wien die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

Teinfaltstraße 7, 1010 Wien

die Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer Schenkenstraße 4/5. Stock, 1010 Wien

die AHS-Gewerkschaft

Lackierergasse 7, 1090 Wien die Gewerkschaft Berufsschule

Schenkenstraße 4/5. Stock, 1010 Wien

die BMHS-Gewerkschaft der Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen Strozzigasse 2/4. Stock, 1080 Wien

die Gewerkschaft der Landwirtschaftslehrer/innen Schenkenstraße 4/5. Stock, 1010 Wien

die Gewerkschaft öffentlicher Dienst – Bundesvertretung 3 – Unterrichtsverwaltung Strozzigasse 2, 3. Stock, 1080 Wien

die Gewerkschaft öffentlicher Dienst

Bundesfachgruppe Pädagogische Hochschulen Schenkenstraße 4, 5. Stock, 1010 Wien

(4)

den Zentralausschuss für die beim Bundesministerium für Bildung und Frauen und den nachgeordneten Dienststellen verwendeten Bundesbediensteten (ausgenommen die an Schulen und Schülerheimen verwendeten Bundeslehrerinnen oder Bundeslehrer und Bundeserziehherinnen oder Bundeserzieher und die an Pädagogischen Hochschulen und Einrichtungen gemäß § 4 des Hochschulgesetzes 2005 verwendeten Hochschulpersonen) Strozzigasse 2, 3. Stock, 1080 Wien

den Zentralausschuss beim Bundesministerium für Bildung und Frauen für die Bundeslehrerinnen oder Bundeslehrer an allgemein bildenden Schulen und die

Bundeserzieherinnen oder Bundeserzieher an Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen oder Schüler dieser Schulen bestimmt sind

Strozzigasse 2, 3. Stock, 1080 Wien

den Zentralausschuss beim Bundesministerium für Bildung und Frauen für die

Bundeslehrerinnen oder Bundeslehrer an berufsbildenden Schulen und Anstalten der Lehrerbildung und der Erzieherbildung und die Bundeserzieherinnen oder

Bundeserzieher an Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen oder Schüler dieser Schulen bestimmt sind

Strozzigasse 2, 4. Stock, 1080 Wien

den Zentralausschuss beim Bundesministerium für Bildung und Frauen für die

Bundeslehrerinnen oder Hochschullehrpersonen an Pädagogischen Hochschulen gemäß

§ 1 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005 sowie an Einrichtungen gemäß § 4 Hochschulgesetz 2005

Strozzigasse 2, 4. Stock, 1080 Wien

das Sekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz Rotenturmstraße 2, 1010 Wien

das Erzbischöfliche Ordinariat Wien Rotenturmstraße 2, 1010 Wien das Bischöfliche Ordinariat Eisenstadt das Bischöfliche Ordinariat St. Pölten das Bischöfliche Ordinariat Linz

das Erzbischöfliche Ordinariat Salzburg

das Bischöfliche Ordinariat Graz-Seckau in Graz das Bischöfliche Ordinariat Gurk in Klagenfurt das Bischöfliche Ordinariat Innsbruck in Innsbruck das Bischöfliche Ordinariat Feldkirch

Bahnhofstraße 13, 6800 Feldkirch

den Evangelischen Oberkirchenrat A. und H.B.

und den Evangelischen Oberkirchenrat A.B.

Severin Schreiber-Gasse 1-3, 1180 Wien die Evangelische Kirche H.B. in Österreich

Dorotheergasse 16, 1010 Wien die Altkatholische Kirche Österreichs

Schottenring 17, 1010 Wien die Israelitische Kultusgemeinde

Seitenstettengasse 4, Postfach 145, 1010 Wien die Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreichs

z.H. Herrn Präsident Dr. Fuat SANAC Bernardgasse 5, 1070 Wien

die Griechisch-orientalische Metropolis von Austria Exarchat von Ungarn und Mitteleuropa

S.E. Metropolit Erzbischof Dr. Arsenios KARDAMAKIS Fleischmarkt 13, 1010 Wien

(5)

die Bundes-Jugendvertretung Praterstraße 70/13, 1020 Wien

den Bundesverband der Elternvereinigungen an Mittleren und Höheren Schulen in Österreich z.H. Herrn DI Paul HOLLNAGEL

1080 Wien, Strozzigasse 2, 4. Stock, Zi. 422

den Hauptverband katholischer Elternvereine Österreichs Strozzigasse 2, 1080 Wien

den Österreichischen Verband der Elternvereine an öffentlichen Pflichtschulen- Dachverband

Strozzigasse 2/4/421, 1080 Wien den Österreichischen Familienbund

Buchbergerstraße 88, 3100 St. Pölten den Katholischen Familienverband Österreichs

Spiegelgasse 3/9, 1010 Wien

die Bundesorganisation der Kinderfreunde Österreichs Rauhensteingasse 5, 1011 Wien

den Freiheitlichen Familienverband Österreich die Bundesschülervertretung

p.A. Abt. I/8a

Minoritenplatz 5, 1014 Wien das Umweltbundesamt

Spittelauer Lände 5, 1090 Wien das Bundesverwaltungsgericht - BVwG

Erdbergstraße 192-196, 1030 Wien

Signaturwert

EhfwsXf/majuPgdFjgC5er73wUllw2iJoJT5h3eaLL+Ak939bSy3mhn59feeUkTVU41P09mUEkHi/tbqF5IS16Wiso 3amTxNfb2hU974ZSd9a2Ib9AsZvtaLuHc+AVJGs+TYHHnU4qdgVMt3A1d/ikyidH+TMYXK5ru+Neu0TbgjWMN3As3v 9WoM/Wy8dWMgeEi5gGE1UDmMxuIlkMwW+zEpcJ1H/7EmvIZGzaSCvwpTm2Gh4Dgk7EwiwcSfsf2shess/rA/ajKNJa Ww6dodhHkg0o0yTtCXtO1LsudQZx8KgKqqxYnvA4EplS+Z8+Lp0z336Cly2Z65VZlXKCNiTw==

Unterzeichner Bundesministerium für Bildung und Frauen

Datum/Zeit 2015-08-11T12:52:13+02:00

Aussteller-Zertifikat

CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A- Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT

Serien-Nr. 1179688

Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert.

Prüfinformation Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: http://www.signaturpruefung.gv.at.

Informationen zur Prüfung des Ausdrucks finden Sie unter: http://www.bmbf.gv.at/verifizierung.

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