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Patientenverfügung FMH

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Academic year: 2022

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Patientenverfügung FMH

Ausführliche Version

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Inhaltsverzeichnis

Informationsblatt 3

Personalien, Vertretungsperson und behandelnde(r) Ärztin/Arzt 5

Teil 1: Werte: Einstellungen zum Leben, schwerer Krankheit und zum Sterben 7 Teil 2: Behandlungsziel für den Notfall respektive bei länger dauernder Urteilsunfähigkeit 9

Teil 3: Behandlungsziel bei bleibender Urteilsunfähigkeit 13

Teil 4: Anordnungen im Todesfall (Organspende und Obduktion) 17

Aktualisierung der Patientenverfügung

Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen. Sie müssen dafür urteilsfähig sein.

Wir empfehlen Ihnen, die Patientenverfügung alle zwei Jahre zu überprüfen. Eine Aktualisierung ist besonders dann wichtig, wenn sich Ihre gesundheitlicehe Situation oder Lebensumstände verändern.

Diese Patientenverfügung entspricht immer noch meinem Willen.

Dies bestätige ich mit meiner erneuten Unterschrift:

Ort, Datum Unterschrift

Ort, Datum Unterschrift

Ort, Datum Unterschrift

FMH · Patientenverfügung FMH · Ausführliche Version

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3

Informationsblatt

I. Allgemeine Informationen zur Patientenverfügung FMH – Ausführliche Version

Die Patientenverfügung können Sie in jedem Alter und in jeder gesundheitlichen Situation ausfüllen. Dazu müssen Sie urteilsfähig sein. Dies bedeutet, dass Sie in der Lage sein müssen, selbst zu entscheiden, welches Behandlungsziel Sie wollen, wenn Sie sich nicht mehr mitteilen können.

Beim Behandlungsziel geht es darum zu entscheiden, was mit der Behandlung erreicht werden soll und was nicht.

Sie können sich für oder gegen bestimmte Massnahmen aussprechen, die Ihr Leben verlängern. Es kann auch ein Ziel sein, Ihr Leiden zu lindern, ohne dass Ihr Leben verlängert wird.

Sie haben sich für die ausführliche Version der Patientenverfügung entschieden. In dieser Version füllen Sie zuerst Angaben zu Ihrer Person aus. Danach folgen Angaben zur Vertretungsperson und zum/zur behandelnden Ärztin / Arzt. Anschliessend folgen 4 verschiedene Teile. Sie können wählen, wie viele Teile der Patientenverfügung Sie aus- füllen möchten. Es steht Ihnen frei, die Patientenverfügung bereits mit Teil 1 abzuschliessen oder mit dem Ausfüllen fortzufahren.

Dieser Teil betrifft Ihre Werte. Hier geht es um Ihre Gedanken zum Leben, zu schwerer Krankheit und zum Sterben

Bei diesem Teil geht es um das Behandlungsziel in einer Situation, in der mit der Möglichkeit gerechnet werden darf, dass Sie Ihre Urteilsfähigkeit wieder erlangen. Dies kann der Fall sein in einer Notfallsi- tuation, wenn Sie sich z.B. wegen einer Bewusstlosigkeit nicht mehr äussern können. Dies kann auch der Fall sein Tage bis Wochen nach einem Unfall oder dem Beginn einer schweren Erkrankung, wenn grundsätzlich noch ein Chance besteht, dass Sie Ihre Urteilsfähigkeit wieder erlangen. Man spricht in diesem Fall von einem Behandlungsziel für den Notfall resp. für eine länger dauernde Urteilsunfähigkeit.

In diesem Teil können Sie ein Behandlungsziel wählen für eine Situation, in der die Wiedererlangung der Urteilsfähigkeit ausgeschlossen ist. Man spricht in diesem Fall von einem Behandlungsziel für eine bleibende Urteilsunfähigkeit.

Im medizinischen Alltag sind die Übergänge einer länger dauernden in eine bleibende Urteilsunfähigkeit- naturgemäss oft fliessend. In zweifelhaften Situationen wird das Behandlungsteam die Behandlungsziele idealerweise mit Ihrer Vertretungsperson auf Basis der Prognose der Erkrankung festlegen.

Hier geht es um Anordnungen zur Organspende und Obduktion.

Warum sollten Sie eine Patientenverfügung erstellen?

Das Ausfüllen einer Patientenverfügung ist freiwillig. In einer Patientenverfügung schreiben Sie auf, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten, wenn Sie nicht selbst entscheiden können. Damit ermöglichen Sie,

• dass Ihr Wille vom Behandlungsteam berücksichtigt wird,

• dass Ihre Angehörigen im Entscheidungsprozess unterstützt sind,

• dass das Behandlungsteam keine Entscheidungen treffen muss, ohne Ihren Willen zu kennen.

Wann wird die Patientenverfügung genutzt? Was bedeutet Urteilsunfähigkeit?

Die Patientenverfügung wird nur dann genutzt, wenn Sie Ihre Wünsche für eine Behandlung nicht selbst äussern können. Zum Beispiel wenn Sie sich Ihre Meinung nicht bilden und/oder diese nicht kommunizieren können. Das kann bei Krankheit oder Unfall passieren. Man spricht in diesem Fall von Urteilsunfähigkeit.

FMH · Patientenverfügung FMH · Ausführliche Version Teil 1

Teil 3

Teil 4 Teil 2

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4 FMH · Patientenverfügung FMH · Ausführliche Version

Notfallsituation

Von einer Notfallsituation spricht man, wenn Sie aufgrund eines Unfalls (z. B. schwere Kopfverletzung) oder einer plötzlich aufgetretenen Erkrankung (z. B. Hirnschlag) Ihre Wünsche für eine Behandlung nicht äussern können.

Häufig weiss man in diesen Situationen noch nicht, ob Sie sich teilweise oder vollständig erholen werden.

Wenn Ihr Leben akut bedroht ist, kann das Behandlungsteam sofort medizinische Massnahmen einleiten, wovon der Erfolg nicht bekannt ist. Bevor Massnahmen eingeleitet werden, die Ihr Leben retten sollen, kann eine Patienten- verfügung nicht immer eingesehen werden. In der Situation können Ihre Wünsche auch nicht berücksichtigt werden.

Sobald die Patientenverfügung mit Ihren Wünschen vorliegt, kann das Behandlungsteam die Massnahmen an Ihre Wünsche anpassen.

Es gibt auch Notfallsituationen, in denen die lebensrettenden Massnahmen erst später eingeleitet werden müssen, Sie aber bereits urteilsunfähig sind. Daher ist es immer wichtig, die Patientenverfügung dem Behandlungsteam so rasch wie möglich zur Verfügung zu stellen. Dies können auch Ihre Angehörige oder die Vertretungsperson machen.

Wer kann mich beraten, um eine Patientenverfügung zu erstellen?

Grundsätzlich können Sie eine Patientenverfügung alleine oder zusammen mit Angehörigen schreiben. Wir empfehlen aber dringend, dass Sie sich durch eine erfahrene Fachperson beraten lassen. Dies kann Ihr Hausarzt oder Spezialist sein. Auch können Pflegefachpersonen oder Fachpersonen in entsprechenden Beratungsstellen Sie beraten. Sie helfen Ihnen, die Bedeutung, Chancen und Risiken der einzelnen medizinischen Massnahmen einzuschätzen.

Was kann in einer Patientenverfügung gewünscht oder abgelehnt werden?

Ihr Behandlungsteam ist gesetzlich verpflichtet, Ihre Wünsche für eine Behandlung zu respektieren. Ihre Wünsche dürfen dabei nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstossen. Medizinische Massnahmen können von Ihnen für eine konkrete Situation gewünscht oder abgelehnt werden. Sie können keine Massnahmen verlangen, die medizinisch nicht sinnvoll sind. Sie können aber Behandlungen ablehnen, die aus medizinischer Sicht sinnvoll wären.

Fachpersonen können nur dann Ihre Wünsche für oder gegen eine Behandlung berücksichtigen, wenn die äusseren Umstände eine Umsetzung ermöglichen. So kann z. B. eine Behandlung zu Hause nicht verlangt werden, wenn die Erkrankung oder der Unfall (z.B. Oberschenkelhalsbruch) nur in einem Spital behandelt werden kann.

Brauche ich eine Vertretungsperson?

In einer Patientenverfügung können nicht alle Situationen berücksichtigt werden. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie eine sogenannte Vertretungsperson bezeichnen. Diese Person sollte Sie vertreten können. Sie sollte Ihre Wünsche der Behandlung kennen, um Entscheidungen in Ihrem Sinn treffen zu können, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind. Damit diese Person diese Entscheidungen treffen kann, sollten Sie in jedem Fall mit ihr über Ihre Werte und Wünsche einer Behandlung sprechen. Es wäre am besten, wenn Sie diese Patientenverfügung gemeinsam mit Ihrer Vertretungsperson besprechen. Vergessen Sie nicht, ein Datum und Ihre Unterschrift unter die Patientenverfügung zu setzen. Geben Sie danach dieser Person eine Kopie der Patientenverfügung.

Weitere Informationen zum Thema Patientenverfügung sowie zur Hinweiskarte finden Sie unter:

www.fmh.ch/patientenverfuegung Informationsblatt

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5 FMH · Patientenverfügung FMH · Ausführliche Version

II. Informationen zur Wiederbelebung und Beatmung über eine Maschine

Wiederbelebung (Reanimation)

Unter Wiederbelebung (Reanimation) versteht man notfallmässige Sofortmassnahmen zur Wiederbelebung nach Eintritt eines Herzstillstands. Versuche einer Wiederbelebung umfassen Massnahmen wie Herzdruckmassage und kontrollierte Abgabe eines Stromstosses an den Herzmuskel (Defibrillation). Eine Wiederbelebung ausserhalb des Spitals ist in 10 – 20% aller Fälle erfolgreich, bei einem innerhalb des Spitals auftretenden Herzstillstand liegt der Prozentsatz höher als 20%. Je älter und je kränker ein Mensch ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass eine Reani- mation nicht erfolgreich verläuft. Nach einer Wiederbelebung ist meist eine Behandlung auf einer Intensivstation notwendig. Es kann auch bei einer erfolgreichen Wiederbelebung zu einer schweren Schädigung des Gehirns kom- men. Das kann bedeuten, dass Sie nicht mehr urteilsfähig sind und Pflege zum Beispiel in einer Institution brauchen.

Beatmung über eine Maschine

Wenn Sie nicht mehr selbständig atmen können, kann Ihre Atmung durch eine Maschine unterstützt werden. Diese Beatmung erfolgt mit einem Tubus (Intubation). Hierfür muss ein Schlauch in die Luftröhre eingelegt werden. Diese Form der Beatmung ist nur auf einer Intensivstation möglich. Vor allem wenn sie über mehrere Wochen durchgeführt wird, ist es eine belastende Massnahme.

Informationsblatt

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I. Personalien Erstellt von

Name Vorname

Geburtsdatum

Adresse PLZ/Ort

Ich erstelle diese Patientenverfügung für den Fall, dass ich durch Krankheit oder Unfall nicht mehr urteilsfähig bin.

Urteilsunfähigkeit bedeutet, dass ich meinen Willen zu medizinischen Entscheidungen der Behandlung und Be- treuung nicht mehr mitteilen kann.

II. Vertretungsperson in medizinischen Angelegenheiten Ich habe die folgende Person als meine Vertretung ernannt:

Name Vorname

Adresse PLZ/Ort

Telefon E-Mail

Geburtsdatum

Diese Person ermächtige ich, meinen Willen gegenüber dem Behandlungsteam zu vertreten. Diese Person muss über meinen medizinischen Zustand informiert werden. Wenn medizinische Entscheidungen getroffen werden müssen, muss diese Person, sofern zeitlich vertretbar, einbezogen werden. Sie darf ohne Einschränkung meine Krankengeschichte einsehen. Ihr gegenüber entbinde ich das Behandlungsteam von der Schweigepflicht.

Ich habe die Patientenverfügung mit meiner Vertretungsperson besprochen:

Ja Datum

Nein

Zu meiner Vertretungsperson habe ich folgendes Beziehungsverhältnis:

Ausführliche Version

Patientenverfügung FMH

FMH · Patientenverfügung FMH · Ausführliche Version 6

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III. Ersatzperson

Kann meine Vertretungsperson nicht kontaktiert werden oder kann sie aus anderen Gründen diese Aufgabe nicht wahrnehmen, so bestimme ich folgende Ersatzperson:

Name Vorname

Adresse PLZ/Ort

Telefon E-Mail

Geburtsdatum

Ich habe die Patientenverfügung mit meiner Ersatzperson besprochen.

Ja Datum

Nein

Zu meiner Ersatzperson habe ich folgendes Beziehungsverhältnis:

IV. Einschränkung der Weitergabe von Informationen über meinen gesundheitlichen Zustand Ich möchte, dass folgende Person(en) nicht über meinen gesundheitlichen Zustand informiert werden:

Name Beziehungsverhältnis

V. Behandelnder Arzt / behandelnde Ärztin

Name Vorname

Adresse PLZ/Ort

Telefon E-Mail

Ich habe die Patientenverfügung mit meinem behandelnden Arzt / meiner behandelnden Ärztin besprochen.

Ja Datum

Nein

FMH · Patientenverfügung FMH · Ausführliche Version 7

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Werte: Einstellungen zum Leben, schwerer Krankheit und zum Sterben

Die von Ihnen formulierten Werte helfen, Sie als Person kennenzulernen. Sie müssen wissen, dass Ihre Werte in unklaren Situationen bei Entscheidungen wichtig sind. An dieser Stelle können Sie aufschreiben,

• wieso Sie eine Patientenverfügung erstellen

• was Sie als Person ausmacht

• was Ihnen im Leben wichtig ist

• wo und in welchen Situationen Sie sich wohl fühlen und wann besonders unwohl

• wie gerne Sie leben und wie stark Ihr Lebenswille ist

• welche Erwartungen, Wünsche und Hoffnungen Sie für Ihr Leben haben

• welche Ereignisse Sie unbedingt noch erleben möchten

• welchen Stellenwert Spiritualität und Religion für Sie haben

• was es für Sie bedeuten würde, mit einer schweren körperlichen Beeinträchtigung (z. B. im Rollstuhl oder nach einer Erblindung) zu leben oder von einer Maschine (z. B. Dialyse) abhängig zu sein

• was es für Sie bedeuten würde, mit einer schweren geistigen Beeinträchtigung (wenn Sie z. B. Ihre Angehörigen nicht mehr erkennen würden) zu leben, etc.

FMH · Patientenverfügung FMH · Ausführliche Version

Teil 1

Teil 1

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9 FMH · Patientenverfügung FMH · Ausführliche Version

Hier können Sie durch Ankreuzen von 1 – 5 festhalten, was für Sie konkret zutrifft und was nicht.

Es müssen nicht alle Fragen beantwortet werden.

Angehörige/Freunde in meiner Nähe zu haben, ist mir wichtig Es ist mir wichtig, für andere da sein zu können

Für wen:

Ich lebe gerne

Ich bezeichne mich als gläubigen und/oder spirituellen Menschen Ich habe noch viele Erwartungen/Pläne für mein zukünftiges Leben Meine Erwartungen:

Meine Pläne:

Es ist mir wichtig, auch bei schwerer Krankheit möglichst lange mit meinen Angehörigen und Freunden kommunizieren zu können

Ich wünsche eine seelsorgerische Betreuung:

Ja wen:

Nein

Hinweis: Setzen Sie an dieser Stelle ein Datum und Ihre Unterschrift. Sie können auch mit Teil 2 der Patienten- verfügung weiterfahren.

Ort, Datum Unterschrift

1

trifft gar nicht zu trifft sehr zu

2 3 4 5

Teil 1

Teil 1

(10)

10 FMH · Patientenverfügung FMH · Ausführliche Version

Behandlungsziel für den Notfall respektive bei länger dauernder Urteilsunfähigkeit

Hinweis: Wir empfehlen Ihnen sehr, dass eine medizinische Fachperson Sie berät. In der Beratung können Sie das Behandlungsziel und die daraus abgeleiteten Wünsche festlegen. Jede medizinische Massnahme, welche zur Erreichung des Behandlungsziels notwendig ist, hat Chancen und Risiken. Eine Beratung hilft Ihnen, diese besser einzuschätzen.

Hier geht es um das Behandlungsziel in einer Situation, in der mit der Möglichkeit gerechnet werden darf, dass Sie Ihre Urteilsfähigkeit wieder erlangen. Dies kann der Fall sein in einer Notfallsituation, wenn Sie sich z.B.

wegen einer Bewusstlosigkeit nicht mehr äussern können. Dies kann auch der Fall sein Tage bis Wochen nach einem Unfall oder dem Beginn einer schweren Erkrankung, wenn grundsätzlich noch ein Chance besteht, dass Sie Ihre Urteilsfähigkeit wieder erlangen.

Um Ihre Wünsche in einer Notfallsituation und bei einer länger dauernden Urteilsunfähigkeit umzusetzen, muss das Behandlungsteam Ihr Behandlungsziel kennen. Beim Behandlungsziel geht es darum zu entscheiden, was mit der Behandlung erreicht werden soll.

Sie haben nachfolgend folgende Möglichkeiten:

• Sollte das von Ihnen gewünschte Behandlungsziel eine Lebensverlängerung sein, werden Sie sich eher für eine Wiederbelebung (Reanimation) und auch für alle lebensverlängernden Notfall- und Intensiv- massnahmen entscheiden. In diesem Fall sind Sie auch bereit, zur Erreichung dieses Ziels teilweise belastende Behandlungen auf sich zu nehmen. Dann kreuzen Sie Behandlungsziel A an.

Behandlungsziel A

• Sollte das von Ihnen gewünschte Behandlungsziel eine Lebensverlängerung sein, allerdings mit gewissen Einschränkungen der lebensverlängernden Notfall- und Intensivmassnahmen, werden Sie je nach Wunsch Behandlungsziel B0 oder B1 oder B2 oder B3 ankreuzen.

Behandlungsziel B0 B1 B2 B3

• Sollte das von Ihnen gewünschte Behandlungsziel nicht primär eine Lebensverlängerung sein, sondern vor allem eine Leidenslinderung, werden Sie Behandlungsziel C ankreuzen.

Behandlungsziel C

• Wenn Sie kein Behandlungsziel angeben und sich nicht für eine der beschriebenen Behandlungsvarianten entscheiden möchten, wird Ihre Vertretungsperson für Sie eine Entscheidung in Ihrem Sinne treffen. Bei dieser Entscheidung wird sich die Vertretungsperson an den von Ihnen in dieser Patientenverfügung gemachten Angaben orientieren. In diesem Fall werden Sie Behandlungsziel D ankreuzen.

Behandlungsziel D

Teil 2

Teil 2

(11)

11 FMH · Patientenverfügung FMH · Ausführliche Version

Mein Behandlungsziel

für den Notfall und bei länger dauernder Urteilsunfähigkeit

Sie können nur ein Kreuz setzen, entweder bei Behandlungsziel A, B0, B1, B2, B3, C oder D.

Behandlungsziel ist die Lebensverlängerung – soweit medizinisch möglich und vertretbar Ich bestimme, dass alle medizinischen Notfall- und Intensivmassnahmen, einschliesslich einer Wiederbelebung (Reanimation) vorgenommen werden sollen. Das Ziel ist die Erhaltung meines Lebens. Belastungen, welche daraus entstehen, nehme ich in Kauf.

Behandlungsziel ist die Lebensverlängerung mit folgenden Einschränkungen Ich möchte keine Wiederbelebung (Reanimation).

Ansonsten bestimme ich, dass alle medizinischen Notfall- und Intensivmassnahmen durchgeführt werden.

Ich möchte keine Wiederbelebung (Reanimation).

Ich möchte nicht über eine Maschine beatmet werden.

Ansonsten bestimme ich, dass alle medizinischen Notfall- und Intensivmassnahmen durchgeführt werden.

Ich möchte keine Wiederbelebung (Reanimation).

Ich möchte nicht über eine Maschine beatmet werden.

Ich möchte nicht auf einer Intensivstation behandelt werden.

Ansonsten bestimme ich, dass alle medizinischen Notfallmassnahmen durchgeführt werden.

Ich möchte keine Wiederbelebung (Reanimation).

Ich möchte nicht über eine Maschine beatmet werden.

Ich möchte nicht auf einer Intensivstation behandelt werden.

Ich möchte nicht in ein Spital/auf eine Notfallstation eingeliefert werden. An dem mir vertrauten Ort sollen alle dort möglichen medizinisch vertretbaren Massnahmen vorgenommen werden.

Behandlungsziel ist eine Leidenslinderung und nicht eine Lebensverlängerung

Ich bestimme, dass alle medizinischen Massnahmen der Linderung des Leidens dienen sollen.

Die Verlängerung des Lebens ist nicht das Ziel.

Ich möchte kein Behandlungsziel angeben und keine Wünsche für eine Behandlung äussern.

Hinweis:

In diesem Fall wird Ihre Vertretungsperson basierend auf den Angaben in Ihrer Patientenver- fügung und nach Information durch das Behandlungsteam in Ihrem Sinne für Sie entscheiden.

A

B0

B1

B2

B3

C

D

Teil 2

Teil 2

(12)

Behandlung von Schmerzen, künstliche Zufuhr von Nahrung und Flüssigkeit

Für das Behandlungsteam kann es wichtig sein, Ihre Wünsche in Bezug auf Medikamente gegen Schmerzen und zur Beruhigung zu kennen. Auch ist es wichtig, Ihre Einstellung zur künstlichen Zufuhr von Nahrung und Flüssig- keit zu wissen.

Wenn Sie sich für ein Behandlungsziel der Lebensverlängerung (A, B0, B1, B2 oder B3) entscheiden, hat dies grundsätzlich zur Folge, dass das Behandlungsteam folgende Massnahmen beginnen kann:

• künstliche Zufuhr von Flüssigkeit (z. B. über eine Infusion),

• künstliche Zufuhr von Nahrung (z. B. über eine Nasensonde, über eine in die Bauchwand eingelegte sogenannte PEG-Sonde oder auch über eine Infusion).

Wenn Sie sich für das Behandlungsziel der Leidenslinderung (C) entscheiden, hat dies grundsätzliche zur Folge, dass das Behandlungsteam keine künstliche Nahrung mit dem Ziel der Lebensverlängerung verabreichen wird.

Flüssigkeit wird Ihnen allerdings unter Umständen gegeben, wenn es belastende Symptome lindert, und wenn diese nicht auf eine andere Art gelindert werden können. Das kann zum Beispiel ein Gefühl von Durst sein oder ein Zustand, in dem Sie verwirrt sind.

Gewisse Menschen möchten ausdrücklich festhalten, ob und in welchem Ausmass schmerzlindernde oder auch beruhigende Medikamente eingesetzt werden sollen und auch ob Nahrung und/oder Flüssigkeit künstlich zu- geführt werden darf. Das Behandlungsteam wird diese Wünsche in Übereinstimmung mit dem von Ihnen ge- wünschten Behandlungsziel berücksichtigen.

Meine Einstellung zu Medikamenten gegen Schmerzen und zur Beruhigung

Wählen Sie Variante 1, wenn Sie grosszügig mit wirksamen Medikamenten gegen Schmerzen und zur Beruhigung behandelt werden möchten. Es ist möglich, dass dadurch Ihr Bewusstsein getrübt wird. Unter Umständen wird auch Ihre verbleibende Lebenszeit kürzer.

Wählen Sie Variante 2, wenn Sie möglichst lange wach sein und mit Ihren Mitmenschen kommunizieren möchten.

Sie sind dafür bereit, ein gewisses Mass an belastenden Symptomen (z.B. Schmerzen, Atemnot, Angst, Übelkeit) zu ertragen.

Sie können nur entweder Variante 1 oder 2 ankreuzen:

Ich wünsche mir die wirksame Behandlung von Schmerzen und anderen Symptomen wie Atemnot, Angst oder Übelkeit. Dafür nehme ich in Kauf, dass mein Bewusstsein möglicherweise getrübt wird. Auch kann unter Umständen meine verbleibende Lebenszeit kürzer sein.

Wachheit und die Fähigkeit zu kommunizieren sind für mich wichtiger als eine optimale Linderung von Schmerzen, Atemnot, Angst oder Übelkeit. Ich bin bereit, gewisse Symptome (z. B. Schmerzen, Atemnot, Angst oder Übelkeit) zu ertragen, wenn ich dafür mit meinen Mitmenschen kommu- nizieren kann.

FMH · Patientenverfügung FMH · Ausführliche Version 12

Teil 2

Teil 2

Variante 1

Variante 2

(13)

Meine Einstellung zur künstlichen Zufuhr von Nahrung

Eine künstliche Ernährung wird dann eingeleitet, wenn Sie über mehrere Tage keine Nahrung auf natürlichem Weg einnehmen können. Künstliche Nahrungszufuhr ist eine lebensverlängernde Massnahme.

Sie können nur eine der Varianten 1, 2 oder 3 ankreuzen:

Ich wünsche eine künstliche Zufuhr von Nahrung.

Ich wünsche eine künstliche Zufuhr von Nahrung über maximal eine Woche. Sollte ich dann noch immer keine Nahrung schlucken können, wünsche ich den Abbruch der künstlichen Ernährung.

Ich wünsche keine künstliche Zufuhr von Nahrung.

Meine Einstellung zur künstlichen Zufuhr von Flüssigkeit

Hier können Sie angeben, ob Sie eine künstliche Flüssigkeitszufuhr (z. B. über eine Infusion) grundsätzlich wünschen.

Künstliche Flüssigkeitszufuhr kann kurzfristig lebensverlängernd sein, ist aber im Gegensatz zur künstlichen Nahrungszufuhr keine längerfristig lebensverlängernde Massnahme.

Sie können nur eine der Varianten 1, 2 oder 3 ankreuzen:

Ich wünsche eine künstliche Flüssigkeitszufuhr.

Ich wünsche die künstliche Flüssigkeitszufuhr nur, wenn sie dazu dient, mein Leiden zu lindern.

Ich wünsche keine künstliche Flüssigkeitszufuhr und bin auch bereit, die damit verbundenen Belastungen zu ertragen.

Hier können Sie angeben, was Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Behandlungsziel besonders wichtig ist:

Hinweis: Setzen Sie an dieser Stelle ein Datum und Ihre Unterschrift. Sie können auch mit Teil 3 der Patientenverfügung weiterfahren.

Ort, Datum Unterschrift

FMH · Patientenverfügung FMH · Ausführliche Version 13

Teil 2

Teil 2

Variante 1

Variante 1 Variante 2

Variante 2 Variante 3

Variante 3

(14)

14 FMH · Patientenverfügung FMH · Ausführliche Version

Behandlungsziel für die bleibende Urteilsunfähigkeit

Hinweis: Wir empfehlen Ihnen sehr, dass eine medizinische Fachperson Sie berät. In der Beratung können Sie das Behandlungsziel und die daraus abgeleiteten Wünsche festlegen. Jede medizinische Massnahme, welche zur Erreichung des Behandlungsziels notwendig ist, hat Chancen und Risiken. Eine Beratung hilft Ihnen, diese besser einzuschätzen.

Von einer bleibenden Urteilsunfähigkeit spricht man, wenn die Wiedererlangung der Urteilsfähigkeit ausgeschlossen ist. Dies kommt vor als Folge eines schweren Unfalls oder einer langdauernden schweren Erkrankung. Um Ihre Wünsche bei dieser Urteilsunfähigkeit umsetzen zu können, muss das Behandlungsteam Ihr Behandlungsziel kennen.

Beim Behandlungsziel geht es darum zu entscheiden, was mit der Behandlung erreicht werden soll.

Wenn die Wiedererlangung der Urteilsfähigkeit ausgeschlossen ist, Sie aber in jedem Fall weiterleben möchten und auch bereit sind, die mit der Behandlung verbundenen Belastungen zu tragen, werden Sie sich für ein Be- handlungsziel der Lebensverlängerung entscheiden. Wenn dies nicht der Fall ist, werden Sie sich eher für ein Behandlungsziel der Linderung des Leidens entscheiden.

Sie haben nachfolgend folgende Möglichkeiten:

• Sollte das von Ihnen gewünschte Behandlungsziel eine Lebensverlängerung sein, werden Sie sich eher für eine Wiederbelebung (Reanimation) und auch für alle lebensverlängernden Notfall- und Intensiv- massnahmen entscheiden. In diesem Fall sind Sie auch bereit, zur Erreichung dieses Ziels teilweise be- lastende Behandlungen auf sich zu nehmen. Dann kreuzen Sie Behandlungsziel A an.

Behandlungsziel A

• Sollte das von Ihnen gewünschte Behandlungsziel eine Lebensverlängerung sein, allerdings mit gewissen Einschränkungen der lebensverlängernden Notfall- und Intensivmassnahmen , werden Sie je nach Wunsch Behandlungsziel B0 oder B1 oder B2 oder B3 ankreuzen.

Behandlungsziel B0 B1 B2 B3

• Sollte das von Ihnen gewünschte Behandlungsziel nicht primär eine Lebensverlängerung sein, sondern vor allem eine Leidenslinderung, werden Sie Behandlungsziel C ankreuzen.

Behandlungsziel C

• Wenn Sie kein Behandlungsziel angeben und sich nicht für eine der beschriebenen Behandlungsvarianten entscheiden möchten, wird Ihre Vertretungsperson für Sie eine Entscheidung in Ihrem Sinne treffen. Bei dieser Entscheidung wird sich die Vertretungsperson an den von Ihnen in dieser Patientenverfügung gemachten Angaben orientieren. In diesem Fall werden Sie Behandlungsziel D ankreuzen.

Behandlungsziel D

Teil 3

Teil 3

(15)

A

B0

B1

B2

B3

C

D

15 FMH · Patientenverfügung FMH · Ausführliche Version

Mein Behandlungsziel

für die bleibende Urteilsunfähigkeit

Sie können nur ein Kreuz setzen, entweder bei Behandlungsziel A, B0, B1, B2, B3, C oder D.

Behandlungsziel ist die Lebensverlängerung – soweit medizinisch möglich und vertretbar Ich bestimme, dass alle medizinischen Notfall- und Intensivmassnahmen, einschliesslich einer Wiederbelebung (Reanimation) vorgenommen werden sollen. Das Ziel ist die Erhaltung meines Lebens. Belastungen, welche daraus entstehen, nehme ich in Kauf.

Behandlungsziel ist die Lebensverlängerung mit folgenden Einschränkungen Ich möchte keine Wiederbelebung (Reanimation).

Ansonsten bestimme ich, dass alle medizinischen Notfall- und Intensivmassnahmen durchgeführt werden.

Ich möchte keine Wiederbelebung (Reanimation).

Ich möchte nicht über eine Maschine beatmet werden.

Ansonsten bestimme ich, dass alle medizinischen Notfall- und Intensivmassnahmen durchgeführt werden.

Ich möchte keine Wiederbelebung (Reanimation).

Ich möchte nicht über eine Maschine beatmet werden.

Ich möchte nicht auf einer Intensivstation behandelt werden.

Ansonsten bestimme ich, dass alle medizinischen Notfallmassnahmen durchgeführt werden.

Ich möchte keine Wiederbelebung (Reanimation).

Ich möchte nicht über eine Maschine beatmet werden.

Ich möchte nicht auf einer Intensivstation behandelt werden.

Ich möchte nicht in ein Spital/auf eine Notfallstation eingeliefert werden. An dem mir vertrauten Ort sollen alle dort möglichen medizinisch vertretbaren Massnahmen vorgenommen werden.

Behandlungsziel ist eine Leidenslinderung und nicht eine Lebensverlängerung

Ich bestimme, dass alle medizinischen Massnahmen der Linderung des Leidens dienen sollen.

Die Verlängerung des Lebens ist nicht das Ziel.

Ich möchte kein Behandlungsziel angeben und keine Wünsche für eine Behandlung äussern.

Hinweis:

In diesem Fall wird Ihre Vertretungsperson basierend auf den Angaben in Ihrer Patientenver- fügung und nach Information durch das Behandlungsteam in Ihrem Sinne für Sie entscheiden.

Teil 3

Teil 3

(16)

Behandlung von Schmerzen, künstliche Zufuhr von Nahrung und Flüssigkeit

Für das Behandlungsteam kann es wichtig sein, Ihre Wünsche in Bezug auf Medikamente gegen Schmerzen und zur Beruhigung zu kennen. Auch ist es wichtig, Ihre Einstellung zur künstlichen Zufuhr von Nahrung und Flüssig- keit zu wissen.

Wenn Sie sich für ein Behandlungsziel der Lebensverlängerung (A, B0, B1, B2 oder B3) entscheiden, hat dies grundsätzlich zur Folge, dass das Behandlungsteam folgende Massnahmen beginnen kann:

• künstliche Zufuhr von Flüssigkeit (z. B. über eine Infusion),

• künstliche Zufuhr von Nahrung (z. B. über eine Nasensonde, über eine in die Bauchwand eingelegte sogenannte PEG-Sonde oder auch über eine Infusion).

Wenn Sie sich für das Behandlungsziel der Leidenslinderung (C) entscheiden, hat dies grundsätzliche zur Folge, dass das Behandlungsteam keine künstliche Nahrung mit dem Ziel der Lebensverlängerung verabreichen wird.

Flüssigkeit wird Ihnen allerdings unter Umständen gegeben, wenn es belastende Symptome lindert, und wenn diese nicht auf eine andere Art gelindert werden können. Das kann zum Beispiel ein Gefühl von Durst sein oder ein Zustand, in dem Sie verwirrt sind.

Gewisse Menschen möchten ausdrücklich festhalten, ob und in welchem Ausmass schmerzlindernde oder auch beruhigende Medikamente eingesetzt werden sollen und auch ob Nahrung und/oder Flüssigkeit künstlich zu- geführt werden darf. Das Behandlungsteam wird diese Wünsche in Übereinstimmung mit dem von Ihnen ge- wünschten Behandlungsziel berücksichtigen.

Meine Einstellung zu Medikamenten gegen Schmerzen und zur Beruhigung

Wählen Sie Variante 1, wenn Sie grosszügig mit wirksamen Medikamenten gegen Schmerzen und zur Beruhigung behandelt werden möchten. Es ist möglich, dass dadurch Ihr Bewusstsein getrübt wird. Unter Umständen wird auch Ihre verbleibende Lebenszeit kürzer.

Wählen Sie Variante 2, wenn Sie möglichst lange wach sein und mit Ihren Mitmenschen kommunizieren möchten.

Sie sind dafür bereit, ein gewisses Mass an belastenden Symptomen (z.B. Schmerzen, Atemnot) zu ertragen.

Sie können nur entweder Variante 1 oder 2 ankreuzen:

Ich wünsche mir die wirksame Behandlung von Schmerzen und anderen Symptomen wie Atemnot, Angst oder Übelkeit. Dafür nehme ich in Kauf, dass mein Bewusstsein möglicherweise getrübt wird. Auch kann unter Umständen meine verbleibende Lebenszeit kürzer sein.

Wachheit und die Fähigkeit zu kommunizieren sind für mich wichtiger als eine optimale Linderung von Schmerzen, Atemnot, Angst oder Übelkeit. Ich bin bereit, gewisse Symptome (z. B. Schmerzen, Atemnot, Angst oder Übelkeit) zu ertragen, wenn ich dafür mit meinen Mitmenschen kommu- nizieren kann.

FMH · Patientenverfügung FMH · Ausführliche Version 16

Teil 3

Teil 3

Variante 1

Variante 2

(17)

Meine Einstellung zur künstlichen Zufuhr von Nahrung

Eine künstliche Ernährung wird dann eingeleitet, wenn Sie über mehrere Tage keine Nahrung auf natürlichem Weg einnehmen können. Künstliche Nahrungszufuhr ist eine lebensverlängernde Massnahme.

Sie können nur eine der Varianten 1, 2 oder 3 ankreuzen:

Ich wünsche mir eine künstliche Zufuhr von Nahrung.

Ich wünsche mir keine künstliche Zufuhr von Nahrung länger als 1 Woche.

Ich wünsche keine künstliche Zufuhr von Nahrung.

Meine Einstellung zur künstlichen Zufuhr von Flüssigkeit

Hier können Sie angeben, ob Sie eine künstliche Flüssigkeitszufuhr (z. B. über eine Infusion) grundsätzlich wünschen.

Künstliche Flüssigkeitszufuhr kann kurzfristig lebensverlängernd sein, ist aber im Gegensatz zur künstlichen Nahrungszufuhr keine längerfristig lebensverlängernde Massnahme.

Sie können nur eine der Varianten 1, 2 oder 3 ankreuzen:

Ich wünsche mir eine künstliche Flüssigkeitszufuhr.

Ich wünsche die künstliche Flüssigkeitszufuhr nur, wenn sie dazu dient, mein Leiden zu lindern, nicht aber zur Verlängerung meines Lebens.

Ich wünsche keine künstliche Flüssigkeitszufuhr.

Hier können Sie angeben, was Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Behandlungsziel besonders wichtig ist:

Hinweis: Setzen Sie an dieser Stelle ein Datum und Ihre Unterschrift. Sie können auch mit Teil 4 der Patientenverfügung weiterfahren.

Ort, Datum Unterschrift

FMH · Patientenverfügung FMH · Ausführliche Version 17

Teil 3

Teil 3

Variante 1

Variante 1 Variante 2

Variante 2 Variante 3

Variante 3

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FMH · Patientenverfügung FMH · Ausführliche Version

Besondere Anordnungen im Falle meines Todes

Hinweis: Wir empfehlen Ihnen sehr, dass eine medizinische Fachperson Sie in Bezug auf die Spende Ihrer Organe und zur Obduktion berät. Durch die Beratung können Sie die Bedeutung einer Organspende und einer Obduktion richtig einschätzen.

4.1 Organspende nach dem Tod

Sie können Ihre Zustimmung zur Spende Ihrer Organe geben oder einer solchen Spende widersprechen1. Möchten Sie sich im Moment nicht darüber äussern, wird das Behandlungsteam Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod fragen.

Diese müssen bei der Entscheidung Ihren mutmasslichen Willen beachten. Sie können die Entscheidung aber auch Ihrer Vertretungsperson übertragen.

Sie können nur eine der vier Varianten 1, 2, 3 oder 4 ankreuzen:

Ich möchte meine Organe spenden. Jegliche Organe, Gewebe und Zellen können nach meinem Tod aus meinem Körper entnommen werden.

Ich erlaube nur die Entnahme von:

Ich möchte meine Organe nicht spenden.

Ich überlasse die Entscheidung meiner Vertretungsperson.

Ich habe meinen Entscheid im nationalen Register eingetragen.

www.swisstransplant.org/de/organspenderegister/entscheid-festhalten

18

Teil 4

Teil 4

Variante 1 Variante 2

Variante 3 Variante 4

1 In der Schweiz besteht zurzeit die erweiterte Zustimmungslösung. Dies bedeutet, dass Sie einer Organspende zustimmen müssen. Wenn keine Zustimmung vorliegt, werden nach Ihrem Versterben Ihre nächsten Angehörigen angefragt. Sollte die in der Schweiz zur Diskussion stehende erweiterte Widerspruchslösung eingeführt werden, müssen Sie zu Lebzeiten einer Organspende widersprechen, ansonsten Ihre Organe nach Ihrem Versterben entnommen werden dürfen. Sollte kein Widerspruch vorliegen, werden nach Ihrem Versterben Ihre nächsten Angehörigen angefragt.

(19)

FMH · Patientenverfügung FMH · Ausführliche Version 4.2 Obduktion

Sie können Ihre Zustimmung zur klinischen Obduktion geben. Bei einer klinischen Obduktion wird eine eingehende äussere und innere Untersuchung Ihres Körpers nach dem Tod gemacht. Eine klinische Obduktion dient zur genaueren Abklärung einer Todesursache und zur Qualitätssicherung. Eine Obduktion kann den Angehörigen, dem Spital und der Medizin somit wertvolle Informationen liefern. Wenn die Obduktion fachlich korrekt durchgeführt wird, ist dies nicht sichtbar, wenn Ihr Leichnam aufgebahrt ist.

Ich gestatte

eine klinische Obduktion keine klinische Obduktion

Sie haben keine Wahl, wenn die Strafverfolgungsbehörden eine Obduktion zur Aufdeckung strafbarer Handlungen anordnen. Eine Obduktion muss auch dann durchgeführt werden, wenn der Verdacht auf eine Krankheit besteht, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Schliessen Sie die Patientenverfügung an dieser Stelle mit dem Datum und Ihrer Unterschrift ab:

Ort, Datum Unterschrift

Hinweise: Bewahren Sie Ihre Patientenverfügung so auf, dass sie bei Bedarf gefunden wird. Sie können eine Kopie bei Ihrem behandelnden Arzt hinterlegen. Senden Sie die Patientenverfügung bitte nicht an die FMH.

Weitere Informationen zum Thema Patientenverfügung finden Sie unter:

www.fmh.ch/patientenverfuegung

19 Teil 4

Teil 4

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