• Keine Ergebnisse gefunden

Verwaltungsgemeinschaft Krumbach

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Verwaltungsgemeinschaft Krumbach"

Copied!
16
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Amtliche BekAnntmAchungen

Jahrgang 42 Freitag, den 2. Oktober 2020 Nummer 20

Verwaltungsgemeinschaft Krumbach Jetzt als Quereinsteiger zum Zoll

Das Hauptzollamt Ulm sucht zur Personalverstärkung Quereinsteiger

Der Quereinstieg ist für Stellen des mittleren und des gehobe- nen Dienstes als Tarifbeschäftigte/r- oder Beamte/r möglich.

Neben der Schwarzarbeitsbekämpfung sollen auch die Berei- che Steuererhebung, Prüfungsdienst und allgemeine Verwal- tung verstärkt werden.

Als Ansprechpartner stehen Christine Birk, Tel.: 0731/9648 -1101, Maximilian Muhlack, Tel.: 0731/9648 -1102 und Jannik Bitterwolf, Tel.: 0731/9648 -1110 und per E-Mail: bewerbung.

hza-ulm@zoll.bund.de zur Verfügung.

Die einzelnen Stellenausschreibungen sowie nähere Informati- onen über den Zoll finden Sie auf der Homepage www.zoll.de unter folgendem Pfad:

Startseite - Karriere - Stellenangebote.

Zwischen Stresstest und ‚new normal‘

Wo lassen sich Beruf und Privates erfolgreich vereinbaren? Wer sind die familienfreundlichsten Arbeitgeber 2021-2023?

Der landkreisweite Wettbewerb „Beruf & Familie“ geht in eine neue Runde – Bewerbungsfrist ist der 10. Dezember 2020 Der landkreisweite Wettbewerb „Beruf & Familie“ startet heute in eine neue und seine bereits fünfte Runde. Bisher wurden insgesamt 30 Arbeitgeber – vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum großen Familienunternehmen im Industriebereich, von der Gemeindeverwaltung bis hin zum Einzelhändler, Hotelier oder Dienstleister – ausgezeichnet. „Beruf und Privatleben unter einen Hut zu bekommen und nach den eigenen Vorstellungen leben zu können, ist für Beschäftigte – ob noch am Berufsstart oder mit Familie – Wunsch und Herausforderung zugleich,“ so Landrat Dr. Hans Reichhart zu Beginn der Pressekonferenz zum Wettbewerbsauftakt 2021-2023, „Corona hat dem Thema Vereinbarkeit nochmals ganz neuen drive gegeben.“ „Wer hier bereits ganz gut aufgestellt war, hat sich sicherlich leichter getan, so flexibel wie erforderlich zu reagieren,“ ergänzt Dag- mar Derck, stellvertretende Geschäftsführerin bei der Regio- nalmarketing Günzburg GbR, die federführend für den Wettbe- werb verantwortlich ist.

Das Leben mit Familie ist nach wie vor zentraler Wunsch jun- ger Menschen. Sie möchten eine Familie gründen und trotz- dem – oder gerade deswegen – gemeinsam im Berufsleben erfolgreich sein. Väter verstehen ihre Rolle innerhalb der Fami- lie zunehmend anders als noch vor einigen Jahren und legen

so auf Flexibilität im Job wert. Die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger gilt es genauso zu managen wie die der Kinder.

Und junge Leute legen immer mehr Wert auf Lebensqualität und eine gesunde work-life-balance, in der Hobbies, Ehrenamt o.a. genügend Raum finden. All dies erfordert Flexibilität auf Arbeitgeberseite und ganz individuelle, gemeinsame Lösun- gen. Das Thema Vereinbarkeit steht – in noch deutlich mehr Facetten als früher – klar im Arbeitgeber-Fokus.

Mitarbeitermotivation als Wettbewerbsvorteil

Bundesweit ist der „Erfolgsfaktor Familie“ inzwischen hoch angesiedelt. Der Landkreis Günzburg hat sich als einer der ersten – entsprechend seines Leitbildes „Die Familien- und Kin- derregion“ – dieses Themas angenommen. Nicht nur mit dem Wettbewerb „Beruf & Familie“, sondern auch mit zahlreichen Veranstaltungen, dem eigenen Audit der Landkreisverwaltung und entsprechend vielfältigen Arbeitszeitmodellen, der Unter- stützung von „Kids & Company“ sowie auch seiner frühen Mit- gliedschaft im Familienpakt Bayern. Angebote zur Vereinbar- keit von Beruf und Familie bzw. Privatleben sind und bleiben ein klarer Wettbewerbsvorteil. Entsprechende Maßnahmen gilt es intern und extern zu kommunizieren. „Familienfreundliche Arbeits- und Lebenszeitmodelle wirken sich auf die Motivation der Arbeitnehmer*innen aus,“ so Regina Wortmann, Beauf- tragte für Chancengleichheit bei der Agentur für Arbeit im Rahmen der Pressekonferenz. „Variationen der Teilzeitmodelle oder Mobiles Arbeiten gewinnen durch Corona noch mehr an Bedeutung. Der regionale Wettbewerb Beruf & Familie und die Kür um das familienfreundlichste Unternehmen der Region ist – und auch jetzt gerade – eine gute Sache für den Landkreis Günzburg,“ so Wortmann weiter. Auch für Alexandra Böck, Per- sonalleiterin bei der Sparkasse Günzburg-Krumbach stehen Werte und Motivation im Kontext von Vereinbarkeitsangebo- ten im Fokus: „Nur mit motivierten Mitarbeitern können wir uns behaupten.“

Konkrete Maßnahmen-Beispiele und den ganz konkreten Nut- zen der Auszeichnung stellten im Rahmen der Pressekonferenz Tanja Eberhard, Personalreferentin bei den Reflexa-Werken Albrecht in Rettenbach sowie Felix Rehle, kaufmännischer Lei- ter der Fleischwerke Zimmermann in Thannhausen vor. Beide Unternehmen waren Sonderpreisträger im Wettbewerb „Beruf

& Familie 2018-2020“.

Ab sofort und bis zum 10. Dezember 2020 als familien- freundlicher Arbeitgeber bewerben!

Für die Auszeichnung „Beruf & Familie 2021-2023“ können sich Unternehmen und Betriebe jeder Größenordnung und Branche mit ihren Angeboten und Maßnahmen im Bereich Vereinbar- keit ab sofort und bis zum 10. Dezember 2020 bewerben. Die Preisverleihung findet am 3. März 2021 statt.

Explizit, so betont Ulrike Ufken, Geschäftsführerin der Kreis- handwerkerschaft Günzburg/Neu-Ulm, kleine Betriebe aus dem Handwerksbereich sind aufgefordert, an dem Wettbewerb teil- zunehmen und zu zeigen, was sie alles für ihre Mitarbeiter tun.

(2)

schonenden Wanderurlaub inklusiver Anreise steht also nichts im Wege.

Die Planung, Entwicklung und Umsetzung des Projektes

„DonAUwald-Wanderweg“ dauerte fast 6 Jahre und wurde unter anderem mit Hilfe von Mitteln aus dem EU-Förderpro- gramm LEADER und chance.natur des Bundes finanziert.

Einwohnerzahlen der Gemeinden der VGem Krumbach (Schwaben)

Stand: 30. Juni 2020 (Vergleichszahlen vom 30. Juni 2019) Die Einwohnerzahlen der einzelnen Gemeinden der VGem Krumbach (Schwaben) wurden vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung nach dem Stand vom 30.

Juni 2020 wie folgt mitgeteilt:

Gemeinde Stand:

30.06.2020

Stand:

30.06.2019

Differenz:

+/-

Aletshausen 1184 1165 +19

Breitenthal 1248 1237 +11

Deisenhausen 1472 1459 +13

Ebershausen 593 613 -20

Waltenhausen 739 740 -1

Wiesenbach 989 993 -4

Gesamt 6225 6207 +18

Standortkampagne mit weiteren Protagonistenvideos und Claimbildern online und social

Unser Landkreis Günzburg ist für jeden etwas Anderes. Ein Ort zum Wurzeln schlagen – beruflich und/oder privat, zur Selbst- verwirklichung – ob als Gründer, Unternehmer, Azubi, Fachkraft und/oder mit der Familie. Hier gibt es Netzwerke, die Chan- cen bieten, Orte und Unternehmen, an denen sich Tradition und Innovation verbinden. Die Standortkampagne „Günzburg

#meinLandkreis“ stellt unterschiedliche Facetten der Region durch authentische Protagonisten vor. Das Teaser-Video, das einen allerersten Eindruck von den fünf neuen Protagonisten vermittelt, ist bereits online und wird stark wahrgenommen.

Auch Anja, eine junge, kreative und talentierte Frau, die im Handwerk in einem international tätigen Unternehmen mit sehr speziellen Produkten ihre Ausbildung zur Lackiererin gemacht hat und dort nun tätig ist kann man in ihrem Video bereits ken- nen lernen. Heute geht eines der weiteren vier Protagonistenvi- deos online, die bis Jahresende ausgespielt werden. Ergänzt werden die fünf Videos, die die bisherigen drei Portraits ergän- zen, durch rund 100 Claimbilder ganz unterschiedlicher Per- sönlichkeiten aus und in der Region, die ebenfalls beschreiben, was sie am Landkreis Günzburg besonders schätzen und was dieser für sie bedeutet. Die Standortkampagne ist auf Face- book und Instagram @guenzburgmeinlandkreis und auf der Webseite der Regionalmarketing Günzburg GbR – Wirtschaft und Tourismus www.guenzburg-meinlandkreis.de/meinland- kreis zu sehen. Sie ist ein Projekt des Regionalmanagement der Regionalmarketing Günzburg GbR und wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landentwick- lung und Energie. Jeder ist aufgerufen, auch selbst den Hash- tag #meinLandkreis zu setzen kund zu tun, was der Landkreis Günzburg für ihn ist: Günzburg #meinLandkreis #mein/meine

….

Amtliche Bekanntmachung zur Datenübermittlung für Wehrpflicht

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes „Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für das Personalmanagment der Bundeswehr“

Nach § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundge- setzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung aufgrund § 58c Absatz 1 des

„Es wird so viel gemacht, es gibt wunderbare Beispiele gerade in kleinen Familienunternehmen. Nur manchmal erscheint hier das, was man macht, zu selbstverständlich, um an einem sol- chen Wettbewerb teilzunehmen,“ führt sie aus. Oliver Stipar, Vertreter der IHK Schwaben im Landkreis Günzburg stimmt dem zu: „Was zählt ist die Qualität der Maßnahmen. Flexible, kreative Lösungen, die Unternehmen unterschiedlichster Bran- chen ganz individuell stemmen können, sind oft genauso viel Wert wie die ganz großen Vorzeigeprojekte“.

Neben der Agentur für Arbeit sind das Bündnis für Familie, die IHK Schwaben, die Kreishandwerkerschaft Günzburg/Neu- Ulm sowie die Sparkasse Günzburg-Krumbach Projektpartner im Wettbewerb „Beruf & Familie“, langjährige Unterstützer und auch Jurymitglieder.

Am Wettbewerb teilnehmen können Arbeitgeber aus dem Landkreis Günzburg ganz einfach durch Ausfüllen des ent- sprechenden Fragebogens auf www.wettbewerb-berufundfa- milie.de.

Platz 2 für den DonAUwald-Wanderweg

Bei der Wahl zu Deutschlands schönstem Wanderweg landet der DonAUwald auf Anhieb unter den TOP 3

Im Herbst 2019 wurde der DonAUwald-Wanderweg, als ers- ter Premiumwanderweg in Bayerisch-Schwaben, eröffnet.

Somit gehörte der flachste Premiumweg Deutschlands zu den, eher noch unbekannten Wanderwegen in Deutschland, als er Anfang des Jahres von einer Expertenjury des Wandermaga- zins für „Deutschlands Schönster Wanderweg 2020“ in der Kategorie Mehrtagestour nominiert wurde. Die Wegbetreiber von Donautal-Aktiv e.V. freuten sich sehr über die Nominierung.

Allerdings hatte man bei der starken Konkurrenz nur geringe Hoffnung einen der vorderen Plätze zu erreichen.

Platz 2 ist ein großer Erfolg für das Schwäbische Donautal Bis Ende Juni konnte abgestimmt werden. Und nun kam das Ergebnis. Platz 2 in der Kategorie Mehrtagestour. Ein tol- ler Erfolg auf den die gesamte Region und alle Beteiligten im Schwäbischen Donautal stolz sein können. 20% der insgesamt rund 15.000 abgegebenen Stimme entfielen auf den noch recht „jungen“ DonAUwald-Wanderweg. Die offizielle Preis- verleihung, an der Angelika Tittl von Donautal-Aktiv gemein- sam mit Carina Huch vom Kooperationspartner Regionalmar- keting Günzburg GbR teilnahm, fand am 27. August auf dem Siegerweg in Baden-Baden statt. Die beiden Touristikerinnen nahmen die Urkunde stolz entgegen und bedankten sich bei allen Unterstützern. Ein ganz besonderer Dank gilt den vielen ehrenamtlichen Wegepaten, die regelmäßig die Wegequalität und Beschilderung prüfen und somit für ein sicheres Wanderer- lebnis durch den Auwald sorgen.

Erfolgreiche erste Wandersaison auf dem DonAUwald

Im Frühjahr und Sommer waren bereits zahlreiche Wanderer aus Nah und Fern zwischen Günzburg, Dillingen und Schwen- ningen unterwegs um die Faszination Auwald zu genießen. Mit der ersten Saison sind die Wegbetreiber sehr zufrieden. Von März bis Mai wanderten unzählige Tagesausflügler auf den abwechslungsreichen Tages-Etappen. Ab Juni waren wieder touristische Übernachtungen möglich. Auch hier verzeichneten die Gastgeber in den Etappenorten bereits gute Buchungs- zahlen. Für den Herbst werden ebenfalls Übernachtungsgäste erwartet. Der DonAUwald-Wanderweg erlangt mit dieser Aus- zeichnung auf dem deutschen Wandermarkt große Aufmerk- samkeit.

Das Motto: Grüner Wandern

Der neue Premiumweg begeistert nicht nur durch den faszi- nierenden und einzigartigen Naturraum Auwald, sondern auch durch sein völlig flaches Profil. Das heißt: Hundert Prozent Konzentration auf die Natur fernab von Zivilisation, ohne große Belastung der Gelenke. Eine weitere Besonderheit des rund 60 km langen Wanderweges ist die hervorragende Anbindung an die Donautalbahn. Dadurch sind alle Streckenorte problemlos zu erreichen und die Etappen frei kombinierbar. Einem klima-

(3)
(4)

Von dessen Festsetzungen sind folgende Befreiungen notwen- dig:

- Überschreitung der Bau grenze Süd/West um ca. 0,6 m und Süd/Ost ca. 0,5 m

- Errichtung Carport für das Wohnmobil außerhalb der Bau- grenze

- Dacheindeckung in anthrazit

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Verschiedenes

• Bürgermeister Duscher verliest das Schreiben des Landrat- samtes Günzburg. Darum geht es um das Genehmigungs- verfahren betreffend der Fl.nr. 966, Gemarkung Winzer, Antragsteller Firma Leitenmaier, Betreff „Herstellung eines Gewässers durch Entnahme von Kies mit teilweiser Wieder- auffüllung auf dem Grundstück“. Die Gemeinde könnte nun innerhalb 2 Monaten ihre Einwände vorbringen.

Die Gemeinde ist am Erhalt des guten Zustandes an der gemeindlichen Straße interessiert, die durch die Kiesabfuhr sehr beansprucht wird. Deshalb soll mit der Firma Leiten- maier ein Vertrag erstellt werden, der die Kostenaufteilung für die Sanierung und Instandhaltung der Straße regelt.

• Ein Gemeinderat wies nochmal auf das hohe Verkehrs- aufkommen in Gaismarkt durch die Umleitung und die häufige Überschreitung des Tempolimits hin. Nun soll die Geschwindigkeits-Messtafel, wie in Haupeltshofen, aufge- stellt werden.

Kostenübernahme Mehlschwalbennester

In Haupeltshofen wird ein Landwirtschaftliches Gebäude abgerissen. Dort sind bisher 20-25 Nester der Mehlschwalben beheimatet. Hr. Frimmel von der Unteren Naturschutzbehörde ist an die Gemeinde mit folgender Bitte herangetreten. Zur Umnistung der Schwalben sind spezielle Nester notwendig.

Die Gemeinde soll 20 Doppelnester á 40,-- Euro besorgen. Um die Anbringung der Nester an den umliegenden Gebäuden wird sich Hr. Frimmel kümmern.

Die Gemeinde kauft 10 Doppelnester á 40,-- Euro.

burg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (umseitig näher bezeich- nete Körperschaft) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektroni- scher Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:

Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Augs- burg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle die- ses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (umseitig näher bezeichnete Körperschaft) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefoch- tene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt wer- den. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.

Bericht aus der Gemeinderatssitzung Aletshausen vom 07.09.2020

Antrag auf PV Freiflächenanlage in Gasimarkt

Ein Mitarbeiter der „vario energy GmbH“ stellte das Vorha- ben „Bau einer PV Freiflächenanlage“ dem Gremium anhand einer Präsentation vor. Darauf folgte ein reger Meinungsaus- tausch zu dem Thema. Konsens war, dass der Gemeinderat grundsätzlich solch ein Vorhaben befürwortet, allerdings der geplante Standort an den 3 Flurstücken (278, 267, 262) in Gais- markt sehr schlecht gewählt ist. Gründe dafür sind die Orts- und Waldnähe und die gute Einsicht. Deshalb wird das Projekt nicht weiterverfolgt.

Anschaffung einer elektronischen Schließanlage für die Feuerwehrhäuser Aletshausen

Im Feuerwehrhaus Winzer und Aletshausen wird der Zugang künftig über eine Elektronische Schließanlage geregelt. Bürger- meister Duscher legte das günstigste Angebot von der Firma

„Schäffer & Köder“ vor.

Die Software für die elektronische Schließanlage wird von der VG angeschafft, da sich wahrscheinlich alle VG Mitgliedsge- meinden an dieses System anschließen.

Es besteht für alle Vereine der Gemeinde die Möglichkeit, sich an diesem Schließsystem anzuschließen. (Näher Infos können Sie bei Bgm. Duscher erfragen).

Bauantrag Wohnhausneubau mit Garage und Carport, Lin- denweg, Fl.Nr. 123/28, Gem. Aletshausen

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag in vorgelegter Form, sowie dem Antrag auf Befreiung der Festsetzungen des Bebauungsplans zu.

Bauvoranfrage Neubau einer Schreinerei mit Büro-, Aus- stellungsräumen und Lagerhalle, Winzer Straße 5, 86480 Aletshausen-Gaismarkt, Fl.Nr. 290, Gem. Winzer

Das Vorhaben liegt im Übergangsbereich vom planungsrechtli- chen Innenbereich zum Außenbereich.

Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Ein- vernehmen.

Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Fl.Nr. 174 Gkg. Aletshausen

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1.

Impressum

Mitteilungsblatt der

Verwaltungsgemeinschaft Krumbach

mit ihren Mitgliedsgemeinden:

Aletshausen, Breitenthal, Deisenhausen, Ebershausen, Waltenhausen und Wiesenbach

Das Mitteilungsblatt der VG Krumbach erscheint 14-täglich in den geraden Wochen jeweils freitags und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.

– Herausgeber, Druck und Verlag:

LINUS WITTICH Medien KG,

Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0 – Verantwortlich für den amtlichen Teil:

Die 1. Gemeinschaftsvorsitzende der VG Krumbach Gabriele Wohlhöfler, Rittlen 6, 86381 Krumbach

für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:

Christian Zenk in LINUS WITTICH Medien KG,

– Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl. Versandkostenanteil.

Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelie- ferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprü- che, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

(5)

Ve ra ns ta ltu ng sk al en de r G em ei nd e A lets hause n 2020 - 2021

DatumTagUhrzeitVeranstaltungOrtVeranstalter 16.10.2020Fr20:00Eröffnungsschienrgerheim WinzerSctzenverein Winzer Fähnlein 06.11.2020Fr20:001. PokalschießenBürgerheim WinzerSchützenverein Winzer Fähnlein 07.11.2020Sa18:00SchlachtpartieMusikheim GaismarktMusikvereinigung Gaismarkt-Niederraunau-Winzer 07.11.2020Sa20:00GeneralversammlungGasthaus Schlosser AletshausenBurschenverein Aletshausen 08.11.2020So10:30SchlachtpartieMusikheim GaismarktMusikvereinigung Gaismarkt-Niederraunau-Winzer 13.11.2020Fr20:002. PokalschießenBürgerheim WinzerSchützenverein Winzer Fähnlein 14.11.2020Sa19:00VolkstrauertagKirche Aletshausen, anschl. Gasthaus SchlosserKrieger- und Soldatenkameradschaft Aletshausen 15.11.2020So08:00VolkstrauertagKirche Winzer, anschl. Musikheim GaismarktKrieger- und Soldatenkameradschaft Winzer-Gaismarkt 21.11.2020Sa10:00PatroziniumsfestKapelle HaupeltshofenPfarrei Aletshausen 21.11.2020Sa20:00KonzertMusikvereinigung Gaismarkt-Niederraunau-Winzer 27.11.2020Fr20:00Beginn Preis- und KönigsschienBürgerheim WinzerSchützenverein Winzer Fähnlein 04.12.2020Fr20:00Nikolausschienrgerheim WinzerSchützenverein Winzer Fähnlein 05.12.2020Sa18:30NikolausbesuchWinzer, an der DorfhalleSchützenverein Winzer Fähnlein 05.01.2021Di19:30Wurst- und KranzverlosungDorfhalle WinzerKrieger- und Soldatenkameradschaft Winzer-Gaismarkt 09.01.2021Sa19:30Wurst- und KranzverlosungGasthaus Schlosser AletshausenKrieger- und Soldatenkameradschaft Aletshausen 09.01.2021Sa20:00GeneralversammlungBürgerheim WinzerPressluftschuppen Winzer 16.01.2021Sa17:00KesselfleischessenGemeinde- und Vereinshaus Aletshausen, FeuerwehrheimFeuerwehr Aletshausen 22.01.2021Fr20:00Ende Preis- und KönigsschienBürgerheim WinzerSchützenverein Winzer Fähnlein 23.01.2021Sa19:00Hl. Messe für verstorbene Musiker, anschl. GeneralveKirche Aletshausen, anschl. Gemeinde- und VereinshausMusikverein Aletshausen 26.01.2021Di20:00rgerversammlungGasthaus Schlosser AletshausenGemeinde Aletshausen 27.01.2021Mi20:00rgerversammlungrgerheim WinzerGemeinde Aletshausen 28.01.2021Do20:00BürgerversammlungVereinshaus HaupeltshofenGemeinde Aletshausen 30.01.2021Sa20:00Ball der VereineBürgerheim WinzerVereine Winzer 05.02.2021Fr20:00SportlerballSportheim AletshausenSportverein Aletshausen 11.02.2021Do13:31Kaffeeknzlergerheim WinzerSctzenverein Winzer Fähnlein 12.02.2021Fr20:00GagschießenBürgerheim WinzerSchützenverein Winzer Fähnlein 13.02.2021Sa14:00KinderballSportheim AletshausenSportverein Aletshausen 16.02.2021Di17:00sessenSportheim AletshausenSportverein Aletshausen 20.02.2021Sa19:00ScheibenfeuerTreffpunkt Burschenheim, Sportheim AletshausenBurschenverein Aletshausen 20.02.2021Sa19:00ScheibenfeuerRindlach WinzerJugendfeuerwehr Winzer 26.02.2021Fr20:00Generalversammlungrgerheim WinzerFeuerwehr Winzer 05.03.2021Fr20:00Freundschaftsschienrgerheim WinzerSchützenverein Winzer Fähnlein 05.03.2021Fr20:00GeneralversammlungMusikheim GaismarktMusikvereinigung Gaismarkt-Niederraunau-Winzer 12.03.2021Fr18:00Gemeindeschienrgerheim WinzerSchützenverein Winzer Fähnlein 13.03.2021Sa16:00Gemeindeschienrgerheim WinzerSchützenverein Winzer Fähnlein 19.03.2021Fr20:00Preisverteilung Königsschienrgerheim WinzerSchützenverein Winzer Fähnlein 24.03.2021Mi19:30TerminbesprechungGemeinde- und Vereinshaus AletshausenGemeinde Aletshausen 25.03.2021Do19:00Messe, anschl. GeneralversammlungKapelle Haupeltshofen, anschl. Vereinshaus HaupeltshofenFeuerwehr Haupeltshofen 26.03.2021Fr20:00SchlussschießenBürgerheim WinzerSchützenverein Winzer Fähnlein 27.03.2021Sa20:00Preisverteilung und GeneralversammlungVereinshaus HaupeltshofenHubertusschützen Haupeltshofen 02.04.2021Fr14:00GräblesbierMusikheim GaismarktMusikvereinigung Gaismarkt-Niederraunau-Winzer 02.04.2021Fr16:00sessenBurschenheimBurschenverein Aletshausen 17.04.2021Sa20:00Preisverteilung Gemeindeschienrgerheim WinzerSchützenverein Winzer Fähnlein 30.04.2021Fr19:00MaibaumfestGemeinde- und Vereinshaus AletshausenVereine Aletshausen 01.05.2021Sa11:00MaiwandertreffenVereinshaus HaupeltshofenHubertusschützen Haupeltshofen

!

(6)

Parallel zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB fin- det die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentli- cher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt.

Zur Planung liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:

Art der vorhande-

nen Information Verfasser Themen Begründung mit

Umweltbericht zur Änderung des Flä- chennutzungsplans

Architektur- büro Gerhard Glogger, Blumenstraße 2, 86483 Balz- hausen, Stand 14.09.2020

Bestandsaufnahme und Beschreibung der Umweltschutzgüter sowie Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltschutzgüter Breitenthal, 23.09.2020

Gabriele Wohlhöfler, 1. Bürgermeisterin

Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 15 “VG Bauhof“

Der Gemeinderat Breitenthal hat in der Sitzung am 14.09.2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 15 “VG Bauhof“ in Nat- tenhausen Gemeinde Breitenthal aufzustellen. Vorgesehen ist die Ausweisung eines Sondergebietes „Bauhof“ im Sinne des § 11 der Baunutzungsverordnung. Hierauf soll ein gemeinsamer interkommunaler Bauhof für alle Mitgliedsgemeinden der Ver- waltungsgemeinschaft Krumbach errichtet werden.

Der Geltungsbereich umfasst vollständig folgende Fl. Nr. 946 Erschließungsstraße, teilweise folgende Fl. Nrn. 945 Plangrund- stück und 942 Feldweg der Gemarkung Nattenhausen:

Das Plangebiet liegt im Talraum des Günztals östlich der Gemeinde Breitenthal. Westlich des Plangebiets befindet sich die Sportanlage samt Vereinsheim der Gemeinde Breiten- thal. Auf den übrigen Seiten schließen sich landwirtschaftlich genutzte Acker- und Grünlandflächen an. Die Staatsstraße 2018 führt unmittelbar im Süden am Plangebiet vorbei. Die nächstgelegenen Wohnbebauungen von allgemeinen Wohnge- bieten haben einen Abstand zur geplanten Bauhoffläche von über 400 m.

Mit den Planungsleistungen wurde das Architekturbüro Glog- ger, Balzhausen beauftragt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans bestehend aus vorläu- figem Satzungsentwurf, Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 14.09.2020 liegt im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Bauge- setzbuches in der Zeit vom

vom 12.10.2020 bis 13.11.2020

in der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381 Krumbach, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme und Information aus. Die Planerörterung mit einem sachkundigen Vertreter der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach ist möglich. Die Planunterlagen können dabei wäh- rend dieser Frist auch im Internet unter www.vg-krumbach.de

<ZbZ^cYZ7gZ^iZci]Va

Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich “VG Bauhof“

Der Gemeinderat Breitenthal hat in der Sitzung am 14.09.2020 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Bereich “VG Bauhof“ in Nattenhausen Gemeinde Breitenthal zu ändern. Vor- gesehen ist die Ausweisung eines Sondergebietes „Bauhof“

im Sinne des § 11 der Baunutzungsverordnung. Hierauf soll ein gemeinsamer interkommunaler Bauhof für alle Mitglieds- gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach errichtet werden.

Der Geltungsbereich umfasst vollständig folgende Fl. Nr. 946 Erschließungsstraße, teilweise folgende Fl. Nrn. 945 Plangrund- stück und 942 Feldweg der Gemarkung Nattenhausen:

Das Plangebiet liegt im Talraum des Günztals östlich der Gemeinde Breitenthal. Westlich des Plangebiets befindet sich die Sportanlage samt Vereinsheim der Gemeinde Breiten- thal. Auf den übrigen Seiten schließen sich landwirtschaftlich genutzte Acker- und Grünlandflächen an. Die Staatsstraße 2018 führt unmittelbar im Süden am Plangebiet vorbei. Die nächstgelegenen Wohnbebauungen von allgemeinen Wohnge- bieten haben einen Abstand zur geplanten Bauhoffläche von über 400 m.

Mit den Planungsleistungen wurde das Architekturbüro Glog- ger, Balzhausen beauftragt.

Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich VG Bauhof bestehend aus vorläufiger Planzeich- nung sowie Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 14.09.2020 liegt im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der Zeit vom

vom 12.10.2020 bis 13.11.2020

in der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach, Rittlen 6, 86381 Krumbach, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme und Information aus. Die Planerörterung mit einem sachkundigen Vertreter der Verwaltungsgemeinschaft Krumbach ist möglich. Die Planunterlagen können dabei wäh- rend dieser Frist auch im Internet unter www.vg-krumbach.de unter der Rubrik „Bauleitplanung – Bebauungspläne der Mit- gliedsgemeinden in Aufstellung“ eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Jedermann hat dabei die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Gem. § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksich- tigt bleiben.

(7)

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 14. September 2020

Errichtung eines gemeinsamen Bauhofes für die VG Krum- bach auf dem Grundstück Fl.Nr. 945 (östlich Vereinsheim Breitenthal)

Änderung Flächennutzungsplan - Vorstellung der Ände- rung und Billigung des Planentwurfes

Der derzeit gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde weist für das vorgesehene Bauhofgrundstück auf der Fl.Nr. 945 der Gemarkung Nattenhausen eine landwirtschaftliche Nutzfläche sowie in einem kleinen Teilbereich im Südwesten eine Fläche für Versorgungsanlagen „Wertstoffhof“ aus.

Um den vorgesehenen Bauhof auf dem Grundstück realisieren zu können, muss der Flächennutzungsplan geändert werden.

Der Vorentwurf der Änderung in der Fassung vom 14.09.2020 wird von Herrn Architekt Glogger im Detail vorgestellt.

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennut- zungsplanes und billigt hierzu den Vorentwurf der Änderung in der Fassung vom 14.09.2020. Der Architekt und die Verwaltung werden beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Beteili- gung der Behörden durchzuführen.

Aufstellungsbeschluss Fl.Nr. 945

Um den VG-Bauhof auf der vorgesehenen Fläche verwirklichen zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforder- lich. Herr Architekt Gerhard Glogger stellte den Vorentwurf vor.

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungs- plans Bauhof VG und billigt hierzu den Vorentwurf der Ände- rung in der Fassung vom 14.09.2020. Der Architekt und die Verwaltung werden beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden durchzuführen.

Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Einlieger- wohnung im UG und Doppelgarage, Fl.Nr. 645/1, Breiten- thal, Am Dorfacker 8

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungs- planes „Oberrieder Straße“. Nach Auskunft des Architekten werden alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten.

Dennoch soll anstatt des zulässigen Genehmigungsfreistel- lungsverfahren ein Bauantragsverfahren durchgeführt und eine Genehmigung durch das LRA Günzburg erteilt werden.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Bauantrag zur Errichtung einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 29 in Breitenthal, Am Mühlenweg

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Es fügt sich in die Umgebung ein, so dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

Dem Bauvorhaben kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Antrag Schützenverein Breitenthal auf Zuschuss für Erneu- erung Schützenstand

Der Schützenverein Breitenthal stellte Antrag auf Bezuschus- sung für die Generalsanierung des Großkaliberschießstandes.

Es werden Gesamtkosten in Höhe von 205.120,00 Euro, ein- schließlich 36.300 Euro Eigenleistung anfallen.

Der Gemeinderat beschließt, dem Schützenverein Breiten- thal für die Generalsanierung des Großkaliberstandes einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der tatsächlichen Kosten zu gewähren. Das entspricht 170.000 Euro unter Abzug der Eigen- leistung.

Zuschuss für Erneuerung Gehwege an der Staatsstraße 2018 in Breitenthal

BM Wohlhöfler berichtet, dass die Gemeinde Breitenthal einen Zuschuss für die Sanierung der Gehwege an der Staatsstraße 2018 in Höhe von 137.917,19 Euro von der Regierung von Schwaben erhalten hat.

Kirchensanierung in Breitenthal

BM Wohlhöfler teilt mit, dass das Ziffernblatt der Kirchturmuhr eine rote Farbe erhält. Außerdem soll im Zuge der Kirchensani- erung auch die nördliche Friedhofsmauer verschönert werden.

unter der Rubrik „Bauleitplanung – Bebauungspläne der Mit- gliedsgemeinden in Aufstellung“ eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Jedermann hat dabei die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Gem. § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksich- tigt bleiben.

Parallel zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB fin- det die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentli- cher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt. Zur Planung liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:

Art der vorhande-

nen Information Verfasser Themen Begründung und

Umweltbericht zum Bebauungsplan

Architektur- büro Gerhard Glogger, Blu- menstraße 2, 86483 Balz- hausen, Stand 14.09.2020

Grünordnerische Maß- nahmenkonzeption, Bestandsaufnahme und Beschreibung der Umweltschutzgüter sowie Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf die Umweltschutzgüter, Grünordnerische Maß- nahmenkonzeption, Eingriffs- und Aus- gleichsbilanzierung Baugrunduntersu-

chung zum Bebauungsplan

IB ifm, INSTITUT FÜR MATERIAL- PRÜFU

NG DR. SCHEL- LENBERG LEIPHEIM GmbH & Co. KG Maximilianstraße 15, 89340 Lei- pheim

Erkundung der Boden- schichten sowie Bodenmechanische Untersuchung zur Bestimmung der Bodenkennwerte und der chemischen Zusammensetzung der Bodenschichten

Breitenthal, 23.09.2020

Gabriele Wohlhöfler, 1. Bürgermeisterin

Abrechnung der

Wasser- und Kanalgebühren

Für die Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren die Was- serzähler im Zeitraum von Mitte Oktober bis Mitte November abgelesen.

Ortsteil Breitenthal und Oberried:

Um eine reibungslose Ablesung zu gewährleisten, benötigen die von der Gemeinde beauftragten Ableser einen ungehinder- ten Zugang zu Ihrem Wasserzähler. Die Ableser können sich als Mitarbeiter der Gemeinde ausweisen.

Sollten Sie aufgrund der aktuellen Lage keinen Zutritt zu ihrem Gebäude wünschen oder sollten Sie verreist bzw. verhindert sein, besteht die Möglichkeit den Zählerstand unter folgenden Kontaktdaten zu melden:

Verwaltungsgemeinschaft Krumbach Tel. 08282/88996-16

Fax 08282/88996-22

Email: sonja.rittler@vg-krumbach.de Ortsteil Nattenhausen:

Wie im Vorjahr erfolgt die Ablesung der Wasserzähler durch den Eigentümer/Mieter des Gebäudes. In den nächsten Tagen erhalten Sie eine Ablesekarte, die sie bitte innerhalb einer Woche bei Herrn Armin Blösch abgeben.

Hinweis zur Berechnung der Mehrwertsteuer:

Die Absenkung der MWSt zum 01.07.2020 auf 5% bei den Wassergebühren gilt für das gesamte Abrechnungsjahr. Dies bedeutet, dass das vom 01.11.2019 bis 31.10.2020 bezogene Wasser mit 5% MWSt berechnet wird. Der Wasserbezug ab dem 01.11.2020 unterliegt wieder der bisherigen MWSt in Höhe von 7%.

(8)

<ZbZ^cYZ:WZgh]VjhZc

Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren

Für die Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren wer- den die Wasserzähler im Zeitraum von Mitte Oktober bis Mitte November abgelesen.

Um eine reibungslose Ablesung zu gewährleisten, benötigen die von der Gemeinde beauftragten Ableser einen ungehinder- ten Zugang zu Ihrem Wasserzähler. Die Ableser können sich als Mitarbeiter der Gemeinde ausweisen.

Sollten Sie aufgrund der aktuellen Lage keinen Zutritt zu ihrem Gebäude wünschen oder sollten Sie verreist bzw. verhindert sein, besteht die Möglichkeit den Zählerstand unter folgenden Kontaktdaten zu melden:

Verwaltungsgemeinschaft Krumbach Tel. 08282/88996-16

Fax 08282/88996-22

Email: sonja.rittler@vg-krumbach.de

Hinweis zur Berechnung der Mehrwertsteuer:

Die Absenkung der MWSt zum 01.07.2020 auf 5% bei den Wassergebühren gilt für das gesamte Abrechnungsjahr. Dies bedeutet, dass das vom 01.11.2019 bis 31.10.2020 bezogene Wasser mit 5% MWSt berechnet wird. Der Wasserbezug ab dem 01.11.2020 unterliegt wieder der bisherigen MWSt in Höhe von 7%.

Bildstöcke und Feldkreuze in unserer Gemeinde

Feldkreuze und Bildstöcke prägen unsere schöne Landschaft seit vielen Jahren. Um dieses kulturelle Erbe unserer Heimat zu erhalten und für künftige Generationen zu bewahren, möchte die Gemeinde eine Übersicht aller Flurdenkmäler erstellen.

In den nächsten Tagen erhalten Sie eine Übersicht der bereits bildlich festgehaltenen Feldkreuze und Bildstöcke. Diese Doku- mentation stellen wir auch auf unserer Homepage www.ebers- hausen.de bereit.

Wir bitten alle Bürger, denen Näheres zu den Flurdenkmälern bekannt ist (wie Baujahr, Bauherr und der evtl. Grund für die Errichtung) sich per E-Mail oder telefonisch zu melden bei sonja.rittler@ebershausen.de oder Tel. 08282/62946.

Sollten noch Wegkreuze oder Bildstöcke fehlen, bitten wir natürlich ebenfalls um Mitteilung.

<ZbZ^cYZLVaiZc]VjhZc Abrechnung der Wasser- und

Kanalgebühren

Für die Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren wer- den die Wasserzähler im Zeitraum von Mitte Oktober bis Mitte November abgelesen.

Um eine reibungslose Ablesung zu gewährleisten, benötigen die von der Gemeinde beauftragten Ableser einen ungehinder- ten Zugang zu Ihrem Wasserzähler. Die Ableser können sich als Mitarbeiter der Gemeinde ausweisen.

Sollten Sie aufgrund der aktuellen Lage keinen Zutritt zu ihrem Gebäude wünschen oder sollten Sie verreist bzw. verhindert sein, besteht die Möglichkeit den Zählerstand unter folgenden Kontaktdaten zu melden:

Globalberechnung

Zur Aufnahme der Gebäude in unserer Gemeinde, führt ein Mit- arbeiter der Firma Dr. Schulte - welcher sich ausweisen kann - derzeit Hausbesuche durch, welche schon im Frühjahr im Mit- teilungsblatt angekündigt wurden.

Schulbus-Beförderung

BM Wohlhöfler wird sich um die aktuelle Beförderungssituation kümmern.

Parken an der ST 2018 und Untere Dorfstraße Breitenthal Bereits in der letzten Sitzung wurde Bürgermeisterin Wohlhöfler gebeten, ein Halteverbot in der Unteren Dorfstraße zu prüfen, da die Besucher der Eisdiele auch im Einmündungsbereich und entlang der Straße beidseitig parken, was zu gefährlichen Situationen führt. Auch wird zwischenzeitlich auf der Bushalte- stelle geparkt sowie an der ST 2018, was eine massive Sichtbe- hinderung darstellt.

Der Gemeinderat Breitenthal beschließt ein Halteverbot von der Einmündung Staatsstraße 2018 bis zur Einmündung in die Vor- dere Dorfstraße, befristet auf 6 Monate zur Probe.

<ZbZ^cYZ9Z^hZc]VjhZc Abrechnung der

Wasser- und Kanalgebühren

Für die Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren wer- den die Wasserzähler im Zeitraum von Mitte Oktober bis Mitte November abgelesen.

Ortsteile Unter- und Oberbleichen:

Um eine reibungslose Ablesung zu gewährleisten, benötigen die von der Gemeinde beauftragten Ableser einen ungehinder- ten Zugang zu Ihrem Wasserzähler. Die Ableser können sich als Mitarbeiter der Gemeinde ausweisen.

Sollten Sie aufgrund der aktuellen Lage keinen Zutritt zu ihrem Gebäude wünschen oder sollten Sie verreist bzw. verhindert sein, besteht die Möglichkeit den Zählerstand unter folgenden Kontaktdaten zu melden:

Verwaltungsgemeinschaft Krumbach Tel. 08282/88996-16

Fax 08282/88996-22

Email: sonja.rittler@vg-krumbach.de Ortsteile Deisenhausen und Nordhofen:

Die Bürger der OT Deisenhausen und Nordhofen haben heuer erstmals die Möglichkeit ihren Wasserzähler selbst abzulesen.

Es wäre sehr hilfreich, wenn möglichst viele Bürger diesen Service in Anspruch nehmen würden, da es für Sie und uns eine erhebliche Arbeitsersparnis bei der Ermittlung der Zäh- lerstände bedeutet. In den nächsten Tagen erhalten Sie hierzu eine Ablesekarte, die sie bitte innerhalb einer Woche bei Herrn Hermann Baur abgeben.

Hinweis zur Berechnung der Mehrwertsteuer:

Die Absenkung der MWSt zum 01.07.2020 auf 5% bei den Wassergebühren gilt für das gesamte Abrechnungsjahr. Dies bedeutet, dass das vom 01.11.2019 bis 31.10.2020 bezogene Wasser mit 5% MWSt berechnet wird. Der Wasserbezug ab dem 01.11.2020 unterliegt wieder der bisherigen MWSt in Höhe von 7%.

Dorfchronik von Bleichen – Früher und Heute

Von Unter- und Oberbleichen gibt es einen Bildband. Auf 98 Seiten werden die Dörfer auf 300 Bildern vorgestellt. Nähere Informationen sind bei Franz Hofhansl in Oberbleichen unter der Tel. 08282/5256 zu erfragen.

(9)

alleiniges Entscheidungsmittel geeignet scheint. Vielmehr hängt die Verpachtung von mehreren Komponenten ab, die die Gemeinde anhand der Bewerbungen bewerten wird. Die Ver- gabe erfolgt dann in der Gemeinderatssitzung im Oktober.

Pachtinteressenten am Fischereirecht der gemeindeeigenen Gewässer (Schwarzbach und Weiher) können bis zum 10.

Oktober 2020 ihre Bewerbung inklusive Nutzungskonzept beim Bürgermeister Gilbert Edelmann einreichen. Die Vergabe findet in der Gemeinderatssitzung im Oktober statt.

Verschiedenes

Gemeindliche Anschlagtafeln

2 BGM Stefan Schnitzler bemängelte den Zustand der gemeindlichen Anschlagtafeln. Diese sollen in allen drei Orts- teilen erneuert werden.

Rattenbekämpfung Wiesenbach

Die nächste Rattenbekämpfung in der Gemeinde Wiesenbach mit Ortsteilen findet am Freitag, 16. Oktober 2020 durch die Fa. RIKA aus Krumbach statt. Meldungen werden bis 14. Okto- ber 2020 in der VG Krumbach (Tel. 88996-11) telefonisch, schriftlich oder persönlich entgegengenommen.

Ende des amtlichen Teils

@^gX]a^X]ZCVX]g^X]iZc Pfarreiengemeinschaft Aletshausen

Herzliche Einladung z. Gebet des Oktober-Rosenkranzes:

Aletshausen: 16.00 Uhr jeden Dienstag

Waltenhausen: 18.30 Uhr jeden Mittwoch und Freitag Winzer: 8.30 Uhr jeden Mittwoch und Donnerstag Sonntag, 4.10.-Erntedank

Winzer

08.00 Uhr Rosenkranz

08.30 Uhr Pfarrgottesd. f. Maria Lutzenberger / Rudi Drexler u. Anneliese Wiedemann / Verst. Bainger u. Miller / Karl Zellhuber.

Aletshausen

10.30 Uhr Feierliches Amt zur Erstkommunion

f. die verstorbenen Angehörigen der Erstkommu- nionkinder.

Bei diesem Gottesdienst kann nur eine begrenzte Anzahl aus der Pfarrgemeinde teilnehmen; daher bitte Anmeldung bei Renate Miller, Tel. 08282 5729.

Dienstag, 6.10. - Hl. Bruno Winzer

19.00 Uhr Hl. M. f. Anton Bartenschlager 19.45 Uhr Pfarrgemeinderatssitzung im Pfarrhof Mittwoch,7.10.-Uns. lb. Fr. v. Rosenkranz Waltenhausen

08.00 Uhr Hl. M.f. Johann Zips u. Verst. Hübner / Johann u.

Theresia Miller u. Tochter Centa / Josef Vogges- ser u. Tochter Marlies.

19.00 Uhr Gebetskreis mit Lobpreisliedern.

20.00 Uhr Pfarrgemeinderatssitzung im Pfarrhof.

Donnerstag, 8.10.20 Haupeltshofen

19.00 Uhr Hl. Messe f. Hermann Bestler u. Verst. Würstle / Maria u. Wilhelm Hofmann, Rosa u. Karolina Stro- Freitag, 9.10.-Hl. Dionysiusbel.

Aletshausen

09.00 Uhr Hl. M. f. Emilie Rössner (1.JM).

Verwaltungsgemeinschaft Krumbach Tel. 08282/88996-16

Fax 08282/88996-22

Email: sonja.rittler@vg-krumbach.de

Hinweis zur Berechnung der Mehrwertsteuer:

Die Absenkung der MWSt zum 01.07.2020 auf 5% bei den Wassergebühren gilt für das gesamte Abrechnungsjahr. Dies bedeutet, dass das vom 01.11.2019 bis 31.10.2020 bezogene Wasser mit 5% MWSt berechnet wird. Der Wasserbezug ab dem 01.11.2020 unterliegt wieder der bisherigen MWSt in Höhe von 7%.

Rattenbekämpfung Waltenhausen

Die nächste Rattenbekämpfung in der Gemeinde Waltenhau- sen mit Ortsteilen findet am Donnerstag, 15. Oktober 2020 durch die Fa. RIKA aus Krumbach statt. Meldungen nimmt Bgm. Rampp (Tel. 08263/1457 oder 0171/2715966) bis spätes- ten Dienstag 13. Oktober telefonisch oder schriftlich entgegen.

<ZbZ^cYZL^ZhZcWVX]

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 10. September 2020

Formlose Anfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses außerhalb der Baugrenze, Falkenweg 9

Die Besitzer des Grundstückes Falkenweg 9 möchten ihr Haus gerne ca. 1m mehr in Richtung Wendehammer bauen und wür- den die Baugrenzen somit nicht einhalten. Der bisher vorgese- hene Abstand beträgt 4m. Da diese Angelegenheit nur diese Grundstückseigentümer betreffen dürfte und daraus kein Prä- zedenzfall für das gesamte Baugebiet geschaffen wird, kann sich der Gemeinderat vorstellen bei einem Einreichen des Bau- planes der Abweichung zuzustimmen.

Errichtung einer Flutlichtanlage der SpVgg Wiesenbach, Sausenthalstraße 17

Gemäß vorgelegten Planunterlagen soll am Sportplatz der SpVgg Wiesenbach das nördliche Großfeld (Spielfeld Platz 2) sowie das Kleinfeld im Osten mit einer neuen Flutlichtanlage ausgestattet werden. Vorgesehen sind hierzu insgesamt 8 Flut- licht-Masten mit einer Höhe von ca. 16m über Grund.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Anfrage auf Kauf eines Teilstückes Flurnummer 27/3 Gemarkung Oberwiesenbach

Der Grundstückseigentümer von Flurnummer 27 frägt an, ob die Gemeinde bereit wäre ein Teil des Grundstückes Flurnum- mer 27/3 an ihn zu veräußern. Dies wurde bereits vor seinem Hausbau diskutiert. Damals war der Gemeinderat der Meinung, dass man gerne zu einem Tausch bereit wäre. Die Gemeinde wollte einen Streifen an der Ortsstraße bekommen und der Grundstückseigentümer von Flurnummer 27 hätte im Gegen- zug ein Teil von Flurnummer 27/3 erhalten. Laut dem Eigentü- mer war es leider nicht möglich das Haus direkt an die Halle zu bauen, wodurch ihm ein Flächentausch auch nicht mehr mög- lich ist.

Die Planung für das Grundstück Flurnummer 27/3 ist in der Dorferneuerung bereits abgeschlossen. Es sollen Sitzgelegen- heiten entstehen, sowie eine Reihe Parkplätze.

Die Beschlussfassung erfolgt nichtöffentlich, da es sich um eine Grundstücksangelegenheit handelt.

Schwarzbach- und Weiherverpachtung Festlegung Vorge- hensweise

Die Pachtverträge des Schwarzbaches und der beiden Wei- her der Gemeinde laufen am Jahresende aus und können ab 1.1.2021 wieder verpachtet werden. Bei der Bewerbung muss ein schlüssiges Nutzungskonzept, sowie eine Pachtpreisvor- stellung vorliegen. In den letzten Jahren war eine Verpachtung mittels Versteigerung nicht unüblich. Diese Praxis möchte die Gemeinde nicht weiter verfolgen, da der Pachtpreis nicht als

(10)

Donnerstag, 08.10. Donnerstag der 27. Woche im Jahreskreis Krumbach

19.00 Uhr in St. Michael Andacht des Frauenbundes „Eltern und Großeltern beten für ihre Kinder“, musika- lisch gestaltet von Tanja Sadlo und Karina Weber Freitag, 09.10. Hl. Dionysius, Bischof u. Gefährten und Hl.

Johannes Leonardi Seifertshofen

19.00 Uhr Rosenkranz

Sonntag, 11.10., 28. SONNTAG IM JAHRESKREIS Ebershausen

08.15 Uhr Rosenkranz Ebershausen

08.45 Uhr Familiengottesdienst - Dankgottesdienst der Erstkommunionkinder (mit Erntedanksuppe zum Mitnehmen!) - Heilige Messe

Ebershausen

11.30 Uhr Taufe von Thea Marie Hierse Krumbach

18.00 Uhr in St. Michael ökumenischer Gottesdienst „Getra- gen in diesen Tagen - Hoffnung“ vom ökum.

Arbeitskreis Krumbach Kollekte für die Pfarrgemeinde

Dienstag, 13.10. Hl. Simpert, Bischof von Augsburg, Neben- pat. des Bistums Augsburg

Seifertshofen

19.00 Uhr Heilige Messe

Donnerstag, 15.10. Hl. Theresia von Jesus von Avila, Ordensfrau, Kirchenlehrerin

Krumbach

20.00 Uhr im Haus St. Michael Elternabend der Erstkommu- nionkinder 2021

Freitag, 16.10. Hl. Hedwig von Andechs und hl. Gallus und hl. Margareta Maria A.

Seifertshofen

19.00 Uhr in St. Ulrich und Vitus Rosenkranz

Samstag, 17.10. Hl. Ignatius v. Antiochien, Bischof, Märtyrer Ebershausen

14.00 Uhr Taufe von Marlene Dreher

Pfarreiengemeinschaft Breitenthal

vom 04.10. - 18.10.2020

Beichtgelegenheit vor und nach jeder Werktagsmesse und nach Anfrage!

Sonntag, 04.10.2020, 27. SO. IM JAHRESKREIS - ERNTEDANKFEST

Opfer für den Heiligen Vater Deisenhausen

09:00 Uhr Hl. Amt

f. Xaver und Maria Mack f. Pius und Josefa Keller f. Anita Keller

anschl. Verkauf der Brote zu „AKTION MINIBROT“

Oberwiesenbach 09:00 Uhr Hl. Amt

f. d. verstorbenen Angehörigen uns. Kommunion- kinder

f. Ottmar Schreier Oberwiesenbach

10:30 Uhr Hl. Amt

f. d. Pfarrgemeinden

f. d. verstorbenen Angehörigen uns. Kommunion- kinder

Grotte Breitenthal 10:30 Uhr Hl. Amt

f. Otto und Theresia Keller, Marie Hafner und Angehörige

f. Karl und Kreszentia Kolb mit Söhnen Karl und Hermann

f. Josef und Anna Lutz, Anton Sautner Samstag, 10.10.20

Waltenhausen

18.30 Uhr Rosenkranz um geistliche Berufe

19.00 Uhr Hl. Vorabendmesse f. Josef u. Kreszentia Möst u. Verst. Ritter / Xaver Fäßler u. Viktoria Kößler / Verst. Schuster u. Hemmerle u. Thomas.

Wegen Corona wurde in diesem Jahr die Aktion Minibrot ausgesetzt; stattdessen wird an diesem Wochenende um eine Spende für die Menschen in Senegal und Rumänien gebeten.

Sonntag, 11.10.20 - 28. So. i. Jkr.

Winzer

08.00 Uhr Rosenkranz

08.30 Uhr Pfarrgottesd. f. Verst. Zellhuber u. Lochbrunner / Josef u. Edmunda Goßner u. Eltern.

Aletshausen

09.30 Uhr Rosenkranz

10.00 Uhr Hl. Messe f. Mathilde Glück (1.JM) / Erwin u. Hil- degard Ruf u. Xaver u. Berta Miller / Günter Mor- hard, verst. Angehörige u. Verst. Straub / Maria, Josef u. Josefa Miller / Verst. Bertele u. Schmid / Emma u. Alois Miller u. Angehörige.

Haupeltshofen

13.00 Uhr Rosenkranz Dienstag, 13.10.20 - Hl. Simpert Winzer

19.00 Uhr Hl. M. f. Josef u. Anna Schuster.

Mittwoch, 14.10.20 - Hl. Kallistus I.

Waltenhausen

08.00 Uhr Hl. Messe f. Josef Schuster, Ulrich Miller u. verst.

Angehörige.

19.00 Uhr Gebetskreis mit Lobpreisliedern.

Freitag, 16.10.-Hl.Hedwig v. Andechs Aletshausen

09.00 Uhr Hl. M. f. Verst. Lochbrunner u. Neumayer.

Samstag, 17.10.20 Aletshausen

18.30 Uhr Rosenkranz um geistliche Berufe

19.00 Uhr Hl. Vorabendm. f. Wilhelm Saumweber u. Ange- hörige / Karl, Viktoria u. Barbara Paul / Margit u.

Leo Schmotz u. Eltern / Josefa, Eugen u. Olga Miller.

Sonntag, 18.10.20 - Kirchweihfest Winzer

08.00 Uhr Rosenkranz

08.30 Uhr Pfarrgottesd. f. Michael u. Ottilie König u. verst.

Angehörige / Franz u. Magdalena Weißenhorner u. Enkel Fritz.

Waltenhausen

10.00 Uhr Hl. M. f. Alois u. Anna Miller u. verst. Angehörige / Verst. Braunmiller u. Tiroch / Gudrun Gschwilm / Franz Dubowy, Eltern u. Schwiegereltern / Johann u. Wolfgang Wachter. Musikal. Gestal- tung: Kirchenchor St. Georg

St. Martin, Ebershausen, St. Wendelin, Waltenberg und St. Ulrich und St. Vitus in Seifertshofen

Sonntag, 04.10., 27. SONNTAG IM JAHRESKREIS Ebershausen

08.15 Uhr Rosenkranz Ebershausen

08.45 Uhr Festgottesdienst zu Erntedank (ohne Minibrot- Aktion) - Heilige Messe

Dienstag, 06.10. Hl. Bruno, Priester, Mönch, Einsiedler, Ordensgründer

Ebershausen

18.30 Uhr Rosenkranz Ebershausen

19.00 Uhr Heilige Messe

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

?unter sowjetischer Verwaltung&#34; zu versehen, der siid liche Teil Ostpreufiens, das Gebiet ostlich der Oder Neifie-Linie und das Gebiet westlich der

zahnung der Schnittstellen, um Wiedererkennungswerte zu schaffen. Das kann z.B. durch den Einsatz von digitaler Fotografie geschehen, um die Entwicklung der Kinder zu dokumentie-

b) Vorzeitige Nachversteuerung negativer Kapitalkonten ... Auswirkungen auf das Besteuerungsverfahren ... Fazit zu dem Zusammenwirken der Rechtsgebiete in der Insolvenz ... Teil

Unerlaubte Verwertung einer Datenbank (Nr. Die gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung gemäß § I08a UrhG. 274. זז Das

Die umstrittene Er- nennung von 13T Reema Dodin 13T , einer Amerikanerin mit palästinen- sischen Wurzeln, als Teil seines Teams für Gesetzgebungsfragen, deutet neben den Plänen

Geschlechterparität ist ein statistisches Maß, das mit einem numerischen Wert das Verhältnis zwischen Frauen und Männern oder Mädchen und Jungen für Indikatoren wie Einkommen

L teilt die Schülerinnen und Schüler in zwei Gruppen ein und spielt nun einzelne bekannte Werbemusik so lange ab, bis eine der Gruppen signali- siert, dass sie die richtige

„Wir sind nicht grundsätzlich gegen eine Verbesserung der Situati- on bei Küps, der Ausbau der B303 auf der bestehenden Trasse wäre aber die bessere Lösung.. Ein