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Begründung der Vorlage Nr. 13/3766:

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Begründung der Vorlage Nr. 13/3766:

Bildung der 14. Landschaftsversammlung Rheinland

Vorbemerkung:

Die Gliederung der Vorlage Nr. 13/3766 folgt vier thematischen Schwerpunkten:

In Gliederungspunkt 1. erläutert die Verwaltung die notwendigen Maßnahmen und Tätig- keiten zur Bildung der 14. Landschaftsversammlung bis zum Zeitpunkt der Wahlen in den Mitgliedskörperschaften.

Gliederungspunkt 2. beschreibt die Überprüfung der Wahlergebnisse aus den Mitglieds- körperschaften und das Ergebnis der verwaltungsmäßigen Prüfung der Ordnungsmäßig- keit der Wahlen in den Mitgliedskörperschaften.

Unter Gliederungspunkt 3. wird der erforderliche Verhältnisausgleich aufgrund des Erst- stimmenergebnisses und die Zusammensetzung der 14. Landschaftsversammlung darge- legt.

Gliederungspunkt 4. beschreibt einige Nachfolgeregelungen und stellt die namentliche Zusammensetzung der 14. Landschaftsversammlung dar.

Inhalt:

1. Vorbereitung der Wahl zur 14. Landschaftsversammlung Rheinland 1.1 Grundlagen zur Bildung der 14. Landschaftsversammlung 1.2 Aufgabenverteilung

1.3 Wahlzeitraum

1.4 Zahl der mit den Erststimmen zu wählenden Mitglieder 1.5 Reservelisten

2. Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Wahlen in den Mitgliedskörperschaften 2.1 Prüfungsgegenstände

2.2 Prüfungsergebnis

2.3 Abgegebene gültige Stimmen

3. Feststellung des Wahlergebnisses

3.1 Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder (Erststimme) 3.2 Wahl der Reservelisten (Zweitstimme)

3.3 Verhältnisausgleich

4. Nachfolgeregelungen und Zusammensetzung der 14. Landschaftsversammlung Rheinland

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1. Vorbereitung der Wahl zur 14. Landschaftsversammlung Rheinland 1.1 Grundlagen zur Bildung der 14. Landschaftsversammlung

- Landschaftsverbandsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23.10.2012 (GV.NRW, S. 474, Anlage 1)

- Runderlass des Innenministeriums NRW zur Bildung der Landschaftsversammlung vom 18.11.2003, Az: I B 1/20 – 14, zuletzt geändert am 16.06.2009 (MBl NRW Nr. 17 vom 23.06.2009, S. 272), korrigiert am 25.06.2009 (MBl NRW Nr. 19 vom 17.07.2009, S. 321, Anlage 2)

- Vorläufiges Ergebnis der Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am 25.05.2014 vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, herausgegeben vom Landes- betrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen – IT.NRW.

1.2 Aufgabenverteilung

Die Verteilung der Aufgaben bei der Bildung der Landschaftsversammlung zwischen dem Landschaftsausschuss und der Direktorin des Landschaftsverbandes ergibt sich aus Ziffer 2 des o.a. Runderlasses. Darin heißt es:

„2.1 Die Direktorin des Landschaftsverbandes hat hiernach im Besonderen

2.1.1 auf den Zeitraum für die Wahl der Mitglieder der Landschaftsversammlung hinzu- weisen, (siehe dazu nachfolgenden Gliederungspunkt 1.3)

2.1.2 die Anzahl der von den Vertretungen der Mitgliedskörperschaften mit Erststimmen zu wählenden Mitglieder und Ersatzmitglieder zu ermitteln und den einzelnen Mit- gliedskörperschaften mitzuteilen, (siehe dazu nachfolgenden Gliederungspunkt 1.4)

2.1.3 die Reservelisten der Parteien und Wählergruppen entgegenzunehmen, nach Überprüfung zuzulassen und den Vertretungen der Mitgliedskörperschaften unver- züglich zuzuleiten, (siehe dazu nachfolgenden Gliederungspunkt 1.5)

2.1.4 die Anzahl der aus den Reservelisten gewählten Mitglieder zu ermitteln, (siehe dazu nachfolgenden Gliederungspunkt 3.3)

2.1.5 das Ergebnis der Wahlen in den Mitgliedskörperschaften entgegenzunehmen und die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Wahlen in den Mitgliedskörperschaften vorzubereiten (siehe dazu nachfolgenden Gliederungspunkt 2)

sowie

2.1.6 das endgültige Ergebnis der Wahl öffentlich bekannt zu geben.

2.2 Der Landschaftsausschuss hat im Besonderen:

2.2.1 die Ordnungsmäßigkeit der Wahlen in den Mitgliedskörperschaften zu prüfen, 2.2.2 das endgültige Ergebnis der Wahl festzustellen.“

Darüber hinaus wird in Ziffer 9 des o.g. Runderlasses ausgeführt:

„Ein formelles Wahlprüfungsverfahren ist in der Landschaftsverbandsordnung nicht vor- gesehen. Es bleibt jedoch der neugebildeten Landschaftsversammlung überlassen, über die Gültigkeit ihrer Bildung zu beschließen und erforderlichenfalls mit der Vorbereitung dieses Beschlusses den Landschaftsausschuss oder einen besonderen Ausschuss zu be- trauen.“

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1.3 Wahlzeitraum

Gemäß § 7b Abs. 1, S. 1 LVerbO wählen die Vertretungen der Mitgliedskörperschaften innerhalb von 10 Wochen nach Beginn ihrer Wahlzeit die Mitglieder der Landschaftsver- sammlung.

Die neue Wahlperiode beginnt am ersten Tag des auf die Wahl folgenden Monats

(§ 14 Abs. 2, S. 2 KWahlG). Damit ist die Wahlzeit auf den Zeitraum vom 01.06.2014 bis zum 09.08.2014 festgeschrieben. Eine Abweichung vom gesetzlich festgelegten Wahlzeit- raum ist nicht möglich.

Dieser Wahlzeitraum wird begrenzt durch

- die Einreichungsfrist der Reservelisten, die von den für das Gebiet des Land- schaftsverbandes Rheinland zuständigen Landesleitungen der Parteien und Wählergruppen bis zum 22. Tag nach dem Wahltag der allgemeinen Kommunal- wahlen (d.h. bis zum 16.06.2014) bei der Direktorin des LVR einzureichen sind, - die Prüfung der Reservelisten,

- die Erstellung der Wahlzettel für die Zweitstimme und - die Zuleitung an die Mitgliedskörperschaften

Beide Landschaftsverbände hatten sich darauf geeinigt, dass die Wahl der Mitglieder für die 14. Landschaftsversammlungen Rheinland und Westfalen-Lippe ab dem 23.06.2014 durchgeführt werden könne. Der Wahlzeitraum 23. Juni – 09. August 2014 ist im Mi- nisterialblatt NRW Nr. 30 vom 05.12.2013 (Seite 527) bekannt gemacht worden.

Alle Mitgliedskörperschaften haben die Mitglieder der 14. Landschaftsversammlung Rheinland in ihren Sitzungen zwischen dem 23.06. und 04.07.2014 gewählt. Eine Über- sicht der Wahltermine liegt als Anlage 3 bei.

1.4 Zahl der mit den Erststimmen zu wählenden Mitglieder

Die Zahl der mit den Erststimmen zu wählenden Mitglieder und Ersatzmitglieder ergeben sich für jede Mitgliedskörperschaft aufgrund ihrer Einwohnerzahlen aus der beiliegenden Aufstellung (Anlage 4).

Die Berechnung ist auf der Grundlage der vom Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) halbjährlich fortgeschriebenen Bevölkerungszahl, welche 18 Monate vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht ist, erfolgt. Der Stichtag war danach der 30.06.2012.

1.5 Reservelisten

1.5.1 Eingereichte Reservelisten

Folgende Parteien und Wählergruppen haben Reservelisten eingereicht:

CDU, SPD, Grüne, FDP, Die Linke., FW NRW, AfD und Piraten

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1.5.2 Überprüfung der Reservelisten

1.5.2.1 Gegenstand der Überprüfung

Die Überprüfung der Reservelisten erstreckte sich auf:

- fristgerechter Eingang

- Vollständigkeit der angeforderten Unterlagen

- Erfüllen der rechtlichen Voraussetzungen zur Zulassung - Erfüllen der angegebenen Wählbarkeitsvoraussetzungen - Richtigkeit von weiteren Angaben auf den Reservelisten

- Vorliegen der Zustimmungserklärung zur Benennung auf der Reserveliste

1.5.2.2 Fristgerechter Eingang

Die Reservelisten sind, „bis zum 22. Tag nach dem Wahltag der Allgemeinen Kommunal- wahlen“ bei der Direktorin des Landschaftsverbandes einzureichen

(§ 7b Abs. 5, S. 1 LVerbO).

Die Einreichungsfrist endete mithin am 16.06.2014 um 24.00 Uhr.

Die Bürgerbewegung PRO NRW hat mit Mail vom 20.06.2014 darum gebeten, ihr Infor- mationen und Vordrucke zur Einreichung einer Reserveliste zur Bildung der 14. Land- schaftsversammlung Rheinland zuzusenden. Ihr wurde mit Mail vom 20.06.2014 mitge- teilt, dass die Frist zur Einreichung einer Reserveliste abgelaufen sei. Insoweit ist auf die Zusendung von Vordrucken verzichtet worden.

Reservelisten wurden von folgenden Parteien bzw. Wählergruppen eingereicht:

- CDU: Reserveliste vom 05.06.2014, Eingang am 06.06.2014 - SPD: Reserveliste vom 06.06.2014, Eingang am 11.06.2014 - Grüne: Reserveliste vom 06.06.2014, Eingang am 12.06.2014 - FDP: Reserveliste vom 26.05.2014, Eingang am 03.06.2014 - Die Linke.: Reserveliste vom 31.05.2014, Eingang am 03.06.2014 - FW NRW: Reserveliste vom 12.05.2014, Eingang am 14.05.2014 - AfD: Reserveliste vom 13.06.2014, Eingang am 16.06.2014 - Piraten: Reserveliste vom 08.06.2014, Eingang am 16.06.2014 Ergebnis: Alle Reservelisten sind fristgerecht eingereicht worden.

1.5.2.3 Vollständigkeit der angeforderten Unterlagen

Die Landesleitungen der Parteien und Wählergruppen wurden aufgefordert, mit den Re- servelisten die Unterlagen einzureichen, die eine Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufstellung der Reservelisten erlauben.

Dazu waren den Reservelisten beizufügen:

- Zustimmungserklärung je Bewerber / Bewerberin zur Benennung auf der Reserveliste

- Niederschrift über die Mitglieder- oder Vertreterversammlung

Aus dem Protokoll muss erkennbar sein, dass die Bewerberaufstellung in geheimer Abstimmung erfolgt ist. Das Protokoll ist von zwei Vertretern aus der Mitglieder- oder Vertreterversammlung zu unterzeichnen.

- Versicherung an Eides statt, dass die Wahl der Bewerber und Bewerberinnen für die Reserveliste sowie die Festlegung der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist.

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Ergebnis: Alle erforderlichen Unterlagen sind fristgerecht und vollständig bei der Direkto- rin des Landschaftsverbandes eingereicht worden.

1.5.2.4 Erfüllen der rechtlichen Voraussetzungen zur Zulassung

Die Reservelisten sind von den für das Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland zu- ständigen Landesleitungen der Parteien und Wählergruppen, die in mindestens einer der Vertretungen der Mitgliedskörperschaften vertreten sind, bei der Direktorin des LVR ein- zureichen (§ 7b Abs. 5, S. 1 LVerbO).

Die Parteien bzw. Wählergruppen, die eine Reserveliste eingereicht haben, erfüllen diese Voraussetzung.

Nach § 7b Abs. 5 S. 3 LVerbO sind die Parteien und Wählergruppen zu einer demokra- tisch legitimierten innerparteilichen Bewerberaufstellung für die Reservelisten verpflich- tet. In Bezug auf einen Presseartikel der Rheinischen Post (rp-online) vom 10.06.2014 ist überprüft worden, ob sich dem Artikel Hinweise dafür entnehmen lassen, dass die Auf- stellung der Bewerber für die Reservelisten der AfD nicht in einem demokratisch legiti- mierten innerparteilichen Verfahren erfolgt sein könnte. Nach Prüfung durch die Verwal- tung, deren Einschätzung durch das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW ge- teilt wurde, ist dies nicht der Fall. Angesichts der durch die Landesleitung der AfD einge- reichten Versicherung an Eides statt, dass die betreffende Bewerberaufstellung gemäß

§ 7b LVerbO rechtmäßig erfolgt ist, bestand damit kein Anlass für weitergehende Prüfun- gen dieser Reserveliste. Ich verweise zusätzlich auf mein Schreiben an die Fraktionsge- schäftsstellen und den Vorsitzenden des Landschaftsausschusses vom 30.07.2014, in welchem ich dazu umfänglich ausgeführt habe.

Ergebnis: Alle eingereichten Reservelisten sind zugelassen worden.

1.5.2.5 Erfüllen der angegebenen Wählbarkeitsvoraussetzungen Die Überprüfung der angegebenen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfolgte durch:

- Abgleich der von den Mitgliedskörperschaften übersandten Listen der gewählten Mitglieder der Räte und Kreistage

- Recherche im Internet

- ggf. fernmündliche Rückfrage bei den Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpart- nern in den Mitgliedskörperschaften

- ggf. fernmündliche Rückfrage bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Soweit dabei Änderungen erforderlich waren, sind diese handschriftlich in den Reservelis- ten verzeichnet worden.

Besonderheiten:

Der Bewerber lfd. Nr. 13 der Reserveliste der FDP, Herr Volker Neuhaus, erfüllt nicht die angegebene Wählbarkeitsvoraussetzung (Benannter Reservelistenbewerber der Vertre- tung einer Mitgliedskörperschaft). Da er auch keine andere Wählbarkeitsvoraussetzung erfüllt, ist er von der Reserveliste zu streichen.

Die Reserveliste der UWG Aachener Regionalverband (Mitglied der Wählergruppe Freie Wähler NRW) ist für die Kommunalwahl nicht zugelassen worden. Insoweit ist die Wähl- barkeitsvoraussetzung „Benannter Reservelistenbewerber der Vertretung einer Mitglieds- körperschaft“ bei dem Bewerber lfd. Nr. 5 der Reserveliste der FW NRW, Herrn Erich Spieß, zu streichen. Die bei den Wählbarkeitsvoraussetzungen angegebene Ziffer „1“ der Stadt Eschweiler ist in „2“ (Mitglied der Vertretung einer kreisangehörigen Gemeinde) geändert worden.

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Für den Bewerber lfd. Nr. 5 der Reserveliste der AfD, Herr Max-Eric Thiel, war die Wähl- barkeitsvoraussetzung „Benannter Reservelistenbewerber der Vertretung der Stadt Aa- chen“ angegeben worden. Diese Wählbarkeitsvoraussetzung genügt nicht den Anforde- rungen des § 7b LVerbO, da die Stadt Aachen nicht Mitgliedskörperschaft des LVR ist.

Da Herr Thiel auch keine andere Wählbarkeitsvoraussetzung erfüllt, ist er von der Reser- veliste zu streichen.

Ergebnis: Alle übrigen Reservelistenbewerber erfüllen nach Überprüfung eine Wählbar- keitsvoraussetzung.

1.5.2.6 Weitere Angaben auf den Reservelisten

Die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und Aufstellung der Reservelisten sowie die Richtigkeit der auf der Reserveliste stehenden Angaben wurden mit Unterschrift beschei- nigt.

In einigen Fällen mussten fehlende bzw. fehlerhafte Angaben ergänzt bzw. geändert wer- den.

Die Ergänzungen und Änderungen sind handschriftlich in den Reservelisten verzeichnet worden.

1.5.2.7 Vorliegen der Zustimmungserklärung zur Benennung auf der Reserveliste

Die Zustimmungserklärungen aller Reservelistenbewerber/-innen liegen vor.

1.5.3 Zulassung der Reservelisten

Die eingereichten Reservelisten wurden unter Berücksichtigung der oben genannten Er- gänzungen und Änderungen zugelassen. Die zugelassenen Reservelisten sowie die jewei- ligen Zulassungsvermerke sind als Anlagen 5a – 5h beigefügt.

Kopien der zugelassenen Reservelisten wurden den Mitgliedskörperschaften, den Fraktio- nen und den Landesleitungen der Parteien und Wählergruppen zugeleitet.

Die Reservelisten in zusammengefasster Form als Wahlzettel für die Reservenlistenwahl in den Mitgliedskörperschaften liegt als Anlage 8 bei.

2. Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Wahlen in den Mitgliedskörperschaften

2.1 Prüfungsgegenstände

Gemäß Ziffer 7.3 des Runderlasses des Innenministeriums überprüft der Landschaftsaus- schuss anhand der Unterlagen, die der Direktorin des Landschaftsverbandes von den Mit- gliedskörperschaften zugeleitet wurden, die Ordnungsmäßigkeit der Wahlen in den Mit- gliedskörperschaften.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Wahlen hat sich auf die in ' 7b Abs. 1 bis 3 LVerbO festgelegten Erfordernisse zu erstrecken:

- Vollständigkeit der angeforderten Unterlagen

- Wahlverfahren und Anzahl der direkt zu wählenden Mitglieder - Erfüllen der angegebenen Wählbarkeitsvoraussetzungen

- Verhältnis Bedienstete bzw. Bediensteter / Mitglied der Vertretung

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- Unvereinbarkeit von Amt und Mandat

- Richtigkeit von weiteren Angaben auf den Wahlergebnisvordrucken - Vorliegen der Erklärung zur Annahme der Wahl

2.2 Prüfungsergebnis

2.2.1 Vollständigkeit der angeforderten Unterlagen

Die Mitgliedskörperschaften wurden aufgefordert, die Unterlagen einzureichen, die für eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Wahlen von Bedeutung sind.

Dazu mussten die Mitgliedskörperschaften der Direktorin des Landschaftsverbandes un- verzüglich nach der Wahl zuleiten:

- Wahlergebnisvordruck

- Erklärung zur Annahme der Wahl

Ergebnis: Alle erforderlichen Unterlagen sind vollständig bei der Direktorin des Land- schaftsverbandes eingereicht worden.

2.2.2 Wahlverfahren und Anzahl der direkt zu wählenden Mitglieder

Die Mitgliedskörperschaften haben schriftlich bestätigt, dass bei der Wahl der mit Erst- stimme zu wählenden Mitglieder eine Listenwahl nach dem Verfahren der mathemati- schen Proportion stattgefunden hat.

In den Mitgliedskörperschaften sind die nach ihrer Einwohnerzahl zustehende Zahl von Mitgliedern gewählt worden (siehe Ziffer 1.4).

In manchen Mitgliedskörperschaften (Städteregion Aachen, Rhein-Kreis Neuss, Kreis We- sel, Städte Bonn, Köln und Wuppertal) wurden für einige direkt gewählten Mitglieder kei- ne Ersatzmitglieder gewählt. Die Nachwahl eines Ersatzmitgliedes ist nicht möglich. Für den Fall, dass das gewählte Mitglied aus der Landschaftsversammlung ausscheiden sollte, ist mangels eines gewählten Ersatzmitgliedes der Nachfolger/die Nachfolgerin aus der Reserveliste der jeweiligen Partei zu bestimmen.

Ergebnis: Das vorgeschriebene Wahlverfahren sowie die Anzahl der direkt zu wählenden Mitglieder ist eingehalten worden.

2.2.3 Erfüllen der angegebenen Wählbarkeitsvoraussetzungen

Die Überprüfung der angegebenen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfolgte durch:

- Abgleich der von den Mitgliedskörperschaften übersandten Listen der gewählten Mitglieder der Räte und Kreistage

- Recherche im Internet

- ggf. fernmündliche Rückfrage bei den Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpart- nern in den Mitgliedskörperschaften

- ggf. fernmündliche Rückfrage bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Soweit die Überprüfung ergab, dass Änderungen und Ergänzungen gegenüber den über- mittelten Wahlergebnissen erforderlich waren, sind diese handschriftlich in den Wahler- gebnisvordrucken verzeichnet worden.

Ergebnis: Alle gewählten Mitglieder und Ersatzmitglieder erfüllen nach Überprüfung eine Wählbarkeitsvoraussetzung.

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2.2.4 Verhältnis Bedienstete bzw. Bediensteter / Mitglied der Vertretung Sind mehrere Mitglieder zu wählen, so dürfen nicht mehr Beamte, Angestellte und Arbei- ter als Mitglieder der Vertretung gewählt werden (§ 7b Abs. 2, S. 6 LVerbO).

Ist nur ein Mitglied zu wählen, so darf nur ein Mitglied der Vertretung gewählt werden (§ 7b Abs. 2, S. 3 LVerbO).

Vom Rat der Stadt Remscheid, die nur ein Mitglied in die Landschaftsversammlung ent- senden darf, wurde ein Ratsmitglied gewählt. In den übrigen Mitgliedskörperschaften wurden mehr Mitglieder der Vertretung als Beamte, Angestellte und Arbeiter gewählt.

Ergebnis: In allen Mitgliedskörperschaften wurde das Verhältnis Bedienstete bzw. Be- diensteter / Mitglied der Vertretung beachtet und eingehalten.

2.2.5 Unvereinbarkeit von Amt und Mandat

Gemäß § 7b Abs. 1, S. 5 LVerbO dürfen Beamte und Angestellte des öffentlichen Diens- tes des Landschaftsverbandes nicht Mitglieder der Landschaftsversammlung sein.

Nach Überprüfung durch den LVR-Fachbereich Personal und Organisation ist keiner der gewählten Mitglieder der Landschaftsversammlung Mitarbeiter/Mitarbeiterin des Land- schaftsverbandes Rheinland.

2.2.6 Weitere Angaben auf den Wahlergebnisvordrucken

Der Kreis Kleve hat auf dem Wahlergebnisvordruck im vorgesehenen Feld der abgegebe- nen gültigen Stimmen die Zahl der ungültigen Stimmen eingetragen. (abgegebene Stim- men insgesamt: 58, davon gültige Stimmen insgesamt: 1).

Die Zahl „1“ muss durch die richtige Zahl „57“ ersetzt werden.

Im Rheinisch-Bergischen Kreis wurden insgesamt 63 gültige Stimmen abgegeben. Für den gemeinsamen Wahlvorschlag wurde –laut Eintrag auf dem Wahlergebnisvordruck - wie folgt abgestimmt: Ja 7, Nein 3, Enthaltungen 3.

Die Zahl „7“ bei den Ja-Stimmen muss korrigiert werden in „57“.

Die Städte Mönchengladbach und Mülheim an der Ruhr haben die Parteizugehörigkeit der direkt gewählten Mitglieder und Ersatzmitglieder auf dem Wahlergebnisvordruck nicht eingetragen.

Die Ergänzungen und Änderungen sind handschriftlich in den Wahlergebnisvordrucken verzeichnet worden.

2.2.7 Vorliegen der Erklärung zur Annahme der Wahl

Gegenwärtig (Stand:20.08.2014) fehlen 7 Original-Annahmeerklärungen der über den Verhältnisausgleich aus den Reservelisten der Parteien bestellten Mitglieder der 14.

Landschaftsversammlung. In allen Fällen wurde per E-Mail bzw. FAX die Annahme der Mitgliedschaft in der 14. Landschaftsversammlung erklärt.

Eine Fiktion über die Annahme der Wahl, wie sie in ' 36 Abs. 1 KWahlG und ' 62 KWahlO für die Mitglieder des Rates bzw. des Kreistages geregelt ist, gibt es für die Mitglieder der Landschaftsversammlung nicht.

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2.3 Abgegebene gültige Stimmen

Gemäß Ziffer 7.3 des Runderlasses zur Bildung der Landschaftsversammlung stellt der Landschaftsausschuss anhand der Unterlagen, die der Direktorin des Landschaftsverban- des von den Mitgliedskörperschaften zugeleitet wurden, fest, wie viele Erststimmen für die einzelnen Listen und wie viele Zweitstimmen für die einzelnen Reservelisten abgege- ben worden sind.

Für die Wahl der mit Erststimme zu wählenden Mitglieder und Ersatzmitglieder wurden insgesamt 1.703 gültige Stimmen abgegeben.

Die Zweitstimme wurde entweder für eine Reserveliste als Ganze oder nur für einen ein- zelnen Bewerber einer Liste abgegeben. Insgesamt wurden 1.658 gültige Stimmen abge- geben.

3. Feststellung des Wahlergebnisses

3.1 Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder (Erststimme)

Aus den von den Mitgliedskörperschaften eingereichten Unterlagen ergibt sich, dass in den 26 Mitgliedskörperschaften insgesamt 98 Mitglieder unmittelbar gewählt worden sind, und zwar

CDU 44 Mitglieder,

SPD 33 Mitglieder,

Grüne 16 Mitglieder FDP 0 Mitglieder Die Linke. 1 Mitglied FW NRW 0 Mitglieder

AfD 0 Mitglieder

Piraten 2 Mitglieder DAL 1 Mitglied Deine Freunde 1 Mitglied gesamt: 98 Mitglieder

3.2 Wahl der Reservelisten (Zweitstimme)

Den Mitgliedskörperschaften wurden für die Wahlen der Reservelisten sowohl die zuge- lassenen Reservelisten als auch vorbereitete Wahlzettel zur Verfügung gestellt.

Die Zusammenfassung der Ergebnisse aus den Mitgliedskörperschaften ergibt folgende Stimmverteilung (Anlage 6):

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Reserveliste als Ganze Einzelne Reservelistenkandidaten

CDU 609 20

SPD 498 18

Grüne 191 13

FDP 73 13

Die Linke. 73 6

FW NRW 38 7

AfD 40 9

Piraten 36 1

Enthaltungen 13

gesamt: 1.571 87

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass bei allen Parteien und der Wählergruppe die Reserve- listen als Ganze mehr Stimmen erhalten haben als einzelne Kandidaten. Somit sind in Anwendung von ' 7b Abs. 3 LVerbO und Ziffer 6.3 des Runderlasses des Innenministeri- ums keine Veränderungen in der Reihenfolge der Kandidaten der zugelassenen Reserve- listen zu verzeichnen.

3.3 Verhältnisausgleich 3.3.1 Bereinigte Stimmenzahl

Am Verhältnisausgleich nehmen nur solche Parteien und Wählergruppen teil, die bis zum 16.06.2014 eine Reservelisten eingereicht haben. Bei den Berechnungen werden nur die- se Stimmen berücksichtigt.

Bereinigte Stimmenzahl für den Verhältnisausgleich:

CDU: 1.378.624

SPD: 1.106.108

Grüne: 461.798

FDP: 196.200

Die Linke: 179.782 FW NRW: 88.658 AfD: 105.893 Piraten 67.690

--- gesamt: 3.584.753

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3.3.2 Zuordnung der Direktmandate auf Basis der Wahlergebnisse

Nach den Wahlen in den Mitgliedskörperschaften ergibt sich folgende Sitzverteilung der 98 mit der Erststimme direkt zu wählenden Mitglieder in der 14. Landschaftsversamm- lung:

CDU 44 Mitglieder

SPD 33 Mitglieder

Grüne 16 Mitglieder FDP 0 Mitglieder Die Linke. 1 Mitglied FW NRW 0 Mitglieder

AfD 0 Mitglieder

Piraten 2 Mitglieder DAL 1 Mitglied Deine Freunde 1 Mitglied

3.3.3 Zuordnung der Direktmandate auf Basis des Kommunalwahlergebnisses

Auf der Grundlage des Kommunalwahlergebnisses im Rheinland unter Beachtung des

§ 7b Abs. 4, S. 5 LVerbO ergibt sich nach der Anwendung des Verfahrens der mathemati- schen Proportion nach Hare/Niemeyer folgende Sitzverteilung der 98 mit der Erststimme direkt zu wählenden Mitglieder in der 14. Landschaftsversammlung:

CDU: 38 Sitze

SPD: 30 Sitze

Grüne: 13 Sitze

FDP: 5 Sitze Die Linke.: 5 Sitze Freie Wähler 2 Sitze AfD: 3 Sitze Piraten: 2 Sitze

--- gesamt: 98 Sitze

Berechnung:

Stimmen einer Partei dividiert durch die Gesamtstimmenzahl multipliziert mit der Anzahl der zu vergebenden Sitze:

(Es bleiben die Stimmenzahlen solcher Parteien und Wählergruppen außer Betracht, für die keine Reservelisten eingereicht worden sind, § 7b Abs. 4, S. 1 und 5 LVerbO)

CDU: 1.378.624 : 3.584.753 x 98 Sitze = 37,659 37 + 1 38 SPD: 1.106.108 : 3.584.753 x 98 Sitze = 30,239 30 + 0 30 Grüne: 461.798 : 3.584.753 x 98 Sitze = 12,625 12 + 1 13 FDP: 196.200 : 3.584.753 x 98 Sitze = 5,364 5 + 0 5 Die Linke.: 179.782 : 3.584.753 x 98 Sitze = 4,915 4 + 1 5 Freie Wähler: 88.658 : 3.584.753 x 98 Sitze = 2,424 2 + 0 2 AfD: 105.893 : 3.584.753 x 98 Sitze = 2,895 2 + 1 3 Piraten: 67.690 : 3.584.753 x 98 Sitze = 1,851 1 + 1 2

gesamt: 93 + 5 98

(12)

3.3.4 Vergleich der Zuordnungen der Direktmandate

Die Sitzverteilung in der LVers aufgrund der Wahlergebnisse in den Räten der Mitglieds- körperschaften, Kreistagen und des Städteregionstages Aachen (Ziffer 3.3.2) entspricht nicht dem Ergebnis, das sich bei einer Sitzverteilung nach dem Verfahren der mathemati- schen Proportion nach Hare/ Niemeyer auf der Grundlage der von den Parteien und Wäh- lergruppen bei den Wahlen zu den Vertretungen der Mitgliedskörperschaften erzielten gültigen Stimmen (Ziffer 3.3.3) ergeben würde, wie folgende Gegenüberstellung zeigt:

direkt gemäß

§ 7b Abs. 2 LVerbO

Hare/Niemeyer gemäß

§ 7b Abs. 4 LVerbO

CDU 44 38

SPD 33 30

Grüne 16 13

FDP 0 5

Die Linke. 1 5

FW NRW 0 2

AfD 0 3

Piraten 2 2

DAL 1 0

Deine Freunde 1 0

Gesamt 98 98

Deshalb ist gemäß ' 7b Abs. 4 LVerbO ein Verhältnisausgleich durchzuführen.

3.3.5 Ermittlung einer neuen Ausgangszahl für die Verteilung weiterer Sitze

Für den Verhältnisausgleich ist eine neue Ausgangszahl für die Verteilung weiterer Sitze zu bilden.

Zur Ermittlung der neuen Ausgangszahl wird die Zahl der direkt errungenen Sitze derje- nigen Partei oder Wählergruppe, die das günstigste Verhältnis der Sitze zu der auf sie entfallenen Stimmenzahl erreicht hat, mit der Gesamtzahl der gültigen (bereinigten) Stimmen vervielfältigt und durch die Stimmenzahl dieser Partei oder Wählergruppe ge- teilt.

Bei der Ermittlung der Partei oder Wählergruppe mit dem günstigsten Verhältnis der Sitze zu der auf sie entfallenen Stimmenzahl werden nur die Parteien oder Wählergruppen be- rücksichtigt, die am Verhältnisausgleich tatsächlich teilnehmen.

a) Verhältnis der gültigen Stimmen zur Anzahl der Direktmandate:

Partei Stimmen Direktmandate Quotient

CDU: 1.378.624 44 31.332

SPD: 1.106.108 33 33.518

Grüne: 461.798 16 28.863

FDP: 196.200 0 0

Die Linke: 179.782 1 179.782 FW NRW: 88.658 0 0 AfD: 105.893 0 0 Piraten: 67.690 2 33.845

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Das günstigste Verhältnis der gültigen Stimmen zur Anzahl der Direktmandate hat die Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN.

Der Berechnung der neuen Ausgangszahl ist also die von der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN errungene Sitzzahl zugrunde zu legen, weil sie das günstigste Verhältnis der Sitze zur Stimmenzahl erzielt hat.

b) Errechnung der neuen Ausgangszahl für die Verteilung weiterer Sitze:

Anzahl Direktmandate Grüne x bereinigte Gesamtstimmen Stimmenzahl Grüne

16 x 3.584.753 : 461.798 = 124,202 entspricht: 124

Die 14. Landschaftsversammlung Rheinland besteht demnach aus 124 Mitgliedern.

3.3.6 Durchführung des Verhältnisausgleichs

Aufgrund der neuen Ausgangszahl sind nach dem Verfahren der mathematischen Propor- tion nach Hare/Niemeyer neue Zuteilungszahlen zu errechnen und den Parteien, die am Verhältnisausgleich teilnehmen, die an den Zuteilungszahlen noch fehlenden Sitze aus den Reservelisten zuzuweisen.

Am Verhältnisausgleich nehmen DAL (Duisburger Alternative Liste) und Deine Freunde nicht teil, so dass 122 Sitze über den Verhältnisausgleich zu verteilen sind.

Berechnung:

CDU: 1.378.624 : 3.584.753 x 122 Sitze = 46,919 46 + 1 47 SPD: 1.106.108 : 3.584.753 x 122 Sitze = 37,644 37 + 1 38 Grüne: 461.798 : 3.584.753 x 122 Sitze = 15,716 15 + 1 16 FDP: 196.200 : 3.584.753 x 122 Sitze = 6,677 6 + 1 7 Die Linke.: 179.782 : 3.584.753 x 122 Sitze = 6,119 6 + 0 6 Freie Wähler: 88.658 : 3.584.753 x 122 Sitze = 3,017 3 + 0 3 AfD: 105.893 : 3.584.753 x 122 Sitze = 3,604 3 + 0 3 Piraten: 67.690 : 3.584.753 x 122 Sitze = 2,304 2 + 0 2

gesamt: 118 + 4 122

DAL: 1

Deine Freunde: 1

Größe der 14. Landschaftsversammlung: 124

(14)

4. Nachfolgeregelungen und Zusammensetzung der 14. Landschaftsversammlung Rheinland

Die 14. Landschaftsversammlung Rheinland setzt sich damit zahlenmäßig wie folgt zu- sammen:

Sitze gesamt

davon

direkt gemäß

§ 7b Abs. 2 LVerbO

Zuteilung aus der Reserveliste gemäß

§ 7b Abs. 4 LVerbO

CDU 47 44 3

SPD 38 33 5

Grüne 16 16 0

FDP 7 0 7

Die Linke. 6 1 5

FW NRW 3 0 3

AfD 3 0 3

Piraten 2 2 0

DAL 1 1 0

Deine Freunde 1 1 0

Gesamt 124 98 26

Das ordnungsgemäß am 01.07.2014 direkt gewählte Mitglied der 14. Landschaftsver- sammlung Rheinland, Herr Jörg Frank, Bündnis 90/DIE GRÜNEN (lfd. Nr. 8a des Wahler- gebnisvordruckes der Stadt Köln), hat mit Schreiben vom 18.07.2014 mitgeteilt, dass er sein Mandat in der 14. Landschaftsversammlung entgegen seiner schriftlichen Erklärung über die Annahme der Wahl mit sofortiger Wirkung niederlege. Da der Rat der Stadt Köln kein Ersatzmitglied für Herrn Frank gewählt hat, rückt Frau Corinna Beck aus Köln als nächste Bewerberin aus der Reserveliste der Grünen in die Landschaftsversammlung nach.

Das ordnungsgemäß am 03.07.2014 direkt gewählte Mitglied der 14. Landschaftsver- sammlung Rheinland, Herr Norbert Czerwinski, Bündnis 90/DIE GRÜNEN (lfd. Nr. 6a des Wahlergebnisvordruckes der Stadt Düsseldorf), hat mit Mail vom 06.08.2014 mitgeteilt, dass er sein Mandat in der 14. Landschaftsversammlung niederlege.

Das gewählte Ersatzmitglied, Frau Antonia Frey, hat mit Mail vom 06.08.2014 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat als Nachrückerin für Herrn Czerwinski nicht annehmen werde.

Danach rückt Frau Anna Peters, Kreis Kleve, als nächste Bewerberin aus der Reserveliste der Grünen in die Landschaftsversammlung nach.

Das ordnungsgemäß am 01.07.2014 direkt gewählte Mitglied der 14. Landschaftsver- sammlung Rheinland, Frau Kirsten Jahn, Bündnis 90/DIE GRÜNEN (lfd. Nr. 7a des Wahl- ergebnisvordruckes der Stadt Köln), hat mit Schreiben vom 07.08.2014 mitgeteilt, dass

(15)

sie ihr Mandat in der 14. Landschaftsversammlung mit sofortiger Wirkung niederlege. Da der Rat der Stadt Köln kein Ersatzmitglied für Frau Jahn gewählt hat, rückt Frau Katrin Barion aus Köln als nächste Bewerberin aus der Reserveliste der Grünen in die Land- schaftsversammlung nach.

Das ordnungsgemäß am 01.07.2014 direkt gewählte Mitglied der 14. Landschaftsver- sammlung Rheinland, Frau Brigitta von Bülow, Bündnis 90/DIE GRÜNEN (lfd. Nr. 9a des Wahlergebnisvordruckes der Stadt Köln), hat mit Schreiben vom 07.08.2014 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat in der 14. Landschaftsversammlung entgegen ihrer schriftlichen Er- klärung über die Annahme der Wahl mit sofortiger Wirkung niederlege. Da der Rat der Stadt Köln kein Ersatzmitglied für Frau von Bülow gewählt hat, rückt Herr Andreas Blanke aus Oberhausen als nächster Bewerber aus der Reserveliste der Grünen in die Landschaftsversammlung nach.

Das ordnungsgemäß am 04.07.2014 direkt gewählte Mitglied der 14. Landschaftsver- sammlung Rheinland, Frau Johanna Bienentreu, Bündnis 90/DIE GRÜNEN (lfd. Nr. 6a des Wahlergebnisvordruckes des Rhein-Sieg-Kreises), hat mit Schreiben vom 09.08.2014 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat in der 14. Landschaftsversammlung entgegen ihrer schrift- lichen Erklärung über die Annahme der Wahl mit sofortiger Wirkung niederlege.

Das gewählte Ersatzmitglied, Frau Alexandra Gauß, hat mit Schreiben vom 12.08.2014 mitgeteilt, dass sie ihr Mandat als Nachrückerin für Frau Bienentreu nicht annehmen werde.

Danach rückt Frau Gabi Deussen-Dopstadt, Rhein-Sieg-Kreis, als nächste Bewerberin aus der Reserveliste der Grünen in die Landschaftsversammlung nach.

Die Namen aller Mitglieder der 14. Landschaftsversammlung Rheinland sind in der Anlage 7 aufgeführt

Im Auftrag

E i c h h o r n - T h i e l

Anlagen:

Anlage 1: Gesetzestext § 7b LVerbO

Anlage 2: Erlass des Innenministeriums zur Bildung der Landschaftsversammlung Anlage 3: Wahltermine in den Mitgliedskörperschaften

Anlage 4: Anzahl der direkt zu wählenden Mitglieder Anlage 5: zugelassene Reservelisten

a) CDU b) SPD c) Grüne d) FDP e) Die Linke.

f) FW NRW g) AfD h) Piraten

Anlage 6: abgegebene Stimmen für die Wahl der Reservelisten Anlage 7: Namen der Mitglieder der 14. Landschaftsversammlung Anlage 8: Wahlzettel für die Wahl der Reservelisten

Referenzen

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