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KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

Brüssel, 29.10.2001 SEK(2001) 1704

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1. Einleitung ... 3

2. Überblick über die Lage in Europa und Beispiele für Fortschritte ... 5

2.1. Folgemaßnahmen der Empfehlungen aus dem Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Förderung von unternehmerischer Initiative und Wettbewerbsfähigkeit... 5

2.2. Unternehmerische Standpunkte... 6

2.3. Innovationsfinanzierung ... 7

2.4. Online-Zugang und elektronischer Geschäftsverkehr ... 9

2.5. Bessere Rechtsvorschriften ... 10

2.6. Verbesserte administrative Prozeduren ... 12

2.7. Rationalisierung und Reorganisation von Förderdiensten für Unternehmen ... 13

3. Schlussfolgerungen ... 15

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In Europa gibt es viele Beispiele für weltweit vorbildliche Verfahren, doch diese sind derzeit noch nicht weit genug verbreitet und werden zu selten veröffentlicht. Das Best-Verfahren 1, das den Mitgliedstaaten hilft, vorbildliche Verfahren zu ermitteln und auszutauschen und so ihre Leistung zu optimieren, ist ein Schlüssel zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsposition. Die Herausforderung für die Behörden besteht darin, aus diesem Erfahrungsschatz in Bereichen zu schöpfen, in denen sie weniger erfolgreich sind, und die vorbildlichen Verfahren anderer an ihre eigenen Gegebenheiten anzupassen, anstatt sie einfach zu kopieren. Indem sie von den Stärken der anderen lernen, können die Mitgliedstaaten der Europäischen Union helfen, ihr Ziel zu erreichen, der wettbewerbsfähigste wissensbasierte Wirtschaftsraum der Welt zu werden.

Dies wurde im vergangenen Jahr auf der Tagung des Europäischen Rates in Lissabon herausgestellt, bei der die Staats- und Regierungschefs „Benchmarking“ von Unternehmenspolitik verlangten. Das Best-Verfahren ist eine Antwort hierauf, denn es vereint die Ergebnisse verschiedener Aktivitäten zur Ermittlung, zum Benchmarking und zum Austausch der vorbildlichen Verfahren.

Das in Form eines Jahreszyklus angelegte Best-Verfahren umfasst die folgenden Schritte:

– Ermittlung neuer Politikfelder, bei denen die Leistung gesteigert werden muss (unter Verwendung von Quellen wie dem Anzeiger für Unternehmenspolitik, dem Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit, der Europäischen Beobachtungsstelle für KMU und der Europäischen Charta für Kleinunternehmen);

– Konzipierung von Projekten auf der Grundlage dieser Prioritäten (im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten);

– Gewährleistung der Durchführung der ausgewählten Projekte (zusammen mit den Mitgliedstaaten);

– Verabschiedung von Schlussfolgerungen und Empfehlungen; und

– Beobachtung der Umsetzung durch jährliche Treffen mit den Teilnehmern.

Die Kommission hat die ersten elf Projekte im Zusammenhang mit dem Best-Verfahren in den folgenden Bereichen ausgewählt: Übertragung von Unternehmen; Förderung unternehmerischer Initiative unter Frauen; Schulung für dynamisches Unternehmertum;

Management von Gründerzentren; Unterstützungsdienste für Unternehmen; Verwaltungs- verfahren für Existenzgründungen; Folgenabschätzungsverfahren; Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Konformitätsbewertungsverfahren; Business Angels;

Wissensdefizit in IKT-Qualifikationen; Benchmarking der nationalen Politiken zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs für KMU.

Gemeinsames Anliegen dieser Projekte ist die Analyse der vorrangigen Themen durch Kommission, nationale Behörden und sonstige Beteiligte, um ein besseres Verständnis des Themas zu gewinnen und Beispiele für vorbildliche Verfahren zu ermitteln. Die Nutzung der

1 KOM(2000) 256 endg. vom 26.4.2000 und Abl. L 333 vom 29.12.2000, S. 84 (Ratsbeschluss 2000/819/EG vom 20.12.2000).

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Ergebnisse wird von ihrer Bedeutung abhängen; in vielen Fällen kann die logische Folge in der bloßen Verbreitung der vorbildlichen Verfahren bestehen, während in anderen Fällen die Kommission die Möglichkeit erwägen kann, den Mitgliedstaaten eine Empfehlung vorzulegen. Neue Projekte werden jährlich konzipiert und verabschiedet, während bemerkenswerte Erfolge oder Misserfolge in laufenden Projekten neue Grundsatzfragen für eine spätere Runde des Best-Verfahrens ergeben könnten.

Durch einen Jahresbericht werden die von den Mitgliedstaaten in den Projekten erzielten Fortschritte beobachtet und die vorbildlichen Verfahren ermittelt. Da die Endergebnisse für die meisten der Anfang 2001 gestarteten Projekte nicht vor dem nächsten Jahr vorliegen werden, konzentriert sich der Bericht 2001 auf Schlüsselthemen, die aus kürzlich abgeschlossenen Benchmarking-Projekten sowie früheren Aktivitäten zur Ermittlung vorbildlicher Verfahren, einschließlich des Berichts über die Umsetzung des Aktionsplans zur Förderung von unternehmerischer Initiative und Wettbewerbsfähigkeit 2, hervorgegangen sind.

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Die Informationen für den Bericht wurden durch Fragebögen und bilaterale Treffen zwischen der Kommission und nationalen Behörden zusammengetragen. Die Fragebögen wurden maßgeschneidert, um die seit dem Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Förderung von unternehmerischer Initiative und Wettbewerbsfähigkeit von jedem Mitgliedstaat erzielten Fortschritte zu erfassen und dahin gehend zu bewerten, inwieweit die Mitgliedstaaten die Empfehlungen für Benchmarking-Projekte und konzertierte Aktionen bei der Entwicklung ihrer Politiken berücksichtigt haben. Die Treffen ermöglichten eine Vertiefung der in den Fragebögen angesprochenen Themen und erwiesen sich in allen Fällen als wertvolle und konstruktive Erfahrung.

Norwegen nahm eine Einladung der Kommission zur Beteiligung am Bericht über das Best- Verfahren an. Keines der übrigen Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums, Island bzw.

Liechtenstein, bekundete sein Interesse an einer Teilnahme.

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Es wurden Wirtschaftsorganisationen gebeten, die nationalen Unternehmenspolitiken im Rahmen der bilateralen Treffen zu bewerten. Dies lieferte der Kommission wertvolle Rückmeldungen zum Einfluss solcher Maßnahmen auf die Zielgruppe. Während einige Organisationen die jüngsten politischen Entwicklungen lobten, äußerten sich die meisten nach wie vor besorgt über die außerordentliche Belastung durch Rechtsvorschriften. Ferner wurden hohe Einkommensteuern von einigen als Haupthindernis für unternehmerische Initiative genannt.

2 SEK(2000) 1825 vom 27.10.2000.

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Dieser Bericht fasst allgemein die Lage in den Mitgliedstaaten und Norwegen entsprechend den Schlüsselthemen zusammen, die sich aus früheren Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Best-Verfahren ergeben haben. Ausführlichere Informationen zu vielen der im Rahmen dieser Studie genannten Maßnahmen werden in den Bericht 2002 über die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen einfließen.

Die Kommission hat ferner ein Internet-gestütztes Verzeichnis mit Maßnahmen aus dem Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Förderung von unternehmerischer Initiative und Wettbewerbsfähigkeit (http://europa.eu.int/comm/enterprise/enterprise_policy/best- directory/index_de.htm) erstellt, das regelmäßig mit neuen Informationen aktualisiert wird, die bei der Erstellung der Berichte über das Best-Verfahren und die Charta zusammengetragen werden. Nähere Angaben zu Kontaktstellen werden für möglichst viele dieser Maßnahmen einbezogen, damit Interessenten weitere Informationen erhalten und Wissen und bewährte Verfahren austauschen können. Relevante Beispiele werden ferner in die Datenbanken der Kommission zu vorbildlichen Verfahren und Unterstützungsmaßnahmen einfließen.

„Beispiele für Fortschritt“ werden in jedes Schlüsselthema einbezogen; sie dienen zur Veranschaulichung der verschiedenen Arten von Initiativen einzelner Länder. Diese Beispiele wurden entsprechend der Vielfalt von Maßnahmen, die sie vertreten, ausgewählt und sollten nicht als ein ausführliches Verzeichnis der vorbildlichen Verfahren angesehen werden. Die nationalen Behörden identifizierten in den Fragebögen und im Rahmen bilateraler Treffen eine Reihe von Beispielen für bewährte Verfahren 3. Diese werden in allen Einzelheiten insbesondere im Rahmen der aus Generaldirektoren bestehenden Gruppe für Unternehmenspolitik vorgestellt werden. Danach werden sie in die Datenbanken der Kommission zu vorbildlichen Verfahren und Unterstützungsmaßnahmen aufgenommen.

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Mit den an die teilnehmenden Länder gesandten Fragebögen sollte festgestellt werden, inwieweit die Empfehlungen des Berichts über die Umsetzung des Aktionsplans zur Förderung von unternehmerischer Initiative und Wettbewerbsfähigkeit aufgegriffen werden, ob im Zuge der Empfehlungen Maßnahmen eingeleitet wurden und ob das Wissen um bewährte Verfahren in einem Land zu Verbesserungen in anderen Ländern führte.

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Obwohl einige Länder die Zeit seit Veröffentlichung des Berichts für zu kurz hielten, um eine systematische Umsetzung der Empfehlungen zu ermöglichen, gibt es doch viele deutliche

3 Natürlich kann eine Initiative nur dann als wirklich „bewährte Verfahren“ bezeichnet werden, wenn sie uneingeschränkt dem einschlägigen Gemeinschaftsrecht einschließlich des Wettbewerbsrechts und der Vorschriften für staatliche Beihilfen entspricht. Die Ermittlung von Einzelinitiativen im Rahmen des Best-Verfahrens bedeutet nicht automatisch, dass die betreffenden Maßnahmen mit den entsprechenden Bestimmungen des Vertrags vereinbar sind.

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Anzeichen für einen strukturierteren Ansatz. Einige Länder berichteten, dass sie die Beispiele für bewährte Verfahren untersucht haben und dass Studienbesuche in anderen Ländern erfolgten, um mehr über interessante Verfahren zu erfahren. Die Ergebnisse wurden in der Konzipierung ihrer Unternehmenspolitik berücksichtigt.

Mehrere Länder haben bewährte Verfahrensweisen intern verbreitet, und zwar vorrangig unter regionalen Behörden und Wirtschaftsverbänden. Andere nannten die positiven Auswirkungen einer Sensibilisierung von Politikern und anderen staatlichen Bereichen sowie die Beeinflussung der öffentlichen Meinung und der Verwaltungsstellen im Hinblick auf die unternehmerische Initiative.

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In Belgien hat das Wirtschaftsministerium ein Verzeichnis von Maßnahmen zur Förderung der unternehmerischen Initiative und der Wettbewerbsfähigkeit erstellt. Damit verfügen die Unternehmen über einen umfassenden Leitfaden zu belgischen Initiativen in den sechs vom Aktionsplan zur Förderung von unternehmerischer Initiative und Wettbewerbsfähigkeit abgedeckten Bereichen. Das Verzeichnis, das regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht wird, kann über die Website des Ministeriums abgerufen werden

(http://www.mineco.fgov.be).

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Der Europäische Rat hat in Lissabon die Notwendigkeit hervorgehoben, einen systematischen Ansatz zur Förderung der unternehmerischen Initiative zu entwickeln, um auf diese Weise Europa zu mehr unternehmerischer Initiative und Innovation zu verhelfen. Die Bedeutung der Förderung von Risikobereitschaft und Unternehmergeist wurde auch in der Eurobarometer- Umfrage vom September 2000 zur unternehmerischen Initiative 4 hervorgehoben. Der Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Förderung von unternehmerischer Initiative und Wettbewerbsfähigkeit empfahl eine Ausweitung der Bemühungen zur Aufnahme der unternehmerischen Initiative in die Lehrpläne des gesamten Bildungssystems und eine bessere Präsentation der Vorteile und Chancen, die die unternehmerische Initiative bietet.

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Unternehmensplanspiele, in denen Studenten ihr eigenes Unternehmen gründen und über einen bestimmten Zeitraum führen, werden als besonders wertvoll eingestuft. Untersuchungen haben ergeben, dass die Studenten, die an solchen Übungen teilnahmen, gesteigertes Interesse zeigen, ein eigenes Unternehmen aufzubauen. Sie können auch eine persönliche Bereicherung bringen, das Selbstvertrauen der Studenten sowie ihre Fähigkeit zu Team-Arbeit und Kommunikation verbessern. Zusätzlich zur Sensibilisierung haben einige Länder ihre Aufmerksamkeit auf Fragen der Risikobereitschaft und des Scheiterns von Unternehmen gerichtet, und sie untersuchen, ob sich das Insolvenzrecht ändern lässt.

Durch eine stärkere Verbindung zwischen Bildungseinrichtungen und Unternehmen werden Lehrer und Schüler über unternehmerische Initiative informiert. In einem Mitgliedstaat wurde

4 Siehe „Attitudes to Entrepreneurship in Europe and the United States“ - Einige Ergebnisse zum Flash Eurobarometer 83. Für nähere Informationen siehe:

http://europa.eu.int/comm/enterprise/enterprise_policy/survey/eurobarometer83.htm

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mit Vertretern aus der Wirtschaft, verschiedenen Bildungsbereichen und sozialen Organisationen eine beratende Kommission für unternehmerische Initiative und Bildung eingerichtet. Zwei andere haben einen gemeinsamen Club gegründet, um die Zusammenarbeit zwischen Universitäten im Hinblick auf unternehmerische Initiativen zu fördern. In einem anderen Mitgliedstaat werden den Studenten Stipendien für ein sechsmonatiges betriebsinternes Ausbildungsprogramm angeboten.

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– Die französische Regierung hat eine Beobachtungsstelle für Lehrmethoden im Hinblick auf unternehmerische Initiativen eingerichtet. Diese wird ein Verzeichnis der Kurse und anderer unternehmerischer Aktivitäten im Bildungssystem zusammenstellen, um Kenntnisse und bewährte Verfahren zu verbreiten.

– Die niederländische Regierung hat gemeinsam mit der Europäischen Kommission im Mai 2001 ein Seminar zum Scheitern von Unternehmen veranstaltet. Die entsprechenden Schlussfolgerungen umfassten die Förderung eines klaren und berechenbaren Rahmens für Gläubiger und Schuldner, die Sensibilisierung für Präventivmaßnahmen zum Scheitern und informelle Lösungen zwischen Gläubigern und Schuldnern (siehe http://www.businessfailure.ez.nl). Die Forschung hat gezeigt, dass Wiedereinsteiger bessere Leistungen erzielen als Neugründer. Dabei ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Rechtsvorschriften im Fall des Scheiterns im Allgemeinen kein günstiges Umfeld für Unternehmer bilden, die erneut das Wagnis einer Unternehmensgründung eingehen wollen. Die Stigmatisierung des Scheiterns ist ein besonderes Problem, das angegangen werden muß.

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Das Best Projekt zur „Förderung unternehmerischer Initiative unter Frauen“ soll entsprechende nationale Maßnahmen ermitteln und bewerten und allgemein akzeptierte Kriterien für die Ermittlung bewährter Verfahren erstellen. Das Projekt für „Schulung für dynamisches Unternehmertum“ soll in den Mitgliedstaaten bestehende Maßnahmen ausfindig machen und bewerten.

Das Projekt zur „Übertragung von Unternehmen“ soll die Umsetzung der entsprechenden Empfehlungen von 1994 beobachten. Hierfür trägt die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Informationen über bisher ergriffene Maßnahmen zusammen und bewertet ihre Wirksamkeit. Erste Ergebnisse sind als Tabelle verfügbar, die die Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmen seit 1998 verdeutlicht. Der Endbericht wird im Juni 2002 erwartet.

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Der Europäische Rat hat in Lissabon auf die Bedeutung effizienter Risikokapitalmärkte für innovative, wachstumsintensive KMU und die Schaffung neuer und dauerhafter Arbeitsplätze hingewiesen, während der Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Förderung von unternehmerischer Initiative und Wettbewerbsfähigkeit empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten sich mit den erkannten Mängeln auf solchen Märkten beschäftigen. Vierzehn Mitgliedstaaten

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haben an dem Benchmarking-Projekt zu „Innovationsfinanzierung“ 5 teilgenommen. Dabei wurde empfohlen, das Rentenrecht zu überarbeiten, das insbesondere in Kleinunternehmen Beteiligungsinvestitionen unnötigerweise verhindern könnte, und die Hochschulen und Akademiker verstärkt zur kommerziellen Nutzung ihrer Forschungsergebnisse anzuhalten.

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Eine bemerkenswerte Erscheinung der vergangenen Jahre ist die zunehmende Zahl der Netze von Business Angels in einigen Ländern, in denen diese zunächst noch verhältnismäßig unterrepräsentiert waren. Das Konzept der Business Angels wurde in gewissen Ländern auch durch „Roadshows“ in Form regionaler Treffen zwischen innovativen Unternehmern und informellen Investoren gefördert. Mehrere Länder erwägen Steuererleichterungen, um Innovation anzuregen, während andere eine Reform des Rentenrechts als ein mögliches Mittel zur Steigerung der Investitionen in kleine innovative Unternehmen erwägen. In einem Mitgliedstaat wurden „Innovationsunternehmen“ gegründet, um in Unternehmen zu investieren, die für den Wagniskapitalmarkt zu riskant sind. Weitere Maßnahmen umfassen die Arbeit von Hochschulabsolventen an innovativen Projekten in kleinen Unternehmen, die Förderung von Technologie-Gründungszentren, die Einrichtung von Innovationsabteilungen in den Universitäten, um die Lizensierung und Vermarktung von Forschungsergebnissen zu unterstützen, Programme zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen großen und kleinen Unternehmen, die Förderung von Aktienoptionen um kleine Unternehmen für Hochschulabsolventen attraktiver zu machen, sowie Programme, die für Weltklasseforscher im Bereich der Spitzentechnologien attraktiv sind. Mehrere Mitgliedstaaten haben bei der Entwicklung einer Methode zur Beurteilung des technologischen Standes zusammengearbeitet, um Investoren und Finanziers zu helfen, das Wachstumspotenzial und die Erfolgsaussichten von Neugründungen im Technologiebereich zu beurteilen.

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– In Deutschland hat sich die Zahl der Netze von Business Angels im vergangenen Jahr schnell von 2 auf 40 erhöht. Es wurde eine Internet-Börse eingerichtet, um Unternehmer mit möglichen Investoren zusammenzubringen.

– In Norwegen wurde das FORNY-Projekt entwickelt, um Forschern und Forschungsmanagern zu helfen, die Möglichkeiten einer Vermarktung von Forschungsergebnissen zu erkennen und zu bewerten. FORNY wird einen Beitrag zu der effektiven Verwirklichung von Unternehmenschancen durch die Gründung neuer Unternehmen oder durch Lizenzvereinbarungen leisten.

– Portugal hat im Mai 2001 ein integriertes Programm (2001-2006) eingerichtet, mit dem unternehmerische Innovation gefördert und die Ausbildungsbedingungen verbessert werden sollen. Das Programm unterstützt u. a. die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Technologiezentren und KMU-Technologieprojekten.

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Das Best-Projekt zu „Business Angels“ untersucht, warum dieses Instrument in vielen Mitgliedstaaten immer noch nicht ausreichend genutzt wird, und prüft die Hindernisse sowie mögliche Lösungen für seine weitere Entwicklung.

5 Siehe Empfehlungen im „Überblick über die Ergebnisse der Aktivitäten im Bereich vorbildliche Verfahren in der Unternehmenspolitik“, SEK(2000) 1824 vom 26.10.2000, S. 4.

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Der Europäische Rat hat in Lissabon betont, dass ein Umfeld geschaffen werden muss, in dem

H-commerce“ (elektronischer Handel) und Internet florieren können. Unternehmen und Bürger sollen Zugang zu einer preiswerten, erstklassigen Kommunikationsinfrastruktur und einer großen Palette an Dienstleistungen erhalten.

Die Kommission hat im Dezember 1999 die H-Europe 2002-Initiative gestartet, um die Vorteile der Informationsgesellschaft allen Europäern nahe zu bringen 6. Das Benchmarking- Projekt über „Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und neue Organisationsformen“ 7, an dem sich zehn Mitgliedstaaten beteiligen, führte zu der Empfehlung, dass mehr getan werden muss, um – als eine Möglichkeit der zunehmenden Verbreitung der IKT und eines wachsenden Wissens um ihren Nutzen - Personal und Unternehmensleitung von KMU im Hinblick auf die neuen Technologien zu schulen, und dass die Bemühungen um einen angemessenen und klaren Rechtsrahmen für „H-commerce“

verstärkt werden.

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Europaweit ist die Förderung von „H-commerce“ eine Schlüsselpriorität. Neben den Bemühungen um die Erkennung und Beseitigung rechtlicher Hemmnisse hat die Mehrheit der Länder Aktionspläne entwickelt, um die Firmen zu ermutigen, ihre Geschäfte auf elektronischem Wege abzuwickeln. Einige Pläne enthalten besondere Zielwerte für die Zahl der Online-Handel betreibenden Unternehmen. Sensibilisierungsmaßnahmen umfassen Netze nationaler, regionaler und lokaler Kompetenzzentren, „H-business roadshows“ (häufig mit Internet-Sicherheit als besonderem Schwerpunkt), Fallstudien von Unternehmen, die erfolgreich „H-commerce“ als Form der Geschäftstätigkeit eingeführt haben, und Online- Dienste mit Ratschlägen und Hilfen für Unternehmen, die die neuen Technologien einführen wollen. Die Regierungen haben auch großes Interesse bekundet, ihre eigenen Geschäftsvorgänge, z. B. durch „H-administration“ und „H-procurement“ (elektronische Verwaltungsdienste und elektronisches Auftragswesen), auf elektronischem Wege abzuwickeln.

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– Die Vernetzung von und Ausbildung in kleinen Betrieben ist ein wesentliches Ziel der griechischen Regierung für den Zeitraum 2001-2004. Das „Go Digital“

Programm soll 50 000 sehr kleine Betriebe, die weniger als 10 Arbeitnehmer beschäftigen, mit der digitalen Wirtschaft verbinden. Gleichzeitig legt der Schwerpunkt des „Go Digital Training Support“ Programms auf durch das Internet angebotenen Dienstleistungen. Das „E-Business Forum“ überwacht Entwicklungen zur Wettbewerbsfähigkeit von KMU in der der digitialen Wirtschaft und im Umfeld des H-business. Zusätzlich hat die Regierung ein Programm für den Online-Zugang

6 Für nähere Informationen über H-Europe siehe:

http://europa.eu.int/information_society/eeurope/action_plan/index_en.htm

7 Siehe Empfehlungen im „Überblick über die Ergebnisse der Aktivitäten im Bereich vorbildliche Verfahren in der Unternehmenspolitik“, SEK(2000) 1824 vom 26.10.2000, S. 4-5. Für nähere Informationen zum Projekt siehe:

http://www.benchmarking-in-europe.com/eu_initiatives/enterprise_dg/framework_conditions/index.htm

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entwickelt, um Ministerien und Präfekturen mit entlegenen Gebieten zu verbinden und so durch ihre geografische Isolierung bedingte Kommunikationsprobleme zu beheben. Auf den ägäischen Inseln und den Sporaden sind bereits Pilotprojekte angelaufen.

– Die spanische Regierung hat den Aktionsplan „Info XXI“ eingeführt, um den IKT- Sektor zu fördern, „H-government“ (elektronische Regierung) zu verstärken und den Zugang aller zur Informationsgesellschaft zu gewährleisten. Er umfasst die Einführung eines Normenrahmens zur Gewährleistung der Sicherheit des Internet und der elektronischenWirtschaft sowie die Entwicklung von Programmen für die technologische Innovation zur Förderung von „H-business“ und die Verwendung der neuen Technologien insbesondere durch die KMU.

– Die schwedische Regierung hat Leitlinien für eine „24-Stunden-Behörde“ in Auftrag gegeben. Ausgangsüberlegung ist, dass die öffentliche Verwaltung bei der Verwendung der IKT mit gutem Beispiel vorangehen sollte, und zwar sowohl intern als auch in ihren Kontakten mit Unternehmen und Behörden. Die meisten Verwaltungen sind im Internet vertreten und arbeiten an der Weiterentwicklung ihrer Homepages. Ferner erhalten sie Anleitungen für die Anwendung des Konzeptes.

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Das Best-Projekt „Arbeitsgruppe zur Beobachtung von IKT-Qualifikationen“ wird die laufende und prognostizierte Entwicklung der Anforderungen in Bezug auf IKT-Kenntnisse ebenso analysieren wie die vorhandenen Maßnahmen zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Wissen. Danach sollen Empfehlungen für die Mitgliedstaaten zusammengestellt werden.

Das Projekt „Benchmarking der nationalen Politiken zur Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs für KMU“ wird Informationen über nationale und regionale Initiativen zur Förderung von „H-business“ in den KMU zusammentragen und bewerten, um bewährtes staatliches Handeln ermitteln und klare politische Empfehlungen für die Unternehmenspolitik aussprechen zu können.

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Der Europäische Rat hat in Lissabon die europäischen Institutionen, die nationalen Regierungen und die regionalen und lokalen Behörden daran erinnert, den Kosten, die mit den Auswirkungen und der Einhaltung vorgeschlagener Regelungen verbunden sind, besondere Aufmerksamkeit zu widmen und ihren Dialog mit der Wirtschaft und den Bürgern mit diesem Ziel vor Augen fortzusetzen. Der Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Förderung von unternehmerischer Initiative und Wettbewerbsfähigkeit empfiehlt, diese in letzter Zeit entfaltete Dynamik zur Vereinfachung beizubehalten.

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Die Bereinigung überholter Regelungen und die Abschaffung oder Überarbeitung alter Rechtsvorschriften sind in einigen Ländern zur Priorität geworden. Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Ministerien und eine intensivere Überwachung von Regulierungsprogrammen sind weitere Methoden zur Vermeidung von Regelungen, die unnötige oder übermäßige Belastungen für die Wirtschaft darstellen. Die Anhörung zu vorgeschlagenen Rechtsvorschriften ist ebenfalls ein zentraler Aspekt der diesbezüglichen

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staatlichen Bemühungen. In einigen Ländern erfolgt dies in Form von öffentlichen oder fachspezifischen Anhörungen, in anderen wiederum werden Vorschläge ins Internet gestellt.

Für neue oder überarbeitete Regelungen werden zunehmend Kosten-Nutzen-Analysen und Wirtschaftsfolgenabschätzungen verwendet. Ein Mitgliedstaat hat einen beratenden Ausschuss eingesetzt, um Regelungen auf Verwaltungsaufwand hin zu prüfen, ein anderer hält für Behörden und Untersuchungsausschüsse, die sich mit Wirtschaftsfolgen- abschätzungen beschäftigen, ein Beratungs- und Bildungsangebot bereit.

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– In Dänemark soll das neue Programm „One Homepage“ alle Informationen zu Pflichten und Chancen der Unternehmen im Internet auf einer einzigen öffentlich zugänglichen Homepage anbieten, die auf die Anforderungen der Nutzer zugeschnitten werden kann. Der Nutzer kann dann über die Homepage Berichte und Anträge an die Behörden senden. Das Programm wird auch Informationen weiterverwenden, die bereits einer Behörde mitgeteilt wurden.

– In Luxemburg ist allen Vorschlägen für Rechtsvorschriften ein Formular für die Wirtschaftsfolgenabschätzung beizufügen, die dem Regierungsrat vorgelegt werden, und die die entsprechenden Auswirkungen auf die KMU berücksichtigen. Der für den Entwurf der Vorschläge verantwortliche Beamte muss eindeutig aus den Unterlagen hervorgehen, damit er vom Rat zur Klärung von Fragen kontaktiert werden kann. Fehlende oder unvollständige Informationen blockieren den Vorschlag, bis die geeigneten Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.

– In Italien wurde der 1999 eingeleitete Prozess der Vereinfachung unlängst fortgesetzt. Im Mai 2000 wurde ein Aktionsplan verabschiedet, um die Einrichtung und die Arbeit von „Sportello Unico“ im ganzen Land zu verbessern. 2000 und 2001 wurden eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet, um das Unternehmensregister zu vereinfachen, die unternehmerische Initiative von Frauen und die internationale Ausrichtung der Unternehmen zu fördern und das System der Koordinierung zwischen den Behörden („Conferenza dei Servizi“) zu verstärken. Diesem Prozess ist zu verdanken, dass die Zahl der neu gegründeten Unternehmen in der ersten Hälfte 2001 die höchste seit 1993 ist.

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Kernstück des Projektes war der am 26. Juni 2001 in Brüssel veranstaltete Workshop. Es kamen über 70 Teilnehmer: nationale Fachleute, Vertreter aus den Bewerberländern, Europäisches Parlament und Wirtschafts- und Sozialausschuss, und externe Experten der OECD und der Vereinigten Staaten.

Der Workshop war nützlich um eine Plattform für Überlegungen zu der derzeitigen Praxis in den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission im Bereich der Folgenabschätzung und insbesondere der Wirtschaftsanalysen und externen Anhörungen zu schaffen.

Die interessanten Diskussionen während des Workshops werden zu den konkreten Vorschlägen beitragen, die die Kommission in diesem Bereich vorbereitet.

Die Kommission wird im Herbst einen Bericht vorlegen. Dieser wird eine Tabelle mit einem allgemeinen Überblick über die derzeitigen Folgenabschätzungssysteme in den Mitgliedstaaten und eine vergleichende Studie zu den USA und der EU enthalten.

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Einige von dem Projekt hervorgehobenen Punkte sind:

– Trotz der Schwierigkeiten in bezug auf einen Kulturwandel im politischen Handeln müssen Fortschritte in Richtung eines integrierteren Folgenabschätzungskonzeptes erzielt werden;

– die Verwaltung muss Anleitungen erhalten, damit ein Mindestmaß an Harmonisierung für technische Voraussetzungen und analytische Verfahren gewährleistet ist;

– es besteht Bedarf an Verfahren, die die Vollständigkeit der Analyse garantieren, bevor politische Entscheidungen getroffen werden;

– (interne und externe) Überprüfungsmechanismen spielen eine grundlegende Rolle, wenn qualitativ hochwertige Analysen gewährleistet werden sollen;

– die Anhörungsverfahren müssen in bezug auf die Fristen formalisiert werden durch die Einführung von Mindestanhörungsphasen;

– Anhörungen müssen Teil einer Gesamtstrategie zur Folgenabschätzung werden, um die Datenerhebung und die Ergebnisbewertung zu verbessern;

– es sollte ein Wettbewerb zwischen internen und externen alternativen Analysen begünstigt werden, um hochwertige Qualität zu gewährleisten.

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Der Europäische Rat forderte in Lissabon weitere Anstrengungen zur Senkung der Kosten unternehmerischer Tätigkeit und Beseitigung unnötigen bürokratischen Aufwands, was die Einleitung eines Benchmarking-Prozesses zu Fragen wie der Dauer und der Kosten einer Unternehmensgründung einschließt. Bei dem Benchmarking-Projekt zu „Genehmigungen und Zulassungen für die Industrie mit besonderer Berücksichtigung der KMU“ 8, an dem sieben Mitgliedstaaten teilnahmen, wurde der Ruf nach mehr Vereinfachung und Flexibilität bei der Zulassung sowie nach laufender Beobachtung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Zulassung laut. Die „Empfehlung der Kommission vom 22. April 1997 zur Verbesserung und Vereinfachung des Umfelds für Unternehmensgründungen“ 9, empfahl die Einführung eines einzigen Formulars für das Unternehmensregister sowie die Einrichtung zentraler Kontaktstellen für ihre Einreichung, die Einführung eines Systems, in dessen Rahmen Behörden Unternehmen anhand einer einzigen Kennnummer erfassen können, sowie klare Fristen für die Bearbeitung von Unternehmensanträgen und die Vergabe von Zulassungen und Genehmigungen.

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Alle Länder richten ihr Augenmerk nun auf die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren.

Ein Mitgliedstaat verwendet so genannte „Musterunternehmen“, um die Entwicklung von

8 Siehe Empfehlungen im „Überblick über die Ergebnisse der Aktivitäten im Bereich vorbildliche Verfahren in der Unternehmenspolitik“, SEK(2000) 1824 vom 26.10.2000, S. 6-7. Für nähere Informationen zum Projekt siehe:

http://www.benchmarking-in-europe.com/eu_initiatives/enterprise_dg/framework_conditions/index.htm

9 Siehe Empfehlungen im „Überblick über die Ergebnisse der Aktivitäten im Bereich vorbildliche Verfahren in der Unternehmenspolitik“, SEK(2000) 1824 vom 26.10.2000, S. 7. Für nähere Informationen siehe:

http://www.benchmarking-in-europe.com/eu_initiatives/enterprise_dg/framework_conditions/index.htm

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Verwaltungsaufwand zu bemessen. In vielen Fällen sind mittlerweile elektronische Formulare verfügbar. Dies kann Kosten und Aufwand für Unternehmen erheblich reduzieren und ihnen die Einreichung verschiedener sozialer, steuerlicher und administrativer Erklärungen auf elektronischem Wege ermöglichen.

Auch die Unterstützung von Unternehmensneugründungen wird besser. „One-Stop-Shops“

für die Verwaltung setzen sich immer mehr durch und werden in einigen Fällen auf die lokale Ebene ausgeweitet. Andere Maßnahmen umfassen die Entwicklung von Datenbanken mit Informationen über die Genehmigungen, die für die Gründung und den Betrieb eines Unternehmens erforderlich sind, sowie die Einführung eines einzigen Formulars für das Unternehmensregister.

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– In Irland hat das für die Registrierung von Unternehmen zuständige Amt eine Methode entwickelt, bei der jemand, der ein Unternehmen eintragen lassen will, dies in Kombination von schriftlicher und elektronischer Form tun kann. Das entsprechende Computerprogramm (CRODisk) wird den Bewerbern zur Verfügung gestellt. Hierdurch kann eine Gründungsurkunde innerhalb von drei Tagen ausgestellt werden. Verglichen mit der für ihre schleppende Abwicklung bekannte Ausgangslage liegen die Fristen und Kosten nun deutlich unter dem europäischen Durchschnitt.

– In Österreich wurde die Möglichkeit der elektronischen Gewerbeanmeldung eingeführt. Die Meldebehörden haben allgemein Zugang zu öffentlichen Verzeichnissen und können Dokumente aufrufen, wenn sie bereits einer Behörde vorgelegt wurden. Die Vorlage von Originaldokumenten durch den Antragsteller wird dadurch weitgehend verzichtbar.

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Das Best-Projekt „Benchmarking der Verwaltungsverfahren für Existenzgründungen“ wird auf früheren Analysen aufbauen, um die Hauptaspekte der Verwaltungsverfahren der Mitgliedstaaten darzustellen und Leistungsindikatoren zu ermitteln. Diese Indikatoren werden operative Benchmarks bezüglich der Registrierungszeit und -kosten sowie die Anwendung neuer Technologien umfassen.

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Der Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans zur Förderung von unternehmerischer Initiative und Wettbewerbsfähigkeit wies auf die Bedeutung von unternehmens- unterstützenden Netzen und Diensten hin, die leicht zugänglich und verständlich sowie relevant für die Bedürfnisse der Unternehmen sind. Ferner ergab sich eine Reihe von Empfehlungen aus dem Programm für konzertierte Aktionen 10. Diese wiesen auf die Notwendigkeit von umfassenderen, kohärenteren und einheitlicheren Diensten hin. Es wurde

10 Siehe Empfehlungen im „Überblick über die Ergebnisse der Aktivitäten im Bereich vorbildliche Verfahren in der Unternehmenspolitik“, SEK(2000) 1824 vom 26.10.2000, S. 8-10. Für nähere Informationen siehe:

http://www.benchmarking-in-europe.com/eu_initiatives/enterprise_dg/framework_conditions/index.htm

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empfohlen, ständig überprüfte Qualitätsnormen und Leistungsindikatoren für solche Dienste sowie regelmäßige Bewertungen der unterstützenden Maßnahmen einzuführen. Eine verstärkte Professionalisierung des für die Erbringung der unterstützenden Dienste verantwortlichen Personals gehörte ebenfalls zu den Prioritäten.

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Die Rationalisierung und Reorganisation von Diensten für Unternehmen, die in einigen Ländern durchgeführt wird, hat allgemein zu einer deutlicheren Akzentuierung und einem besseren Bekanntheitsgrad ihrer Aktivitäten beigetragen. Initiativen zur Gewährleistung der Qualität dieser Dienste werden ebenfalls in Form von Chartas oder Qualitätskonzepten eingeführt.

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– In Finnland entwickeln fünf der größten Anbieter unternehmensunterstützender Dienste ein gemeinsames Internet-Portal für Unternehmen. Damit erhalten die Unternehmen Zugang zu einer Reihe von Grundleistungen, die auf ihre besonderen Anforderungen zugeschnitten sind und sie damit ihre Geschäfte über dieses Portal elektronisch abwickeln können.

– Im Vereinigten Königreich hat der Small Business Service die Zahl der Verbindungsstellen für Unternehmen von 81 auf 45 verringert. Dies war das Ergebnis eines rigorosen Auswahlprozesses, bei dem die KMU in den Bewertungsgremien zahlreich vertreten waren. Das neue System erfordert einen gemeinsamen Ansatz zur Erbringung von Dienstleistungen, wobei gleichzeitig für Flexibilität im Hinblick auf unterschiedliche lokale Gegebenheiten gesorgt wird.

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Das Best-Projekt „Unterstützungsdienste für Unternehmen“ sollte die laufende Arbeit zu den bewährten Verfahren ergänzen und verbreiten und den neuen Bedarf der wissensbasierten Wirtschaft und die besonderen Bedürfnisse bestimmter Zielgruppen evaluieren. Mit Hilfe von durch die Mitgliedstaaten ernannten Experten wurden die wesentlichen Punkte jetzt identifiziert und eine Reihe von Empfehlungen wird in einem Arbeitspapier der Kommission veröffentlicht werden.

Gründerzentren für Unternehmen sind ein Beispiel für die Unterstützung von neu gegründeten Unternehmen in der Anlaufphase. Es gibt rund 800 solcher Gründerzentren in der Europäischen Union. Sie stehen derzeit im Mittelpunkt eines Best-Projekts zu „Benchmarking des Managements von Gründerzentren“. Aus der Studie werden entsprechende Leistungsindikatoren sowie ein Handbuch über die Gründung und Betreibung eines Gründerzentrums in der Europäischen Union hervorgehen. Ferner soll sie Beispiele für vorbildliche Verfahren liefern.

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Beständigkeit ist unerlässlich für den Erfolg des Best-Verfahrens. Die bisherigen Maßnahmen haben dazu beigetragen, die Ermittlung und den Austausch vorbildlicher Verfahren in den Mittelpunkt der unternehmenspolitischen Fragestellungen zu rücken. Das Best-Verfahren wird durch Behandlung der Bereiche, die am meisten Aufmerksamkeit erfordern, gewährleisten, dass dieser Prozess ausgeweitet und vertieft wird.

Bereiche für Verbesserungen, die vom Best-Verfahren aufgegriffen werden, spielen in der unternehmenspolitischen Debatte in Europa eine immer größere Rolle. Während beispielsweise die Empfehlungen des Berichts über die Umsetzung des Aktionsplans zur Förderung von unternehmerischer Initiative und Wettbewerbsfähigkeit nicht in allen Ländern auf koordinierte Weise befolgt wurden, haben viele Interesse an der Untersuchung oder dem Austausch der im Bericht genannten vorbildlichen Verfahren gezeigt. Es gibt ferner in allen Mitgliedstaaten ermutigende Anzeichen für einen strukturierteren Ansatz im Bereich der Unternehmenspolitik, und es werden erhebliche Fortschritte in den entsprechenden Bereichen angestrebt. So haben beispielsweise bei der Verbesserung von Verwaltungsverfahren alle Mitgliedstaaten Fortschritte vermeldet.

'RFKGLH %HPKXQJHQ PVVHQ IRUWJHVHW]W XQG LQWHQVLYLHUW ZHUGHQ Der Austausch von Erfahrungen und die Neugier auf Erfahrungen anderer Mitgliedstaaten in einem bestimmten Bereich sollten noch selbstverständlicher werden. Angesichts der Fachkenntnis und des großen Erfahrungsschatzes der Mitgliedstaaten ist es wichtig, dass Verfahren, die in anderen Teilen der Europäischen Union entwickelt wurden, entsprechend den lokalen Gegebenheiten umfassend analysiert und genutzt werden. Mitgliedstaaten, die sich an diese Herausforderung gemacht haben, betonen ausnahmslos, wie wertvoll es ist, von anderen zu lernen.

Darüber hinaus werden das Best-Verfahren und die Benchmarking-Projekte eine Grundlage für Zielsetzungen liefern, die die Kommission derzeit in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten festlegt, um die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Diese Ziele werden eng verknüpft sein mit der politischen Arbeit, die im Bereich der Unternehmenspolitik geleistet wird. Sie werden somit die Beobachtung des politischen Fortschritts im Rahmen des Best-Verfahrens verbessern und intensivieren.

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Die Herbeiführung eines Wandels der allgemeinen Einstellungen zur unternehmerischen Initiative ist eindeutig ein mittelfristiges Ziel. Einen weitgehenden Wandel hat jedoch bereits die Haltung der nationalen Behörden erfahren. Alle bemühen sich, die unternehmerische Initiative zu fördern, und zwar sowohl innerhalb des Bildungssystems als auch bei potenziellen Unternehmern.

Kulturelle Hindernisse für unternehmerische Aktivitäten werden in der Eurobarometer- Umfrage herausgestellt, die zeigt, dass Europäer im Allgemeinen risikoscheuer sind als US- Bürger. Das gemeinsame Seminar von den Niederlanden und der EU zum Scheitern von Unternehmen machte deutlich, dass gescheiterte Unternehmer vor rechtlichen und finanziellen Hürden und Stigmata stehen, die einen Neustart hemmen. Andererseits zeigte die Eurobarometer-Umfrage, dass die breite Öffentlichkeit beiderseits des Atlantiks es als normal ansieht, Gescheiterten eine zweite Chance zu geben. Die Tatsache, dass einige Regierungen

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beginnen, ihren Ansatz in bezug auf das Scheitern von Unternehmern als eine Möglichkeit, Hindernisse auszuräumen, zu überdenken, ist eine begrüßenswerte Entwicklung.

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Den Regierungen wird zunehmend bewusst, dass im Umfeld der Innovationen Anreize gegeben werden müssen. Eine Vielfalt an Maßnahmen wird durchgeführt oder erwogen, einschließlich Steuernachlässen, Reform des Rentenrechts, Förderung technologischer Gründerzentren und zunehmender Unterstützung der Vermarktung von Forschungsergebnissen durch die Universitäten. Die wachsende Zahl an Netzen der Business Angels ist eine weitere signifikante Entwicklung. Doch gezielt eingesetzte Mittel für Startkapital und Frühphaseninvestitionen für innovative Unternehmen und Neugründungen sind nach wie vor eine dringliche Priorität. Die Innovationsfinanzierung unterliegt weiterhin je nach Mitgliedstaat unterschiedlichen finanztechnischen Gewohnheiten.

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Während einige Länder erhebliche Fortschritte bei der Zahl der online arbeitenden Unternehmen erzielt haben, erweist es sich als sehr viel schwieriger, ihnen den eigentlichen Online-Handel schmackhaft zu machen. Die Stärkung des Rechtsrahmens für „H-commerce“, verbunden mit einer verbesserten Infrastruktur, müssen mit Sensibilisierungsmaßnahmen und beruflicher Bildung im IKT-Bereich kombiniert werden, um mehr Unternehmen von den Vorteilen von „H-commerce“ zu überzeugen.

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Die Unternehmen selbst nennen Rechtsvorschriften als einen der reformbedürftigsten Bereiche. Die zunehmende Verwendung von Folgenabschätzungen, das Streben nach besserer Qualität bei der Konzipierung von Regelungen und die Rücknahme redundanter Vorschriften in einigen Ländern sind daher zu begrüßen. Die Regierungen sollten, sofern noch nicht geschehen, folgende Punkte erwägen: Einrichtung einer entsprechenden Stelle in der nationalen Behörde (oder in regionalen Behörden), die die Regulierungsreform und die Qualität von Rechtsvorschriften fördert und beobachtet; routinemäßige Konsultation der Öffentlichkeit bei der Konzipierung neuer Regelungen und der Überarbeitung alter Regelungen; Verpflichtung für die Vorschriften erlassende Stelle, alternative politische Instrumente zu prüfen, bevor neue Regelungen erlassen werden; Konzipierung von Leitlinien für Ministerien zur leichteren Abschätzung möglicher qualitativer und quantitativer Folgen von Gesetzesvorschlägen für Unternehmen und andere Beteiligte; und die Freistellung der Kleinunternehmen von bestimmten rechtlichen Verpflichtungen.

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Die Tatsache, dass einige Länder ein einziges Melde- und/oder Erklärungsformular eingeführt haben, bessere Möglichkeiten für Unternehmen, Verwaltungsverfahren durchzuführen und Informationen und Beratung über das Internet zu beziehen, sowie die zunehmende Verwendung von One-Stop-Verwaltungsstellen verringern den Aufwand der Unternehmen.

Während in einigen Ländern die Anlaufzeit für die Gründung eines Unternehmens so weit reduziert werden konnte, dass sie nun den weltweit kürzesten entspricht, ist sie in anderen Ländern immer noch unverhältnismäßig lang.

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Qualität, Zugänglichkeit und Relevanz der unterstützenden Dienste sind für Unternehmen von größter Bedeutung, und verschiedene Länder haben begonnen, die Erbringung von Dienstleistungen angesichts dieses Ziels zu rationalisieren und zu verbessern. Die Einführung von Qualitätschartas oder -garantien ist eine weitere begrüßenswerte Entwicklung. Die Länder, die noch nicht begonnen haben, unterstützende Dienste ins Auge zu fassen, sollten versuchen, eine entsprechende Entwicklung anzustreben.

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