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1. Allgemeine Vorbemerkungen

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Academic year: 2022

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Leistungsbeschreibung zum Rahmenvertrag

„Matratzen- und bezüge zum Kauf sowie Antidekubitusmatratzen zur Miete“

für den Landschaftsverband Rheinland 01.12.2016 – 30.11.2018“

Offenes Verfahren

Inhalt

1. Allgemeine Vorbemerkungen ... 1

2. Anforderungen: ... 2

2.1 Allgemeine Hinweise ... 2

2.2 Vertragslaufzeit ... 2

2.3 Wertung, Zuschlag und Bemusterung ... 2

2.4 Umweltverträglichkeit Los 1 ... 5

2.5 Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis ... 5

2.7 Preisbindung ... 6

2.8 Abruf/Bestellung/Lieferung ... 6

2.9 Rechnungsstellung ... 7

2.10 Sonstige vertragliche Pflichten ... 7

2.11 Präqualifikationsverzeichnis ... 7

2.12 Verpackung ... 7

2.13 Beanstandungen/Sortimentsänderungen/Vertragsrücktritt ... 7

2.14 Sonstige vertragliche Pflichten ... 8

3. Besondere Regelungen ... 8

4. Beschaffenheit Matratzen und –bezüge (Los 1) ... 8

4.1 Matratzen ... 8

4.2 Matratzenbezüge ... 8

5. Beschaffenheit Antidekubitusmatratzen (Los 2-4) ... 9

5.1 Antidekubitusmatratze ... 9

5.2 Antidekubitusmatratzenbezüge ... 9

6. Weitere Hinweise ... 9

1. Allgemeine Vorbemerkungen

Das LVR-Klinikum Düsseldorf - Kliniken der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist zugleich psychiatrisch-psychosomatisch-psychotherapeutische Fachklinik und Universi- tätsklinik. Es ist zuständig für die Versorgung der Einwohner der Stadt Düsseldorf (mit Aus- nahme der nördlichen Stadtteile) und übernimmt weit reichende Forschungsaufgaben. Die Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie des LVR-Klinikums Düs- seldorf ist neben der Stadt Düsseldorf auch für den Kreis Mettmann zuständig.

Das LVR-Klinikum Düsseldorf – Kliniken der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf beab- sichtigt den Abschluss eines Abruf - Rahmenvertrages über die Lieferung von Matratzen- und bezügen sowie Antidekubitusmatratzen zur Miete in der Zeit vom 01.12.2016 bis 30.11.2018 mit einer Verlängerungsoption um zwei weitere Jahre für sämtliche Einrichtungen des Landschaftsverband Rheinland (LVR).

Die Einrichtungen des LVR sind verpflichtet, ihren Bedarf an Matratzen und -bezügen sowie die Miete von Antidekubitusmatratzen durch diesen Vertrag zu decken.

Um einen Überblick über die Verteilung der Umsätze zu erhalten, finden Sie im Leistungs- verzeichnis an jeder Position die geschätzten Bedarfe für die nächsten vier Jahre.

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Der geschätzte Gesamtumsatz für vier Jahre beträgt netto ca.:

207 Tsd EUR Matratzen und -bezüge zum Kauf 620 Tsd EUR Antidekubitusmatratzen zur Miete

Es besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Dienststellen welche sich aus deren Be- darfsmeldungen begründen könnten. Bitte beachten Sie, dass die Abnahmemengen nach unten und nach oben variieren können.

2. Anforderungen:

2.1 Allgemeine Hinweise

Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis sind Vertragsbestandteil für die Abwicklung des Rahmenvertrages.

Bei Abgabe eines Angebotes gelten unsere beigefügten Bewerbungs-, Vergabe- und Ver- tragsbedingungen. Die Vertragsbedingungen des Bieters finden keine Anwendung. Nach gel- tender Rechtsprechung führt das Beifügen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bie- ters zwingend zum Ausschluss.

Die dem Angebot zwingend beizufügenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der beigefügten Checkliste. Fehlende Unterlagen können je nach Art zum Ausschluss des Angebotes führen.

Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von sechs Kalendertagen nachge- reicht werden.

Alle Angebote bzw. sind ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Nachzureichen- de Unterlagen können elektronisch oder postalisch (vorweg per Email) eingereicht werden.

Eine Abweichung von diesem Verfahren führt zum Ausschluss des Angebotes.

2.2 Vertragslaufzeit

Beginn der Liefer-/Leistungsfrist: 01.12.2016

Ende der Liefer-/Leistungsfrist: 30.11.2018 (+ Verlängerungsoption 24 Monate)

Der Auftraggeber behält sich vor, die Verlängerungsoption spätestens acht Monate vor Ablauf der Laufzeit zu ziehen. Zieht der Auftraggeber die Verlängerungsoption, so ver- längert sich der Vertrag automatisch um weitere 24 Monate zu identischen Konditionen.

2.3 Wertung, Zuschlag und Bemusterung

Das Angebot ist einzig in elektronischer Form bis zum Ende der Angebotsfrist, 09.06.2015 12:00 Uhr bei der Vergabestelle einzureichen.

Die Bindefrist endet am 30.11.2016.

Die Vergabe erfolgt in vier Losen. Das Angebot sowie der Zuschlag kann auf ein, mehrere oder alle Lose abgeben/erteilt werden.

Die Wertung erfolgt über das im Leistungsverzeichnis aufgeführte Sortiment.

Sollten nicht alle Positionen innerhalb eines Loses angegeben werden, wird geprüft, ob es sich dabei um das Fehlen wesentlicher Preisangaben im Sinne des §57, Abs. 5 VGV handelt.

Unter Umständen wird ein nicht vollständig abgegebenes Angebot von der Wertung ausge- schlossen. Bitte machen Sie daher für alle Positionen des jeweiligen Loses Ihr Angebot.

Der Zuschlag wird gemäß §58 VGV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirt- schaftlichste Angebot erteilt. Dabei werden unter der Voraussetzung der Liefer- und Leis-

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tungsfähigkeit des Bieters, der Einhaltung der Vorgaben der Leistungsbeschreibung und der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitätsstandards folgende Wertungskriterien zu Grunde gelegt:

Bewertungsmatrix Wertungsschema Los 1

> Preis 60 %

> Qualität 40 % - Haptik 1/3

- Bewertung nach Probeliegen 1/3 - Eigenschaften des Bezuges 1/3 Wertungsschema Los 2 – 4

> Preis 60 %

> Qualität 40 % - Haptik 1/3

- Bewertung nach Probeliegen 1/3 - Anwendungsfreundlichkeit 1/3

Die Bewertung der Qualität der Matratzen und –bezüge und der Antidekubitusmatratzen er- folgt aufgrund von Punkten. Diese setzten sich wie folgt zusammen. Das Wertungsschema Qualität wird in drei Unterpunkten zu je 1/3 unterteilt. Die Haptik, die Bewertung nach Probe- liegen und die Eigenschaften des Bezuges (Los 1), bzw. Anwendungsfreundlichkeit (Los 2-4).

Jeder der drei Unterpunkte wird zusätzlich eigenständig bewertet:

0-3 Punkt = unzureichend 4-7 Punkte zufriedenstellend

8-10 Punkte = höchst zufriedenstellend Matrix für Los 1

Anforde- rung

Punkte 0-3 (unzureichend)

Punkte 4 – 7 (zufriedenstellend)

Punkte 8-10 (höchst

zufriedenstellend) Haptik Das Produkt entspricht

nicht den Anforderungen.

● Reißfestigkeit des Schaumstoffes

● Überstreichen der Oberflächenstruktur (Be- zug / Matratze)

● Gefühlte Hochwertig- keit des Materials

Das Produkt erfüllt zum Teil die Anforderungen.

● Reißfestigkeit des Schaumstoffes

● Überstreichen der Oberflächenstruktur (Bezug / Matratze)

● Gefühlte Hochwer- tigkeit des Materials

Das Produkt erfüllt die Anforderungen.

● Reißfestigkeit des Schaumstoffes

● Überstreichen der Oberflächenstruktur (Bezug / Matratze)

● Gefühlte Hochwer- tigkeit des Materials Bewertung

nach Probeliegen

Das Produkt erfüllt nicht die Anforderungen.

● Bequemlichkeit

● Stabilität der Matratze?

● Bodenkontakt beim liegen/ sitzen?

Das Produkt erfüllt zum Teil die Anforderung.

● Bequemlichkeit

● Stabilität der Matrat- ze?

● Bodenkontakt beim liegen/ sitzen?

Das Produkt erfüllt die Anforderungen.

● Bequemlichkeit

● Stabilität der Mat- ratze?

● Bodenkontakt beim liegen/ sitzen?

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Eigenschaf- ten des Be- zuges

Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen.

● Bezug an Matratze angepasst?

● Faltenbildung des Be- zuges?

● Verarbeitung / Qualität des Reißverschlusses?

Das Produkt erfüllt zum Teil die Anforderungen.

● Bezug an Matratze angepasst?

● Faltenbildung des Bezuges?

● Verarbeitung / Quali- tät des Reißverschlus- ses?

Das Produkt erfüllt die Anforderungen.

● Bezug an Matratze angepasst?

● Faltenbildung des Bezuges?

● Verarbeitung / Qua- lität des Reißver- schlusses?

Matrix für die Lose 2-4 Anforde-

rung

Punkte 0-3 (unzureichend)

Punkte 4 – 7 (zufriedenstellend)

Punkte 8-10 (höchst

zufriedenstellend) Haptik Das Produkt entspricht

nicht den Anforderun- gen.

● Wo ist die Elektronik angebracht?

● Gefühlte Hochwer- tigkeit der

Antidekubitusmatratze

Das Produkt erfüllt zum Teil die Anforderungen.

● Wo ist die Elektronik angebracht?

● Gefühlte Hochwer- tigkeit der

Antidekubitusmatratze

Das Produkt erfüllt die Anforderungen.

● Wo ist die Elektronik angebracht?

● Gefühlte Hochwertig- keit der

Antidekubitusmatratze

Bewertung nach Probeliegen

Das Produkt erfüllt nicht die Anforderun- gen.

● Einhaltung des ma- ximalen Patientenge- wichts

● Anpassungsfähigkeit der Antidekubitus- matratze

Das Produkt erfüllt zum Teil die Anforderung.

● Einhaltung des ma- ximalen Patientenge- wichts

● Anpassungsfähigkeit der Antidekubitus- matratze

Das Produkt erfüllt die Anforderungen.

● Einhaltung des maxi- malen Patientenge- wichts

● Anpassungsfähigkeit der Antidekubitus- matratze

Anwen- dungs- freundlich- keit

● Lässt sich die Antidekubitusmatratze gut reinigen?

● Gibt es ein Kabel- wirrwarr?

● Lässt sich die Antidekubitusmatratze gut reinigen?

● Gibt es ein Kabel- wirrwarr?

● Lässt sich die Antidekubitusmatratze gut reinigen?

● Gibt es ein Kabel- wirrwarr?

Die einzelnen Punkte zu den drei Unterpunkten werden durch Mitarbeiter/innen des Land- schaftsverbandes Rheinland im Rahmen einer Bemusterung vergeben werden. Die Punktzahl für das Wertungskriterium Qualität wird dann wie folgt berechnet:

Punktzahl * 40 (Gewichtung Qualität)

Zu einer Bemusterung werden diejenigen Artikel der Bieter angefordert, deren Angebote nach Auswertung der schriftlichen Unterlagen hinsichtlich Beibehaltung der Anforderungen noch eine realistische Chance haben, den Zuschlag zu erhalten. Eine schriftliche Einladung für eine Bemusterung in KW 26/2016 erfolgt im Anschluss an die Angebotsöffnung und rechnerische

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und sachliche Prüfung. Die geforderten Muster sind dann zur Bemusterung zur Verfügung zu stellen.

Alle zur Bemusterung gelieferten Artikel müssen hinsichtlich der technischen Merkmale ge- nau dem angebotenen Modell entsprechen. (Pro Los wird eine Probematratze inkl. Bezug a oder b angefordert werden)

Sofern die angeforderten Muster vom Bieter nicht innerhalb der gesetzten Frist zur Verfügung gestellt werden, wird das Angebot von der Prüfung und Wertung ausgeschlossen.

Aus der Erprobung kann kein Rechtsanspruch auf eine spätere Beschaffung abgeleitet wer- den. Für während der Angebotsauswertung angeforderte Muster, bzw. deren Beschädigung wird keine Vergütung gewährt oder Haftung übernommen.

Nach durchgeführter Bemusterung sind die zur Verfügung gestellten Artikel innerhalb von zwei Tagen wieder abzuholen.

2.4 Umweltverträglichkeit Los 1

Bei der Beschaffung der Matratzen und -bezügen legt der Landschaftsverband Rheinland Wert auf eine umweltverträgliche Herstellung. Daher müssen die angebotenen Matratzen mit zumindest einem der u.s. Kriterien belegt sein:

Eine umweltfreundliche Herstellung, dies betrifft insbesondere Textilien und Polster- materialien, die in der Wohnumwelt aus gesundheitlicher Sicht unbedenklich sind und keine Schadstoffe enthalten, die bei der Verwertung erheblich stören.

Die verwendeten Materialien für die Herstellung einer Matratze (Textilien, Polsterma- terialien, Klebstoffe dürfen keine Stoffe mit folgenden Eigenschaften als konstitutio- nelle Bestandteile enthalten:

Ausschluss krebserzeugender und halogenorganischer Verbindungen

● akut toxisch (giftig) der Kategorie Acute Tox 1, Acute Tox 2, Acute Tox 3.

● toxisch für spezifische Zielorgane der Kategorie STOT SE 1 oder STOT RE 1

● karzinogen (krebserzeugend) der Kategorie Carc. 1A oder Carc. 1B

● Keimzellmutagen (erbgutverändernd) der Kategorie Muta 1A oder Muta 1B

● reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) der Kategorie Repr. 1A oder Repr. 1B

● Stoffe die in der TRFGS 905 eingestuft sind als:

- krebserzeugend (K1, K2) - erbgutverändernd (M1, M2)

- fruchtbarkeitsgefährdend (RF1, RF2)

Die Dokumentation der Einhaltung der o.g. Umweltkriterien kann auch dadurch erfolgen, dass ein entsprechendes Umweltsiegel vorgelegt wird. Sollten die angebotenen Artikel bzw.

deren Bestandteile mit keinem diese Kriterien belegenden Siegel o.ä. gekennzeichnet sein, bestätigen Sie bitte mit Ihrer Unterschrift auf dem beigefügten Vordruck „Erklärung zur Be- achtung der Kriterien von Umweltzeichen“, dass die von Ihnen angebotenen Artikel die o.g.

Kriterien dennoch erfüllen. Andernfalls fügen Sie bitte eine Kopie des Umweltsiegels/- zertifikat Ihren Unterlagen bei.

2.5 Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis

Eintragungen sind nur in die dafür vorgesehenen Spalten vorzunehmen.

Mit Abgabe des Angebotes wird garantiert, dass die Anforderungen des Leistungsverzeich- nisses eingehalten werden. Sollten im Leistungsverzeichnis Handelsnamen, DIN- oder andere Normen, etc. genannt werden, können auch gleichwertige Produkte angeboten werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit der Produkte ist vom Bieter zweifelsfrei zu erbringen.

Die einzelnen Preise sind netto per Stück mit Lieferung:

- Los 1 -frei Haus

- Los 2-4 –frei Verwendungsstelle

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anzugeben.

Ebenfalls müssen die jeweiligen zum Los gehörigen Fragestellungen beantwortet werden.

Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, bitten wir diese auf einem als Anlage zum Angebot gekennzeichneten Blatt mit Angabe der betref- fenden Positionsnummer aufzuführen und beizulegen.

Änderungen oder Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes.

Nebenangebote werden nicht zugelassen.

Eventuelle Fragen zur Ausschreibung sind spätestens bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an Frau Laura Schmitz/LVR-Klinikum Düsseldorf (Tel. 0211 – 922 1312, Fax 0211-922 1323, CC-SpezialeinrichtungSoziales-Klinik@lvr.de in schriftlicher Form zu stel- len. Sie müssen konkreten Bezug auf den Unterpunkt der Vergabeunterlagen nehmen. Evtl.

sich aus den Fragen ergebende Erläuterungen werden den anderen Bewerbern zur Kenntnis gebracht. Die Klärung von Fragen hat jedoch grundsätzlich keinen Einfluss auf gesetzte Ter- mine.

2.7 Preisbindung

Die Preisbindung gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Eine Preisanhebung während dieses Zeitraumes wird auf keinen Fall anerkannt. Dies gilt auch für den Fall einer Nutzung der Ver- tragsverlängerung.

2.8 Abruf/Bestellung/Lieferung

Die Lieferung von Matratzen und –bezügen (Los 1) hat innerhalb von maximal sechs Kalen- derwochen nach Abruf frei Haus zu erfolgen.

Besonderheit Lieferung Antidekubitusmatratzen zur Miete (Los 2-4):

Die Lieferung von Antidekubitusmatratzen zur Miete (Los 2-4) hat innerhalb von 24 Stunden an sieben Tagen die Woche nach Abruf zu erfolgen.

Die Lieferung der Antidekubitusmatratzen erfolgt ausschließlich frei Verwendungsstelle und funktionsbereit.

Die Mindestbestellmenge für die Einrichtungen beträgt für alle Lose ein Stück.

Die benötigten Artikel werden von den einzelnen Abnahmestellen nach Bedarf auf eigene Rechnung bestellt. Es bestehen keine festen Abruftermine.

Die Bestellungen erfolgen schriftlich auf dem Postweg oder per Telefax /E-Mail.

Die Mindestanlieferungsmenge für die Einrichtungen beträgt ein Stück.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, grundsätzlich nur die vertraglich festgelegten Fabrikate zu liefern.

Geforderte EU/EG Sicherheitsdatenblätter sind auf Anfrage bei Lieferung in deutscher Spra- che vorzulegen.

Die Antidekubitusmatratzen müssen bei der Lieferung eine aktuelle Prüfplakette (anhand ei- nes Aufklebers) der letzten Elektroprüfung gemäß BGV-A3 (nach Medizinproduktebetreiberverordnung) vorweisen.

Sämtliche Vorschriften wie GUV, TÜV, GS, DIN, VDE, GVGW, sind einzuhalten. Die er- forderlichen Abnahmebelege und Bescheinigungen sind nach Aufforderung kostenlos vom Auftragnehmer beizubringen.

Lieferorte sind die Dienststellen und Einrichtungen des LVR. Lieferungen erfolgen an die jeweils abrufenden Stellen; abweichende Lieferanschriften können im Einzelfall benannt wer- den. Die abnehmenden Stellen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landschaftsverban- des Rheinland (www.lvr.de).

Bei Bedarf muss für die Einrichtungen, bei jeder Anlieferung eine kostenlose Kurzeinweisung der Mitarbeiter/innen in deutscher Sprache erfolgt.

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Die Geltendmachung von weiteren Nebenkosten (Frachtkosten, Porto- und Verpackung, Mautgebühren, Einweisungskosten etc.) ist nicht zulässig. Dies ist bei der Kalkulation zu be- rücksichtigen.

Der Auftragnehmer muss gewährleisten, dass er die benötigten Artikel auf Lager vorhält oder sie fristgerecht beschaffen kann.

Es ist grundsätzlich eine Komplettlieferung durchzuführen. Sofern sich im Ausnahmefall eine Teillieferung nicht umgehen lässt, ist zu einem Auftrag nur eine Rechnung zu erstellen und die abrufende Stelle unverzüglich hierüber zu informieren (siehe hierzu auch Nr. 2.9). (Siehe hierzu auch Vertragsbedingungen des LVR.)

2.9 Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich an die Abnahmestellen.

Sie hat sofort nach Abschluss jeder kompletten Lieferung, getrennt nach Nettopreis und Mehrwertsteuer zu erfolgen.

Die Bezahlung der Rechnung erfolgt bargeldlos nach Eingang der kompletten Lieferung ge- mäß den getroffenen Regelungen unter Abzug des vereinbarten Skontos.

2.10 Sonstige vertragliche Pflichten

Auf Anforderung ist dem Auftraggeber eine Umsatzaufstellung – aufgeschlüsselt nach abge- rufenen Bestellmengen je Artikel und Abnahmestellen (Kostenstellen) – vorzulegen.

2.11 Präqualifikationsverzeichnis

Für Bieter, die bereits Ihre Eignung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich nachgewiesen haben, besteht die Möglichkeit ihrem Angebot die je- weilige Zertifikatsnummer beizufügen.

Die in den Verdingungsunterlagen enthaltene Eigenerklärung des LVR muss jedoch zusätz- lich unterschrieben zurück geschickt werden.

2.12 Verpackung

Es gelten die Vorschriften der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpa- ckungsabfällen (VerpackV) vom 21.08.1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt geändert durch die 5.

Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 02.04.2008 (BGBl. I S. 531) - Umsetzung der Richtlinie 94/62 EG des Europäischen Parlamentes (ABl. EG Nr. L 365 S. 10) Für den Transport sämtlicher Lieferungen sind ausschließlich umweltfreundliche Materialien, wie z.B. Mehrweggebinde einzusetzen und auf Verlangen kostenfrei zurück zu nehmen. Die Verwendung von PVC- bzw. FCKW- haltigen Verpackungsmaterialien muss ausgeschlossen sein.

2.13 Beanstandungen/Sortimentsänderungen/Vertragsrücktritt

Es muss gewährleistet sein, dass bei auftretenden Mängeln/anfallenden Reparaturen bei allen Produkten eine deutsch sprechende Servicekraft innerhalb von einem Werktag vor Ort ist und ggf. die Reparatur vornehmen kann bzw. ein kurzfristiger Austausch der Ware erfolgt. Weiter muss der Rahmenvertragspartner mindestens einen Deutsch sprechenden Ansprechpartner benennen, der bei Fragen bzw. Problemen des Auftraggebers sowie der Abrufstellen montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00h- 16.00h und freitags in der Zeit von 08.00h- 12.00h erreichbar ist.

Sollte während der Vertragslaufzeit ein angebotener Artikel seitens des Herstellers vom Markt genommen oder durch einen neuen Artikel ersetzt werden, so ist der Auftraggeber hie- rüber unverzüglich zu informieren. Artikeländerungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers. Ein eigenmächtiger Austausch der Fabrikate sowie eine Erweiterung oder Verkleinerung des ausgeschriebenen Sortimentes ist nicht zulässig.

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Der Auftraggeber ist berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten, wenn andere als in dem Angebot festgelegte Fabrikate bzw. Artikel geliefert werden und auch nach einer angemesse- nen Nachfrist die vertragskonforme Nachbesserung ausbleibt.

Sollte die Qualität einzelner Fabrikate bzw. Artikel zu berechtigten Beanstandungen führen, so kann der Auftraggeber einen sofortigen Fabrikats- bzw. Artikelwechsel zu gleichen Kondi- tionen oder auch die komplette Streichung der Position für die verbleibende Laufzeit verlan- gen.

2.14 Sonstige vertragliche Pflichten

Auf Anforderung ist dem Auftraggeber eine Umsatzaufstellung – aufgeschlüsselt nach abge- rufenen Bestellmengen je Artikel und Abnahmestellen (Kostenstellen) – vorzulegen.

3. Besondere Regelungen

Die Abwicklung der Bestellungen beim Landschaftsverband Rheinland erfolgt während des Vertragszeitraumes über einen elektronischen Einkaufskatalog (SAP/SRM-MDM).

Nach Zuschlagserteilung stellt der Bieter unaufgefordert innerhalb von zwei Wochen von jedem Artikel ein Lichtbild (als jpg-Datei) auf Datenträgern mit den Kontraktarti- keln zur Verfügung. Es muss ein Bezug zur ausgeschriebenen Leistungsposition in der Datei enthalten sein.

Gleichzeitig tritt der Bieter sein Nutzungsrecht an den Lichtbildern gem. §31 Urheber- rechtsgesetz (UrhG) insoweit ab, dass er dem Auftraggeber gestattet, die Lichtbilder zur Planung und Vorbereitung von Ausschreibungen sowie Beschaffungsentscheidun- gen zu verwenden. Der Bieter sichert dem Auftraggeber zu, dass dieser wegen der zu- vor beschriebenen Nutzung der Lichtbilder nicht auf Schadenersatz oder Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, falls der Bieter nicht Inhaber des Nutzungsrech- tes ist.

• Ebenfalls ist nach Vertragsabschluss und besonderer Aufforderung den einzelnen Dienststellen komplettes Listenmaterial (Preislisten, Kataloge, etc.) mit Randsortiment zu den jeweiligen Losen zu liefern. Die Lieferung erfolgt kostenlos 10 Tage nach Auf- forderung.

4. Beschaffenheit Matratzen und –bezüge (Los 1) 4.1 Matratzen

Schaumstoffmatratze

- Matratzen in der Eigenschaft schwer entflammbar, mindestens British Standard BS5852 Part 2, oder besser.

- Strauchhärte 4

- Desinfektionsfähigkeit bis 105°C (Chemische-termische Desinfektion) - Raumgewicht Kern RG 50 und Kern RG 40

4.2 Matratzenbezüge Bezug A

- Atmungsaktiv

- Flüssigkeitsdicht, urin-, bakterien- und virenundurchlässig - Passend für Matratzenkerne mit entsprechender Größe - Mit Reißverschluss an einer Längst- und Querseite.

Material:

- Polyurethanbeschichtetes Polyestergewirk - PVC- und FCKW-frei,

- Dauerhaft elastisch

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- koch- und tumblerfest - Dauerhaft atmungsaktiv,

- Wasserdampfdurchlässig DIN 53122 mind. (500q/m²/25h) (oder ver- gleichbar)

- Flüssigkeitsdicht DIN 53886>3000mm (oder vergleichbar)

- schwer entflammbar, gem. BS7175 sec 3 crib 5 und DIN EN 12952 Teil 1-4) (oder vergleichbar)

-

Beständig gegen:

- Körperausscheidungen, -absonderungen, - Fette, Öle, Infusionslösungen, etc.

- Desinfektionslösungen nach VAH (ehem. DGHM) oder RKI-Liste - Flächengewicht mind. 210gr/m²

- Wischdesinfektion

- Desinfektionsfähigkeit bis 105°C (Chemische-termische Desinfektion) - schwerentflammbar

Bezug B

- 100% Trevira CS (oder gleichwertig, bitte entsprechend belegen), schwer entflammbar, DIN 4102 B1 oder DIN 54336

(oder vergleichbar)

- mit Reißverschluss an einer Längst- und Querseite Bezug C

- 50% Bezug B, 50% Polyurethanbeschichtete Strickware 986 weiß - (oder gleichwertig, bitte entsprechend belegen), schwer entflammbar,

gem. BS7175 sec 3 crib 5 und DIN EN 12952 Teil 1-4) (oder ver- gleichbar)

- Reißverschluss an einer Längst- und Querseite

Sämtliche hier genannten Eigenschaften sind durch Gutachten zu belegen. Die Bestätigung hierüber ist den Angeboten beizulegen.

5. Beschaffenheit Antidekubitusmatratzen (Los 2-4) 5.1 Antidekubitusmatratze

- CE-Kennzeichnung

5.2 Antidekubitusmatratzenbezüge - Atmungsaktiv

- Flüssigkeitsdicht, urin-, bakterien- und virenundurchlässig - Körperausscheidungen, -absonderungen,

- Fette, Öle, Infusionslösungen,etc.

- Desinfektionslösungen nach VAH (ehem. DGHM) oder RKI-Liste - Wischdesinfektion

Sämtliche hier genannten Eigenschaften sind durch Gutachten zu belegen. Die Bestätigung hierüber ist den Angeboten beizulegen.

6. Weitere Hinweise Rechtliches

(10)

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Ange- botsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden müssen (vgl. §160 GWB).

Hinweis Maßregelvollzug

In den LVR-Maßregelvollzugskliniken werden psychisch kranke Straftäter behandelt, deren Unterbringung im Maßregelvollzug gerichtlich angeordnet worden ist. Neben der Behandlung und Betreuung/Therapie ist die Aufgabe der MRV-Kliniken, die Sicherheit und den Schutz der Allgemeinheit und des Personals vor weiteren erheblichen rechtswidrigen Taten zu ge- währleisten. Vor diesem Hintergrund kommt der Einhaltung der besonderen Sicherheitsvor- gaben durch den Auftragnehmer besondere Bedeutung zu. Daraus ergeben sich bei Anliefe- rung, usw. ggf. erheblich Zeitverzögerungen durch besondere Kontrollvorgänge und evtl.

auch besondere Ausweispflichten.

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