2. Anforderungen:
2.3 Wertung, Zuschlag und Bemusterung
2. Anforderungen:
2.1 Allgemeine Hinweise
Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis sind Vertragsbestandteil für die Abwicklung des Rahmenvertrages.
Bei Abgabe eines Angebotes gelten unsere beigefügten Bewerbungs-, Vergabe- und Ver-tragsbedingungen. Die Vertragsbedingungen des Bieters finden keine Anwendung. Nach gel-tender Rechtsprechung führt das Beifügen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bie-ters zwingend zum Ausschluss.
Die dem Angebot zwingend beizufügenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der beigefügten Checkliste. Fehlende Unterlagen können je nach Art zum Ausschluss des Angebotes führen.
Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von sechs Kalendertagen nachge-reicht werden.
Alle Angebote bzw. sind ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Nachzureichen-de Unterlagen können elektronisch oNachzureichen-der postalisch (vorweg per Email) eingereicht werNachzureichen-den.
Eine Abweichung von diesem Verfahren führt zum Ausschluss des Angebotes.
2.2 Vertragslaufzeit
Beginn der Liefer-/Leistungsfrist: 01.12.2016
Ende der Liefer-/Leistungsfrist: 30.11.2018 (+ Verlängerungsoption 24 Monate)
Der Auftraggeber behält sich vor, die Verlängerungsoption spätestens acht Monate vor Ablauf der Laufzeit zu ziehen. Zieht der Auftraggeber die Verlängerungsoption, so ver-längert sich der Vertrag automatisch um weitere 24 Monate zu identischen Konditionen.
2.3 Wertung, Zuschlag und Bemusterung
Das Angebot ist einzig in elektronischer Form bis zum Ende der Angebotsfrist, 09.06.2015 12:00 Uhr bei der Vergabestelle einzureichen.
Die Bindefrist endet am 30.11.2016.
Die Vergabe erfolgt in vier Losen. Das Angebot sowie der Zuschlag kann auf ein, mehrere oder alle Lose abgeben/erteilt werden.
Die Wertung erfolgt über das im Leistungsverzeichnis aufgeführte Sortiment.
Sollten nicht alle Positionen innerhalb eines Loses angegeben werden, wird geprüft, ob es sich dabei um das Fehlen wesentlicher Preisangaben im Sinne des §57, Abs. 5 VGV handelt.
Unter Umständen wird ein nicht vollständig abgegebenes Angebot von der Wertung ausge-schlossen. Bitte machen Sie daher für alle Positionen des jeweiligen Loses Ihr Angebot.
Der Zuschlag wird gemäß §58 VGV auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirt-schaftlichste Angebot erteilt. Dabei werden unter der Voraussetzung der Liefer- und
Leis-tungsfähigkeit des Bieters, der Einhaltung der Vorgaben der Leistungsbeschreibung und der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitätsstandards folgende Wertungskriterien zu Grunde gelegt:
Bewertungsmatrix Wertungsschema Los 1
> Preis 60 %
> Qualität 40 % - Haptik 1/3
- Bewertung nach Probeliegen 1/3 - Eigenschaften des Bezuges 1/3 Wertungsschema Los 2 – 4
> Preis 60 %
> Qualität 40 % - Haptik 1/3
- Bewertung nach Probeliegen 1/3 - Anwendungsfreundlichkeit 1/3
Die Bewertung der Qualität der Matratzen und –bezüge und der Antidekubitusmatratzen er-folgt aufgrund von Punkten. Diese setzten sich wie er-folgt zusammen. Das Wertungsschema Qualität wird in drei Unterpunkten zu je 1/3 unterteilt. Die Haptik, die Bewertung nach Probe-liegen und die Eigenschaften des Bezuges (Los 1), bzw. Anwendungsfreundlichkeit (Los 2-4).
Jeder der drei Unterpunkte wird zusätzlich eigenständig bewertet:
0-3 Punkt = unzureichend 4-7 Punkte zufriedenstellend
8-10 Punkte = höchst zufriedenstellend Matrix für Los 1 Haptik Das Produkt entspricht
nicht den Anforderungen.
● Reißfestigkeit des Schaumstoffes
● Überstreichen der Oberflächenstruktur (Be-zug / Matratze)
● Gefühlte Hochwertig-keit des Materials
Das Produkt erfüllt zum Teil die Anforderungen.
● Reißfestigkeit des Schaumstoffes
● Überstreichen der Oberflächenstruktur (Bezug / Matratze)
● Gefühlte Hochwer-tigkeit des Materials
Das Produkt erfüllt die Anforderungen.
● Reißfestigkeit des Schaumstoffes
● Überstreichen der Oberflächenstruktur (Bezug / Matratze)
● Gefühlte Hochwer-tigkeit des Materials Bewertung
nach Probeliegen
Das Produkt erfüllt nicht die Anforderungen.
● Bequemlichkeit
● Stabilität der Matratze?
● Bodenkontakt beim liegen/ sitzen?
Das Produkt erfüllt zum Teil die Anforderung.
● Bequemlichkeit
● Stabilität der Matrat-ze?
● Bodenkontakt beim liegen/ sitzen?
Das Produkt erfüllt die Anforderungen.
● Bequemlichkeit
● Stabilität der Mat-ratze?
● Bodenkontakt beim liegen/ sitzen?
● Faltenbildung des Be-zuges?
● Verarbeitung / Qualität des Reißverschlusses?
Das Produkt erfüllt zum Teil die Anforderungen.
● Bezug an Matratze angepasst?
● Faltenbildung des Bezuges?
● Verarbeitung / Quali-tät des Reißverschlus-ses?
Das Produkt erfüllt die Anforderungen.
● Bezug an Matratze angepasst?
● Faltenbildung des Bezuges?
● Verarbeitung / Qua-lität des Haptik Das Produkt entspricht
nicht den
Das Produkt erfüllt zum Teil die Anforderungen.
● Wo ist die Elektronik angebracht?
● Gefühlte Hochwer-tigkeit der
Antidekubitusmatratze
Das Produkt erfüllt die Anforderungen.
● Einhaltung des ma-ximalen Patientenge-wichts
● Anpassungsfähigkeit der Antidekubitus-matratze
Das Produkt erfüllt zum Teil die Anforderung.
● Einhaltung des ma-ximalen Patientenge-wichts
● Anpassungsfähigkeit der Antidekubitus-matratze
Das Produkt erfüllt die Anforderungen.
● Einhaltung des maxi-malen
Die einzelnen Punkte zu den drei Unterpunkten werden durch Mitarbeiter/innen des Land-schaftsverbandes Rheinland im Rahmen einer Bemusterung vergeben werden. Die Punktzahl für das Wertungskriterium Qualität wird dann wie folgt berechnet:
Punktzahl * 40 (Gewichtung Qualität)
Zu einer Bemusterung werden diejenigen Artikel der Bieter angefordert, deren Angebote nach Auswertung der schriftlichen Unterlagen hinsichtlich Beibehaltung der Anforderungen noch eine realistische Chance haben, den Zuschlag zu erhalten. Eine schriftliche Einladung für eine Bemusterung in KW 26/2016 erfolgt im Anschluss an die Angebotsöffnung und rechnerische
und sachliche Prüfung. Die geforderten Muster sind dann zur Bemusterung zur Verfügung zu stellen.
Alle zur Bemusterung gelieferten Artikel müssen hinsichtlich der technischen Merkmale ge-nau dem angebotenen Modell entsprechen. (Pro Los wird eine Probematratze inkl. Bezug a oder b angefordert werden)
Sofern die angeforderten Muster vom Bieter nicht innerhalb der gesetzten Frist zur Verfügung gestellt werden, wird das Angebot von der Prüfung und Wertung ausgeschlossen.
Aus der Erprobung kann kein Rechtsanspruch auf eine spätere Beschaffung abgeleitet wer-den. Für während der Angebotsauswertung angeforderte Muster, bzw. deren Beschädigung wird keine Vergütung gewährt oder Haftung übernommen.
Nach durchgeführter Bemusterung sind die zur Verfügung gestellten Artikel innerhalb von zwei Tagen wieder abzuholen.