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Bericht des Landes Sachsen-Anhalt

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Academic year: 2022

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Bericht des Landes Sachsen-Anhalt

2017

über Unternehmen des privaten und

Anstalten des öffentlichen Rechts

(2)
(3)

VORWORT

Der vorliegende Beteiligungsbericht informiert Bürger, Politiker und Verwaltung ausführlich über die Beteiligungen des Landes Sachsen- Anhalt an Unternehmen des privaten Rechts sowie über die Anstalten des öffentlichen Rechts, soweit diese wirtschaftlich tätig sind.

Neben den Grundsätzen der Beteiligungspolitik des Landes liefert er wesentliche Informationen zum Geschäftsfeld und zur Geschäftsent- wicklung, zur Höhe der Zuwendungen aus dem Landeshaushalt, zu den Mitarbeiterzahlen und zur Zusammensetzung der Geschäftsfüh- rungen/Vorstände und der jeweiligen Überwachungsgremien.

Der Umfang der Berichterstattung richtet sich dabei nach der finanz- politischen Bedeutung für das Land. Der Bericht leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Transparenz der wirtschaftlichen Betätigung des Landes Sachsen-Anhalt und seiner Beteiligungsgesellschaften.

Die Unternehmen des privaten und Anstalten des öffentlichen Rechts haben die Aufgabe, bei der Erfüllung der verfassungsmäßigen Aufga- ben des Landes mitzuwirken und insbesondere strukturpolitische Ziele der Landesregierung zu unterstützen. Gleichwohl haben alle Unter- nehmen und Anstalten nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu handeln.

Erfreulich ist daher, dass das Jahresergebnis der Unternehmen des pri- vaten Rechts mit (unmittelbarer) Landesbeteiligung zusammengefasst im Vergleich zum Vorjahr nochmals um rund 13 Mio. Euro verbessert werden konnte.

Das Land Sachsen-Anhalt verfolgt als Anteilseigner eine aktive Be- teiligungsstrategie. Im Berichtszeitraum bildeten die Überprüfung und Umsetzung von Handlungsempfehlungen aus der in 2015 er- folgten Evaluierung des Beteiligungsportfolios sowie die Entwicklung eines zentralen Beteiligungscontrollings aus Gesellschaftersicht die Schwerpunkte des Strategieprozesses. Die Pilotphase für das Beteili- gungscontrolling ist inzwischen abgeschlossen und die Erfahrungen aus der Testphase werden gegenwärtig mit den Pilotgesellschaften und den jeweiligen Fachressorts ausgewertet. Über den Fortgang die- ses Prozesses wird im Rahmen der nachfolgenden Beteiligungsberich- te informiert werden.

Abschließend danke ich an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Geschäftsleitungen und Mitgliedern der Auf- sichtsgremien für ihre engagierte Arbeit.

André Schröder Minister der Finanzen

(4)
(5)

Teil I

ALLGEMEINES

1. Grundsätzliches und Neues zur Berichterstattung 8

2. Beteiligungsportfolio 9

3. Die Unternehmen des privaten und Anstalten des öffentlichen Rechts

nach Branchengruppen 10

4. Beschäftigtenanzahl der Unternehmen des privaten und Anstalten

des öffentlichen Rechts 11

5. Unternehmen des privaten Rechts (ohne Beteiligungen der AöR) 12

5.1. Anzahl der Landesbeteiligungen seit 2000 12

5.2. Wirtschaftliche Entwicklung 13

6. Anstalten des öffentlichen Rechts 14

7. Aufsichtsgremien der Unternehmen des privaten und Anstalten

des öffentlichen Rechts 15

Teil II

ZENTRALES BETEILIGUNGSMANAGEMENT

1. Organisation 17

2. Grundlagen 17

3. Beteiligungshandbuch 18

4. Leitlinien der Beteiligungspolitik 21

4.1. Beteiligungsstrategie 21

4.2. Entwicklung des Beteiligungsmanagements 22

5. Implementierung eines Controllings 24

6. Veränderung im Beteiligungsportfolio seit der letzten Berichterstattung 26

Teil III

EINZELBERICHTERSTATTUNG ZU DEN UNTERNEHMEN/

ANSTALTEN DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

1. Unternehmen des privaten Rechts in der Übersicht nach Beteiligungshöhe

(einschl. eigener und mittelbarer Beteiligungen) 27

2. Unternehmen des privaten Rechts in der Einzeldarstellung

(in alphabetischer Reihenfolge) 29

Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH 30

Brockenhaus GmbH 33

DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH 36 Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH 40 FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht

gemeinnützige GmbH 44

Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ 48

Historische Kuranlagen und Goethe-Theater Bad Lauchstädt GmbH 53

IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH 57

Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH 62 Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland GmbH 66 GID – Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste GmbH 70

Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH 71

Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH – Gemeinnütziges Unternehmen

für die Entwicklung des ländlichen Raumes 75

(6)

Teil III

EINZELBERICHTERSTATTUNG ZU DEN UNTERNEHMEN/

ANSTALTEN DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

Landgestüt Sachsen-Anhalt GmbH 82

Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt 86

MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH 90 MDVV Mitteldeutsche Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH 94

MDSE International GmbH 95

TATVA Global Environment Ltd. 96

GSA Grundstücksfonds Sachsen-Anhalt GmbH 97

Infra Leuna GmbH 99

C.A.R.E. Biogas GmbH 100

PEG Biogas GmbH 101

Deponie Reesen GmbH & Co. KG 102

Deponie Reesen Verwaltungs GmbH 103

Mitteldeutsche Flughafen Aktiengesellschaft (MFAG) 104

Flughafen Dresden GmbH 110

Flughafen Dresden Service GmbH 111

Flughafen Leipzig/Halle GmbH 112

FSG Flughafenservice Gesellschaft mbH 114

PortGround GmbH Leipzig 115

Mitteldeutsche Medienförderung GmbH (MDM) 116

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) mbH 119

Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH 122

Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV) 126

SALEG Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH 128

Magdeburger Bau- und Schulservice GmbH (MBS) 132

SALUS gGmbH Betreibergesellschaft für sozialorientierte Einrichtungen

des Landes Sachsen-Anhalt 133

SALUS-Integra gGmbH Gesellschaft zur sozialen Integration in Sachsen-Anhalt 136

SALUS-Praxis GmbH 137

SALUS-Service GmbH 138

3. Anstalten des öffentlichen Rechts in der Übersicht

(einschl. eigener und mittelbarer Beteiligungen) 140

4. Anstalten des öffentlichen Rechts in der Einzeldarstellung

(in alphabetischer Reihenfolge) 141

Dataport 142

GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder A. ö. R. (GKL) 145

KfW Bankengruppe (KfW) 147

Landesanstalt für Altlastenfreistellung 150

Norddeutsche Landesbank (NORD/LB) 152

Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH 155

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (Anstalt der Norddeutschen

Landesbank Girozentrale) 156

158

(7)

Studentenwerk Halle Anstalt des öffentlichen Rechts 159 Studentenwerk Magdeburg Anstalt des öffentlichen Rechts 162

Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt 164

Talsperren-Wasserkraft Sachsen-Anhalt GmbH 167

Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt 168

Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR 171

Medizinisches Versorgungszentrum Universitätsklinikum Halle gGmbH 174

UKH Service GmbH 175

Universitätsklinikum Magdeburg AöR 176

Medizinisches Versorgungszentrum Universitätsklinikum Magdeburg gGmbH 179

Magdeburger Uniklinik Service GmbH (MUKS) 180

Zentrum für Neurowissenschaftliche Innovation und Technologie

(ZENIT) GmbH 181

BMD GmbH 182

ANHANG

1. Unternehmen/AöR nach Branchengruppen 183

2. Ausgewählte Kennzahlen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2016 der Unternehmen des privaten Rechts mit unmittelbarer Landesbeteiligung in EUR

(Unternehmen in alphabetischer Reihenfolge)

186

3. Anzahl der Beschäftigten ausgewählter Unternehmen/AöR zum 31.12.2016 188 4. Zahlungen des Landes Sachsen-Anhalt, Abführungen an das Land

Sachsen-Anhalt und Drittmittel zum 31.12.2016 192

5. Mitglieder in Aufsichtsgremien im Zeitraum 01.01.2016 bis 31.08.2017

(in alphabetischer Reihenfolge) 210

6. Übersicht zum Frauenanteil in Aufsichtsgremien zum 31.10.2016 228

7. Entwicklung des Beteiligungsportfolios 232

8. Abkürzungsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis und Definition

der abgeleiteten Kennzahlen 246

9. Unternehmen des privaten und Anstalten des öffentlichen Rechts

in der Übersicht 251

(8)

I.

ALLGEMEINES 1. Grundsätzliches und Neues zur Berichterstattung

Mit dem jährlichen Beteiligungsbericht informiert das Land Sachsen-Anhalt über die Beteiligungen des Landes an Unter- nehmen des privaten Rechts sowie über die Anstalten des öffentlichen Rechts bzw.

über die vom Land errichteten und insbe- sondere die wirtschaftlich tätigen Anstal- ten des öffentlichen Rechts (AöR).

Der vorliegende Bericht mit den Jahresab- schlusszahlen der Geschäftsjahre 2012 bis 2016 gibt einen Überblick über die Beteili- gungen des Landes an Unternehmen des privaten sowie über die Anstalten des öf- fentlichen Rechts. Alle Angaben beziehen sich auf den Stand am 31.08.2017. Sofern sich die Angaben auf abweichende Zeit- räume/Stichtage beziehen, werden diese genannt. In den Einzeldarstellungen der Unternehmen/AöR werden alle Mitglieder der Geschäftsführungen/Vorstände (u. ä.) sowie der Aufsichtsräte/Verwaltungsräte (u. ä.), die im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.08.2017 tätig waren, aufgeführt.

Das Gründungsdatum der Gesellschaften stellt das Datum der Eintragung im Han- delsregister dar, mit dem ein Unterneh- men Rechtspersönlichkeit erlangt.

Über das Zentrale Beteiligungsmanage- ment wird in gewohnter Weise im Teil II informiert. Teil III enthält die Einzeldarstel- lungen der Unternehmen/AöR.

Der Umfang der Berichterstattung über die Unternehmen/AöR richtet sich nach der finanzpolitischen Bedeutung für das Land. Dabei werden Daten zur Geschäfts- entwicklung grundsätzlich nur von den Unternehmen mit unmittelbarer und mit-

sowie von den Anstalten des öffentlichen Rechts des Landes Sachsen-Anhalt und ih- ren Mehrheitsbeteiligungen ersten Grades abgebildet.

Bei den Einzelberichterstattungen wer- den die wesentlichen und für das Unter- nehmen typischen betriebswirtschaftli- chen Kennzahlen dargestellt. Aufgrund der Bilanzierungsvorschriften des HGB in der Fassung des BilRUG erfolgt nach Maß- gabe des Einführungsgesetzes zum Han- delsgesetzbuch (Artikel 75 Abs. 2 Satz 2 EGHGB) die erstmalige Anwendung dieser Vorschriften für das Geschäftsjahr 2016.

Das beutet, dass u. a. den Umsatzerlösen ab 2016 z. B. Erträge aus der Vermietung (bisher sonstige betriebliche Erträge) zu- zuordnen sind. Die Zahlungen des Landes, Abführungen an den Landeshaushalt und Drittmittel werden in der Einzeldarstel- lung aus Gründen der Tranparenz separat ausgewiesen, sind aber Bestandteil der Gewinn- und Verlustrechung/Jahresrech- nung der betreffenden Unternehmen/AöR.

Der Beteiligungsbericht erscheint in Sach- sen-Anhalt seit 1996 und wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich wei- terentwickelt und inhaltlich erweitert. Mit diesem Beteiligungsbericht wird erstmals bei den Unternehmen des privaten Rechts mit unmittelbarer Landesbeteiligung das aktuell bestehende Landesinteresse mit aufgeführt. Bei ausgewählten Landesbe- teiligungen bzw. bei den unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen des LSA wird die Darstellung außerdem um eine Bewer- tung des Unternehmens aus Sicht des Zen- tralen Beteiligungsmanagements ergänzt.

Seit dem letzten Beteiligungsbericht (2016) wird ab dem Geschäftsjahr 2015 in den jeweiligen Einzeldarstellungen nur noch die „Durchschnittliche Zahl der Arbeitneh- mer“ gem. HGB-Vorschriften abgebildet.

Da auf die Änderung der Vorjahreszahlen (2012 bis 2014) verzichtet wurde, ist eine Vergleichbarkeit dieser Angaben einge- schränkt.

Eine Übersicht zur Anzahl der Beschäftig-

(9)

Geschäftsführung/Vorstand), zur Anzahl der Frauen, der Auszubildenden und der Schwerbehinderten befindet sich wieder im Berichtsanhang unter Ziffer 3.

Soweit einer Veröffentlichung zugestimmt bzw. eine Vergütung gezahlt wurde, wird außerdem über die Höhe der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung und der Aufsichtsräte informiert. Zwischen- zeitlich haben alle Geschäftsführer der Unternehmen privaten Rechts mit unmit- telbarer Mehrheitsbeteiligung des Landes Sachsen-Anhalt der Veröffentlichung ihrer Vergütung im Beteiligungsbericht des Lan- des zugestimmt.

Über Gesellschaften, die sich in Liquida- tion befinden oder an denen das Land am 31.08.2017 nicht mehr beteiligt ist, entfällt die Berichterstattung.

Dem Anhang dieses Berichtes sind weitere ergänzende Informationen zu entnehmen.

Die vollständigen Daten zum Jahresab- schluss stehen, sofern die Unternehmen/

AöR zu einer Veröffentlichung gesetzlich verpflichtet sind, im Handels-/Unterneh- mensregister zur Verfügung.

Vor seiner Veröffentlichung wird der jähr- lich zu erstellende Bericht dem Landtag zur Unterrichtung vorgelegt. Anschließend wird dieser auf der Homepage des Minis- teriums der Finanzen hinterlegt

(www.mf.sachsen-anhalt.de/Finanzen/

Zentrales Beteiligungsmanagement/

Beteiligungsberichte).

Dort ist auch das Beteiligungshandbuch veröffentlicht.

2. Beteiligungsportfolio

Zum 31.08.2017 nimmt das Land Sach- sen-Anhalt bei 22 Unternehmen des priva- ten Rechts die Gesellschafterrechte wahr.

Diese Unternehmen sind wiederum an insgesamt 28 Gesellschaften des privaten Rechts beteiligt.

Des Weiteren ist das Land alleiniger Trä- ger von acht Anstalten des öffentlichen Rechts. Diese Anstalten sind bei insgesamt sieben Unternehmen des privaten Rechts beteiligt. Sofern die Beteiligungen dieser AöR ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben, werden sie im Abschnitt III erwähnt.

Das Land ist außerdem an vier Anstalten des öffentlichen Rechts beteiligt, die ihren

Sitz außerhalb von Sachsen-Anhalt haben.

Bei diesen Anstalten ist das Land daher auch nicht alleiniger Träger. Die Beteili- gungen dieser Anstalten bleiben in die- sem Bericht unberücksichtigt sofern sich der Sitz nicht in Sachsen-Anhalt befindet.

ABBILDUNG 1

Anzahl der Unternehmen des privaten und der Anstalten des öffentlichen Rechts Die Entwicklung des Beteiligungsportfolios nach Jahren ist unter Ziffer 7 des Anhangs beigefügt.

unmittelbare Beteiligungen an Unternehmen des privaten Rechts

22

mittelbare Beteiligungen der UpR und der AöR gesamt

28

AöR LSA

8

Beteiligungen der AöR LSA

7

Sonstige AöR

4

1 einschl. Beteiligungen der AöR aber ohne Beteiligungen der NORD/LB und KfW

(10)

3. Die Unternehmen des privaten und Anstalten

des öffentlichen Rechts nach Branchengruppen

Die Unternehmen des privaten und Anstal- ten des öffentlichen Rechts wurden nach ihrer primären Geschäftstätigkeit einer Branchengruppe zugeordnet. Die IB und ihre Beteiligung sowie die Beteiligungen der NORD/LB, KfW und Dataport bleiben hierbei unberücksichtigt.

Demnach befindet sich aktuell die Mehr- zahl der Unternehmen/AöR in der Gruppe

„Finanzen/Wirtschaft/Landwirtschaft“ (Ab- bildung 2). Dagegen ist Mehrzahl der Be- schäftigten in den Branchengruppen „Ge- sundheit/Soziales“ und „Finanzen/Wirt- schaft/Landwirtschaft“ zu finden (Abbil- dung 3). Dabei ist zu erwähnen, dass die Anzahl der Beschäftigten der mittelbaren Beteiligungen zweiten Grades sowie der Beteiligungen der AöR, die ihren Sitz nicht in Sachsen-Anhalt haben, hier nicht einbe- zogen werden.

ABBILDUNG 2 Unternehmen des privaten und Anstalten des öffentlichen Rechts nach Branchengruppen Bau/Liegenschaften/Verkehr

13

Datenverarbeitungsdienste

2 1

Finanzen/Wirtschaft/Landwirtschaft

14

Gesundheit/Soziales

13

Glücksspiel Kultur/Wissenschaft/Bildung/Tourismus

11

Umwelt/Energie/Entsorgung

13

ABBILDUNG 3 Anteil der Beschäftigten (einschl.

Geschäftsführung/Vorstand) in Unternehmen des privaten und Anstalten des öffentlichen Rechts nach Branchen- gruppen in v. H.

Bau/Liegenschaften/Verkehr

6

Datenverarbeitungsdienste Finanzen/Wirtschaft/Landwirtschaft

9

35

Gesundheit/Soziales

41

Glücksspiel

Kultur/Wissenschaft/Bildung/Tourismus

7 1

Umwelt/Energie/Entsorgung

(11)

Bei der Anzahl der Beschäftigten in den Unternehmen/AöR ist im Laufe der letz- ten fünf Jahre ein leichter Anstieg zu ver- zeichnen (Abbildung 4).

Die Zuordnung der Unternehmen ist unter Ziffer 1 im Anhang dieses Berichtes darge- stellt.

ABBILDUNG 4

Anzahl der Beschäftigten (einschl.

Geschäftsführung/Vorstand) in Unternehmen des privaten und Anstalten des öffentlichen Rechts nach Branchen- gruppen im Zeitraum 2012 bis 2016 12.000

10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0

2012 2013 2014 2015 2016

Geschäftsjahr

Beschäftigtenanzahl der Unternehmen des privaten und Anstalten

des öffentlichen Rechts

4.

Zum 31.12.2016 waren in den Unterneh- men des privaten Rechts rund 5.800 Perso- nen (einschl. Geschäftsführung/Vorstand) beschäftigt, mehr als die Hälfte (ca. 51 %) davon sind Frauen. Die Zahl der Arbeitneh- mer in den Landesbeteiligungen entspricht damit in etwa den beiden Vorjahren.

Die Anstalten des öffentlichen Rechts be- schäftigten zum 31.12.2016 ca. 21.400 Perso- nen (einschl. Geschäftsführung/Vorstand), davon sind mehr als die Hälfte (ca. 57 %) Frauen.

Der in der nachfolgenden Abbildung 6 zu er- kennende deutliche Anstieg der Beschäftig- tenzahlen in 2014 ist darauf zurückzuführen, dass die Beschäftigten der Universitätsklini- ka Magdeburg und Halle einschließlich der Beschäftigten ihrer Mehrheitsbeteiligungen ab dem Wirtschaftsjahr 2014 erstmals mit- erfasst wurden.

7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 -

ABBILDUNG 5

Anzahl der Beschäftigten (einschl.

Geschäftsführung/Vorstand) in Unternehmen des privaten Rechts mit Landesbeteiligung (einschl. mittelbarer Landesbeteiligungen ersten Grades)

Bau/Liegenschaften/Verkehr Datenverarbeitungsdienste Finanzen/Wirtschaft/Landwirtschaft Gesundheit/Soziales

Glücksspiel

Kultur/Wissenschaft/Bildung/Tourismus Umwelt/Energie/Entsorgung

Anzahl gesamt

2013 2014 2015 2016

5.741 5.830 5.831 5.843

davon Frauen

2.952 3.019 2.966 2.984

25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 -

ABBILDUNG 6

Anzahl der Beschäftigten (einschl.

Geschäftsführung/Vorstand) der Anstalten des öffentlichen Rechts; 2013 ohne Universitätsklinika Magdeburg und Halle

2013 2014 2015 2016

Anzahl gesamt

20.597 21.179 21.366

11.902

davon Frauen

5.772 12.016 12.351 12.277

(12)

Größter Arbeitgeber unter den Landesbe- teiligungen in der Rechtsform des privaten Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt ist nach wie vor die SALUS gGmbH mit rund 2.300 Beschäftigten. Danach folgen die Landge- sellschaft Sachsen-Anhalt mbH und die MDSE Mitteldeutsche Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH mit je ca.

100 Mitarbeitern.

Größte Arbeitgeber bei den Anstalten des öff entlichen Rechts des Landes Sach- sen-Anhalt sind weiterhin die Universitäts- klinika Halle und Magdeburg mit jeweils über 4.000 Beschäftigten.

Die Anzahl der Landesbediensteten hat sich in den letzten drei Jahren um ca. 2 bzw. 3 % verringert (s. Abbildung 7). Bei den Unternehmen des privaten Rechts mit Landesbeteiligung ist dagegen keine we- sentliche Änderung bei der Beschäftigten-

anzahl festzustellen. Bei den AöR hat sich die Anzahl der Beschäftigten etwas (um ca.

1 %) erhöht.

Im Vergleich zur Beschäftigtenanzahl des Landes Sachsen-Anhalt hat sich der relative Anteil der Beschäftigten in Unternehmen des privaten Rechts mit Landesbeteiligung, deren Sitz sich in Sachsen-Anhalt befi ndet, von 5,4 % auf 5,6 % und der Anteil der Be- schäftigten in den AöR des Landes Sach- sen-Anhalt von 17,2 % auf 17,9 % erhöht.

Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf eine Reduzierung der Zahl der Landesbedienste- ten bzw. Beschäftigten des Landes im Be- richtszeitraum zurückzuführen.

Für weitere Informationen wird auf die Übersicht unter Ziff er 3 des Anhangs zu diesem Bericht hingewiesen.

5. U

60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 ABBILDUNG  Beschäftigtenanzahl im Vergleich zur Anzahl der Bediensteten2 des Landes

Sachsen-Anhalt

31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016

2 Inkl. befristete Beschäftigte und

Vertretungs- und Aushilfskräfte;

ohne befristete Beschäftigte/studentische Hilfskräfte der Hochschulen;

ohne Auszubildende, Referendare und Anwärter sowie ohne Bedienstete der grünen Tarife.

Landesbedienstete bzw.

-beschäftigte

55.190 54.574 52.790

Beschäftigte in UpR mit Landesbeteiligung

5.830 5.831 5.843

davon in Unternehmen

mit Sitz in Sachsen-Anhalt

2.887 2.953 2.951

Beschäftigte in ÄöR

20.597 21.179 21.366

davon in ÄöR

LSA

9.290 9.377 9.467

Anzahl

Das Land hält fast ausschließlich Kapi- talanteile an Unternehmen in der Rechts- form einer Gesellschaft mit beschränkter

die als Holdinggesellschaft der Flughafen- betreibergesellschaften in Form einer Ak- tiengesellschaft geführt wird.

Am 31.08.2017 ist das Land Sachsen-An- halt an 50 Unternehmen des privaten Rechts und davon an 22 Unternehmen un-

n

Unternehmen des ternehmen des priv

privaaten R ten Rech echts ts (ohne Beteiligung

(ohne Beteiligungen der A en der A..öö..R) R)

5.1.

Anzahl der Landesbeteiligungen seit 2000

(13)

ABBILDUNG 8

Anzahl der Beteiligungen des Landes Sachsen-Anhalt an Unternehmen des privaten Rechts

(ohne Beteiligungen der AöR)

Die Grafik macht deutlich, dass im Rah- men der kontinuierlichen strategischen Überprüfung des Beteiligungsportfolios in den letzten 16 Jahren der Bestand der un-

mittelbaren Landesbeteiligungen deutlich verringert wurde und seit nunmehr drei Jahren konstant ist.

5.2.

Wirtschaftliche Entwicklung

Im Geschäftsjahr 2016 haben die Unter- nehmen des privaten Rechts mit unmittel- barer Landesbeteiligung Umsatzerlöse in Höhe von ca. 437 Mio. EUR (VJ 4233 Mio EUR) und Erträge aus dem Beteiligungsge- schäft bzw. aus Beteiligungen in Höhe von ca. 6 Mio. EUR (VJ 11,6 Mio. EUR) erwirt- schaftet.

Die Umsatzerlöse haben in 2016 in etwa das Niveau von 2014 erreicht. Einen we- sentlichen Anteil an den höheren Umsat- zerlösen hat die DEGES mit ca. 32 Mio EUR.

In ähnlicher Höhe erfolgten bei der DEGES aber auch Bestandsverringerungen.

Erträge aus dem Beteiligungsgeschäft sind im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um ca. 6 Mio. EUR geringer ausgefallen.

Insbesondere ist dies auf die in 2015 bei der IBG angefallene Sonderdividende der 20/10 Perfect Vision AG i. H. von rund 6,5 Mio. EUR zurückzuführen.

3 Die Änderungen gem. BilRUG bleiben unberücksichtigt.

in Mio. EUR

Beteiligung gesamt

unmittelbare Beteiligungen 52

58 57

52 49 46 47 50

43 43 48 48 49 50 51 50

37 37 40

37 34 33 31

29 27 26

22 23 24 24 24 22

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 31.08. 2017

51 50

22 22

2015 2016

460 440 420 400

ABBILDUNG 9

Umsatzerlöse und Erträge aus dem

Beteiligungs-/Fördergeschäft der Unternehmen des privaten Rechts mit unmittelbarer Landes- beteiligung

Erträge aus dem Beteiligungs-/

Fördergeschäft Umsatzerlöse 2013

43610

2014

43813

2015

42312

2016

4376

Das Jahresergebnis dieser Unternehmen zusammengefasst ist mit ca. -17 Mio.

EUR weiterhin negativ ausgefallen. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2015 ist je- doch eine deutliche Verbesserung zu er- kennen.

Den Hauptanteil an diesem Ergebnis trägt nach wie vor die Mitteldeutsche Flughafen AG (MF AG) mit -25 Mio. EUR, die ihr Ergeb- nis im Vergleich zum Vorjahr aber erfreuli- cherweise um ca. 15 Mio. EUR weiter ver- bessern konnte.

(14)

Das beste Jahresergebnis 2016 erzielte wie schon in den Vorjahren die Landgesell- schaft Sachsen-Anhalt mbH mit ca. 9 Mio.

EUR (VJ 9 Mio. EUR).

Insgesamt haben 14 von den 22 Unterneh- men des privaten Rechts mit unmittelbarer Landesbeteiligung das Geschäftsjahr 2016 mit einem positiven oder ausgeglichenen Jahresergebnis abgeschlossen.

Insgesamt 18 (VJ 16) Unternehmen er- hielten in 2016 vom Land Sachsen-Anhalt Haushaltsmittel in Höhe von ca. 64 Mio.

EUR (VJ 62 Mio. EUR).

ABBILDUNG 10 Jahresergebnis der Unternehmen des privaten Rechts mit unmittelbarer Landesbeteiligung

Drei (VJ vier) Landesbeteiligungen haben in 2016 ca. 18 Mio. EUR (VJ 20 Mio. EUR) an den Landeshaushalt abgeführt. Den wesentlichen Anteil daran hat erneut die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH mit ca. 17 Mio. EUR (VJ ca. 18 Mio. EUR).

Von den im Landeshaushalt 2016 geplan- ten Zahlungen an Unternehmen des pri- vaten Rechts mit unmittelbarer Landes- beteiligung wurden ca. 92 % und von den geplanten Zahlungen an Unternehmen des privaten Rechts mit mittelbarer Landes- beteiligung wurden 83 % ausgereicht. So wurden an die DEGES ca. 3,6 Mio. EUR und an die Agrarmarketinggesellschaft Sach- sen-Anhalt mbH (AMG), die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IMG) sowie an die Nahverkehrsser- vice Sachsen-Anhalt GmbH je ca. 700 TEUR weniger ausgereicht als geplant.

Für weitere Informationen dazu wird auf die Übersichten unter Ziffer 2 und 4 des Anhangs hingewiesen. Unter Ziffer 4 des Anhangs sind die Zahlungen des Landes, Abführungen an den Landeshaushalt mit entsprechender Haushaltsstelle (Kapitel und Titel) und Erläuterungen sowie erhal- tene Drittmittel aufgeführt.

ABBILDUNG 11 Zahlungen des LSA, Abführungen an das LSA und Drittmittel

6. Anstalten des öffentlichen Rechts

Die Kapitalbeteiligung des Landes an einer Anstalt des öffentlichen Rechts gestaltet sich in Abhängigkeit von gesetzlichen Vor- gaben und Verträgen. Aufsichtsrechtliche o. ä. Zuständigkeiten sind ebenfalls durch Gesetz oder Staatsvertrag geregelt.

Das Land Sachsen-Anhalt hat bisher acht Anstalten des öffentlichen Rechts errich- tet und ist zudem an den länderübergrei- fenden Anstalten des öffentlichen Rechts Norddeutsche Landesbank (NORD/LB), KfW Bankengruppe, GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder und Dataport beteiligt.

Die Anstalten des öffentlichen Rechts ha- ben in 2016 Landesmittel in Höhe von ca.

0 -50 -100

2013 2014 2015 2016

-63 -34 -30 -17

70 60 50 40 30 20 10 0

2015

(in Mio. EUR) 2016

(in Mio. EUR) Zahlungen

Abführungen Drittmittel

(15)

78 Mio. EUR (VJ4 86 Mio. EUR) und Dritt- mittel in Höhe von ca. 14 Mio. EUR (VJ 11 Mio. EUR) erhalten.

Der Hauptanteil der Haushaltsmittel wurde an die Universitätsklinika Magde- burg mit ca. 8 Mio. EUR (VJ 14 Mio. EUR) und Halle mit ca. 9 Mio. EUR (VJ 13 Mio.

EUR) sowie Dataport mit ca. 54 Mio. EUR (VJ 52 Mio. EUR) ausgereicht. Abführun- gen an den Landeshaushalt durch die AöR erfolgten in 2016 nicht.

Weitere Einzelheiten u. a. zu den Zahlun- gen des Landes an die Anstalten des öf- fentlichen Rechts sind dem Anhang unter Ziffer 4 zu entnehmen.

ABBILDUNG 12

Zahlungen des LSA, Abführungen an das LSA und Drittmittel

4 Die Zahlungen des LSA an die Uniklinika Halle und Magdeburg wurden (seitens des Fachressorts) aktualisiert.

7. Aufsichtsgremien der Unternehmen des privaten

und Anstalten des öffentlichen Rechts

Den jeweils zuständigen Fachressorts so- wie dem Ministerium der Finanzen stehen zur Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflich- ten in der Regel Mandate in Aufsichtsräten, Verwaltungsräten und ähnlichen Organen/

Gremien der Unternehmen bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts zu. Bei den Unter- nehmen des privaten Rechts handelt es sich mit Ausnahme des Aufsichtsrates der Mitteldeutschen Flughafen AG um fakulta- tive Aufsichtsräte.

Bei der Auswahl der Landesvertreterinnen und Landesvertreter für die Entsendung/

Berufung in Aufsichtsgremien sind der „Be- schluss der Landesregierung über die Nomi- nierung und Entsendung von Vertreterin- nen und Vertretern des Landes für Gremien wirtschaftlicher Unternehmen, sonstiger juristischer Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie sonstiger Einrichtun- gen, auf deren Gremienbesetzung das Land Einfluss hat“ vom 17.11.1998 (MBl. LSA Nr.

62/1998 vom 10.12.1998) sowie das „Frau- enfördergesetz (FrFG)“ vom 27.05.1997 (GVBl. LSA Nr. 22/1997) zu beachten.

Die Berufung eines Mitgliedes der Lan- desregierung in ein Gremium eines auf

wirtschaftliche Zwecke gerichteten privat- rechtlichen oder öffentlichen Unterneh- mens bedarf neben der Zustimmung der Landesregierung einer Ausnahmegeneh- migung des Landtages gemäß Artikel 67 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt.

Die Landesregierung ist bemüht, den An- teil an weiblichen Landesbediensteten in Aufsichtsgremien weiter zu erhöhen.

Dabei wirkt das Zentrale Beteiligungsma- nagement unterstützend mit. Bei jeder Neu- und Nachbesetzung der Aufsichts- räte/Verwaltungsräte o. ä. Gremien ist da- her zu prüfen, ob die Anzahl der Frauen in diesen Gremien erhöht werden kann.

Zum 31.12.2016 betrug der Anteil der Frauen, die vom Land in ein Aufsichtsgre- mium der Unternehmen des privaten oder des öffentlichen Rechts entsandt/berufen wurden, im Verhältnis zur Gesamtanzahl der Landesmandate in Aufsichtsgremien rund 27 %.

Die Darstellung der Mitgliederanzahl bei den mittelbaren Landesbeteiligungen pri- vaten Rechts wird auf die Unternehmen beschränkt, in denen das Land ein Mandat im Aufsichtsrat wahrnimmt.

Das Aufsichtsgremium der GKL, die Ge- währträgerversammlung, wird bei der Be- trachtung des Frauenanteils in diesem Zu- sammenhang nicht mehr berücksichtigt.

Die GKL verfügt über keinen Aufsichtsrat.

Zahlungen Abführungen Drittmittel

100

80 60 40 20 0

2015

(in Mio. EUR) 2016

(in Mio. EUR)

(16)

Dafür findet erstmals die Vertretung des Zum 31.12.2016 liegt der Anteil der Frauen, Landes im Aufsichtsrat der Zentrum für die vom Land entsandt/berufen wurden, Neurowissenschaftliche Innovation und bei drei Unternehmen privaten Rechts mit Technologie (ZENIT) GmbH Berücksichti- unmittelbarar Landesbeteiligung jedoch gung. Bei dieser Gesellschaft handelt es noch unterhalb von 30 %. Bei drei Unter- sich um eine Beteiligung des Universitäts- nehmen des privaten Rechts mit unmit- klinikums Magdeburg. telbarer Landesbeteiligung beträgt dieser Frauenanteil 50 % und bei zwei Unterneh- Aus vorgenannten Gründen wurden die

men liegt dieser Anteil sogar darüber.

Angaben zum 31.12.2015 in der nachste- henden Grafik entsprechend aktualisiert.

Im Vergleich zur letzten Berichterstattung bzw. unter unter Berücksichtigung des Vorgenannten hat sich zum Stichtag 31.12.2016 der Anteil der Frauen insgesamt und beim Anteil der Frauen, die vom Land entsandt/berufen wurden, um ca. 3 % er- höht und damit positiv weiterentwickelt.

400 350 300 250 200 150 100 50 0

344 332 67 70 19 21 113 104

Mandate

gesamt davon

Frauen Frauenanteil

in % davon

Mandate des LSA Anzahl

bzw. in % ABBILDUNG 13

Anzahl der Mitglieder in Aufsichts- gremien und Frauenanteil

31.12.2015 31.12.2016

120 100 80 60 40 20 0

113 104 27 28 24 27

Mandate des

LSA gesamt davon

Frauen Frauenanteil in % Anzahl

bzw. in %

ABBILDUNG 14 Anzahl der Vertreter und Vertreterinnen des LSA in Aufsichtsgremien und Frauenanteil 31.12.2015 31.12.2016

Eine detaillierte Übersicht über den Anteil der Frauen in den Aufsichtsgremien (Auf- sichtsrat, Kuratorium, Verwaltungsrat) zum 31.12.2016 befindet sich im Anhang unter

(17)

II.

ZENTRALES BETEILIGUNGS- MANAGEMENT

1. Organisation

Das im Ministerium der Finanzen ange- siedelte „Zentrale Beteiligungsmanage- ment“, bestehend aus dem Referatsleiter, vier Referentinnen, einem Referenten, zwei Sachbearbeiterinnen, zwei Sachbearbei- tern und einer Mitarbeiterin, betreut im Schwerpunkt Unternehmen des privaten Rechts, an denen das Land Sachsen-Anhalt als Anteilseigner unmittelbar beteiligt ist.

Die Aufgaben des „Zentralen Beteiligungs- managements“ sind in die für vermögens- und wirtschaftspolitische Angelegenhei- ten zuständige Abteilung des Ministeri- ums der Finanzen eingebunden.

Im Wesentlichen sind durch das „Zentrale Beteiligungsmanagement“ die Rechte und Pflichten des Landes Sachsen-Anhalt als

Gesellschafter/Aktionär wahrzunehmen.

Weitere Aufgaben bestehen in der Vorbe- reitung und Begleitung der Hausleitung des MF im Rahmen der Mitgliedschaft in Aufsichtsgremien bei Unternehmen mit Landesbeteiligung, bei Anstalten des öf- fentlichen Rechts und bei Staatlichen Stif- tungen des öffentlichen Rechts.

Die Wahrnehmung der Aufsichtsrechte des Landes Sachsen-Anhalt bei den Anstal- ten des öffentlichen Rechts Norddeutsche Landesbank (NORD/LB), Investitionsbank Sachsen-Anhalt (Anstalt in der Anstalt der NORD/LB), KfW Bankengruppe und Da- taport befinden sich in der Zuständigkeit weiterer Fachreferate des Ministeriums der Finanzen.

Bei den übrigen Anstalten des öffentli- chen Rechts werden die aufsichtsrecht- lichen Aufgaben durch andere Ressorts entsprechend der fachlichen Zuständig- keit wahrgenommen.

2. Grundlagen

Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich an einem Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts, wenn ein wichtiges Landesinteresse vorliegt und sich das an- gestrebte Ziel nicht besser und wirtschaft- licher auf andere Weise erreichen lässt.

Seine Einzahlungsverpflichtungen begrenzt das Land grundsätzlich auf einen bestimm- ten Betrag.

Unter Beteiligung ist jede kapitalmäßige, mitgliedschaftliche und ähnliche Betei- ligung des Landes zu verstehen, die eine Dauerbeziehung zu dem Unternehmen begründen soll. Ein Mindestanteil ist da- für nicht Voraussetzung.

Das Land stellt schließlich einen seiner Be- teiligung entsprechenden Einfluss in Über- wachungsorganen des Unternehmens (i. d.

R. Aufsichtsrat) sicher.

Soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist, findet Vorgenanntes bei den Anstalten des öffentlichen Rechts des Lan- des analoge Anwendung.

Unternehmensneugründungen, Beteili- gungen an bestehenden Unternehmen sowie Veränderungen der Beteiligung des Landes erfolgen in Abstimmung mit dem zuständigen Fachressort des Landes. Die Landesregierung, der für Haushalt und der fachlich zuständige Ausschuss des Landtages sowie der Landesrechnungs- hof sind darüber rechtzeitig zu unterrich- ten (§ 9 Geschäftsordnung der Landesre- gierung Sachsen-Anhalt, §§ 10 Abs. 3 bzw.

102 Abs. 3 LHO-LSA).

(18)

Die Gesellschafterrechte des Landes Sach- Unternehmen des privaten Rechts und sen-Anhalt werden seit dem 01.01.2013 Anstalten des öffentlichen Rechts, die vom auf Grundlage des Beschlusses der Lan- Land gegründet bzw. errichtet werden desregierung am 13.11.2012 durch das oder an denen sich das Land beteiligt, ha- Zentrale Beteiligungsmanagement im Mi- ben prinzipiell die Aufgabe, bei der Erfül- nisterium der Finanzen wahrgenommen. lung der verfassungsmäßigen Aufgaben Die fachpolitische Steuerung der Unter- des Landes mitzuwirken und insbeson- nehmen obliegt weiterhin dem Fachres- dere strukturpolitische Ziele der Landes- sort, dem der Unternehmensgegenstand regierung zu unterstützen. Gleichwohl oder Schwerpunkt der Unternehmenstä- haben alle Unternehmen nach wirtschaft- tigkeit fachlich zuzuordnen ist. Mit den lichen Grundsätzen zu handeln.

Vertretern dieser Fachressorts werden u. a. Grundsatzangelegenheiten des Be- teiligungsmangements in regelmäßigen Besprechungen erörtert.

Die aufsichtsrechtlichen Zuständigkeiten bei den Anstalten des öffentlichen Rechts sind durch Gesetz und/oder Staatsvertrag der Anstaltsträger geregelt.

3. Beteiligungshandbuch

Die Grundsätze zur Führung von Unterneh- men mit mehrheitlicher Landesbeteiligung in der Rechtsform des privaten Rechts sind seit Ende 2013 im „Handbuch für das Be- teiligungsmanagement des Landes Sach- sen-Anhalt“ (kurz: Beteiligungshandbuch) verbindlich geregelt, das derzeit überarbei- tet und aktualisiert wird. Unter Berücksich- tigung des Vorrangs des Gesetzes sind die Regelungen des Beteiligungshandbuches sinngemäß auch auf Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts anzuwenden.

Das Beteiligungshandbuch bildet die Grundlage für eine gute und verantwor- tungsvolle Führung von Unternehmen, an denen das Land unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Die Unternehmensführung und -überwachung soll damit transparen-

ter, die Rolle des Landes als Gesellschafter klarer gefasst und die Kontrolle bzw. Steue- rung der Beteiligungen erleichtert werden.

Das Beteiligungshandbuch wurde in Anleh- nung an die Grundsätze guter Unterneh- mens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes erstellt und auf die speziellen Bedürfnisse des Landes angepasst.

Der Public Corporate Governance Kodex, der als Teil A im Beteiligungshandbuch ent- halten ist, richtet sich im Wesentlichen an die Unternehmen und deren Organe. Da- mit sollen insbesondere der angemessene Einfluss des Landes auf die Unternehmen sichergestellt und die Unternehmensorga- ne bzw. deren Mitglieder für die besondere Zielsetzung von Unternehmen mit Landes- beteiligung sensibilisiert und zur Wahrneh- mung ihrer Aufgaben motiviert werden.

Direkt vom Public Corporate Governance Kodex betroffen sind Unternehmen in der Das Beteiligungshandbuch ist wie

folgt aufgebaut:

TEIL A

• Public Corporate

Governance Kodex (PCGK)

• Zusammenwirken der Organe

• Corporate Governance Bericht ADRESSAT:

Unternehmen und ihre Organe

TEIL B

• Grundaussagen zur

Beteiligungsstrategie des Landes

• Grundsätze zur

Beteiligungsführung des Landes ADRESSAT:

Beteiligungsführende Stellen des Landes

TEIL C

• Berufungsrichtlinie für die Besetzung von Mandaten in Aufsichtsräten und sonstigen Überwachungsorganen ADRESSAT:

Beteiligungsführende Stellen des Landes

(19)

Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts, sofern das Land mehrheitlich an ihnen beteiligt ist. Verfügt das Land nicht über eine Mehrheitsbeteiligung, wird die Beachtung des Public Corporate Gover- nance Kodex des Landes empfohlen.

Das Zentrale Beteiligungsmanagement stellt die Beachtung des von der Landesre- gierung beschlossenen Beteiligungshand- buches sowie die Verankerung des Public Corporate Governance Kodex in den Ge- sellschaftsverträgen der Unternehmen in der Rechtsform des Privatrechts sicher. Die praktische Umsetzung erfolgt durch eine im Rahmen des Corporate Governance Be- richts von der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat des jeweiligen Unternehmens jährlich abzugebende Entsprechenserklä- rung mit dem Inhalt, dass den Empfeh- lungen des Public Corporate Governance Kodex des Landes entsprochen wurde oder werde. Soweit von den Empfehlungen ab- gewichen wird, ist dies entsprechend dem Grundsatz „comply or explain“ nachvoll- ziehbar zu begründen. Hiermit soll eine

„Bindung kraft Selbstbindung“ erreicht werden. Die Erklärung ist, z. B. auf der In- ternetseite des Unternehmens, dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen und als Teil des Corporate Governance Berichts zu veröffentlichen. Von der Verankerung kann das Zentrale Beteiligungsmanagement absehen, wenn Aufwand und Nutzen ei- ner regelmäßigen Berichtserstattung in keinem angemessenen Verhältnis stehen.

Entscheidende Kriterien hierfür können die Größe des Unternehmens, das Informati- onsinteresse der Öffentlichkeit und die fi- nanziellen Risiken für den Landeshaushalt sein. Gleiches gilt für Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, soweit rechtliche Be- stimmungen nicht entgegenstehen.

Neben dem Public Corporate Governance Kodex enthält das Beteiligungshandbuch im Teil B die Beteiligungsstrategie des Lan- des. Diese basiert auf den fachlichen Be- dürfnissen zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks auf der einen Seite und auf der aus

dem Landeshaushalt resultierenden Inte- ressenlage auf der anderen Seite. Ferner enthält das Beteiligungshandbuch im Teil B Ausführungen, die speziell von den mit dem Beteiligungsmanagement befassten Ressorts zu beachten sind, wie z. B. Zu- ständigkeitsabgrenzungen, klarstellende Ausführungen zu beteiligungsrelevanten Regelungen der Landeshaushaltsordnung (LHO-LSA), Prüfungsrechte sowie beson- dere Regelungen zur Interessenwahr- nehmung des Landes in Unternehmen- sorganen durch die von ihm entsandten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger.

Teil C des Beteiligungshandbuches enthält die Richtlinie des Landes für die Berufung von Vertreterinnen und Vertretern des Lan- des in Aufsichtsräte und sonstige Überwa- chungsorgane von Beteiligungsunterneh- men. Diese findet ausdrücklich neben dem bereits bestehenden „Beschluss der Lan- desregierung über die Nominierung und Entsendung von Vertreterinnen und Ver- tretern des Landes für Gremien wirtschaft- licher Unternehmen, sonstiger juristischer Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie sonstiger Einrichtungen, auf deren Gremienbesetzung das Land Einfluss hat“ vom 17.11.1998 (MBl. LSA Nr. 62/1998 vom 10.12.1998) Anwendung.

Mit seinen verbindlichen Regelungen zur Führung von Beteiligungen ist das Beteili- gungshandbuch die Grundlage einer guten Unternehmensführung in den landesbetei- ligten Unternehmen. Zu den hiernach ein- zuhaltenden Standards gehört u. a. auch die zur ordnungsgemäßen Aufgabenwahr- nehmung notwendige Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder.

Nach der Rechtsprechung des Bundesge- richtshofs muss das Aufsichtsratsmitglied diejenigen Mindestkenntnisse und -fähig- keiten besitzen oder sich aneignen, die es braucht, um die üblichen, anfallenden Ge- schäftsvorgänge des Unternehmens auch ohne fremde Hilfe verstehen und sachge- recht beurteilen zu können.

(20)

Das Zentrale Beteiligungsmanagement unterstützt die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger bei der Einhaltung dieser Voraussetzung durch ein speziell an die Be- dürfnisse von Aufsichtsratsmitgliedern der landesbeteiligten Unternehmen angepass- tes Fortbildungsprogramm.

Nachdem in den Vorjahren im Wesentli- chen Einführungsveranstaltungen zu den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit so- wie zu Spezialthemen der Mandatswahr- nehmung durchgeführt worden sind, sollen die Fortbildungsveranstaltungen künftig auf einer konzeptionellen Grund- lage modular, aufeinander aufbauend wei- ter entwickelt werden. Hierdurch soll das Vorhandensein aller notwendigen Kennt- nisse zur Mandatswahrnehmung bei allen Aufsichtsratsmitgliedern von Beginn ihrer Amtszeit an systematisch aufgebaut und damit standardisiert werden.

Speziell für die neuen Mandatsträgerinnen/

Mandatsträger sowie für die Kandida- tinnen/Kandidaten für ein Aufsichtsrats- mandat wird das Zentrale Beteiligungsma- nagement jeweils bei Erreichen einer Min-

destteilnehmerzahl eine „Einführungs-/

Informationsveranstaltung für Neumit- glieder“ anbieten. Diese Schulung soll ins- besondere auf die Vorstellung des Beteili- gungshandbuches gerichtet sein und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den Grundzügen der Mandatswahrnehmung und dem praktischen Umgang mit dem Be- teiligungshandbuch vertraut machen.

Bis Ende 2017 ist eine überarbeitete Fas- sung des Beteiligungshandbuches geplant.

Diese wird neben redaktionellen auch in- haltliche Änderungen enthalten. Die in- haltlichen Änderungen betreffen u. a. die Vergütungsregelungen für die Geschäfts- führung, die Regelungen zur Zulässigkeit von D&O-Versicherungen sowie die Rege- lungen zur Bestellung des Jahresabschluss- prüfers bzw. der Jahresabschlussprüferin.

(21)

4. Leitlinien der Beteiligungspolitik

4.1.

Beteiligungsstrategie

In seiner Beteiligungsstrategie beachtet das Land grundsätzlich das Subsidiari- tätsprinzip als Element des ordnungspoli- tischen Konzepts der sozialen Marktwirt- schaft. Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll die Aufgabenübernahme durch staatliche Institutionen nur dort erfolgen, wo die Möglichkeiten privatwirtschaftlicher Betä- tigung nicht ausreichen. Bezogen auf die Beteiligungen des Landes Sachsen-Anhalt an privatrechtlichen Unternehmen kommt das Prinzip im § 65 Abs. 1 Nr. 1 LHO-LSA zum Ausdruck. Die Beteiligungsstrategie verfolgt daher das Ziel der Sicherstellung der privaten vor der staatlichen Wirtschaft- stätigkeit aber auch der wirtschaftlichen Tätigkeit in Bereichen z. B. der Daseinsvor-

sorge, die sonst vernachlässigt würde.

Ein wichtiges Landesinteresse liegt immer dann vor, wenn durch die Beteiligung an einem privatrechtlichen Unternehmen bedeutsame Aufgaben des Landes erfüllt werden. Die bedeutsamen Aufgaben des Landes sind aus den politischen Vorgaben, z. B. aus dem Koalitionsvertrag, abzuleiten.

Die Beteiligungen des Landes leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben des Landes, wo- bei die Gewinnerzielungsabsicht keine Vor- aussetzung für eine Beteiligung des Landes darstellt. Durch die Steigerung ihrer unab- hängig vom Landeshaushalt erwirtschaf- teten Erträge, die Optimierung ihrer Ver-

waltungsaufwendungen und die Bildung effektiver Strukturen mehren die Beteili- gungsunternehmen auch das Vermögen des Landes. Sofern die Erfüllung des öffent- lichen Auftrags dadurch nicht gefährdet wird, leisten die Beteiligungen durch hö- here Ausschüttungen, die Reduzierung von Zuwendungen und die Hebung von stillen Reserven einen wichtigen Beitrag zur Haus- haltskonsolidierung. Im Interesse des Lan- des sind daher grundsätzlich Steigerungen der Werthaltigkeit seiner Beteiligungen, die nicht auf die Unterstützung des Landes zurückzuführen sind.

Zuschüsse des Landes stellen aus Sicht der Gesellschaft Erträge dar und bewirken eine Verbesserung des Jahresergebnisses der Gesellschaft. Damit tragen Zuschüs- se des Landes dazu bei, das Vermögen in den Beteiligungen des Landes zu erhalten.

Derartige Zuschüsse verringern jedoch den Handlungsspielraum für die Erfüllung der unmittelbaren Landesaufgaben und kön- nen sich negativ auf die Entwicklung des Landesvermögens auswirken. Um den Zu- schussbedarf zu senken, werden zuschuss- bedürftige Gesellschaften daher angehal- ten, ihre unabhängig vom Landeshaushalt erwirtschafteten Erträge zu steigern oder ihre Verwaltungsaufwendungen zu opti- mieren.

Bei jedem Verkauf oder einer Begründung einer Beteiligung wird geprüft, welche Auswirkungen dieser auf das Gesamtver- mögen des Landes hat. Die Gründung von Tochtergesellschaften oder die Eröffnung neuer Geschäftszweige, die einen positiven Beitrag zur Steigerung der Werthaltigkeit der Beteiligungen leisten, wird – unter der Voraussetzung, dass ein wichtiges Landes- interesse vorliegt – vorrangig unterstützt.

Der Verkauf einer Beteiligung an eine ande- re Beteiligung des Landes (Eingehen einer mittelbaren Beteiligung) wird nur dann angestrebt, wenn dies in der Summe nied- rigere Zahlungen zur Folge hat oder sich dadurch die Steuerungsmöglichkeiten für diese Gesellschaften verbessern. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn zwischen beiden Beteiligungen Synergien bestehen.

(22)

Mit der Einführung einer Schuldenbremse im Grundgesetz im Jahr 2009 haben sich die finanzpolitischen Rahmenbedingun- gen für das Land nachhaltig verändert. Die bisherige Bindung der Kreditaufnahme- möglichkeiten an die Investitionen wurde aufgegeben und die Schuldenbremse ge- setzlich verankert, sodass zukünftig für das Land Kreditneuaufnahmen nur noch in Zei- ten konjunktureller Einbrüche oder in Aus- nahmesituationen möglich sein werden.

Das haushaltspolitische Umfeld erfordert es, dass der Haushaltsgesetzgeber zukünf- tig eine stärkere Prioritätensetzung bei der Mittelvergabe vornehmen muss. Hiervon werden die Beteiligungen des Landes nicht verschont bleiben können.

Aufgrund der zurückgehenden Haushalts- mittel strebt das Beteiligungsmanagement an, dass das Land als Anteilseigner höhere Ausschüttungen, Landessteuern und Abga- ben seiner Beteiligungen vereinnahmt bzw.

niedrigere Zuweisungen zahlt und vorhan- dene stille Reserven in den Gesellschaf- ten zur Entlastung des Landeshaushalts diesem zugeführt werden. Ferner werden Querverbünde zwischen Beteiligungen zur gegenseitigen Subventionierung ausgela- gerter Leistungen eingerichtet sowie Betei- ligungen veräußert, bei denen kein wichti- ges Landesinteresse mehr besteht.

Durch das Zentrale Beteiligungsmanage- ment des Landes nach einheitlichen,

fachlichen, wirtschaftlichen und organi- satorischen Gesichtspunkten unter gleich- zeitiger Wahrung der fachpolitischen Ver- antwortung der Fachministerien soll der besondere öffentliche Zweck der Beteili- gungen fachlich bestmöglich und zugleich wirtschaftlich erfüllt werden. Das Zentrale Beteiligungsmanagement standardisiert neben der Führung auch die Steuerung der Beteiligungen des Landes.

Das Land als Anteilseigner steuert seine Beteiligungen aktiv, setzt Prioritäten und vergleicht kontinuierlich die Ausrichtung des Portfolios mit anderen Bundesländern und privaten Gesellschaften, statt reaktiv zu verwalten.

Im Rahmen der aktiven Steuerung wird das Zentrale Beteiligungsmanagement die Unternehmensaktivitäten eng beglei- ten und die Geschäftsentwicklung zeit- nah auswerten und bei Fehlentwicklun- gen entsprechende Handlungsvorschläge entwickeln sowie Maßnahmen ergreifen.

Hierzu führt das Zentrale Beteiligungs- management bei Beteiligungen mit ho- her strategischer und finanzwirtschaft- licher Bedeutung regelmäßig Gespräche mit den Aufsichtsratsmitgliedern, der Geschäftsführung bzw. dem Unterneh- menscontrolling durch und nimmt als Gesellschaftervertreter des Landes an den Aufsichtsratssitzungen teil.

4.2.

Entwicklung des Beteiligungsmanagements

Mit den im Beteiligungshandbuch enthal- tenen Grundsätzen zur Unternehmens- führung wurden Ende 2013 erstmals in Sachsen-Anhalt einheitliche Standards für Unternehmen mit mehrheitlicher Beteili- gung des Landes, deren Organe sowie für

Vor dem Hintergrund der regelmäßigen Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Beteiligung des Landes an einem Unter- nehmen vorliegen, wurde mit Beschluss des Landtages vom 21.03.2013 die Lan- desregierung mit der Durchführung der regelmäßigen Evaluation der Beteiligun- gen des Landes, unabhängig von der Or- ganisationsform der Beteiligungsverwal- tung, beauftragt. Im Zeitraum Oktober 2014 bis Juni 2015 erfolgte die Umsetzung des Beschlusses. Hierbei wurde das Zen- trale Beteiligungsmanagement von der

(23)

Im Hinblick auf die nachfolgenden aus § 65 LHO-LSA abgeleiteten und im Beteiligungshandbuch (BHB) festgelegten Kriterien wurden 24 unmittelbare Landesbeteiligungen evaluiert.

2.

onsolidierungs- strategie [163 BHB]

K

1.

Landesinteresse [161 BHB]

7.

Marktumfeld [168 BHB]

3.

Steuerungs- möglichkeiten

[164 BHB]

4.

Singularität der Aufgabe [165 BHB]

5.

Stille Reserven/Lasten

[166 BHB]

6.

Wirtschaftliche Leistungs-

fähigkeit [167 BHB]

Am 13.10.2015 hat die Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung den Abschluss- bericht zur geschäftsbereichsbezogenen Evaluierung der Beteiligungen des Landes Sachsen-Anhalt zur Kenntnis genommen und das Ministerium der Finanzen beauf- tragt, die Handlungsempfehlungen von Ernst & Young für die jeweilige Landes- beteiligung im Rahmen von interminis- teriellen Arbeitsgruppen, bestehend aus Vertretern des Ministeriums der Finanzen und des zuständigen Fachressorts, weiter zu vertiefen und zu konkretisieren.

Die Handlungsempfehlungen in dem Ab- schlussbericht sind zugleich Ausgangs- punkt für die Entwicklung eines strategi- schen Unternehmenskonzeptes für die jeweilige Landesbeteiligung. Mit Hilfe der

darin enthaltenen fi nanzwirtschaftlichen und aufgabenspezifi schen Ziele können im Ergebnis zwischen dem Zentralen Be- teiligungsmanagement, dem Fachressort und dem Aufsichtsrat abgestimmte Un- ternehmensziele festgelegt und mit der Geschäftsführung vereinbart werden.

Damit soll zugleich die Grundlage für ein wirksames Zielcontrolling der jeweiligen Beteiligung gelegt werden (s. a. Abschnitt II, Ziff er 5 Implementierung eines Con- trollings).

(24)

Der Prozess der Überprüfung und Konkreti- sierung der Handlungsempfehlungen von Ernst & Young für die untersuchten Lan- desbeteiligungen wurde in 2016 und wird in den Folgejahren weiter fortgesetzt. Da- bei wurden in einem ersten Schritt die zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen erforderlichen Schritte mit den zuständi-

gen Fachressorts sowie Aufsichtsgremien der jeweiligen Gesellschaften erörtert und abgestimmt. Über die Einleitung bzw. Um- setzung wesentlicher Maßnahmen bei den jeweiligen Gesellschaften wird im Rahmen der Beteiligungsberichte informiert.

5. Implementierung eines Controllings

Die Steuerung der Unternehmen durch das Land Sachsen-Anhalt soll zukünftig über unternehmensspezifische Zielsyste- me erfolgen. Diese haben die Funktion, das mit dem Unternehmen verfolgte wichtige Landesinteresse in einem klar gegliederten und abgestuften System auf einzelne Ziele – fachlich und wirtschaftlich – zu konkreti- sieren.

Das Beteiligungscontrolling soll als System für kontinuierliche Informations- und Steu- erungszwecke implementiert werden. Es soll keine einmalig bzw. fallweise auftre- tenden Informationsbedürfnisse befrie- digen müssen und nicht die Aufgabe der Revision, der Wirtschaftsprüfer, des Landes- rechnungshofes, der Geschäftsführer oder des Aufsichtsrates ersetzen. Das Beteili- gungscontrolling ist nur dort aufzubauen, wo die Daten mit vertretbarem Aufwand erhoben, analysiert, hinsichtlich eventuel- ler Abweichungen und/oder erkannter Risi- ken bewertet und in eventuell notwendige Steuerungsmaßnahmen umgesetzt wer- den können.

Für die Umsetzung des Beteiligungscon- trollings ist die Steuerung der Beteiligun- gen des Landes über unternehmensspezi- fische Zielsysteme sowie die Entwicklung

(Rzn. 170-172 Beteiligungshandbuch) vor- gesehen. Das Zielbild enthält die mit dem jeweiligen Fachressort abgestimmten Vor- stellungen des Gesellschafters über die in- haltliche, organisatorische und personelle Gestaltung der Arbeit in den Beteiligungen.

Die Geschäftsführung erstellt ein strate- gisches Unternehmenskonzept für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren. Dieses Unternehmenskonzept muss von den ent- sprechenden Gremien der Gesellschaft beschlossen und regelmäßig aktualisiert werden. Das Zielsystem soll neben finanz- wirtschaftlichen Zielen auch aufgabenspe- zifische Ziele beinhalten, die aus dem wich- tigen Landesinteresse abzuleiten sind. Aus den mit dem Unternehmen vereinbarten Zielen werden beteiligungsspezifische Kennzahlen abgeleitet und messbare Ziel- werte zu diesen Kennzahlen definiert. Die- se Zielvorgaben und -werte fließen in die Unternehmensplanung ein.

Im ersten Schritt wurden fünf Pilot- gesellschaften ausgewählt, für die ein Beteiligungscontrolling aus Gesell- schaftersicht eingeführt werden soll.

Diese sind:

Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt (LTSA), Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA),

Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IMG),

IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IBG) und

STR ATEGI EPR O ZESS

1. JANUAR 2013 Einführung des

Zentralen Beteiligungsmanagements

DEZEMBER 2013

Schaffung eines einheitlichen Handlungsrahmens für Unternehmen, PCGK

(Beteiligungshandbuch)

2014 Anpassung Gesellschaftsverträge und

Geschäftsordnungen

2014 Evaluierung Landesbeteiligungen

2015

Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen

zur Evaluierung

2015/2016 Strategische Unternehmenskonzepte

AB 2016 Umsetzung der Handlungsempfehlungen

Zielcontrolling auf Grundlage der andlungsempfehlungen H

(25)

Im August 2016 wurde durch das Zentrale Beteiligungsmanagement ein Pflichten- heft erstellt, welches für die Erstellung der Controllingberichte für die Pilotgesell- schaften verbindlich ist. Das Pflichtenheft soll nach Abschluss der Testphase überar- beitet werden.

Außerdem werden im Pflichtenheft die Aufgabenverteilung zwischen dem Zent- ralen Beteiligungsmanagement, der Ge- sellschaft und dem Fachressort sowie der Ablauf der Berichtserstellung geregelt.

Bis zum ersten Quartal 2017 konnten durch das Zentrale Beteiligungsmanagement zusammen mit vier der fünf Pilotgesell- schaften und ihren Fachressorts fach- und finanzpolitische Kennzahlen festgelegt werden. Für diese Kennzahlen wurden an- schließend Soll-Werte für das Geschäfts- jahr definiert und Abweichungslimits fest- gelegt. Der Grad der Zielerreichung wird in den Controllingberichten anhand einer Ampel visualisiert.

Im Ergebnis wurde für vier der fünf Pilotge- sellschaften im zweiten Quartal 2017 ein quartalsweises Berichtswesen aufgebaut, anhand dessen von Seiten des Gesellschaf- ters und des jeweils zuständigen Fach- ressorts Fehlentwicklungen rechtzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.

Ab September 2017 werden mit den Pilot- gesellschaften die Erfahrungen aus der Testphase ausgewertet.

Das Pflichtenheft sieht ein einheit- liches Berichtswesen mit folgendem Aufbau vor:

I. fachpolitische Ziele II. finanzpolitische Ziele

III. besondere Geschäftsvorfälle/

Risikomanagement

IV. Bewertung durch das zentrale Beteiligungsmanagement V. Handlungsempfehlungen/

Maßnahmen

VI. Umsetzungsstand der Handlungsempfehlungen

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