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Einnahmen–Überschussrechnungversus BilanzierungSteuerforum I

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Academic year: 2021

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Einnahmen–Überschussrechnung versus Bilanzierung Steuerforum I am 10. März 2020

Eine gemeinsame Initiative aller

Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen

Referent:

Diplom-Kaufmann

Jens Hagemann

Wirtschaftsprüfer

Steuerberater

(2)

1.

Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) 1.1 Grundsatz Zu- und Abflussprinzip

1.2 Ausnahmen

2.

Bilanzierung

2.1 Wirtschaftliche Zugehörigkeit 2.2 Beispiel

3.

Vergleich

(3)

Einnahmen-Überschussrechnung ( EÜR )

Bilanzierung

( Doppelte Buchführung ) Freiberufler

(Ärzte, Ingenieure, Rechtsanwälte)

Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG)

Kleingewerbetreibende:

Gewinn < 60.000 € und Umsatz < 600.000 €

HR: Kaufleute

Gewinn > 60.000 € und Umsatz > 600.000 €

StR: Gewerbetreibende Gewinn > 60.000 € oder Umsatz > 600.000 €

Quelle: www.weclapp.com

(4)

Betriebseinnahmen/- ausgaben müssen betrieblich veranlasst sein

Entnahmen/Einlagen haben keine Auswirkungen auf das Ergebnis

Quelle: www.weclapp.com

(5)

Betriebseinnahmen und -ausgaben gelten innerhalb des

Kalenderjahres als bezogen, in dem sie zufließen / abfließen.

Beispiel: Arzt A hat versehentlich eine Handwerksrechnung vom 30.11.2019 nicht bezahlt. Am 28.12.2019 überweist er den fälligen Betrag an H. Die Bank schreibt den Betrag am 05.01.2020 auf dem Konto des H gut.

30.11.2019 Datum Rg.

28.12.2019 Bezahlung Rg.

durch A

Abfluss bei A

05.01.2020 Gutschrift auf

Konto des H

Zufluss bei H

31.12.2019

(6)

Ausnahme 1:

sog. „10-Tages-Regelung“ für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen

Ausnahme 2: Abschreibungen für Wirtschaftsgüter

Ausnahme 3: Ausgaben für mehr als 5 Jahre im Voraus sind auf den Nutzungszeitraum zu verteilen

10 Tage

Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen

innerhalb von 10 Tagen gelten als im Vorjahr abgeflossen.

Dezember 2019 Januar 2020

(7)

Grundlage:

Handelsgesetzbuch (HGB) und Einkommensteuergesetz (EStG)

Technik:

 Vermögen ./. Schulden = Eigenkapital (Reinvermögen des Kaufmanns)

 jeweils gerechnet zu einem bestimmten Stichtag

Gewinnbegriff:

Eigenkapital zum Schluss des Geschäftsjahres

./. Eigenkapital zum Schluss des letzten Geschäftsjahres

= Gewinn

 Um welchen Wert ist der Kaufmann im Jahresverlauf reicher geworden?

(8)
(9)

Passiva Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital Rücklagen

Jahresüberschuss/-fehlbetrag Fremdkapital

Rückstellungen Verbindlichkeiten

PRAP Aktiva

Anlagevermögen Immaterielle VG Sachanlagen Finanzanlagen

Umlaufvermögen Vorräte

Forderungen Wertpapiere Liquide Mittel

ARAP

Quelle: Dreamstime.com

(10)

Grundsatz: Erfassung von Aufwendungen und Erträgen im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit (Verursachung)

Unabhängig vom Zu- oder Abfluss

Quelle: autoinsureguide.com

(11)

Beispiel:

Handwerker H verschuldet im Dezember 2019 mit seinem Lieferwagen einen Kfz-Schaden, den er zu ersetzen hat.

Er rechnet mit einem Schaden von 5.000 €.

Im Juli 2020 wird das geschädigte Fahrzeug für 6.000 € repariert, H zahlt sofort.

Schadenseintritt Schadenausgleich durch Zahlung

Bildung einer Rückstellung basierend auf Schätzung

Gewinnminderung 5 T€

Zahlung ist erfolgsneutral zu 5 T€

+ Gewinnminderung 1 T€

31.12.2019

2019 2020

(12)

Das Einzelunternehmen Vistatech (V) führte im Jahr 2019 ein IT-

Projekt im Bereich der Applikationsentwicklung für einen Kunden (K) durch. Projektende war der 31.12.2019

Betrachtung EÜR

Projektende 10.01.2019

Rechnung

Abfluss bei K + Zufluss bei V

Liquiditätsorientiert

Gestaltungsmöglichkeiten durch Wahl des Zahlungszeitpunktes

31.12.2018

02.02.2019 Zahlung durch K via

online-

Banküberweisung

(13)

Das Einzelunternehmen Vistatech (V) führte im Jahr 2018 ein IT-

Projekt im Bereich der Applikationsentwicklung für einen Kunden (K) durch. Projektende war der 31.12.2018

Betrachtung bei Bilanzierung

Projektende 10.01.2019

Rechnung

- Ausweis einer Verbindlichkeit beim Auftraggeber K

- Forderung bei Vistatech V

Ausweis einer Verbindlichkeit (K) (frühere Betriebsausgabe)

Vorverlegung des 31.12.2018

02.02.2019 Zahlung durch K via

online-

Banküberweisung Zahlung ist erfolgsneutral

(14)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

(15)

Steuerberaterkammer Berlin Wichmannstraße 6

10787 Berlin

Tel. 030 889261-0 Fax 030 889261-10 info@stbk-berlin.de www.stbk-berlin.de

Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg

Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e. V.

Littenstraße 10 10179 Berlin

Tel. 030 27595980 Fax 030 27595988

info@stbverband-berlin-bb.de

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