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Archiv "Bundesländer fordern „sinnvolle“ Länge der Praxisphase" (17.03.1988)

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tiven Beitragszahler der Krankenkas- sen. Damals, 1977, waren es rund 6 Milliarden, die nun anstelle von den nicht mehr vorhandenenangesparten Beiträgen bei den Rentenversiche- rungen von den aktiven Versicherten aufgebracht werden mußten. Heute sind das 3,5 von den durchschnittlich 12,8 Beitragsprozentpunkten, also mehr als 25 Prozent des Beitrags. Das Hin- und Hergeschiebe von Beitrags- prozentpunkten zwischen Renten- versicherung, Arbeitslosenversiche- rung und Krankenversicherung ist für die Versicherten und für die Rentner wenig geeignet, zur Sparsamkeit an- zuregen. Daß sich der Staat sogar mit den Krankenversicherungsbei- trägen der Rentner Entlastungen eingehandelt hat, nämlich wiederum geringere Zuschüsse an die Renten- versicherungen, versteht zumindest der Rentner überhaupt nicht mehr.

Wenn er schon etwas über das hin- aus bezahlen soll, was er eigentlich mit seinen Beiträgen an die Renten- versicherung schon bezahlt hat, dann soll das wenigstens seine Kran- kenkasse bekommen. Aber dem ist leider nicht so.

Kurzum es hilft nichts, der Staat, der sich in guten Zeiten aus fremden Taschen bedient hat, der muß jetzt, wo das Geld nicht mehr reicht, für seine Entscheidungen von damals eintreten. Schon die einfache Erkenntnis, daß die 25 Prozent Bei- tragsauteil nie durch Selbstbeteili- gungen oder Leistungsausgrenzun- gen eingespart werden könnten, zeigt, daß damit keine Stabilität der Beitragssätze zu erreichen ist.

So kann auch die zur Zeit in Vorbereitung befindliche Struktur- reform des Gesundheitswesens nicht dazu führen, daß der dazugehörige Wirtschaftsbereich kleiner wird. Im Gegenteil, weil hinsichtlich der Prä- vention und der Pflegeleistungen weitere Tätigkeitsfelder hinzukom- men werden, wird er größer werden.

Wer meint, das könnte aus Um- schichtungen finanziert werden, der träumt neben der Wirklichkeit her.

Anschrift des Verfassers:

Prof. Dr. med.

Ernst Eberhard Weinhold Berliner Allee 22

3000 Hannover 1

DEUTSCHES

ARZTEBLATT

KURZBERICHTE

Bundesländer fordern

"sinnvolle" Länge der Praxisphase

Die gemeinsame Sonderkonfe- renz der Sozial- und Gesundheitsmi- nister der Länder (am 25. Februar in Bonn) hat im Zusammenhang mit der Beratung des vom Bundesar- beitsministeriums vorgelegten Refe- rentenentwurfs eines ,,Gesundheits- reformgesetzes'' auch deren Positio- nen zur "Ausbildung in der Medi- zin" akzentuiert. Die Entschließun- gen heben sich zum Teil von frühe- ren Länder-Eckwerten und auch de- nen des Bundes ab.

So fordern die Minister, die Ka- pazitätsverordnungen neuzufassen, um die Ausbildungskapazitäten im Studiengang Medizin reduzieren zu können. Die Länderkonferenz ver- weist auf die drei Sachverständigen- gutachten zur Ausbildungskapazität in der Medizin (dazu Heft 311988:

, ,Zu viele Studenten, zu wenige Pa- tienten").

Die Vorschriften des Ausbil- dungs- und Prüfungsrechtes sowie die Durchführung der Arzt-im-Prak- tikums-Zeit müßten aufeinander ab- gestimmt und harmonisiert werden.

Speziell zum Problemkomplex , ,Ärztliche Ausbildung/ Arzt im Praktikum/Vorbereitungszeit für die kassenärztliche Tätigkeit" stellen die Länderminister fest:

~ Eine mindestens 18monatige Tätigkeit als Arzt im Praktikum sol- le Voraussetzung für die Approba- tion als Arzt sein. Für die Zulassung als Kassenarzt sollten weitere sechs Monate Vorbereitungszeit ausrei- chend sein. Dagegen halten es die Länder für "bedenklich", die AiP- Zeit auf 12 Monate zu verkürzen und ein~ mindestens 12 Monate dau- ernde spezielle kassenärztliche Vor- bereitungszeit gesetzlich vorzu- schreiben.

Begründung: , ,Eine Strukturie- rung/ Aufteilung der AiP-Zeit bezie- hungsweise in Tätigkeiten im kon- servativen und operativen Bereich, die vom Ausbildungszweck wün- schenswert wäre, scheidet bei einer Gesamtdauer von nur noch 12 Mo- naten praktisch aus.''

Die Abwicklung der AiP-Zeit ließe sich durch die Länder nur dann in etwa gewährleisten, wenn die Be- schäftigung als Arzt im Praktikum , ,sinnvoll ausgestaltet werden kann''. Dies erfordere eine Beschäf- tigung des Arztpraktikanten auf ei- ner bestimmten Stelle über eine ge- wisse Dauer und eine deutliche Un- terscheidung von den Studenten im Praktischen Jahr (ein Jahr im letzten Abschnitt des Medizinstudiums). Ei- ne sechsmonatige Assistenzarzttätig- keit (anstelle einer gesetzlich vorge- schriebenen kassenärztlichen Vor- bereitungszeit) halten die Länderso- zial- und Gesundheitsminister in Anbetracht der sich verschlechtern- den Stellensituation für , ,eher durchführbar''.

In einem anderen Beschluß der Länderminister heißt es: "Die Vor- bereitungszeit auf die kassenärzt- liche Tätigkeit darf sich nicht als un- überwindliche Hürde auf dem Weg zur Berufsausübung auswirken. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztliche Bundesver- einigung haben deshalb über die vorgesehene Regelung (§ 84 Ab. 8 Entwurf des Gesundheitsreformge- setzes) hinaus dafür zu sorgen, daß die benötigten Plätze zur Ableistung der Vorbereitungszeit in den Praxen niedergelassener Kassenärzte zur Verfügung stehen.''

Die Länderfachressorts empfeh- len, die Krankenkassen per Gesetz zu verpflichten (nach einer Über- gangszeit) , , Transparenz-Leistungs- konten" zu führen, in der die ma- schinellen Abrechnungsverfahren mit den Leistungserbringern zu ver- einbaren sind. Ferner sollten Um- fang und Verwendungszweck der Datenspeicherung bei den Kassen- ärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen festgelegt werden (per Gesetz).

Um eine institutionalisierte re- gelmäßige , ,Gesundheitsberichter- stattung" aufzubauen, sollte die Aufbereitung der Leistungsdaten für statistische Zwecke gesetzlich gere- gelt werden, empfehlen die Länder- minister. Nach ihrer Ansicht wäre eine fallbezogene, anonyme und nach Regionen gegliederte Verfüg- barkeit der Leistungsdaten , ,praxis-

gerecht''. EB

Dt. Ärztebl. 85, Heft 11, 17. März 1988 (33) A-663

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