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Archiv "Kursbuch Umweltmedizin der Bundesärztekammer (2., überarbeitete Auflage. 59 Seiten)" (05.05.2000)

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Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat mit Schreiben vom 15. Februar 2000 über be- absichtigte Änderungen der Gebrauchs- und Fachinformationen der betroffenen Arzneimittel informiert.

„Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hält es für erfor- derlich, dass die Gebrauchs- und Fachin- formationen der betroffenen Arzneimit- tel geändert werden.

Es ist beabsichtigt anzuordnen, – in den Abschnitt ,Gegenanzeigen‘

folgende Ergänzung aufzunehmen:

,Patienten, bei denen eine Überemp- findlichkeit (Allergie) auf Bienenköni- ginnenfuttersaft oder einen anderen Be- standteil dieses Arzneimittels besteht oder die an Asthma leiden, dürfen [Arz- neimittelname] nicht einnehmen.‘

– in den Abschnitt ,Nebenwirkungen‘

folgende Ergänzung aufzunehmen:

,In seltenen Fällen sind nach Einnah- me von Arzneimitteln, die Bienenköni- ginnenfuttersaft enthielten, Überemp- findlichkeitsreaktionen aufgetreten. Die- se zeigten sich als allergische Reaktionen an der Haut wie Rötung, Ausschlag und Juckreiz oder als Reaktionen an anderen Organen. In diesen Fällen traten Ge- sichtsschwellungen, Asthmaanfälle oder eine Verschlimmerung eines bestehen- den Asthmas, Erbrechen, Durchfall und Blutdruckabfall auf. In Einzelfällen trat bei Patienten mit bestehender Überemp- findlichkeit auf Bienenköniginnenfutter- saft ein anaphylaktischer Schock ein, der in einem Teil dieser Fälle tödlich verlief.‘

– in den Abschnitt ,Warnhinweis und Hinweise für die Anwendung‘ folgende Angabe aufzunehmen:

,Dieses Arzneimittel enthält den Wirkstoff Bienenköniginnenfuttersaft

(Gelee royale), der bei bestehender Überempfindlichkeit auf diesen Bestand- teil schwere, lebensbedrohliche allergi- sche Reaktionen auslösen kann.‘

Diese Maßnahmen basieren auf Mel- dungen der australischen Behörde über 19 unerwünschte Arzneimittelwirkungen (darunter drei Todesfälle) und verschie- denen Publikationen aus Europa, Asien und Neuseeland über Einzelfallkasuisti- ken sowie epidemiologischen Untersu- chungen zwischen 1994 und 1997, die die oben beschriebenen zum Teil schweren Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Bienenköniginnen- futtersaft belegen.

Im Zuge der Anhörung zu diesem Stufenplanverfahren wurden von den pharmazeutischen Unternehmern 76 Be- richte eingesandt, von denen etwa die Hälfte gastrointestinale Reaktionen – darunter sehr schwere Diarrhöe und schwere Emesis – betraf. An zweiter Stelle stehen Berichte über allergische Reaktionen einschließlich eines Falles von Anaphylaxie mit Notfallbehandlung und Krankenhauseinweisung. Des Wei- teren wurde über kardiovaskuläre und pulmonale Beschwerden sowie über eine

Reihe von Befindlichkeitsstörungen be- richtet.

Die in diesen Berichten beobachteten Reaktionen stimmen sowohl ihrer Art als auch ihrem Schweregrad nach (außer den aus dem Ausland berichteten Todesfäl- len) mit den in anderen Ländern beob- achteten Symptomen überein. Das BfArM geht deshalb davon aus, dass re- gionale Unterschiede in der Qualität, Ge- winnung und Herstellung des Ausgangs- stoffes und des Endproduktes keinen be- stimmenden Einfluss auf die Häufigkeit, Art und Schwere der unerwünschten Wirkungen haben. Dabei ist von Bedeu- tung, dass auch Personen, die an weit ver- breiteten Allergien leiden (Hausstaub, Tierhaare etc.), bereits bei der Erstan- wendung bienenköniginnenfuttersaft- haltiger Präparate gefährdet sind.

Unter Berücksichtigung der dem BfArM bekannt gewordenen Verdachts- fälle aus dem In- und Ausland werden die beschriebenen Änderungen und Ergän- zungen für erforderlich gehalten, um ei- nen besonders gefährdeten Personen- kreis vor den Risiken, die mit der Anwen- dung dieser Arzneimittel verbunden sind, zu schützen. Es besteht der begründete Verdacht, dass die bienenköniginnenfut- tersafthaltigen Arzneimittel ohne die für erforderlich gehaltenen Ergänzungen der Produktinformationen unvertretbare Ri- siken aufweisen.“

Bitte teilen Sie der AkdÄ alle beob- achteten Nebenwirkungen (auch Ver- dachtsfälle) mit. Sie können dafür die in regelmäßigen Abständen im Deutschen Ärzteblatt auf der letzten Umschlagseite abgedruckten Berichtsbogen verwenden oder diesen aus der AkdÄ-Internetprä- senz http://www.akdae.de abrufen.

Arzneimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft, Aachener Straße 233–

237, 50931 Köln, Telefon: 02 21/40 04-5 19, Fax: -5 39, E-Mail: akdae@t-online.de ✮

A-1248

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 18, 5. Mai 2000 B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R

Bekanntmachungen

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Arzneimittel, die Bienenköniginnenfuttersaft (Gelee royale) enthalten

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Abwehr von Arzneimittelrisiken, Stufe II

Kursbuch Umweltmedizin

der Bundesärztekammer (2., überarbeitete Auflage. 59 Seiten)

Methodische Empfehlungen, Lehr- und Lerninhalte für die theoretischen Weiterbildungskurse zur Zusatzbezeichnung Umweltmedizin nach den Richtlinien zur (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer.

Schutzgebühr 20 DM . Bestelladresse:

Deutscher Ärzte-Verlag GmbH Formularverlag und Praxisorganisationsdienst

Dieselstraße 2, 50859 Köln Fax: 0 22 34/70 11-4 70

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