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Entwicklung der Grundlagen für ein IT-gestütztes Instrument zur standardisierten Datenerfassung für die tierärztliche Bestandsbetreuung von Schweinebeständen

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Academic year: 2022

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Tierärztliche Hochschule Hannover

Entwicklung der Grundlagen für ein IT-gestütztes Instrument zur standardisierten Datenerfassung für die tierärztliche

Bestandsbetreuung von Schweinebeständen

INAUGURAL – DISSERTATION zur Erlangung des Grades einer Doktorin

der Veterinärmedizin - Doctor medicinae veterinariae -

(Dr. med. vet.)

vorgelegt von Sylvia Arenhövel

Bocholt

Hannover 2016

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1. Gutachter: Univ.-Prof. Dr. T. Blaha

2. Gutachter: Univ. Prof. Dr. K.-H. Waldmann

Tag der mündlichen Prüfung: 18.11.2016

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Meiner Familie

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INHALTSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ... IV

1. EINLEITUNG ... 1

2. LITERATUR ... 3

2.1. Tiergesundheitsmanagement ... 3

2.2. Wohlbefinden von Tieren ... 7

2.2.1. Initiative Tierwohl ... 8

2.3. Antibiotikaresistenzen ... 11

2.3.1. Resistenzentwicklung ... 11

2.3.2. Verbreitung von Resistenzen ... 12

2.3.3. Verantwortungsvoller Umgang mit Antibiotika ... 15

2.3.4. Das QS-System ... 17

2.3.5. QS-Antibiotikamonitoring ... 19

2.3.6. Die gesetzliche Antibiotika-Datenbank ... 20

2.4. Precision Farming ... 22

2.4.1. Individual Pig Care System ... 23

3. MATERIAL UND METHODEN ... 25

3.1. Datensammlung ... 25

3.2. Das IPC-System ... 26

3.3. Auswertung mit Excel© ... 29

3.4. Betriebe ... 31

3.4.1. Auswahl der Betriebe ... 31

3.4.2. Erfassung der betrieblichen Strukturen ... 31

3.4.2.1. Betrieb DEMAF ... 32

3.4.2.1.1. Fütterung und Tränken ... 32

3.4.2.1.2. Routinemaßnahmen und Immunprophylaxe ... 32

3.4.2.1.3. Reinigung und Desinfektion ... 32

3.4.2.1.4. Schadnager-/Insektenbekämpfung ... 33

3.4.2.1.5. Biosecuritymaßnahmen ... 33

3.4.2.1.6. Umgebung ... 33

3.4.2.2. Betrieb DEMBS ... 33

3.4.2.2.1. Fütterung und Tränken ... 34

3.4.2.2.2. Routinemaßnahmen und Immunprophylaxe ... 34

3.4.2.2.3. Reinigung und Desinfektion ... 34

3.4.2.2.4. Schadnager- und Insektenbekämpfung ... 34

3.4.2.2.5. Biosecuritymaßnahmen ... 35

(6)

3.4.2.3.2. Routinemaßnahmen und Immunprophylaxe ... 35

3.4.2.3.3. Reinigung und Desinfektion ... 36

3.4.2.3.4. Schadnager- und Insektenbekämpfung ... 36

3.4.2.3.5. Biosecuritymaßnahmen ... 36

3.4.2.3.6. Umgebung ... 36

3.4.2.4. Betrieb DEGAS ... 36

3.4.2.4.1. Fütterung und Tränken ... 37

3.4.2.4.2. Routinemaßnahmen und Immunprophylaxe ... 37

3.4.2.4.3. Reinigung und Desinfektion ... 37

3.4.2.4.4. Schadnager- und Insektenbekämpfung ... 38

3.4.2.4.5. Biosecuritymaßnahmen ... 38

3.4.2.4.6. Umgebung ... 38

3.5. Das Vorgehen bei der Bewertung des IPC-Systems ... 39

4. ERGEBNISSE ... 40

4.1. Bearbeitung der Daten mit dem IPC-System ... 40

4.1.1. Statistik ... 40

4.1.2. Mortalität ... 41

4.1.3. Gesundheitsstatus ... 42

4.1.4. Behandlungen ... 45

4.2. Erarbeitung des HHC-Systems mit einer Softwarefirma ... 51

5. DISKUSSION ... 71

5.1. Möglichkeiten und Grenzen des IPC-Systems in deutschen Betrieben ... 71

5.2. Erkenntnisse für die Erarbeitung des HerdHealthCare-Systems ... 74

5.2.1. Datenerfassung ... 74

5.2.1.1. Mortalität ... 75

5.2.1.2. Gesundheitsstatus ... 76

5.2.1.3. Behandlungen ... 77

5.2.2. Technische Datenerfassung ... 78

5.2.3. Blickwinkel der Nutzer ... 79

5.2.3.1. Landwirte ... 79

5.2.3.2. Tierärzte ... 81

5.3. Funktionalität des Systems ... 83

6. SCHLUSSFOLGERUNGEN ... 85

7. ZUSAMMENFASSUNG ... 86

(7)

8. SUMMARY ... 88

9. LITERATURVERZEICHNIS ... 90

9.1. Literatur ... 90

9.2. Gesetze ... 99

10. ABBILDUNGSVERZEICHNIS ... 100

11. TABELLENVERZEICHNIS ... 102

12. ANHANG ... 103

12.1. Einstallungskarte ... 103

12.2. Abteilkarte ... 104

12.3. Datenblatt ... 105

13. DANKSAGUNG ... 107

(8)

% Prozent

°C Grad Celsius

Abb. Abbildung

ABF antibiotic free production

ADD animal daily dose

AMG Arzneimittelgesetz

APP Anwendungssoftware, Applikation

AUA Anwendungs- und Abgabe Beleg

AVMA American Veterinary Medical Association

bzw. beziehungsweise

ca. circa

CCP Critical Control Point

cm Zentimeter

CSV Comma-separated values

d.h. das heißt

e.c. et cetera

e.V. eingetragener Verein et. al. et alii / und andere

Fa. Firma

FMIS Farm Management Information System GIS Geographical Information System GPS Global Positioning System

HACCP Hazard Analysis Critical Control Point

HHC Herd Health Care

HHI Herd Health Index

Hrsg. Herausgeber

i.c. intracutan

i.m. intramusculär

i.v. intravenös

inkl. inklusive

IPC Individual Pig Care

IQC Integrated Quality Control Project

kg Kilogramm

KG Kommanditgesellschaft

km Kilometer

l Liter

m Meter

m^2 Quadratmeter

(9)

mg Milligramm

MHK Minimale Hemmstoff Konzentration

ml Milliliter

Nr. Nummer

NRW Nordrhein-Westfalen

NSAID nicht steroidale Antiphlogistika

PDF Portable Document Format

QS Qualität und Sicherheit GmbH

s.c. subcutan

SchwHaltHyg-VO SchweineHaltungsHygiene-Verordnung SIKS ständige interne Kontrollsystem

TÄHAV Tierärztliche Hausapotheken Verordnung TAM Tierarzneimittel-Datenbank

TBI Therapieindex

TH Therapiehäufigkeit

TierSchG Tierschutz Gesetz

TierSchNutz-VO Tierschutz Nutztier-Verordnung

TS Trockensubstanz

UDD used daily dosage

VO Verordnung

VRE Vancomycin resistente Enterococcus faecium VRT Variable rate technologie

VVVO-Nr. Vieh Verkehrs Verordnungs Nummer WHO World Health Organization

YM´s Yield Mapping und Yield Monitoring

z.B. zum Beispiel

ZNS Zentrales Nervensystem

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1. EINLEITUNG

Das Interesse der Öffentlichkeit an der Tiergesundheit, dem Tierwohl und der Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung hat sich in den letzten Jahren mehr und mehr gesteigert. Dies wird auch durch die Überarbeitung des Tierschutzgesetzes, insbesondere durch das Einfügen des Absatzes acht in den §11, sowie der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes deutlich. Mit den Änderungen entstehen neue Aufgaben und Herausforderungen für Landwirte und Tierärzte in ihrer täglichen Arbeit.

Der Absatz acht des §11 des Tierschutzgesetzes fordert von den Landwirten betriebliche Eigenkontrollen in Bezug auf die tiergerechte Unterbringung und Haltung ihrer Tiere. Im Einzelnen ist dabei noch nicht geklärt, wie diese Eigenkontrollen auszusehen haben. Denkbar wäre eine Eigenkontrolle durch die Dokumentation der Tierbeobachtung sowie der Mortalität und der Indikation von durchgeführten Behandlungen. Diese Aufzeichnungen müssen die Landwirte nach §4 Absatz 2 der TierSchNutzV schon länger führen und somit würde dies nicht zwingend eine Mehrarbeit für den Landwirt bedeuten.

Durch die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes sind die Landwirte nun verpflichtet, die Anwendung der an sie abgegebenen Arzneimittel nicht nur in einem Stallbuch zu dokumentieren, sondern diese Daten auch in die Tierarzneimittel-Datenbank (TAM) von HI-Tier einzupflegen, um den Antibiotikaverbrauch in der Nutztierhaltung einschätzen zu können. Diese Einschätzung beruhte bis zu dieser Novelle vorrangig auf Angaben über die verkauften Mengen von den Pharmafirmen an die Tierärzte. Bei der Meldung dieser Mengen liegt hier die Verantwortung beim Landwirt. Allerdings kann der Landwirt den Tierarzt beauftragen, diese Meldung für ihn zu übernehmen.

Dabei steht der Tierarzt aber vor dem Problem durch den Anwendungs- und Abgabebeleg nur lückenhafte Informationen zum Arzneimittelverbrauch im Bestand zu bekommen. Er muss sich demnach vom Landwirt versichern lassen, dass dieser in keiner Weise von den Behandlungsanweisungen des Tierarztes abgewichen ist.

Es liegt in der Verantwortung von Landwirten und Tierärzten, das Beste aus dieser neuen Situation zu machen und einen Nutzen aus der Sammlung dieser Daten zu ziehen.

Ziel dieser Arbeit war es, in Anlehnung an das von der Fa. Zoetis entwickelten landwirtschaftlichen Tiergesundheitsmanagementtools IPC („Individual Pig Care“) für den bestandsbetreuenden Tierarzt eine IT-gestützte Informationsplattform für die tierärztliche Beratung des Landwirtes für die Verbesserung der betrieblichen Tiergesundheit zu entwickeln. Gleichzeitig sollte diese Plattform ein Datenerfassungssystem werden, welches dem Landwirt hilft, seinen vielfältigen Dokumentationspflichten nachzukommen. Zusätzlich sollte damit dem Tierarzt ermöglicht werden, die Daten zur Tiergesundheit einschließlich der Antibiotikaanwendungen im Vergleich mit anderen Tierhaltungen im Sinne eines Benchmarkings bewerten zu können.

EINLEITUNG

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2.1.Tiergesundheitsmanagement

2. LITERATUR

2.1. Tiergesundheitsmanagement

Das Tiergesundheitsmanagement als Prophylaxe-Maßnahme zur Verbesserung der Tiergesundheit und somit auch des tierischen Wohlbefindens rückt immer mehr in den Vordergrund in der heutigen Gesellschaft. Zusätzlich erhöht sich der Druck, durch eine steigende Resistenzentwicklung bei vielen Krankheitserregern alternative Wege zu suchen, um einen Tierbestand zu behandeln oder gesund zu erhalten. Daraus hat sich die Aufgabe des Tierarztes in den letzten Jahren immer mehr gewandelt. Von einer Person mit einem Heilungsauftrag zu einer mit einem Beratungsauftrag (HALL u.

WAPENAAR, 2012). Es geht nicht mehr nur darum, Einzeltiere zu behandeln, sondern, mit dem gesamten Bestand im Blick, den Gesundheitsstatus zu verbessern Zudem erwartet die Gesellschaft einen Wandel im Bereich des Einsatzes von Arzneimitteln in der Nutztierhaltung.

In der Literatur finden sich über die Jahre viele Ansätze, was ein Tiergesundheitsmanagement ausmacht und in welcher Form es durchgeführt werden kann. Ebenso sind in der deutschen Gesetzgebung einige Grundsätze festgehalten.

In Vorträgen einer ZDS-Fachtagung an der Tierärztlichen Hochschule ist über das Tiergesundheitsmanagement aus Sicht von Tierärzten, Landwirten sowie der staatlichen Seite diskutiert worden. BLAHA (1996) definiert dort das Tiergesundheitsmanagement als „Das Planen und Treffen von betrieblichen und überbetrieblichen Grundsatzentscheidungen sowie ihre Durchsetzung und Kontrolle mit dem Ziel, einen möglichst hohen, zertifizierbaren Tiergesundheitsstatus zu erreichen und zu sichern“ für WELP (1996) versteht sich das Tiergesundheitsmanagement als herden- und produktionsbegleitende veterinärmedizinische Betreuung.

Um die Produktion in einem Betrieb verbessern zu können, müssen allerdings zunächst der Gesundheitsstatus erfasst und gegebenenfalls Schwachpunkte im Management aufgedeckt werden. Wie aber kann der Gesundheitsstatus einer Herde in einem Betrieb sinnvoll erfasst werden?

Nach WHO wird Gesundheit als der Zustand des vollkommenen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens definiert und nicht die bloße Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen.

In einer Veröffentlichung von DICKHAUS (2010) wird dazu die klinische Gesundheit mit dem entwickelten Herd Health Index (HHI) verglichen. Der HHI wird aus indirekten Gesundheitsparametern anhand von Scores berechnet. Im HHI werden die Mortalitätsrate, die Frequenz pathologischer Befunde im Schlachthof, der Tierbehandlungsindex sowie die Mastdauer zusammengefasst. Die klinische Gesundheit wird anhand von sechs Herdenbesuchen während der Mastperiode beurteilt. Dazu werden sechs Kriterien herangezogen: Respirationserkrankungen, Durchfallerkrankungen, Verletzungen an den Gliedmaßen, Hauterkrankungen und Kannibalismus. Anhand dieses Vergleichs kommen die Autoren zu dem Schluss, dass der Gesundheitsstatus rückblickend erhoben werden kann. Mit diesem Ansatz konnte gezeigt werden, dass für die Entscheidung über die risikoorientierte

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Schlachtkörperuntersuchung die rückblickende Datenauswertung einen guten Aufschluss über den Gesundheitsstatus geben kann. Auch BLOCKS et al. (1994) haben in dem Integrated Quality Control Project (IQC) in den Niederlanden den Zusammenhang zwischen Schlachtbefunden und gesammelten Daten auf dem Betrieb untersucht. Es sind Daten zu Gruppenbehandlungen, klinischen Symptomen, Haltungsbedingungen und Einzeltierbehandlungen mit Schlachtbefunden sowie mit Tageszunahmen in Zusammenhang gestellt worden. Für klinische Symptome des Respirationstraktes ist der Husten fünf und zehn Minuten nach Betreten des Abteils gezählt worden. Bei einer verstärkten Atmung sowie Schwanz- und Ohrenbeißen, Lahmheiten und Untergewicht ist die Anzahl der Tiere pro Bucht oder Abteil ermittelt worden. Zur Beurteilung des Kots ist die Konsistenz beurteilt worden (fest, breiig, flüssig). Des Weiteren sind noch das mittlere geschätzte Gewicht sowie die Futteraufnahme erhoben worden. Bei den erhobenen Schlachtbefunden hat es sich um Atrophische Rhinitis, Pneumonie, Pleuritis sowie Abszesse in der Lunge, Hautveränderungen inklusive Entzündungen des Schwanzes, Entzündungen der Gliedmaßen sowie Arthritis, Leberteilschäden und -verwurf sowie Magenüberladungen gehandelt. Außerdem sind auch serologische Untersuchungen bei 20% der Tiere durchgeführt worden und Antikörper gegen Influenzavirus und APP ermittelt worden.

Anhand dieser gesammelten Daten konnte ein Zusammenhang zwischen Respirationserkrankungen und Tageszunahmen festgestellt werden. Außerdem gab es einen statistisch signifikanten Zusammenhang zwischen klinischen Symptomen und Schlachtbefunden.

Die Frage ist dennoch, ob dies für ein Tiergesundheitsmanagement ausreicht, um schnell auf aufkommende Gesundheitsprobleme reagieren zu können. Ein Programm, welches Leistungs- und Gesundheitsdaten zusammenfügt und für den Tierarzt sowie den Landwirt einsehbar ist, um deren Kommunikation und Zusammenarbeit an den gleichen Zielen (verstärkte Prophylaxe und Erhöhung der Produktionseffektivität) zu verbessern, könnte in der heutigen Zeit ein wichtiger Schritt sein. FEUCKER (2009) beschreibt in einer Veröffentlichung, wie dieses für Milchrinderbetriebe umgesetzt worden ist. Es ist ein System erprobt worden, in dem Daten zur Milchleistung, Anpaarungen sowie klinische Daten zusammengefügt worden sind und dem Tierarzt zur Einsicht und Auswertung bereitgestellt worden sind. Dadurch soll der Tierarzt in die Lage versetzt werden, schnell auf Probleme in einem Bestand zu reagieren.

Ein weiteres Konzept, welches für ein Tiergesundheitsmanagement genutzt werden kann, sehen NOORDHUIZEN u. WELPELO (1996) im Hazard Analysis Critical Control Point (HACCP) Konzept. Auch BONDE u. SøRENSEN (2004) verweisen für ein Gesundheitsmanagement in organisch arbeitenden Schweinebetrieben auf das HACCP-Konzept mit der Begründung, dass damit Gesundheitsprobleme in Betrieben anhand von einzelnen Risikofaktoren ausgeschaltet oder verringert werden können.

Ein weiterer Vorteil ist, dass das HACCP-Konzept betriebsspezifisch angewendet werden kann. Für jeden Betrieb müssen eigene Pläne zur Umsetzung des Konzepts aufgestellt werden. Zur Erstellung dieser Pläne gibt es zunächst zwei Prinzipien, die Erkennung der Gesundheitsproblematik des Bestandes und die damit verbundenen präventiven Maßnahmen zur Verhinderung des Auftretens und der Verbreitung von bestimmten Krankheitserregern (Risikoerkennung und Risikomanagement). Beides kann durch eine Gefahrenanalyse analysiert werden. Das HACCP-System besteht aus sieben Prinzipien, welche wiederrum in drei Managementgruppen eingeteilt sind:

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2.1.Tiergesundheitsmanagement

Risikoerkennung (Prinzip 1), Risikomanagement (Prinzip 2 bis 6), Dokumentation (Prinzip 7).

Tabelle 1 Prinzipien der HACCP Verfahren und Managementmaßnahmen (NOORDHUIZEN u. WELPELO, 1996)

Prinzip 1 Identifikation der potentiellen Risiken in Verbindung mit der Lebensmittelerstellung auf allen Stufen von der Aufzucht bis zum Verzehr. Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Auftretens dieser Risiken und Bestimmung von präventiven Maßnahmen zur Kontrolle.

Prinzip 2 Ermittlung der Punkte/Prozesse/Stufen (alle Stufen des Produktionsprozesses), die überwacht werden können, um die Risiken zu eliminieren oder die Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens zu minimieren. (Critical Control Point (CCP))

Prinzip 3 Etablierung von Zielgrößen und Toleranzwerten, die eingehalten werden müssen, um zu versichern, dass ein CCP unter Kontrolle ist.

Prinzip 4 Etablierung eines Monitoringsystems, welches die einzelnen CCP´s durch regelmäßiges testen oder überwachen kontrolliert.

Prinzip 5 Einsetzen von Korrekturmaßnahmen, die zum Einsatz kommen, wenn ein CCP nicht unter Kontrolle ist.

Prinzip 6 Etablieren eines Prozesses zur Überprüfung des gewünschten Erfolgs durch das HACCP-System.

Prinzip 7 Einsatz einer Dokumentation, die alle Prozesse und Unterlagen im Rahmen dieser Prinzipien und ihrer Anwendung einschließt.

Diese sieben Prinzipien werden mithilfe von zwölf Schritten umgesetzt. In diesen zwölf Schritten soll vom Betriebsleiter oder Landwirt für seinen Betrieb individuell festgelegt werden, welche Ziele er in Bezug auf seine Produktion verfolgt und wie er diese durch CCP´s erreichen kann. Für jeden CCP muss zudem ein Monitoringsystem festgelegt werden, welches festhält, ob die Anforderungen eingehalten werden. Alle durchgeführten Tests und Überprüfungen des Systems müssen dokumentiert werden.

BARFOOT et al. (1971) haben, in einer Veröffentlichung, ein „Preventative Medicine Program“ für Milchviehbetreibe in Kanada vorgestellt. In ihrer Studie sind die Wirtschaftlichkeit von Betrieben, die nur sporadisch den Tierarzt für Notfallbehandlungen zu ihren Tieren rufen, mit Betrieben verglichen worden, welche einen regelmäßigen Service des Ontario Veterinary College in Anspruch nehmen.

Dieser Service beinhaltet monatliche Besuche, geregelte Gesundheitschecks der Tiere sowie präventive Behandlungsmaßnahmen. Dabei belaufen sich die Kosten auf 5$/adultes Tier plus die zusätzlich entstehenden Kosten bei Notfällen. Das Ergebnis ist, dass Landwirte, die den Service des Colleges in Anspruch genommen haben und eng mit den Tierärzten zusammengearbeitet haben, trotz insgesamt höherer Tierarztkosten ein deutlich höheres Einkommen durch eine verbesserte Leistung der Tiere erzielen konnten. Hier wird deutlich, dass der Einsatz des Landwirts entscheidend für den Erfolg eines präventiven Tiergesundheitssystems ist.

BARTLETT et al. (1986) untersuchten die Entwicklung eines Monitoringsystems, welches Daten bezüglich Erkrankungen und Leistungs- bzw. Produktionsdaten eines Betriebes in einer Datenbank zusammenfasst. Dadurch sollten Faktoren und

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Zusammenhänge, die für wirtschaftliche Verluste verantwortlich sind, ermittelt werden und zu einer Verbesserung von Strategien zur Krankheitsprävention genutzt werden.

Die Daten sind durch den Landwirt aufgenommen worden und regelmäßig an den Tierarzt weitergegeben worden. Für die Sichtung und die Eingabe der Daten in ein Computersystem ist die Praxis verantwortlich gewesen. In regelmäßigen Abständen konnten durch das Computersystem Gesundheits- und Herdenstatusreports an den Landwirt und den Tierarzt ausgegeben werden. Diese Reports haben zudem Maßnahmenlisten sowie eine Liste von Tieren, die untersucht werden sollten, enthalten. Außerdem sind Abortraten, Trächtigkeitsraten und die Mortalität im Bestand ermittelt worden. Die Autoren sind zu dem Schluss gekommen, dass die Genauigkeit der Daten in hohem Maße von der Eigeninitiative des Landwirts abhängig ist.

Außerdem kommt dem Tierarzt eine wichtige Kontrollfunktion zu, da er die vom Landwirt ermittelten Daten in das System einträgt, hat er die Chance, diese Daten auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Auch die Gewichtung und die Auswertung der Reports fällt in den Zuständigkeitsbereich des Tierarztes, der sein Fachwissen einbringen muss, um den Landwirt optimal in der betriebseigenen Gesundheitssituation zu beraten.

Mit solchen Monitoringsystemen können die Voraussetzungen der SchwHaltHyg-VO sowie der TierschutzNutztierhaltungs-Verordnung erfüllt werden. Nach §6 der SchwHaltHyg.-Verordnung müssen Tierhalter eine tierärztliche Bestandsbetreuung sicherstellen. Gemäß §7 bedeutet dies bei Mastbeständen der Anlagen zwei bis fünf, dass bei Betrieben, die im rein-raus-Verfahren einstallen, eine Bestandsuntersuchung mindestens einmal pro Mastdurchgang durchgeführt werden muss und bei Betrieben, die kontinuierlich neue Tiere aufstallen, mindestens dreimal im Jahr eine Bestandsuntersuchung erfolgen muss. (SCHHALTHYGV, 2009) Des Weiteren sind nach §4 der TierschutzNutztierhaltungs-Verordnung Aufzeichnungen über die täglichen Kontrollen des Bestandes zu führen. Diese beinhalten unter anderem die Dokumentation von medizinischen Behandlungen und die Anzahl und Ursache von Tierverlusten. (TIERSCHNUTZTV, 2009)

Welche Indikatoren für Tiergesundheit sind also wichtig und aussagekräftig? Die Mortalität ist ein einfach zu erfassender Parameter, der über den Verlauf eines Durchgangs zur Tiergesundheit eine Aussage erlaubt. Der Therapieindex fällt ebenso in diese Kategorie. Des Weiteren können Daten rückwirkend erhoben werden.

Darunter fallen Mastdauer, Tageszunahmen, Futterverwertung, Schlachthofchecks.

Alle dieser Punkte weisen auf einen Gesundheitsstatus hin. Tiere, die gesund sind, haben eine höhere Tageszunahme und eine bessere Futterverwertung als kranke Tiere. Außerdem können zudem klinische Befunde erhoben werden.

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2.2.Wohlbefinden von Tieren

2.2. Wohlbefinden von Tieren

Neben der Tiergesundheit und der Forderung nach sicheren und gesunden Lebensmitteln wird die Frage nach dem Tierwohl in der heutigen Gesellschaft immer wichtiger. Die Entscheidung, ob die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren tiergerecht ist und ob die Tiere sich „wohl fühlen“, ist jedoch nicht einfach zu treffen.

Allein bei der Definition von „tierischem Wohlbefinden“ gibt es verschiedenste Definitionsansätze. Diese entstehen schon allein durch den Standpunkt der Autoren zur Tierhaltung. WEBER u. ZÁRATE (2005) unterscheiden vier Definitionsansätze. 1.

reduktionistische Definitionsansätze, 2. Definitionsansätze auf Basis der Anpassungsfähigkeit von Tieren, 3. Definitionsansätze auf Basis der Gefühle von Tieren, 4. Umfassende Definitionsansätze.

WEBSTER (2001) spricht in einer Veröffentlichung von 2001 “Farm animal welfare:

the five freedoms and the free market.” von den „Five Freedoms“ und wie die Umsetzung durch den freien Markt beeinflusst wird. Unter den fünf Freiheiten versteht man die Freiheit von Hunger, Durst und Fehlernährung, die Freiheit von Unwohlsein, die Freiheit von Schmerz, Verletzung und Krankheit, die Freiheit arttypisches Verhalten zu zeigen, die Freiheit von Angst und Stress. Ein Problem, dieses sicher zu stellen, sieht er darin, dass die Forderung nach verbesserten Haltungsbedingungen nicht durch die Nachfrage entsprechender Produkte untermauert ist. Die Konsumenten könnten durch den Wert, den sie den Tieren zusprechen, die Haltungsbedingungen, die durch den Landwirt bereitgestellt werden, beeinflussen.

Welche und wie viele Indikatoren für die Beurteilung von tierischem Wohlbefinden erforderlich sind, ist immer noch Gegenstand verschiedener wissenschaftlicher Untersuchungen. Die Meinungen dahingehend gehen weit auseinander. Die Tiergesundheit ist wohl der am häufigsten vorgeschlagene Indikator für tierisches Wohlbefinden, da er relativ einfach durch den Tierarzt sowie den Landwirt zu erfassen ist. Des Weiteren ist das Verhalten ein anerkannter Indikator, der ebenfalls für den Landwirt relativ einfach zu erfassen ist. Unter Verhalten werden ebenso Stereotypien verstanden, die ein Tier zeigen kann, wenn seine Anpassungsfähigkeit überfordert wird. In einer Studie von WEMELSFELDER et al. (2000) ist untersucht worden, ob anhand des Erfassens von Verhaltensstrukturen eine Aussage zum tierischen Wohlbefinden möglich ist. Dazu haben 18 Beobachter, die zuvor keine Erfahrungen in der Verhaltensbeobachtung von Schweinen hatten, in zwei Versuchen jeweils 20 Schweine anhand ihres Verhaltens beurteilt. Sie konnten die Worte zur Verhaltensbeschreibung frei und spontan wählen. Die genutzten Begriffe sind anhand einer GPA-Analyse, eine multivariante, statistische Technik, auf ihre Übereinstimmung hin überprüft worden. Die Beobachter kamen in ihrer Beschreibung des Verhaltens zu einer hohen Übereinstimmung. Durch diese Studie kamen die Autoren zu dem Schluss, dass das Verhalten ein gut erfassbarer Indikator zur Bewertung von tierischem Wohlbefinden sein kann.

In der Literatur werden außerdem physiologische Reaktionen des Körpers auf akuten und chronischen Stress als mögliche Indikatoren vorgeschlagen, diese werden allerdings kritisch gesehen, da die Kontrolle dieser Reaktionen ohne zusätzlichen Stress durch zum Beispiel eine Blutprobenentnahme kaum möglich ist. BARNETT u.

HEMSWORTH (1990) beschreiben in ihrer Arbeit „The Validity of physiological and behavioural measures of animal welfare“ die Grenzen von unterschiedlichen

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Indikatoren für tierisches Wohlbefinden. Die genutzten Kriterien zur Erfassung von tierischen Wohlbefinden sind abhängig davon, dass sie Veränderungen anzeigen sollten. Zudem müssen diese Veränderungen interpretierbar sein. Dabei gibt es jedoch deutliche Schwierigkeiten, da nicht alle Veränderungen direkt ein verschlechtertes Wohlbefinden bedeuten, sondern zeigen nur eine ständige Anpassung der Tiere an ihre Umgebung. Im Falle von Stress als Indikator ist außerdem zu hinterfragen, ab wann eine Veränderung die Gefährdung des Wohlbefindens anzeigt.

Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Indikatoren für tierisches Wohlbefinden und Tiergerechtheit ist in Österreich der Tiergerechtheitsindex (TGI-35) eingeführt worden. Im Kontrast dazu wurde in Deutschland ebenfalls ein Tiergerechtheitsindex (TGI-200) entwickelt, welcher allerdings umfangreicher ist. Die Zahlen stehen für die in der Prüfung erreichbare Punktzahl (BARTUSSEK, 1999). Bei dem in Österreich verwendeten TGI-35 werden Haltungsbedingungen in Bezug auf Tierwohl durch Einschätzung und Bewertung von fünf Komponenten eingeordnet. Bei den Komponenten handelt es sich um Bewegungsmöglichkeiten, Sozialkontakt mit Artgenossen, Bodenbeschaffenheit, Klima (inkl. Licht, Lüftung und Geräuschpegel) sowie Intensität der Betreuung. Für alle Komponenten gibt es verschiedenen spezifische Parameter, die mit -0,5 bis 3 Punkten bewertet werden können. Außerdem besteht die Möglichkeit schlechte Bedingungen einer Komponente der Bewertung durch besonders gute Bedingungen in einer anderen Komponente zu kompensieren.

Dies ist für Gegner des TGI ein großer Kritikpunkt.

In der deutschen Gesetzgebung ist dem tierischen Wohlbefinden durch die Überarbeitung des TierSchG mehr Gewicht zugesprochen worden, indem dem §11 der Absatz acht hinzugefügt worden ist. In diesem wird der Landwirt dazu verpflichtet durch betriebliche Eigenkontrollen sicherzustellen, dass die Anforderungen des §2 eingehalten werden (TIERSCHG, 2014). Nach §2 müssen Tierhalter ihre Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend halten, dies schließt Fütterung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung ein. Wie diese Eigenkontrolle erfolgen soll ist im Einzelnen noch nicht geklärt. Eine Möglichkeit wäre es zunächst die Haltungsbedingungen mittels einer Tiergerechtheitsbeurteilung zu bewerten.

Zusätzlich können regelmäßig die Mortalität, die Behandlungen, die Tiergesundheit sowie das Verhalten der Tiere durch den Landwirt dokumentiert werden. Dies ist in Teilen mit dem System „Individuell Pig Care“ (IPC) von Zoetis möglich. Ein Ziel dieser Arbeit ist es das IPC-System in Betrieben zu testen und einen Weg zu bestimmen, der einen praktikablen Einsatz in der täglichen Arbeit des Landwirts ermöglicht und zusätzlich die Möglichkeit eines Benchmarkings verschiedener Betriebe bietet. Dies wird durch die SchwHaltHyg-Verordnung wie schon oben beschrieben schon gefordert. (SCHHALTHYGV, 2009)

2.2.1. Initiative Tierwohl

In der Initiative Tierwohl der Wirtschaft haben sich Unternehmen und Verbände aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel zusammengeschlossen. Auf diesem Wege soll in Zukunft ein Betrag zur Förderung einer tiergerechten und nachhaltigen Fleischerzeugung geleistet werden.

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2.2.Wohlbefinden von Tieren

Finanziert wird die Initiative durch den Lebensmitteleinzelhandel, der 4ct/kg verkauftem Artikel aus Schweinefleisch für die Dauer von drei Jahren einzahlt. Aus diesem Topf werden die teilnehmenden Landwirte bezahlt. Die Zuschüsse stellen sich anhand der ausgewählten Kriterien, die der Landwirt in seinem Betrieb umsetzt, zusammen. Außerdem bekommt der Landwirt einen Grundbetrag von 500€ pro Kalenderquartal.

An der Initiative Tierwohl können Tierhalter aus Deutschland freiwillig teilnehmen, wenn sie am QS-System oder einem vergleichbaren Qualitätssicherungssystem teilnehmen. Die Anmeldung erfolgt über den landwirtschaftlichen Bündler unter Angabe der betrieblichen Stammdaten, den Tierwohlkriterien, die im Bestand umgesetzt werden sollen, mit Angabe des Zeitpunkts der Umsetzung, sowie der Bankverbindung. Außerdem muss die voraussichtliche Anzahl von Schlachtschweinen, Ferkeln oder Mastläufern angegeben werden.

Der Landwirt kann abgesehen von Pflichtkriterien und einigen Grundregeln selbst entscheiden, was er in seinem Betrieb umsetzen will. Außerdem kann auch mit einzelnen Produktionsteilen teilgenommen werden, wenn es sich um einen geschlossenen Betrieb handelt. (ANONYM, 2015d)

Jedem Kriterium ist ein Grundbetrag zugeordnet, welcher zum Verkaufspreis der verkauften Tiere addiert wird.

Die Kriterien am Beispiel Schweinemastbetriebe setzen sich aus den Grundanforderungen, den Wahlpflichtkriterien und den Wahlkriterien zusammen.

Unter die Grundanforderungen fallen die Basiskriterien Tierhaltung, Hygiene und Tiergesundheit, die Teilnahme am Antibiotikamonitoring und an einem indexierten Schlachttierbefundprogramm, ein Stallklima- und Tränkwassercheck sowie Tageslicht.

Bei den Wahlpflichtkriterien handelt es sich um 10% mehr Platzangebot und ständiger Zugang zu Raufutter. Von diesen Kriterien muss mindestens eines ausgewählt werden. Zusätzlich gibt es elf Wahlkriterien. Darunter fallen die Jungebermast, eine Luftkühlungsvorrichtung, zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial, saufen aus einer offenen Fläche, Unterstützung der Buchtenstrukturierung, eine Scheuermöglichkeit, Außenklimareize, 20% oder 40% mehr Platzangebot, eine Komfortliegefläche sowie Auslauf. Natürlich können die Kriterien zu mehr Platzangebot nicht kumulativ gewählt werden, jedoch ist das Wahlpflichtkriterium von 10% mehr Platzangebot automatisch bei Auswahl von 20% oder 40% mehr Platz erfüllt. Bei weniger als 20 Tieren pro Bucht kann das Kriterium „Unterstützung der Buchtenstrukturierung“ nur in Verbindung mit 20% mehr Platzangebot gewählt werden.

Des Weiteren kann das Kriterium „Auslauf“ nur in Verbindung mit „Außenklimareize“

gewählt werden. In der Summe müssen die Kriterien einen Mindestbetrag von 3,00€

je Mastschwein ergeben. Der Höchstbetrag ist auf 9,00€ begrenzt. (ANONYM, 2015c) Die Kriterien in Ferkelaufzuchtbetrieben bauen sich ebenso auf. Die Grundanforderungen sowie die Wahlpflichtkriterien sind dabei bis auf eine Änderung identisch. Statt der Teilnahme an einem indexierten Schlachttierbefunddatenprogramm ist in der Ferkelaufzucht ein Gesundheitsplan erforderlich. Bei den Wahlkriterien fallen die Jungebermast, die Luftkühlungsvorrichtung sowie die Unterstützung der Buchtenstrukturierung als Kriterien weg, dafür gibt es das Kriterium Mikroklimabereich. In der Ferkelaufzucht liegt der Mindestbetrag bei 1,00€ pro Ferkel und ist ebenfalls auf das Dreifache des Mindestbetrags begrenzt. (ANONYM, 2015a)

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Die Grundanforderungen sind in Sauen haltenden Betrieben identisch zur Ferkelaufzucht. Unter die Wahlpflichtkriterien fallen 10% mehr Platzangebot in der Gruppenhaltung sowie ein ständiger Zugang zu Raufutter in der Gruppenhaltung und die Bereitstellung von organischem Nestbaumaterial. Insgesamt gibt es für Sauen haltende Betriebe 16 Wahlkriterien. Unter diese fallen die Kastration mit wirksamer Schmerzausschaltung, zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial, saufen aus der offenen Fläche in der Gruppenhaltung oder im Abferkelbereich, Scheuermöglichkeiten in der Gruppenhaltung, Gruppenhaltung spätestens ab dem 6.

Tag nach der Belegung, die freie Abferkelung, 4-wöchige Säugezeit, ein abgedecktes Ferkelnest in der Abferkelbucht, ein Ferkelschlupf, Wühlerde für Ferkel in der Abferkelbucht, Außenklimareize im Wartebereich, 20% oder 40% mehr Platzangebot in der Gruppenhaltung, Komfortliegefläche im Wartebereich sowie Auslauf. Ähnlich wie in der Mast bzw. in der Ferkelaufzucht ist mit der Auswahl von „20% oder 40% mehr Platzangebot“ das Wahlpflichtkriterium automatisch erfüllt. Diese Kriterien können nicht kumulativ gewählt werden. Außerdem kann auch hier das Kriterium Auslauf nur in Verbindung mit dem Kriterium Außenklimareizen gewählt werden. Der Mindestbetrag beträgt bei Sauen haltenden Betrieben 2,00€ pro Ferkel und der Höchstbetrag liegt bei 6,00€ pro Ferkel. (ANONYM, 2015b)

Ein Betrieb kann unter einer VVVO-Nummer mit allen oder nur mit einzelnen Produktionsgruppen an der Initiative Tierwohl teilnehmen, da eine Teilnahme über die VVVO-Nummer und die Produktionsart (Schweinmast, Ferkelaufzucht, Sauenhaltung) definiert ist.

Alle ausgewählten Kriterien sind während der gesamten Teilnahme einzuhalten. Ein Audit gilt als nicht bestanden, wenn ein Kriterium im Betrieb nicht erfüllt ist. Beim Audit gibt es nur die Bewertungen „bestanden“ und „nicht bestanden“ und nicht erfüllte Kriterien können nicht über Korrekturmaßnahmen abgearbeitet werden.

Kriterien können nur in Ausnahmefällen geändert werden und dies frühestens nach zwölf Monaten. Jede Änderung muss über den Bündler bei der Trägergesellschaft angemeldet werden und dann in einem Audit überprüft werden. Erst nach bestandenem Bestätigungsaudit ist die Änderung wirksam. Ebenso wird bei einer Reduktion von Kriterien verfahren.

Generell sind in jedem Betrieb vier Audits im Verlauf der Zertifikate fällig. Ein Erstaudit und ein Audit pro Jahr. Dabei darf das erste Folgeaudit frühestens zwei Monate nach dem Erstaudit stattfinden. Alle Tierwohlaudits sind unangekündigt, sie werden maximal 48 Stunden vorher angemeldet. Wobei das Erstaudit frühestens nach dem Termin stattfinden kann, den der Landwirt bei der Anmeldung angibt. Erst ab diesem Zeitpunkt muss er die Kriterien umsetzen. (ANONYM, 2015c)

Im Falle von Verstößen, welche zum Beispiel während eines Audits oder auf anderen Wegen festgestellt worden sind, werden diese durch die Geschäftsstelle der Trägergesellschaft erfasst und geprüft. Gegebenenfalls müssen weitere Maßnahmen durchgeführt werden. Diese können die Rückforderung des Tierwohlentgelts, die Einleitung eines Sanktionsverfahrens vor dem Sanktionsausschuss sowie die Erstattung einer Strafanzeige sein. (ANONYM, 2015f)

(21)

2.3.Antibiotikaresistenzen

11 2.3. Antibiotikaresistenzen

2.3.1. Resistenzentwicklung

Antibiotikaresistenz ist ein natürliches Phänomen, das durch den Einsatz von Antibiotika in der Human- und Tiermedizin beschleunigt und verstärkt wird.

(HARBARTH, 2007). Resistenzen lagen schon vor der Einführung von Antibiotika vor.

Dies wird auch dadurch untermauert, dass antibiotikaresistente Erreger im Erdboden sowie bei Menschen ohne Kontakt zur Zivilisation oder Antibiotika nachgewiesen werden können.

Eine Resistenz liegt vor, wenn die erforderliche Minimale Hemmstoffkonzentration (MHK) für einen Erreger einen Wert überschreitet, der bei einer zugelassenen Dosierung keine therapeutische Gewebe- und Serumkonzentration erreichen lässt, um einen Heilungserfolg zu erzielen. Die MHK beschreibt die Wirkstoffmenge, die noch eine vollständige Hemmung des Bakterienwachstums im Flüssigmedium bei Zugabe einer konstanten Bakterienmenge bewirkt.

Abbildung 1 Entstehungsmechanismen der Antibiotikaresistenz von Bakterien (HARBARTH, 2007)

Es gibt verschiedene Mechanismen, mit denen sich Bakterien der Wirkung von antibiotisch wirksamen Substanzen entziehen. Die Zerstörung des Antibiotikums durch chemische Modifikation ist ein Mechanismus, der zum Beispiel die Wirkung von Penicillinen beeinträchtigt. Durch die Veränderung der Zielstruktur wird verhindert, dass das Antibiotikum an die Zielzelle binden kann, um seine Wirkung zu entfalten, dies ist ebenfalls ein Mechanismus, der unter anderem bei Penicillinen Bedeutung hat.

Ein weiterer Mechanismus ist der aktive Efflux der antibiotisch wirksamen Substanz.

Dabei werden die Antibiotika durch membranständige Transportsysteme energieabhängig aus der Zelle ausgeschleust. Dieser Mechanismus ist spezifisch für einzelnen Substanzen oder Substanzklassen. Auch die verminderte Penetration der

resistenzen auf vielfältige Weise von anderen Bakterien erwerben, z. B. durch chromosomale Mutationen oder Transfer extrachromosomaler DNS-Elemente mittels Plasmiden und Integrons.

Molekulare Mechanismen Bakterien können durch fünf Hauptmechanismen resistent gegen Antibiotika werden (q Abb. 2):

§ Veränderte Wirkmoleküle, die den Angriff des Antibiotikums unmöglich machen (Beispiel:

Staphylococcus aureus und Veränderung des Bindeproteins für semisynthetische Penicil- line wie Oxacillin)

§ Inaktivierende Enzyme, die das Antibiotikum unwirksam machen (Beispiel: betalaktamase- produzierende Enterobakterien und Betalak- tam-Antibiotika)

§ Verminderte Penetration in die Bakterienzelle oder verminderte Aufnahme (Beispiel: Entero- coccus faecium und Vancomycin)

§ Pumpmechanismen, die zum Effl ux des An- tibiotikums aus der Zelle führen (Beispiel:

Pseudomonas aeruginosa und Carbapeneme)

§ Zusätzliche biochemische Stoffwechselwege, durch die das Antibiotikum nicht zur Wir- kung kommen kann (Beispiel: Staphylococcus aureus und Trimethoprim)

Häufi g besitzt eine Bakterienspezies mehrere Mechanismen, um gegen eine spezifi sche Antibiotikaklasse resistent zu werden. Der Ausfall oder Verlust eines Mechanismus kann durch Ersatzmechanismen kompensiert werden.

Kreuzresistenzen sind ebenfalls häufi g, d. h. eine chromosomale Veränderung kann zur Resistenz gegenüber mehreren Antibiotikaklassen führen.

Grundlagen der Resistenzverbreitung Wie kommt es in einer Intensivstation zur Verän- derung der Resistenzsituation? Hierzu können verschiedene Faktoren beitragen (q Abb. 3) [7]:

§ Erstens kann es bei vormals sensiblen Bak- terien zur Resistenzentstehung kommen – spontan (was ohne Antibiotikadruck sehr sel- ten geschieht) oder unter Antibiotikaeinfl uss (Beispiele werden unten aufgeführt). Dies bleibt bei den meisten Bakterienarten jedoch ein unwahrscheinliches Ereignis, da hierzu oft mehrere komplizierte Mutationen oder bio- chemische Zwischenschritte nötig sind. Z. B.

ist es extrem unwahrscheinlich, dass bei der Therapie einer methicillin-sensiblen Staphy- lococcus-aureus-Infektion (MSSA) mit Oxacil- lin eine komplette genetische Transformation und Mutation einer MSSA-Kolonie zu einem MRSA stattfi ndet oder dass sich ein sensibler Enterococcus faecalis unter Vanco mycin-The-

Ein oxacillinsensibler Staphylococcus-aureus- Stamm kann sich während der Antibiotika- therapie mit Oxacillin nicht in einen oxacillin- resistenten Staphylococcus-aureus-Stamm (MRSA) verwandeln.

§ Zweitens kann eine Antibiotikatherapie zur Selektion bereits bestehender, resistenter Flora führen. Die natürliche bakterielle Flora eines oder mehrerer Patienten wird dabei reduziert, so dass die resistente bakterielle Flora „Oberhand“ bekommt und es zur Ver- schiebung des ökologischen Gleichgewichts kommt. Dies kann im Darmtrakt, im Nasen- Rachen-Raum oder auf der Haut stattfi nden, wie unten ausführlicher besprochen wird.

§ Drittens kann die Aufnahme von Patienten, die Träger multiresistenter Keime sind, oder die Anwesenheit von Personal, das mit multi- resistenten Erregern besiedelt ist, zu einer Kreuzübertragung führen. Diese Möglichkeit ist v. a. bei umweltresistenten Bakterien wie MRSA, VRE und Acinetobacter spp gegeben. In jedem Fall ist es notwendig, bei Hochrisiko- patienten, die aus Krankenhäusern mit einer hohen Rate an multiresistenten Bakterien verlegt werden, ein Screening mit Abstrich- untersuchungen durchzuführen und diese Patienten präventiv zu isolieren [8]. Dies zeigt das Beispiel einer Patientin, die aus Libyen ins Universitätsspital Genf verlegt und dort Aus-

Fachwissen: Topthema

CME 131

I

Abb. 2 Entstehungsmecha- nismen der Antibiotikaresi- stenz von Bakterien [17]

1 Veränderungen der Wirk- moleküle machen den Angriff des Antibiotikums unmöglich 2 Änderungen in der Zell- membran vermindern die Penetra tion in die Bakterienzelle 3 Pumpmechanismen führen zum Effl ux des Antibiotikums aus der Zelle

4 Enzyme inaktivieren das Antibiotikum

5 Zusätzliche biochemische Stoffwechselwege verhindern, dass das Antibiotikum wirkt

Abb.: S. Harbarth

= Antibiotikum

1 Veränderungen der Wirkmoleküle

2 Penetration

3 Effl ux Entstehungsmechanismen der Antibiotikaresistenz

5 Bypass 4 Enzyme

oder

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Bakterienzelle durch das Antibiotikum ist ein weiterer Mechanismus. Ebenso können zusätzliche biochemische Stoffwechselwege („Bypass“) die Wirkung eines Antibiotikums verhindern. Häufig besitzen die Bakterienspezies mehrere Mechanismen, um sich der Wirkung von mehreren Antibiotikaklassen zu entziehen.

Somit kann auch der Ausfall oder der Verlust eines Mechanismus kompensiert werden.

Diese Resistenzen können natürlich (intrinsic, primär) oder erworben (acquired, sekundär) sein. Primärresistenzen sind dabei meist speziesbedingt.

Sekundärresistenzen entstehen durch ungerichtete, spontane Mutationen mit nachfolgender Selektion oder durch die Aufnahme von Resistenzgenen. Dabei können die Resistenzgene auf Plasmiden oder im Chromosom verankert sein. Bei Resistenzgene, die auf Chromosomen verankert sind, handelt es sich meist um Primärresistenzen. Die Übertragung verläuft vertikal bei der Zellteilung oder horizontal zwischen unterschiedlichen Spezies durch Konjugation mittels Plasmiden, Transduktion durch Viren oder Transformation über freie DNA. (ROLLE & MAYR, 2007)

Eine Resistenzentwicklung zeichnet sich meist innerhalb von 3 – 5 Jahren nach Einführung einer Substanz ab. (HELMUTH, 1999) Aus diesem Grund werden immer neue antibakterielle Wirkstoffe gesucht. Dafür gibt es drei Wege. Zum einen die chemische Bearbeitung bekannter Wirkstoffgruppen, das Screening vom Bakterium zur Leitstruktur und die Target-basierte Wirkstoffsuche vom Genom zur Leitstruktur.

(SCHWARZ, 2006)

2.3.2. Verbreitung von Resistenzen

Jede Behandlung von Tieren und Menschen mit Antibiotika beinhaltet das Risiko, antibiotikaresistente Bakterien zu selektieren. Bei jeder Behandlung ist es wahrscheinlich, dass auch resistente Bakterien vorhanden sind. Unter dem Selektionsdruck der antibiotischen Therapie erhöht sich die Zahl dieser Keime und diese können ebenso ihre Resistenzgene mittels Konjugation weitergeben. Die Wahrscheinlichkeit der Weitergabe dieser Gene von Kommensalen zu pathogenen Bakterien ist dabei nicht ausgeschlossen. Voraussetzung für diese Verbreitung ist die Lokalisation des Resistenzgens auf mobilen Genelementen, wie den Plasmiden, und dass die Gene in unterschiedlichen Bakterien ihre Funktionalität behalten. Besonders, schnell kann diese Übertragung ablaufen, wenn ein enger Kontakt zwischen verschiedenen Bakterienpopulationen besteht. Dies ist z.B. auf der Mukosa des Respirations- und Intestinaltraktes sowie der Haut von Mensch und Tier der Fall.

(SCHWARZ et. al., 2001)

Auch SØRUM u. SUNDE (2001) haben sich mit der Verbreitung von Resistenzgenen beschäftigt. Vor allem haben sie die Zusammensetzung der normalen Flora untersucht. Diese lässt sich in der Regel in drei Gruppen unterteilen. 1. Symbionten, welche sich und den Wirt begünstigen, 2. Kommensale, welche keinen Nutzen für den Wirt haben und 3. Opportunisten, die dem Wirt schaden können und möglicherweise krankheitsauslösend sind. Bei antibiotischen Behandlungen werden neben pathogenen Keimen auch Bakterien der normalen Flora abgetötet, wogegen die verschiedenen Bakterien der normalen Flora, teilweise durch Resistenzmechanismen geschützt sind. Im Zusammenhang mit Resistenzmechanismen und der Verbreitung

(23)

2.3.Antibiotikaresistenzen

von Resistenzen werden meist jedoch nur die pathogenen Keime erforscht. Einige Faktoren lassen die Zahl der resistenten Bakterien in der normalen Flora steigen. Dazu zählt der Kontakt der intestinalen Flora mit einem Antibiotikum, aber auch Stress durch Überbelegung oder Managementproblemen. In Stresssituationen gelangen aufgrund einer beschleunigten Darmpassage vermehrt resistente Bakterien aus einem Reservoir im Caecum in die Umwelt. Zudem gibt es Vermutungen, dass es durch eine normale Flora ohne Resistenzen und mit einem geringen Vermögen Resistenzen zu erwerben, zu Problemen bei einem Antibiotikaeinsatz kommen könnte. Durch den Einsatz eines Antibiotikums wird ein Großteil der normalen Flora abgetötet, was zu kurz- oder langfristigen Veränderungen in der normalen Flora des Verdauungstraktes führen kann, wodurch es vermehrt zu Sekundärerkrankungen kommen könnte. Dieser Umstand würde im Gegenzug einen weiteren Einsatz eines Antibiotikums erfordern.

Eine normale Flora mit dem Vermögen Resistenzen zu erwerben kann diesen Teufelskreis umgehen. Was darauf schließen lässt, dass der Austausch von Resistenzgenen zwischen den Bakterien der normalen Flora und pathogenen Bakterien eine Nebenwirkung beim Einsatz von antibiotisch wirksamen Substanzen ist und dieser deshalb auf ein Mindestmaß reduziert werden muss. HACKL et al. (2000) konnten zeigen, dass eine Optimierung der Fütterung nach dem Absetzen den Verzicht auf Leistungsförderer und somit Antibiotika möglich macht.

Der Eintrag von Antibiotikarückständen in die Umwelt über tierische Ausscheidungen ist ein weiteres großes Problem in Bezug auf die Verbreitung von Antibiotikaresistenzen. Durch die Übertragung von Resistenzgenen von Chromosomen auf freie DNA-Träger, z.B. Plasmide, können sich die Resistenzen auch ohne den Einfluss von Antibiotika in der Umwelt halten und verbreiten.

(MARTINEZ, 2009)

Ein großes Reservoir für übertragbare Antibiotika-Resistenzen besteht in der Nutztierhaltung. Dies ist bestätigt z.B. für die Glycopeptide-Resistenz von Enterococcus faecium sowie die Oxytetracyclin-Resistenz von Salmonella typhimurium. Dieses Reservoir kann unter anderem durch den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung und die daraus resultierende Selektion von resistenten Erregern entstehen. (WITTE, 2000b)

(24)

Abbildung 2 Übertragungswege von Antibiotikaresistenten Bakterien und Resistenzgenen (WITTE, 2000a)

In Abbildung 2 sind die verschiedenen Wege aufgezeichnet, die bei der Verbreitung von Antibiotikaresistenzgenen und antibiotisch wirksamen Substanzen in der Umwelt relevant sind. Es ist außerdem deutlich zu erkennen, wie eng die Nutztierhaltung mit den Menschen verknüpft ist. Durch Ausscheidungen von Mensch und Tier gelangen Antibiotika über Klärwasser in den Boden und das Grundwasser und darüber wieder zu Mensch und Tier. Dies ist durch den Nachweis von Resistenzgenen in opportunistischen und pathogenen Keimen im Grundwasser aus der Umgebung von Schweinebetrieben belegt worden. Ein weiterer Faktor kann die Düngung von Feldern mit Dung von Tieren sein. Darüber können Keime auf rohes Gemüse gelangen und damit in die Lebensmittelkette. (TEUBER, 2001)

Auch eine direkte Freisetzung von Antibiotika in die Umwelt selbst kann im Zusammenhang mit der Zunahme und Verbreitung von antibiotikaresistenten Bakterien nicht außer Acht gelassen werden. Dabei kann ein direkter Eintrag beispielsweise in Aquakulturen oder auch im Pflanzenschutz sowie ein indirekter Eintrag durch eine unveränderte oder veränderte Ausscheidung eine Rolle spielen.

Kläranlagen können durch die hohe Bakteriendichte den Genaustausch und die Neukombination von Resistenzgenen begünstigen. Auch im Boden oder in Gewässern kann dies stattfinden. Der Weg zurück zum Menschen ist dann über Kontakt zu fäkal verunreinigtem Wasser bzw. Gülle denkbar, beispielsweise durch die Beregnung von Pflanzen mit Oberflächenwasser. Dadurch kann die Darmflora gesunder Menschen die allgemeine Resistenzsituation in einem Gebiet wiederspiegeln. (FEUERPFEIL et al., 1999) Antibiotikaresistenzen sind ein natürlicher evolutionärer Mechanismus, dessen Gleichgewicht durch den Einsatz von Antibiotika gestört wird.

(25)

2.3.Antibiotikaresistenzen

2.3.3. Verantwortungsvoller Umgang mit Antibiotika

Da gerade ein unsachgemäßer Einsatz von antibiotisch wirksamen Substanzen die Resistenzentwicklung und -weitergabe beschleunigen kann, ist es wichtig, diese nur gewissenhaft einzusetzen. Bei jeder Behandlung mit Antibiotika wird die Resistenzentwicklung dadurch begünstigt, dass auch Bakterien, die nicht zur Zielflora der Behandlung zählen, in Kontakt mit dem Antibiotikum kommen, zum Beispiel bei einer oralen Behandlung die Darmflora.

Die Anwendung von Antibiotika sollte deshalb auf ein notwendiges Maß reduziert und es sollten gegebenenfalls klare Richtlinien vorhanden sein, die helfen, eine Behandlung zu planen. Die Bundestierärztekammer hat dies in ihren „Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriellen Tierarzneimitteln“ getan und damit der Tierärzteschaft eine Hilfe an die Hand gegeben. Die Leitlinien sind im November 2000 in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe „Chief Veterinary Officers“ veröffentlicht worden. In den Leitlinien wird in acht Punkten ein geeigneter Behandlungsablauf erklärt. Des Weiteren werden im Anhang die Kriterien für die Auswahl des richtigen Antibiotikums erläutert. Diese Kriterien beinhalten das Wirkungsspektrum, die Resistenzlage, die Verträglichkeit bzw. die therapeutische Breite, den Wirkungstyp sowie die Pharmakokinetik. Nach diesen Kriterien hat das ideale Antibiotikum ein schmales Wirkungsspektrum, eine große therapeutische Breite sowie eine gute Gewebegängigkeit, falls dies erforderlich ist. (KIETZMANN et al., 2015)

(26)

Abbildung 3 Fließdiagramm zur Auswahl des passenden Antibiotikums anhand der Antibiotikaleitlinien der BTK (UNGEMACH et al., 2006)

Diese Leitlinien sind keine Rechtsvorschrift, werden aber in der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes als Grundlage für einen vernünftigen Umgang mit antibiotisch wirksamen Substanzen angesehen. Dies ist auch in einer Untersuchung durch UNGEMACH et al. (2006) bestätigt worden. Seit Einführung der Antibiotikaleitlinien ist der Antibiotikaverbrauch in Sachsen-Anhalt kontinuierlich zurückgegangen. Wurden 2002 noch 4255kg eingesetzt sind es im ersten Quartal von 2002 noch 1145kg gewesen. Im Speziellen ist der Verbrauch von Chlortetracyclin von 76% auf 14,7%

zurückgegangen.

In den Niederlanden ist bei dem Thema Reduzierung der Antibiotikaanwendungen ein anderer Weg eingeschlagen worden. Die Regierung hat im Grunde nur ein Reduktionsziel ausgegeben. Zwischen den Jahren 2009 und 2013 sollte eine Reduktion von 50% erreicht werden, mittlerweile ist das Ziel bis 2015 auf 70% gesetzt worden. Der Weg, um dieses Ziel zu erreichen, wurde nicht durch die Regierung vorgegeben, sondern durch die Industrie selbst. Es sind Aktionspläne für die unterschiedlichen Produktionssektoren entstanden. Diese beinhalten das Monitoring des Antibiotikaeinsatzes auf Herdenlevel sowie das Monitoring der Resistenzentwicklung. Außerdem gibt es eine klare Verteilung der Verantwortung in Bezug auf die Verschreibung von antibiotisch wirksamen Substanzen vor. Des Weiteren sollen von Tierarzt und Landwirt ein Farm Health Plan (FHP) und ein Farm

(27)

2.3.Antibiotikaresistenzen

Treatment Plan (FTP) ausgearbeitet werden. Diese müssen jährlich überarbeitet werden. Im August 2011 wurde außerdem der Einsatz von Cephalosporinen und Fluorquinolonen der 3. und 4. Generation für Gruppenbehandlungen verboten. Ein zukünftiges Verbot von b-Lactam-Antibiotika sowie Colistin wird erwartet. Generell wurden die antibiotisch wirksamen Substanzen in 1., 2. und 3. Wahl klassifiziert und es wurden Behandlungsrichtlinien für die Behandlung von spezifischen Erkrankungen herausgegeben. Seit 2014 sollen die Behandlungen auch nur noch ausschließlich durch den Tierarzt erfolgen. Ausnahmen davon gibt es nur, wenn die Landwirte bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Landwirt darf nur mit einem Tierarzt zusammenarbeiten, er muss regelmäßige Bestandsuntersuchungen nachweisen und der FHP sowie der FTP müssen jährlich mit dem Tierarzt zusammen kontrolliert und überarbeitet werden. Sind diese Bedingungen erfüllt, darf der Landwirt Antibiotika, die zur der 1. Wahl gehören, selbst einsetzen. (SPEKSNIJDER et al., 2014)

Anfang der 90er Jahre ist auch in Dänemark das Bewusstsein für die Lebensmittelsicherheit in Bezug auf den hohen Einsatz von antibiotisch-wirksamen Substanzen in der Schweineproduktion gestiegen. Vor allem antibiotische Wachstumsförderer wurden im Zusammenhang mit dem Nachweis Vancomycin- resistenter Entercoccus faecium (VRE) kritisch gesehen. 1995 kam es zum Verbot von Avoparcin und 1998 von Virginiamycin. Daraus folgend wurde freiwillig auf den Einsatz antibiotischer Wachstumsförderer verzichtet. Seit 1998 ist zudem der Verkauf therapeutischer Medikamente nur noch über Apotheken zulässig. (BAGER et al., 2000)

Auch in den USA wächst der Druck der Öffentlichkeit bezüglich des Einsatzes von Antibiotika in der Nutztierhaltung. Durch diesen Druck kommt es zu einem Umdenken und einer freiwilligen Reduktion im Einsatz von Antibiotika. Zum einen durch die Aufzucht von Tieren ohne Einsatz von Antibiotika (antibiotic free production, ABF) oder durch den Verzicht auf antibiotische Wachstumsförderer. Außerdem hat die American Veterinary Medical Association (AVMA) Leitlinien für die umsichtige Therapie ausgearbeitet. (BAKER, 2006)

In Deutschland besteht weiterhin die Besonderheit des Dispensierrechts und bis 2015 hat es außerdem keine zentrale Sammlung zum Antibiotikaverbrauch aus den Tierarztpraxen bzw. vom Landwirt gegeben. Die verpflichtende Dokumentation aus den Anwendungs- und Abgabebelegen (AUA-Belege) ist in der Praxis bzw. dem Betrieb verblieben ohne eine Auswertung der darin enthaltenden Verbrauchsdaten.

(MERLE et al., 2012) Mittlerweile werden diese Daten als Grundlage für das QS- Antibiotikamonitoring sowie für das staatliche Antibiotikamonitoring genutzt, wie später noch genauer beschrieben wird.

2.3.4. Das QS-System

2001 wurde die „Q & S – Qualität und Sicherheit GmbH“, mit dem Ziel, eine Qualitätssicherung vom Landwirt bis zu Ladentheke zu gewährleisten, gegründet. Das Unternehmen QS wird getragen durch fünf Gesellschafter, dem deutschen Raiffeisenverband e.V. (Futtermittelwirtschaft), dem deutschen Bauernverband e.V.

(Landwirtschaft), dem Verband der Fleischwirtschaft e.V. (Schlachtung und Zerlegung), dem Bundesverband der deutschen Fleischwarenindustrie e.V.

(28)

(Verarbeitung und Großhandel) sowie der Handelsvereinigung für Marktwirtschaft e.V.

(Lebensmitteleinzelhandel).

Die Lebensmittelproduktion wird auf drei Ebenen von QS kontrolliert. Die erste Ebene ist die betriebliche Eigenkontrolle. Auf der der zweiten Ebene stehen die unabhängigen Kontrollen (Audits) sowie die Auswertung der Daten aus Monitoringprogrammen, wie dem Antibiotika- und Salmonellenmonitoring in der Schweineproduktion. In den Audits werden die Produktions- und Vermarktungsprozesse sowie die Dokumentation der Betriebe durch unabhängige Auditoren überprüft und bewertet. Die dritte Ebene ist die Kontrolle der Kontrolle, das ständige interne Kontrollsystem (SIKS)

Landwirte, die am QS-System teilnehmen wollen, können sich über sogenannte Bündler anmelden. Dafür wählen sie einen Bündler aus der Liste der Bündler aus und schließen mit diesem eine schriftliche Vereinbarung ab. Als Bündler fungieren in der Regel z.B. Erzeugergemeinschaften und Verbände, regionale Organisationen, Schlachthöfe, Beratungsdienste sowie Vermarktungsbetriebe. Landwirte, Erzeuger und Tiertransporteure können selbst nicht als Bündler auftreten. Durch die schriftliche Vereinbarung mit den Landwirten ist nun der Bündler für die Datenerhebung und Stammdatenpflege der Betriebe verantwortlich. Der Bündler ist verpflichtet, eine Zertifizierungsstelle für die Auditierung der Betriebe zu beauftragen und die Erst- und Folgeaudits fristgerecht zu koordinieren. Ebenso sind die Bündler für eine fristgerechte Übertragung der Auditberichte in die QS-Datenbank verantwortlich sowie für die zeitnahe Weitergabe der Auditergebnisse einschließlich der vereinbarten Korrekturmaßnahmen an die Betriebe. Des Weiteren organisieren die Bündler die Teilnahme an den Monitoringprogrammen des QS-System, wie das Salmonellenmonitoring, und das Antibiotikamonitoring für Mastschweinebetriebe.

(ANONYM, 2015e)

Im Leitfaden Landwirtschaft Schweinehaltung sind die Anforderungen an die Schweinehaltung für Betriebe, die am QS-System teilnehmen, aufgelistet (ANONYM, 2014b). Anhand eines Bewertungsschlüssels (s. Tabelle 1) werden die Betriebe mittels einer Checkliste, die die einzelnen Anforderungen auflistet, bewertet. Die einzelnen Anforderungen können unterschiedlich gewichtet sein und einige Anforderungen werden als K.O. Kriterium bewertet.

Tabelle 2: Bewertung anhand des Erfüllungsgrades, Punktzahl je Bewertung (ANONYM, 2014c)

Bewertung Erfüllungsgrad Punktzahl je Bewertung

A Die Anforderung wird vollständig erfüllt 100

B Die Anforderung wird nahezu vollständig erfüllt 75

C Die Anforderung wird teilweise erfüllt 50

D (K.O.) Die Anforderung wird nicht erfüllt 0

E Die Anforderung ist nicht anwendbar 0

B- und E-Bewertungen müssen im Auditbericht kurz begründet werden. Werden Anforderungen mit C oder D bewertet, werden im Auditbericht Korrekturmaßnahmen inklusive Fristen für diese Maßnahmen festgelegt. Die umgesetzten Korrekturmaßnahmen verändern das Auditergebnis nicht.

Die Punkte der einzelnen Anforderungen werden zusammengerechnet und anhand des Anteils der erreichten Punktzahl an der erreichbaren Gesamtpunktzahl werden die Betriebe in einen QS-Status eingeteilt. Um das Audit zu bestehen, müssen mindesten

(29)

2.3.Antibiotikaresistenzen

70% der Gesamtpunktzahl erreicht werden und es darf kein K.O.-Kriterium nicht erfüllt sein. (ANONYM, 2014c)

Tabelle 3: QS-Status in Abhängigkeit vom Auditergebnis (ANONYM, 2014c)

Anteil der erreichten Punktzahl an erreichbaren Gesamtpunktzahl

Anteil C-

Bewertungen

Anteil D-

Bewertungen

QS-Status

90-100% max. 5,0% 0% QS-Status I

80-89% max. 10,0% max. 3,0% QS-Status II

70-79% (keine Begrenzung) QS-Status III

Das Intervall bis zum nächsten Audit wird unter anderem durch den QS-Status festgelegt. Im Bereich der Landwirtschaft liegt die Auditfrequenz eines Status I Betriebes bei drei Jahren. Bei einem Betrieb mit dem Status II erfolgt das Audit alle zwei Jahre und bei Status III jährlich.

2.3.5. QS-Antibiotikamonitoring

Alle am QS-System teilnehmenden Betriebe sind zur Teilnahme am Antibiotikamonitoring-Programm verpflichtet. Sie dürfen antibiotisch-wirksame Substanzen nur von Tierärzten beziehen, die im QS-System registriert sind. Zudem müssen die Tierärzte vom Bündler des Tierhalters für die Eingabe der Daten freigeschaltet werden.

Die Verbrauchsmengen werden anhand der Abgabe- und Anwendungsbelege ermittelt und über eine Eingabemaske, über das Hochladen von CSV-Dateien oder durch Schnittstellen mit der Praxissoftware vom Tierarzt in die Datenbank geladen.

„Nullmeldungen“, also die Meldung, dass in einem Quartal keine Antibiotika eingesetzt worden sind, müssen aktiv vom Tierhalter, Tierarzt oder durch den Bündler vorgenommen werden. Die Meldungen sollen zeitnah erfolgen, aber spätestens 30 Tage nach Abgabe oder Anwendung der Antibiotika.

Die erhobenen Daten werden mittels Therapieindex ausgewertet:

Therapieindex =∑(Behandlungstage ∗ Anzahl Wirkstoffe ∗ Anzahl Tiere) Tierzahl im Bestand

Da angenommen wird, dass die durchschnittliche Tierzahl im Quartal gleich der Anzahl der Plätze im Bestand ist, ermittelt der Therapieindex die Anzahl der Behandlungen je Tierplatz.

Anhand des Therapieindexes werden die Betriebe in Kategorien eingeteilt. Werden in einem Betrieb überdurchschnittlich häufig Antibiotika eingesetzt, müssen unverzüglich Maßnahmen zur Reduzierung eingeleitet und dokumentiert werden. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem die Überprüfung der Hygienestandards, der Haltungsbedingungen, des Gesundheits- und Bestandsmanagements sowie der Futter- und Trinkwasserversorgung des betroffenen Betriebes. Weitere Maßnahmen können definiert werden. Außerdem können sich die Betriebe in der Datenbank anonym anhand des Therapieindexes vergleichen. (ANONYM, 2014a)

(30)

2.3.6. Die gesetzliche Antibiotika-Datenbank

Am 01. April 2014 ist die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft getreten. Die Änderungen in dem Paragraphen 58 zielen darauf ab den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung zu verringern. Diese Änderungen nehmen dazu die Tierhalter vermehrt in die Pflicht.

Nach §58a muss der Landwirt, falls er Schwein berufs- oder gewerbsmäßig hält, dies der zuständigen Behörde innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Haltung mitteilen.

Folgende Angaben hat der Landwirt zu übermitteln:

1. den Namen des Tierhalters,

2. die Anschrift des Tierhaltungsbetriebes und die nach Maßgabe tierseuchenrechtlicher Vorschriften über den Verkehr mit Vieh für den Tierhaltungsbetrieb erteilte Registriernummer,

3. bei der Haltung

a. von Rindern ergänzt durch die Angabe, ob es sich um Mastkälber bis zu einem Alter von acht Monaten oder um Mastrinder ab einem Alter von acht Monaten,

b. von Schweinen ergänzt durch die Angabe, ob es sich um Ferkel bis einschließlich 30 kg oder um Mastschweine über 30 kg

(Nutzungsart) handelt.

Änderungen der mitteilungspflichtigen Angaben, also unter anderem alle Zu- und Abgänge, sind innerhalb von 14 Tagen zu melden. (AMG, 2014)

Betrieben, die nach §58a Mitteilungen über die Haltung von Tieren machen müssen, müssen außerdem Behandlungen bei von ihnen gehaltenen Tieren mit Arzneimitteln, die antibiotisch wirksame Substanzen enthalten nach Nutzungsart getrennt halbjährlich melden. Folgende Angaben müssen in diesem Zusammenhang an die zuständige Behörde übermittelt werden:

1. die Bezeichnung des angewendeten Arzneimittels 2. die Anzahl und die Art der behandelten Tiere

3. vorbehaltlich des Absatzes 3 die Anzahl der Behandlungstage

4. die insgesamt angewendete Menge von Arzneimitteln, die antibakteriell wirksame Stoffe enthalten

5. für jedes Halbjahr die Anzahl der Tiere der jeweiligen Tierart, die a. in jedem Halbjahr zu Beginn im Betrieb gehalten,

b. im Verlauf eines jeden Halbjahres in den Betrieb aufgenommen,

c. im Verlauf eines jeden Halbjahres aus dem Betrieb abgegeben worden sind.

(AMG, 2014)

Im Falle, dass die Behandlung durch den Tierhalter durchgeführt wird, muss ebenfalls eine Behandlungsanweisung ausgestellt werden und der Tierhalter muss schriftlich versichern, dass er nicht von der Behandlungsanweisung abgewichen ist. Die Angaben sind, unter Angabe des Datums der jeweiligen Behandlung, spätestens am 14. des Folgemonats, der auf den letzten Monat des Halbjahres folgt, in dem die Behandlung erfolgt ist, zu machen.

Für jedes Halbjahr wird von der zuständigen Behörde die Therapiehäufigkeit (TH) ermittelt. Diese muss spätestens zwei Monate nach Ablauf des Halbjahres von der

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